Fachbeiträge & Kommentare zu Hausordnung

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§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / I. Versammlungsleitung und Verfahrensbeschlüsse (Geschäftsordnungsbeschlüsse)

Rz. 64 Das Gesetz weist die mit der Einberufung, dem Verlauf und der Protokollierung der Versammlung zusammenhängenden Aufgaben und Befugnisse im Ausgangspunkt dem Verwalter zu. Insbesondere führt dieser den Vorsitz in der Versammlung, falls nichts anderes beschlossen wird (§ 24 Abs. 5 WEG). Er hat für einen geordneten, gesetzmäßigen, reibungslosen und zügigen Versammlungsab...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / I. Allgemeines

Rz. 35 Gem. § 18 Abs. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer[70] von der Gemeinschaft eine ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums verlangen. Weil Verwaltung und Benutzung gem. § 19 Abs. 1 WEG durch Beschluss geregelt werden, folgt aus § 18 Abs. 2 WEG ein Anspruch auf entsprechende Beschlussfassung, der erforderlichenfall...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 2. Ruhestörungen

Rz. 63 Ruhestörungen sind der praktisch häufigste Fall "innerhäuslicher Probleme" und werden hier deshalb gesondert erörtert. Zwar sind gewisse Wohngeräusche von den Miteigentümern hinzunehmen, weil und soweit sie auch bei einem "geordneten Zusammenleben" i.S.v. § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG üblich und unvermeidlich sind;[163] aber was darüber hinausgeht, ist gem. § 14 Abs. 2 Nr. 1 ...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 1. Ansprüche gegen den vermietenden Eigentümer

Rz. 76 Im alten Recht (§ 14 Nr. 2 WEG a.F.) war ausdrücklich geregelt, dass jeder Wohnungseigentümer für die Einhaltung der Pflichten durch die Personen zu sorgen hat, denen er die Benutzung seines Wohnungseigentums überlässt (typischerweise also Mietern). Die Vorschrift als solche ist zwar entfallen; ihr Regelungsgehalt gilt aber weiter, da er in § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG aufge...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / 3. Auslegung

Rz. 17 Beschlüsse müssen inhaltlich von ausreichender Bestimmtheit sein (→ § 2 Rdn 53). Die Bezugnahme auf ein Dokument ist hierfür möglich und nützlich: "Es ist allgemein anerkannt, dass der Wortlaut des Beschlusses zur näheren Erläuterung inhaltlich Bezug auf Urkunden oder Schriftstücke nehmen darf, wie dies beispielsweise bei der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan ...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / I. Grundlagen

Rz. 30 Die Miteigentümer können einen der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen Eigentums (inklusive Sondernutzungsflächen) und des Sondereigentums entsprechenden Gebrauch mit Stimmenmehrheit beschließen (§ 19 Abs. 1 WEG). Was die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Regelung angeht, haben die Wohnungseigentümer ein aus ihrer Verwaltungsautonomie folgendes Ermessen (Beurte...mehr

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§ 12 Verschiedenes / II. Ansprüche der Gemeinschaft gegen Wohnungseigentümer

Rz. 7 Selbstverständlich haften Wohnungseigentümer gem. §§ 823 Abs. 1, § 280 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz, wenn sie Schäden am Gemeinschaftseigentum verschulden. Geltend gemacht wird der Ersatzanspruch nicht von "den Miteigentümern" (obwohl rein formal betrachtet diese geschädigt sind), sondern gem. § 9a Abs. 2 WEG von der Gemeinschaft. Rz. 8 Ein Miteigentümer haftet grundsä...mehr

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Tiefgarage: Verbot von Stan... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine Gebrauchsvereinbarung. Zu fragen ist, ob es möglich ist und ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, es zu verbieten, in Tiefgaragen Fahrzeuge abzustellen, die eine Standheizung haben. Beschlusskompetenz Soweit die Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums nicht durch ein Gesetz oder durch eine Vereinbarung der Woh...mehr

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Tiefgarage: Verbot von Stan... / 3 Das Problem

Nach der Gemeinschaftsordnung kann der Verwalter "nach Rücksprache mit der Wohnungseigentümerversammlung" eine Hausordnung erlassen. Dies tut er auch. Im April 2021 ergänzen die Wohnungseigentümer diese Hausordnung: Sie verbieten nämlich die Nutzung von Standheizungen in der Tiefgarage. Hintergrund sind Erwägungen zum Brandschutz und zum CO2-Ausstoß. Gegen den Beschluss geht ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Vertragsgemäßer Gebrauch

Rz. 3 Welcher Gebrauch vertragsgemäß ist, richtet sich nach dem Vertragsinhalt und dem Vertragszweck. Der Umfang des vertragsgemäßen Gebrauchsrecht ist durch Vertragsauslegung zu ermitteln (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 538 Rn. 12). Ist die Hausordnung wirksam Bestandteil des Mietvertrags geworden, so kann auch sie Einzelheiten des vertragsgemäßen Gebrauchs regeln. Auc...mehr

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Mieter stört: Pflichten des... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K fühlt sich durch den Mieter X der Wohnungseigentümer B1 und B2 im Gebrauch seiner Wohnung gestört (lautes Hundegebell, Poltern und Trampeln, Türenknallen, laute Streitgespräche, Partylärm). K wendet sich daher an B1 und B2 mit dem Wunsch, dass diese den Mietvertrag mit X kündigen mögen. B1 und B2 rufen den Mieter an, unterrichten ihn über die Beschwerde,...mehr

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Mieter stört: Pflichten des... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, B1 und B2 müssten die Kosten tragen. K sei ungeachtet der "Mitstörung" des gemeinschaftlichen Eigentums berechtigt gewesen, gegen die Störungen seines Sondereigentums vorzugehen. K habe nach § 1004 Abs. 1 BGB und auch nach § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 2 WEG Unterlassung verlangen können. Aus der Wohnung von B1 und B2 sei unstreitig Lärm in einem Umfang gedrunge...mehr

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Mieter stört: Pflichten des... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall haben die Wohnungseigentümer B1 und B2 ihre Wohnung an X vermietet. Dazu sind sie nach § 13 Abs. 1 WEG berechtigt. Überlässt ein Wohnungseigentümer sein Sondereigentum einem Dritten, muss er dafür sorgen, dass dieser die Regelungen der Wohnungseigentümer untereinander kennt und beachtet. Gibt es keine besonderen Regelungen – solche können nach § 19 Ab...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 17. Hausordnung

Rz. 18 Ein Muster zur Hausordnung siehe unten (vgl. § 6 Rdn 1 ff.). Die Hausordnung kann auch unmittelbar mit als Anlage zur Urkunde genommen werden.mehr

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§ 6 Besondere Regelungen in... / A. Hausordnung

I. Muster Rz. 1 Muster 6.1: Hausordnung (siehe Rdn 1 ) Muster 6.1: Hausordnung (siehe Rdn 1) § 1 Gemeinschaftliche Einrichtungen (siehe Rdn 2) 1. Alle Eigentümer sind verpflichtet, die gemeinschaftlichen Treppenhäuser, Flure, Gänge und pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. Es ist nicht gestattet, Schuhe, Schuhregale, Vasen, Fahrräder oder Kinderwagen oder andere Sachen ...mehr

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§ 6 Besondere Regelungen in... / 2. Inhalt

Rz. 3 Es ist kaum möglich, eine allgemein verwendbare Musterformulierung für eine Hausordnung zu entwerfen. Jede Hausordnung muss sich auf die konkrete Wohnanlage und deren Struktur ausrichten.[3] Die vorgestellte Musterformulierung bietet daher für die Praxis lediglich eine erste Orientierung.[4] Allgemein empfiehlt es sich, auf die Muster der örtlichen Grundeigentümer- und...mehr

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§ 6 Besondere Regelungen in... / 1. Rechtsnatur

Rz. 2 Der Erlass einer Hausordnung unterliegt grundsätzlich der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 WEG). Darüber hinaus kann die Hausordnung im Rahmen der Teilungserklärung als Bestandteil der Gemeinschaftsordnung festgelegt werden. Wird so verfahren, sollte in jedem Fall klargestellt werden, ob die Hausordnung "Vereinbarungscharakter" ha...mehr

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§ 6 Besondere Regelungen in... / I. Muster

Rz. 1 Muster 6.1: Hausordnung (siehe Rdn 1 ) Muster 6.1: Hausordnung (siehe Rdn 1) § 1 Gemeinschaftliche Einrichtungen (siehe Rdn 2) 1. Alle Eigentümer sind verpflichtet, die gemeinschaftlichen Treppenhäuser, Flure, Gänge und pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. Es ist nicht gestattet, Schuhe, Schuhregale, Vasen, Fahrräder oder Kinderwagen oder andere Sachen im Treppe...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / I. Muster

Rz. 1 Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Teil I Begründung von Wohnungseigentum § 1 Grundstück 1. _________________________ ist Eigentümer des _________________________ belegenen, im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ verzeichneten Grundbesitzes, Fl...mehr

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§ 6 Besondere Regelungen in... / II. Erläuterungen

1. Rechtsnatur Rz. 2 Der Erlass einer Hausordnung unterliegt grundsätzlich der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 WEG). Darüber hinaus kann die Hausordnung im Rahmen der Teilungserklärung als Bestandteil der Gemeinschaftsordnung festgelegt werden. Wird so verfahren, sollte in jedem Fall klargestellt werden, ob die Hausordnung "Vereinbarung...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 3. Sonstige Gebrauchsregelungen

Rz. 56 Beispiele für Gebrauchsregelungen sind die Vergabe von Stellplätzen im Turnusver­fahren,[106] die Vermietung von Gemeinschaftseigentum,[107] Hausordnungen (vgl. § 6 Rdn 1 ff.) u.v.m., auch Nutzungsregelungen zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Vorgaben, wie z.B. Kinderspielplätze, Feuerwehrzufahrt oder auch Abstellraumzuordnung.[108] Solche Vereinbarungen sind auch n...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Abwälzung durch Vertrag

Rz. 308 Verkehrssicherungspflichten können mit der Folge eigener Entlastung delegiert werden. Voraussetzung hierfür ist eine klare Absprache, die eine Ausschaltung von Gefahren sicherstellt. Dann verengt sich ­die Verkehrssicherungspflicht des ursprünglich allein Verantwortlichen auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht, die sich darauf erstreckt, ob der Dritte die übernom...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vergütung

Rz. 9 Dem Anwendungsbereich des Abs. 1 unterfällt die Vereinbarung einer Vergütung. Sie umfasst nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 1 die Gebühren und Auslagen. Im außergerichtlichen Bereich ist daher nicht nur die Vereinbarung untertariflicher Gebühren möglich, sondern auch die Vereinbarung geringerer Auslagen nach den VV 7000 ff. Beide Vereinbarungen können auch kumulier...mehr

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Betriebssicherheitsverordnung / 3 Beispiel: Gefährdungsbeurteilung der Aufzugsanlage durch den Vermieter

Die BetrSichV konkretisiert den Adressatenkreis der verantwortlichen Personen für das sichere Betreiben und Verwenden von überwachungsbedürftigen Anlagen. Der Arbeitgeber hat nach den Anforderungen der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben eine Gefährdungsbeurteilung für die von den Beschäftigten verwendeten überwachungsbedürftigen Anlagen vorzuhalten und die sich aus der jeweil...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 2.15 Vertragsbestandteile/Anlagen zum Vertrag

Abschließend sollten sämtliche Vertragsbestandteile/Anlagen aufgeführt werden, d. h. z. B. Übergabeprotokoll (ausgefüllt, unterschrieben und ausgehändigt), Lageplan über die Mietsache, Hausordnung, ggf. mit Angabe "in der Fassung vom _____", Benutzungsordnung, ggf. mit Angabe "in der Fassung vom _____".[1]mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 6 Muster-Gewerberaummietvertrag des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

folgenden Mietvertrag: (1) Der Vermieter vermietet dem Mieter vom _______________ ab die in gelegenen Räume, und zwar: Die zul...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / b) Dem bisherigen Recht entsprechende Einzelbeispiele (§ 19 Abs. 2 WEG)

Rz. 6 § 19 Abs. 2 WEG listet die früher in § 21 Abs. 5 WEG a.F. enumerierten Beispiele ordnungsmäßiger Verwaltung auf. § 19 Abs. 2 Nr. 1 (Hausordnung) und § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG (Instandhaltung und Instandsetzung) entsprechen mit der Ausnahme, dass § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG die Definition der Erhaltung für Instandhaltung und Instandsetzung aus § 13 Abs. 2 WEG übernimmt, wörtlich ...mehr

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Anhang / Abschnitt 4 Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§ 10 Allgemeine Grundsätze (1) Das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestimmt sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes und, soweit dieses Gesetz keine besonderen Bestimmungen enthält, nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Gemeinschaft. Die Wohnungseigentümer können von den Vorschriften dieses Ge...mehr

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Satzungs-Update 2020 / 21 Hausverbot im Verein setzt Satzungsgrundlage voraus

Mitgliedern stehen nach der Satzung grundsätzlich alle Rechte und Nutzungsmöglichkeiten zu, die der Verein allen Mitgliedern einräumt. Wenn der Verein dieses Recht einschränken will, ist eine Satzungsgrundlage oder ein ausreichender sachlicher Grund erforderlich. Ein Verein hat zwar das Hausrecht (§§ 903, 1004 BGB) und kann frei entscheiden, wem er den Zutritt gewährt. Dem st...mehr

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§ 14 Klageerhebung / II. Prozessuale Wirkungen der Rechtshängigkeit

Rz. 66 Entsprechend den §§ 261 bis 270, 281 ZPO hat die Rechtshängigkeit folgende prozessuale Folgen: Beispiel: A erhebt Klage auf die Feststellung, dass eine Kündigung, die er betreffend einen mit B abgeschlossenen...mehr

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Allgemeine Öffnungsklausel: Reichweite?

Leitsatz Beschlüsse, die auf der Grundlage einer allgemeinen Öffnungsklausel gefasst werden, sind grundsätzlich nur insoweit materiell überprüfbar, als das "Ob" und das "Wie" der Änderung nicht willkürlich sein dürfen. Anders ist es bei Beschlüssen, die unverzichtbare oder unentziehbare, aber verzichtbare ("mehrheitsfeste") Rechte betreffen. Die unterliegen einer weiterreich...mehr

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zfs 04/2019, Deckungsaussch... / 1 Aus den Gründen:

"… Zutreffend hat das LG festgestellt, dass die Bekl. dem Kl. für das Berufungsverfahren gegen den Räumungsausspruch im Urteil des AG Spandau bedingungsgemäß Rechtsschutz zu gewähren hat. (…)" a) Da der Kl. Rechtschutz für seine Berufung gegen das Räumungsurteil des AG S begehrt, kommt als maßgeblicher Rechtsverstoß i.S.d. § 4 (1) S. 1 c) der in den Rechtschutzversicherungsve...mehr

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Treppenhaus: Aufstellen von Pflanzen

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer darf auf dem Treppenabsatz im Treppenhaus grundsätzlich Pflanzen sowie dazugehörig Töpfe bzw. Metallständer für Töpfe und andere Dekorationsgegenstände aufstellen. Denn bei der Dekoration des Treppenhauses handelt es sich um ein sozialadäquates und grundsätzlich nicht beeinträchtigendes Verhalten. Normenkette WEG § 14 Nr. 1 Das Problem Wohnungse...mehr

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Wohnungseigentum: Gebrauch als Unterkunft für Geflüchtete

Leitsatz Wer Geflüchtete in Hotelzimmern unterbringt, die in Wohnungseigentum stehen, betreibt ein Heim. Normenkette WEG §§ 13, 14 Nr. 1 Das Problem In einem Gebäude gibt es ein Teileigentum, das nach der Gemeinschaftsordnung zu "gastronomischen Zwecken" gebraucht und genutzt werden darf. Im Teileigentum betreibt Eigentümer B eine Gastwirtschaft. Ferner gibt es 134 Wohnungseig...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 1.2.9 Zuweisung und Kündigung von Werkswohnungen (Nr. 9)

Das Mitbestimmungsrecht betrifft nur Werksmietwohnungen, nicht Dienstwohnungen. Letztere werden den Arbeitnehmern im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses aus dienstlichen Gründen ohne besonderen Mietvertrag überlassen, z. B. die Wohnung des Hausmeisters, Pförtners oder Wachdienstes. Zwischen Arbeitsverhältnis und Mietverhältnis muss bei der Werksmietwohnung ein innerer Zusammen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.3.2 Zuweisung und Kündigung von Wohnungen

Der Personalrat hat bei der Zuweisung von Wohnungen mitzubestimmen (§ 75 Abs. 2 Nr. 2 BPersVG). Das Mitbestimmungsrecht besteht nur, wenn der Dienststelle eine unmittelbare Verfügungsbefugnis über die Wohnung zusteht. Dies ist der Fall, wenn die Dienststelle den Wohnungsberechtigten aus ihren Beschäftigten bestimmen oder zumindest verbindlich vorschlagen darf. Die Personalve...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Modernisierung: Einbau eines Personenaufzugs

Leitsatz Mit dem Einbau eines Personenaufzugs muss keine Änderung der Eigenart einer Wohnungseigentumsanlage einhergehen. Normenkette WEG § 22 Abs. 2 Das Problem Die Wohnungseigentümer beschließen, einen Personenaufzug einzubauen. Dagegen geht Wohnungseigentümer K vor. Das Amtsgericht (AG) erklärt den Beschluss für ungültig. Zur Begründung führt es aus, der Beschluss widerspre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 8/2018, Wohnungseigentum und Urbanisationen in Spanien

Burckhardt Löber/Erhard Huzel/Alexander Steinmetz Edition für internationale Wirtschaft, 6. Aufl. 2017, 278 Seiten, broschiert, 38 EUR ISBN 978-3-921326-70-1 Die sechste Auflage des von einem erfahrenen und für spanisches Recht sehr gut ausgewiesenen Autorentrio verfassten Handbuchs war insbesondere wegen einer größeren Novelle des spanischen Wohnungseigentumsrechts im Jahre 20...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutz in Beherbergung... / 4 Betriebe außerhalb der Beherbergungsstättenverordnungen

Beherbergungseinrichtungen, die nicht unter die Beherbergungsstättenverordnungen fallen, aber mind. in Teilen ähnliche Risiken aufweisen, können z. B. Gästehäuser, Personalzimmer und -appartements oder kleinere Wohnheime von Betrieben oder Einrichtungen sein. Hier gibt es i. d. R. keine regelmäßige Bewirtschaftung durch Personal und es handelt sich nicht um Einrichtungen, di...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Veräußerungsbeschränkung: Wichtiger Grund

Leitsatz Wenn die nach der Gemeinschaftsordnung dem Verwalter obliegende Zustimmung zur Veräußerung vergemeinschaftet worden ist, ist eine Klage auf Zustimmung gegen die Wohnungseigentümer zu richten. Normenkette WEG § 12 Das Problem Nach der Gemeinschaftsordnung ist allein der Verwalter dafür zuständig, einer Veräußerung zuzustimmen. Der Verwalter teilt Wohnungseigentümer K a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 47 Widerruf... / 2.2.2 Nichterfüllung einer Auflage (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 17 Der Widerrufsvorbehalt in einem VA bei nicht oder nicht rechtzeitiger Erfüllung einer zulässigen Auflage bildete neben dem Widerrufsvorbehalt bis zur Einfügung des Abs. 2 den Hauptanwendungsfall des Widerrufs. Die Auflage ist nach der Legaldefinition des § 32 Abs. 2 Nr. 4 eine Bestimmung, durch die dem Begünstigten ein Tun, Dulden oder Unterlassen aufgegeben wird. Sol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 2/2018, Fehlerhaftigkei... / 1 Sachverhalt

Der Kläger und die Beklagten sind die Mitglieder einer WEG. Der Kläger wendet sich mit der vorliegenden Anfechtungsklage gegen den in der Eigentümerversammlung vom 15.12.2015 gefassten Beschluss zu TOP 1c), der mit "Vergemeinschaftung der Unterlassungsansprüche wegen zweckbestimmungswidriger Nutzung der Einheit 25 sowie Verstöße gegen die Hausordnung (Ruhestörungen in der Ei...mehr

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Gebrauch: Verwirkung des Unterlassungsanspruches

Leitsatz Wird durch eine Störung ein neuer Unterlassungsanspruch ausgelöst, ist für den Beginn der für die Annahme einer Verwirkung erforderlichen Zeitspanne in der Regel auf den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung abzustellen. Eine Verwirkung eines Rechts kommt nur in Betracht, wenn sich der Verpflichtete aufgrund eines Verhaltens des Berechtigten darauf einrichten durfte und ...mehr

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Grundsatz der Gleichbehandlung

Leitsatz Ein Gebrauchsbeschluss, der nur das Musizieren und Klavierspielen beschränkt, entspricht keiner ordnungsmäßigen Verwaltung. Normenkette WEG §§ 15 Abs. 2, 21 Abs. 5 Nr. 1, Abs. 8 Das Problem In einer Hausordnung heißt es wie folgt: "Lärmen, lautes Betreiben von Tonanlagen und Türschlagen sind zu vermeiden. Unbedingte Ruhe ist von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie von 20.00 bis...mehr

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Wann ist Kinderlärm Lärm?

Leitsatz Geräuschemissionen, die ihren Ursprung in einem altersgerecht üblichen kindlichen Verhalten haben, gegebenenfalls auch unter Inkaufnahme erhöhter Grenzwerte für Lärm und entsprechender Begleiterscheinungen kindlichen Verhaltens, sind grundsätzlich hinzunehmen. Die Grenzen sind jeweils im Einzelfall zu bestimmen unter Berücksichtigung namentlich von Art, Qualität, Da...mehr

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Gerichtliche Verwalterbestellung in Zweiergemeinschaft

Leitsatz Ein Anspruch auf gerichtliche Bestellung eines Verwalters besteht grundsätzlich auch in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die nur aus 2 Wohnungseigentümern besteht. Normenkette WEG §§ 20 Abs. 2, 21 Abs. 4 und Abs. 8 Das Problem In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es nur 2 Wohnungseigentumsrechte. Die Wohnungseigentümer können sich nicht auf die Bestellung eines ...mehr

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Zustimmung des Verwalters bei baulicher Veränderung

Leitsatz Macht die Gemeinschaftsordnung jede bauliche Änderung von der Zustimmung des Verwalters abhängig, kommt es beim Fehlen der Zustimmung auf einen Nachteil im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG nicht an. Normenkette WEG §§ 22 Abs. 1, 14 Nr. 1 Das Problem Wohnungseigentümer K verlangt von Wohnungseigentümer B die Entfernung einer Holzterrasse. Er trägt hierzu im Wesentlichen vor, d...mehr

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Ausbau von Kellerräumen

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer ist grundsätzlich berechtigt, in seinem Sondereigentum stehende Keller- als Wohnräume auszubauen, wenn die Teilungserklärung jedem Eigentümer erlaubt, die Zweckverwendung seiner Räume zu ändern. Bezeichnungen wie "Hobbyraum" oder "Keller" im Aufteilungsplan sind in diesem Fall nur unverbindliche Nutzungsvorschläge. Sofern Bestimmungen der Gemei...mehr

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Gebrauch eines Trimmraums zu Wohnzwecken

Leitsatz In einem Trimmraum darf man nicht wohnen. Beim Unterlassungsanspruch ist eine konkrete Störung nicht zu prüfen. Normenkette WEG §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 Das Problem Wohnungseigentümer K nimmt Wohnungseigentümer B auf Unterlassung in Anspruch. K behauptet, dass B einen "Trimmraum" bewohne. Im Laufe des Rechtsstreits beim Amtsgericht einigen sich K und B. Zu fragen ist, w...mehr

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Grenzen eines Gebrauchsbeschluss

Leitsatz Soweit keine Vereinbarung entgegensteht, können die Wohnungseigentümer Regelungen des ordnungsgemäßen Gebrauchs durch Beschluss treffen. Eine Regelung ist dabei ordnungsgemäß, wenn sie im Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer liegt, d.h. ein geordnetes und störungsfreies Zusammenleben der Wohnungseigentümer fördert und der Wahrung des Hausfriedens dient. N...mehr