Fachbeiträge & Kommentare zu Hausordnung

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§ 6 Besondere Regelungen in... / I. Muster

Rz. 1 Muster 6.1: Hausordnung (siehe Rdn 1 ) Muster 6.1: Hausordnung (siehe Rdn 1) § 1 Gemeinschaftliche Einrichtungen (siehe Rdn 2) 1. Alle Eigentümer sind verpflichtet, die gemeinschaftlichen Treppenhäuser, Flure, Gänge und pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. Es ist nicht gestattet, Schuhe, Schuhregale, Vasen, Fahrräder oder Kinderwagen oder andere Sachen im Treppe...mehr

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§ 6 Besondere Regelungen in... / II. Erläuterungen

1. Rechtsnatur Rz. 2 Der Erlass einer Hausordnung unterliegt grundsätzlich der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 WEG). Darüber hinaus kann die Hausordnung im Rahmen der Teilungserklärung als Bestandteil der Gemeinschaftsordnung festgelegt werden. Wird so verfahren, sollte in jedem Fall klargestellt werden, ob die Hausordnung "Vereinbarung...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / I. Muster

Rz. 1 Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Teil I Begründung von Wohnungseigentum § 1 Grundstück 1. _________________________ ist Eigentümer des _________________________ belegenen, im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ verzeichneten Grundbesitzes, Fl...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 3. Sonstige Gebrauchsregelungen

Rz. 56 Beispiele für Gebrauchsregelungen sind die Vergabe von Stellplätzen im Turnusver­fahren,[106] die Vermietung von Gemeinschaftseigentum,[107] Hausordnungen (vgl. § 6 Rdn 1 ff.) u.v.m., auch Nutzungsregelungen zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Vorgaben, wie z.B. Kinderspielplätze, Feuerwehrzufahrt oder auch Abstellraumzuordnung.[108] Solche Vereinbarungen sind auch n...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.2 § 74 Abs. 1 Nr. 2: Allgemeine Nutzungsbedingungen für Dienstwohnungen

Nach § 74 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen bei der "allgemeine[n] Festsetzung der Nutzungsbedingungen für Wohnungen, über die die Beschäftigungsdienststelle verfügt oder für die die Beschäftigungsdienststelle ein Vorschlagsrecht hat". Bei den "Nutzungsbedingungen› geht es vor allem um Grundsätze zur rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Gestaltung der ...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 73 Wohnungseigentümer V vermietet erstmals seine Wohnung im ersten Obergeschoss. Der Mieter M hält einen Hund und spielt gerne auf seinem Flügel. Hierdurch fühlt sich der Wohnungseigentümer W im Erdgeschoss innerhalb seines Sondereigentums gestört. Die Ruhezeiten im Mietvertrag decken sich nicht mit denen der Hausordnung der Gemeinschaft, weil V dem M einfach ein Standar...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 229 In der Regel erhalten die Untersuchungsgefangenen bei der Aufnahme in die JVA ein Merkblatt über die Haftbedingungen und die Hausordnung. Oftmals stimmen diese Regeln aber mit den Anforderungen, die die OLG-Rechtsprechung in dem entsprechenden Bezirk an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft stellt, nicht überein. Daher sollte regelmäßig die aktuelle einschlägige OL...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / I. Checkliste: Abschluss eines Mietvertrages

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XI. Muster: Nichtigkeitsfeststellungs- und Ungültigkeitsklage (Haupt- und Hilfsantrag)

Rz. 95 Muster 56.26: Nichtigkeitsfeststellungs- und Ungültigkeitsklage (Haupt- und Hilfsantrag) Muster 56.26: Nichtigkeitsfeststellungs- und Ungültigkeitsklage (Haupt- und Hilfsantrag) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ Klage nach § 44 WEG n.F. des Wohnungseigentümers _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____ gegen Verband "WEG" _____, v...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Abwälzung durch Vertrag

Rz. 308 Verkehrssicherungspflichten können mit der Folge eigener Entlastung delegiert werden. Voraussetzung hierfür ist eine klare Absprache, die eine Ausschaltung von Gefahren sicherstellt. Dann verengt sich ­die Verkehrssicherungspflicht des ursprünglich allein Verantwortlichen auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht, die sich darauf erstreckt, ob der Dritte die übernom...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vergütung

Rz. 9 Dem Anwendungsbereich des Abs. 1 unterfällt die Vereinbarung einer Vergütung. Sie umfasst nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 1 die Gebühren und Auslagen. Im außergerichtlichen Bereich ist daher nicht nur die Vereinbarung untertariflicher Gebühren möglich, sondern auch die Vereinbarung geringerer Auslagen nach den VV 7000 ff. Beide Vereinbarungen können auch kumulier...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXII. Hausordnung

Rz. 72 Bei Streitigkeiten über die Einhaltung der Hausordnung ist für den Vermieter als Antragsteller dessen Interesse an der Einhaltung der Hausordnung nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, § 3 ZPO zu schätzen. Anhaltspunkte sind hier die möglichen Mietminderungen durch andere Mieter oder ggf. notwendige Kosten für die Beseitigung von Schäden. Aus Mietersicht führen V...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 19. Hausordnung

Rz. 193 Die Festlegung einer Hausordnung ist mit der WEG-Reform nunmehr in § 19 WEG als Beschlusssache normiert. Der Gegenstandswert orientiert sich damit am Gesamtinteresse der WEG an der Errichtung einer Hausordnung oder an der Vereinbarung bzw. Beibehaltung einer entsprechenden Klausel. Dieses Gesamtinteresse richtet sich dabei stark an der Zielrichtung der begehrten Ände...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / II. Abmahnung

Rz. 39 Die Abmahnung im Mietrecht dient der Einforderung der Einhaltung der Vertragstreue. Je nach Art des Verstoßes kann die Abmahnung daher unterschiedliche Gegenstandswerte verfolgen. Erfolgt die Abmahnung zum Zweck der Vorbereitung einer Kündigung, bleibt der Gegenstandswert der Kündigung so lange außer Betracht, wie sich der Auftrag nicht auf den Ausspruch dieser Kündig...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 2.15 Vertragsbestandteile/Anlagen zum Vertrag

Abschließend sollten sämtliche Vertragsbestandteile/Anlagen aufgeführt werden, d. h. z. B. Übergabeprotokoll (ausgefüllt, unterschrieben und ausgehändigt), Lageplan über die Mietsache, Hausordnung, ggf. mit Angabe "in der Fassung vom _____", Benutzungsordnung, ggf. mit Angabe "in der Fassung vom _____".[1]mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 6 Muster-Gewerberaummietvertrag des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

folgenden Mietvertrag: (1) Der Vermieter vermietet dem Mieter vom _______________ ab die in gelegenen Räume, und zwar: Die zul...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Vertragsgegenstand

Rz. 728 Inhalt dieser Regelung ist neben der Feststellung des Beginns des Arbeitsverhältnisses die Bezeichnung derjenigen organisatorisch abgrenzbaren Einheit eines Krankenhauses, die der Arzt aufgrund des abgeschlossenen Chefarztvertrages leiten soll. Es kann sich hierbei entsprechend klassischer Krankenhausorganisation um Abteilungen oder Kliniken handeln. Denkbar sind abe...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Chefarzt-Dienstvertrag

Rz. 726 Muster 1b.27: Chefarzt-Dienstvertrag Muster 1b.27: Chefarzt-Dienstvertrag Chefarzt-Dienstvertrag zwischen dem _________________________ (Krankenhausträger), vertreten durch _________________________, _________________________ (Straße), _________________________ (PLZ) _________________________ (Ort) – im Folgenden: Krankenhausträger – und Frau/Herr Dr. med. ________________...mehr

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Gewalt am Arbeitsplatz / 10.2 Maßnahmen im arbeitsorganisatorischen Bereich

Im Bereich der Arbeitsorganisation bieten sich an: Die Vorhaltung geringer Bargeldbestände sowie die Nutzung bargeldloser Alternativen. Die Vermeidung von Einzelarbeitsplätzen. Sollte dies nicht möglich sein, sind Fluchtwege offen zu halten oder der Kontakt zu Nachbarbüros durch offene Türen zu ermöglichen. Büromaterial (Locher, Tacker …) oder sonstige Gegenstände, die als Waff...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / b) Dem bisherigen Recht entsprechende Einzelbeispiele (§ 19 Abs. 2 WEG)

Rz. 6 § 19 Abs. 2 WEG listet die früher in § 21 Abs. 5 WEG a.F. enumerierten Beispiele ordnungsmäßiger Verwaltung auf. § 19 Abs. 2 Nr. 1 (Hausordnung) und § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG (Instandhaltung und Instandsetzung) entsprechen mit der Ausnahme, dass § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG die Definition der Erhaltung für Instandhaltung und Instandsetzung aus § 13 Abs. 2 WEG übernimmt, wörtlich ...mehr

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Anhang / Abschnitt 4 Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§ 10 Allgemeine Grundsätze (1) Das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestimmt sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes und, soweit dieses Gesetz keine besonderen Bestimmungen enthält, nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Gemeinschaft. Die Wohnungseigentümer können von den Vorschriften dieses Ge...mehr

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Ignorieren von Urteil berec... / 2 Das Problem

Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses, d. h. ein gesetzlicher Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Eine solche erhebliche Vertragsverletzung liegt nach ständiger Rechtsprechung auch vor, wenn der Mieter trotz Verurteilung (...mehr

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Schriftform – gesetzliche V... / 1.1.2.5 Unklarheiten

Die Schriftform ist nicht gewahrt, wenn die Parteien Ansprüche vereinbaren oder ausschließen, deren Umfang nicht feststeht.[1] Wichtig Im Zweifel Schriftform Ist nach den Regelungen in dem schriftlichen Mietvertrag unklar, ob die Parteien ein befristetes oder ein unbefristetes Mietverhältnis gewollt haben, so ist die gesetzliche Schriftform ebenfalls nicht gewahrt.[2] Zunächst ...mehr

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Mietvertrag: Kündigung wegen frei laufender Hunde

Leitsatz der Redaktion Lässt ein Mieter trotz wiederholter Abmahnungen seine Hunde frei auf den Gemeinschaftsflächen eines Mehrfamilienhauses herumlaufen, kann dies eine fristlose Kündigung des Mietvertrags rechtfertigen. Das Problem Die Vermieterin einer Wohnung hatte das Mietverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt. Anlass der Kündigung war, dass die Mieter ihre b...mehr

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Beharrliche Pflichtverletzu... / 2 Die Entscheidung

Dies kann nach einem neuen Urteil des BGH der Fall sein, wenn der Mieter einer Eigentumswohnung seine Hunde – entgegen der Hausordnung und ungeachtet von Abmahnungen des Vermieters – auf den Gemeinschaftsflächen (Grünflächen, Kinderspielplatz) frei, d. h. unangeleint laufen lässt. Diese beharrliche Pflichtverletzung stellt nach Auffassung des BGH ein vertragswidriges Verhalt...mehr

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Betriebskosten: Ist ein Hausmeister-Notdienst umlegbar?

Leitsatz der Redaktion Eine Notdienstpauschale des Hausmeisters zählt nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten, sondern zu den Verwaltungskosten. Damit hat der Vermieter diese Kosten zu tragen. Das Problem Vermieterin und Mieter einer Wohnung sind sich nicht darüber einig, wer die Kosten einer sog. "Notdienstpauschale" für den Hausmeister zu tragen hat. Diese Pauschale erhielt...mehr

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Wohnungseigentumsgemeinscha... / 3.2 Wesentliche Inhalte des WEG

Eine Wohnungseigentumsgemeinschaft kann gem. § 2 WEG begründet werden durch die Teilung eines Gebäudes [1] oder durch die Einräumung von Sondereigentum. [2] Bei der Teilung geben die Eigentümer eines Gebäudes in der sog. Teilungserklärung eine Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt ab, dass das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt werden soll. Hierbei mu...mehr

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§ 14 Klageerhebung / II. Prozessuale Wirkungen der Rechtshängigkeit

Rz. 66 Entsprechend den §§ 261 bis 270, 281 ZPO hat die Rechtshängigkeit folgende prozessuale Folgen: Beispiel: A erhebt Klage auf die Feststellung, dass eine Kündigung, die er betreffend einen mit B abgeschlossenen...mehr

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Allgemeine Öffnungsklausel: Reichweite?

Leitsatz Beschlüsse, die auf der Grundlage einer allgemeinen Öffnungsklausel gefasst werden, sind grundsätzlich nur insoweit materiell überprüfbar, als das "Ob" und das "Wie" der Änderung nicht willkürlich sein dürfen. Anders ist es bei Beschlüssen, die unverzichtbare oder unentziehbare, aber verzichtbare ("mehrheitsfeste") Rechte betreffen. Die unterliegen einer weiterreich...mehr

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zfs 04/2019, Deckungsaussch... / 1 Aus den Gründen:

"… Zutreffend hat das LG festgestellt, dass die Bekl. dem Kl. für das Berufungsverfahren gegen den Räumungsausspruch im Urteil des AG Spandau bedingungsgemäß Rechtsschutz zu gewähren hat. (…)" a) Da der Kl. Rechtschutz für seine Berufung gegen das Räumungsurteil des AG S begehrt, kommt als maßgeblicher Rechtsverstoß i.S.d. § 4 (1) S. 1 c) der in den Rechtschutzversicherungsve...mehr

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Wohnungseigentum: Gebrauch als Unterkunft für Geflüchtete

Leitsatz Wer Geflüchtete in Hotelzimmern unterbringt, die in Wohnungseigentum stehen, betreibt ein Heim. Normenkette WEG §§ 13, 14 Nr. 1 Das Problem In einem Gebäude gibt es ein Teileigentum, das nach der Gemeinschaftsordnung zu "gastronomischen Zwecken" gebraucht und genutzt werden darf. Im Teileigentum betreibt Eigentümer B eine Gastwirtschaft. Ferner gibt es 134 Wohnungseig...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 1.2.9 Zuweisung und Kündigung von Werkswohnungen (Nr. 9)

Das Mitbestimmungsrecht betrifft nur Werksmietwohnungen, nicht Dienstwohnungen. Letztere werden den Arbeitnehmern im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses aus dienstlichen Gründen ohne besonderen Mietvertrag überlassen, z. B. die Wohnung des Hausmeisters, Pförtners oder Wachdienstes. Zwischen Arbeitsverhältnis und Mietverhältnis muss bei der Werksmietwohnung ein innerer Zusammen...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.3.2 Zuweisung und Kündigung von Wohnungen

Der Personalrat hat bei der Zuweisung von Wohnungen mitzubestimmen (§ 75 Abs. 2 Nr. 2 BPersVG). Das Mitbestimmungsrecht besteht nur, wenn der Dienststelle eine unmittelbare Verfügungsbefugnis über die Wohnung zusteht. Dies ist der Fall, wenn die Dienststelle den Wohnungsberechtigten aus ihren Beschäftigten bestimmen oder zumindest verbindlich vorschlagen darf. Die Personalve...mehr

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zerb 8/2018, Wohnungseigentum und Urbanisationen in Spanien

Burckhardt Löber/Erhard Huzel/Alexander Steinmetz Edition für internationale Wirtschaft, 6. Aufl. 2017, 278 Seiten, broschiert, 38 EUR ISBN 978-3-921326-70-1 Die sechste Auflage des von einem erfahrenen und für spanisches Recht sehr gut ausgewiesenen Autorentrio verfassten Handbuchs war insbesondere wegen einer größeren Novelle des spanischen Wohnungseigentumsrechts im Jahre 20...mehr

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Jansen, SGB X § 47 Widerruf... / 2.2.2 Nichterfüllung einer Auflage (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 17 Der Widerrufsvorbehalt in einem VA bei nicht oder nicht rechtzeitiger Erfüllung einer zulässigen Auflage bildete neben dem Widerrufsvorbehalt bis zur Einfügung des Abs. 2 den Hauptanwendungsfall des Widerrufs. Die Auflage ist nach der Legaldefinition des § 32 Abs. 2 Nr. 4 eine Bestimmung, durch die dem Begünstigten ein Tun, Dulden oder Unterlassen aufgegeben wird. Sol...mehr

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AGS 2/2018, Fehlerhaftigkei... / 1 Sachverhalt

Der Kläger und die Beklagten sind die Mitglieder einer WEG. Der Kläger wendet sich mit der vorliegenden Anfechtungsklage gegen den in der Eigentümerversammlung vom 15.12.2015 gefassten Beschluss zu TOP 1c), der mit "Vergemeinschaftung der Unterlassungsansprüche wegen zweckbestimmungswidriger Nutzung der Einheit 25 sowie Verstöße gegen die Hausordnung (Ruhestörungen in der Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 38 Verträg... / 2.3 Inhalte, die in den Verträgen zu regeln sind (Abs. 1)

Rz. 18 § 38 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 beschreibt die notwendigen Inhalte, die in den Verträgen über die Ausführung von Leistungen durch Rehabilitationseinrichtungen und -dienste zu regeln sind. Die notwendigen Regelungen betreffen Qualitätsanforderungen an die Ausführung der Leistungen, das beteiligte Personal und die begleitenden Fachdienste. Zu den Qualitätsanforderungen wird auf d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 38 Verträg... / 2.9 Mustervertrag der Deutschen Rentenversicherung Bund für Verträge mit Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation

Rz. 27 Anmerkung: An dieser Stelle wird der Text des Basisvertrages der Deutschen Rentenversicherung zur Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Stand: 4.6.2013)aufgeführt. Die tatsächlichen Verträge der DRV orientieren sich an diesem Mustertext. Der Autor hat diesen Text um die die ab 1.1.2018 geltenden Vorschriften in Klammern ergänzt. Präambel Dieser Ver...mehr

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Gebrauch: Verwirkung des Unterlassungsanspruches

Leitsatz Wird durch eine Störung ein neuer Unterlassungsanspruch ausgelöst, ist für den Beginn der für die Annahme einer Verwirkung erforderlichen Zeitspanne in der Regel auf den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung abzustellen. Eine Verwirkung eines Rechts kommt nur in Betracht, wenn sich der Verpflichtete aufgrund eines Verhaltens des Berechtigten darauf einrichten durfte und ...mehr

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Grundsatz der Gleichbehandlung

Leitsatz Ein Gebrauchsbeschluss, der nur das Musizieren und Klavierspielen beschränkt, entspricht keiner ordnungsmäßigen Verwaltung. Normenkette WEG §§ 15 Abs. 2, 21 Abs. 5 Nr. 1, Abs. 8 Das Problem In einer Hausordnung heißt es wie folgt: "Lärmen, lautes Betreiben von Tonanlagen und Türschlagen sind zu vermeiden. Unbedingte Ruhe ist von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie von 20.00 bis...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / Literaturtipps

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Wann ist Kinderlärm Lärm?

Leitsatz Geräuschemissionen, die ihren Ursprung in einem altersgerecht üblichen kindlichen Verhalten haben, gegebenenfalls auch unter Inkaufnahme erhöhter Grenzwerte für Lärm und entsprechender Begleiterscheinungen kindlichen Verhaltens, sind grundsätzlich hinzunehmen. Die Grenzen sind jeweils im Einzelfall zu bestimmen unter Berücksichtigung namentlich von Art, Qualität, Da...mehr

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Gerichtliche Verwalterbestellung in Zweiergemeinschaft

Leitsatz Ein Anspruch auf gerichtliche Bestellung eines Verwalters besteht grundsätzlich auch in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die nur aus 2 Wohnungseigentümern besteht. Normenkette WEG §§ 20 Abs. 2, 21 Abs. 4 und Abs. 8 Das Problem In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es nur 2 Wohnungseigentumsrechte. Die Wohnungseigentümer können sich nicht auf die Bestellung eines ...mehr

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Zustimmung des Verwalters bei baulicher Veränderung

Leitsatz Macht die Gemeinschaftsordnung jede bauliche Änderung von der Zustimmung des Verwalters abhängig, kommt es beim Fehlen der Zustimmung auf einen Nachteil im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG nicht an. Normenkette WEG §§ 22 Abs. 1, 14 Nr. 1 Das Problem Wohnungseigentümer K verlangt von Wohnungseigentümer B die Entfernung einer Holzterrasse. Er trägt hierzu im Wesentlichen vor, d...mehr

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§ 44 Abschleppen aufgrund M... / X. Behinderung von Feuerwehr und Rettungsfahrzeugen

Rz. 25 Verbotswidrig auf Sperrflächen für Feuerwehrzufahrten abgestellte Fahrzeuge können abgeschleppt werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Feuerwehr noch hätte passieren bzw. ausreichend rangieren können. Ausgehend vom hohen Stellenwert des Feuerschutzes und Rettungsdienstes ist ein jederzeit ungehindertes Passieren unbedingt erforderlich. Hier ist vorbeugend jede...mehr

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Ausbau von Kellerräumen

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer ist grundsätzlich berechtigt, in seinem Sondereigentum stehende Keller- als Wohnräume auszubauen, wenn die Teilungserklärung jedem Eigentümer erlaubt, die Zweckverwendung seiner Räume zu ändern. Bezeichnungen wie "Hobbyraum" oder "Keller" im Aufteilungsplan sind in diesem Fall nur unverbindliche Nutzungsvorschläge. Sofern Bestimmungen der Gemei...mehr

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Gebrauch eines Trimmraums zu Wohnzwecken

Leitsatz In einem Trimmraum darf man nicht wohnen. Beim Unterlassungsanspruch ist eine konkrete Störung nicht zu prüfen. Normenkette WEG §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 Das Problem Wohnungseigentümer K nimmt Wohnungseigentümer B auf Unterlassung in Anspruch. K behauptet, dass B einen "Trimmraum" bewohne. Im Laufe des Rechtsstreits beim Amtsgericht einigen sich K und B. Zu fragen ist, w...mehr

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Grenzen eines Gebrauchsbeschluss

Leitsatz Soweit keine Vereinbarung entgegensteht, können die Wohnungseigentümer Regelungen des ordnungsgemäßen Gebrauchs durch Beschluss treffen. Eine Regelung ist dabei ordnungsgemäß, wenn sie im Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer liegt, d.h. ein geordnetes und störungsfreies Zusammenleben der Wohnungseigentümer fördert und der Wahrung des Hausfriedens dient. N...mehr

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Erwachsene, gerichtliche Entscheidung, Antrag, Antragsgegenstand [Rdn 199]

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Teil C: Vollzug / Maßregelvollzug, Mandatsverhältnis [Rdn 112]

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