Fachbeiträge & Kommentare zu Heizkosten

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 3.3.3 Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten

Zur Entlastung bei den Heizkosten wird folgender monatlicher Gesamtbetrag Summe aus dem Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten auf Grund der CO2-Bepreisung und einer dauerhaften Heizkostenkomponente der Miete bzw. Belastung hinzugerechnet:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ag) Bewertung des UV und der Vorräte

Rn. 58h Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die eingelagerten Vorräte an Biomasse (zB Ernte) sind grds mit den AK/HK zu bewerten. Jedoch kann wegen R 14 Abs 3 EStR auf die Bewertung im landwirtschaftlichen Unternehmen verzichtet werden. Biomasse (Substrat) im Fermenter hingegen stellt ein "unfertiges Erzeugnis" Biogas dar, sodass auf die Bewertung nicht verzichtet werden kann. Die Fin...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / Zusammenfassung

Begriff Wohngeld ist eine Leistung zur Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird auf Antrag gezahlt. Die Leistung wird entweder als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss bewilligt. Der Mietzuschuss wird an Personen gezahlt, die Wohnraum gemietet haben und diesen selbst nutzen. Ein Lastenzuschuss wird an Personen gezahlt, die Eigentum an selbst genutztem Woh...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wohnraumüberlassung: Steuer... / 3.1.2 Kein Mietspiegel

Ist für die betreffende Gemeinde ein Mietspiegel nicht aufgestellt worden, so kann die ortsübliche Miete anhand eines Mietspiegels einer vergleichbaren Gemeinde ermittelt werden.[1] Etwaige örtlich bedingte Abweichungen sind in Form von Zu- oder Abschlägen zu berücksichtigen. Vergleichbare Gemeinde ist nicht immer gleichzusetzen mit der Nachbargemeinde. Ebenso kann die Vergl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Umfang) / 3.2 Grundsatz nach der Karenzzeit

Die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden nach Ablauf der Karenzzeit als Bedarf anerkannt, soweit diese angemessen sind.[1] Hierzu gehören bei Mietwohnungen neben der Kaltmiete und den Heizkosten alle üblichen Nebenkosten, die in den jeweiligen Abrechnungen des Vermieters entsprechend der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind. Bei erfolgter vorherig...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Umfang) / 3.3.1 Kosten für Wohnung/Unterkunft

Die Angemessenheit der Aufwendungen bestimmen die zuständigen kommunalen Träger meist in sog. Richtlinien nach einem "schlüssigen Konzept", für das das BSG in zahlreichen Urteilen Kriterien aufgestellt hat. Berücksichtigt wird die konkrete Größe der Wohnung, wobei die landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus heranzuziehen sind. Außerd...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.4 Bedarfe für Unterkunft/Heizung

Bei einem Neuantrag auf Bürgergeld gilt zunächst eine 1-jährige Karenzzeit. In dieser Zeit gelten die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft als angemessen und werden voll als Bedarf anerkannt. Eine neue Karenzzeit beginnt erst nach einer 3-jährigen Unterbrechung des Leistungsbezugs. Sofern der Leistungsbezug in der Karenzzeit für einen vollen Kalendermonat unterbroch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 72 PKH erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur teilweise oder nur in Raten in der Lage ist, die Kosten des Rechtsstreits aus eigenen Mitteln aufzubringen. Grds. hat jede Partei, die einen Antrag auf Bewilligung von PKH stellt, ihr Einkommen und Vermögen einzusetzen, um den Prozess aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Zum Einkomme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ansprüche bei Verletzung / V. Musterfall zur außergerichtlichen Geltendmachung vermehrter Bedürfnisse

Rz. 296 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.2: Außergerichtliche Geltendmachung vermehrter Bedürfnisse Kfz-Haftpflichtversicherer Postfach 12345 Musterstadt 2.9.2024 Mandant ./. Versicherer Schaden-Nr.: _________________________ Unser Zeichen: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Bezug nehmend auf die bisher in obiger Sache geführte Korresp...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.1.1 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert

Derzeit kann eine Behandlung als Betriebsvermögen unterbleiben, wenn der Wert des Grundstückteils nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 EUR beträgt. Mit einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (7. MantelVO, Stand Regierungsentwurf v. 5.11.2025) soll dieses Wahlrecht nach § 8 EStDV für eigenbet...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung und Gemei... /   Gemeinschaftsordnung (Auslegung)

Heizkosten Die Gemeinschaftsordnung sieht vor, dass die Wohnungseigentümer die Kosten so zu tragen haben, als besäßen sie real geteiltes Eigentum. Muss ich, wenn sonst nichts zu den Heizkosten geregelt ist, diese nach Verbrauch umlegen oder nach der HeizkostenVO (Zentraler Übergabepunkt durch BHKW)? Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen, von denen eine der Vermie...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung (FAQs) /   Heizkosten

1 Fußbodenheizung Wer hat bei einer Fußbodenheizung die Kosten zu tragen, wenn die Verteilung nicht mehr ordnungsgemäß schließt. Der Eigentümer, weil sich die Verteilung innerhalb des Sondereigentums befindet? Grundsätzlich sind die Kosten für die Wärme nach Verbrauch und den sonstigen Kosten umzulegen. Wenn der Verbrauch nicht ordnungsmäßig gemessen werden kann, gilt § 9a H...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung (FAQs) /   Abrechnungszeitraum

Kann der Abrechnungszeitraum der Heizkosten auch von den kalten Umlagekosten abweichen? Der Abrechnungszeitraum für die Kosten für Wärme und Warmwasser ("Heizkosten") kann vom Abrechnungszeitraum für die übrigen Betriebskosten ("kalte Umlagekosten") abweichen. Wünschenswert ist es nicht.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung (FAQs) / 3 Monitoring

Gehören zu den Heizkosten auch Kosten wie die Gebühren für eine SIM-Karte oder eine Internetleitung sowie Mehrkosten des Heizungsbauers für ein Monitoring der Heizungsanlage? Hier wird man die Entwicklung der Rechtsprechung abwarten müssen, m.E. aber wohl nur bezüglich der Kosten des Monitorings.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung (FAQs) / 2 Heizöltank ohne Zähler

Wie ist das Heizöl zu verrechnen, wenn der Tank keine Messeinheit aufweist? Anfangs- und Endbestand sind nicht verfügbar, nur der Kauf ist belegbar. Zunächst sollten schnellstmöglich Zähler nachgerüstet werden. Es verbleibt im Übrigen nur die Möglichkeit der Schätzung.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung (FAQs) / 1 Fußbodenheizung

Wer hat bei einer Fußbodenheizung die Kosten zu tragen, wenn die Verteilung nicht mehr ordnungsgemäß schließt. Der Eigentümer, weil sich die Verteilung innerhalb des Sondereigentums befindet? Grundsätzlich sind die Kosten für die Wärme nach Verbrauch und den sonstigen Kosten umzulegen. Wenn der Verbrauch nicht ordnungsmäßig gemessen werden kann, gilt § 9a HeizkostenV.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung (FAQs) /   Rechnungsabgrenzung

Was mache ich, wenn im Abrechnungsjahr eine Einnahme erfolgt, die für das nächste Abrechnungsjahr bestimmt ist? Kann ich ausnahmsweise eine Rechnungsabgrenzung vornehmen? Nein, in dem von Ihnen genannten Fall nicht. Die Jahresabrechnung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes ist eine reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, d. h. es sind grundsätzlich nur die tatsächlich im A...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung (FAQs) / 4 Schätzung

Ein Dienstleister hatte versäumt, in einer vermieteten Wohnung (Neubau) die kompletten Verbrauchszähler (Heizung, Warm- und Kaltwasser) einzubauen. Mehrmalige Erinnerungen von Eigentümer und der Hausverwaltung waren ohne Erfolg. Jetzt steht die erste Jahresabrechnung ab 1.5.2024 bis zum Stichtag 31.12.2024 an. Die Mieterin der betroffenen Wohnung ist beruflich sehr wenig z...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung und Kosten... /   Heizkosten

1 Abrechnungszeitraum Kann der Abrechnungszeitraum für die Kosten für die Wärme und das Warmwasser ("Heizkosten") vom Abrechnungszeitraum für die übrigen Betriebskosten ("kalten Umlagekosten") abweichen? Ja, das ist möglich. Wünschenswert ist es aber nicht. 2 Änderung des Umlageschlüssels Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV sind die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungs...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung und Kosten... / 1 Abrechnungszeitraum

Kann der Abrechnungszeitraum für die Kosten für die Wärme und das Warmwasser ("Heizkosten") vom Abrechnungszeitraum für die übrigen Betriebskosten ("kalten Umlagekosten") abweichen? Ja, das ist möglich. Wünschenswert ist es aber nicht.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung und Kosten... / 4 Vereinbarte Kostenregelung

Die Gemeinschaftsordnung sieht vor, dass die Wohnungseigentümer die Kosten so zu tragen haben, als besäßen sie real geteiltes Eigentum. Muss ich, wenn sonst nichts zu den Heizkosten geregelt ist, diese nach Verbrauch umlegen oder nach der HeizkostenVO (Zentraler Übergabepunkt durch BHKW)? Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter sel...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung und Kosten... / 3 Messdienstleister: Abrechnung nach Fläche statt Verbrauch

Angenommen, ein Messdienstleister verteilt die Kosten der Wärme nach der Wohnfläche, obwohl geeichte Messgeräte eingebaut sind. Muss die GdWE eine solche Leistung akzeptieren und bestehen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche? Die GdWE muss eine solche Leistung für den Verbrauch nicht akzeptieren. Sie ist mangelhaft, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart worden ist....mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung und Kosten... / 5 Wärmepumpe

Was gilt in Bezug auf die Umlageschlüssel der HeizkostenV, wenn es in einem Gebäude eine Wärmepumpe gibt. Muss Warmwasser in diesem Gebäude beispielsweise nach Verbrauch abgerechnet werden (dann müsste immer der Wärmemengenzähler bei der Heizung und dem Warmwasser montiert und genutzt werden)? Gibt es einen Unterschied, wenn noch ein Blockheizkraftwerk mit Gas dazu kommt? V...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung und Kosten... /   Vermietetes Wohnungseigentum

Kann ein Wohnungseigentümer, der sein Sondereigentum vermietet, mit seinem Mieter ungeachtet des § 556a Abs. 3 Satz 1 BGB als Umlageschlüssel die Wohnfläche vereinbaren? Ja. § 556a Abs. 3 Satz 1 BGB ist nur anwendbar, wenn die Mietvertragsparteien nichts anderes vereinbaren. Die Vereinbarung der Wohnfläche als Umlageschlüssel für sämtliche Kostenpositionen dürfte allerdings...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung und Kosten... /   Verbrauchserfassungsgeräte

Anspruch auf Einbau von Erfassungsgeräten Die GdWE hat noch keine Verbrauchserfassungsgeräte für Heizkosten. Gibt es eine Verpflichtung für die GdWE, Verbrauchserfassungsgeräte einzubauen? Wenn nicht, ändert sich dies, sobald ein Eigentümer Verbrauchserfassungsgeräte wünscht (da Mieter ja ein Kürzungsrecht haben)? Nach der HeizkostenV ist die GdWE verpflichtet, Ausstattungen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung und Kosten... / 2 Änderung des Umlageschlüssels

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV sind die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage mindestens 50 %, höchstens 70 % nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. Und gemäß § 8 Abs. 1 HeizkostenV sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage mindestens 50 %, höchstens 70 % nach dem erfassten Warmwasserverbrauch, die übrige...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Vereinbarung des Umlageschlüssels

Rz. 1 § 556a gilt für sämtliche Wohnraummietverhältnisse, auch für Wohnungen, die nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden sind (§ 549 Abs. 2 Nr. 1), für Einliegerwohnungen (§ 549 Abs. 2 Nr. 2), für Personen mit dringendem Wohnbedarf angemietete Wohnungen (§ 549 Abs. 2 Nr. 3) und für Wohnraum in einem Studenten- und Jugendwohnraum (§ 549 Abs. 3). § 556a gilt auch fü...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.2 Begriff der Miete

Rz. 95 Die Miete ist grundsätzlich zwischen den Mietvertragsparteien frei vereinbar (im Gegensatz zu § 103 Abs. 1 ZGB für die neuen Bundesländer bis zum Beitritt). Preisbindung besteht allerdings für Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau – auf die Kommentierung der dortigen Vorschriften wird verwiesen. Bei Wegfall der Preisbindung für öffentlich geförderten Wohnrau...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Umsteigen auf verbrauchsabhängige Abrechnung

Rz. 42 Durch § 556a Abs. 2 ist den Vermietern von freifinanziertem und dem Wohnraumförderungsgesetz unterliegenden Wohnraum für den Fall, dass sie etwas anderes vereinbart haben, das Recht eingeräumt worden, verbrauchs- oder verursachungsabhängig erfasste Betriebskosten ganz oder teilweise nach einem Maßstab umzulegen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der e...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.10 Beheizung

Rz. 83 Die Beheizung bzw. Beheizbarkeit der Wohnung/Räume gehört nicht ohne Weiteres zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs. Der Vermieter ist also nur dann verpflichtet, die Wohnung mit einer Heizmöglichkeit zu versehen und die Räume dann auch zu beheizen, wenn eine entsprechende vertragliche Vereinbarung vorhanden ist.. Dies muss nicht ausdrücklich geschehen. Sind die...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Weitere Rechte/Pflichten des Vermieters

Rz. 87 Besteht für die gemieteten Räume eine zentrale Warmwasserversorgung, hat sie der Vermieter auch ständig betriebsbereit zu halten. Eine formularmäßige Vereinbarung, dass die Warmwasserversorgungsanlage nur zu bestimmten Zeiten oder nur während der Heizperiode in Betrieb sein muss, erscheint unangemessen, es sei denn, der Mieter hat noch andere Möglichkeiten in der Wohn...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.5 Regelbedarfsstufe 2

Rz. 249 Abs. 4 bestimmt grundsätzlich, dass 2 Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft auch ab 1.1.2011 nicht 2 volle Leistungen zur Deckung der Regelbedarfe erhalten, sondern im Ergebnis zusammen wie bis zum 31.12.2010 umgerechnet 180 % einer Leistung zur Deckung des Bedarfs eines Alleinstehenden i. S. d. Abs. 2 Satz 1, also jeweils monatlich 337,00 EUR ab 1.1.2012, 345,00 EUR ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.8 Mehrbedarf bei dezentraler Warmwassererzeugung (Abs. 7)

Rz. 88 Der Mehrbedarf nach Abs. 7 ab 1.1.2011 (vgl. auch § 77 Abs. 6) i. d. F. der Neuregelung ab 1.1.2021 setzt dezentrale Warmwassererzeugung voraus. Damit ist im Ergebnis gemeint, dass dem Leistungsberechtigten Mehraufwand entsteht, den er für die Zubereitung von Warmwasser aufbringen muss und den er nicht über die Heizkosten abrechnen kann. Das ist regelmäßig der Fall, w...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze v. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.5 Absetzung für Abnutzung (AfA) → Zeilen 31–38

Soweit Anlagegüter für den Betrieb erworben bzw. hergestellt wurden, sind deren AK/HK auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des Anlageguts zu verteilen (AfA; § 7 EStG; R 7.1–7.5 EStR 2012; § 11 EStDV). Zur Erläuterung muss die Anlage AVEÜR beigefügt werden. Berechnen Sie dort die AfA-Beträge für die Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen des Unternehmens. Wichtig Hochwasserschäde...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 23–41 Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 23-2...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkosten auf Rekordniveau: Wie gespart werden kann

Die Deutschen haben im Jahr 2024 zurückhaltend geheizt. Die Rechnung wird trotzdem hoch ausfallen. Grund sind Energiepreise auf Rekordniveau, die die Verbrauchskosten drastisch in die Höhe treiben – Techem sieht das als Hinweis darauf, dass individuelles Sparverhalten nicht mehr reicht. Viele Mieter in Deutschland heizen wegen der hohen Energiepreise sparsam, der Verbrauch is...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 12.2.1 Unverhältnismäßige Betriebskosten

Rz. 76 Das Gebot der sparsamen Wirtschaftsführung bezieht sich einmal auf die Betriebskostenarten. Der Vermieter darf auf den Mieter nur betriebswirtschaftlich sinnvolle Betriebskosten abwälzen (vgl. dazu im Einzelnen § 556 Rn. 37). Das spielt insbesondere bei Hauswartkosten eine Rolle. Der Vermieter darf nicht zusätzlich zu den Kosten für Fremdunternehmen diejenigen eines n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Heizkosten

Rz. 104 Die Heizkostenabrechnung, die regelmäßig auch die Kosten für Warmwasser umfasst, wird in der Regel nicht durch den Verwalter erstellt, sondern von hierauf spezialisierten Dienstleistungsunternehmen. Der Verwalter übermittelt dem Serviceunternehmen die in der Abrechnungsperiode entstandenen Brennstoffkosten und die umlagefähigen Betriebskosten. Das Serviceunternehmen ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Nicht gedämmte freiliegende Leitungen (§ 7 Abs. 1 S. 3 und 4)

Rz. 11 Eine Sonderregelung für die Verbrauchserfassung enthält § 7 Abs. 1 S. 3, 4 HeizkostenV. In Gebäuden, in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeversorgung überwiegend ungedämmt sind und deswegen ein wesentlicher Anteil des Wärmeverbrauchs nicht erfasst wird, kann der Wärmeverbrauch der Nutzer nach anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden, wozu auf das Beiblat...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Vorgaben der HeizkostenV

Rz. 34 Der Gebäudeeigentümer hat gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 HeizkostenV die Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser auf der Grundlage der Verbrauchserfassung nach Maßgabe der §§ 7 bis 9 auf die einzelnen Nutzer zu verteilen. Das Ergebnis der Ablesung soll dem Nutzer nach § 6 Abs. 1 S. 2, 3 HeizkostenV innerhalb eines Monats mitgeteilt werden.[67] Rz. 35 Gemäß § 7 Abs. 1 S. ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Gesamtabrechnung als Grundlage

Rz. 139 Ausgaben, die nicht in der Jahresgesamtabrechnung enthalten sind, können grundsätzlich nicht Gegenstand der Einzelabrechnung sein. Rz. 140 Eine Ausnahme von diesem Grundsatz muss aber bei der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung gelten, wenn im Folgejahr Heizkosten für das laufende Jahr gezahlt worden sind, weil die Gesamtabrechnung sich auf die tatsächlich gezah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 8. Muster einer Einzelabrechnung

Rz. 157 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 28.3: Einzelabrechnungmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Umlageschlüssel für die Kosten für die Heizungs- und Warmwasserversorgung

Rz. 151 Die Wohnungseigentümer können die Umlageschlüssel, die nach §§ 6, 7, 8, 9, 9a, 9b HeizkostenV zu bestimmen sind, nach § 10 Abs. 1 S. 2 vereinbaren. Ein anderer Weg ist die Bestimmung durch Beschluss nach § 19 Abs. 1.[508] Der Verwalter hingegen ist nach zutreffender Auffassung grundsätzlich nicht befugt, die Umlageschlüssel zu bestimmen. Dennoch soll es den Wohnungse...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Eignung des Erfassungssystems

Rz. 7 Gemäß § 5 Abs. 1 S. 4 HeizkostenV muss die Ausstattung zur Verbrauchserfassung für das jeweilige Heizsystem geeignet sein. Der Einbau von Heizkostenverteilern, die nach dem Verdunstungsprinzip arbeiten, ist zulässig, obwohl es genauere Messmethoden gibt, denn diese sind auch kostenaufwändiger.[13] An den Heizkörpern angebrachte Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 5. Sonstige verbrauchsabhängige Kosten

Rz. 110 Für sonstige Kosten, die aufgrund einer Vereinbarung oder eines Beschlusses nach § 16 Abs. 2 S. 2 verbrauchsabhängig abzurechnen sind, z.B. die Kosten des Kaltwasserverbrauchs, gelten nach verbreiteter Auffassung die gleichen Grundsätze wie für die Abrechnung der Heizkosten.[319] Zu beachten ist allerdings, dass die HeizkostenV für Kaltwasserkosten nicht gilt, so das...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Einzelfälle des Verstoßes gegen zwingendes Recht

Rz. 56 Regelungen, gegen die ein Beschluss nicht verstoßen darf, finden sich zum einen im Wohnungseigentumsrecht selbst. So kann die Eigentümerversammlung die Bestellung des Verwalters nicht ausschließen oder ihn umgekehrt auf zehn Jahre bestellen, da dies gegen § 26 Abs. 5 WEG verstieße. Ebenso wenig können zwei verschiedene Eigentümergemeinschaften ein gemeinsames Verwaltu...mehr