Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.2.3 Bewertungsergebnisse aus Zeitwertänderungen von nicht zu Handelszwecken gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten

Rz. 130 Bei Anwendung des IFRS 9 zur Bilanzierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten können (unwiderrufliche Option!) Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, bei ihrer erstmaligen Erfassung unwiderruflich der Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente" zugeordnet werden.[1] Das für diese Ei...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.4 Vertriebskosten

Rz. 85 Die Vertriebskosten sind nach IFRS grundsätzlich[1] nicht aktivierungsfähig.[2] Sie sind zeitlich abzugrenzen und stellen Periodenaufwand dar. Unter diesen Posten fallen sämtliche Personal-, Materialaufwendungen, Abschreibungen und sonstige Aufwendungen, welche sich entweder direkt oder indirekt (über entsprechende Schlüssel) dem Vertriebsbereich zuordnen lassen. Rz. ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6 Periodenergebnis

Rz. 116 Die Summe aus dem Betriebsergebnis, den Ergebnissen der investiven und der Finanzierungskategorie, dem Steueraufwand nach IFRS 18.75 a) (iv)[1] sowie dem Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (IFRS 18.75 a) (v)) bildet das Periodenergebnis, welches in der GuV-Rechnung als Ergebnis bzw. in der in einem Rechnungslegungsinstrument aufgestellten (Gesamt-)Ergebnisr...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.3 Forschungs- und Entwicklungskosten

Rz. 84a Das in IFRS 18. Illustrative Example 11 enthaltene Beispiel für die GuV-Gliederung nach dem Umsatzkostenverfahren enthält die "Forschungs- und Entwicklungskosten" als eigenen Abschlussposten. Die Bildung eines GuV-Abschlusspostens für die Forschungs- und nicht aktivierten Entwicklungskosten (ohne die nach IAS 38.57 aktivierten Entwicklungsaufwendungen) ist immer dann...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.1 Staffelform

Rz. 9 Die IFRS-Gesamtergebnisrechnung wird aufgrund der durch IFRS 18 vorgeschriebenen Kategorien und dem grundsätzlich auszuweisenden Zwischenergebnis "Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern"[1] ausschließlich in Staffelform aufgestellt, die jedoch auch zuvor üblich war.[2] Die Staffelform wird zudem durch Beispiel-Gesamtergebnis- bzw. Beispiel-GuV-Rechnungen in IFRS 1...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.3 Erträge und Aufwendungen aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten

Rz. 95b Erträge und Aufwendungen aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind nach IFRS 18.53 b) i. V. m. IFRS 18.54 separat in der investiven Kategorie auszuweisen, ausgenommen es handelt sich um eine angegebene Hauptgeschäftstätigkeit[1] oder das Investment in Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente steht im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Finanzier...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3.1 Aufwendungen und Erträge aus ausschließlich der Finanzierung dienenden Schulden

Rz. 102 Charakteristikum der Schulden, die ausschließlich der Finanzierung dienen, ist, dass eine berichterstattende Einheit Finanzen entweder in Form von Zahlungsmitteln, der Tilgung einer finanziellen Schuld oder eigene Eigenkapitalinstrumente erhält und zu einem späteren Zeitpunkt im Gegenzug Zahlungsmittel oder eigene Eigenkapitalinstrumente ausgibt.[1] Zu den hierzu zähl...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.4 Gesamtergebnis

Rz. 151 Ebenso wie das Periodenergebnis ist auch das Gesamtergebnis aufzuteilen in den Betrag, der auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfällt, und den Betrag, der auf die nicht beherrschenden Gesellschafter zuzurechnen ist.[1] Rz. 152 Gemäß IAS 33.66 ff. hat ein nach IFRS bilanzierendes Unternehmen in der GuV-Rechnung und sonstigem Gesamtergebnis Kennzahlen bezügli...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.3 Erträge aus aktivierten Eigenleistungen

Rz. 60c Obwohl nicht explizit erwähnt, sollten die Erträge aus aktivierten Eigenleistungen – analog zu den Bestandserhöhungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen – ebenso grundsätzlich separat als Abschlussposten dargestellt werden; dies gilt jedoch nur dann, wenn der gesonderte Ausweis zu einer nützlichen Zusammenfassung der Erträge in der GuV führt.[1] Entscheidend dür...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3 Abschlussposten der Finanzierungskategorie

Rz. 100 In der Finanzierungskategorie sind zum einen die Aufwendungen und Erträge aus Schulden, die ausschließlich der Finanzierung dienen, und zum anderen die Schulden, die aus Geschäftsvorfällen resultieren, welche nicht ausschließlich Finanzierungszwecken dienen, auszuweisen. Sofern die berichterstattende Einheit die Bereitstellung von Finanzierungen an Kunden als eine an...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.2 Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

Rz. 60a Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens hat die berichterstattende Einheit einen Abschlussposten in der IFRS-GuV aufzunehmen, um die Veränderung des Buchwerts der Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen aufzunehmen.[1] Dieser Posten enthält somit die wertmäßige Anpassung der Perioden-Aufwendungen an die Absatzmengen einer Periode.[2] Die Bestandsveränderung...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.9 Betriebsergebnis

Rz. 77 Nach IFRS 18.69 i. V. m. 18.70 ist das Betriebsergebnis zwingend als Zwischenergebnis in der IFRS-GuV-Gliederung nach IFRS 18 auszuweisen und umfasst alle Erträge und alle Aufwendungen, die der betrieblichen Kategorie zugeordnet sind. Wie bereits unter Rz. 20a ff. ausführlich dargelegt, hängt der konkrete Umfang des Betriebsergebnisses entscheidend von den angegebenen...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.3.4 Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe

Rz. 146 Für die Umrechnung eines in funktionaler Währung erstellten bzw. umgerechneten (Einzel-)Abschlusses eines ausländischen Geschäftsbetriebs[1] in eine von der funktionalen Währung abweichenden Berichtswährung gelten folgende Grundsätze: Die Vermögens- und Schuldposten sind mit dem jeweiligen Stichtagskurs, die Aufwands- und Ertragsposten der GuV-Rechnung und des sonstig...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.4 Trennung von Periodenergebnis und sonstigem Gesamtergebnis

Rz. 17 Obwohl allein die Ergebnisrechnung, die aus der GuV-Rechnung und dem sonstigen Gesamtergebnis besteht, als ein Rechnungslegungsinstrument im Sinne der IFRS-Rechnungslegung gilt und die GuV-Rechnung somit kein eigenes Rechnungslegungsinstrument darstellt, bleibt auch bei Darstellung der Gesamtergebnisrechnung in einem einzigen Abschlussinstrument[1] der Grundsatz gewah...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.5 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Rz. 65 In den Posten Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe gehen der gesamte bewertete Verbrauch an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie die Aufwendungen für alle bezogenen Güter (Handelswaren und Zwischenprodukte) ein, die in der Periode anfallen.[1] Dies gilt unabhängig davon, an welchem Ort die Aufwendungen angefallen sind. Auch der nicht unmittelbar mit dem ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.6 Übrige Aufwendungen der betrieblichen Kategorie

Rz. 90 Der Umfang der übrigen Aufwendungen der betrieblichen Kategorie bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens ist im Vergleich zur Anwendung des Gesamtkostenverfahrens deutlich geringer, [1] da die übrigen Aufwendungen hier nur eine Auffangposition für diejenigen betrieblich bedingten Aufwendungen darstellen, die weder dem Herstellungs-, dem Forschungs- und Entwicklungsbere...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.2.1 Gewinne bzw. Verluste aus der Neubewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

Rz. 124 Nach IAS 16.31 und IAS 38.75 hat ein nach IFRS bilanzierendes Unternehmen die Möglichkeit, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sowie immaterielle Vermögenswerte bei Vorhandensein eines aktiven Marktes für letztgenannte Vermögenswerte zu Neuwerten anzusetzen. Die Gewinne bzw. Verluste aus der Neubewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten werden im ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.5 Verwaltungsaufwendungen

Rz. 88 Die unter den Verwaltungsaufwendungen auszuweisenden Positionen lassen sich insoweit negativ abgrenzen, da hierunter sämtliche weder dem Herstellungsbereich noch dem Forschungs- und Entwicklungsbereich (im Fall eines separaten Ausweises in der GuV) oder dem Vertriebsbereich zuzuordnenden Verwaltungsaufwendungen auszuweisen sind (sogenannte allgemeine Verwaltungsaufwen...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2 Umsatzkostenverfahren

Rz. 80 Da die Posten Umsatzerlöse und die übrigen Erträgen der operativen Kategorie sowie das Betriebsergebnis bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens mit den entsprechenden Posten bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens übereinstimmen,[1] wird auf die oben stehenden Ausführungen[2] verwiesen. 4.1.2.1 Umsatzkosten Rz. 81 Der konkrete Umfang der hierunter auszuweisenden Aufwe...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.2.2 Bewertungsanpassungen der Netto-Schuld bzw. des Netto-Vermögenswerts aus leistungsorientierten Versorgungsplänen

Rz. 127 Während der Dienstzeitaufwand und der Netto-Zinsaufwand (bzw. Netto-Zinsertrag) auf die Netto-Schuld (bzw. den Netto-Vermögenswert) von leistungsorientierten Pensionsplänen stets im Periodenergebnis[1] zu erfassen sind,[2] müssen die Bewertungsanpassungen der Netto-Schuld bzw. des Netto-Vermögenswerts aus leistungsorientierten Pensionsplänen zum Bilanzstichtag stets ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.3.5 Währungsumrechnungsdifferenzen aus einem einen Bestandteil der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb bildenden monetären Posten

Rz. 150 Monetäre Posten, z. B. in Form einer Forderung, gegenüber einem ausländischen Geschäftsbetrieb,[1] deren Abwicklung auf absehbare Zeit weder geplant noch wahrscheinlich ist, stellen einen Bestandteil der Nettoinvestition in diesen ausländischen Geschäftsbetrieb dar.[2] Hierbei handelt es sich insbesondere entweder um beteiligungsähnliche Darlehen oder langfristige Ve...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.2 Bruttoergebnis vom Umsatz

Rz. 84 Der Bruttogewinn (besser Bruttoergebnis) ist definiert als die Differenz zwischen Erlösen und Umsatzkosten[1]. Das Bruttoergebnis entspricht stets einem vollkostenbezogenen und produktionsbezogenen Ergebnis und nicht einem Deckungsbeitrag.[2]mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7 Sonstiges Gesamtergebnis

4.7.1 Struktur Rz. 119 Wie bereits unter Rz. 5 ausgeführt, ist seit den Amendments vom Juni 2011 der "sonstige Gesamtergebnis"-Abschnitt der GuV-Rechnung und des sonstigen Gesamtergebnisses in 2 Unterabschnitte bzw. Kategorien zu untergliedern: sonstiges Gesamtergebnis aus bei Eintritt bestimmter Bedingungen zu reklassifizierenden Posten und sonstiges Gesamtergebnis aus nie zu ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1 Abschlussposten der betrieblichen Kategorie

4.1.1 Gesamtkostenverfahren 4.1.1.1 Erlöse Rz. 49 Ausgangsgröße der IFRS-GuV sind gemäß IFRS 18.75 a) die (Umsatz-)Erlöse. IFRS 15. Appendix A definiert Erlöse als Ertrag aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens. Eine nähere Präzisierung des Begriffs der "gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" oder Abgrenzung von den nicht zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zählen...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1 Gesamtkostenverfahren

4.1.1.1 Erlöse Rz. 49 Ausgangsgröße der IFRS-GuV sind gemäß IFRS 18.75 a) die (Umsatz-)Erlöse. IFRS 15. Appendix A definiert Erlöse als Ertrag aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens. Eine nähere Präzisierung des Begriffs der "gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" oder Abgrenzung von den nicht zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zählenden Erträgen fehlt in IFRS ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.2 Sonstiges Gesamtergebnis aus nie zu reklassifizierenden Posten

4.7.2.1 Gewinne bzw. Verluste aus der Neubewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten Rz. 124 Nach IAS 16.31 und IAS 38.75 hat ein nach IFRS bilanzierendes Unternehmen die Möglichkeit, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sowie immaterielle Vermögenswerte bei Vorhandensein eines aktiven Marktes für letztgenannte Vermögenswerte zu Neuwerten anzusetzen. Die Gew...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.3 Sonstiges Gesamtergebnis aus bei Eintritt bestimmter Bedingungen zu reklassifizierenden Posten

4.7.3.1 Bewertungsergebnisse aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten bei Anwendung des IFRS 9 Rz. 136 Die Kategorie der "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte" des IFRS 9.Kapitel 4.1.2A zeichnet sich dadurch aus, dass in diese nur solche finanziellen Vermögenswerte klassifiziert werden, w...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2 Abschlussposten der investiven Kategorie

Rz. 91 Wie unter Rz. 20c ausgeführt, sind unter der investiven Kategorie Erträge und Aufwendungen aus Vermögenswerten auszuweisen, welche eigenständig und weitestgehend unabhängig von den anderen Ressourcen der berichterstattenden Einheit Rückflüsse erwirtschaften. Ausgenommen der Beteiligungen in die at Equity bewerteten Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeins...mehr

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Anhang nach IFRS / 1 Anhang als Teil des IFRS-Abschlusses

Rz. 1 Nach IFRS 18.10 [1] umfasst ein vollständiger IFRS-Abschluss folgende Bestandteile: Ergebnisrechnung Bilanz, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung, Anhang, Vergleichsinformationen für die Vorjahresperiode gem. IFRS 18.31–.32 und in Fällen einer Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bzw. anderen Fällen retrospektiver Abschlussänderungen oder bei Um...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.3 Leasing nach IFRS

Rz. 93 Generell sollen im Anhang in Bezug auf die Leasingverhältnisse Informationen offengelegt werden, welche gemeinsam mit den in Bilanz, GuV-Rechnung und Kapitalflussrechnung dargestellten Informationen den Abschlussnutzern ein besseres Verständnis der Auswirkungen von Leasinggeschäften auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln.[1] Rz. 94 Für Leasingnehmer sch...mehr

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Anhang nach IFRS / 2.3 Gliederungsstruktur für den IFRS-Anhang

Rz. 21 Bereits die Amendments zu IAS 1 vom Dezember 2014 führten dazu, dass der IASB den IFRS-Abschlusserstellern größere Freiheitsräume hinsichtlich der Strukturierung des Anhangs einräumte.[1] Der IFRS-Abschlussersteller hat bei der Festlegung der Gliederung des IFRS-Anhangs vor allem die Aspekte der Relevanz und der Verständlichkeit besonders zu beachten. So können der Dar...mehr

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Anhang nach IFRS / 2.2 Prinzipien für die Aufstellung des IFRS-Abschlusses

Rz. 5 Der IFRS-Anhang unterliegt – wie der gesamte IFRS-Abschluss – bestimmten qualitativen Anforderungen.[1] Das Conceptual Framework unterscheidet zunächst zwischen fundamentalen qualitativen Anforderungen (Relevanz und glaubwürdige Darstellung)[2] sowie fördernden qualitativen Anforderungen (Vergleichbarkeit, Nachprüfbarkeit, Zeitnähe[3] und Verständlichkeit)[4]. Erstgena...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.6 Eigenkapital im IFRS-Abschluss

Rz. 36a In den IAS/IFRS-Standards[1] werden Eigenkapital und Fremdkapital als Finanzierungsinstrumente bezeichnet. Ein Eigenkapitalinstrument muss nachfolgende Bedingungen a. und b. erfüllen (IAS 32.16): Das Finanzinstrument beinhaltet keine vertragliche Verpflichtung, einem anderen Unternehmen flüssige Mittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert zu liefern; oder mit e...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.2.1.3 Besondere Ergebniseffekte im Ergebnis vor aufgegebenen Geschäftsbereichen

Rz. 133 Neben der Überleitung von den Erlösen zum Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit können weiterhin folgende besondere Ergebniseffekte im Ergebnis vor aufgegebenen Geschäftsbereichen anzugeben sein:[1]mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.1.2 Goodwill

Rz. 83 Die Offenlegungspflichten für Goodwill-Beträge ergeben sich zum einen aus IFRS 3 und zum anderen aus IAS 36 (vgl. auch Rz. 82). Rz. 84 Nach IFRS 3.59-3.63 ergeben sich 2 wesentliche Gruppen von Angaben im Hinblick auf die Unternehmenszusammenschlüsse und damit mittelbar auf den Goodwill. Nach IFRS 3.59 hat die Bericht erstattende Einheit die Art und die finanziellen Au...mehr

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Anhang nach IFRS / 2.2.1 Relevanz

Rz. 6 Eine relevante Finanzinformation besitzt die Eigenschaft, Unterschiede in den Entscheidungen der Abschlussadressaten bewirken zu können (Conceptual Framework. Kap. 2. 6 Satz 1). Eine konkrete Verhaltens- bzw. Entscheidungsbeeinflussung wird jedoch nicht gefordert; begründet wird diese eher zurückhaltend scheinende Formulierung damit, dass sich bestimmte Reaktionen kaum...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.2.2 Spezifische Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 38 Nach IAS 8.27A hat eine Berichterstattende Einheit wesentliche Angaben zu seinen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu machen. Die Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind dann wesentlich, wenn bei gemeinsamer Betrachtung mit anderen im Abschluss enthaltenen Informationen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass diese Entscheidungen...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.7 Finanzinstrumente

Rz. 109 IFRS 7 fordert umfangreiche Angaben über die Finanzinstrumente. Zweck dieser Offenlegungspflicht ist das Erkennen und das Beurteilen der Bedeutung der Finanzinstrumente für die finanzielle Situation und die Ertragslage des Unternehmens sowie der Art und des Umfangs der aus Finanzinstrumenten resultierenden Risiken, einschließlich der vom Unternehmen ergriffenen Risik...mehr

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Anhang nach IFRS / 5.1 Versicherungen

Rz. 157 Der verpflichtend in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1.1.2023 beginnen,[1] anzuwendende IFRS 17 enthält ebenfalls eine Reihe von zu beachtenden Anhangangaben. Nach der Generalnorm des IFRS 17.93 sollen die Angaben dazu dienen, die Abschlussnutzer über die Auswirkungen der unter IFRS 17 fallenden Versicherungsverträge auf Bilanz, Ergebnisrechnung und Kapitalflus...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.1.2.1 Berichterstattung über die Geschäftssegmente

Rz. 166 IFRS 8.23 Satz 1 schreibt nur vor, dass ein Unternehmen stets "a measure of profit or loss for each reportable segment" (d. h. Offenlegung des bzw. eines Segmentergebnisses) zu berichten hat; eine inhaltliche Abgrenzung oder Definition wird – als unmittelbare Folge des Management Approach [1]- für diese Berichtsposition jedoch nicht gegeben. Weiterhin sind die folgend...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.5 Beteiligungen

Rz. 99 Hinsichtlich der Anhangangaben für Beteiligungen ist zwischen dem Konzernabschluss und dem separaten Einzelabschluss zu unterscheiden. Auch wenn IAS 27.3 nicht die Aufstellung eines separaten Einzelabschlusses fordert, so sind im Falle seiner Aufstellung dennoch eine Anteilsbesitzliste der wesentlichen Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und ...mehr

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Anhang nach IFRS / 2.1 Funktionen des Anhangs

Rz. 4 Der Anhang zum IFRS-Abschluss nimmt im Wesentlichen 3 Aufgaben wahr:[1] Erläuterungsfunktion Der Anhang soll durch spezielle Angaben die Vorgehensweise bei der Abbildung von Sachverhalten in anderen Teilen des Abschlusses, insbesondere jedoch in Bilanz und (Gesamt-)Ergebnisrechnung, erläutern.[2] Diese Funktion wird explizit in IFRS 18.113 a) angesprochen. Hiernach soll ...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.1 Segmentberichterstattung

Rz. 161 Der Anwendungsbereich des IFRS 8 ergibt sich aus IFRS 8.2 ff.. IFRS 8 ist danach nur für Unternehmen anzuwenden, deren Wertpapiere öffentlich gehandelt werden oder die den Antrag auf Zulassung zum Handel an einem öffentlichen Markt bei der zuständigen Wertpapieraufsichtsbehörde gestellt haben[1]. Sofern ein Unternehmen sowohl einen IFRS-Konzernabschluss als auch eine...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.3 Risikoberichterstattung im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten

Rz. 180 Über die Berichterstattung zu Finanzinstrumenten hinaus verlangt IFRS 7 weitere Angaben, die es dem Abschlussadressaten ermöglichen sollen die Art und den Umfang der aus den Finanzinstrumenten resultierenden Risiken zu beurteilen, denen das berichtende Unternehmen am Bilanzstichtag ausgesetzt war (IFRS 7.31). Die Berichterstattung erstreckt sich auf das Kredit-, Liqu...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.2.1.6 Management-defined Performance Measures

Rz. 147a IFRS 18.117 ff. enthält detaillierte Vorgaben zur Verwendung sog. management-defined Performance Measures (MPM; vom Management verwendete Erfolgsmaßstäbe). Gründe hierfür sind die Erhöhung der Vergleichbarkeit zwischen den IFRS anwendenden Unternehmen und die bessere Nachvollziehbarkeit der Verwendung und der Berechnung dieser Erfolgsmaßstäbe;[1] gleichwohl erkennt ...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.2.1 GuV-Rechnung

Rz. 128 Im Unterschied zum Vorgängerstandard IAS 1 gibt IFRS 18 – branchenübergreifend – eine Mindeststruktur der GuV nach Kategorien vor. Nach IFRS 18.47 sind sämtliche in der IFRS-GuV abzubildenden Erträge und Aufwendungen in einer der folgenden 5 Kategorien zu erfassen: der betrieblichen Kategorie, der investiven Kategorie, der Finanzierungskategorie, der Kategorie der Ertrag...mehr

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Anhang nach IFRS / 6 Weitere Pflichtangaben des Anhangs nach IFRS

6.1 Segmentberichterstattung Rz. 161 Der Anwendungsbereich des IFRS 8 ergibt sich aus IFRS 8.2 ff.. IFRS 8 ist danach nur für Unternehmen anzuwenden, deren Wertpapiere öffentlich gehandelt werden oder die den Antrag auf Zulassung zum Handel an einem öffentlichen Markt bei der zuständigen Wertpapieraufsichtsbehörde gestellt haben[1]. Sofern ein Unternehmen sowohl einen IFRS-Ko...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.2.1.1 Erlöse aus Kundenverträgen

Rz. 129 Übergeordnete Zwecksetzung der Anhangangaben zu den Kundenverträgen ist es, den Abschlussnutzern die Art, die Höhe, die zeitbezogene Erfassung und die Unsicherheiten, welche aus den Kundenverträgen resultieren, aufzuzeigen.[1] Hierzu sind folgende Kategorien von Informationen offenzulegen: Angaben zu den Kundenverträgen, Angaben zu den signifikanten Einschätzungen und ...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.2.1.4 Aufgegebene Geschäftsbereiche

Rz. 134 Im Gegensatz zu den in Rz. 126 f. dargestellten bilanziellen Angaben unterscheiden die Vorschriften zur GuV-Rechnung zwischen den zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen, welche nicht gleichzeitig die Voraussetzungen für einen aufgegebenen Geschäftsbereich erfüllen, und den Offenlegungspflichten für aufgegebene Geschäftsbereic...mehr

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Anhang nach IFRS / 5.3 Rohstoffexploration

Rz. 160 Nach IFRS 6.23 hat eine im Bereich der Rohstoffexploration tätige Berichterstattende Einheit die in seinem Abschluss erfassten Beträge für die Exploration und Entwicklung von Bodenschätzen zu kennzeichnen und zu erläutern. Da IFRS 6 nicht verbindlich eine Bilanzierungs- und Bewertungsmethode für Explorationskosten vorschreibt,[1] sind nach IFRS 6.24 – additiv zu den ...mehr