Fachbeiträge & Kommentare zu Haushaltshilfe

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.3 Mitglieder der Missionen und Vertretungen

Rz. 93 Mitglieder einer diplomatischen Mission sind nach Art. 1 Buchst. b WÜD der Missionschef und die Mitglieder des Personals der Mission. Rz. 94 Der Missionschef ist nach Art. 1 Buchst. a WÜD die Person, die vom Entsendestaat beauftragt ist, in dieser Eigenschaft tätig zu sein. Rz. 95 Zu den Mitgliedern des Personals der Mission gehören die Mitglieder des diplomatischen Per...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.1 Diplomatische Mission

Rz. 90 Eine diplomatische Mission ist nach Abs. 5 der Erwägungsgründe des WÜD die Vertretung eines Staates. Mitglieder der Mission sind der Missionschef und die Mitglieder des Personals der Mission (Art. 1 Buchst. b WÜD). Der Missionschef ist nach Art. 1 Buchst. a WÜD die Person, die vom Entsendestaat beauftragt ist, in dieser Eigenschaft tätig zu sein. Zu den Mitgliedern de...mehr

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Jung, SGB VII § 74 Ausnahme... / 2.2 Verbot der Neufeststellung (Abs. 2)

Rz. 29 Solange der Versicherte infolge einer Wiedererkrankung dem Grunde nach Anspruch auf Verletztengeld hat, schließt Abs. 2 1. Alternative die Neufeststellung der Rente aus. Damit soll die Feststellung einer höheren Rente infolge der durch die Wiedererkrankung bedingten Verschlimmerung verhindert werden. Denn dies würde eine Doppelleistung darstellen, weil bereits der Ver...mehr

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Jung, SGB VII § 74 Ausnahme... / 1.2 Inhalt der Regelung

Rz. 3 Die Vorschrift enthält eine Sonderbestimmung für die Änderung von Renten auf unbestimmte Zeit bzw. das Verbot von Neufestsetzungen dieser Renten während Zeiten, in denen Anspruch auf Verletztengeld besteht. Rz. 4 Abs. 1 stellt klar, dass das sog. Schutzjahr nur für Änderungen der MdE zuungunsten des Versicherten eingreift. Rz. 5 Abs. 2 beinhaltet das Verbot von Neufestse...mehr

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Jung, SGB VII § 97 Leistung... / 2.1.1 Geldleistungen

Rz. 5 Geldleistungen im Sinne einmaliger oder wiederkehrender Zahlungen werden in voller Höhe ins Ausland gezahlt (Geld-Leistungsexport). Der Versicherte hat ein Wahlrecht, ob auf ein inländisches oder ein Konto im Ausland gezahlt wird (vgl. § 99 Abs. 1 Satz 2). Geldleistungen sind Renten, Hinterbliebenenleistungen, Pflegegeld, Teilhabeleistungen, soweit es sich um Leistunge...mehr

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Haushaltshilfe

Zusammenfassung Begriff Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn der Haushalt aufgrund einer Krankheit oder Schwangerschaft nicht weitergeführt werden kann. Eine Voraussetzung ist, dass ein Kind im Haushalt lebt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Anspruch besteht nur, wenn im Haushalt keine ...mehr

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Medizinische Vorsorge für M... / 12 Haushaltshilfe

Anspruch auf Haushaltshilfe besteht, wenn dem Versicherten wegen einer Leistung nach § 24 SGB V die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.[1]mehr

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Haushaltshilfe / 8 Zuzahlung

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten je Kalendertag der Inanspruchnahme eine Zuzahlung i. H. v. 10 % der Kosten, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR; allerdings nicht mehr als die tatsächlichen täglichen Kosten. Die Zuzahlung erhebt die Krankenkasse. Bei der Haushaltshilfe als Sachleistung errechnet sich die Zuzahlung aus den täglichen Kosten der erb...mehr

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Haushaltshilfe / 1.1 Voraussetzungen

Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen einer Krankenhausbehandlung ambulanten oder stationären medizinischen Vorsorgeleistung medizinischen Vorsorgeleistung für Mütter und Väter häuslichen Krankenpflege ambulanten oder stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahme oder medizinischen Rehabilitation für Mütter die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und i...mehr

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Haushaltshilfe / 9.2 Leistungen aus der Pflegeversicherung

Die Haushaltshilfe ist umfassend und ohne besondere Abgrenzungsregelungen zu erbringen. Sie beinhaltet die Versorgung des gesamten Haushalts. Deshalb besteht keine Notwendigkeit im Rahmen der häuslichen Pflege auch die hauswirtschaftliche Versorgung sicherzustellen. Das Pflegegeld kann neben der Haushaltshilfe beansprucht werden.[1]mehr

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Haushaltshilfe / 3.2 Leistungsumfang

Die Haushaltshilfe wird bei Ausfall der haushaltsführenden Person zur Verfügung gestellt. Sie besteht daher aus hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Die Haushaltshilfe umfasst die Dienstleistungen, die zur Weiterführung des Haushalts notwendig sind, z. B. Beschaffung und Zubereitung der Mahlzeiten, Pflege der Kleidung und der Wohnräume. Darüber hinaus erstreckt sie sich auf die...mehr

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Haushaltshilfe / 2.3 Leistungsumfang

Die Haushaltshilfe wird bei krankheitsbedingter Verhinderung der haushaltsführenden Person zur Verfügung gestellt. Sie besteht daher aus hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Die Haushaltshilfe umfasst demnach die Dienstleistungen, die zur Weiterführung des Haushalts notwendig sind. Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehören z. B. Besorgungen (auch von Arzneimitteln), Einkaufen...mehr

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Haushaltshilfe / 4 Mitaufnahme einer Begleitperson

Ist es notwendig, dass bei einer stationären Behandlung eines Kindes aus medizinischen Gründen eine Begleitperson mit aufgenommen werden muss, stellt dies einen Grund für eine Haushaltshilfe dar. Hat die mit aufgenommene Person den Haushalt selbst geführt und ist deshalb für ein Geschwisterkind eine Haushaltshilfe erforderlich, so sind die Kosten der Haushaltshilfe von der K...mehr

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Haushaltshilfe / 3.3 Leistungsdauer

Der Anspruch auf Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Entbindung ist zeitlich nicht befristet. Sie ist so lange zu gewähren, wie die Haushaltshilfe von einem Arzt oder einer Hebamme für notwendig und begründet erachtet wird. Für die Zeit vor der Entbindung kann Haushaltshilfe z. B. bei drohender Frühgeburt in Betracht kommen.[1] Für den Haushaltshilfeanspruch nach der Ent...mehr

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Haushaltshilfe / Zusammenfassung

Begriff Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn der Haushalt aufgrund einer Krankheit oder Schwangerschaft nicht weitergeführt werden kann. Eine Voraussetzung ist, dass ein Kind im Haushalt lebt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Anspruch besteht nur, wenn im Haushalt keine andere Person l...mehr

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Haushaltshilfe / 2.2 Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben grundsätzlichen keinen Anspruch auf Haushaltshilfe, da die hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen der Pflegeleistungen abgedeckt ist. Lebt ein Kind im Haushalt, dass bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder eine Behinderung haben und auf Hilfe angewiesen ist, besteht ggf. ein Anspruc...mehr

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Haushaltshilfe / 6 Antrag

Die Haushaltshilfe ist vor der Inanspruchnahme bei der Krankenkasse zu beantragen. In dringenden Fällen kann vom Antrag vor der Inanspruchnahme abgesehen werden. Dem Antrag ist – soweit erforderlich – eine ärztliche Bescheinigung mit dem Grund sowie die Dauer der Haushaltshilfe beizufügen.[1] Die Bescheinigung kann bei Haushaltshilfe während Schwangerschaft und Entbindung im ...mehr

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Haushaltshilfe / 2.1.2 Kind

Die Aussagen unter Abschn. 1.1.2 gelten entsprechend. Hinweis Anspruch auf Haushaltshilfe auch ohne Kind im Haushalt Insbesondere alleinlebende Personen haben zur Verbesserung ihrer Versorgungssituation wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhau...mehr

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Haushaltshilfe / 7.1 Sachleistung

Die Krankenkasse ist grundsätzlich verpflichtet, dem Versicherten im Rahmen des Sachleistungsprinzips eine Ersatzkraft zu stellen. Die Krankenkassen können die zur Gewährung von Haushaltshilfe geeigneten Personen selbst anstellen oder Beschäftigte anderer Einrichtungen (z. B. Caritasverband, Sozialstationen, Deutsches Rotes Kreuz) in Anspruch nehmen. Mit den Trägern der Einr...mehr

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Haushaltshilfe / 2.4 Leistungsdauer

Die Leistungsdauer bei Haushaltshilfe wegen einer schweren Erkrankung oder einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit besteht für 4 Wochen, wenn kein Kind im Haushalt lebt, bzw. mit Kind unter 12 Jahren für längstens 26 Wochen.[1]mehr

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Haushaltshilfe / 1.2 Leistungsumfang

Die Haushaltshilfe wird bei Ausfall der haushaltsführenden Person zur Verfügung gestellt. Die Hilfe besteht daher aus hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Sie umfasst die Dienstleistungen, die zur Weiterführung des Haushalts notwendig sind, z. B. Beschaffung und Zubereitung der Mahlzeiten, Pflege der Kleidung und der Wohnräume. Darüber hinaus erstreckt sie sich auf die Betreuun...mehr

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Haushaltshilfe / 3.1 Voraussetzungen

Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Schwangerschaft und Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.[1] Es ist bei dieser Leistung nicht Voraussetzung, dass ein Kind im Haushalt lebt. Der Anspruch besteht bei Schwangerschaftsbeschwerden, bei stationären und ambulan...mehr

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Haushaltshilfe / 1.1.2.1 Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres

Eine weitere Voraussetzung für den Anspruch auf Haushaltshilfe ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.[1] Als Kind in diesem Sinne kommt jedes auf Dauer im Haushalt lebende Kind in Betracht ohne Rücksicht darauf, ob es zum Versicherten rechtlich in einer Angehörigenbeziehung steht. Für den Anspruch is...mehr

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Haushaltshilfe / 1.1.3 Weiterführung des Haushalts

Der Haushaltshilfeanspruch besteht nur, wenn eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Dies gilt nicht, wenn diese Person teilweise an der Betreuung gehindert ist, z. B. wegen eigener Berufstätigkeit, schulischer Verpflichtungen, Krankheit oder Alters. Auf den Hinderungsgrund kommt es nicht an. Ein Anspruch auf Haushaltshilfe besteht also nicht bzw...mehr

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Haushaltshilfe / 7.2.2 Unbezahlter Urlaub des Ehegatten/Lebenspartners

Übernimmt die Haushaltsführung und Kinderbetreuung der Ehegatte/Lebenspartner oder eine andere im Haushalt lebende Person und hat diese zu diesem Zweck unbezahlten Urlaub, erstattet die Krankenkasse das ausgefallene Nettoarbeitsentgelt bis zum Höchstbetrag der selbst beschafften nicht verwandten/verschwägerten Ersatzkraft.[1] Praxis-Tipp Höhere Erstattungsbeträge Einige Kranke...mehr

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Haushaltshilfe / 1.3 Leistungsdauer

Die Haushaltshilfe ist nicht auf eine bestimmte Dauer begrenzt. Der Anspruch besteht so lange, wie die Voraussetzungen (z. B. Dauer der Krankenhausbehandlung oder medizinische Rehabilitationsmaßnahme) vorliegen. Bei einer stationären Behandlung bzw. einer ambulanten medizinischen Vorsorgeleistung kann eine Verhinderung der bisher haushaltsführenden Person auch für den Aufnahm...mehr

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Haushaltshilfe / 5 Satzungsleistung

Die Satzung der Krankenkasse kann bestimmen, dass in anderen als in den unter Abschn. 1 genannten Fällen Haushaltshilfe als satzungsmäßige Leistung erbracht wird, wenn dem Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.[1] Dabei hat die Satzung auch Voraussetzungen und die Dauer des Anspruchs festzulegen. Denkbar wäre beispielsweise Haushaltshi...mehr

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Haushaltshilfe / 9 Leistungsabgrenzung

9.1 Häusliche Krankenpflege/Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit Reicht bei schwerer Krankheit bzw. bei akuter Verschlimmerung einer Krankheit[1] die hauswirtschaftliche Versorgung nicht aus, sondern besteht auch ein grundpflegerischer Versorgungsbedarf, hat der Versicherte Anspruch auf häusliche Krankenpflege mit Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung fü...mehr

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Haushaltshilfe / 7 Leistungserbringung

7.1 Sachleistung Die Krankenkasse ist grundsätzlich verpflichtet, dem Versicherten im Rahmen des Sachleistungsprinzips eine Ersatzkraft zu stellen. Die Krankenkassen können die zur Gewährung von Haushaltshilfe geeigneten Personen selbst anstellen oder Beschäftigte anderer Einrichtungen (z. B. Caritasverband, Sozialstationen, Deutsches Rotes Kreuz) in Anspruch nehmen. Mit den ...mehr

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Haushaltshilfe / 2 Schwere Krankheit/akute Verschlimmerung einer Krankheit

2.1 Voraussetzungen Versicherte erhalten bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegt, Haushaltshilfe zu ihrer eigenen Versorgung, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung als Unterstützungsbedarf bei der hausw...mehr

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Haushaltshilfe / 2.1.3 Weiterführung des Haushalts

Die Aussagen unter Abschn. 1.1.1 und 1.1.3 gelten entsprechend.mehr

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Haushaltshilfe / 1 Krankenhausbehandlung o. dgl.

1.1 Voraussetzungen Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen einer Krankenhausbehandlung ambulanten oder stationären medizinischen Vorsorgeleistung medizinischen Vorsorgeleistung für Mütter und Väter häuslichen Krankenpflege ambulanten oder stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahme oder medizinischen Rehabilitation für Mütter die Weiterführung des Haushalts nich...mehr

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Haushaltshilfe / 1.1.2 Kind

1.1.2.1 Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres Eine weitere Voraussetzung für den Anspruch auf Haushaltshilfe ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.[1] Als Kind in diesem Sinne kommt jedes auf Dauer im Haushalt lebende Kind in Betracht ohne Rücksicht darauf, ob es zum Versicherten rechtlich in einer ...mehr

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Haushaltshilfe / 3 Schwangerschaft/Entbindung

3.1 Voraussetzungen Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Schwangerschaft und Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.[1] Es ist bei dieser Leistung nicht Voraussetzung, dass ein Kind im Haushalt lebt. Der Anspruch besteht bei Schwangerschaftsbeschwerden, bei stat...mehr

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Haushaltshilfe / 9.1 Häusliche Krankenpflege/Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

Reicht bei schwerer Krankheit bzw. bei akuter Verschlimmerung einer Krankheit[1] die hauswirtschaftliche Versorgung nicht aus, sondern besteht auch ein grundpflegerischer Versorgungsbedarf, hat der Versicherte Anspruch auf häusliche Krankenpflege mit Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung für die Dauer von 4 Wochen.[2] Reichen darüber hinaus die Leistungen der häusl...mehr

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Haushaltshilfe / 7.2 Kostenerstattung

Kann die Krankenkasse keine Ersatzkraft zur Verfügung stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, ist der Versicherte berechtigt, sich eine Ersatzkraft selbst zu beschaffen. Die Haushaltshilfe kann von Bekannten oder sonstigen Angehörigen (Ersatzkraft ist mit dem Versicherten nicht verwandt/verschwägert bzw. ab dem 3. Grad verwandt/verschwägert), im Haushalt lebenden Ehegatte...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 7.2.4 Versorgung/Unterbringung des Kindes außerhalb des Haushaltes

Werden die Kinder ausnahmsweise außerhalb des Haushalts betreut und wird der eigene Haushalt nicht weitergeführt, können folgende Kosten erstattet werden: Bei Unterbringung des Kindes/der Kinder in einer Kinderkrippe, Kindertagesstätte oder bei Verwandten ab dem 3. Grad bzw. bei Bekannten werden die nachgewiesenen Kosten erstattet, höchstens der Betrag, der für eine selbst be...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 2.1 Voraussetzungen

Versicherte erhalten bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegt, Haushaltshilfe zu ihrer eigenen Versorgung, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung als Unterstützungsbedarf bei der hauswirtschaftlichen Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 7.2.3 Verwandte/Verschwägerte bis zum 2. Grad

Die Krankenkasse erstattet keine Kosten, wenn der Haushalt von Verwandten/Verschwägerten bis zum 2. Grad fortgeführt wird. Es können jedoch entstandene Kosten, wie z. B. Fahrkosten und/oder Verdienstausfall, erstattet werden. Höchstens jedoch die Kosten, die für eine nicht verwandte/verschwägerte Ersatzkraft entstanden wären.[1] Verwandte bis zum 2. Grad des Versicherten sind...mehr

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Haushaltshilfe / 7.2.1 Nicht verwandte/verschwägerte Ersatzkraft

Ist die Ersatzkraft mit dem Versicherten weder verwandt noch verschwägert, gehören grundsätzlich alle Kosten, die dem Versicherten für eine selbst beschaffte Ersatzkraft entstehen, zu den erstattungsfähigen Aufwendungen. Die Aufwendungen sind in angemessener Höhe und für eine angemessene Stundenzahl je Einsatztag zu erstatten. Als angemessen werden bei einem 8-stündigen Einsa...mehr

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Haushaltshilfe / 1.1.1 Haushalt des Versicherten

Ein Haushaltshilfeanspruch besteht, wenn der Versicherte den Haushalt selbst geführt hat. Der Anspruch ist dagegen ausgeschlossen, wenn die Haushaltsarbeiten einschließlich Beaufsichtigung und Betreuung der Kinder durch den Ehegatten/Lebenspartner, einen anderen Angehörigen oder Hausangestellte verrichtet wurden.[1] Der Haushaltshilfeanspruch ist einzuschränken, wenn der Vers...mehr

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Haushaltshilfe / 1.1.2.2 Kinder mit Behinderungen

Die altersmäßige Begrenzung gilt nicht für Kinder mit Behinderungen, die auf Hilfe angewiesen sind. Darunter fallen Kinder, die nicht nur vorübergehend für die gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Dinge des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Pflege oder Beaufsichtigung bedürfen. Keine Behinderung für sich allein gesehen ist unterdurchschnittliche Begabung, Unkonzen...mehr

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Haushaltshilfe / 2.1.1 Fallkonstellation

Der Begriff "schwere Krankheit" oder "akute Verschlimmerung einer Krankheit" wurde weder in der gesetzlichen Vorschrift noch in der Gesetzesbegründung näher konkretisiert. Es können aber folgende Fälle vorliegen: schwere Operationen (z. B. Entlastung/Ruhigstellung einer unteren Extremität bei einer Bänderverletzung), nach Operationen (z. B. Hüft-Totalendoprothese), während bzw....mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.2.9 Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungen etc.

Geleistete Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen kann der Arbeitnehmer auf Antrag bis zu bestimmten Beträgen unmittelbar von der Steuerschuld abziehen.[1] Der Steuerabzug von der tariflichen Einkommensteuer berechnet sich mit 20 % der Aufwendungen, höchstens 510 EUR, bei g...mehr

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Krankenkassenwahl: Vor- und... / 1.1.4 Zuzahlungen

Bei einigen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung fallen für die Versicherten Zuzahlungen an. Zu nennen sind hier u. a. Zuzahlungen zu Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln, häuslicher Krankenpflege, Haushaltshilfen, Soziotherapien, stationären Maßnahmen (Krankenhausbehandlung, Kuren) und Fahrtkosten. Eine Befreiung von den Zuzahlungen ist unter bestimmten Vorausset...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzzeitpflege bei fehlende... / 2 Anspruchsvoraussetzungen

Versicherte, die wegen einer schweren Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung, bei denen aber keine dauerhafte Einschränkung von mehr als 6 Monaten vorliegt, um Anspruch auf Pflegeleistungen zu haben, sollen verbessert werden. Die Definition "schwere ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzzeitpflege bei fehlende... / Zusammenfassung

Begriff Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit erhalten Versicherte von ihrer gesetzlichen Krankenkasse z. B. wegen schwerer Krankheit nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn ambulante Versorgung mit Haushaltshilfe oder häuslicher Krankenpflege nicht ausreicht und keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprech...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenhausbehandlung / 3.3 Entlassmanagement

Zur Krankenhausbehandlung gehört auch das Entlassmanagement, um die erforderlichen Leistungen z. B. der Haushaltshilfe, häuslichen Krankenpflege, Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit oder Pflegeleistungen nach dem SGB XI zu organisieren. Ziel ist die Kontinuität der Versorgung zu gewährleisten und die Kommunikation zwischen den beteiligten ambulanten und stationä...mehr

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Private Krankenversicherung... / 5.1 Ambulante Leistungen

Privat Krankenversicherte haben grundsätzlich das Recht der freien Arztwahl. Auch Fachärzte können ohne Überweisung aufgesucht werden. Dies gilt ebenso für Klinikärzte, die ambulant tätig sind. Die Mediziner sind gegenüber Privatpatienten – im Unterschied zur GKV – keiner Budgetierung unterworfen. Für ambulante Leistungen ist die Direktabrechnung zwischen Arzt und Privatpatie...mehr

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Unfallversicherung: Freiwil... / 8.3.2 Heilbehandlungs- und Rehabilitationsleistungen

Die Heilbehandlungs- und Rehabilitationsleistungen für freiwillig Versicherte unterscheiden sich von denen Pflichtversicherter nicht. Sie werden unabhängig von der gewählten Versicherungssumme erbracht. Zu diesen Leistungen zählen: Anspruch auf Heilbehandlung einschließlich Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Hierzu gehören die Erstversorgung, die ärztliche und zahnär...mehr