Fachbeiträge & Kommentare zu Haushaltshilfe

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.2.2 Einpersonenhaushalte

Rz. 82 Die Abgrenzung der Bedarfsstufen für die Zeit ab 2017 durch das RBEG 2017 beruht nicht mehr auf einer Unterscheidung danach, ob Erwachsene allein oder in einer Konstellation von mehreren Personen in einer Wohnung leben. Es ist nicht mehr entscheidend, ob in einer Wohnung mehrere Haushalte bestehen können oder nicht. Rz. 83 Das BVerfG habe die Festlegung einer abweichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2 Haushaltshilfen, Pflege, Heimkosten, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen → Zeilen 4–9

Sie können eine Steuerermäßigung (direkter Abzug von der tariflichen ESt) beantragen, wenn die Tätigkeiten im eigenen Haushalt ausgeführt wurden. Auch die Pflege in der eigenen Wohnung oder der Wohnung der zu pflegenden Person und die Unterbringung in einem Heim zur dauernden Pflege oder aus Altersgründen sind begünstigt. Wichtig Konkurrenzregelung bei der Betreuung von Kinde...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1 Allgemein

Wichtig § 35a EStG Steuerermäßigungen für Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die rund um den eigenen Haushalt erbracht werden, können in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen beantragt werden. Überblick Zusammenveranlagte Ehegatten geben eine gemeinsame Anlage ab.mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2.2 Handwerkerleistungen

2.2.1 Handwerkerleistungen → Zeilen 6–9 Aufwendungen für Handwerkerleistungen (ohne Materialkosten; nur Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten zzgl. Umsatzsteuer) i.Z.m. dem eigenen Haushalt (eigene oder gemietete Wohnung) sind begünstigt. Dazu zählen sämtliche Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ebenso wie alle Wartungen und Reparaturen rund ums Haus, z....mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2.1 Pflege- und Betreuungsleistungen → Zeile 5

Allgemeines Pflege- und Betreuungsleistungen (Grundpflege) können geltend gemacht werden, unabhängig davon, ob die Leistungen in einem Heim, bei Ihnen zu Hause oder im Haushalt der zu pflegenden Person erbracht werden. Leben Sie oder Ihr Angehöriger krankheits- oder behinderungsbedingt in einem Heim (z. B. mit Pflegegrad oder Merkzeichen "H", "TBL"), ist ein höherer Kostenabz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2.2.1 Handwerkerleistungen → Zeilen 6–9

Aufwendungen für Handwerkerleistungen (ohne Materialkosten; nur Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten zzgl. Umsatzsteuer) i.Z.m. dem eigenen Haushalt (eigene oder gemietete Wohnung) sind begünstigt. Dazu zählen sämtliche Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ebenso wie alle Wartungen und Reparaturen rund ums Haus, z. B. auch die Reparatur von Haushaltsger...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Belegcheck Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordruck.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unfallversicherung / 2.2 Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten

Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten sind ebenfalls kraft Gesetzes unfallversichert. Unter den Begriff der sog. "Haushaltshilfen" fallen u. a. Reinigungskräfte, Babysitter, Küchen- und Gartenhilfen sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuer. Auch Pflegepersonen bei häuslicher Pflege sind unfallversichert. Für diese Versicherung muss der Beschäftigte selbst keine Beiträge ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kostenerstattung / 1.7 Spezialgesetzliche Fälle

Das SGB V enthält weitere spezialgesetzliche Vorschriften zur Kostenerstattung, z. B. bei häuslicher Krankenpflege oder Haushaltshilfe durch eine selbst beschaffte Kraft. Hinweis Ärzte-Hopping Die Krankenkassen und ihre Verbände können mit den Leistungserbringern Modellvorhaben vereinbaren, um eine unkoordinierte Mehrfachinanspruchnahme von Vertragsärzten durch die Versicherte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kostenerstattung / 1.5 Verspätete Entscheidung der Krankenkasse über einen Leistungsantrag (Genehmigungsfiktion)

Die Krankenkasse hat nach einem Leistungsantrag innerhalb von 3 Wochen zu entscheiden.[1] Die Frist verlängert sich auf 5 Wochen, wenn die Krankenkasse eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (MD) einholt. Wird bei zahnärztlichen Leistungen ein Gutachterverfahren nach § 87 Abs. 1c SGB V durchgeführt, verlängert sich die Frist auf 6 Wochen. Wenn die Frist...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / (a) Einwände des Drittnutzers

Rz. 33 Nach Nummer 2 Halbs. 2, § 555d Abs. 2 BGB kann der Drittnutzer in inhaltlicher Hinsicht nur Härten im Hinblick auf die Duldungspflicht geltend machen. Härten im Hinblick auf eine mögliche Mieterhöhung kann er nach Nummer 2 Halbs. 2, § 555d Abs. 2 Satz 2 BGB nicht geltend machen. Sie könnten nur im Mieterhöhungsverfahren berücksichtigt werden und spielt im Rahmen von §...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Ermessensausübung durch das Gericht

Rz. 46 Die Entscheidung ist auch nach Streichung von § 21 Abs. 8 WEG a.F. in das Ermessen des Gerichtes für Wohnungseigentumssachen gestellt, da dieses nach der Nicht- oder Fehlausübung des Ermessens durch die Eigentümerversammlung auf das Gericht übergeht. Das Gericht ist somit nicht an Anträge der Verfahrensbeteiligten gebunden; eines solchen bedarf es noch nicht einmal, s...mehr

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Au-pair-Beschäftigung / 1 Lohnsteuerliche Behandlung

Ob es sich bei einer Au-pair-Tätigkeit um ein lohnsteuerpflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt, richtet sich ausschließlich nach den lohnsteuerrechtlichen Regelungen; die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist unmaßgeblich. Verrichtet die Au-pair übliche Hausarbeiten gegen ein Taschengeld, führt dies grundsätzlich nicht zu einem lohnsteuerpflichtigen...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Wertbemessung (Abs. 3)

Rz. 29 Das Gesetz nennt drei Parameter der Wertbemessung: Dauer und Umfang der Leistungen sowie den Wert des Nachlasses. Auf Grundlage dieser Merkmale ist eine Billigkeitsprüfung vorzunehmen, als deren Ergebnis sich durch "Gesamtwürdigung"[97] der in die Abrechnung einzustellende Betrag ergibt. Dieser muss nach den Umständen des Einzelfalls billig und gerecht sein.[98] Der G...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.6 Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen nach der Vorschrift des § 33 EStG können nur insoweit bei der Bildung eines Freibetrags im Lohnsteuerermäßigungsverfahren berücksichtigt werden, als sie die voraussichtliche zumutbare Belastung übersteigen. Wer die Aufwendungen getragen hat, ist ohne Bedeutung. So können z. B. Krankheitskosten der Ehefrau als Lohnsteuerabzugsmerkmal des Ehemanns ...mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / B. Besonderer Teil

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.1 Grundsatz (Abs. 1)

Rz. 8 Abs. 1 konkretisiert das in § 2 Abs. 2 normierte Sachleistungsprinzip und ordnet an, dass Ausnahmen hiervon nur zulässig sind, soweit eine Vorschrift des SGB V oder des SGB IX dies ausdrücklich vorsieht. Abgesehen von den ausdrücklich normierten Fällen eines Kostenerstattungsanspruchs dürfen die Krankenkassen daher Kosten nicht erstatten, die dadurch entstanden sind, d...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.7 Betriebs- oder Haushaltshilfe bzw. Kinderbetreuungskosten (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 77 Ist der Rehabilitand wegen medizinischer Rehabilitationsleistungen oder wegen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an der Fortführung des Haushaltes bzw. an der Beaufsichtigung der im Haushalt wohnenden minderjährigen Kinder gehindert und kann keiner der anderen im Haushalt wohnenden Angehörigen diese Haushaltsarbeiten übernehmen, übernimmt der Rehabilitationsträger...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 64 verschafft einen Überblick über die Leistungen, die der Rehabilitand von den Rehabilitationsträgern (§ 6) ergänzend zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 5 Nr. 1, 42 ff., einschließlich Leistungen nach den §§ 40 ff. SGB V, §§ 14 ff. SGB VI und den sonstigen Leistungen zur Teilhabe nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI, vgl. hierzu auch § 33 SGB VII, § 62 S...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift hat ihren Ursprung in § 11 RehaAnglG. Dort wurden im früheren Abs. 1 die noch sog. berufsfördernden Leistungen nach ihrer Zielsetzung und Erfordernissen allgemein umschrieben und die wichtigsten Leistungen in Abs. 2 benannt. § 11 Abs. 3 RehaAnglG enthielt Bestimmungen zur Dauer der Leistung, die heute in § 53 enthalten sind. Rz. 3 Im SGB IX – Rehabilitati...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.4 Grundsätze der Leistungsauswahl

Rz. 58 Abs. 4 ist stets in Zusammenhang mit den Leistungen nach Abs. 3, Abs. 7 und 8 zu sehen. Satz 1 fordert, dass bei der Auswahl der Leistungen Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt werden. Zentraler Punkt ist dabei die angemessene Berücksichtigung. Rz. 59 In den Fällen des Abs. 4 Satz 2, in denen ei...mehr

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Kündigungsschutz – Ausnahme... / 1.1 Nicht mehr als 2 Wohnungen

Die Voraussetzungen des § 573a Abs. 1 BGB sind nur erfüllt, wenn das Gebäude nicht mehr als 2 Wohnungen hat. Ob in einem Gebäude (nicht) mehr als 2 Wohnungen vorhanden sind, ist die Verkehrsanschauung maßgebend. Danach ist eine Wohnung ein selbstständiger, räumlich und wirtschaftlich abgegrenzter Bereich, der eine eigenständige Haushaltsführung ermöglicht. Praxis-Beispiel Einl...mehr

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Versicherungsfreiheit (Unfa... / 3.5 Haushaltshilfen

Versicherungsfrei sind Haushaltshilfen, die in einem Haushalt als Verwandter oder Verschwägerter bis zum 2. Grad oder als Pflegekind der Haushaltsführenden oder der Ehegatten unentgeltlich, d. h. ohne Arbeitsentgelt tätig sind.[1] Versicherungsfreiheit besteht nicht, wenn es sich um einen Haushalt handelt, der einem landwirtschaftlichen Unternehmen wesentlich dient.[2] Für Fam...mehr

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Kindergeld / 2.7.5 Mitglieder und Beschäftigte diplomatischer Missionen sowie konsularischer Vertretungen und deren Angehörige

Ausländische Mitglieder und Beschäftigte diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen im Inland sowie deren zum Haushalt gehörige Familienangehörige, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen noch nach den Sonderregelungen des Wiener Übereinkommens über diplomatische bzw. über konsularische Beziehungen (WÜD bzw. WÜK) im Inland ständig ansässig sind, hab...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Dienstliches Hauspersonal

Rz. 93 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals (zur Definition > Rz 64) einer berufskonsularischen Vertretung erhalten einen Protokollausweis mit den Buchstaben "DH". Sie sind von > Steuern und Sozialabgaben auf ihre Dienstbezüge befreit (Art 49 Abs 2 WÜK). Für darüberhinausgehende Erwerbstätigkeiten gelten diese Befreiungen nicht (Art 57 Abs 2 W...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Dienstliches Hauspersonal

Rz. 64 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals sind die bei einer diplomatischen Mission beschäftigten Personen, die unmittelbar keine Amtsgeschäfte ausüben oder deren Ausübung unterstützen, jedoch dem Funktionieren der Mission dienen. Dazu gehören insbesondere Fahrer, Pförtner, Boten, Gärtner, Köche und das Wachpersonal. Für diesen Personenkreis...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Privates Hauspersonal

Rz. 69 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Hausangestellte, die privat von einem Mitglied einer diplomatischen Mission angestellt sind (zB Reinigungskräfte oder Personal zur > Kinderbetreuung) erhalten einen Protokollausweis, der mit den Buchstaben "PP" gekennzeichnet ist. Rz. 70 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der > Arbeitslohn von privaten Hausangestellten, den sie von Mitgliedern einer ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Privates Hauspersonal

Rz. 96 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Private Hausangestellte erhalten einen Protokollausweis mit den Buchstaben "PP". Sie sind von Sozialabgaben in Deutschland befreit, sofern sie den Vorschriften über soziale Sicherheit in einem anderen Staat unterliegen (Art 48 Abs 2 WÜK). Sie haben keine steuerlichen Vorrechte nach dem WÜK, allerdings sind das Gehalt und ihre Bezüge steuerfr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Au-Pair

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für die Beschäftigung gelten Standards (vgl Informationen unter www.arbeitsagentur.de, Stichwort "Au-pair"). Ein aus dem > Ausland nach Deutschland kommendes Au-Pair-Mädchen, das > Sprachkurse besucht und gegen ein Taschengeld von ca 280 EUR plus 70 EUR monatlich für Deutschsprachkurse im Haushalt der Gastgeber mithilft, ist idR kein > Arbeit...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Steuerbefreiungen im EStG

Rz. 13 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die sich aus dem WÜD/WÜK ergebenden > Steuerbefreiungen (> Rz 3) sind ebenfalls (allerdings nicht wortgleich und auch nicht genau übereinstimmend) in das nationale Recht übernommen worden. § 3 Nr 29 EStG bestimmt, dass das Gehalt und die Bezüge von Diplomaten und Konsuln sowie deren Personal in bestimmten Fällen steuerfrei sind. Hinzukommen ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Diplomatischer Dienst

Rz. 51 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei der (steuerlichen) Behandlung von Diplomaten und anderen bevorrechtigten Personen nach dem WÜD ist zu unterscheiden zwischen Diplomaten und deren Familienangehörigen (> Rz 52 ff), Mitgliedern des Verwaltungs- und technischen Personals der Mission sowie deren Familienangehörigen (> Rz 60 ff), Mitgliedern des dienstlichen Hauspersonals der Mi...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Verwaltungs- und technisches Personal und deren Familienangehörige

Rz. 60 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Dienstes (VtD) einer diplomatischen Mission sind alle Beschäftigen, die weder Mitglieder des diplomatischen Dienstes (> Rz 52 ff), noch des Hauspersonals (> Rz 64 ff) und auch keine Ortskräfte (> Rz 72 ff) sind. Es handelt sich zB um Schreibkräfte, Kanzleibeamte und Übersetzer. Die Mitglieder des V...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Steuerliche Praxis

Rz. 75 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für Mitglieder des Personals einer ausländischen Mission und für private Hausangestellte, die Deutsche sind oder die in Deutschland ständig ansässig sind, besteht Steuerfreiheit nur, soweit besondere Regelungen zB in DBA bestehen (Art 38 Abs 2 WÜD; > Doppelbesteuerung Rz 196; vgl auch H 3.29 Nr 9 EStH; vgl ferner für doppelte Staatsbürgersch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wohnungen des Hauspersonals (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 46 [Autor/Stand] Wohnungen des Hauspersonals (Pförtner, Heizer, Gärtner, Kraftwagenführer, Wächter usw.) sind gem. § 75 Abs. 5 Satz 2 BewG bei der Bestimmung der Grundstücksart nicht mitzurechnen. Insoweit unterscheidet sich die Einheitsbewertung von der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell (vgl. Kommentierung zu § 249 BewG Rz. 84). Für die Frage, ob eine Wohnung d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.2.4 Eigengenutzte Wohnung

Rz. 68 Die Freistellung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 vorletzter HS ErbStG bezieht sich auf die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung in einem der bei Rn. 66 genannten Grundstücksarten ("soweit darin eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird"). Rz. 69 Unter einer Wohnung ist eine Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen zu verstehen, die in ihrer Gesamtheit so besch...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Jahressteuergesetz 2022

Rz. 7 Mit dem JStG 2022 vom 16.12.2022 (BGBl I 2022, 2294) wurden die Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des BewG, insb. zur Bewertung der bebauten Grundstücke im Ertrags- und Sachwertverfahren sowie zur Bewertung der Sonderfälle (Erbbaurecht sowie Gebäude auf fremdem Grund und Boden), an die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrsw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsätzliches

Rz. 27 [Autor/Stand] Die Grundstücksart der Einfamilienhäuser wird in § 75 Abs. 5 Satz 1 BewG definiert. Dies sind Wohngrundstücke, die eine Wohnung i.S.d. bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs enthalten. Eine weitere Wohnung, auch wenn sie von untergeordneter Bedeutung ist, schließt die Annahme eines Einfamilienhauses aus. Es ist jedoch zu beachten, dass – anders als bei d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Zweifamilienhäuser

Rz. 64 [Autor/Stand] Zweifamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die zwei Wohnungen enthalten. Die Grundstücksart Zweifamilienhaus setzt voraus, dass zwei getrennte Wohneinheiten vorliegen, die jeweils für sich die Voraussetzungen des Wohnungsbegriffs erfüllen (vgl. zum Wohnungsbegriff die Ausführungen unter Rz. 29 f.). Zu der Grundstücksart der Zweifamilienhäuser gehören nicht...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.5 Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 22 Die in § 29 Abs. 1 Nr. 4 aufgeführten Leistungen werden im allgemeinen Sprachgebrauch auch als "Nebenleistungen der Hauptleistung" bezeichnet. Sie sollen die finanziellen Folgen der Teilnahme an einer Teilhabeleistung ausgleichen (unterhaltssichernde Leistungen, Reisekosten, Haushaltshilfe, Kosten für die erforderliche Kinderbetreuung) oder den Rehabilitationserfolg sic...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 10 Teilhabe ... / 2.1 Zweck

Rz. 5 In § 10 werden die rehabilitationsträgerübergreifenden Leitvorstellungen zur Verbesserung der Situation von behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Menschen aufgelistet. Im Mittelpunkt stehen die Hilfen zur Überwindung von gesundheitlichen Barrieren im schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen Bereich, beim gesellschaftlichen Leben und bei der Selbstversorgung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 29 verschafft einen Überblick darüber, welche Leistungen zur Rehabilitation/Teilhabe für Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung vorgesehen sind, damit sie möglichst wie gesunde Menschen am Leben teilnehmen können. Leistungsansprüche können allein aus § 29 nicht hergeleitet werden. Hierzu bedarf es spezieller rehabilitationsträgerspezifischer Vorschriften ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 2.4.1 Entgeltgruppe 1

Mit der EG 1 ist im TVöD eine echte Niedriglohngruppe eingeführt worden. Seit dem 1.4.2025 beträgt das Einstiegsentgelt 2.465,52 EUR im Monat (ab 1.5.2026: 2.534,55 EUR). Im Bereich des Bundes waren die Tätigkeitsmerkmale für eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 1 bis zum 31.12.2013 in der Anlage 4 TVÜ-Bund geregelt. Seit dem 1.1.2014 finden sich diese Tätigkeitsmerkmale im ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Hausgehilfin

Aufwendungen für eine Haushaltshilfe und entsprechende Aufwendungen bei Heimunterbringung werden nicht als außergewöhnliche Belastungen, sondern regelmäßig als Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen nach § 35a EStG berücksichtigt.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Babyausstattung

Aufwendungen für die Babyausstattung: nein, auch nicht bei Zwillingsgeburt.[1] Abziehbar sind dagegen Aufwendungen anlässlich der Geburt eines Kindes, z. B. Entbindungskosten[2], die grundsätzlich als Krankheitskosten beurteilt werden, s. "Krankheitskosten". Die Kosten einer Haushaltshilfe wurden bei einer Drillingsgeburt nicht als agB anerkannt.[3]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Altenheim

Die für die altersbedingte eigene Unterbringung des Steuerpflichtigen ganz allgemein erwachsenden Aufwendungen in einem Altenheim sind grundsätzlich nicht abziehbar.[1] Dagegen sind Kosten für die eigene krankheits- oder behinderungsbedingte Unterbringung in einem Altenheim, abzüglich der Haushaltsersparnis, von Erstattungen und der Pflegezulage nach § 35 BVG, als außergewöh...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.1.4 Haushalts- oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungskosten (§ 74 SGB IX)

Rz. 23 Um die Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zu realisieren, werden auch die erforderlichen Kosten für eine Haushaltshilfe sowie Kinderbetreuung unter den in § 74 Abs. 1 SGB IX bestimmten Voraussetzungen übernommen: Wegen der Teilnahme wäre die Weiterführung des Haushalts nicht möglich. Die Hausarbeiten einschließlich Betreuung der Kinder wurden durch...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorgänger der Vorschrift war im Wesentlichen § 56 Abs. 1 und 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, der die erstattungsfähigen Teilnahmekosten im Falle von ergänzenden Leistungen regelte. Diese Regelung wurde durch § 23 Abs. 1 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Für die tatsächliche, regelmäßige Teilnahme an einer Leistung oder Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgt ein Kostenausgleich durch die Agentur für Arbeit. Dies schließt Kosten vor Beginn der Maßnahme ein, wenn ein sachlicher Zusammenhang besteht (vorzeitige Anreise, notwendige Lernmittel für die Maßnahme). Es muss sich um erforderliche Kosten handeln, die für d...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.1.2 Ergänzende Leistungen nach § 64 SGB IX

Rz. 9 Die Norm enthält eine umfassende Aufzählung aller die medizinische und berufliche Rehabilitation zusätzlich ergänzender Leistungen. Als Teilnahmekosten im Rahmen einer Maßnahme der besonderen Leistungen nach § 117 werden für den teilnehmenden Menschen mit Behinderungen von der zuständigen Agentur für Arbeit Beiträge und ggf. Beitragszuschüsse zur Sicherstellung eines V...mehr