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I. Definition von Derivaten

Dr. Joachim Brixner
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Rn. 150

Stand: EL 45 – ET: 02/2025

Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten richtet sich nach IFRS branchenübergreifend nach einheitlichen Regelungen. Bis zum 31.12.2017 waren hierbei die Vorschriften des IAS 39 anzuwenden. Seit dem 01.01.2018 kommt verpflichtend IFRS 9 zur Anwendung. Im Folgenden konzentrieren sich die Ausführungen auf die grds. Behandlung von Derivaten nach IFRS 9.

Ein derivatives Finanzinstrument ist definiert als ein Finanzinstrument oder anderer Vertrag im Anwendungsbereich von IFRS 9, der alle drei folgenden Merkmale aufweist:

(1) seine Wertentwicklung ist an einen bestimmten Zinssatz, den Preis eines Finanzinstruments, einen Rohstoffpreis, Wechselkurs, Preis- oder Kursindex, ein Bonitätsrating oder -index oder eine andere Variable gekoppelt, sofern bei einer nicht finanziellen Variablen diese nicht spezifisch für eine der Vertragsparteien ist (auch "Basis" genannt);
(2) es ist keine Anfangsauszahlung erforderlich oder eine, die im Vergleich zu anderen Vertragsformen, von denen zu erwarten ist, dass sie in ähnlicher Weise auf Änderungen der Marktbedingungen reagieren, geringer ist;
(3) die Erfüllung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt (vgl. IFRS 9 Appendix A).

Von den Derivaten zu unterscheiden sind Finanzgarantien, die anhand der vereinbarten Zahlungsvoraussetzungen abzugrenzen sind. Bei bestimmten kreditbezogenen Garantien ist der Garantienehmer, um eine Zahlung zu erhalten, weder dem Risiko ausgesetzt, dass der Schuldner fällige Zahlungen aus dem durch eine Garantie unterlegten Vermögenswert nicht leistet, noch hat er aufgrund dessen einen Verlust erlitten. Bspw. qualifiziert sich eine Garantie, die Zahlungen bereits für den Fall vorsieht, dass bei einem bestimmten Bonitätsrating oder -index Änderungen eintreten, als ein Derivat i. S. d. IFRS 9 (vgl.

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