Fachbeiträge & Kommentare zu Hausordnung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 3.17 Grillen

Untersagt die Hausordnung das Grillen auf dem Balkon, so kann nach erfolgter Abmahnung eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen.[1] Im Übrigen ist dem Mieter jedoch gelegentliches Grillen auf dem Balkon erlaubt.[2]mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Räum- und Streupflicht / 5.3.1 Eindeutige Vereinbarung

Der Eigentümer und Vermieter ist befugt, die Räum- und Streupflicht auf die Mieter eines Mehrfamilienhauses zu übertragen.[1] Voraussetzung für eine wirksame Delegation ist allerdings eine klare und eindeutige Vereinbarung, die eine Ausschaltung von Gefahren zuverlässig sicherstellt.[2] Das bloße Aufstellen und Einwerfen eines sog. "Schneeräumplans" in die Briefkästen der Mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lärm und Licht aus der Nach... / 4.41 Wäsche auf dem Balkon

Die zum Trocknen oder Lüften auf dem Balkon aufgehängte Wäsche mag zwar den Nachbarn stören, gibt ihm aber nach der Gesetzeslage keinen Anlass, hiergegen einzuschreiten. Denn der ihn störende Anblick ist nach der Rechtsprechung nur eine optische Belästigung, die mit den Mitteln des Nachbarrechts nicht abgewehrt werden kann (vgl. hierzu Kap. 2.4.1). Wohnungseigentum Etwas ander...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 3.3.1 Formularvereinbarung

Bei Formularvereinbarungen hängt die Wirksamkeit eines Änderungsvorbehalts gem. § 308 Nr. 4 BGB davon ab, ob die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Vermieters für den Mieter zumutbar ist. Diese Frage ist stets unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu entscheiden. Praxis-Beispiel Zumutbare Änderungen für Mieter Änderungen der Hausordnung, durch die bereits best...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 3.21.2 Kinderlärm

Kinderlärm ist als Ausprägung sozialüblichen Verhaltens zwar nicht grenzenlos, aber in großzügigem Maß zu dulden. Freilich müssen die Eltern erzieherisch auf ihre Kinder einwirken, um übermäßige Lärmentwicklungen zu verhindern.[1] Andere Mieter können grundsätzlich nicht erwarten oder davon ausgehen, dass ein Mehrparteienhaus per se kinderlos zu sein hat.[2] Handelt es sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lärm und Licht aus der Nach... / 2.2 Zivilrechtsschutz für Wohnungseigentümer

Wenn Sie Wohnungseigentümer sind, können Sie auch nicht so frei schalten und walten, wie Sie wollen. Dies folgt aus den gesetzlichen Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Zwar kann jeder Wohnungseigentümer nach § 13 Abs. 1 WEG mit den in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren. Dieser Grundsatz wird aber mit Rücksicht auf das notwendige Zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsgrund – Vertragsv... / 2.1 Schuldhafte Vertragsverletzungen durch den Mieter (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Hinweis Geringe Vertragsverletzung Diese Kündigung ist daher auch bei einer schuldhaften Vertragsverletzung geringeren Gewichts möglich, die für sich genommen noch nicht zur fristlosen Kündig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lärm und Licht aus der Nach... / 4.5 Badbenutzung

In einem Mehrfamilienhaus ist das Baden und Duschen auch nach 22.00 Uhr erlaubt, selbst wenn durch die dadurch verursachten Geräusche andere Hausbewohner in ihrer Nachtruhe gestört werden. Denn beim Laufenlassen des Badewassers handelt es sich ebenso wie bei der Betätigung der WC-Spülung um normale Wohngeräusche.[1] Praxis-Tipp Nach 30 Minuten ist Schluss Das nächtliche Dusche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Berufsausübung in der Wohnung / 1.1 Zulässige Berufstätigkeiten in der Wohnung

Die Frage, ob der Mieter in einer gemieteten Wohnung seinen Beruf ausüben oder einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen kann, wird vom Gesetz nicht geregelt. Fehlen besondere vertragliche Vereinbarungen, so ist davon auszugehen, dass der Mieter in seiner Wohnung diejenigen Tätigkeiten ausüben darf, die üblicherweise in Wohnungen ausgeübt werden. Das ist zunächst das Wohnen und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.3 Rechtsstellung des Gemeinsamen Bundesausschusses

Rz. 12 Der Gemeinsame Bundesausschuss ist rechtsfähig (§ 91 Abs. 1 Satz 2). Er hat seinen Sitz in Berlin und führt ein Dienstsiegel. Er ist eine von seinen Trägerorganisationen rechtlich unabhängige, eigenständige Organisation, was z. B. daran deutlich wird, dass die unparteiischen Mitglieder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nur vom BMG als Aufsichtsbehörde, nicht aber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abmahnung im Mietrecht / 3.1 Unterlassungsklage

Nach der Bestimmung des § 541 BGB kann der Vermieter auf Unterlassung klagen, wenn der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsachte trotz Abmahnung fortsetzt. Musterschreiben: Abmahnung wegen Betreibens eines Kosmetikstudios in der Wohnung Hinweis zum Sachverhalt Die Mieterin betreibt in den zu Wohnzwecken angemieteten Räumen auch ein Kosmetikstudio. Bevor der Vermiet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lärm und Licht aus der Nach... / 4.21 Grillen im Garten/auf Balkon

Private Grillparties können den Nachbarfrieden erheblich stören: Der eine freut sich an seinem brutzelnden Steak, dem anderen stinkt der Grilldunst ganz gewaltig. Das Gesetz ist hier keine große Hilfe. Spezielle Vorschriften, die den Betrieb von Grillgeräten regeln, fehlen weitgehend. Einfacher haben es die Nachbarn in Brandenburg[1] und Nordrhein-Westfalen[2]. Es sind die ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 3.33 Tierhaltung

Ob die Tierhaltung grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehört und welche Tiere gehalten werden dürfen, richtet sich in erster Linie nach den vertraglichen Vereinbarungen der Mietvertragsparteien. Ein formularmäßiger Ausschluss jeglicher Tierhaltung – also einschließlich Kleintieren – ist gemäß § 307 BGB unwirksam.[1] Zu Kleintieren zählen Zierfische, E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausverwalter - Bestellung,... / 2 Vollmacht

Der WEG-Hausverwalter ist auch zur Kündigung des Mietvertrags im Namen des Vermieters berechtigt und aufgrund einer erteilten Hausverwaltervollmacht prozessführungsbefugt.[1] Der Verwalter eines Mietshauses dagegen (Verwalter von Sondereigentum) kann wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz auch dann keine Räumungsklage vor Gericht vertreten, wenn er zu dieser Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umfang des Gebrauchs: Wie h... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer K und B streiten, wie häufig man grillen darf, wenn die Wohnungseigentümer hierzu, wie es möglich wäre, nichts bestimmt haben. Dies hängt, wie der Fall auch zeigt, von den Umständen des Einzelfalls ab. In einem gewissen Umfang ist das Grillen als sozialadäquates Verhalten erlaubt und sind die damit einhergehenden Beeinträchtigungen durc...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Baustellenordnung / 1 Hausordnung für die Baustelle

Die Baustellenordnung ist kein rechtlich verbindliches Konstrukt, vielmehr eine Vereinbarung zur Ordnung der Baustelle. Sie enthält auf das konkrete Bauvorhaben bezogene Regelungen des Miteinanders, die verbindlich in Verträgen, Leistungsbeschreibungen und im Planungsprozess fixiert sind, sollte aber keine zusätzlichen Pflichten beinhalten. Die Anforderungen an Allgemeine Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Baustellenordnung / 1.1 Form

Die Baustellenordnung soll informieren und lenken, offen und transparent sein und v. a. einfach verständlich und überschaubar. Eine kompakte Ausführung, ergänzt z. B. durch Plakat oder Aushang empfiehlt sich, Piktogramme sind sinnvoll, da sie mehrere Informationen und Aussagen bündeln und über Sprachbarrieren hinweg darstellen können. Zudem wird Textlastigkeit vermieden, eben...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Baustellenordnung / 1.2 Nutzen/Anwender

Zielgruppen sind Bauherren, Bauleitungen, Projektleitungen oder Generalunternehmen größerer Bauvorhaben, die in der Verantwortung für einen geordneten und abgestimmten Bauablauf und für die wirksame Weitergabe von Basisinformationen stehen. Aber auch Bauherren kleinerer Bauvorhaben finden Anregungen, die in Bezug auf ihr Projekt anwendbar sind. Baufirmen (z. B. Führungsverant...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.2 Beschlusskompetenz

Unabdingbare Voraussetzung für eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer ist, dass ihnen die Kompetenz eingeräumt ist, eine Angelegenheit durch Beschluss regeln zu können. Ein mangels Beschlusskompetenz gefasster und verkündeter Beschluss ist per se nichtig.[1] Praxis-Beispiel Keine Umzugspauschalen mehr möglich Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 sieht das Gesetz die...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gerüche aus der Nachbarschaft / 1.2 Wohnungseigentümer

Wenn Sie Wohnungseigentümer sind, können Sie auch nicht so frei schalten und walten, wie Sie wollen. Dies folgt aus den gesetzlichen Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Zwar kann jeder Wohnungseigentümer nach § 13 Abs. 1 WEG mit den in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren. Dieser Grundsatz wird aber mit Rücksicht auf das notwendige Zu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gerüche aus der Nachbarschaft / 2.3.3 Grillen im Mietverhältnis

Der Betrieb eines Gartengrills auf dem Balkon einer Mietwohnung gehört nach Auffassung des Amtsgerichts Hamburg nicht mehr zum vertragsmäßigen Gebrauch der Mietsache und kann daher vom Vermieter wegen der zu erwartenden Rauch- und Geruchsbelästigungen anderer Mieter untersagt werden.[1] Großzügiger ist hier das Amtsgericht Bonn.[2] Nach dessen Auffassung ist das Grillen im Fr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nutzung betrieblicher Kommu... / 1.2 Videoüberwachung in Bestandsgebäuden

In Bestandsgebäuden erfolgt die Installation von Videoüberwachungsanlagen häufig in Aufzügen, Eingangsbereichen, Müllräumen oder Tiefgaragen, wenn Verunreinigungen, Sachbeschädigungen oder Diebstähle vorgekommen sind. Eine Videoüberwachung in Wohngebäuden greift allerdings stark in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Bewohner ein, da die Möglichkeit fehlt, dem überwachten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei der Vermiet... / 2.2.8 Sozialmanagement

Wohnungsunternehmen haben sich häufig damit auseinanderzusetzen, dass Mieter Mietschulden anhäufen und dann die Räumung droht oder dass Mieter durch Verstoß gegen die Hausordnung (Lärm, Schmutz) den Hausfrieden stören. Teilweise beschäftigen Wohnungsunternehmen Sozialarbeiter, die im Rahmen des Mietvertrags auch eingesetzt werden, wenn der Mieter durch Nichtzahlung das Vertr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Musizieren im Wohnungseigen... / 2.3 Sonderproblem: Faktisches Musizierverbot in der Hausordnung

Ist in der Hausordnung ein faktisches Musizierverbot geregelt, was sowohl gegen die guten Sitten als auch das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verstößt, sollen Verstöße einzelner Wohnungseigentümer nach einer Entscheidung des BayObLG[1] mit Ordnungsmitteln geahndet werden können, solange die Hausordnung nicht entsprechend geändert ist.Zwar widerspreche die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Musizieren im Wohnungseigen... / 2.1 Generelle Beschränkbarkeit

Die Wohnungseigentümer können den Gebrauch des Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums durch Vereinbarung regeln. Als ordnungsmäßige Gebrauchsregelung nach § 19 Abs. 1 WEG ist auch das Musizieren innerhalb der eigenen 4 Wände beschlussweise z. B. durch eine Hausordnung beschränkbar. Es ist jedoch nicht möglich, das Musizieren generell zu untersagen. Möglich ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Musizieren im Wohnungseigen... / 3 Übersicht: Beschränkungsmöglichkeiten des Musizierens

Beschränkungsmöglichkeiten des Musizierensmehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Musizieren im Wohnungseigen... / Zusammenfassung

Begriff Jeder Wohnungseigentümer kann zwar grundsätzlich nach § 13 Abs. 1 WEG mit seinem Wohnungseigentum nach Belieben verfahren, insbesondere aber § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG bestimmt, dass vom Sondereigentum nur in einem solchen Maße Gebrauch gemacht werden darf, dass keinem der anderen Wohnungseigentümer über das unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. Insbesondere im...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 2.5 Geschäftsordnung des Beirates

Rz. 25 Satz 5 verpflichtet den Beirat, sich eine Geschäftsordnung zu geben. Geschäftsordnungen sind für Gremien dieser Art typisch und üblich. Sie gewährleisten einen geordneten Geschäftsbetrieb. Eine Geschäftsordnung ist allgemein eine Sammlung von grundlegenden Regelungen über Aufbau- und Ablauforganisation sowie Regelungen zur Dienst- und Hausordnung. Sie enthält insbeson...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt eine Trägerversammlung der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers. Sie ist von Weisungen der Träger frei. Sie war schon in der vor 2011 maßgebenden Organisation mit Arbeitsgemeinschaften nach § 44b a. F. durchweg eingerichtet. Im Zuge der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde die Trägerversammlung erstmals auf eine ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerwechsel (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Ein Eigentümerwechsel kann im Wege der rechtsgeschäftlichen Veräußerung erfolgen. Hierunter fällt der vertragliche Erwerb von Sondereigentum (z. B. durch Kaufvertrag oder Schenkung). Ferner kann ein Eigentümerwechsel durch Erbfolge oder Zwangsversteigerung erfolgen. Praktische Relevanz hat der Eigentümerwechsel in erster Linie hinsichtlich der Zahlungspflichten des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 6 Mieterführerschein

Einzelne Kommunen, wie z. B. Rendsburg, bieten seit einiger Zeit Kompaktkurse für Flüchtlinge an, die sich um ein Normalmietverhältnis bewerben wollen. In den Kursen lernen die Flüchtlinge u. a.: Umgang mit Elektrogeräten Mülltrennung Bodenreinigung (nicht mit fließendem Wasser) Hausordnungen Die Bescheinigung belegt potenziellen Vermietern, dass Grundkenntnisse im deutschen Wohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ordnungsmäßige Verwaltung (... / 2 Gesetzliche Einzelfälle der ordnungsmäßigen Verwaltung

Die wichtigsten Bestandteile einer ordnungsmäßigen Verwaltung sind in § 19 Abs. 2WEG, dort unter den Ziffern 1–6 aufgeführt. Danach gehören zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung insbesondere die Aufstellung einer Hausordnung[1], die ordnungsmäßige Erhaltung, also Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums, die angemessene Versicherung des gemeinschaftliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spielplatz im Wohnungseigen... / 1 Mögliche Beschränkungen

In der Hausordnung oder auch in einer speziellen Spielplatzordnung kann mehrheitlich das Kinderspielen beschränkt werden (z. B. auf bestimmte Zeiten, Altersbegrenzung, Art der Nutzung ("kein Fußball") etc.). Das Spielbedürfnis der Kinder ist hier sorgfältig und einzelfallbezogen gegen das Ruhebedürfnis vor allem älterer Mitbewohner abzuwägen. Hinweis Spielen im "Ziergarten" De...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vertragsstrafe im Wohnungse... / 2.1 Spezifizierte Öffnungsklausel

Wesen der spezifizierten Öffnungsklausel ist, dass sie bereits inhaltlich den Rahmen für eine mögliche Beschlussfassung steckt. Praxis-Beispiel Spezifizierte Öffnungsklausel "Die Wohnungseigentümer können mit einer Mehrheit von 2/3 Vertragsstrafen für den Fall von Verstößen gegen die Hausordnung oder vereinbarte Vermietungsbeschränkungen durch Beschluss regeln." Gibt die Öffnun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vertragsstrafe im Wohnungse... / Zusammenfassung

Begriff Mit "Vertragsstrafe" werden im Vertragsrecht Regelungen bezeichnet, nach denen sich die eine Vertragspartei der anderen gegenüber verpflichtet, eine bestimmte Geldsumme für den Fall zu bezahlen, dass sie ihre vertraglichen Pflichten nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Durch Beschluss können die Wohnungseigentümer Vertragsstrafen etwa bei Verstößen gegen die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mehrhausanlage (WEMoG) / 1 Vorbemerkung

Verständlicherweise bestehen bei den Eigentümern unterschiedliche Interessen bei der Nutzung, insbesondere der Bewirtschaftung und den Kosten. Hinweis Wohnungseigentumsgesetz maßgebend Auch bei Wohnungseigentumsanlagen mit Gebäuden gleicher oder verschiedenartiger Bebauungsarten und/oder -abschnitten, ist das Wohnungseigentumsgesetz mit allen Konsequenzen anzuwenden: Es kann nu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vertragsstrafe im Wohnungse... / 1 Grundsätze

Weder das Bürgerliche Gesetzbuch, noch das Wohnungseigentumsgesetz regeln Vertragsstrafen. Ist eine Angelegenheit weder durch das Gesetz, noch durch Vereinbarung der Beschlussfassung unterworfen, fehlt den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz. Ein dennoch gefasster Beschluss ist nichtig.[1] Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Störender Wohnungsnachbar (... / 1 Störender Eigentümer – beeinträchtigter Eigentümer und umgekehrt

In diesem Fall ist der Konflikt auf Ebene der Wohnungseigentümer zu klären. Gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG sind die Wohnungseigentümer untereinander verpflichtet, ihr Sondereigentum nicht über das in § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG bestimmte Maß hinaus zu beeinträchtigten. Dieser Unterlassungsanspruch ergänzt § 1004 BGB. Wird durch das Verhalten eines Wohnungseigentümers auch gegen Vorsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Störender Wohnungsnachbar (... / 2 Störender Mieter – beeinträchtigter Wohnungseigentümer

Liegt bei dem Verstoß des Mieters auch ein Verstoß gegen Regelungen der Hausordnung oder Nutzungs- und Gebrauchsvorgaben vor, hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Anspruch gegen den Mieter auf Unterlassung nach § 1004 Abs. 1 BGB. Ist der beeinträchtigte Wohnungseigentümer durch den Mietgebrauch konkret in seinem Sondereigentum gestört, hat er daneben einen entsp...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Waschmaschinen und Wäschetr... / 1.2 Nutzungsregelungen

Benutzungsregelungen der gemeinschaftlichen Wasch- und Trockenräume und der darin aufgestellten Wasch- und Trockenmaschinen können im Rahmen der Hausordnung mehrheitlich beschlossen werden. Nach herrschender Meinung kann durch entsprechende Nutzungsregelung einzelnen Wohnungseigentümern ein Teil des gemeinschaftlichen Eigentums zur alleinigen Nutzung unter vollständigem Aussc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Waschmaschinen und Wäschetr... / 2 Sondereigentum

Eine Regelung, die das Trocknen von Wäsche allgemein – also insbesondere in den Räumen des Sondereigentums – untersagt, widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung und kann nicht wirksam beschlossen werden. Achtung Beschluss ist nichtig Da die Möglichkeit des Wäschewaschens und damit verbunden auch des Wäschetrocknens zum Kernbereich des Wohnungseigentums gehört, kann der Betrieb ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigen... / 4.3 Durchsetzung der Hausordnung

Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG a. F. war der Verwalter ausdrücklich verpflichtet, für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen. Auch wenn das reformierte WEG keine Katalogpflichten des Verwalters mehr kennt, hat sich an seiner Pflicht, für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen, nichts geändert. Nach der insoweit maßgeblichen Bestimmung des § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG sind die ...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.2.3 Verweigerung der Zustimmung

Grundsätzlich kann die Zustimmung zur Veräußerung nur aus wichtigem Grund versagt werden. Der wichtige Grund muss dabei immer in der Person des Erwerbers liegen. Wichtige Gründe in der Person des Veräußerers sind grundsätzlich unbeachtlich.[1] Anderes wäre auch schlicht widersinnig. Hat etwa der Veräußerer erhebliche Hausgeldrückstände auflaufen lassen, können die Wohnungsei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schuhe vor der Wohnungstür ... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Frankfurt/M. entschiedenen Fall enthält der Mietvertrag eine Regelung, wonach Gegenstände jeglicher Art in gemeinschaftlichen Räumen, am Haus oder auf dem Grundstück nur mit Zustimmung der Vermieterin abgestellt werden dürfen. Zusätzlich enthält die Hausordnung unter dem Abschnitt "Sicherheit, Ordnung und Brandschutz", dass das Abstellen von Gegenständen im Tre...mehr

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Mehrfamilienhaus – Videoübe... / 4 Die Entscheidung

Dies gilt nach einem Urteil des LG München I auch dann, wenn die Kameras unstreitig nicht den Bereich der Wohnungstüren des Anwesens erfassen und damit nicht unmittelbar gefilmt wird, welche Person in welche Wohnung geht. Trotzdem können dadurch zumindest mittelbare Rückschlüsse auf den Empfang von Besuchern ermöglicht werden, was das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Bewo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 58 Hausordnung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Problemfelder der Ve... / 4 Gebrauchsregelungen im Mietvertrag

Grundsätzlich sollten vermietende Eigentümer darauf achten, dass im Rahmen des Mietvertrags keine der Gemeinschaftsordnung oder der Hausordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft widersprechenden Bestimmungen aufgenommen werden. Ebenso grundsätzlich muss danach unterschieden werden, ob im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer zueinander geltende Gebrauchs- oder Nutzungsrege...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsordnung (WEMoG) / 3.3.2.3.2 Dynamische Anpassungsklausel bei Vermietung

Grundsätzlich sollten vermietende Eigentümer darauf achten, dass in den Mietvertrag keine der Gemeinschaftsordnung oder der Hausordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft widersprechenden Bestimmungen aufgenommen werden. Ebenso muss unterschieden werden, ob im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer geltende Gebrauchs- oder Nutzungsregelungen das Gemeinschafts- oder das Sonder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Problemfelder der Ve... / 7 Muster-Mietvertrag über eine Eigentumswohnung

Mustervertrag: Mietvertrag über Eigentumswohnung Zwischen undmehr

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WEMoG: Nutzung und Verwaltu... / 2 Verwaltung

Auch der Katalog der Maßnahmen, die per Gesetz ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen und den Rahmen für ordnungsmäßige Verwaltungsmaßnahmen vorgeben, findet sich lediglich sprachlich modifiziert nicht mehr in § 21 Abs. 2 WEG a. F., sondern künftig in § 19 Abs. 2 WEG n. F. Die gesetzliche Systematik wird hierdurch sicherlich transparenter. Eine bedeutsame Erweiterung erfährt...mehr