Fachbeiträge & Kommentare zu Hausordnung

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung im Wohnungseige... / 6.4.1 Grundsätze

Eine Änderung der dinglichen Zuordnung der Pkw-Abstellplätze betrifft den Kernbereich des Sondereigentums und ist daher der Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung entzogen.[1] So also etwa in der Teilungserklärung die Kfz-Stellplätze bestimmten einzelnen Sondereigentumseinheiten zugeordnet sind, können diese nicht durch Beschluss anderen Sondereigentumseinheiten zugeor...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung im Wohnungseige... / 6.9.2 Teileigentum

Die Ausübung der Prostitution oder der Bordellbetrieb in Räumen des Teileigentums wird ebenso größtenteils unter Hinweis auf die Sittenwidrigkeit für unzulässig gehalten.[1] Anderer Ansicht sind Obergerichte[2] für den Fall der Prostitution in einer Wohnungseigentumsanlage, in der die gewerbliche Nutzung zulässig ist. Wird die Prostitution in einer atypischen Wohnanlage ausg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung im Wohnungseige... / 6.4.2 Turnusregelungen

Die Wohnungseigentümer haben die generelle Beschlusskompetenz, entsprechende Gebrauchsregelungen nach § 19 Abs. 1 WEG zu treffen, soweit sich Abweichendes nicht aus der Gemeinschaftsordnung ergibt. So können Turnusregelungen für die Nutzung von Kfz-Stellplätzen beschlossen oder die vorhandenen Stellplätze auch durch Los einzelnen Wohnungseigentümern zum Gebrauch überlassen w...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung im Wohnungseige... / 6.4.4 Wohnmobile auf dem Parkplatz

Häufig führt das Abstellen eines Wohnmobils auf dem zur Wohnungseigentumsanlage gehörenden Parkplatz zu Meinungsverschiedenheiten unter den Wohnungseigentümern. Stellplätze einer Wohnungseigentumsanlage dienen unstreitig zumindest dem kurzfristigen Parken von Pkws. Das Abstellen eines Wohnmobils auf der gemeinschaftlichen Hoffläche vor einem Doppelhaus stellt einen unzulässi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung im Wohnungseige... / 6.8 Stilllegung gemeinschaftlicher Anlagen

Stilllegung von Schwimmbädern Schwimmbäder haben sich inzwischen als teilweise teure Kostenstellen einer Eigentümergemeinschaft erwiesen. Ältere Schwimmbäder entpuppen sich als Dauerbaustellen. Statt Nutzungsregelungen stehen deswegen nicht selten Überlegungen an, die Nutzung zu beenden, um weiterlaufende Kosten zu meiden. Aber: Ein Schwimmbad und dessen Nutzung in einer Wohn...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung im Wohnungseige... / 6.9.1 Wohnungseigentum

Die Ausübung der Prostitution in einer Eigentumswohnung ist nicht mehr von der Zweckbestimmung gedeckt und somit nicht erlaubt.[1] Dies gilt sowohl für die Wohnungseigentümer selbst als auch für deren Mieter.[2] Die Ausübung der Prostitution verstößt gegen die guten Sitten und beeinträchtigt die anderen Wohnungseigentümer über das in § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinau...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung im Wohnungseige... / 6.11 Parabolantenne

Ein generelles Verbot von Parabolantennen kann nicht durch Beschluss angeordnet werden. Ein entsprechender Beschluss ist aber grundsätzlich nicht nichtig, sondern nur anfechtbar. Zur Nichtigkeit führt es, wenn mit dem Beschluss eine Vereinbarung abgeändert wird.[1] Ein Wohnungseigentümerbeschluss, mit dem die Gemeinschaft mehrheitlich beschließt, dass Parabolantennen auf und ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 3.11 Durchsetzung der Hausordnung

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG sind die Wohnungseigentümer gegenüber der GdWE verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen, Beschlüsse und Vereinbarungen der Wohnungseigentümer einzuhalten. Als Vollzugs- bzw. Ausführungsorgan der GdWE hat der Verwalter für die Einhaltung der einschlägigen Regelwerke zu sorgen. Soweit also der Verwalter verpflichtet ist, für die Durchführung der Hau...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechtsverhältnis der Wohnun... / 1.2 Versagung der Zustimmung

Die Zustimmung ist zu versagen, wenn ein wichtiger Grund gegen die Veräußerung vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Erwerbsinteressent künftig finanziell oder persönlich unzuverlässig ist.[1] Auf ein Verschulden kommt es nicht an. Beide Begriffe sind eng auszulegen. Finanzielle und persönliche Unzuverlässigkeit Ein Erwerbsinteressent ist finanziell unzuverlässig,...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten der Wo... / 1.1.2 Einwirkungsmöglichkeiten der Wohnungseigentümer

Die Wohnungseigentümer können nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG vereinbaren, auf welche Art und Weise das Sondereigentum gebraucht (und benutzt) werden darf.[1] Soweit der Gebrauch nicht durch eine Vereinbarung geregelt ist, können die Wohnungseigentümer ferner über einen ordnungsmäßigen Gebrauch nach § 19 Abs. 1 WEG beschließen. Gebrauchsregelungen finden sich in Bezug auf das Son...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestellung und Abberufung d... / 4.2 Alternativangebote

In aller Regel bedarf es bei der Wiederbestellung nicht des Einholens von Vergleichsangeboten. Allerdings sind 3 Ausnahmen zu berücksichtigen:[1] Die Verwaltung erfolgt nicht mehr so effizient, wie dies in der Vergangenheit der Fall war; das Verhältnis zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter hat sich aus anderen Gründen verschlechtert; die von dem bisherigen Verwalter angebo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 3.3 Brandschutz

Verschließen der Haustür Die Bauordnungen der Länder sehen alle das Erfordernis eines 2. Rettungswegs im Brandfall vor. Dies impliziert das Vorhandensein überhaupt eines 1. Rettungswegs. Diesen stellen nicht nur die Treppenhäuser und Flure innerhalb der Wohnungseigentumsanlage dar, sondern in erster Linie die Haustür der Wohnanlage. Ist diese aber verschlossen, ist der 1. Ret...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 6 Mieterführerschein

Einzelne Kommunen, wie z. B. Rendsburg, bieten seit einiger Zeit Kompaktkurse für Flüchtlinge an, die sich um ein Normalmietverhältnis bewerben wollen. In den Kursen lernen die Flüchtlinge u. a.: Umgang mit Elektrogeräten Mülltrennung Bodenreinigung (nicht mit fließendem Wasser) Hausordnungen Die Bescheinigung belegt potenziellen Vermietern, dass Grundkenntnisse im deutschen Wohn...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Waschmaschinen und Wäschetr... / 1.2 Nutzungsregelungen

Benutzungsregelungen der gemeinschaftlichen Wasch- und Trockenräume und der darin aufgestellten Wasch- und Trockenmaschinen können im Rahmen der Hausordnung mehrheitlich beschlossen werden. Nach herrschender Meinung kann durch entsprechende Nutzungsregelung einzelnen Wohnungseigentümern ein Teil des gemeinschaftlichen Eigentums zur alleinigen Nutzung unter vollständigem Aussc...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertragsstrafe im Wohnungse... / 1 Grundsätze

Weder das Bürgerliche Gesetzbuch noch das Wohnungseigentumsgesetz regeln Vertragsstrafen. Ist eine Angelegenheit weder durch Gesetz noch durch Vereinbarung der Beschlussfassung unterworfen, fehlt den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz. Ein dennoch gefasster Beschluss ist nichtig.[1] Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 k...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertragsstrafe im Wohnungse... / Zusammenfassung

Begriff Mit "Vertragsstrafe" werden im Vertragsrecht Regelungen bezeichnet, nach denen sich die eine Vertragspartei der anderen gegenüber verpflichtet, eine bestimmte Geldsumme für den Fall zu bezahlen, dass sie ihre vertraglichen Pflichten nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Durch Beschluss können die Wohnungseigentümer Vertragsstrafen etwa bei Verstößen gegen die ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Waschmaschinen und Wäschetr... / 2 Sondereigentum

Eine Regelung, die das Trocknen von Wäsche allgemein – also insbesondere in den Räumen des Sondereigentums – untersagt, widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung und kann nicht wirksam beschlossen werden. Achtung Beschluss ist nichtig Da die Möglichkeit des Wäschewaschens und damit verbunden auch des Wäschetrocknens zum Kernbereich des Wohnungseigentums gehört, kann der Betrieb ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertragsstrafe im Wohnungse... / 2.1 Spezifizierte Öffnungsklausel

Wesen der spezifizierten Öffnungsklausel ist, dass sie bereits inhaltlich den Rahmen für eine mögliche Beschlussfassung steckt. Praxis-Beispiel Spezifizierte Öffnungsklausel "Die Wohnungseigentümer können mit einer Mehrheit von 2/3 Vertragsstrafen für den Fall von Verstößen gegen die Hausordnung oder vereinbarte Vermietungsbeschränkungen durch Beschluss regeln." Gibt die Öffnun...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Überwachungspflichten des V... / 1 Überwachungspflichten aus der Hausordnung

Die Pflicht zur Einhaltung der Hausordnung durch die Wohnungseigentümer besteht nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Als ihrem Ausführungsorgan obliegt daher die Überwachung und Durchführung der Hausordnung dem Verwalter, ohne dass dies im Gesetz ausdrücklich geregelt ist. Praxis-Beispiel Aufgaben des Verwalters Der Verwalter hat also b...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Trockenraum

Begriff Ein Trockenraum steht in aller Regel in gemeinschaftlichem Eigentum. Die Nutzung des Trockenraums kann durch eine Benutzungsordnung oder Hausordnung geregelt werden. Ein allgemein zugänglicher Trockenraum ist in der Regel Gemeinschaftseigentum.[1] Trockenraum im Sondereigentum In einer kleinen Gemeinschaft (2 Eigentümer) ist die Begründung von Sondereigentum möglich, w...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Überwachungspflichten des V... / Zusammenfassung

Begriff Die Überwachungspflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage sind vielfältig. So gilt es u. a. die Einhaltung der Ruhezeiten gemäß der Hausordnung, den angestellten Hausmeister, ein etwa mit Räum- und Streupflichten beauftragten Dienstleister und insbesondere den Zustand des Gemeinschaftseigentums zu überwachen. Vernachlässigt der Verwalter die ihm obliegen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Spielplatz im Wohnungseigentum / 1 Mögliche Beschränkungen

In der Hausordnung oder auch in einer speziellen Spielplatzordnung kann mehrheitlich das Kinderspielen beschränkt werden (z. B. auf bestimmte Zeiten, Altersbegrenzung, Art der Nutzung ("kein Fußball") etc.). Das Spielbedürfnis der Kinder ist hier sorgfältig und einzelfallbezogen gegen das Ruhebedürfnis vor allem älterer Mitbewohner abzuwägen. Hinweis Spielen im "Ziergarten" De...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung: Aufgaben des V... / 2 Durchsetzung der Hausordnung

2.1 Welche Aufgaben fallen konkret in den Aufgabenbereich des Verwalters? Der Verwalter hat die Ausführung und Einhaltung der Hausordnung zu überwachen. Insoweit hat er insbesondere nachfolgende Pflichten zu erfüllen: Mitwirkung an der Erstellung einer Hausordnung in einer der ersten Versammlungen. Äußerst umstritten ist insoweit, ob der Verwalter durch Mehrheitsbeschluss zur A...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung: Aufgaben des Verwalters

Zusammenfassung Begriff Nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 WEG stellt die Aufstellung einer Hausordnung ein Regelbeispiel ordnungsmäßiger Verwaltung dar. Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG kann der Verwalter eigenständig sämtliche Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung treffen, die von untergeordneter Bedeutung und nicht mit erheblichen Verpflichtungen verbunden sind. Nach § 9b Abs. 1 WEG fungier...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung: Aufgaben des V... / 2.1 Welche Aufgaben fallen konkret in den Aufgabenbereich des Verwalters?

Der Verwalter hat die Ausführung und Einhaltung der Hausordnung zu überwachen. Insoweit hat er insbesondere nachfolgende Pflichten zu erfüllen: Mitwirkung an der Erstellung einer Hausordnung in einer der ersten Versammlungen. Äußerst umstritten ist insoweit, ob der Verwalter durch Mehrheitsbeschluss zur Aufstellung einer Hausordnung ermächtigt werden kann. So wird beispielswei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Musizieren im Wohnungseigentum / 2.3 Sonderproblem: Faktisches Musizierverbot in der Hausordnung

Ist in der Hausordnung ein faktisches Musizierverbot geregelt, was sowohl gegen die guten Sitten als auch das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verstößt, sollen Verstöße einzelner Wohnungseigentümer nach einer Entscheidung des BayObLG[1] mit Ordnungsmitteln geahndet werden können, solange die Hausordnung nicht entsprechend geändert ist.Zwar widerspreche die ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung: Aufgaben des V... / 3.2 Gemeinschaft gegen Vermieter

Die Gemeinschaft kann auch nach § 1004 Abs. 1 BGB unmittelbar gegen den vermietenden Eigentümer vorgehen, sofern dessen Mieter gegen die Hausordnung verstößt. Der Wohnungseigentümer ist selbst Störer, ohne dass sich dies ausdrücklich aus dem Gesetz ergibt. Dies liegt vielmehr in der Natur der Sache. Die Gemeinschaft kann also gegen den Vermieter Unterlassungsansprüche im Fal...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung: Aufgaben des V... / Zusammenfassung

Begriff Nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 WEG stellt die Aufstellung einer Hausordnung ein Regelbeispiel ordnungsmäßiger Verwaltung dar. Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG kann der Verwalter eigenständig sämtliche Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung treffen, die von untergeordneter Bedeutung und nicht mit erheblichen Verpflichtungen verbunden sind. Nach § 9b Abs. 1 WEG fungiert der Verwalter...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung: Aufgaben des V... / 1 Grundsätze

Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 obliegt die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Nach § 9a Abs. 2 WEG übt sie die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte aus. Die Pflicht zur Einhaltung der Hausordnung besteht demnach gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigent...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung: Aufgaben des V... / 3 Die einzelnen Anspruchsmöglichkeiten

3.1 Gemeinschaft gegen Mieter Unabhängig davon, ob zwischen der Gemeinschaftsordnung und Hausordnung einerseits sowie dem Mietvertrag andererseits Übereinstimmung herrscht, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen störenden bzw. zerstörenden Mieter vorgehen. Der Mieter kann nämlich nicht mehr Rechte für sich beanspruchen als die einzelnen Eigentümer selbst haben. An...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung: Aufgaben des V... / 3.1 Gemeinschaft gegen Mieter

Unabhängig davon, ob zwischen der Gemeinschaftsordnung und Hausordnung einerseits sowie dem Mietvertrag andererseits Übereinstimmung herrscht, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen störenden bzw. zerstörenden Mieter vorgehen. Der Mieter kann nämlich nicht mehr Rechte für sich beanspruchen als die einzelnen Eigentümer selbst haben. Ansprüche gegen den Mieter Gegen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung: Aufgaben des V... / 2.2 Aufklärungsarbeit

Unterschiedliche Störungsbereiche Der Verwalter sollte grundsätzlich zwischen den beiden nachfolgend genannten unterschiedlichen Störungsbereichen unterscheiden und dies auch den jeweiligen Beschwerdeführern erklären: Verstöße einzelner oder mehrerer Bewohner im Zusammenhang mit dem gemeinschaftlichen Eigentum (z. B. vorsätzliche oder fahrlässige Verschmutzungen des Treppenhau...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung: Aufgaben des V... / 3.3 Sondereigentümer/Mieter gegen Nachbarmieter/-eigentümer

Fühlt sich ein Eigentümer/Mieter von seinem Nachbarn gestört, kann er jederzeit Unterlassungs-, Besitzstörungs- und Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Verursacher geltend machen. Praxis-Tipp Stellungnahme des Verwalters Auf diese Möglichkeit sollte der Verwalter lediglich hinweisen und dem betroffenen Mieter empfehlen, sich an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wende...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung: Aufgaben des V... / 3.4 Ansprüche des Mieters gegen die Gemeinschaft

Hier bestehen seitens des sich gestört fühlenden Mieters gegenüber der Eigentümergemeinschaft keine Ansprüche. Checkliste Vorgehen bei Hausordnungsverstößenmehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Musizieren im Wohnungseigentum / 2.1 Generelle Beschränkbarkeit

Die Wohnungseigentümer können den Gebrauch des Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums durch Vereinbarung regeln. Als ordnungsmäßige Gebrauchsregelung nach § 19 Abs. 1 WEG ist auch das Musizieren innerhalb der eigenen 4 Wände beschlussweise z. B. durch eine Hausordnung beschränkbar. Es ist jedoch nicht möglich, das Musizieren generell zu untersagen. Möglich ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Musizieren im Wohnungseigentum / Zusammenfassung

Begriff Jeder Wohnungseigentümer kann zwar grundsätzlich nach § 13 Abs. 1 WEG mit seinem Wohnungseigentum nach Belieben verfahren, insbesondere aber § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG bestimmt, dass vom Sondereigentum nur in einem solchen Maße Gebrauch gemacht werden darf, dass keinem der anderen Wohnungseigentümer über das unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. Insbesondere im...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Musizieren im Wohnungseigentum / 3 Übersicht: Beschränkungsmöglichkeiten des Musizierens

Beschränkungsmöglichkeiten des Musizierensmehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Brandschutz (WEG) / 2.3 Rettungsweg

Jedes Gebäude hat über mindestens einen gut passierbaren ersten Rettungsweg zu verfügen. Aber genau die gute Passierbarkeit wird durch eine verschlossene Tür, welche sich nur noch unter Zuhilfenahme eines Schlüssels öffnen lässt, in erheblichem Maße eingeschränkt. Vielmehr drohen sogar besondere Gefahren, wenn sich viele Personen in dem Gebäude aufhalten und im Notfall über k...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Brandschutz (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Die Benutzung von Gebäuden darf nur insoweit erfolgen, dass eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit sowie Leib und Gesundheit der Bewohner weitestgehend ausgeschlossen ist. Dies ergibt sich aus den brandschutzrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Landesbauordnungen. Behördliche Sicherheitsbestimmungen können und dürfen von der Eigentümergemeinschaft nicht au...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Lärm und Licht aus der Nach... / 4.23.3 Eigentumswohnungen

Für Eigentumswohnungen ist anerkannt, dass die Musikausübung, die sich als Gebrauch des Sondereigentums darstellt, ihrem Umfang nach durch Mehrheitsbeschluss geregelt werden kann. Die tägliche Spieldauer darf dabei im Allgemeinen nach Auffassung des OLG Hamm auf nicht weniger als zwei Stunden am Tag, auch an Sonn- und Feiertagen, beschränkt werden.[1] Nach Auffassung des OLG F...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Lärm und Licht aus der Nach... / 4.23.4 Mietwohnungen

Werden die in der Hausordnung festgelegten Zeiten eingehalten, kann von einem musizierenden Mieter ein Unterlassen des Musizierens nicht verlangt werden.[1] Das Amtsgericht Frankfurt a. M. erachtet auch in einer hellhörigen Mietwohnung das Klavierspielen bis zu eineinhalb Stunden am Tag als für die anderen Mieter zumutbar.[2]mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Lärm und Licht aus der Nach... / 2.2 Zivilrechtsschutz für Wohnungseigentümer

Wenn Sie Wohnungseigentümer sind, können Sie auch nicht so frei schalten und walten, wie Sie wollen. Dies folgt aus den gesetzlichen Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Zwar kann jeder Wohnungseigentümer nach § 13 Abs. 1 WEG mit den in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren. Dieser Grundsatz wird aber mit Rücksicht auf das notwendige Zu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Lärm und Licht aus der Nach... / 4.5 Badbenutzung

In einem Mehrfamilienhaus ist das Baden und Duschen auch nach 22.00 Uhr erlaubt, selbst wenn durch die dadurch verursachten Geräusche andere Hausbewohner in ihrer Nachtruhe gestört werden. Denn beim Laufenlassen des Badewassers handelt es sich ebenso wie bei der Betätigung der WC-Spülung um normale Wohngeräusche.[1] Praxis-Tipp Nach 30 Minuten ist Schluss Das nächtliche Dusche...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räum- und Streupflicht / 5.3.1 Eindeutige Vereinbarung

Der Eigentümer und Vermieter ist befugt, die Räum- und Streupflicht auf die Mieter eines Mehrfamilienhauses zu übertragen.[1] Voraussetzung für eine wirksame Delegation ist allerdings eine klare und eindeutige Vereinbarung, die eine Ausschaltung von Gefahren zuverlässig sicherstellt.[2] Das bloße Aufstellen und Einwerfen eines sog. "Schneeräumplans" in die Briefkästen der Mi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Lärm und Licht aus der Nach... / 4.41 Wäsche auf dem Balkon

Die zum Trocknen oder Lüften auf dem Balkon aufgehängte Wäsche mag zwar den Nachbarn stören, gibt ihm aber nach der Gesetzeslage keinen Anlass, hiergegen einzuschreiten. Denn der ihn störende Anblick ist nach der Rechtsprechung nur eine optische Belästigung, die mit den Mitteln des Nachbarrechts nicht abgewehrt werden kann (vgl. hierzu Kap. 2.4.1). Wohnungseigentum Etwas ander...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Lärm und Licht aus der Nach... / 4.21 Grillen im Garten/auf Balkon

Private Grillparties können den Nachbarfrieden erheblich stören: Der eine freut sich an seinem brutzelnden Steak, dem anderen stinkt der Grilldunst ganz gewaltig. Das Gesetz ist hier keine große Hilfe. Spezielle Vorschriften, die den Betrieb von Grillgeräten regeln, fehlen weitgehend. Einfacher haben es die Nachbarn in Brandenburg[1] und Nordrhein-Westfalen[2]. Es sind die ei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.3.2.3.2 Dynamische Anpassungsklausel bei Vermietung

Grundsätzlich sollten vermietende Eigentümer darauf achten, dass in den Mietvertrag keine der Gemeinschaftsordnung oder der Hausordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft widersprechenden Bestimmungen aufgenommen werden. Ebenso muss unterschieden werden, ob im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer geltende Gebrauchs- oder Nutzungsregelungen das Gemeinschafts- oder das Sonder...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Protokoll der Eigentümerver... / 4.5 Muster eines Versammlungsprotokolls

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerwechsel im Wohnun... / Zusammenfassung

Begriff Ein Eigentümerwechsel kann im Wege der rechtsgeschäftlichen Veräußerung erfolgen. Hierunter fällt der vertragliche Erwerb von Sondereigentum (z. B. durch Kaufvertrag oder Schenkung). Ferner kann ein Eigentümerwechsel durch Erbfolge oder Zwangsversteigerung erfolgen. Praktische Relevanz hat der Eigentümerwechsel in erster Linie hinsichtlich der Zahlungspflichten des n...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sind Maßnahmen zum ge... / 1.3 Kosten und Nutzen

Die Folgen von Gewalt machen sich auf mehreren Ebenen bemerkbar. Betroffene von Gewalt können je nach Persönlichkeit, Belastbarkeit und Bewältigungsstrategien mehr oder minder körperliche und psychische Beeinträchtigungen zeigen und im Extremfall physisch und/oder psychisch erkranken. Damit verbunden kann eine verminderte Leistungsfähigkeit oder -bereitschaft zu einer gering...mehr