Fachbeiträge & Kommentare zu Hausordnung

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Verwaltungsunterlagen: Aufb... / 1 Grundsätze

Wichtige Verwaltungsunterlagen Die nachfolgenden Verwaltungsunterlagen stellen die elementaren Unterlagen dar, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist[1]: Gemeinschaftsordnung bzw. Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen, ggf. Hausordnung, vollständige Auflistung aller Eigentümer mit Namen und ggf. Anschriften, vollständige Übersicht über offene Forderungen und Verbindlichke...mehr

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Das Mietverhältnis vor Gericht / 3.2 Die wesentlichen Verfahrensgrundsätze

Beibringungsgrundsatz Grundsätzlich gilt im zivilprozessualen Verfahren der sog. Beibringungsgrundsatz: Der Richter ermittelt nicht etwa von sich aus den Sachverhalt, sondern überlässt dies den Parteien. Diese haben die Tatsachen zu beschaffen, schriftlich anzukündigen (§ 129 ZPO) und in der mündlichen Verhandlung vorzutragen (§ 137 Abs. 2 ZPO). Dies hat zur Konsequenz, dass das,...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 8.2.2 Kinderlärm

Bei Kindern ist zunächst und vor allem zu berücksichtigen, dass ihr Spiel- und Bewegungsdrang altersgemäß besonders stark ausgeprägt ist und dazu führen kann, dass sie – die Ermahnungen der Eltern vergessend – schnell mal durch die Wohnung ins Kinderzimmer laufen, dort toben und die Türen zuknallen. Es liegt in der Natur der Sache, dass Kinder unruhiger, lebendiger und laute...mehr

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Das Mietverhältnis vor Gericht / 7 Unterlassung

Die Unterlassungsklage nach § 541 BGB ist das mildere Mittel gegenüber einer Kündigung wegen der Vertragsverletzung und der einzige Weg, wenn weder eine außerordentliche fristlose Kündigung nach §§ 543, 569 BGB noch eine ordentliche Kündigung gemäß § 573 BGB möglich ist. Sie kommt daher in erster Linie bei weniger gewichtigen Vertragsverletzungen in Betracht bzw. dann, wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gerüche aus der Nachbarschaft / 2.3.3 Grillen im Mietverhältnis

Der Betrieb eines Gartengrills auf dem Balkon einer Mietwohnung gehört nach Auffassung des Amtsgerichts Hamburg nicht mehr zum vertragsmäßigen Gebrauch der Mietsache und kann daher vom Vermieter wegen der zu erwartenden Rauch- und Geruchsbelästigungen anderer Mieter untersagt werden.[1] Großzügiger ist hier das Amtsgericht Bonn.[2] Nach dessen Auffassung ist das Grillen im Fr...mehr

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Gerüche aus der Nachbarschaft / 1.2 Wohnungseigentümer

Auch Wohnungseigentümer können nicht so frei schalten und walten, wie sie wollen. Zwar kann jeder Wohnungseigentümer nach § 13 Abs. 1 WEG mit den in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren. Dieser Grundsatz wird aber mit Rücksicht auf das notwendige Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft dadurch eingeschränkt, dass wiederum jeder Wohnungseigent...mehr

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Verkehrssicherungspflicht bei Eis und Schnee

Überblick Die ersten heftigen Schneefälle haben das Land im Griff und wenn es kälter wird, kommt auch das Glatteis. Eigentümer und Mieter sollten jetzt an die Verkehrssicherungspflicht denken. Die zentrale Frage lautet: Wer muss räumen und streuen? Schnee und Eis müssen grundsätzlich vom Grundstückseigentümer oder Vermieter beseitigt werden, denn diesem obliegt die Verkehrss...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Vertragsgegenstand

Rz. 725 Inhalt dieser Regelung ist neben der Feststellung des Beginns des Arbeitsverhältnisses die Bezeichnung derjenigen organisatorisch abgrenzbaren Einheit eines Krankenhauses, die der Arzt aufgrund des abgeschlossenen Chefarztvertrages leiten soll. Es kann sich hierbei entsprechend klassischer Krankenhausorganisation um Abteilungen oder Kliniken handeln. Denkbar sind abe...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Chefarzt-Dienstvertrag

Rz. 723 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.50: Chefarzt-Dienstvertrag Chefarzt-Dienstvertrag zwischen dem _________________________ (Krankenhausträger), vertreten durch _________________________, _________________________ (Straße), _________________________ (PLZ) _________________________ (Ort) – im Folgenden: Krankenhausträger – und Frau/Herr Dr. med. __...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 4.1 Ordnungsbefugnisse

Im Mietvertrag sollte klargestellt werden, ob neben dem Vermieter auch der Verwalter der Wohnungseigentumsanlage berechtigt sein soll, die zur Aufrechterhaltung der Hausordnung erforderlichen Einzelanweisungen zu erteilen. Die Klausel: "Der jeweilige Verwalter der Wohnungseigentumsanlage ist neben dem Vermieter berechtigt, die zur Aufrechterhaltung der Hausordnung erforderlic...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 3.3.1 Formularvereinbarung

Bei Formularvereinbarungen hängt die Wirksamkeit eines Änderungsvorbehalts gem. § 308 Nr. 4 BGB davon ab, ob die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Vermieters für den Mieter zumutbar ist. Diese Frage ist stets unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu entscheiden. Praxis-Beispiel Zumutbare Änderungen für Mieter Änderungen der Hausordnung, durch die bereits best...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 3.2 Mietgebrauch und Gemeinschaftsordnung

Aus der Teilungserklärung und den Beschlüssen der Wohnungseigentümer (Wohnungsgemeinschaftsrecht) kann sich ergeben, dass die Befugnisse der einzelnen Eigentümer hinsichtlich des Gebrauchsrechts am Sonder- und Gemeinschaftseigentum gewissen Beschränkungen unterliegen. Praxis-Beispiel Beschränktes Gebrauchsrecht bei der Tierhaltung, der Musikausübung in der Wohnung oder des Rec...mehr

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Verwalterzustimmung zur Ver... / 6 Zustimmung versagen

Eine Versagung der Zustimmung ist nur gerechtfertigt, wenn gewichtige Gründe in der Person des Erwerbers vorliegen, die befürchten lassen, er werde die Rechte der anderen Wohnungseigentümer nicht beachten.[1] Eine vereinbarte Veräußerungszustimmung dient nämlich dem Zweck, eine gemeinschaftswidrige Gefahr abzuwenden. Insoweit liegt ein Grund zur Verweigerung der Zustimmung n...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / G. Muster: Bauträgerkaufvertrag einer Eigentumswohnung

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.1: Bauträgervertrag einer Eigentumswohnung UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt in _________________________ Am _________________________ erschienen vor mir, Notar _________________________, Amtssitz _________________________, in den notariellen Amtsräumen:mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / E. Muster: Kaufvertrag über Wohnungseigentum (Direktzahlung)

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.4: Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum, Direktzahlung UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, Notarin _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den Amtsräumen in _________________________:mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / B. Muster: Aufteilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung

Rz. 53 Bei dem nachstehenden Muster habe ich mich teilweise an einem Muster orientiert, das noch zum alten WEG-Recht erschien.[41] Rz. 54 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.2: Aufteilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung I. Teilungserklärung § 1 Begriffe Das Grundstück ist das im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs ______________________...mehr

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Eigentümerversammlung / 2.6 Inhalt der Einladung

Im Einladungsschreiben sind Zeit und Ort der Wohnungseigentümerversammlung anzugeben. Von erheblicher Bedeutung ist daneben die Tagesordnung, denn gemäß § 23 Abs. 2 WEG ist es für die Gültigkeit von Beschlüssen erforderlich, dass der Gegenstand der Beschlussfassung in der Einladung bezeichnet ist. Tipp: Prioritäten setzen Der Verwalter ist grundsätzlich in der Gestaltung der ...mehr

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Eigentümerversammlung / 6 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Absenkungsbeschluss (§ 23 Abs. 3 Satz 2 WEG) Beschlüsse, die nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG für einzelne Gegenstände das Umlaufverfahren mit Mehrheit vorsehen (sog. Absenkungsbeschlüsse), sind nicht isoliert anfechtbar.[1] Ein "Absenkungsbeschluss" ist – wegen seiner Wesensähnlichkeit zu einem Beschluss zur Geschäftsordnung – nicht isoliert anfechtbar; dessen Ordnungsmäßigkeit so...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 15.3.2 Genehmigung der Hausordnung

Musterbeschluss: Genehmigung einer Hausordnung TOP XX Genehmigung der Hausordnung Die von der Verwaltung und dem Verwaltungsbeirat ausgearbeitete Haus- und Garagenordnung wurde jedem Wohnungseigentümer mit der Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung übersandt. Diese Hausordnung wird angenommen. Die Haus- und Garagenordnung tritt mit erfolgter Beschlussfassung in Kraft. Di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 15.3.3 Genehmigung der Hausordnung mit Änderungen

Musterbeschluss: Genehmigung einer Hausordnung mit Änderungen TOP XX Genehmigung der Hausordnung mit Änderungen Die von der Verwaltung und dem Verwaltungsbeirat ausgearbeitete Haus- und Garagenordnung wurde jedem Wohnungseigentümer mit der Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung übersandt. Diese Hausordnung wird mit folgenden Änderungen angenommen: ________________________...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 15.3.4 Verstöße gegen die Hausordnung

Als Vertreter und Ausführungsorgan der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist der Verwalter nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG berechtigt und verpflichtet, für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen. Bei dieser Pflicht handelt es sich zweifellos um eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung mit untergeordneter Bedeutung. Seine Verpflichtung beschränkt sich aber darauf, beschlosse...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 15.3 Hausordnung

15.3.1 Grundsätze Das Wohnungseigentumsgesetz bestimmt in § 19 Abs. 2 Nr. 1 WEG, dass die Aufstellung einer Hausordnung zu den Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung gehört. Es handelt sich dabei um eine Nutzungs- bzw. Gebrauchsregelung, deren Ziel ein geordnetes und friedliches Miteinander in der Eigentümergemeinschaft ist. Für das Zustandekommen einer Hausordnung stehen grund...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 15.3.1 Grundsätze

Das Wohnungseigentumsgesetz bestimmt in § 19 Abs. 2 Nr. 1 WEG, dass die Aufstellung einer Hausordnung zu den Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung gehört. Es handelt sich dabei um eine Nutzungs- bzw. Gebrauchsregelung, deren Ziel ein geordnetes und friedliches Miteinander in der Eigentümergemeinschaft ist. Für das Zustandekommen einer Hausordnung stehen grundsätzlich 3 Möglic...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 7.4.3 Vermietungs-/Verpachtungsanzeige

Textbaustein Versammlungsprotokoll: Vermietung von Sondereigentum TOP Sonstiges: Anzeige der Vermietung des Sondereigentums Wohnungseigentümer, die ihr Sondereigentum an Dritte vermieten oder verpachten, sollten dies dem Verwalter möglichst unverzüglich mitteilen, und zwar unter vollständiger Namensnennung des Mieters bzw. Pächters. Die Kenntnis der tatsächlichen Bewohner der ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Mehrfamilienhaus: Videoüberwachung – das ist erlaubt

Können Vermieter ohne Weiteres eine Videokamera am oder im Mehrfamilienhaus installieren? Wie viel Überwachung müssen Mieter oder Nachbarn dulden? Was gilt für Eigentümergemeinschaften? So ist die Rechtslage. Die Installation von Überwachungskameras an oder in einem Mehrfamilienhaus kann grundsätzlich nicht gegen den Willen der Mieter oder Miteigentümer eingebaut werden – auc...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Fahrradabstellraum / 1 Anspruch des Mieters

Der Mieter hat allerdings keinen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Platzes innerhalb eines Fahrradraumes. Hinweis Kein Anspruch auf Fahrradplatz Reicht der vorhandene Raum für die Unterbringung aller Fahrräder nicht aus, so ist der Vermieter nicht zur Schaffung weiterer Abstellmöglichkeiten verpflichtet. Anderes gilt, wenn eine ausdrückliche vertragliche Absprache besteht...mehr

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Reinigungspflicht des Mieters / Zusammenfassung

Überblick Ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung im Mietvertrag oder in der Hausordnung ist der Mieter nicht verpflichtet, die gemeinschaftlich benutzten Teile des Hauses zu reinigen.mehr

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Reinigungspflicht des Mieters / 1 Aufteilung der Reinigungspflicht

Die Reinigungspflicht ist gleichmäßig unter den Mietern zu verteilen. Ausnahmen können sich jedoch z. B. bei besonders starker Nutzung der gemeinsam genutzten Teile des Hauses durch einen Geschäftsbetrieb oder eine Praxis oder sonstige starke Nutzung ergeben. Erdgeschossmieter Teilweise wird die Ansicht vertreten, dass der Erdgeschossmieter den Hauseingang zu reinigen sowie vo...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Fahrräder / 2 Vorrang der Hausordnung

Soweit das Abstellen von Fahrrädern in der Hausordnung geregelt ist, gehen deren Bestimmungen den geschilderten allgemeinen Regelungen vor.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung (Mietrecht)

Zusammenfassung Begriff In die Hausordnung dürfen diejenigen Regelungen aufgenommen werden, die im Interesse eines reibungslosen Zusammenlebens der Hausbewohner, zum Schutz des Gebäudes und zur allgemeinen Ordnung und Sicherheit notwendig sind. Dabei wird im Allgemeinen unterschieden zwischen der einseitig erlassenen Hausordnung und der vertraglich vereinbarten Hausordnung. 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung (Mietrecht) / 2 Vereinbarte Hausordnung

Wird eine Hausordnung vertraglich vereinbart, so ergeben sich zahlreiche Beschränkungen aus den Vorschriften der §§ 305-310 BGB. Insoweit ist zu beachten, dass in nahezu allen Fällen beim Abschluss eines Mietvertrags vorgedruckte Hausordnungen verwendet werden. Eine individualvertraglich vereinbarte Hausordnung ist selten: Es gehört zum Wesen einer Hausordnung, dass sie für ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung (Mietrecht) / 1 Einseitig erlassene Hausordnung

Die einseitig vom Vermieter erlassene Hausordnung darf die vertraglichen Rechte der Mieter nicht beschränken. Daraus folgt zum einen, dass die dort enthaltenen Regelungen nur Ordnungsbestimmungen enthalten dürfen. Zum anderen, erweist sich der Regelungsgehalt als Deklaration dessen, was ohnehin nach der gesetzlichen Regelung unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Recht...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung (Mietrecht) / 3 Änderungen der Hausordnung

Die einseitige Änderung einer Hausordnung ist möglich, wenn sich die Sachlage verändert hat. Praxis-Beispiel Veränderung der Sachlage: Änderung der Haustürschließzeiten, wenn wegen der zunehmenden Gefahr des Einbruchs und des Eindringens hausfremder Personen ein früherer Türschluss angebracht ist; Verbot des Fütterns von Tauben, wenn anderenfalls eine Beschädigung der Hausfassa...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung (Mietrecht) / Zusammenfassung

Begriff In die Hausordnung dürfen diejenigen Regelungen aufgenommen werden, die im Interesse eines reibungslosen Zusammenlebens der Hausbewohner, zum Schutz des Gebäudes und zur allgemeinen Ordnung und Sicherheit notwendig sind. Dabei wird im Allgemeinen unterschieden zwischen der einseitig erlassenen Hausordnung und der vertraglich vereinbarten Hausordnung.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung (Mietrecht) / 1.1 Benutzung der gemeinschaftlichen Hausteile

1.1.1 Hof Die Hausordnung kann klarstellen, in welchem Umfang die Mieter den Hof des Hauses benutzen dürfen. Im Allgemeinen haben die Mieter insoweit keine Mitbenutzungsrechte. Hinweis Kfz im Hof Deshalb dürfen im Hof keine Fahrzeuge abgestellt werden, soweit kein vertraglicher Anspruch besteht. Ob der Hof von den Kindern der Mieter zum Spielen benutzt werden darf, hängt von den...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung (Mietrecht) / 1.2 Reinigung der gemeinschaftlichen Hausteile

Siehe "Formularmietvertrag – allgemeine Ausführungen".mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung (Mietrecht) / 2.2 Vorrang von Individualabreden

Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Formularklauseln. Ist beispielsweise im Mietvertrag individualrechtlich geregelt, dass der Mieter berechtigt sein soll, sein Fahrzeug im Hof des Hauses abzustellen oder ein Haustier zu halten, wird ein in der Hausordnung enthaltenes Verbot für diesen Mieter gegenstandslos.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung (Mietrecht) / 1.3 Verbot von Lärm

Bestimmungen, nach denen ganz allgemein Ruhestörungen zu vermeiden sind und ähnliche Regelungen fügen der bestehenden Rechtslage nichts hinzu, sondern bekräftigen lediglich, was ohnehin selbstverständlich ist. Einzelne Tätigkeiten, durch die Geräusche verursacht werden, insbesondere die Musikausübung, können durch eine einseitige Hausordnung nicht untersagt werden. Das Musizi...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung (Mietrecht) / 1.1.2 Türschließzeiten

Regelungen über das Schließen der Haustür sind rechtlich unbedenklich, wenn der Termin, der in der Hausordnung bestimmt wurde, den ortsüblichen Gepflogenheiten entspricht (etwa 22.00 Uhr) oder wenn aufgrund besonderer Vorkommnisse frühere Schließungszeiten erforderlich sind. Eine an Treu und Glauben orientierte Vertragsauslegung führt hier zum Ergebnis, dass der Mieter das E...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung (Mietrecht) / 1.1.1 Hof

Die Hausordnung kann klarstellen, in welchem Umfang die Mieter den Hof des Hauses benutzen dürfen. Im Allgemeinen haben die Mieter insoweit keine Mitbenutzungsrechte. Hinweis Kfz im Hof Deshalb dürfen im Hof keine Fahrzeuge abgestellt werden, soweit kein vertraglicher Anspruch besteht. Ob der Hof von den Kindern der Mieter zum Spielen benutzt werden darf, hängt von den Besonder...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung (Mietrecht) / 4 Besonderheiten der vermieteten Eigentumswohnung

Die Hausordnung der Wohnungseigentümer ist für den Mieter nur verbindlich, wenn dies vereinbart ist.[1] Praxis-Tipp Vermeiden Sie unterschiedliche Hausordnungen Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft sollte darauf geachtet werden, dass eine bestehende Hausordnung auch in alle Mietverträge aufgenommen wird, um widersprüchliche Regeln zu vermeiden. Besonders fatal wäre, wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung (Mietrecht) / 2.1 Verbot überraschender Klauseln

Nach § 305c Abs. 2 BGB werden überraschende Klauseln nicht Vertragsbestandteil. Da der Mieter in der Hausordnung nur allgemeine Verhaltensregeln erwartet, müssen Gebote oder Verbote, durch die gesetzliche Rechte tangiert werden, als überraschende Klauseln angesehen werden. Praxis-Beispiel Einige überraschende Klauseln Verbot des Aufstellens von Waschmaschinen in der Wohnung Ver...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Berufsausübung in der Wohnung / 1.1 Zulässige Berufstätigkeiten in der Wohnung

Es gibt keine gesetzliche Regelung. Fehlen besondere vertragliche Vereinbarungen, ist davon auszugehen, dass der Mieter in seiner Wohnung diejenigen Tätigkeiten ausüben darf, die üblicherweise in Wohnungen ausgeübt werden. Das ist zunächst das Wohnen und keine gewerbliche Tätigkeit. Entscheidend ist, dass das Vertragsverhältnis der Wohnraumnutzung nicht geändert wird. Grunds...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Reinigungskosten / 3 Klare Regelung im Mietvertrag

Wenn die Reinigung durch ein Unternehmen durchgeführt wird, reicht im Mietvertrag der Hinweis, dass diese Kosten umgelegt werden. In der Praxis sollen diese Kosten aber oft gespart werden, sofern der Mieter das übernimmt. Denken Sie dann daran, dass ganz eindeutig im Vertrag – ggf. durch Einbeziehung eines Putzplans, den es oft gibt – geregelt wird, was (räumlich) wie (z. B. fe...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kinderlärm (WEG) / 3 Maßnahmen

Die einzige wirksame Maßnahme, die Beeinträchtigung der Bewohner auf ein akzeptables Niveau zu beschränken, liegt darin, im Rahmen der Hausordnung die Nutzung selbst größerer zum Haus gehörender Garten- und Rasenflächen grundsätzlich zu untersagen. Da die Hausordnung sowohl für Mieter, wenn deren Inhalt zum Bestandteil des Mietvertrags gemacht wurde, als auch für Eigentümer ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kinderlärm (WEG) / 2 Duldung von Kinderlärm

Grundsätzlich muss bei der Beurteilung einer Duldung des von Kindern ausgehenden Lärms berücksichtigt werden, dass den Kindern von Wohnungseigentümern bzw. Wohnungsmietern dieselben Rechte zustehen wie den Wohnungseigentümern bzw. den Wohnungsmietern selbst. Selbst wenn die Hausordnung alle Miteigentümer verpflichtet, die häusliche Ruhe einzuhalten, so kann hieraus nicht abg...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Treppe/Treppenhaus / 2.2 Gebrauch

Die Wohnungseigentümer können gemäß § 19 Abs. 1 WEG den Gebrauch des Sondereigentums sowie des gemeinschaftlichen Eigentums regeln. Hierunter fällt nicht selten die Gebrauchsregelung des gemeinschaftlichen Treppenhauses, insbesondere das Abstellen von Kinderwagen, im Rahmen der Hausordnung. Die Problematik abgestellter Kinderwagen im Hausflur, insbesondere im Eingangsbereich...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Fluchtweg (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Fluchtwege und Rettungswege sind bauliche Einrichtungen und Anlagen, die Flucht und Rettung von Menschen in Brand- und Katastrophenfällen sichern. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung BGH, Urteil v. 23.6.2017, V ZR 102/16: Es gehört zu dem plangerechten Zustand einer Teileigentumseinheit, dass die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an einen Aufenthaltsraum erfül...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tierhaltung / 2 Einschränkungen der Tierhaltung

Verbot gefährlicher Tiere Durch mehrheitliche Beschlussfassung und somit auch durch entsprechende Bestimmungen in der Hausordnung kann die Haltung potenziell gefährlicher Tiere untersagt werden. Dies gilt insbesondere für Giftfrösche oder Giftschlangen[1] sowie für Kampfhunde. Leinen- und Maulkorbzwang, Einschränkung des Auslaufs und der Anzahl der Tiere Des Weiteren sind Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tierhaltung / Zusammenfassung

Begriff Die Tierhaltung in Wohnungseigentumsanlagen kann mitunter zu Konflikten unter den Wohnungseigentümern führen. Diese haben allerdings die Möglichkeit, den Gebrauch des Sonder- und des Gemeinschaftseigentums festen Regeln zu unterwerfen (§ 19 Abs. 1 WEG). Dies geschieht durch Vereinbarungen, Beschlüsse und findet gerade bzgl. der Tierhaltung häufig in Hausordnungen sei...mehr