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III. Konzerninterne Leasingverhältnisse

Prof. Dr. Corinna Ewelt-Knauer, Dr. Julian Höbener
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Tz. 162

Stand: EL 55 – ET: 03/2025

Wird ein Leasingverhältnis zwischen Unternehmen desselben Konzerns vereinbart, liegt ein konzerninternes Leasingverhältnis vor. Ein solches Leasingverhältnis darf im Konzernabschluss allerdings nicht abgebildet werden. Schließlich ist der Konzernabschluss vor dem Hintergrund der Einheitsfiktion so aufzustellen, als handele es sich bei dem Mutterunternehmen und seinen Tochterunternehmen um ein einziges Unternehmen (IFRS 10 Appendix A (consolidated financial statements)), sodass die rechtliche Selbstständigkeit dieser Unternehmen für Zwecke der Konzernrechnungslegung grundsätzlich zu negieren ist (vgl. Höbener, 2020, S. 71 mwN). Folglich unterliegt ein konzerninternes ­Leasingverhältnis im Rahmen der Erstellung eines Konzernabschlusses der ­Konsolidierungspflicht gem. IFRS 10.B86 (c).

 

Tz. 162a

Stand: EL 55 – ET: 03/2025

Wenn eine Leasingvereinbarung zwischen zwei Konzernunternehmen geschlossen wurde, die der konzerninterne Leasinggeber als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert, so weist dieser den Leasinggegenstand sowie darauf bezogene Abschreibungsaufwendungen und Leasingerträge in seinem Einzelabschluss aus, während der konzerninterne Leasingnehmer ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit bilanziert sowie entsprechende Abschreibungs- und Zinsaufwendungen erfasst. Aus Sicht der wirtschaftlichen Einheit liegt indes kein Leasingverhältnis vor, sodass im Konzernabschluss lediglich der Leasinggegenstand sowie entsprechende Abschreibungsaufwendungen zu zeigen sind. Insofern sind im Rahmen der Konzernabschlusserstellung entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen vorzunehmen. Dies soll im folgenden Beispiel verdeutlicht werden (vgl. für weitere Zahlenbeispiele Wirth/Dusemond/Küting, PiR 2020, S. 204–210; Fröhlich, IRZ 2019, S. 90f.; PwC,...

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