Fachbeiträge & Kommentare zu Haushaltshilfe

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 5.1 Voraussetzungen

Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.[1] Für den Anspruch auf Haushaltshilfe muss die Schwangerschaft oder die Entbindung ursächlich dafür sein, dass die Versicherte den Haushalt nicht weiterführen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 5.2 Dauer des Anspruchs

Eine Begrenzung der Haushaltshilfe ist nicht vorgesehen. Sie ist deshalb solange zu gewähren, wie sie von einem Arzt oder einer Hebamme für notwendig und begründet erachtet wird. Für die Zeit vor der Entbindung kann Haushaltshilfe, z. B. bei drohender Frühgeburt, in Betracht kommen. Für die Zeit nach der Entbindung liegt die Notwendigkeit nur so lange vor, wie die Frau durch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 5.3 Zuzahlung

Eine Zuzahlung ist bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht zu leisten.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Alterssicherung der Landwirte / 2 Leistungen

Die Alterssicherung kennt folgende Leistungen[1]: Altersrenten, Renten wegen Erwerbsminderung, Renten wegen Todes, Beitragszuschüsse, Medizinische Rehabilitation, Betriebs- und Haushaltshilfe. Betriebs- und Haushaltshilfe stehen bei Tod des Landwirts nicht mehr zu, wenn in dem Unternehmen Arbeitnehmer oder mitarbeitende Familienangehörige ständig beschäftigt sind. Alle Leistungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur R... / Zusammenfassung

Begriff Die ambulanten oder stationären Leistungen der Krankenversicherung zur medizinischen Rehabilitation werden durch weitere, eigenständige Leistungen ergänzt. Dies sind (neben der unterhaltssichernden Leistung Krankengeld) z. B. Reise- und Fahrkosten, Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten, Rehabilitationssport und Funktionstraining, Patientenschulungsmaßnahmen, Sozialmed...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 3 Leistungen

Leistungen aus der Rentenversicherung werden nach dem Leistungskatalog in § 23 SGB I erbracht, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rentenversicherung erbringt ihre Leistungen hauptsächlich in Form von monatlich wiederkehrenden Rentenzahlungen (an Versicherte und Hinterbliebene) und Zusatzleistungen bzw. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Te...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindergartenzuschuss / 2.3 Betreuung im Haushalt nicht ausreichend

Aufwendungen für die Betreuung des Kindes, z. B. durch Haushaltshilfen oder Familienangehörige im eigenen Haushalt sind vom Arbeitgeber nicht steuerfrei ersetzbar, da der eigene Haushalt keine einem Kindergarten vergleichbare Einrichtung zur Unterbringung und Betreuung von Kindern ist.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Notsituation (Hilfe zur Beh... / 2 Umfang

Der Umfang der Leistung richtet sich nach den konkreten Bedürfnissen des Einzelfalls. Die Haushaltshilfe kann das Kind betreuen, erziehen, bei seinen Hausaufgaben unterstützen, für das Kind kochen und den Haushalt erledigen. Insgesamt bezieht sich der Anspruch der Eltern auf Unterstützungshandlungen, die erforderlich sind für die Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebe...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitgeber: Merkmale und F... / 2.2 Merkmale der Arbeitgebereigenschaft

Für die Frage der Arbeitgebereigenschaft kommt es nicht auf eine formale Stellung an. Arbeitgeber ist daher nicht bereits derjenige, der gegenüber einem oder mehreren Arbeitnehmern weisungsbefugt ist. Vielmehr ist ausschlaggebend, unter welcher Leitung der Arbeitnehmer tatsächlich steht und wem er seine Arbeitskraft schuldet.[1] Es spielt keine Rolle, ob der Arbeitgeber eine...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Überbrückungsgeld / 2 Höhe/Dauer

Das Überbrückungsgeld wird nach den Vorschriften über die Berechnung einer Regelaltersrente berechnet. Dabei sind die bis zum Tode des Unternehmers von ihm gezahlten Beiträge zu berücksichtigen. Es wird längstens für die Dauer der auf den Sterbemonat des Unternehmers folgenden 3 Jahre gezahlt. Dabei gelten die Bestimmungen über Beginn, Änderung, Ende, Ausschluss und Minderung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungsarten / 1 Dienst-/Sach-/Geldleistung

Im Sozialgesetzbuch finden sich die einzelnen Leistungsarten. Diese können sein: Dienstleistungen, z. B. ärztliche Behandlung oder Haushaltshilfe in der Krankenversicherung; Sachleistungen, z. B. Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus oder Geldleistungen, z. B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Rente.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / Zusammenfassung

Begriff Bei einer Schwangerschaft und Mutterschaft werden Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht. Dies sind: ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Versorgung mit Arznei-, Verband und Heilmitteln, Entbindung, häusliche Pflege, Haushaltshilfe und Mutterschaftsgeld. Darüber hinaus gelten für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Heimarbeit leisten, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungsarten / 2 Kostenerstattung

In der GKV kann anstelle von Dienst- und Sachleistungen auch die Kostenerstattung in Geld gewählt werden.[1] Die Kostenerstattung setzt voraus, dass die selbstbeschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die GKV allgemein als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen hat.[2] Der Anspruch auf eine Dienst- oder Sachleistung wandelt sich bei selbst beschafften Leistungen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenbehandlung / 1 Umfang

Die Krankenbehandlung umfasst die ärztliche und die zahnärztliche Behandlung durch einen Vertragsarzt oder Vertragszahnarzt,[1] die psychotherapeutische Behandlung[2] durch einen Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder Vertragsarzt, medizinische Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung die Einholung einer unabhängigen Zweitmeinung eines Arz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitserprobung / 2 Nebenleistungen

Neben den Kosten, die unmittelbar mit der Durchführung der Arbeitserprobung in Zusammenhang stehen, übernehmen die Leistungsträger die erforderlichen Kosten für eine Haushaltshilfe und die Reisekosten. Durch die Arbeitserprobung wird kein Beschäftigungsverhältnis begründet. Für die Dauer ist der Versicherte in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Wird Ü...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umzugskosten / 4 Steuerermäßigung für private Umzugskosten

Werden Umzugskosten vom Arbeitgeber nicht steuerfrei ersetzt und scheidet ein Werbungskostenabzug wegen fehlender beruflicher Veranlassung aus, kann für bestimmte Umzugsleistungen eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG in Betracht kommen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / 6 Ergänzende Leistungen

Zu den ergänzenden Leistungen gehören[1] Übergangsgeld, Haushaltshilfe, Reisekosten, Fahrtkosten, ärztlich verordneter Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Aufsicht (insbes. bei Herz- und Gefäßerkrankungen sowie Erkrankungen der Bewegungsorgane), Beiträge und Beitragszuschüsse, Übernahme/Zuschüsse von/zu Beiträgen zur Privatversicherung zum Versicherungsschutz gegen Kr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderrehabilitation / 3 Ergänzende Leistungen

Ergänzend zu den Leistungen zur Kinderrehabilitation werden Reisekosten nach § 73 SGB IX, Haushaltshilfe nach § 74 SGB IX, ärztlich verordneter Rehabilitationssport nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX und ärztlich verordnetes Funktionstraining nach § 64 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX übernommen. Praxis-Tipp Rahmenkonzept zur Vorsorge und Rehabilitation Ein "Gemeinsames Rahmenkonzept der gesetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindergartenzuschuss / Zusammenfassung

Begriff Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers (Sach- oder Barleistungen) zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder des Arbeitnehmers im Betriebskindergarten, einem privat betriebenen Kindergarten oder einer vergleichbaren Einrichtung sind lohnsteuerfrei. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entscheidungsfrist (Leistun... / 1.1 Sozialleistungen

Entscheidungsfristen können nur bei Leistungen greifen, die vor ihrer Durchführung durch die Krankenkasse genehmigt bzw. der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Dies sind grundsätzlich folgende Leistungen der GKV: Leistungen, die der Genehmigungspflicht unterliegen und von Versicherten, die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V gewählt haben, beantragt wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitgeber / 1 Identität und Rechtsform des Arbeitgebers

Eine allgemeingültige gesetzliche Definition für den Begriff des Arbeitgebers gibt es nicht. Er lässt sich mittelbar aber aus dem Begriff des Arbeitnehmers ableiten. Nach der Rechtsprechung des BAG ist Arbeitgeber derjenige, der mindestens einen Arbeitnehmer oder eine arbeitnehmerähnliche Person i. S. v. § 5 ArbGG beschäftigt.[1] Gesetzlich beschrieben wird der Arbeitgeber al...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Hausmeister / 5.2.3 Theater und Bühnen

Im Abschn. XXVII Entgeltordnung (VKA) – Beschäftigte an Theatern und Bühnen – ist ein weiteres spezielles Tätigkeitsmerkmal für Hausmeister vereinbart: Hausmeister mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 3 Jahren sind in der Entgeltgruppe 5 eingruppiert. Nach der Protokollerklärung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegeleistungen (Abgrenzun... / 2.2 Haushaltshilfe

Die Haushaltshilfe der gesetzlichen Krankenversicherung[1], der gesetzlichen Rentenversicherung[2] oder der gesetzlichen Unfallversicherung[3] sind umfassend und ohne besondere Abgrenzungsregelungen zu erbringen. Sie beinhaltet die Versorgung des gesamten Haushalts. Deshalb besteht keine Notwendigkeit im Rahmen der häuslichen Pflege auch die hauswirtschaftliche Versorgung si...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 109 Leistun... / 2.1 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Abs. 1)

Rz. 3 Rechtssystematisch ordnet § 109 Abs. 1 die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach Maßgabe von §§ 42 Abs. 2, 3, 69 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 dem Kreis der Eingliederungshilfeleistungen zu. Mit der Formulierung, dass unter Leistungen i. S. d. § 109 "insbesondere" Leistungen i. S. v. §§ 42 Abs. 2, 3, 69 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 zu verstehen sind, wird zum Ausdruck gebracht, ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Rz. 11 Die Steuerbefreiungen nach § 4 UStG können danach unterschieden werden, ob sie zum Vorsteuerabzug berechtigen, ob die Umsätze den Vorsteuerabzug ausschließen oder ob die Umsätze zwar steuerfrei ohne Vorsteuerabzug sind, jedoch nach § 9 UStG die Option zur Steuerpflicht zulässig ist und somit der Vorsteuerabzug erhalten bleibt. Im Einzelnen ergibt sich dazu folgende Ta...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 12 § 4 UStG beruht auf den einschlägigen Bestimmungen der Art. 131ff. bzw. 146ff. sowie auf Übergangsregelungen nach Art. 371 MwStSystRL . Art. 132 bis 137 MwStSystRL enthalten die Steuerbefreiungen, die den Vorsteuerabzug grundsätzlich ausschließen. Art. 132 bis 134 MwStSystRL regeln abschließend die Steuerbefreiungen für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten. Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe

Zusammenfassung Begriff Dem Begriff "Haushaltshilfe" kommt arbeits-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich eine unterschiedliche Bedeutung zu. Arbeits- und lohnsteuerrechtlich handelt es sich bei Haushaltshilfen um Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung für einen fremden Privathaushalt ausüben. Häufig werden sie auch als Hausgehilfen, Hausangestellte, Putzhilfen oder Zug...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 5 Haushaltshilfen in Altersheimen

Das Arbeitsverhältnis der Hausgehilfen in Altersheimen richtet sich nach den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften, wenn die Arbeit vollständig oder überwiegend für den gewerblichen Betrieb geleistet wird.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 3 Jugendliche Hausgehilfen

Bei Jugendlichen (unter 18 Jahren) ist das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten. Danach sind Ausnahmen vom Verbot der Samstags- und Sonntagsarbeit zulässig, allerdings ist dann ein berufsschulfreier Arbeitstag in derselben Woche zu gewähren; mindestens 2 Sonntage im Monat müssen und mindestens 2 Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei sein.[1] Für jugendliche Hausgehilfe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 1 Haushaltshilfe ist Arbeitnehmer

Haushaltshilfen sind Arbeitnehmer im lohnsteuerlichen Sinne. Die Vergütung an eine Haushaltshilfe ist regelmäßig als Arbeitslohn steuerpflichtig, weshalb der Arbeitgeber zum Lohnsteuereinbehalt verpflichtet ist. Hierfür gelten die allgemeinen Vorschriften, d. h. individuelle Besteuerung des Arbeitslohns nach den vom Arbeitgeber abgerufenen ELStAM oder Pauschalbesteuerung unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 2 Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten bei geringfügig beschäftigten Haushaltshilfen

Haushaltshilfen mit einem geringen Umfang der Tätigkeit[1] oder kurzer Dauer der Beschäftigung[2] sind von vornherein versicherungsfrei bzw. nicht versicherungspflichtig in der Kranken-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung und können sich von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen. Übersteigt das monatliche Entgelt für eine Haushaltshilfe im Priva...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 1 Anzuwendende Vorschriften

Für Hausgehilfen gelten grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften wie für andere Arbeitnehmer: Auch für Haushaltshilfen sind die Vorgaben des Nachweisgesetzes zu beachten. Der Haushaltshilfe müssen daher innerhalb der in § 2 Abs. 1 Satz 9 NachwG genannten Fristen die erforderlichen Angaben schriftlich ausgehändigt werden. Seit dem 1.1.2025 kann die Niederschrift...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 6 Verwandte als Haushaltshilfen

Bei Einsatz von Verwandten (Ehegatte) als krankenversicherungsrechtliche Haushaltshilfe bei Unmöglichkeit der Haushaltsführung besteht gemäß § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB V Anspruch auf Fahrtkostenersatz und Verdienstausfall. Arbeitsrechtlich bedarf es einer Freistellung durch den Arbeitgeber aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung[1], betrieblicher Übung, Gleichbehandlung oder aus de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / Zusammenfassung

Begriff Dem Begriff "Haushaltshilfe" kommt arbeits-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich eine unterschiedliche Bedeutung zu. Arbeits- und lohnsteuerrechtlich handelt es sich bei Haushaltshilfen um Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung für einen fremden Privathaushalt ausüben. Häufig werden sie auch als Hausgehilfen, Hausangestellte, Putzhilfen oder Zugehfrauen bezeic...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 2 Mutterschutz

Der Mutterschutz und der Mutterschutzlohn gelten auch für Hausgehilfen. So gilt das Verbot der Mehr- und Nachtarbeit.[1] Allerdings können sie, wie werdende und stillende Mütter in zahlreichen anderen Branchen, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn sie in die Beschäftigung einwilligen, ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 4 Häusliche Gemeinschaft

Bei Aufnahme in die häusliche Gemeinschaft besteht Gehorsamspflicht gegenüber dem Arbeitgeber, auch Anordnungen in Bezug auf die häuslichen Einrichtungen zu befolgen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 2 Förderung des Arbeitgebers

2.1 Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen Bestimmte Tätigkeiten einer Haushaltshilfe werden auf der Seite des Leistungsempfängers (= Arbeitgeber) steuerlich gefördert. In diesem Zusammenhang kommt insbesondere die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Beschäftigungsverhältnisse nach § 35a EStG in Betracht. In besonderen Fällen k...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / Arbeitsrecht

1 Anzuwendende Vorschriften Für Hausgehilfen gelten grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften wie für andere Arbeitnehmer: Auch für Haushaltshilfen sind die Vorgaben des Nachweisgesetzes zu beachten. Der Haushaltshilfe müssen daher innerhalb der in § 2 Abs. 1 Satz 9 NachwG genannten Fristen die erforderlichen Angaben schriftlich ausgehändigt werden. Seit dem 1.1....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / Lohnsteuer

1 Haushaltshilfe ist Arbeitnehmer Haushaltshilfen sind Arbeitnehmer im lohnsteuerlichen Sinne. Die Vergütung an eine Haushaltshilfe ist regelmäßig als Arbeitslohn steuerpflichtig, weshalb der Arbeitgeber zum Lohnsteuereinbehalt verpflichtet ist. Hierfür gelten die allgemeinen Vorschriften, d. h. individuelle Besteuerung des Arbeitslohns nach den vom Arbeitgeber abgerufenen ELS...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / Sozialversicherung

1 Sozialversicherungspflicht als Arbeitnehmer Beschäftigte in Privathaushalten werden grundsätzlich sozialversicherungsrechtlich wie alle anderen Arbeitnehmer behandelt. Grundsätzlich sind Beschäftigte im Haushalt bei einer entgeltlichen Beschäftigung versicherungspflichtig. Bei familiären Bindungen[1] gelten besondere Anforderungen an ein sozialversicherungspflichtiges Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 2.1 Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen

Bestimmte Tätigkeiten einer Haushaltshilfe werden auf der Seite des Leistungsempfängers (= Arbeitgeber) steuerlich gefördert. In diesem Zusammenhang kommt insbesondere die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Beschäftigungsverhältnisse nach § 35a EStG in Betracht. In besonderen Fällen kann darüber hinaus auf Antrag auch eine Steuerermäßigung für Handwerker...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 2.2 Nachrangigkeit der Steuerermäßigung

Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen sind im Rahmen einer Steuerermäßigung von der Einkommensteuerschuld abzugsfähig.[1] Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wurden, nicht als Betriebsausgaben bzw. als Werbungskosten zu behandeln und nicht als...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 2.4 Höhe der Steuerermäßigung

Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die in einem im EU/EWR-Bereich liegenden Privathaushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt werden, ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag bei einer geringfügigen Beschäftigung i. S. v. § 8a SGB IV, für die der pauschale Rentenversicherungsbeitrag von 5 % zu entrichten ist, um 20 % der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchsten...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 3 Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Der Arbeitnehmer kann den Steuervorteil nach § 35a EStG bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren erhalten. Hierzu kann auf seinen Antrag beim Finanzamt ein entsprechender Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal berücksichtigt werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 2.5 Berücksichtigungsfähige Aufwendungen

Zu den begünstigten Aufwendungen für die haushaltsnahe Beschäftigung gehören: der Bruttoarbeitslohn oder das Arbeitsentgelt (bei Anwendung des Haushaltsscheckverfahrens und geringfügiger Beschäftigung i. S. d. § 8a SGB IV), vom Steuerpflichtigen getragene Sozialversicherungsbeiträge, die Lohnsteuer, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, die Umlagen nach dem Aufw...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 1 Sozialversicherungspflicht als Arbeitnehmer

Beschäftigte in Privathaushalten werden grundsätzlich sozialversicherungsrechtlich wie alle anderen Arbeitnehmer behandelt. Grundsätzlich sind Beschäftigte im Haushalt bei einer entgeltlichen Beschäftigung versicherungspflichtig. Bei familiären Bindungen[1] gelten besondere Anforderungen an ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 2.3 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören alle Dienstleistungen, die eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen oder damit in Zusammenhang stehen.[1] Das sind Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und in regelmäßigen (kürzeren) Abständen anfallen, u. a. Reinigung der Wohnung, z. B. Tätigkeit eines selbstständigen F...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.1 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell positive Fallgestaltungen

Rz. 65 Wahrnehmung des Umgangsrechts Die Wahrnehmung des Umgangsrechts eines geschiedenen oder (dauernd) getrennt lebenden Elternteils kann regelmäßige Fahrt-, Verpflegungs- und/oder Übernachtungskosten zur Folge haben, die nicht i. S. v. Abs. 6 zu vermeiden oder aus anderen Mitteln zu bestreiten sind. Können diese nicht aus der Leistung für den Regelbedarf, etwa vorhandenem ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.3 Mehrbedarf für Alleinerziehende (Abs. 3)

Rz. 30 Abs. 3 sieht Leistungen für Mehrbedarfe Alleinerziehender vor. Zur Weiterentwicklung des Mehrbedarfes mit der Einordnung des Bundessozialhilfegesetzes in das SGB vgl. BT-Drs. 15/1734 S. 1761 (Hinweis in BT-Drs. 18/4296). Der Mehrbedarf kann insbesondere durch einen geringeren Umfang verfügbarer Zeit für preisbewusste Einkäufe und durch die Inanspruchnahme von Dienstle...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze v. ...mehr