Fachbeiträge & Kommentare zu Hausordnung

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Veräußerungszustimmung: Nac... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine Veräußerung vorliegt und ob die Verwaltung dieser zustimmen muss. Veräußerung "Veräußerung" im Sinne von § 12 Abs. 1 WEG meint nach herrschender Meinung die rechtsgeschäftliche Übertragung des gesamten Wohnungseigentums unter Lebenden im Gegensatz zur Enteignung, zum Eigentumsübergang kraft Gesetzes (Erbfall, Zuschlag in de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wäschelüften erlaubt? / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob und in welchem Umfang ein Wohnungseigentümer gegen seine Pflichten aus § 14 WEG verstößt, wenn er Wäsche lüftet. Wäschelüften Jeder Wohnungseigentümer (hier: B) ist nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern (hier: K) verpflichtet, deren Sondereigentum nicht über das in § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG bestimmte M...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wäschelüften erlaubt? / 3 Das Problem

Wohnungseigentümerin K geht gegen Wohnungseigentümer B auf Unterlassung vor. B hängt bzw. legt seit 30 Jahren morgens regelmäßig Kopfkissen und Zudecken zum Lüften über die Fensterbrüstung des geöffneten Schlafzimmerfensters. Dieses Schlafzimmerfenster befindet sich oberhalb eines Fensters der klägerischen Wohnung. K beruft sich auf die Hausordnung. Dort heißt es: "Aus den F...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wäschelüften erlaubt? / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! K habe keinen Anspruch auf Unterlassung. Das Verhalten des B stelle keine Einwirkung auf das Sondereigentum der K dar, aus der ihr über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil entstehe. Relevanter Nachteil in diesem Sinne sei jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung, die den Grad einer Bagatelle überschreite. Ganz gerin...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mieterstörung: Haftung des ... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Zwar sei gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG jeder Wohnungseigentümer den anderen gegenüber verpflichtet, fremdes Sondereigentum nicht durch ein Verhalten zu beeinträchtigen, das den Vereinbarungen oder Beschlüssen widerspreche. Soweit entsprechende Vereinbarungen und Beschlüsse (z. B. über die Hausordnung) fehlten, sei jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, Beeinträcht...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mieterstörung: Haftung des ... / 1 Leitsatz

Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer den anderen Wohnungseigentümern gegenüber verpflichtet, deren Sondereigentum nicht durch ein Verhalten zu beeinträchtigen, das den Vereinbarungen oder Beschlüssen widerspricht. Soweit entsprechende Vereinbarungen oder Beschlüsse (z. B. über die Hausordnung) fehlen, ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, solche Beein...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung: Lebensbedrohliche Tierhaar-Allergie

1 Leitsatz Auch eine lebensbedrohliche Tierhaar-Allergie eines Wohnungseigentümers zwingt nicht zum Erlass eines generellen Tier- oder Felltierhaltungsverbotes. 2 Normenkette §§ 19 Abs. 1, 44 Abs. 1 Satz 2 WEG 3 Das Problem Nach einer im Mai 2004 beschlossenen Hausordnung ist die Tierhaltung in der Wohnungseigentumsanlage X verboten. Im August 2021 beschließen die Wohnungseigentü...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung: Lebensbedrohli... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat keinen Erfolg! Der Beschluss sei formal ordnungsmäßig und auch materiell-rechtlich nicht zu beanstanden. Er widerspreche insbesondere nicht ordnungsmäßiger Verwaltung. Soweit, wie hier, keine vorrangige Vereinbarung bestehe, hätten die Wohnungseigentümer bei der Ausgestaltung, Aufstellung und Änderung einer Hausordnung einen Ermessens- (besser: Beurt...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung: Lebensbedrohli... / 3 Das Problem

Nach einer im Mai 2004 beschlossenen Hausordnung ist die Tierhaltung in der Wohnungseigentumsanlage X verboten. Im August 2021 beschließen die Wohnungseigentümer wie folgt: "Die Haltung von Haustieren ist nicht generell verboten, allerdings ist jeder Wohnungseigentümer in demjenigen Fall, dass er Haustiere hält, verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sie in den Außenanlag...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung: Lebensbedrohli... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Änderung einer Hausordnung, die die Wohnungseigentümer beschlossen haben. Liegt es so, ist die Hausordnung also nicht vereinbart, können die Wohnungseigentümer im Wege des Zweit-Beschlusses andere als die zunächst beschlossenen Regelungen treffen. Im Fall geht es um die Tierhaltung. Diese soll jetzt wieder erlaubt sein. Zweit-Beschluss u...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung: Lebensbedrohli... / 1 Leitsatz

Auch eine lebensbedrohliche Tierhaar-Allergie eines Wohnungseigentümers zwingt nicht zum Erlass eines generellen Tier- oder Felltierhaltungsverbotes.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung: Lebensbedrohli... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung: Lebensbedrohli... / 6 Entscheidung

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Musikausübung

Begriff Musizieren in der eigenen Wohnung gehört zum Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Grundsätzlich darf der Mieter in seiner Mietwohnung musizieren. Einer besonderen Erlaubnis hierzu bedarf es nicht. Das Musizieren sowie das Hören von Musik in der Wohnung gehören als sozial übliches Verhalten selbstverständlich zum Wohngebrauch.[1] Der Mieter hat jedoch a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Formularmietvertrag – einze... / 29 Rauchverbot

Der BGH hat das Rauchen grundsätzlich als zulässigen vertragsgemäßen Gebrauch bewertet, der nicht durch allgemeine Geschäftsbedingungen einschränkbar ist.[1] Praxis-Tipp Zusatzvereinbarung Regeln Sie Ihr Rauchverbot individuell Insoweit ist umstritten, ob dies durch allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart werden kann. Wenn Ihnen das wichtig ist, sollte es immer individuell a...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hausmeister (Professiogramm) / 7 Gefährdungsanalyse und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsanalyse und -beurteilung.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kinderwagen und Mülltüten i... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Neukölln entschiedenen Fall hatte die Mieterin trotz wiederholter Abmahnungen gefüllte Mülltüten vor der eigenen Wohnungstür abgestellt und auch zugelassen, dass ihre Tochter einen Kinderwagen bei Besuchen der Wohnung im 6. Stock im Treppenhaus abstellte. Das AG Neukölln sah darin kein vertragswidriges Verhalten, da jedenfalls ein kurzfristiges Abstellen von Mü...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Verein als Vermieter od... / 10 Die Rechte des Vermieters

Grundsätzlich gilt für alle Mietabkommen, dass der Vermieter das Recht am Eigentum behält. Er tritt seine Nutzungsrechte lediglich für die Zeit der Miete an den Mieter ab. Dieser ist während der Mietzeit der Besitzer der Mietsache und kann darüber – soweit gesetzlich zulässig und im Mietvertrag vereinbart – verfügen. Im Wohnraummietrecht liegen die meisten Rechte allerdings w...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mediation im Miet- und Wohn... / 3.2.2 Lärmbelästigung

Auch dies ein häufiges Problem, weil die Lärmempfindlichkeit und das Ruhebedürfnis subjektive Bedürfnisse sind und Geräusche deshalb sehr unterschiedlich empfunden werden. Es kann hier 2 Konfliktgruppen geben: Eigentümer direkt untereinander Eigentümer/Mieter eines anderen Eigentümers Erfahrungsgemäß wurde hier oft versäumt, rechtzeitig miteinander ins Gespräch zu kommen. Was ka...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2023, Obhutspflichte... / 1 Sachverhalt

[1] I. Die am 0.0.1926 geborene Klägerin begehrt von der Beklagten als Klinikträgerin Schadenersatz für diverse Kleidung und Gegenstände, die ihr nach Einlieferung in die Notaufnahme des Klinikums I. am 18.11.2021 mittels eines Rettungswagens und anschließender Verlegung auf die Station abhandengekommen sein sollen. [2] Die seinerzeit 95-jährige Klägerin begab sich am 18.11.2...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutz in Pflegeeinric... / 3.2 Brandschutzorganisation

Achtung Brandschutzorganisation mit den örtlichen Behörden abstimmen Brandschutzorganisation ist zunächst eine Aufgabe des Betreibers, der dabei einen gewissen Stand der Technik zu berücksichtigen hat. Weil aber Pflegeeinrichtungen mit ihren spezifischen Risiken im Notfall immer auch im Fokus der örtlichen Behörden stehen und mit ihnen eng zusammenarbeiten müssen, sollten sie...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 18b Koopera... / 2.5 Geschäftsordnung

Rz. 31 Abs. 2 Satz 3 schreibt dem Kooperationsausschuss vor, sich eine Geschäftsordnung zu geben. Damit soll insbesondere erreicht werden, dass der Ausschuss systematisch tätig wird und sich selbst übereinstimmende Regeln gibt, die sein Tun bestimmen. Rz. 32 Eine Geschäftsordnung beschreibt insbesondere auch die Verfahren, die für das Zustandekommen zu Sitzungen zu beschreite...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Unterkünfte / 2.1 Planung und Organisation

Unterkünfte müssen an ungefährdeter Stelle eingerichtet werden (z. B. keine Gefahren durch Verkehr, Kran- oder Gerüstbetrieb, Gefahrstoffe oder elektrische Anlagen). Sie dürfen nicht gleichzeitig zur Aufbewahrung von Geräten und Arbeitsstoffen dienen, die nichts mit dem Betrieb der Unterkunft zu tun haben. Unterkünfte sollen nach Möglichkeit direkten Zugang zum öffentlichen V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Definition

Rz. 170 Es existiert keine gesetzliche Definition des Begriffes der Arbeitsordnung. Mangels gesetzlicher Definition wird der Begriff daher auch nicht zwingend einheitlich in der Rechtspraxis verwendet. Synonym verwendet werden z.B. die Begriffe: Betriebsordnung, Hausordnung, Verhaltenskodex. In der Praxis trifft man den Begriff der Arbeitsordnung zumeist als Überbegriff betr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachlässigkeit ist nicht gl... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Hanau entschiedenen Fall hatte der Vermieter das Mietverhältnis wegen mehrfacher Verletzung der Hausordnung, insbesondere wegen unterbliebener Reinigungsarbeiten im Treppenhaus und an der Straße ordentlich gekündigt. Das Gericht wies daraufhin, dass eine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB eine nicht nur unerhebliche Vertragsverletzung verlangt, de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.3 Rechtsstellung des Gemeinsamen Bundesausschusses

Rz. 12 Der Gemeinsame Bundesausschuss ist rechtsfähig (§ 91 Abs. 1 Satz 2). Er hat seinen Sitz in Berlin und führt ein Dienstsiegel. Er ist eine von seinen Trägerorganisationen rechtlich unabhängige, eigenständige Organisation, was z. B. daran deutlich wird, dass die unparteiischen Mitglieder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nur vom BMG als Aufsichtsbehörde, nicht aber ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umfang des Gebrauchs: Wie h... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer K und B streiten, wie häufig man grillen darf, wenn die Wohnungseigentümer hierzu, wie es möglich wäre, nichts bestimmt haben. Dies hängt, wie der Fall auch zeigt, von den Umständen des Einzelfalls ab. In einem gewissen Umfang ist das Grillen als sozialadäquates Verhalten erlaubt und sind die damit einhergehenden Beeinträchtigungen durc...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Baustellenordnung / 1 Hausordnung für die Baustelle

Die Baustellenordnung ist kein rechtlich verbindliches Konstrukt, vielmehr eine Vereinbarung zur Ordnung der Baustelle. Sie enthält auf das konkrete Bauvorhaben bezogene Regelungen des Miteinanders, die verbindlich in Verträgen, Leistungsbeschreibungen und im Planungsprozess fixiert sind, sollte aber keine zusätzlichen Pflichten beinhalten. Die Anforderungen an Allgemeine Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Baustellenordnung / 1.1 Form

Die Baustellenordnung soll informieren und lenken, offen und transparent sein und v. a. einfach verständlich und überschaubar. Eine kompakte Ausführung, ergänzt z. B. durch Plakat oder Aushang empfiehlt sich, Piktogramme sind sinnvoll, da sie mehrere Informationen und Aussagen bündeln und über Sprachbarrieren hinweg darstellen können. Zudem wird Textlastigkeit vermieden, eben...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Baustellenordnung / 1.2 Nutzen/Anwender

Zielgruppen sind Bauherren, Bauleitungen, Projektleitungen oder Generalunternehmen größerer Bauvorhaben, die in der Verantwortung für einen geordneten und abgestimmten Bauablauf und für die wirksame Weitergabe von Basisinformationen stehen. Aber auch Bauherren kleinerer Bauvorhaben finden Anregungen, die in Bezug auf ihr Projekt anwendbar sind. Baufirmen (z. B. Führungsverant...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Nutzung betrieblicher Kommu... / 1.2 Videoüberwachung in Bestandsgebäuden

In Bestandsgebäuden erfolgt die Installation von Videoüberwachungsanlagen häufig in Aufzügen, Eingangsbereichen, Müllräumen oder Tiefgaragen, wenn Verunreinigungen, Sachbeschädigungen oder Diebstähle vorgekommen sind. Eine Videoüberwachung in Wohngebäuden greift allerdings stark in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Bewohner ein, da die Möglichkeit fehlt, dem überwachten...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 2.5 Geschäftsordnung des Beirates

Rz. 25 Satz 5 verpflichtet den Beirat, sich eine Geschäftsordnung zu geben. Geschäftsordnungen sind für Gremien dieser Art typisch und üblich. Sie gewährleisten einen geordneten Geschäftsbetrieb. Eine Geschäftsordnung ist allgemein eine Sammlung von grundlegenden Regelungen über Aufbau- und Ablauforganisation sowie Regelungen zur Dienst- und Hausordnung. Sie enthält insbeson...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt eine Trägerversammlung der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers. Sie ist von Weisungen der Träger frei. Sie war schon in der vor 2011 maßgebenden Organisation mit Arbeitsgemeinschaften nach § 44b a. F. durchweg eingerichtet. Im Zuge der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde die Trägerversammlung erstmals auf eine ges...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Störender Wohnungsnachbar / 1 Störender Eigentümer – beeinträchtigter Eigentümer und umgekehrt

In diesem Fall ist der Konflikt auf Ebene der Wohnungseigentümer zu klären. Gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG sind die Wohnungseigentümer untereinander verpflichtet, ihr Sondereigentum nicht über das in § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG bestimmte Maß hinaus zu beeinträchtigten. Dieser Unterlassungsanspruch ergänzt § 1004 BGB. Wird durch das Verhalten eines Wohnungseigentümers auch gegen Vorsch...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Störender Wohnungsnachbar / 2 Störender Mieter – beeinträchtigter Wohnungseigentümer

Liegt bei dem Verstoß des Mieters auch ein Verstoß gegen Regelungen der Hausordnung oder Nutzungs- und Gebrauchsvorgaben vor, hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Anspruch gegen den Mieter auf Unterlassung nach § 1004 Abs. 1 BGB. Ist der beeinträchtigte Wohnungseigentümer durch den Mietgebrauch konkret in seinem Sondereigentum gestört, hat er daneben einen entsp...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schuhe vor der Wohnungstür ... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Frankfurt/M. entschiedenen Fall enthält der Mietvertrag eine Regelung, wonach Gegenstände jeglicher Art in gemeinschaftlichen Räumen, am Haus oder auf dem Grundstück nur mit Zustimmung der Vermieterin abgestellt werden dürfen. Zusätzlich enthält die Hausordnung unter dem Abschnitt "Sicherheit, Ordnung und Brandschutz", dass das Abstellen von Gegenständen im Tre...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mehrfamilienhaus – Videoübe... / 4 Die Entscheidung

Dies gilt nach einem Urteil des LG München I auch dann, wenn die Kameras unstreitig nicht den Bereich der Wohnungstüren des Anwesens erfassen und damit nicht unmittelbar gefilmt wird, welche Person in welche Wohnung geht. Trotzdem können dadurch zumindest mittelbare Rückschlüsse auf den Empfang von Besuchern ermöglicht werden, was das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Bewo...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 3.1.2.2 Achtung: Hausordnung

Gibt es in der Wohnungseigentümergemeinschaft eine Hausordnung, so verbietet es sich für den vermietenden Wohnungseigentümer, ein x-beliebiges Mietvertragsformular mit Hausordnung zu verwenden. Um künftige Probleme zu vermeiden, sollte der Vermieter selbstverständlich die Hausordnung der Eigentümergemeinschaft verpflichtend auch für seinen Mieter vereinbaren. Freilich kann es...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Schwierige Mietverhältnisse / 2.4.2 Grundsätzlich bleibt Vermieter als Eigentümer verantwortlich

Im Rahmen des Mitgebrauchs hat der Mieter zwar grundsätzlich dieselben Rechte wie der Wohnungseigentümer, ihn treffen jedoch auch dieselben Pflichten. Vermietende Wohnungseigentümer sollten sich dabei vor Augen führen, dass sie bei bestimmungswidrigem Gebrauch durch ihre Mieter selbst Adressaten von entsprechenden Maßnahmen der Eigentümergemeinschaft sein können. Die Beseiti...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 6.4 Gleichartige Pflichtverletzung

Ist eine Abmahnung vor der Erklärung einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses erforderlich, muss der zur Kündigung berechtigende Grund selbstverständlich im Wesentlichen dem Verhalten des Mieters entsprechen, das bereits abgemahnt wurde. Praxis-Beispiel Die Wohnraummieterin betreibt seit Kurzem in ihrer Wohnung ein Nagelstudio. Wegen der vertragswidr...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Schwierige Mietverhältnisse / 2.4.5 Exkurs II: Handlungsmöglichkeiten des WEG-Verwalters

Um es vorwegzunehmen: Der Verwalter hat gegen den störenden Mieter keine direkte Handhabe. Die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes und dessen Sanktionen sind auf das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander zugeschnitten. Vertragliche Beziehungen bestehen ausschließlich zwischen Wohnungseigentümer und Mieter, nicht zwischen Verwalter und Mieter. Zwar ist der Ve...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / II. Die Hausordnung

1. Allgemeines Rz. 35 Gem. § 19 Abs. 2 Nr. 1 WEG gehört die "Aufstellung einer Hausordnung" zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Eine gesetzliche Definition des Begriffs oder (Mindest-)Inhalts der "Hausordnung" fehlt indes; Hausordnungen gab es schon immer, und bei der Schaffung des WEG im Jahr 1951 wurde der Begriff der Hausordnung als bekannt vorausgesetzt. Dogmatisch betrachtet...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 2. Hausordnung; Vorgehen gegen Störungen

Rz. 265 Die Aufstellung einer Hausordnung gehört gem. § 19 Abs. 2 Nr. 1 WEG zu den Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung. Demnach muss der Verwalter bei Bedarf eine Hausordnung entwerfen ("aufstellen") und zur Beschlussfassung vorlegen. Solange dies von keinem Eigentümer gewünscht wird, muss der Verwalter allerdings nicht von sich aus tätig werden. Die "Durchführung" der Haus...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 1. Allgemeines

Rz. 35 Gem. § 19 Abs. 2 Nr. 1 WEG gehört die "Aufstellung einer Hausordnung" zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Eine gesetzliche Definition des Begriffs oder (Mindest-)Inhalts der "Hausordnung" fehlt indes; Hausordnungen gab es schon immer, und bei der Schaffung des WEG im Jahr 1951 wurde der Begriff der Hausordnung als bekannt vorausgesetzt. Dogmatisch betrachtet fällt die Hau...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 2. Einzelfälle

Rz. 38 Blumenkästen. Die Anbringung (auch) auf der Außenseite des Balkons ist nicht á priori unzulässig, vielmehr sozialadäquat,[98] kann aber in der Hausordnungs-)Beschluss untersagt werden.[99] Im Mietrecht ist es genauso: Wenn vernünftige Gründe gegen die Anbringung auf der Balkonaußenseite sprechen, kann der Vermieter sie untersagen.[100] Beim Gießen ist Rücksicht auf di...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / 1. Zeitraum vor dem Erstbezug: Die Ein-Personen-Gemeinschaft

Rz. 12 Die Wohnungseigentümergemeinschaft (im Folgenden: "Gemeinschaft" oder "WEG" genannt) entsteht gem. § 9a Abs. 1 Satz 2 WEG mit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher. Im Normalfall (Entstehung durch Teilungserklärung) handelt es sich zunächst um eine Ein-Personen-Gemeinschaft mit dem Bauträger als einzigem Mitglied. Mit dieser Regelung vollzog die WEG-Reform 2020 einen f...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / I. Das Mitgebrauchsrecht und seine Grenzen

Rz. 16 Jeder Wohnungseigentümer ist zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach Maßgabe des § 14 WEG berechtigt (§ 16 Abs. 1 S. 3 WEG). Die Verweisung auf § 14 WEG verdeutlicht eine Selbstverständlichkeit: der Gebrauch muss sich an den Rahmen der Vereinbarungen und Beschlüsse der Gemeinschaft halten. Das heißt konkret: der Bestimmungszweck der Gemeinschaftsflächen ...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 1. Rechte der Gemeinschaft einerseits und Individualrechte andererseits

Rz. 57 Eine "Störung" liegt vor, wenn ein Eigentümer seine Rechte bei der Nutzung von Gemeinschafts- oder Sondereigentum überschreitet. Da die Hausordnung eine Sammlung von Regelungen für die Nutzung des Sonder- und Gemeinschaftseigentums ist, stellt insbesondere jeder Verstoß gegen die Hausordnung eine unzulässige Nutzung ("Störung") im weiteren Sinne dar. Die Ausführungen ...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / I. Die Begründung von Wohnungseigentum

Rz. 1 Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit einem Anteil am Gemeinschaftseigentum (§ 1 Abs. 2 WEG). Sondereigentum kann nicht nur an Wohnräumen bestehen, sondern auch an Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen, bspw. Büro- oder Gewerbeflächen. In diesen Fällen spricht das Gesetz von Teileigentum (§ 1 Abs. 3 WEG). Für das Teileigentum gelten ...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / 2. Erstbezug und Entstehung der werdenden Gemeinschaft

Rz. 18 Die Ein-Personen-Gemeinschaft ("Alleinherrschaft" des Bauträgers) endet mit der Übergabe der ersten Wohnung an einen Käufer, wie sich aus § 8 Abs. 3 WEG ergibt: "Wer einen Anspruch auf Übertragung von Wohnungseigentum gegen den teilenden Eigentümer hat, der durch Vormerkung im Grundbuch gesichert ist, gilt gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den ande...mehr