Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ee. Rückbau- und Wiederherstellungskosten

Tz. 65 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Bestehen für den Leasingnehmer im Zusammenhang mit dem Leasingverhältnis Rückbau- und/oder Wiederherstellungsverpflichtungen in Bezug auf das Leasingobjekt oder dessen Standort, so muss er diese Verpflichtungen gem. IFRS 16.24 (d) iVm. IFRS 16.25 wie folgt bilanzieren: Die geschätzten Kosten aus einer solchen Verpflichtung sind in die Anschaff...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Recht auf wirtschaftliche Nutzenziehung

Tz. 27 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Mit Blick auf das erste Kontrollkriterium – Recht auf im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen (obtain substantially all of the economic benefits) – muss beurteilt werden, ob der Kunde bzw. potenzielle Leasingnehmer tatsächlich "die Früchte" aus seiner Verwendung des Vermögenswertes ernten kann. Dabei ist zu beachten, dass ein Kun...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Anhangangaben

Tz. 147 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Der Leasinggeber muss verschiedene quantitative und qualitative Anhangangaben machen. Das Ziel der Anhangangaben (objective of the disclosures) ist, dass die gemachten Angaben – zusammen mit den durch die Bilanz, durch die Gewinn- und Verlustrechnung sowie durch die Kapitalflussrechnung vermittelten Informationen – die Adressaten der IFRS-Be...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Unterleasingverhältnisse

Tz. 161 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Ein sog. Unterleasingverhältnis/Untermietverhältnis (sublease) liegt vor, wenn ein Leasingobjekt aus einem Hauptleasingverhältnis (head lease) durch den Leasingnehmer dieses Hauptleasingverhältnisses an eine dritte Partei im Rahmen eines weiteren Leasingverhältnisses weitervermietet wird, das Hauptleasingverhältnis dabei aber wirksam bleibt ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Restwertgarantien

Tz. 58g Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Ferner sind aufseiten des Leasingnehmers voraussichtlich zu entrichtende Zahlungen aufgrund von zugesagten Restwertgarantien (residual value guarantees) bei der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigen (IFRS 16.27 (c)). IFRS 16 definiert eine Restwertgarantie als eine zugunsten des Leasinggebers gewährte Garantie, wonach d...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Besonderheiten bei Immobilienleasing

Tz. 131 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Bei der Klassifizierung eines Leasingverhältnisses über ein unbebautes Grundstück bzw. der Grundstückskomponente eines Leasingverhältnisses (vgl. Tz. 132f.) muss der Leasinggeber nach IFRS 16.B55 zwingend berücksichtigen, dass Grundstücke regelmäßig eine unbegrenzte wirtschaftliche Nutzungsdauer (indefinite economic life) haben. In einer frü...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Besonderheiten bei Hersteller- oder Händlerleasing

Tz. 143 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Im Rahmen der Bilanzierung eines Finanzierungsleasingverhältnisses sieht IFRS 16 besondere Vorschriften für Leasinggeber vor, die Hersteller oder Händler sind (IFRS 16.71–74; zu Hersteller- oder Händlerleasing im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen vgl. Tz. 146a). Diesen Vorschriften liegt der Gedanke zugrunde, dass anders als bei eine...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Modifikation des Leasingverhältnisses

Tz. 146f Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Wie auch für den Leasingnehmer enthält IFRS 16 für den Leasinggeber explizite Vorgaben zur Bilanzierung einer Modifikation des Leasingverhältnisses (zur Leasingnehmerbilanzierung einer Modifikation vgl. Tz. 72ff.). Sowohl auf Leasinggeber- als auch auf Leasingnehmerseite handelt es sich dabei iSv. IFRS 16 definitionsgemäß um eine in den urs...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Erbbaurechte

Tz. 34 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 In Deutschland besteht die Möglichkeit, sich – alternativ zur gewöhnlichen Anmietung – ein vertragliches Nutzungsrecht an einem Grundstück durch ein sog. Erbbaurecht im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrags zu sichern. Dem Begünstigten, der Erbbauberechtigte, der nicht zugleich Eigentümer des Grundstücks ist, wird dabei das veräußerliche und vere...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Überblick über die Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit

Tz. 57 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die Leasingverbindlichkeit ist zum Bereitstellungsdatum mit dem Barwert der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Leasingzahlungen zu bewerten (IFRS 16.26). Bereits geleistete Zahlungen fließen zwar in die Bewertung des Nutzungsrechts ein (vgl. Tz. 61ff.), sind aber für die Bewertung der Leasingverbindlichkeit unerheblich, da aus ihnen keine ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Günstige Kaufoption

Tz. 114 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Wenn eine Übertragung des rechtlichen Eigentums am Leasingobjekt auf den Leasingnehmer am Ende der Leasinglaufzeit nicht verpflichtend, sondern mit Blick auf eine Kaufoption des Leasingnehmers lediglich optional ist, resultiert aus einer solchen Option regelmäßig dann ein Finance-Leasingverhältnis, wenn dem Leasingnehmer bei Abschluss des Le...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Überblick über die Bestandteile der Anschaffungskosten

Tz. 61 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Bei der erstmaligen Bewertung ist das Nutzungsrecht mit seinen Anschaffungskosten (at cost) zu bewerten (IFRS 16.23). Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts werden maßgeblich durch den Zugangswert der Leasingverbindlichkeit (vgl. Tz. 57ff.) determiniert (IFRS 16.24 (a)), allerdings sind ausgehend von diesem Wert weitere Erhöhungen bzw. Abz...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Spezifizierung eines Vermögenswertes

Tz. 18 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Zur Begründung eines Leasingverhältnisses muss nach dem ersten Definitionskriterium ein "identifizierter Vermögenswert" (identified asset) vorliegen. Dieses Kriterium ist im Wesentlichen inhaltsgleich zu der vorherigen Definition eines "bestimmten Vermögenswertes" in IFRIC 4 (IFRS 16.BC111; vgl. Brune, IRZ 2016, S. 123). Ein identifizierter V...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Gewinn- und Verlustrechnung

Tz. 78 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 In der Gewinn- und Verlustrechnung des Leasingnehmers müssen die Abschreibungs- und Zinsaufwendungen aus bilanzwirksamen Leasingverhältnissen getrennt voneinander ausgewiesen werden (IFRS 16.49; zur Begründung IFRS 16.BC41–BC56). Dabei ist der Abschreibungsaufwand den betrieblichen Aufwendungen (operating costs) zuzuordnen und beeinflusst dam...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Kurzfristige Leasingverhältnisse

Tz. 7 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die erste Erleichterungsvorschrift setzt gem. IFRS 16.5 (a) ein kurzfristiges Leasingverhältnis (short-term lease) voraus. Als kurzfristig gilt ein Leasingverhältnis, wenn die Laufzeit der Vereinbarung zum Zeitpunkt der Bereitstellung des Leasingobjekts 12 Monate nicht überschreitet und keine Kaufoption für den Leasinggegenstand vereinbart wir...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Portfolioausnahme

Tz. 9 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die dritte Erleichterungsvorschrift – die sog. Portfolioausnahme oder auch Portfolioerleichterung – ist sowohl für den Leasingnehmer als auch für den Leasinggeber einschlägig (IFRS 16.B1; siehe zum Regelungspendant im Kontext der Umsatzerfassung aus Kundenverträgen IFRS 15.4). Im Kontext der Leasingbilanzierung ist die maßgebliche Bilanzierung...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Überblick

Tz. 26 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Das zweite Definitionskriterium ( right to control the use ) für ein wirksames Leasingverhältnis zielt darauf ab, ob im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung das Recht auf Kontrolle über die Nutzung des identifizierten Leasingobjekts über den Verwendungszeitraum auf den Kunden – der potenzielle Leasingnehmer – tatsächlich übertragen wurde. Konk...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Konzerninterne Leasingverhältnisse

Tz. 162 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Wird ein Leasingverhältnis zwischen Unternehmen desselben Konzerns vereinbart, liegt ein konzerninternes Leasingverhältnis vor. Ein solches Leasingverhältnis darf im Konzernabschluss allerdings nicht abgebildet werden. Schließlich ist der Konzernabschluss vor dem Hintergrund der Einheitsfiktion so aufzustellen, als handele es sich bei dem Mu...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002; Ballwieser, IVS wie IFRS? – Globalisierungsbestrebungen bei der Unternehmensbewertung, in: Dutzi/Gros/Nowak/Roese (Hrsg.), Corporate Governance, Rechenschaft und Abschlussprüfung, Festschrift Böcking, München 2021, S. 745–758; Ballwieser, International Valuation Standards (IVS) – Bedarf, Rei...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Barwerttest

Tz. 123 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Ein Finance-Leasingverhältnis kann zudem über eine wertmäßige Beurteilung der Leasingzahlungen im Verhältnis zum beizulegenden Zeitwert des Leasingobjekts begründet werden. Konkret ist ein wirtschaftliches Eigentumsverhältnis mit Verweis auf IFRS 16.63 (d) anzunehmen, wenn der Barwert der Leasingzahlungen zu Vertragsbeginn mindestens dem nah...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte

Tz. 8 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die zweite Erleichterungsvorschrift gilt für Leasingverhältnisse, denen ein geringwertiger Vermögenswert (low value asset) zugrunde liegt. Der IASB definiert indes nicht explizit im Standard, wodurch ein geringwertiger Vermögenswert gekennzeichnet ist. In den offiziellen Anwendungsleitlinien sind lediglich qualitative Kriterien verankert, die ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Ausweis

Tz. 144 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Der Leasinggeber muss im Rahmen eines Finanzierungsleasingverhältnisses den Wert seiner Nettoinvestition in das Leasingverhältnis auf der Aktivseite der Bilanz als Forderung ausweisen (IFRS 16.67). Ein gesonderter Ausweis der Leasingforderungen von möglichen anderen Forderungen des Leasinggebers kann mit Blick auf IAS 1.55 erforderlich sein....mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Verfahren zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes

Tz. 46 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes gilt IFRS 13. Seine grundsätzliche Ermittlung wurde oben (vgl. Tz. 32–32g) beschrieben. Gemäß der in IFRS 13 geschaffenen Hierarchie geht es darum, möglichst nachprüfbare Einsatzgrößen zu verwenden. Deshalb stehen in der Hierarchie notierte und unangepasste Preise aus aktiven Märkten für identis...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Überlassung von Firmenwagen

Tz. 35 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Least ein Arbeitgeber von einer (Automobil-)Leasinggesellschaft (oder einer anderen dritten Partei) ein Fahrzeug und überlässt dieses Fahrzeug seinem Arbeitnehmer als Firmenwagen, den der Arbeitnehmer auch privat nutzen darf, stellt sich die Frage, ob hier aus Sicht des Arbeitgebers die Bereitstellung des Firmenwagens an den Arbeitnehmer als ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Bilanzielle Abbildung, wenn kein Verkauf vorliegt

Tz. 153 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Liegt kein Kontrollübergang auf den Käufer/Leasinggeber und damit kein Verkauf gem. IFRS 15 vor, so ist die Sale-and-lease-back-Transaktion von beiden Parteien als reine (besicherte) Finanzierungstransaktion zu werten und abzubilden (IFRS 16.BC265; vgl. auch Eckl et al., DB 2016, S. 726; PwC, IFRS für Banken, 2017, S. 3168). Der Verkäufer/Le...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Stellung der Beispiele und Indikatoren

Tz. 104 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die abstrakte Orientierung an den Chancen und Risiken wird vom IASB durch verschiedene Beispiele und Indikatoren in IFRS 16.63 und IFRS 16.64 operationalisiert, die regelmäßig maßgeblich die Verteilung der Chancen und Risiken beeinflussen. So können mit Blick auf die Beispiele in IFRS 16.63 die Übertragungskonditionen am Ende der Laufzeit, d...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Laufzeittest

Tz. 119 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Einem Leasingnehmer ist zudem normalerweise mit Verweis auf IFRS 16.63 (c) wirtschaftliches Eigentum an einem Vermögenswert zuzuordnen, wenn die Laufzeit des Leasingverhältnisses den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts umfasst. Auf diese Weise sichert sich der Leasingnehmer die bedeutenden wirtschaftliche...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Vorauszahlungen und Kautionen

Tz. 62 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Leasingzahlungen, die der Leasingnehmer während des Verwendungszeitraums oder danach (vgl. Tz. 58) an den Leasinggeber zu leisten hat, sind bei der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigen und damit auch im Wertansatz des Nutzungsrechts enthalten. Vorauszahlungen, die der Leasingnehmer also vor oder zur Bereitstellung des L...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung und Entstehung

Tz. 1 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Der Standard behandelt Immobilien, die als Finanzinvestition gehalten werden, hinsichtlich Ansatz, Bewertung und Angaben. Immobilien sind standortgebundene, langfristig nutzbare und heterogene Güter, für die sich eigenständige Märkte herausbilden (vgl. Zülch 2003, S. 20f.). IAS 40 wurde erstmals im April 2000 verabschiedet und ersetzte IAS 25, ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ansatz und Bewertung des Leasingobjekts

Tz. 146 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Bei einem Operating-Leasingverhältnis verbleibt der Vermögenswert für das Leasingobjekt in der Bilanz des Leasinggebers, da im Rahmen eines solchen Leasingverhältnisses das wirtschaftliche Eigentum am Leasingobjekt nicht auf den Leasingnehmer übertragen wird (vgl. Tz. 102). Sowohl die Zugangsbewertung als auch die Folgebewertung des Leasingob...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Überblick

Tz. 72 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Im Gegensatz zum Vorgängerstandard IAS 17 enthält IFRS 16 mit IFRS 16.44–46 explizite Vorschriften zur bilanziellen Abbildung einer Modifikation des Leasingverhältnisses (IFRS 16.BC200), die zudem von einigen Illustrative Examples flankiert werden (IFRS 16.IE7 Example 15–19). Bei einer Modifikation (modification) iSd. IFRS 16 handelt es sich ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick

Tz. 101 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 In den ersten Entwürfen zum neuen Leasingbilanzierungsstandard IFRS 16 wurde zunächst diskutiert, das Nutzungsrechtsmodell auch auf den Leasinggeber zu übertragen, was jedoch auf starke Kritik gestoßen ist (vgl. Tz. 2f.). Hier ist zu beachten, dass sich die Kritik an den Regelungen des IAS 17 vornehmlich auf die großen Möglichkeiten zu Off-B...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Unterscheidung von Finance- und Operating-Leasingverhältnissen

Tz. 102 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Der Leasinggeber muss jedes seiner Leasingverhältnisse, dh. jede Leasingkomponente (vgl. Tz. 40dff.), zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (vgl. Tz. 102a) entweder als Finance-Leasingverhältnis oder aber als Operating-Leasingverhältnis klassifizieren (IFRS 16.61). Die Abgrenzung zwischen einem Finance- und einem Operating-Leasingverhältnis ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Planmäßige Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit

Tz. 66 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die Leasingverbindlichkeit wird – wie auch andere finanzielle Verbindlichkeiten (IFRS 16.BC182) – zu fortgeführten Anschaffungskosten (amortised cost) unter Anwendung der Effektivzinsmethode folgebewertet (IFRS 16.36f.; vgl. zur Effektivzinsmethode auch IFRS-Komm., Teil B, IFRS 9, Tz. 97–101). Der zum Bilanzstichtag verbleibende Buchwert der ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Zeitwertmodell und Neubewertungsmodell

Tz. 67h Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Zu beachten ist, dass für die Folgebewertung des Nutzungsrechts in zwei Fällen – anstelle des Anschaffungskostenmodells – eine zeitwertorientierte Folgebewertung erforderlich bzw. gestattet ist (IFRS 16.29 iVm. IFRS 16.34f.). Dies ist im jeweiligen Fall abhängig von der entsprechenden Wahlrechtsausübung für die Folgebewertung von Renditeimmo...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Bilanz

Tz. 76 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Auf der Aktivseite der Bilanz des Leasingnehmers sind seine Nutzungsrechte an Leasingobjekten auszuweisen (IFRS 16.47 (a)). Die Nutzungsrechte können in der Bilanz entweder gesondert von anderen Vermögenswerten, dh. als eigenständiger Bilanzposten, oder aber in jenem Posten ausgewiesen werden, unter den das jeweilige Leasingobjekt zu fassen g...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Kapitalflussrechnung

Tz. 79 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 In der Kapitalflussrechnung ist der Tilgungsanteil der Leasingzahlung im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zu erfassen (IFRS 16.50 (a); IAS 7.17 (e)), während der gezahlte Zinsanteil entsprechend den allgemeinen Vorgaben der IAS 7.31–33 für gezahlte Zinsen und unter Beachtung der Stetigkeit entweder der betrieblichen Tätigkeit, der Investit...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Mietverlängerungsoption

Tz. 129 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Des Weiteren kann gem. IFRS 16.64 (c) auf ein übertragenes wirtschaftliches Eigentumsverhältnis hindeuten, wenn der Leasingnehmer den Leasingvertrag im Anschluss an die Grundlaufzeit zu Leasingraten optional verlängern kann, die deutlich unterhalb der marktüblichen Konditionen liegen, sodass eine Ausübung der Vertragsverlängerungsoption bere...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Gewinne und Verluste aus Restwertschwankungen

Tz. 128 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Ein weiterer Indikator für ein Finance-Leasingverhältnis liegt nach IFRS 16.64 (b) vor, wenn der Leasingnehmer die aus Restwertschwankungen des Leasingobjekts resultierenden Gewinne oder Verluste absorbiert. In Bezug auf ein mögliches wirtschaftliches Eigentumsverhältnis kann folglich bereits die Zuordnung von Verwertungsgewinnen respektive ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Relevanz von Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Tz. 19 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Vom Eigentümer gehaltene Finanzinvestitionen in Immobilien müssen bei Zugang zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt werden (IAS 40.20). Für von einem Leasingnehmer in Form eines Nutzungsrechts gehaltene Finanzinvestitionen in Immobilien gelten allein Anschaffungskosten am Bereitstellungsdatum (IFRS 16.23). Anschaffungs- oder...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Ausweis

Tz. 146c Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Das Leasingobjekt muss entsprechend seiner Art in der Bilanz des Leasinggebers ausgewiesen werden (IFRS 16.88). Folglich kommt ein Ausweis des Vermögenswertes unter den Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten, Renditeimmobilien oder biologischen Vermögenswerten infrage (vgl. Gebhardt, in: Thiele/von Keitz/Brücks, 67. Erg.-Lfg. Juli 2024,...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. Bestimmungswechsel

Tz. 60 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Umbuchungen zu oder von Finanzinvestitionen in Immobilien sind nur bei einem Verwendungswechsel der Immobilie vorzunehmen. Dieser zeigt sich durch (IAS 40.57):mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Ansatz von Leasingverbindlichkeit und Nutzungsrecht

Tz. 51 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Liegt aus der Perspektive des Leasingnehmers ein Vertrag vor, der ein Leasingverhältnis iSd. Definitionskriterien begründet oder enthält (vgl. Tz. 16ff.), und ist das Leasingverhältnis nicht explizit vom Anwendungsbereich des IFRS 16 ausgeschlossen (vgl. Tz. 5ff.) und ist auch keines der Ansatzwahlrechte einschlägig (vgl. Tz. 6ff.), so muss s...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ff. Erhaltene Leasinganreize

Tz. 58m Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Leasinganreize (lease incentives) sind – nach der Definition des IFRS 16 – Zahlungen, die der Leasinggeber an den Leasingnehmer im Zusammenhang mit einem Leasingverhältnis leistet. Auch wenn der Leasinggeber Kosten des Leasingnehmers erstattet oder übernimmt, handelt es sich um Leasinganreize (IFRS 16 Appendix A (lease incentives)). Dabei is...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Behandlung der Leasingzahlungen

Tz. 146b Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die Leasingzahlungen, die der Leasinggeber aus einem Operating-Leasingverhältnis erhält, sind grundsätzlich linear über die Leasinglaufzeit verteilt als Ertrag zu erfassen (IFRS 16.81). Von einer linearen Verteilung ist nur dann abzuweichen, wenn auf Basis einer anderen systematischen Verteilungsmethode der Abnutzungsverlauf des mit dem Lea...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ee. Kauf- und Kündigungsoptionen

Tz. 58k Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Sollte der Leasingnehmer eine Kaufoption für das Leasingobjekt haben, ist der Ausübungspreis dieser Kaufoption in der Leasingverbindlichkeit zu erfassen, sofern die Ausübung als hinreichend sicher beurteilt wird (reasonably certain; IFRS 16.27 (d)). Die zur Beurteilung heranzuziehenden Kriterien, ob die Ausübung der Kaufoption als hinreichen...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Überblick

Tz. 54 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die Vorschriften zur Bewertung der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts lassen sich wie folgt überblicksartig darstellen: Das auf der Aktivseite auszuweisende Nutzungsrecht ist bei der Zugangsbewertung mit seinen Anschaffungskosten zu bewerten (vgl. Tz. 61ff.), während die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der ausstehenden Leasin...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Automatische Eigentumsübertragung

Tz. 111 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Sieht die Leasingvereinbarung oder eine Nebenabrede zum Leasingvertrag am Ende der Laufzeit eine definitive Übertragung des juristischen Eigentums am Leasingobjekt auf den Leasingnehmer vor, ist das Leasingverhältnis nach IFRS 16.63 (a) regelmäßig als Finance-Leasingverhältnis zu interpretieren. So gehen auf den Leasingnehmer dauerhaft das m...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Finanzinvestitionen

Tz. 3 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Finanzinvestitionen in Immobilien sind Immobilien (Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile), die vom Eigentümer oder vom Leasingnehmer als Nutzungsrecht zum Zwecke der Erzielung von Mieteinnahmen oder Wertzuwächsen gehalten werden anstellemehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anschaffungskosten

Tz. 20 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die Anschaffungskosten der im Eigentum befindlichen Finanzinvestition in Immobilien umfassen den Kaufpreis nach Abzug von Kaufpreisminderungen (Rabatten, Boni und Skonti) und alle direkt zurechenbaren Anschaffungsnebenkosten, zu denen Gebühren, auf die Übertragung der Immobilie anfallende Steuern und andere Transaktionskosten zählen (IAS 40.2...mehr