Fachbeiträge & Kommentare zu Haushaltshilfe

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pediküre

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Haushaltshilfe Rz 41/2.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Wasser/Gas/Wärme für ein EVU erhebt, kann ArbN sein, auch ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflegeheim

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ist der Stpfl selbst wegen einer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit oder erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (vgl §§ 14, 15, 45a SGB XI) in einem Pflegeheim oder einem Altenpflegeheim untergebracht, sind die Aufwendungen für die Heimunterbringung > Krankheitskosten und im Rahmen von § 33 EStG (> Rz 4) als > Außergewöhnliche Belastunge...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflege

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zur häuslichen Pflege von Menschen > Haushaltshilfe Rz 6 und > Pflegekosten. Zur persönlichen Pflege eines nahen Angehörigen > Krankheitskosten Rz 10 Pflegebedürftigkeit, > Pflegekosten, > Pflege-Pauschbetrag. Zur Pflege in einem > Altenheim; zur Pflege in einem > Pflegeheim. Zur Pflege während einer Zugfahrt > Bahnhofsmission. Die Pflege ist...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeines

Rz. 60 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die in den > Rz 10–59 dargestellten Merkmale eines Dienstverhältnisses reichen in Grenzfällen für ein Gesamtbild der Verhältnisse (> Rz 9) nicht aus, um den ArbN vom Unternehmer zu unterscheiden. Zu den für eine selbständige Tätigkeit typischen Merkmalen > Rz 70 ff. Rz. 61 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die praktische Bedeutung der Abgrenzung erg...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtliche Grundlagen in § 19 EStG, § 1 LStDV

Rz. 5 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Das EStG enthält keine Bestimmung des ArbN-Begriffs; dieser wird nur im Auslegungswege bestimmt (> Rz 3). Grundlage ist § 19 Abs 1 EStG, der in Satz 1 Nr 1 bestimmte > Einnahmen für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst den "Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit" zuordnet. Beispielhaft werden "Gehälter, Löhne, Gratifikati...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Eine nichteheliche – eheähnliche – Lebensgemeinschaft (LG) ist eine LG zwischen Mann und Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere LG gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung einer reinen Haushalts- und Wirtschafts...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflege-Pauschbetrag

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die einem Stpfl durch die Pflege einer pflegebedürftigen Person entstehen, kann er – statt die tatsächlichen Aufwendungen geltend zu machen – einen Pflege-Pauschbetrag beantragen, der vom GdE (> Einkünfte Rz 3; > Einkommen Rz 1) abgezogen wird (§ 33b Abs 6 EStG). Dieser Pflege-Pauschbetrag wurde durch ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Art und Umfang der Tätigkeit

Rz. 35 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Art der Tätigkeit kann Aufschluss darüber geben, ob eine Person weisungsgebunden in den betrieblichen Organismus des Auftraggebers eingegliedert (> 25ff) ist oder nicht. Eher einfach zu beurteilen ist das bei überwiegend manuellen (einfachen) Arbeiten, bei denen idR ein Dienstverhältnis besteht, da bereits organisatorische Dinge betreffe...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Eltern als Arbeitnehmer der Kinder

Rz. 120 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Auch in diesen Fällen gilt ein Fremdvergleich (> Rz 80). Arbeiten Eltern im Betrieb eines Kindes mit, so kann dies aufgrund eines Arbeitsvertrags oder einer gesellschaftsrechtlichen Grundlage (als Mitunternehmer) geschehen. Bisweilen erreicht die Mitarbeit der Eltern jedoch nur einen geringen Umfang. Das FA wird aber auch darauf achten, ob ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Wohngebäude des Betriebsinhabers

Rz. 125 [Autor/Stand] Das Wohngebäude des Betriebsinhabers und der zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen oder der der Wohnung dienende Gebäudeteil gehört ebenfalls zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, wenn das Gebäude oder der Gebäudeteil den Zwecken der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt ist (§ 160 Abs. 9 BewG). Das ist der Fall, wenn ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Anwendung des Ertragswertverfahrens

Rz. 8 [Autor/Stand] Das Ertragswertverfahren ist nach § 182 Abs. 3 BewG bei den folgenden Grundstücksarten anzuwenden: Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt. Rz. 9 [Autor/Stand] Damit wird deutlich, dass das Ertragswertverfahren bei Mietwohngrundstücken die ...mehr

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Roscher, BewG § 249 Grundst... / 4 Zweifamilienhäuser (§249 Abs. 3 BewG)

Rz. 23 Nach § 249 Abs. 1 Nr. 2 BewG stellen bei der Bewertung bebauter Grundstücke auch Zweifamilienhäuser eine Grundstücksart dar. In § 249 Abs. 3 BewG wird das Zweifamilienhaus definiert. Nach § 249 Abs. 3 S. 1 BewG sind Zweifamilienhäuser Wohngrundstücke, die 2 Wohnungen enthalten und kein Wohnungseigentum (Rz. 27) sind. Nach § 249 Abs. 3 S. 2 BewG gilt ein Grundstück auch...mehr

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Roscher, BewG § 249 Grundst... / 3 Einfamilienhäuser (§249 Abs. 2 BewG)

Rz. 18 Nach § 249 Abs. 1 Nr. 1 BewG stellen Einfamilienhäuser bei der Bewertung bebauter Grundstücke eine Grundstücksart dar. Was unter einem Einfamilienhaus zu verstehen ist, wird in § 249 Abs. 2 BewG definiert. Nach § 249 Abs. 2 S. 1 BewG sind Einfamilienhäuser zunächst Wohngrundstücke, die eine Wohnung enthalten und kein Wohnungseigentum sind. Wohngrundstücke sind grundsätz...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.7 Mitnahme von Begleitkindern zum Rehabilitationsort (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 46 Gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 3 werden vom Rehabilitationsträger Reisekosten auch für Kinder übernommen, deren Mitnahme an den Rehabilitationsort erforderlich ist. Diese Vorschrift steht im Zusammenhang mit § 74 Abs. 2, wonach auf Antrag des Rehabilitanden die Kosten für die Mitnahme oder die anderweitige Unterbringung von Kindern zu übernehmen sind. Diese auch als Begleitkin...mehr

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zfs 02/2025, Keine Abkoppel... / 2 Aus den Gründen:

[4] I. Das Berufungsgericht hat einen Anspruch der Klägerin auf Ersatz ihres Haushaltsführungsschadens nach § 823 Abs. 1, § 249 Abs. 2 Satz 1, § 843 BGB i.V.m. § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG, §§ 1, 3 Satz 1 PflVG dem Grunde nach für gegeben erachtet und angenommen, dass die Klägerin im Zeitraum vom 26. Oktober bis 7.11.2016 unfallbedingt mit 109,93 Arbeitsstunden bei der Haus...mehr

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ZErb 02/2025, Vorrang einer... / 1 Gründe

I. Der am … 1934 geborene Erblasser verstarb am … 2022 im Alter von 87 Jahren in B. Aus der geschiedenen Ehe des Erblassers sind drei Kinder, die Beteiligten zu 1) – 3) hervorgegangen. Bereits 2008 übertrug der Erblasser allen seinen Kindern verschiedenen Immobilienbesitz, ließ sich bezüglich dieser Immobilien jedoch ein Nießbrauchsrecht und eine Rückauflassungsvormerkung ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.3 Mitglieder der Missionen und Vertretungen

Rz. 93 Mitglieder einer diplomatischen Mission sind nach Art. 1 Buchst. b WÜD der Missionschef und die Mitglieder des Personals der Mission. Rz. 94 Der Missionschef ist nach Art. 1 Buchst. a WÜD die Person, die vom Entsendestaat beauftragt ist, in dieser Eigenschaft tätig zu sein. Rz. 95 Zu den Mitgliedern des Personals der Mission gehören die Mitglieder des diplomatischen Per...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.1 Diplomatische Mission

Rz. 90 Eine diplomatische Mission ist nach Abs. 5 der Erwägungsgründe des WÜD die Vertretung eines Staates. Mitglieder der Mission sind der Missionschef und die Mitglieder des Personals der Mission (Art. 1 Buchst. b WÜD). Der Missionschef ist nach Art. 1 Buchst. a WÜD die Person, die vom Entsendestaat beauftragt ist, in dieser Eigenschaft tätig zu sein. Zu den Mitgliedern de...mehr

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Jung, SGB VII § 74 Ausnahme... / 2.2 Verbot der Neufeststellung (Abs. 2)

Rz. 29 Solange der Versicherte infolge einer Wiedererkrankung dem Grunde nach Anspruch auf Verletztengeld hat, schließt Abs. 2 1. Alternative die Neufeststellung der Rente aus. Damit soll die Feststellung einer höheren Rente infolge der durch die Wiedererkrankung bedingten Verschlimmerung verhindert werden. Denn dies würde eine Doppelleistung darstellen, weil bereits der Ver...mehr

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Jung, SGB VII § 97 Leistung... / 2.1.1 Geldleistungen

Rz. 5 Geldleistungen im Sinne einmaliger oder wiederkehrender Zahlungen werden in voller Höhe ins Ausland gezahlt (Geld-Leistungsexport). Der Versicherte hat ein Wahlrecht, ob auf ein inländisches oder ein Konto im Ausland gezahlt wird (vgl. § 99 Abs. 1 Satz 2). Geldleistungen sind Renten, Hinterbliebenenleistungen, Pflegegeld, Teilhabeleistungen, soweit es sich um Leistunge...mehr

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Jung, SGB VII § 74 Ausnahme... / 1.2 Inhalt der Regelung

Rz. 3 Die Vorschrift enthält eine Sonderbestimmung für die Änderung von Renten auf unbestimmte Zeit bzw. das Verbot von Neufestsetzungen dieser Renten während Zeiten, in denen Anspruch auf Verletztengeld besteht. Rz. 4 Abs. 1 stellt klar, dass das sog. Schutzjahr nur für Änderungen der MdE zuungunsten des Versicherten eingreift. Rz. 5 Abs. 2 beinhaltet das Verbot von Neufestse...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 25 Das Berufungsgericht war der Ansicht, die 17 Stunden unfallbedingten Mehrbedarfs bildeten eine einheitliche Schadensposition "Pflegebedarf". Die vom Kläger vorgenommene Aufspaltung des Pflegebedarfs in nächtlichen, von der Pflegeversicherung und dem Sozialamt nicht ersetzten Pflegebedarf von sechs Stunden einerseits und ersetzten Pflegebedarf von elf Stunden tagsüber ...mehr

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Slowakei / 3. Zweite Ordnung

Rz. 18 In der zweiten Ordnung erben gem. § 474 Abs. 1 BGB der Ehegatte, die Eltern des Erblassers und Personen, die mit dem Erblasser mindestens ein Jahr vor seinem Tod in einem gemeinsamen Haushalt gelebt und aus diesem Grund den gemeinsamen Haushalt versorgt haben oder auf den Unterhalt des Erblassers angewiesen waren. Die Erben der zweiten Ordnung erben, wenn es keine erb...mehr

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Luxemburg / 8. Testamentsformen

Rz. 84 Das luxemburgische Erbrecht kennt drei Formen von Testamenten: Rz. 85 Das handschriftliche Testament ist vom Erblasser gänzlich eigenhändig zu schreiben, zu datieren und zu unterschreiben. Andernfalls ist es...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gebäude

Rz. 75 [Autor/Stand] § 33 Abs. 2 BewG unterscheidet bei Gebäuden zwischen von Wohngebäuden und Wirtschaftsgebäuden. Rz. 76 [Autor/Stand] Wohngebäude sind Gebäude, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt und geeignet sind. Hierzu gehören neben der Wohnung des Eigentümers auch die Wohnungen der Altenteiler sowie des Betriebspersonals. Wohnungen, die an fremde dritte ...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäftigung (ohne Haushaltshilfen)

A. Allgemeines Rz. 1 Die geringfügige Beschäftigung ist ein spätestens seit der Diskussion um die sog. Hartz-Gesetzgebung kurz nach der Jahrtausendwende beschäftigungs- und sozialpolitisch umstrittenes Thema, das eine erhebliche und politisch letztlich gewollte Bedeutung im allgemeinen deutschen Arbeitsmarkt hat. Der zeitweilig verbreiteten Praxis, Aushilfen mehr oder weniger...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / F. Geringfügige Beschäftigung im anwaltlichen Mandat

I. Arbeitsrechtliche Beratung Rz. 113 Für geringfügig Beschäftigte gilt das allgemeine Arbeitsrecht einschließlich Teilzeitrecht. Insoweit kann auf alle sonstigen Darstellungen in diesem Buch verwiesen werden. Im Folgenden werden einige Aspekte hervorgehoben, die in Beratungssituationen rund um geringfügige Beschäftigungen typischerweise besonders beachtet werden müssen. Rz. ...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 8. Geringfügig entlohnte Beschäftigung im Privathaushalt

Rz. 43 Wird die geringfügig entlohnte Beschäftigung in einem Privathaushalt ausgeübt, gelten teilweise abweichenden Regelungen. Siehe dazu ausführlich unten § 29.mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 3. Ausnahme: Unfallversicherung

Rz. 83 Auch geringfügig Beschäftigte sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungspflichtig. Der Anwendungsbereich erfasst in § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII "Beschäftigte" ohne Differenzierung nach einer etwaigen Geringfügigkeit.mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen geringfügiger Beschäftigung

I. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 1. Regelmäßigkeit Rz. 11 Um nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV als geringfügige Beschäftigung zu zählen, muss die Tätigkeit – im bewussten Gegensatz zu dem Ausschluss der Berufsmäßigkeit in Nr. 2 (vgl. hierzu unten Rdn 54 ff.) – regelmäßig erbracht werden.[6] 2. Allgemeines zur Entgeltobergrenze Rz. 12 Eine geringfügige Beschäftigung in der Aus...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 1. Regelmäßigkeit

Rz. 11 Um nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV als geringfügige Beschäftigung zu zählen, muss die Tätigkeit – im bewussten Gegensatz zu dem Ausschluss der Berufsmäßigkeit in Nr. 2 (vgl. hierzu unten Rdn 54 ff.) – regelmäßig erbracht werden.[6]mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / II. Kurzfristige Beschäftigungen (Zeitgeringfügigkeit)

1. Allgemeines zur Zeitgeringfügigkeit Rz. 44 Die zweite Tatbestandsvariante der geringfügigen Beschäftigung ist neben der vorstehend erörterten Entgeltgeringfügigkeit (geringfügig entlohnte Beschäftigung) die kurzfristige Beschäftigung im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV (Zeitgeringfügigkeit). Diese folgt grundlegend anderen Prinzipien als die entgeltgeringfügige Beschäftig...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / III. Unvorhergesehene Überschreitungen der Obergrenzen

1. Überschreiten der Entgeltobergrenze Rz. 67 Sobald das Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, liegt von demselben Tage an keine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV mehr vor. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es jedoch – ordnungsgemäße Prognose vorausgesetzt – bei dem Geringfügigkeitsprivileg. Rz. 68 Wird die Entgeltgrenze nur gelegentli...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / E. Übergangsvorschriften

Rz. 112 Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem 1.1.2013 bestanden haben, folgen ggf. noch altem Recht. Übergangsvorschriften sehen §§ 229 Abs. 5, 230 Abs. 8 SGB VI vor.mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / D. Lohnsteuerliche Behandlung der geringfügigen Beschäftigung

Rz. 99 Auch in der lohnsteuerlichen Behandlung unterscheiden sich die entgelt- und die zeitgeringfügige Beschäftigung voneinander. I. Wahlrecht des Arbeitgebers bei Entgeltgeringfügigkeit Rz. 100 Für die Besteuerung entgeltgeringfügiger Beschäftigungsverhältnisse bestehen drei verschiedene Möglichkeiten:mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / I. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

1. Regelmäßigkeit Rz. 11 Um nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV als geringfügige Beschäftigung zu zählen, muss die Tätigkeit – im bewussten Gegensatz zu dem Ausschluss der Berufsmäßigkeit in Nr. 2 (vgl. hierzu unten Rdn 54 ff.) – regelmäßig erbracht werden.[6] 2. Allgemeines zur Entgeltobergrenze Rz. 12 Eine geringfügige Beschäftigung in der Ausprägung der geringfügig entlohnten Besch...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / a) Nach dem Status

Rz. 55 Nach dem Status wird Berufsmäßigkeit ohne Weiteres unterstellt (und Zeitgeringfügigkeit also unmöglich), wenn eine Beschäftigung während der Elternzeit oder während eines unbezahlten Urlaubs ausgeübt wird, oder wenn der Beschäftigte gleichzeitig für eine mehr als kurzfristige Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit ausbildungs- oder arbeitsuchend gemeldet ist, wobei ...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 2. Allgemeines zur Entgeltobergrenze

Rz. 12 Eine geringfügige Beschäftigung in der Ausprägung der geringfügig entlohnten Beschäftigung (Entgeltgeringfügigkeit) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig die jeweilige Geringfügigkeitsgrenze (zurzeit 538 EUR je Monat) nicht übersteigt, § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV. Ob dies der Fall ist, kann schwieriger zu entscheiden sein als auf den erste...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 3. (Keine) Berufsmäßigkeit

Rz. 54 Eine kurzzeitige Beschäftigung kann nur dann das Privileg der geringfügigen Beschäftigung nach § 8 SGB IV genießen, wenn sie nicht berufsmäßig erfolgt oder wenn das monatliche Entgelt 450 EUR nicht übersteigt. Dies zu klären ist erfahrungsgemäß die bei weitem schwierigste Aufgabe im Rahmen der Gestaltung einer zeitgeringfügigen Beschäftigung; die nachfolgend skizziert...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 1. Überschreiten der Entgeltobergrenze

Rz. 67 Sobald das Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, liegt von demselben Tage an keine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV mehr vor. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es jedoch – ordnungsgemäße Prognose vorausgesetzt – bei dem Geringfügigkeitsprivileg. Rz. 68 Wird die Entgeltgrenze nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritte...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / C. Rechtsfolgen der Geringfügigkeit in der Sozialversicherung

Rz. 72 Wie bereits einleitend konstatiert sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse rein arbeitsrechtlich ohne jene Besonderheit. Ungeachtet des – jedenfalls bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen – vergleichsweise geringen zeitlichen Beschäftigungsumfangs handelt es sich um Teilzeitarbeitsverhältnisse wie jedes andere auch. Die Besonderheiten liegen in den lohnsteuer...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 1. Allgemeines zur Zeitgeringfügigkeit

Rz. 44 Die zweite Tatbestandsvariante der geringfügigen Beschäftigung ist neben der vorstehend erörterten Entgeltgeringfügigkeit (geringfügig entlohnte Beschäftigung) die kurzfristige Beschäftigung im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV (Zeitgeringfügigkeit). Diese folgt grundlegend anderen Prinzipien als die entgeltgeringfügige Beschäftigung und hat auch andere Rechtsfolgen. ...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 1. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Rz. 74 Mit Ausnahme von Beschäftigungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung, nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz besteht für geringfügig Beschäftigte Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung, § 7 Abs. 1 S. 1 SGB V. Daraus folgt eine Versicherungsfreiheit auch in der sozialen Pflegeversicherung, § 20 Abs...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 4. Hinzurechnungspflichtige Entgeltbestandteile

Rz. 18 Andererseits können einmalige Einnahmen auch dann zur Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze führen, wenn sie gar nicht in dem entsprechenden Kalendermonat zur Auszahlung gelangen. Das betrifft insbesondere Weihnachts- und Urlaubsgelder oder auch Bonus- oder Prämienzahlungen, deren Gewährung mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich zu erwarten ist, e...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / II. Sozialversicherungsrechtliche Beratung

Rz. 122 In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht sind vor allem die komplizierten Zusammenrechnungsregelungen ein wichtiges Beratungselement. Arbeitgeber wie Berater sind dabei auf Informationen angewiesen, die nur der Beschäftigte selbst kennt und also preisgeben muss. Das ist bisweilen nicht ganz einfach, nicht erst seit der Erstarkung des allgemeinen Bewusstseins für Da...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / I. Wahlrecht des Arbeitgebers bei Entgeltgeringfügigkeit

Rz. 100 Für die Besteuerung entgeltgeringfügiger Beschäftigungsverhältnisse bestehen drei verschiedene Möglichkeiten:mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 3. Hinzurechnungsfreie Entgeltbestandteile

Rz. 15 Der Arbeitgeber kann neben dem Arbeitsentgelt von derzeit maximal 538 EUR je Monat noch weitere Zahlungen oder andere geldwerte Gegenstände an den Arbeitnehmer leisten, ohne dass dem Beschäftigungsverhältnis die Geringfügigkeit aberkannt würde, solange es sich um Leistungen handelt, die entweder gar kein Arbeitsentgelt oder von der Lohnsteuer (und damit auch von der S...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 2. Überschreiten der Zeitobergrenze

Rz. 71 Eine gelegentliche oder unvorhergesehene Überschreitung der Zeitobergrenze von drei Monaten/siebzig Arbeitstagen führt in aller Regel zu einer Beendigung der Geringfügigkeit, und zwar bereits ab demjenigen Tag, an dem das Überschreiten der Zeitdauer erkennbar wird. Nur wenn die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (Entgeltgeringfügigkeit) vorliegen, kann das Ar...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / I. Weitgehende Versicherungsfreiheit in der Sozialversicherung

Rz. 73 Auch wenn sich die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur geringfügig entlohnten Beschäftigung von denjenigen zur kurzfristigen Beschäftigung unterscheiden, bestehen doch auch Gemeinsamkeiten. Am wichtigsten ist die Feststellung, dass der Beschäftigte in beiden Fallvarianten der geringfügigen Beschäftigung mit wenigen Ausnahmen im Grundsatz keinen Versicherungs...mehr