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I. Angabepflichten unabhängig von der Art der Folgebewertung

Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Ballwieser
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Tz. 72

Stand: EL 55 – ET: 03/2025

Die Angabepflichten ergänzen diejenigen nach IFRS 16. Gem. IFRS 16 berichtet der Eigentümer einer Finanzinvestition in Immobilien als Leasinggeber bei einem Operating-Leasingverhältnis. Ein Leasingnehmer, der eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie in Form eines Nutzungsrechts hält, veröffentlicht die für Leasingnehmer obligatorischen Informationen sowie die Informationen, die für einen Leasinggeber bei Vorliegen eines Operating-Leasingverhältnisses notwendig sind (IAS 40.74).

 

Tz. 73

Stand: EL 55 – ET: 03/2025

Angabepflichtig sind (IAS 40.75):

1) welches Modell für die Folgebewertung verwendet wird: beizulegender Zeitwert oder fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. Anschaffungskosten;
2) die bei Schwierigkeiten der Zuordnung vom Unternehmen verwendeten Kriterien, um Finanzinvestitionen in Immobilien von eigentümergenutzten Immobilien (vgl. Tz. 8) und Immobilien zum Verkauf im Rahmen gewöhnlicher Geschäftstätigkeit zu unterscheiden;
3) das Ausmaß, in dem der beizulegende Zeitwert als Bestandteil von Bewertung oder Angabe auf der Bewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen (vgl. Tz. 38, 55a) basiert; fehlt eine solche Bewertung, ist diese Tatsache anzugeben;
4)

die Beträge in der Gewinn- und Verlustrechnung für

  1. Mieteinnahmen aus Finanzinvestitionen in Immobilien;
  2. den Mieteinnahmen aus Finanzinvestitionen in Immobilien der Berichtsperiode direkt zurechenbare betriebliche Aufwendungen, einschließlich Reparaturen und Instandhaltung;
  3. direkt zurechenbare betriebliche Aufwendungen, einschließlich Reparaturen und Instandhaltung, für Finanzinvestitionen in Immobilien, die während des Geschäftsjahrs keine Miet- und Pachterträge erzeugten;
  4. die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwertes, die beim Verkauf einer Finanzinve...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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