Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

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Berichterstattung, Risikoma... / 8.2 Der Übergang vom ISSB-Standard auf die ESRS

Unternehmen, die mit dem ISSB-Standard beginnen und auch den anderen erfüllen möchten, müssen u. a. folgende Punkte beachten (Übergang von IFRS S2 (climate) auf ESRS): Detaillierte Offenlegungen zu Klimarisiken und -chancen: Die ESRS fordern detailliertere Offenlegungen über Klimarisiken und -chancen. Dies beinhaltet umfassende Informationen über die Auswirkungen von Klimaris...mehr

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Berichterstattung, Risikoma... / 1 Einführung und Herausforderungen

Eine neue Ära und der Regulierungs-Dschungel Die Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegt aktuell einem starken Wandel – in Europa und auch global: Von variablen, freiwilligen Standards hin zu einer verpflichtenden und standardisierten Offenlegung. Das International Sustainability Standards Board (ISSB) arbeitet aktuell an globalen Nachhaltigkeitsstandards (IFRS SDS). In E...mehr

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Berichterstattung, Risikoma... / 2.1 Der Fokus des Management-Ansatzes

Den Fokus setzen – Transparenz über Regulatorik, Ambition und Stakeholder-Interessen Der erste relevante Schritt ist, den Kompass zu stellen. Basis bilden die regulatorischen Anforderungen wie die Richtlinien und Rechtsakte der CSRD, EU-Taxonomie, ESRS und Lieferkettengesetz. Das Management muss die Nachhaltigkeitsambitionen des Unternehmens festlegen. Die Bandbreite des Ambit...mehr

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Wesentlichkeitsanalyse / 4.1 Relevante Themen: Identifikation

Die Definition der relevanten Themen ist ein entscheidender Schritt. Basis aus regulatorischer Sicht ist der ‚Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung‘ der Europäischen Kommission, Punkt 3 ff. In diesem Schritt ermit...mehr

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Saisonverlauf der Aufgaben ... / 1.4.2 Work in Process

Werden kundenbezogene Aufträge im Unternehmen abgewickelt, dann sind diese nicht alle exakt zum Jahreswechsel abgeschlossen. Die halbfertigen Aufträge müssen mit den bisher entstandenen Kosten aktiviert werden. Auch diese Informationen stammen aus der Kostenrechnung. Zum Jahresende wird eine Nachkalkulation der Aufträge durchgeführt. Gewinn nicht aktivierbar? Der strenge Gläu...mehr

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Saisonverlauf der Aufgaben ... / 1.4.6 Fristen und Termine

Vorbereitungen in der Kostenrechnung müssen dafür Sorge tragen, dass die gewünschten Daten möglichst frühzeitig der Finanzbuchhaltung geliefert werden können. Die eigentliche Arbeit erfolgt im Laufe des Jahres, wenn Daten gesammelt und Berechnungen geprobt werden. Nach dem Jahreswechsel muss alles sehr schnell gehen. Fristen für die Bilanzerstellung bis Mitte Januar sind auc...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 3.3 Wahlrechte im Rahmen des Übergangs auf die IFRS-Rechnungslegung

Rz. 69 IFRS 1 eröffnet dem erstmals nach IFRS Bilanzierenden beim Übergang auf die IFRS-Rechnungslegung folgende Wahlrechte, die sich auf den Konzernabschluss auswirken: Behandlung von Unternehmenszusammenschlüssen gemäß IFRS 1.18 i. V. m. Anhang C Differenzen aus der Währungsumrechnung im Konzernabschluss gemäß IFRS 1.18 i. V. m. IFRS 1. Anhang D 12 f. Unterschiedliche Umstell...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.3 Wahlrechte im Rahmen des Übergangs auf die IFRS-Rechnungslegung

Rz. 57 Die durch den IFRS 1 beim Übergang auf die IFRS-Rechnungslegung eröffneten Wahlrechte, die den Einzelabschluss betreffen, strahlen ebenso auf die zeitlich nach der IFRS-Eröffnungsbilanz aufzustellenden IFRS-Jahresabschlüsse aus. Im Wesentlichen handelt es sich dabei insbesondere um folgende Wahlrechte: Rz. 58 Verwendung von beizulegenden Zeitwerten oder Neuwerten für S...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 7 Würdigung der Bilanzpolitik nach IFRS

Rz. 144 Durch die Orientierung an der Informationsfunktion und die übergeordnete Stellung der Generalnorm war und ist Bilanzpolitik nach deutschem Verständnis nach den IFRS qua Definition ausgeschlossen (Rz. 3a). Offene und verdeckte Wahlrechte sollen vom Bilanzierenden so genutzt werden, dass die bestmögliche (tatsachengetreue) Abbildung für die Adressaten herauskommt. Glei...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.2 Finanzinstrumente nach IFRS 9

4.2.2.1 Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Rz. 93 Abgrenzung der Geschäftsmodelle für die Steuerung der finanziellen Vermögenswerte IFRS 9 unterscheidet die 4 unter Rz. 28 genannten Kategorien finanzieller Vermögenswerte. Entscheidend für die Primärzuordnung von finanziellen Vermögenswerten in die Kategorie der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten fi...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 6 Informationen über verdeckte Wahlrechte im IFRS-Jahresabschluss

Rz. 142 Nach IAS 8.27G sollen die Einschätzungen des Managements offengelegt werden, die das Management bei Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen hat und die einen wesentlichen Einfluss auf den IFRS-Jahresabschluss haben.[1] Rz. 143 IAS 8.31A verlangt die Offenlegung von Informationen über die zentralen Annahmen bezüglich der zukünftigen Entwicklung ...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach IFRS

1 Einführung Rz. 1 Die Jahresabschlusspolitik hat allgemein die Aufgabe, das "Rohmaterial" eines Jahresabschlusses im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten durch geeignete Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismaßnahmen [1] so aufzubereiten, dass die vom Unternehmen bzw. Konzern gewünschten oder beabsichtigten Schlussfolgerungen möglichst durch die Jahresabschlussanal...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4 Bilanzpolitik durch verdeckte Wahlrechte im IFRS-Einzelabschluss

4.1 Verdeckte Bilanzierungswahlrechte 4.1.1 Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte Rz. 72 Für die Aktivierung der aus der Entwicklung entstehenden immateriellen Vermögenswerte müssen die in IAS 38.57 genannten Bedingungen kumulativ erfüllt sein. Diese Aktivierungsvoraussetzungen enthalten die in Abbildung 9 wiedergegebenen Schätzungen: Abb. 9: Dimensionen der Schätzung...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 3 Bilanzpolitik durch offene Wahlrechte im IFRS-Konzernabschluss

3.1 Ansatz des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens Rz. 62a Grundsätzlich hat ein Unternehmenserwerber sämtliche erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt anzusetzen,[1] zu bewerten und anschließend im Rahmen von Folgebewertungen fortzuschreiben. Ebenso wie in der einzelbilanziellen Rechnungslegung IFRS 16 aus Praktikabilitätsgründen...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5 Bilanzpolitik durch verdeckte Wahlrechte im IFRS-Konzernabschluss

5.1 Verdeckte Bewertungswahlrechte bei erstmaliger Bilanzierung des goodwill Rz. 116 Ermessensspielräume ergeben sich bei erstmaliger Bilanzierung des goodwill sowohl hinsichtlich seiner Bestimmung auf Ebene der berichtenden gesellschaftsrechtlichen Einheit als auch auf Ebene seiner der Aufteilung bzw. Zurechnung innerhalb der berichtenden Einheit (d. h. Zurechnung auf die ZG...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2 Bilanzpolitik durch offene Wahlrechte im IFRS-Einzelabschluss

2.1 Bewertungswahlrechte im Vermögen 2.1.1 Folgebewertung für Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen Rz. 4 Die IFRS eröffnen grundsätzlich sowohl für Sachanlagen (ausgenommen Finanzinvestitionen) als auch immaterielle Vermögenswerte ein generelles Wahlrecht in der Folgebewertung zwischen der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Ansatz ...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.3 Bewertung von Beteiligungen im separaten Einzelabschluss

Rz. 18 Für die Bewertung der Beteiligungen im separaten Einzelabschluss besteht gemäß IAS 27.10 Satz 1 folgendes Wahlrecht: Entweder werden die Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen (ausgenommen gemeinschaftliche Tätigkeiten[1]) sowie assoziierten Unternehmen zu Anschaffungskosten, in Übereinstimmung mit IFRS 9 oder unter Anwendung der Equity-Methode nac...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.2.1 Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

Rz. 93 Abgrenzung der Geschäftsmodelle für die Steuerung der finanziellen Vermögenswerte IFRS 9 unterscheidet die 4 unter Rz. 28 genannten Kategorien finanzieller Vermögenswerte. Entscheidend für die Primärzuordnung von finanziellen Vermögenswerten in die Kategorie der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte und der erfolgsneutral zum beizule...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.6 Bewertungswahlrechte aus Praktikabilitätserwägungen

Rz. 39a Die erst seit wenigen Jahren anzuwendenden IFRS 15 und IFRS 16 enthalten eine Reihe von aus Praktikabilitätsgründen aufgenommenen Bewertungswahlrechten. Rz. 39b In IFRS 15 "Erlöse aus Kundenverträgen" können als echte Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte eingestuft werden: Nach IFRS 15.63 darf auf die Herausrechnung eines Finanzierungskostenanteils aus der Gegenleis...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.3 Verdeckte Ausweiswahlrechte in der Ergebnisrechnung

Rz. 113 Wie unter Rz. 56b dargestellt, enthält IFRS 18 gewisse Ermessensspielräume in Bezug auf die Untergliederung der GuV-Rechnung in die Kategorien und damit in Bezug auf die Abgrenzung der Kategorien (Rz. 114), die Untergliederung der Aufwendungen in der betrieblichen Kategorie (Rz. 115) und den Postenausweis innerhalb der Kategorien (Rz. 115a). Rz. 114 IFRS 18 grenzt die be...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.4 Bewertungswahlrechte bei Finanzinstrumenten

Rz. 26 Unter Berücksichtigung der Übergangswahlrechte zu IFRS 9 enthält IFRS 9 für Finanzinstrumente gegenwärtig folgende offene Wahlrechte: die Wahl zwischen dem Ansatz von finanziellen Vermögenswerten zum Handelstag oder zum Erfüllungstag bei Vorhandensein einer zeitlichen Divergenz zwischen Handels- und Erfüllungstag (Ausweiswahlrecht);[1] die Designation bestimmter finanzi...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.2.1 Ausweiswahlrechte in der Bilanz

Rz. 49 Nach IFRS 18.96 hat das nach IFRS bilanzierende Unternehmen im Regelfall Vermögens- und Schuldposten in kurzfristige und langfristige Abschlussposten einzuteilen, es sei denn, eine Gliederung der Abschlussposten nach ihrer Liquidität führt zu einer nützlicheren strukturierten Zusammenfassung der Abschlussposten. Dabei wird eine Unterteilung in kurz- und langfristige P...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.1.1 Ermittlung des goodwill auf Ebene der berichtenden Einheit

Rz. 117 Zum erstgenannten Themenkomplex zählen dabei insbesondere: die Abgrenzung von Unternehmenszusammenschlüssen, Ansatz und Bewertung von identifizierbarem Nettovermögen sowie im Falle der Anwendung der Full-Goodwill-Methode zur Einbeziehung von Tochterunternehmen mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts für die Anteile nich...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 1 Einführung

Rz. 1 Die Jahresabschlusspolitik hat allgemein die Aufgabe, das "Rohmaterial" eines Jahresabschlusses im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten durch geeignete Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismaßnahmen [1] so aufzubereiten, dass die vom Unternehmen bzw. Konzern gewünschten oder beabsichtigten Schlussfolgerungen möglichst durch die Jahresabschlussanalysten, z. B....mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.3 Kundenverträge

Rz. 108a Die Erlösrealisierung aus Kundenverträgen erfolgt mittels eines aus 5 Stufen bestehenden Erlösrealisierungsmodells: Identifikation von Verträgen mit Kunden, Identifikation separater Leistungsverpflichtungen, Ermittlung des Transaktionspreises, Allokation des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen und Erfolgsrealisierung bei Erfüllung der Leistungs...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 3.1 Ansatz des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens

Rz. 62a Grundsätzlich hat ein Unternehmenserwerber sämtliche erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt anzusetzen,[1] zu bewerten und anschließend im Rahmen von Folgebewertungen fortzuschreiben. Ebenso wie in der einzelbilanziellen Rechnungslegung IFRS 16 aus Praktikabilitätsgründen die unter Rz. 39c dargestellten Wahlrechte gewährt, darf ...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 3.2 Anwendung der Full-Goodwill-Methode versus Neubewertungsmethode zur Einbeziehung von Tochterunternehmen mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter

Rz. 63 IFRS 3.19 gewährt dem nach der IFRS-Rechnungslegung Bilanzierenden für jeden einzelnen Unternehmenszusammenschluss das Wahlrecht, die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu dem den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zustehenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen nach Maßgabe der IFRS 3.10–3.31 zu bewert...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.4 Leasing

Rz. 108g IFRS 16.18 definiert den Leasingzeitraum als die nicht kündbare Grundmietzeit und den Zeitraum, für den das Leasingverhältnis verlängert werden kann, sofern die Ausübung der Option durch den Leasingnehmer hinreichend sicher ist, sowie den Zeitraum, für den eine Option zur vorzeitigen Beendigung des Leasingverhältnisses besteht, sofern es hinreichend sicher ist, dass...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.2.2 Umgliederung von Finanzinstrumenten

Rz. 100 Nach der erstmaligen Erfassung der Finanzinstrumente verbleiben die finanziellen Vermögenswerte grundsätzlich in der jeweiligen Kategorie, in der sie bei erstmaliger Erfassung (Rz. 28) eingeordnet wurden. Eine Umklassifizierung zwischen den Kategorien zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bew...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.1 Folgebewertung für Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen

Rz. 4 Die IFRS eröffnen grundsätzlich sowohl für Sachanlagen (ausgenommen Finanzinvestitionen) als auch immaterielle Vermögenswerte ein generelles Wahlrecht in der Folgebewertung zwischen der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Ansatz des Neubewertungsbetrags.[1] Rz. 5 Nach der Anschaffungs- oder Herstellungskostenmethode sind Sachanlagen ...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.2.3 Hedge Accounting

Rz. 102 Wie bereits unter Rz. 27 ausgeführt, besteht gegenwärtig ein Wahlrecht in der Anwendung der Regelungen des IAS 39 und des IFRS 9 zur Abbildung von Sicherungsbeziehungen.[1] Die verdeckten Wahlrechte unterscheiden sich in Abhängigkeit von IAS 39 und IFRS 9. Rz. 103 hedge accounting nach IAS 39 Eine nach den Regeln des hedge accounting zu bilanzierende Sicherungsbeziehun...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.2.2 Ausweiswahlrechte in der Ergebnisrechnung

Rz. 56b Die Jahresabschlusspolitik in IFRS-Abschlüssen umfasst auch die Ausweiswahlrechte in der Ergebnisrechnung, mit denen die Struktur der Ergebnisrechnung, insbesondere der GuV-Rechnung, gestaltet werden kann. IFRS 18 [1] schreibt – im Gegensatz zum vorausgehenden IAS 1 – durch die verpflichtend anzuwendende Untergliederung der GuV-Rechnung in eine betriebliche und invest...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 8 Weiterführende Literatur

Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss und Jahresabschlusspolitik, 27. Aufl. 2024; Kirsch, IFRS-Abschlussanalyse – Finanz- und erfolgswirtschaftliche Aspekte, 5. Aufl. 2023; Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, IFRS Kommentar, 22. Aufl. 2024; Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, 11. Aufl. 2021mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2 Verdeckte Bewertungswahlrechte

Rz. 84 Bei den nachfolgend (Rz. 85 ff.) dargestellten verdeckten Bewertungswahlrechten handelt es sich nur um eine Auswahl bedeutender in der IFRS-Rechnungslegung im Einzelabschluss vorhandener Bewertungswahlrechte. Daneben bestehen insbesondere noch folgende weitere verdeckte Bewertungswahlrechte: Wertaufholung einzelner Vermögenswerte bzw. Gruppen von Vermögenswerten: Gesta...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1 Bewertungswahlrechte im Vermögen

2.1.1 Folgebewertung für Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen Rz. 4 Die IFRS eröffnen grundsätzlich sowohl für Sachanlagen (ausgenommen Finanzinvestitionen) als auch immaterielle Vermögenswerte ein generelles Wahlrecht in der Folgebewertung zwischen der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Ansatz des Neubewertungsbetrags.[1] Rz. 5 Na...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.2 Ausweiswahlrechte in der Bilanz, Gesamtergebnisrechnung und Kapitalflussrechnung

2.2.1 Ausweiswahlrechte in der Bilanz Rz. 49 Nach IFRS 18.96 hat das nach IFRS bilanzierende Unternehmen im Regelfall Vermögens- und Schuldposten in kurzfristige und langfristige Abschlussposten einzuteilen, es sei denn, eine Gliederung der Abschlussposten nach ihrer Liquidität führt zu einer nützlicheren strukturierten Zusammenfassung der Abschlussposten. Dabei wird eine Unt...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.1 Verdeckte Bilanzierungswahlrechte

4.1.1 Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte Rz. 72 Für die Aktivierung der aus der Entwicklung entstehenden immateriellen Vermögenswerte müssen die in IAS 38.57 genannten Bedingungen kumulativ erfüllt sein. Diese Aktivierungsvoraussetzungen enthalten die in Abbildung 9 wiedergegebenen Schätzungen: Abb. 9: Dimensionen der Schätzung beim Ansatz selbst geschaffener imma...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.1 Verdeckte Bewertungswahlrechte bei erstmaliger Bilanzierung des goodwill

Rz. 116 Ermessensspielräume ergeben sich bei erstmaliger Bilanzierung des goodwill sowohl hinsichtlich seiner Bestimmung auf Ebene der berichtenden gesellschaftsrechtlichen Einheit als auch auf Ebene seiner der Aufteilung bzw. Zurechnung innerhalb der berichtenden Einheit (d. h. Zurechnung auf die ZGE (II)). 5.1.1 Ermittlung des goodwill auf Ebene der berichtenden Einheit Rz....mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.2 Bewertung von nicht betriebsnotwendigen Grundstücken und Gebäuden

Rz. 13 IAS 40 regelt die Bewertung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien ("Renditeliegenschaften"). Zu dieser Gruppe von Immobilien gehören gemäß IAS 40.5 Grundstücke und Gebäude, die (vom Eigentümer oder Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungs-Leasings) zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zur Wertsteigerung gehalten werden. Keine Finanzinvestitionen liegen ...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.1.2 Aktive latente Steuern

Rz. 75 Aktive latente Steuern resultieren bei IFRS entweder aus abzugsfähigen temporären Differenzen zwischen dem IFRS-Buchwert und dem steuerlichen Buchwert von Vermögenswerten und Schulden, z. B. höherer Wert für Pensionsrückstellungen nach IAS 19 im Vergleich zu § 6a EStG, die sich spätestens bis zur Liquidation des Unternehmens ausgleichen, oder aus dem ökonomischen Vort...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.2.3 Ausweiswahlrechte in der Kapitalflussrechnung

Rz. 56d Die durch IFRS 18 bewirkten Änderungen des IAS 7 führen insgesamt zu einer Reduzierung zuvor bestehender Ausweiswahlrechte. Dies betrifft zum einen die Darstellung des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode als auch die Zuordnung der Cashflows zu den einzelnen Bereichen der Kapitalflussrechnung. IAS 7.18 b) schreibt nunmehr als verbindli...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.5 Korrektur von Bilanzierungsfehlern und Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 109 Die Bilanzierungsfehler der IFRS-Rechnungslegung beinhalten Rechenfehler, Methodenfehler und Sachverhaltsfehler und sind insbesondere von Schätzungsfehlern abzugrenzen. Falls Schätzungen in späteren Perioden angepasst werden, weil sich der Erkenntnisstand verbessert hat oder Umstände sich anders als erwartet entwickelt haben, dann ist der Effekt im Ergebnis der Perio...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.3.7 Bewertungsbesonderheiten bei einzelnen Bilanzposten

Rz. 57 Die Bewertungsbesonderheiten einzelner Bilanzposten und Bilanzierungssachverhalte werden in folgenden Beiträgen dargestellt:mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.1 Ermittlung von Wertminderungen und Wertaufholungen im langfristigen Vermögen

Rz. 85 Obwohl auch bei der Ermittlung von Wertminderungsaufwendungen nach IFRS im Prinzip der Einzelbewertungsgrundsatz gilt, ist von diesem Grundsatz abzuweichen, wenn einem Vermögenswert keine Zahlungsströme aus der betrieblichen Nutzung zugeordnet werden können, die von anderen Vermögenswerten unabhängig sind.[1] Bewertungseinheiten für die Durchführung des Asset-Impairme...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.1.2 Aufteilung des goodwill innerhalb der berichtenden Einheit

Rz. 125 Ermessensspielräume sind bei Aufteilung des goodwill innerhalb der berichtenden Einheit in Bezug auf folgende Aspekte vorhanden: Aufteilung des goodwill auf die ZGE (II), Aufteilung von Vermögenswerten und Schulden auf die ZGE (II), Abgrenzung der ZGE (II). Rz. 126 IAS 36.80 schreibt die Zuordnung von Goodwill-Beträgen auf die ZGE (II) nach Maßgabe des Nutzenverhältnisse...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 1.1 Begriffe, Rechtsgrundlagen und Bestandteile

Rz. 1 Der Jahresabschluss gehört zur Rechnungslegung des Kaufmanns und stellt den buchmäßigen Abschluss (der Buchführung mit Inventar) einer Geschäftsperiode[1] dar. Zu unterscheiden sind Einzel-Jahresabschluss und Konzernabschluss. Dieser Beitrag befasst sich mit dem Einzel-Jahresabschluss und verweist auf vertiefende Beiträge im Handbuch der Bilanzierung. Rz. 2 Bei Kaufleut...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.5 Bewertungswahlrechte im Vorratsvermögen

Rz. 36 Zu den Bewertungswahlrechten im Vorratsvermögen zählen die Wahl zwischen der First-in-first-out-Verbrauchsfolgemethode (Fifo) und der Durchschnittskostenmethode, die Möglichkeit der Anwendung der retrograden Bewertung im Einzelhandel [1] und die Möglichkeit der Verwendung von Wiederbeschaffungskosten als Ersatzmaßstab unter den Bedingungen des IAS 2.32 für den Nettove...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.2 Verdeckte Bewertungswahlrechte bei der Folgebewertung des goodwill

Rz. 132 Nach den derzeitigen Normen[1] ist die ZGE II, der ein goodwill zugeordnet ist,[2] im Regelfall jährlich[3] auf einen möglichen Wertminderungsbedarf zu überprüfen, ohne dass es des Vorliegens eines besonderen Wertminderungsindikators bedarf. Einflussparameter auf die Höhe des in der Folgebewertung gegebenenfalls vorzunehmenden asset impairment liegen insbesondere in C...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.1.1 Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte

Rz. 72 Für die Aktivierung der aus der Entwicklung entstehenden immateriellen Vermögenswerte müssen die in IAS 38.57 genannten Bedingungen kumulativ erfüllt sein. Diese Aktivierungsvoraussetzungen enthalten die in Abbildung 9 wiedergegebenen Schätzungen: Abb. 9: Dimensionen der Schätzung beim Ansatz selbst geschaffener immaterieller Vermögenswerte Neben den in Abb. 9 aufgefüh...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.3 Zusatzangaben zu den Bewertungsmethoden

Rz. 89 Das HGB enthält für den Anhang eine Reihe von Angabepflichten zu speziellen Bewertungsfragen. Grundsätzlich gehören auch diese Angaben zur Erläuterung der Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB. Die – teilweise in Umsetzung der zugrundeliegenden Richtlinie 2013/34/EU – explizit genannten Angabepflichten sollen sicherstellen, dass die betreffenden Angaben erfo...mehr