Fachbeiträge & Kommentare zu Hausordnung

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Hausordnung im Wohnungseige... / 3.5 Beschlussersetzungsklage

Zwar kann ein negativer Beschluss infolge mehrheitlicher Ablehnung eines Beschlussantrags ebenfalls von jedem Eigentümer gerichtlich angefochten werden. Allerdings entfaltet ein Negativbeschluss keine Sperrwirkung bezüglich einer erneuten Beschlussfassung über den ursprünglich abgelehnten Beschlussantrag. Ein Negativbeschluss ändert auch die Rechtslage vor und nach dem Besch...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.10 Ladenöffnungszeiten

Ist in der Gemeinschaftsordnung festgelegt, dass ein Sondereigentum während der Ladenöffnungszeiten gewerblich genutzt werden darf, erweitern sich die in einer Gemeinschaft zulässigen Betriebszeiten für dieses Sondereigentum, wenn öffentlich-rechtlich die Ladenöffnungszeiten verlängert oder ganz aufgehoben werden.[1] Ist in der Teilungserklärung ein Teileigentum als Laden od...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 2 Abgrenzung zur Zweckbestimmung

Durch eine Gebrauchsregelung bezüglich der Art der Nutzung für das Sondereigentum oder für Teile des gemeinschaftlichen Eigentums kann die Teilungserklärung abschließende Regelungen enthalten, was regelmäßig auch der Fall ist. Definiert wird insoweit, ob Sondereigentum zu Wohnzwecken oder nicht zu Wohnzwecken bestimmt ist und genutzt werden darf. Es handelt sich dabei um ein...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 3.6 Vertrauensschutz

Bei jeder Abänderung eines bestandskräftigen Beschlusses oder einer richterlichen Entscheidung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG sind die Rechte der Eigentümer zu beachten, die auf die Gültigkeit des bestehenden Beschlusses vertrauen und deswegen etwa Vermögensdispositionen getroffen haben. Praxis-Beispiel Hundehaltungsverbot Ein Eigentümer schafft sich einen Hund an. Beschließen di...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6 Typische, aber problematische Regelungen

6.1 Tierhaltung Verbot der Tierhaltung Ein generelles Haustierhaltungsverbot kann nicht beschlossen werden, es bedarf vielmehr einer entsprechenden Vereinbarung.[1] Allerdings kann durch einen unangefochtenen Mehrheitsbeschluss die Hundehaltung in einer Wohnanlage generell verboten werden, obwohl es auch hierfür einer Vereinbarung bedarf.[2] § 19 Abs. 1 WEG verleiht den Wohnun...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.4 Stellplatznutzung

6.4.1 Grundsätze Eine Änderung der dinglichen Zuordnung der Pkw-Abstellplätze betrifft den Kernbereich des Sondereigentums und ist daher der Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung entzogen.[1] So also etwa in der Teilungserklärung die Kfz-Stellplätze bestimmten einzelnen Sondereigentumseinheiten zugeordnet sind, können diese nicht durch Beschluss anderen Sondereigentums...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.9 Prostitution

6.9.1 Wohnungseigentum Die Ausübung der Prostitution in einer Eigentumswohnung ist nicht mehr von der Zweckbestimmung gedeckt und somit nicht erlaubt.[1] Dies gilt sowohl für die Wohnungseigentümer selbst als auch für deren Mieter.[2] Die Ausübung der Prostitution verstößt gegen die guten Sitten und beeinträchtigt die anderen Wohnungseigentümer über das in § 14 Abs. 2 Nr. 1 W...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 4 Gesetzliche Grundlagen und Ermessen der Wohnungseigentümer

4.1 Gesetzliche Vorgaben Rechte aus dem Sondereigentum Nach § 13 Abs. 1 WEG kann jeder Eigentümer mit seinem Sondereigentum nach Belieben verfahren, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen. Das Gesetz lässt großzügig die Nutzung des Sondereigentums zu. Die Grenzen ergeben sich erst, wenn durch die Nutzung die Rechte eines anderen Eigentümers verletzt werden. Hier wird vom G...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 4.2 Ermessen der Wohnungseigentümer

Die Wohnungseigentümer haben bei der Erstellung der Hausordnung ein aus ihrer Verwaltungsautonomie entspringendes Ermessen betreffend Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Regelung. Dieses Ermessen ist einer gerichtlichen Nachprüfung weitgehend entzogen.[1] Ein richterlicher Eingriff in Regelungen der Wohnungseigentümer, insbesondere deren Abänderung oder Ersetzung durch ei...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 4.1 Gesetzliche Vorgaben

Rechte aus dem Sondereigentum Nach § 13 Abs. 1 WEG kann jeder Eigentümer mit seinem Sondereigentum nach Belieben verfahren, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen. Das Gesetz lässt großzügig die Nutzung des Sondereigentums zu. Die Grenzen ergeben sich erst, wenn durch die Nutzung die Rechte eines anderen Eigentümers verletzt werden. Hier wird vom Gesetz die problematische...mehr

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Hausordnung im Wohnungseigentum

Zusammenfassung Überblick Eine Hausordnung soll dem gedeihlichen Zusammenleben der Miteigentümer dienen und deren Zusammenleben möglichst störungsfrei ordnen. Sie kann auf verschiedenen Wegen zustande kommen und unterliegt als Gebrauchs- und Nutzungsregelung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum bestimmten Schranken. Als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung nach § 19 Abs. 2 Nr...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.2 Musizieren/Ruhezeiten

Grundsätzlich ist Musizieren, das außerhalb der eigenen Wohnung nicht zu hören ist, im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung durch Gebrauchsregelungen nicht beschränkbar, weil durch ein solches Musizieren kein anderer Wohnungseigentümer beeinträchtigt wird. Jeder Eigentümer kann sein Sondereigentum gem. § 13 Abs. 1 WEG nach Belieben nutzen, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dr...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 8 Bindung des Mieters

Grundsätzlich sollten vermietende Eigentümer darauf achten, dass im Rahmen des Mietvertrags keine der Gemeinschaftsordnung oder der Hausordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft widersprechenden Bestimmungen aufgenommen werden. Ebenso grundsätzlich muss danach unterschieden werden, ob im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer zueinander geltende Gebrauchs- oder Nutzungsrege...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.5 Grillen

Während die Befürworter des Grillens ihren Anspruch auf die weitgehenden Gebrauchs- und Nutzungsrechte in § 13 Abs. 1 WEG stützen, fordern die Gegner aus der gleichen Rechtsgrundlage und aus § 14 WEG ein Verbot, weil sie mit den Folgen des Grillens, wie Rauch- und Geruchsbelästigung, konfrontiert und dadurch in ihrem Recht auf Nutzung ihrer Wohnung ohne solche Störung beeint...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.7 Spielende Kinder

Häufiger Streitpunkt in Eigentümergemeinschaften sind spielende Kinder, die einerseits ihren Freiraum benötigen, deren Spiel andererseits aber als störend empfunden wird.[1] Insoweit kann eine ausgewogene Regelung in einer Hausordnung helfen, ob und in welcher Zeit Kinder im Hof oder Treppenhaus spielen dürfen oder ob und wie der Garten für die Kinder nutzbar ist. Spielen auf...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.1 Tierhaltung

Verbot der Tierhaltung Ein generelles Haustierhaltungsverbot kann nicht beschlossen werden, es bedarf vielmehr einer entsprechenden Vereinbarung.[1] Allerdings kann durch einen unangefochtenen Mehrheitsbeschluss die Hundehaltung in einer Wohnanlage generell verboten werden, obwohl es auch hierfür einer Vereinbarung bedarf.[2] § 19 Abs. 1 WEG verleiht den Wohnungseigentümern d...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.6 Verschließen der Haustür

Das Offenhalten einer Haustür stellt keinen ordnungsmäßigen Gebrauch i. S. d. § 19 Abs. 1 WEG dar.[1] Ordnungsmäßig ist danach ein Gebrauch, der u. a. den Interessen der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entspricht. Bei Wohngebäuden besteht der Zweck einer Haustür im Wesentlichen darin, die Bewohner und die Räume vor Übergriffen Unbefugter zu schützen. Dieser Sicherungsfunkt...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.3 Tätige Mithilfe

Wohnungseigentümer können durch Beschluss grundsätzlich nicht zur tätigen Mithilfe verpflichtet werden. Wirksam können Regelungen zu Reinigungs-, Streu- und Winterdiensten oder sonstigen Diensten, wie etwa Laubfegen, durch Beschluss der Wohnungseigentümer nicht getroffen werden. Zunächst hatte der BGH für den Bereich der Räum- und Streupflichten klargestellt, dass derartige ...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.4.3 Einschränkung des Parkens

Bei Knappheit von Parkraum kann andererseits die Befugnis zum Parken zeitweise oder für bestimmte Fahrzeuge eingeschränkt werden.[1] Zeitliche Einschränkung Auch ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung, der die Nutzung einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Grundstücksfläche als Parkplatz so regelt, dass nicht alle Wohnungseigentümer auch während der Zeit vo...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.4.2 Turnusregelungen

Die Wohnungseigentümer haben die generelle Beschlusskompetenz, entsprechende Gebrauchsregelungen nach § 19 Abs. 1 WEG zu treffen, soweit sich Abweichendes nicht aus der Gemeinschaftsordnung ergibt. So können Turnusregelungen für die Nutzung von Kfz-Stellplätzen beschlossen oder die vorhandenen Stellplätze auch durch Los einzelnen Wohnungseigentümern zum Gebrauch überlassen w...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.4.4 Wohnmobile auf dem Parkplatz

Häufig führt das Abstellen eines Wohnmobils auf dem zur Wohnungseigentumsanlage gehörenden Parkplatz zu Meinungsverschiedenheiten unter den Wohnungseigentümern. Stellplätze einer Wohnungseigentumsanlage dienen unstreitig zumindest dem kurzfristigen Parken von Pkws. Das Abstellen eines Wohnmobils auf der gemeinschaftlichen Hoffläche vor einem Doppelhaus stellt einen unzulässi...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.8 Stilllegung gemeinschaftlicher Anlagen

Stilllegung von Schwimmbädern Schwimmbäder haben sich inzwischen als teilweise teure Kostenstellen einer Eigentümergemeinschaft erwiesen. Ältere Schwimmbäder entpuppen sich als Dauerbaustellen. Statt Nutzungsregelungen stehen deswegen nicht selten Überlegungen an, die Nutzung zu beenden, um weiterlaufende Kosten zu meiden. Aber: Ein Schwimmbad und dessen Nutzung in einer Wohn...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.9.1 Wohnungseigentum

Die Ausübung der Prostitution in einer Eigentumswohnung ist nicht mehr von der Zweckbestimmung gedeckt und somit nicht erlaubt.[1] Dies gilt sowohl für die Wohnungseigentümer selbst als auch für deren Mieter.[2] Die Ausübung der Prostitution verstößt gegen die guten Sitten und beeinträchtigt die anderen Wohnungseigentümer über das in § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinau...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.4.1 Grundsätze

Eine Änderung der dinglichen Zuordnung der Pkw-Abstellplätze betrifft den Kernbereich des Sondereigentums und ist daher der Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung entzogen.[1] So also etwa in der Teilungserklärung die Kfz-Stellplätze bestimmten einzelnen Sondereigentumseinheiten zugeordnet sind, können diese nicht durch Beschluss anderen Sondereigentumseinheiten zugeor...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.11 Parabolantenne

Ein generelles Verbot von Parabolantennen kann nicht durch Beschluss angeordnet werden. Ein entsprechender Beschluss ist aber grundsätzlich nicht nichtig, sondern nur anfechtbar. Zur Nichtigkeit führt es, wenn mit dem Beschluss eine Vereinbarung abgeändert wird.[1] Ein Wohnungseigentümerbeschluss, mit dem die Gemeinschaft mehrheitlich beschließt, dass Parabolantennen auf und ...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.9.2 Teileigentum

Die Ausübung der Prostitution oder der Bordellbetrieb in Räumen des Teileigentums wird ebenso größtenteils unter Hinweis auf die Sittenwidrigkeit für unzulässig gehalten.[1] Anderer Ansicht sind Obergerichte[2] für den Fall der Prostitution in einer Wohnungseigentumsanlage, in der die gewerbliche Nutzung zulässig ist. Wird die Prostitution in einer atypischen Wohnanlage ausg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 3.11 Durchsetzung der Hausordnung

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG sind die Wohnungseigentümer gegenüber der GdWE verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen, Beschlüsse und Vereinbarungen der Wohnungseigentümer einzuhalten. Als Vollzugs- bzw. Ausführungsorgan der GdWE hat der Verwalter für die Einhaltung der einschlägigen Regelwerke zu sorgen. Soweit also der Verwalter verpflichtet ist, für die Durchführung der Hau...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechtsverhältnis der Wohnun... / 1.2 Versagung der Zustimmung

Die Zustimmung ist zu versagen, wenn ein wichtiger Grund gegen die Veräußerung vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Erwerbsinteressent künftig finanziell oder persönlich unzuverlässig ist.[1] Auf ein Verschulden kommt es nicht an. Beide Begriffe sind eng auszulegen. Finanzielle und persönliche Unzuverlässigkeit Ein Erwerbsinteressent ist finanziell unzuverlässig,...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten der Wo... / 1.1.2 Einwirkungsmöglichkeiten der Wohnungseigentümer

Die Wohnungseigentümer können nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG vereinbaren, auf welche Art und Weise das Sondereigentum gebraucht (und benutzt) werden darf.[1] Soweit der Gebrauch nicht durch eine Vereinbarung geregelt ist, können die Wohnungseigentümer ferner über einen ordnungsmäßigen Gebrauch nach § 19 Abs. 1 WEG beschließen. Gebrauchsregelungen finden sich in Bezug auf das Son...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestellung und Abberufung d... / 4.2 Alternativangebote

In aller Regel bedarf es bei der Wiederbestellung nicht des Einholens von Vergleichsangeboten. Allerdings sind 3 Ausnahmen zu berücksichtigen:[1] Die Verwaltung erfolgt nicht mehr so effizient, wie dies in der Vergangenheit der Fall war; das Verhältnis zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter hat sich aus anderen Gründen verschlechtert; die von dem bisherigen Verwalter angebo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 3.3 Brandschutz

Verschließen der Haustür Die Bauordnungen der Länder sehen alle das Erfordernis eines 2. Rettungswegs im Brandfall vor. Dies impliziert das Vorhandensein überhaupt eines 1. Rettungswegs. Diesen stellen nicht nur die Treppenhäuser und Flure innerhalb der Wohnungseigentumsanlage dar, sondern in erster Linie die Haustür der Wohnanlage. Ist diese aber verschlossen, ist der 1. Ret...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 6 Mieterführerschein

Einzelne Kommunen, wie z. B. Rendsburg, bieten seit einiger Zeit Kompaktkurse für Flüchtlinge an, die sich um ein Normalmietverhältnis bewerben wollen. In den Kursen lernen die Flüchtlinge u. a.: Umgang mit Elektrogeräten Mülltrennung Bodenreinigung (nicht mit fließendem Wasser) Hausordnungen Die Bescheinigung belegt potenziellen Vermietern, dass Grundkenntnisse im deutschen Wohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Waschmaschinen und Wäschetr... / 1.2 Nutzungsregelungen

Benutzungsregelungen der gemeinschaftlichen Wasch- und Trockenräume und der darin aufgestellten Wasch- und Trockenmaschinen können im Rahmen der Hausordnung mehrheitlich beschlossen werden. Nach herrschender Meinung kann durch entsprechende Nutzungsregelung einzelnen Wohnungseigentümern ein Teil des gemeinschaftlichen Eigentums zur alleinigen Nutzung unter vollständigem Aussc...mehr

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Waschmaschinen und Wäschetr... / 2 Sondereigentum

Eine Regelung, die das Trocknen von Wäsche allgemein – also insbesondere in den Räumen des Sondereigentums – untersagt, widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung und kann nicht wirksam beschlossen werden. Achtung Beschluss ist nichtig Da die Möglichkeit des Wäschewaschens und damit verbunden auch des Wäschetrocknens zum Kernbereich des Wohnungseigentums gehört, kann der Betrieb ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vertragsstrafe im Wohnungse... / 1 Grundsätze

Weder das Bürgerliche Gesetzbuch noch das Wohnungseigentumsgesetz regeln Vertragsstrafen. Ist eine Angelegenheit weder durch Gesetz noch durch Vereinbarung der Beschlussfassung unterworfen, fehlt den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz. Ein dennoch gefasster Beschluss ist nichtig.[1] Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 k...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vertragsstrafe im Wohnungse... / 2.1 Spezifizierte Öffnungsklausel

Wesen der spezifizierten Öffnungsklausel ist, dass sie bereits inhaltlich den Rahmen für eine mögliche Beschlussfassung steckt. Praxis-Beispiel Spezifizierte Öffnungsklausel "Die Wohnungseigentümer können mit einer Mehrheit von 2/3 Vertragsstrafen für den Fall von Verstößen gegen die Hausordnung oder vereinbarte Vermietungsbeschränkungen durch Beschluss regeln." Gibt die Öffnun...mehr

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Vertragsstrafe im Wohnungse... / Zusammenfassung

Begriff Mit "Vertragsstrafe" werden im Vertragsrecht Regelungen bezeichnet, nach denen sich die eine Vertragspartei der anderen gegenüber verpflichtet, eine bestimmte Geldsumme für den Fall zu bezahlen, dass sie ihre vertraglichen Pflichten nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Durch Beschluss können die Wohnungseigentümer Vertragsstrafen etwa bei Verstößen gegen die ...mehr

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Überwachungspflichten des V... / 1 Überwachungspflichten aus der Hausordnung

Die Pflicht zur Einhaltung der Hausordnung durch die Wohnungseigentümer besteht nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Als ihrem Ausführungsorgan obliegt daher die Überwachung und Durchführung der Hausordnung dem Verwalter, ohne dass dies im Gesetz ausdrücklich geregelt ist. Praxis-Beispiel Aufgaben des Verwalters Der Verwalter hat also b...mehr

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Trockenraum

Begriff Ein Trockenraum steht in aller Regel in gemeinschaftlichem Eigentum. Die Nutzung des Trockenraums kann durch eine Benutzungsordnung oder Hausordnung geregelt werden. Ein allgemein zugänglicher Trockenraum ist in der Regel Gemeinschaftseigentum.[1] Trockenraum im Sondereigentum In einer kleinen Gemeinschaft (2 Eigentümer) ist die Begründung von Sondereigentum möglich, w...mehr

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Überwachungspflichten des V... / Zusammenfassung

Begriff Die Überwachungspflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage sind vielfältig. So gilt es u. a. die Einhaltung der Ruhezeiten gemäß der Hausordnung, den angestellten Hausmeister, ein etwa mit Räum- und Streupflichten beauftragten Dienstleister und insbesondere den Zustand des Gemeinschaftseigentums zu überwachen. Vernachlässigt der Verwalter die ihm obliegen...mehr

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Spielplatz im Wohnungseigentum / 1 Mögliche Beschränkungen

In der Hausordnung oder auch in einer speziellen Spielplatzordnung kann mehrheitlich das Kinderspielen beschränkt werden (z. B. auf bestimmte Zeiten, Altersbegrenzung, Art der Nutzung ("kein Fußball") etc.). Das Spielbedürfnis der Kinder ist hier sorgfältig und einzelfallbezogen gegen das Ruhebedürfnis vor allem älterer Mitbewohner abzuwägen. Hinweis Spielen im "Ziergarten" De...mehr

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Hausordnung: Aufgaben des V... / 2 Durchsetzung der Hausordnung

2.1 Welche Aufgaben fallen konkret in den Aufgabenbereich des Verwalters? Der Verwalter hat die Ausführung und Einhaltung der Hausordnung zu überwachen. Insoweit hat er insbesondere nachfolgende Pflichten zu erfüllen: Mitwirkung an der Erstellung einer Hausordnung in einer der ersten Versammlungen. Äußerst umstritten ist insoweit, ob der Verwalter durch Mehrheitsbeschluss zur A...mehr

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Hausordnung: Aufgaben des Verwalters

Zusammenfassung Begriff Nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 WEG stellt die Aufstellung einer Hausordnung ein Regelbeispiel ordnungsmäßiger Verwaltung dar. Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG kann der Verwalter eigenständig sämtliche Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung treffen, die von untergeordneter Bedeutung und nicht mit erheblichen Verpflichtungen verbunden sind. Nach § 9b Abs. 1 WEG fungier...mehr

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Hausordnung: Aufgaben des V... / 2.1 Welche Aufgaben fallen konkret in den Aufgabenbereich des Verwalters?

Der Verwalter hat die Ausführung und Einhaltung der Hausordnung zu überwachen. Insoweit hat er insbesondere nachfolgende Pflichten zu erfüllen: Mitwirkung an der Erstellung einer Hausordnung in einer der ersten Versammlungen. Äußerst umstritten ist insoweit, ob der Verwalter durch Mehrheitsbeschluss zur Aufstellung einer Hausordnung ermächtigt werden kann. So wird beispielswei...mehr

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Hausordnung: Aufgaben des V... / 3.2 Gemeinschaft gegen Vermieter

Die Gemeinschaft kann auch nach § 1004 Abs. 1 BGB unmittelbar gegen den vermietenden Eigentümer vorgehen, sofern dessen Mieter gegen die Hausordnung verstößt. Der Wohnungseigentümer ist selbst Störer, ohne dass sich dies ausdrücklich aus dem Gesetz ergibt. Dies liegt vielmehr in der Natur der Sache. Die Gemeinschaft kann also gegen den Vermieter Unterlassungsansprüche im Fal...mehr

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Musizieren im Wohnungseigentum / 2.3 Sonderproblem: Faktisches Musizierverbot in der Hausordnung

Ist in der Hausordnung ein faktisches Musizierverbot geregelt, was sowohl gegen die guten Sitten als auch das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verstößt, sollen Verstöße einzelner Wohnungseigentümer nach einer Entscheidung des BayObLG[1] mit Ordnungsmitteln geahndet werden können, solange die Hausordnung nicht entsprechend geändert ist.Zwar widerspreche die ...mehr

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Hausordnung: Aufgaben des V... / Zusammenfassung

Begriff Nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 WEG stellt die Aufstellung einer Hausordnung ein Regelbeispiel ordnungsmäßiger Verwaltung dar. Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG kann der Verwalter eigenständig sämtliche Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung treffen, die von untergeordneter Bedeutung und nicht mit erheblichen Verpflichtungen verbunden sind. Nach § 9b Abs. 1 WEG fungiert der Verwalter...mehr

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Hausordnung: Aufgaben des V... / 1 Grundsätze

Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 obliegt die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Nach § 9a Abs. 2 WEG übt sie die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte aus. Die Pflicht zur Einhaltung der Hausordnung besteht demnach gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigent...mehr

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Hausordnung: Aufgaben des V... / 3 Die einzelnen Anspruchsmöglichkeiten

3.1 Gemeinschaft gegen Mieter Unabhängig davon, ob zwischen der Gemeinschaftsordnung und Hausordnung einerseits sowie dem Mietvertrag andererseits Übereinstimmung herrscht, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen störenden bzw. zerstörenden Mieter vorgehen. Der Mieter kann nämlich nicht mehr Rechte für sich beanspruchen als die einzelnen Eigentümer selbst haben. An...mehr

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Hausordnung: Aufgaben des V... / 2.2 Aufklärungsarbeit

Unterschiedliche Störungsbereiche Der Verwalter sollte grundsätzlich zwischen den beiden nachfolgend genannten unterschiedlichen Störungsbereichen unterscheiden und dies auch den jeweiligen Beschwerdeführern erklären: Verstöße einzelner oder mehrerer Bewohner im Zusammenhang mit dem gemeinschaftlichen Eigentum (z. B. vorsätzliche oder fahrlässige Verschmutzungen des Treppenhau...mehr