Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

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Anhang nach IFRS / 3.3 Angaben zu den verdeckten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten

Rz. 72 Instrumente der Abschlusspolitik nach IFRS sind sowohl offene als auch verdeckte Wahlrechte in Bilanzierung und Bewertung. Im hier verwendeten Sprachgebrauch bezeichnen "offene" Wahlrechte die Möglichkeit des Bilanzierenden, sich für unterschiedliche Bilanzierungs- und Bewertungsalternativen bei bestimmten Sachverhalten zu entscheiden. Die verdeckten Wahlrechte zeichn...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.2.1.5 Steueraufwand

Rz. 140 Nach IAS 12 sind folgende auf den in der GuV-Rechnung bzw. im GuV-Abschnitt der Gesamtergebnisrechnung dargestellten (Ertrag-)Steueraufwand (IFRS 18.75 a( (iv)) bezogenen Angaben zu beachten und – Wesentlichkeit vorausgesetzt – zu erfüllen: Hauptbestandteile des Steueraufwands bzw. -ertrags (IAS 12.79), steuerliche Überleitungsrechnung nach IAS 12.81c sonstige Angaben z...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.2.1.2 Überleitung zwischen Erlösen und Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit

Rz. 131 Im Unterschied zum vorausgehenden IAS 1 schreibt IFRS 18 den IFRS anwendenden Unternehmen vor, die Überleitung zwischen den Erlösen zum Betriebsergebnis, das alle Erträge und Aufwendungen der betrieblichen Kategorie beinhaltet, in der GuV darzustellen. Dabei haben die IFRS anwendenden Unternehmen die grundsätzliche Wahlmöglichkeit zwischen dem Gesamtkostenverfahren u...mehr

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Anhang nach IFRS / 7 Generierung des Informationsbedarfs für den Anhang

Rz. 212 Der für den Anhang erforderliche Informationsbedarf lässt sich – in Abhängigkeit von der Art der im Anhang offenzulegenden Information entweder mittels Kontenplans, Kontenauswertung, statistischer Aufzeichnungen, Prognosen oder Simulationsrechnungen gewinnen.mehr

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Anhang nach IFRS / 6.1.1 Abgrenzung und Bildung von Geschäftssegmenten

Rz. 162 IFRS 8 verfolgt eine weitgehend konsequente Ausrichtung am Management Approach , nach dem einem externen Abschlussleser das intern den Entscheidungsträgern vorgelegte Datenmaterial möglichst unverändert präsentiert wird. Der Management Approach wirkt sich insbesondere auf die Segmentierungskriterien (vgl. Rz. 163), den Prozess der Abgrenzung und Bildung berichtspflichti...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.1 Grundlagen der Rechnungslegung

Rz. 24 IFRS 18.113 a) verlangt die Angabe der Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses. Im Mittelpunkt steht insbesondere die Konformitätserklärung mit den IFRS. Nach IAS 8.6B hat ein Unternehmen, dessen Abschluss mit den IFRS im Einklang steht, diese Tatsache in ausdrücklicher und uneingeschränkter Weise zu erklären. Sofern in einem Abschluss nicht sämtliche Anforderungen...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.2 Sachanlagen

Rz. 88 Neben den Bewertungsgrundlagen und den wesentlichen Parametern der Abschreibung der Sachanlagen (vgl. Rz. 48) ist entsprechend wie bei den immateriellen Vermögenswerten (ohne Goodwill) eine Entwicklungsrechnung für jede wesentliche Gruppe von Sachanlagen gem. IAS 16.73d und e offenzulegen. Da nach IAS 16.77e für neu bewertete Sachanlagen (Entsprechendes gilt auch für ...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.8 Ereignisse bzw. Erkenntnisse nach dem Bilanzstichtag

Rz. 196 IAS 10.19 ff. kennen 2 Kategorien von Ereignissen bzw. Erkenntnissen nach dem Bilanzstichtag: Informationen über Gegebenheiten, die bereits am Bilanzstichtag vorlagen (zu berücksichtigende Ereignisse), und Informationen über nicht im Abschluss zu berücksichtigende Ereignisse. Rz. 197 Das nach IFRS rechnungslegende Unternehmen hat Informationen über Gegebenheiten, die be...mehr

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Anhang nach IFRS / 3 Allgemeiner Teil des Anhangs

Rz. 23 Für einen Abschluss bestehen zunächst allgemeine Angabepflichten, die insgesamt vor dem Abschluss stehen und die zwar den Anhang betreffen, diesem aber nicht direkt zuzuordnen sind.[1] Diese sind in IFRS 18.27 i. V. m. IFRS 18.116 genannt: Name des berichtenden Unternehmens (einschl. Sitz, Rechtsform und Staat der juristischen Registrierung), Information, ob es sich um ...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.8 Eigenkapital

Rz. 119a Neben den im Zusammenhang mit der Eigenkapitalveränderungsrechnung (vgl. Rz. 150 ff.) vorgeschriebenen Anhangangaben sind in Bezug auf das Eigenkapital folgende Angaben im IFRS-Anhang offen zu legen: Angaben zum Kapitalmanagement (IFRS 18.126–18.129), insbesondere zu Zielen, Methoden und Prozessen des Kapitalmanagements sowie zur Abgrenzung des verwendeten Kapitalbeg...mehr

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Anhang nach IFRS / 2.2.5 Verständlichkeit

Rz. 18 Die Klassifizierung, die Kennzeichnung und die Präsentation von Informationen in einer klaren und knappen Weise sind wesentliche Elemente, welche Informationen verständlich machen.[1] Die qualitative Anforderung der Verständlichkeit zielt somit in erster Linie auf die formale Darstellung von (Finanz-)Informationen ab. Verständlichkeit ist im Kontext der (IFRS-)Finanzb...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.2.2 Sonstiges Gesamtergebnis

Rz. 148 Als Mindestausweis für den zwingend in 2 Unterabschnitte zu untergliedernden Abschnitt sonstiges Gesamtergebnis innerhalb der Gesamtergebnisrechnung (sonstiges Gesamtergebnis aus bei Eintritt bestimmter Bedingungen zu reklassifizierenden Posten und sonstiges Gesamtergebnis aus nie zu reklassifizierenden Posten)[1] sieht IFRS 18.94 folgende Möglichkeiten vor: Ausweis d...mehr

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Anhang nach IFRS / 2.2.3 Vergleichbarkeit

Rz. 14 Vergleichbarkeit von Informationen ist nach Conceptual Framework. Kap. 2.25 Satz 1 das Merkmal einer Information, das die Nutzer in die Lage versetzt, Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen 2 Posten zu erkennen. Für die Darstellung von entscheidungsnützlichen Informationen in der Finanzberichterstattung bedeutet dies, dass gleiche ökonomische Sachverhalte gleich und ...mehr

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Anhang nach IFRS

1 Anhang als Teil des IFRS-Abschlusses Rz. 1 Nach IFRS 18.10 [1] umfasst ein vollständiger IFRS-Abschluss folgende Bestandteile: Ergebnisrechnung Bilanz, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung, Anhang, Vergleichsinformationen für die Vorjahresperiode gem. IFRS 18.31–.32 und in Fällen einer Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bzw. anderen Fällen retrospe...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.5 Dividenden

Rz. 188 Nach IFRS 18.132 sind folgende Offenlegungspflichten für die Dividenden im IFRS-Anhang zu erfüllen: Dividendenzahlungen an die Anteilseigner des Unternehmens, die vorgeschlagen oder beschlossen wurden, bevor der Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben wurde, die aber nicht als Verbindlichkeit im Abschluss bilanziert wurden,[1] sowie der entsprechende Dividendenbetr...mehr

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Anhang nach IFRS / 5 Branchenspezifische Anhangangaben

Rz. 156 Die IFRS enthalten für Unternehmen bzw. Konzerne ausgewählter Branchen, bei denen Spezifika vorkommen, die bei den meisten anderen Unternehmen nicht auftreten, Spezialvorschriften. Diese ergänzen grundsätzlich die allgemeinen Standards. Falls jedoch die branchenspezifischen Standards die gleichen Themen wie die allgemeinen Standards behandeln, gehen die branchenspezi...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.11 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen

Rz. 126 Sofern langfristige Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten einschließlich zugehöriger Schulden als „zur Veräußerung gehalten“ klassifiziert werden, sind die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte sowie die im Rahmen von Veräußerungsgruppen gehaltenen Vermögenswerte und die den Veräußerungsgruppen zugeordneten Schulden in der Bilanz getrennt ...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.1.2.2 Sonstige Angabepflichten

Rz. 171 Ergänzend zu den Berichtsangaben für die Geschäftssegmente schreibt IFRS 8 ergänzende Angaben vor, die auch dann zu erfüllen sind, wenn das Unternehmen nur ein berichtspflichtiges Segment hat. Rz. 172 Nach IFRS 8.32 sind die Segmenterlöse mit unternehmensexternen Kunden für einzelne Produkte und Dienstleistungen bzw. homogene Produktgruppen und Dienstleistungsbereiche...mehr

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Anhang nach IFRS / 2.2.2 Glaubwürdige Darstellung

Rz. 9 Gem. Conceptual Framework. Kap. 2.12 Satz 2 liegt eine glaubwürdige Darstellung dann vor, wenn die Informationen die ihnen zugrunde liegenden ökonomischen Sachverhalte möglichst getreu widerspiegeln, die sie vorgeben abzubilden. Aus dem Grundsatz der glaubwürdigen Darstellung folgt insbesondere, dass die im IFRS-Abschluss als Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwe...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.3.1 Einschätzungen des Managements

Rz. 73 Nach IAS 8.27G sollen "in der Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden oder in den sonstigen Erläuterungen" die Einschätzungen des Managements offengelegt werden, welche das Management bei Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen hat und die einen wesentlichen Einfluss auf den IFRS-Abschluss haben. IAS 8.27I stellt k...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.3 Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 150 Bereits durch IAS 1 (revised 2007) kam es im Vergleich mit den Vorgängerversionen zu einer klaren Trennung der Eigenkapitalveränderungen, welche die Kriterien für Erträge und Aufwendungen i. S. d. Conceptual Framework erfüllen (Inhalt der Gesamtergebnisrechnung), sowie den "nicht ergebnisbezogenen" Eigenkapitalveränderungen (Inhalt der Eigenkapitalveränderungsrechnun...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.1.2 Berichterstattungserfordernisse

6.1.2.1 Berichterstattung über die Geschäftssegmente Rz. 166 IFRS 8.23 Satz 1 schreibt nur vor, dass ein Unternehmen stets "a measure of profit or loss for each reportable segment" (d. h. Offenlegung des bzw. eines Segmentergebnisses) zu berichten hat; eine inhaltliche Abgrenzung oder Definition wird – als unmittelbare Folge des Management Approach [1]- für diese Berichtsposit...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.6 Vorräte

Rz. 106 Über die Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Vorräte gem. IAS 2.36a (vgl. Rz. 59) hat das nach IFRS rechnungslegende Unternehmen folgende Offenlegungspflichten, die sich auf den Bilanzansatz beziehen,[1] zu erfüllen, sofern es sich jeweils um wesentliche Informationen handelt: Gesamtbuchwert der Vorräte in einer unternehmensspezifischen Unterglied...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.9 Latente Steuern

Rz. 120 IAS 12 enthält hinsichtlich der in der IFRS-Bilanz angesetzten latenten Steuern 2 zentrale Offenlegungsvorschriften: Untergliederung der temporären Differenzen sowie der aktivierten steuerlichen Verlustvorträge nach Sachverhalten gem. IAS 12.81 g (i): Darüber hinaus hat das nach IFRS rechnungslegende Unternehmen substanzielle Hinweise für den Ansatz aktiver latenter St...mehr

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Anhang nach IFRS / 5.2 Landwirtschaft

Rz. 158 Landwirtschaft umfasst die Gewinnung pflanzlicher und tierischer Produkte durch Bearbeitung des Bodens.[1] IAS 41 beschäftigt sich mit der Rechnungslegung der biologischen Vermögenswerte (jedes lebende Tier oder jede lebende Pflanze), der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zum Zeitpunkt der Ernte und der Zuwendungen der öffentlichen Hand. Rz. 159 Das unter den Anwendung...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.4 Ergebnis je Aktie

Rz. 183 Gem. IAS 33 hat das nach IFRS rechnungslegende Unternehmen das unverwässerte Ergebnis je Aktie und das verwässerte Ergebnis je Aktie im IFRS-Abschluss offenzulegen. Sowohl das unverwässerte als auch das verwässerte Ergebnis je Aktie bezieht sich auf das Netto-Periodenergebnis,[1] welches den Stammaktionären zuzuordnen ist. Falls in der GuV- bzw. Gesamtergebnisrechnun...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.9 Besondere Angabepflichten im Konzernanhang aus deutscher Sicht

Rz. 199 Aus Sicht deutscher Anwender ist zu beachten, dass der nach IFRS erstellte Konzernabschluss (einschließlich Anhang) grundsätzlich befreiend für den HGB-Konzernabschluss ist.[1] Allerdings sind zusätzlich folgende Angabepflichten (vgl. § 315g Abs. 1 HGB) zu erfüllen:[2] Angaben nach § 313 Abs. 2-3 HGB: Dementsprechend sind bei Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten ...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.2.1 Bewertungsgrundlagen

Rz. 26 Das Conceptual Framework (2018) führte zu einer Neustrukturierung der auf konzeptioneller Ebene unterschiedenen Bewertungsmaßstäbe. Conceptual Framework. Kap. 6.4 ff. unterscheidet 2 grundlegende Gruppen von Bewertungsmaßstäben, nämlich die historischen Kostenmaßstäbe und die aktuellen Bewertungsmaßstäbe. Zu erstgenannten zählen die historischen Anschaffungs- oder Her...mehr

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Anhang nach IFRS / 2.2.4 Nachprüfbarkeit

Rz. 17 Conceptual Framework. Kap. 2.30 Satz 2 definiert Nachprüfbarkeit derart, dass verschiedene sachkundige und unabhängige Beobachter im Wesentlichen darin übereinstimmen, dass eine bestimmte Abbildung (eines ökonomischen Phänomens) eine glaubwürdige Darstellung ist. Conceptual Framework. Kap. 2.31 unterscheidet die direkte und indirekte Nachprüfbarkeit als Formen. Erstge...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.2 Eventualschulden und Eventualforderungen

Rz. 175 IAS 37.10 definiert eine Eventualschuld als eine mögliche Verpflichtung, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultiert und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, oder eine gegenwärtige Verpflichtung, die auf vergangenen ...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.1.1 Immaterielle Vermögenswerte ohne Goodwill

Rz. 79 IAS 38.118e fordert im Anhang des IFRS-Abschlusses eine Offenlegung von Entwicklungspositionen für jede Gruppe von selbst geschaffenen und erworbenen immateriellen Vermögenswerten. Bei den immateriellen Vermögenswerten ist hinsichtlich der Gruppenbildung auf die Unterscheidung zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer und immateriellen Vermög...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.6 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Rz. 189 Informationen über Beziehungen des Bericht erstattenden Unternehmens zu nahestehenden Unternehmen und Personen sind nach Auffassung des IASB notwendig, da die Möglichkeit existiert, dass nahestehende Unternehmen und Personen Geschäfte tätigen, die fremde Dritte nicht eingehen bzw. in anderer Höhe abwickeln würden. Daher können solche Geschäfte sich auf die Vermögens-...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.4 Kapitalflussrechnung

Rz. 152 Die Kapitalflussrechnung nach IAS 7 unterscheidet 3 Bereiche (der Ursachenrechnung), nämlich die betriebliche Tätigkeit, die Investitionstätigkeit und die Finanzierungstätigkeit, von denen Wirkungen auf den Fonds an Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten ausgehen können.[1] IAS 7.13–7.17 enthalten eine Aufzählung typischer Zahlungsmittelströme, die den einzeln...mehr

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Anhang nach IFRS / 4 Informationen zu den einzelnen Rechnungslegungsinstrumenten

4.1 Bilanz 4.1.1 Immaterielle Vermögenswerte und Goodwill 4.1.1.1 Immaterielle Vermögenswerte ohne Goodwill Rz. 79 IAS 38.118e fordert im Anhang des IFRS-Abschlusses eine Offenlegung von Entwicklungspositionen für jede Gruppe von selbst geschaffenen und erworbenen immateriellen Vermögenswerten. Bei den immateriellen Vermögenswerten ist hinsichtlich der Gruppenbildung auf die Un...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.10 Rückstellungen

4.1.10.1 Leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen Rz. 122 Für die Bereitstellung von Anhangangaben zu den leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen fällt den Bilanzierenden die Aufgabe zu, innerhalb des vorgegebenen Rahmens Informationsrelevanz und Detaillierungsgrad gegeneinander abzuwägen,[1] wobei erkennbar die Berichterstattung über die aus den leistungsorientiert...mehr

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Anhang nach IFRS / 8 Weiterführende Literatur

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Anhang nach IFRS / 4.1 Bilanz

4.1.1 Immaterielle Vermögenswerte und Goodwill 4.1.1.1 Immaterielle Vermögenswerte ohne Goodwill Rz. 79 IAS 38.118e fordert im Anhang des IFRS-Abschlusses eine Offenlegung von Entwicklungspositionen für jede Gruppe von selbst geschaffenen und erworbenen immateriellen Vermögenswerten. Bei den immateriellen Vermögenswerten ist hinsichtlich der Gruppenbildung auf die Unterscheidu...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.2 Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 25 Aus IFRS 18. Appendix B 112 b) und c) (ii) i. V. m. IAS 8.27A lassen sich 2 Kategorien von Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ableiten: die bei der Aufstellung des Abschlusses herangezogenen Bewertungsgrundlagen und sonstige angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, von denen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie die auf Basis der Ab...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.7 Freigabe zur Veröffentlichung

Rz. 195 IAS 10.17 verlangt die Angabe des Zeitpunkts, an dem der Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben wurde, und wer diese Freigabe genehmigt hat. (Zusätzlich ist noch die Tatsache anzugeben, wenn die Eigentümer des Unternehmens oder andere die Möglichkeit haben, den Abschluss nach Veröffentlichung zu ändern.) Diese Information ist für den Abschlussadressaten insoweit r...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.3.2 Prognosen des Managements

Rz. 76 IAS 8.31A verlangt die Offenlegung von Informationen über die zentralen Annahmen bezüglich der zukünftigen Entwicklung und anderer zentraler Quellen der Schätzung von Unsicherheiten am Bilanzstichtag, welche einen signifikanten Einfluss auf den Buchwert von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres haben können. IAS 8.31A fordert hinsichtlich...mehr

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Anhang nach IFRS / 2 Grundlagen des Anhangs

2.1 Funktionen des Anhangs Rz. 4 Der Anhang zum IFRS-Abschluss nimmt im Wesentlichen 3 Aufgaben wahr:[1] Erläuterungsfunktion Der Anhang soll durch spezielle Angaben die Vorgehensweise bei der Abbildung von Sachverhalten in anderen Teilen des Abschlusses, insbesondere jedoch in Bilanz und (Gesamt-)Ergebnisrechnung, erläutern.[2] Diese Funktion wird explizit in IFRS 18.113 a) an...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.1 Immaterielle Vermögenswerte und Goodwill

4.1.1.1 Immaterielle Vermögenswerte ohne Goodwill Rz. 79 IAS 38.118e fordert im Anhang des IFRS-Abschlusses eine Offenlegung von Entwicklungspositionen für jede Gruppe von selbst geschaffenen und erworbenen immateriellen Vermögenswerten. Bei den immateriellen Vermögenswerten ist hinsichtlich der Gruppenbildung auf die Unterscheidung zwischen immateriellen Vermögenswerten mit ...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.2 Ergebnisrechnung

4.2.1 GuV-Rechnung Rz. 128 Im Unterschied zum Vorgängerstandard IAS 1 gibt IFRS 18 – branchenübergreifend – eine Mindeststruktur der GuV nach Kategorien vor. Nach IFRS 18.47 sind sämtliche in der IFRS-GuV abzubildenden Erträge und Aufwendungen in einer der folgenden 5 Kategorien zu erfassen: der betrieblichen Kategorie, der investiven Kategorie, der Finanzierungskategorie, der Ka...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.4 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Rz. 95 Für die als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien ergeben sich die allgemeinen Offenlegungspflichten aus IAS 40.75. Darüber hinaus sind – je nach dem angewandten Modell – entweder die Anhangangaben nach IAS 40.76–40.78 (Zeitwertbewertungsmodell) oder nach IAS 40.79 (Anschaffungskostenmodell) zu beachten. Rz. 96 Zu den allgemeinen Offenlegungspflichten, die sich auf ...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.10.1 Leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen

Rz. 122 Für die Bereitstellung von Anhangangaben zu den leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen fällt den Bilanzierenden die Aufgabe zu, innerhalb des vorgegebenen Rahmens Informationsrelevanz und Detaillierungsgrad gegeneinander abzuwägen,[1] wobei erkennbar die Berichterstattung über die aus den leistungsorientierten Versorgungsplänen resultierenden Risiken eine zent...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.10.2 Sonstige Rückstellungen

Rz. 124 Im Anhang sind zu den sonstigen Rückstellungen[1] folgende Informationen offenzulegen: Rückstellungsspiegel gem. IAS 37.84 für jede Gruppe von Rückstellungen unter Ausweis folgender Positionen: Stand zu Beginn der Periode (IAS 37.84a), Zuführungen (IAS 37.84b), Verbrauch (IAS 37.84c), Auflösung (IAS 37.84d), Zinseffekt und Auswirkung der Änderung des Zinssatzes (IAS 37.84e...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 4 Zinsaufwendungen in der IFRS-Rechnungslegung

4.1 Aktivierung von Zinsaufwendungen als Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten Rz. 51 Die bilanzielle Behandlung von Fremdkapitalkosten (borrowing costs) im Rahmen der Erfassung als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (IAS 23 (rev. 2017))[1] gestaltet sich nach den IFRS – anders als in der nationalen Rechnungslegung – einheitlich. Gem. IAS 23.8 besteht für Fre...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 4.1 Aktivierung von Zinsaufwendungen als Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten

Rz. 51 Die bilanzielle Behandlung von Fremdkapitalkosten (borrowing costs) im Rahmen der Erfassung als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (IAS 23 (rev. 2017))[1] gestaltet sich nach den IFRS – anders als in der nationalen Rechnungslegung – einheitlich. Gem. IAS 23.8 besteht für Fremdkapitalkosten, die sich direkt (also Einzelkosten!)[2] dem Erwerb, dem Bau oder d...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschluss nach HGB, EStG/KStG und IFRS

1 Grundlagen 1.1 Begriff der Zinsen Rz. 1 Zinsen sind das Entgelt für die Überlassung von Kapital. Der BFH definiert Zinsen als laufzeitabhängige Nutzungsvergütungen für Kapitalüberlassungen.[1] Von den Zinsen sind die Tilgungen abzugrenzen, die eine (teilweise) Rückzahlung des überlassenen Kapitals darstellen. Rz. 2 Die Ausgestaltung von Zinsen ist nicht gesetzlich normiert. F...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 4.2 Erfassung von Zinsen als Aufwendungen

Rz. 60 IAS 23.1 legt fest, dass eine sofortige Aufwandserfassung in der Periode stattzufinden hat, in der die Fremdkapitalzinsen angefallen sind, falls kein qualifying asset vorliegt oder ein qualifying asset vorliegt, aber vom Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht wird (IAS 23.4). Insofern nimmt der Begriff des "qualifying asset" in diesem Kontext eine bedeutsame Roll...mehr