Fachbeiträge & Kommentare zu Haushaltshilfe

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hausverwalter

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Hausverwalter sind im Gegensatz zu Hausmeistern und Hauswarten idR selbständig. Wesentlich für die selbständige Tätigkeit ist, dass sie in ihrem Kernbereich auf der eigenen persönlichen Arbeitskraft des Berufsträgers beruht (vgl BFH 175, 284 = BStBl 1994 II, 936). Der Hausverwalter ist gewerblich tätig und erzielt > Einkünfte aus § 15 EStG, we...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haushaltsscheck

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Geringfügige Beschäftigung Rz 1, 15 ff, 45 ff; > Haushaltshilfe Rz 26 ff; ergänzend > Digitalisierung Rz 1.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haushaltsersparnis

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Entstehen dem > Arbeitnehmer aufgrund einer > Auswärtstätigkeit (> Reisekosten Rz 20 ff) oder durch > Doppelte Haushaltsführung Mehraufwendungen für Verpflegung, werden diese durch die in § 9 Abs 4a EStG aufgeführten Verpflegungspauschalen als > Werbungskosten berücksichtigt. Da die Pauschalen lediglich den erwerbsbedingten Mehraufwand abgelten sol...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haushaltsführung

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die lebensnotwendigen Aufwendungen des Stpfl für den Haushalt werden steuerlich grundsätzlich mit dem > Grundfreibetrag Rz 1 abgegolten; darüber hinausgehende Aufwendungen sind grundsätzlich nicht abziehbar (vgl § 12 Nr 1 Satz 1 EStG; > Lebensführung Rz 1). Ausnahmen gelten, wenn aus beruflicher Veranlassung am Beschäftigungsort in einer Zweitwohnu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Grabpflegekosten

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Bestattung. Für Grabpflegekosten gibt es keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen (EFG 2009, 761 = DStRE 2009, 1060; > Haushaltshilfe Rz 25/1). Aufwendungen für die Sanierung einer Grabstätte sind keine > Außergewöhnliche Belastungen (BFH/NV 2020, 190 = HFR 2020, 235). Ergänzend > Versorgungsrenten Rz 106.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Häusliche Krankenpflege

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zur Besteuerung der > Einnahmen der Pflegepersonen > Pflegepersonal. Für eine Pflegedienstkraft kann der Haushalt der gepflegten Person die > Erste Tätigkeitsstätte darstellen, zB wenn der > Arbeitgeber angeordnet hat, dass die Pflegedienstkraft dort bis auf Weiteres tätig werden soll (vgl BMF vom 25.11.2020, Rz 32 Beispiel 23, BStBl 2020 I, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hausaufgabenhilfe

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Vergütungen für Personen, die Hausaufgabenhilfe leisten, unterliegen idR nicht dem LSt-Abzug. Es handelt sich nicht um > Arbeitslohn, sondern um > Einnahmen aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG; > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit Rz 12), ggf um Einnahmen aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 26 EStG kann bei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hausschneiderin

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Hausschneiderin, die in der Wohnung des Auftraggebers ein bestimmtes Kleidungsstück gegen Stücklohn herstellt, ist selbständig und erzielt > Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Dagegen ist eine Hausschneiderin, die regelmäßig an bestimmten Tagen in der Wohnung des Auftraggebers Kleidungsstücke und Wäsche herstellt oder ausbessert u...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsätzliche Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufwendungen für den Umzug von einer Privatwohnung in eine andere gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die private > Lebensführung . Sie sind aber als allgemeine > Werbungskosten iSv § 9 Abs 1 Satz 1 EStG abziehbar, wenn der Stpfl nahezu ausschließlich aus beruflicher Veranlassung (> Rz 15 ff) umzieht. Das betrifft t...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Diplomaten und Konsularbeamte

Rn. 101 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Diplomaten und Konsularbeamte sind aufgrund völkerrechtlicher Abkommen im Inland idR nicht ständig ansässig und daher auch dann nicht unbeschränkt stpfl, wenn sie aufgrund ihrer Tätigkeit im Inland wohnen oder sich hier ständig aufhalten. Dieser Personenkreis ist nach Art 34 und Art 38 Abs 1 Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehunge...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8 Keine Berücksichtigung von individuellen Freibeträgen und Pauschalen (Abs. 6)

Rz. 32 Steuerliche Freibeträge und Pauschalen werden grds. bei der Ermittlung der Abzüge für Steuern nur berücksichtigt, wenn sie ohne Weiteres der berechtigten Person zustehen (Abs. 6). Die Norm orientiert sich damit an § 153 Abs. 1 Satz 3 SGB III und ist Ausfluss der Entscheidung des Gesetzgebers für eine pauschalierte Berechnung des Bemessungsentgelts für den Elterngeldbe...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.9 Dauer des Anspruchs auf "Haushaltshilfe"

Rz. 45 Der Anspruch auf Haushaltshilfe beginnt i. d. R. mit dem Tag, an dem der haushaltsführende bzw. an der Haushaltsführung beteiligte Rehabilitand wegen einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation bzw. einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. Rz. 4) an der Fortführung des Haushalts gehindert ist. Notwendige Fahrzeiten sind zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.6 Antrag auf Haushaltshilfe; Antragsverfahren

Rz. 37 Dem Grunde nach ist die Haushaltshilfe eine Dienst- bzw. Naturalleistung. Sie ist, von dringenden Fällen abgesehen (BSG, Urteil v. 24.9.2002, B 3 KR 2/02 R), vor ihrer Inanspruchnahme beim Rehabilitationsträger zu beantragen; denn dem Rehabilitanden steht ein Anspruch auf Kostenerstattung nur zu, wenn er erklärt, die Haushaltshilfe nicht als Naturalleistung (= z. B. V...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.4 Umfang der Haushaltshilfe

Rz. 21 Der Begriff der Haushaltshilfe ist gesetzlich nicht definiert. Aus der Tatsache, dass die Haushaltshilfe bei Ausfall des an der Haushaltsführung beteiligten Rehabilitanden zur Verfügung zu stellen ist, muss aber geschlossen werden, dass sich die Hilfe auf die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten innerhalb eines Privathaushalts bezieht. Die bisherigen Haushaltsführungsarbe...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.12 Betriebs-/Haushaltshilfe bei landwirtschaftlichen und vergleichbaren Betrieben (Abs. 4)

Rz. 50 Für landwirtschaftliche Unternehmer ist es unerlässlich, dass das Unternehmen bei einem Arbeitsausfall des Rehabilitanden weiterläuft (z. B. Kühe melken, Gemüse und Obst ernten). Aus diesem Grund bedurfte es einer besonderen Regelung für Rehabilitanden, die während ihrer Abwesenheit ihr landwirtschaftliches Unternehmen durch Betriebshelfer (Rz. 51) fortführen müssen. A...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.11 Kinderbetreuungskosten bei fehlendem Anspruch auf Haushaltshilfe (Abs. 3)

Rz. 47 Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Personensorge, die nach § 1631 BGB allgemein die Pflicht und das Recht der Eltern umfasst, das noch nicht volljährige Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Nimmt ein Rehabilitand an einer medizinischen Rehabilitationsleistung oder an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben teil, kann er i. d. R. dieser Verpflicht...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.3 Anspruchsvoraussetzungen für die Haushaltshilfe

2.3.1 Verhinderung an der Haushaltsführung wegen einer Teilhabeleistung Rz. 10 Ein Rehabilitand kann nach § 74 Abs. 1 vom Rehabilitationsträger nur dann Haushaltshilfe beanspruchen, wenn er wegen einer medizinischen Rehabilitationsleistung (auch als Begleitperson oder im Rahmen eines Angehörigenseminars; Rz. 11) oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. Rz. 4) an de...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.3.1 Verhinderung an der Haushaltsführung wegen einer Teilhabeleistung

Rz. 10 Ein Rehabilitand kann nach § 74 Abs. 1 vom Rehabilitationsträger nur dann Haushaltshilfe beanspruchen, wenn er wegen einer medizinischen Rehabilitationsleistung (auch als Begleitperson oder im Rahmen eines Angehörigenseminars; Rz. 11) oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. Rz. 4) an der Weiterführung seines eigenen Haushalts gehindert ist. Die Haushaltshi...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.3.3 Kinder

Rz. 17 Weitere Voraussetzung für einen Anspruch auf Haushaltshilfe ist, dass zum Zeitpunkt des Beginns der "Verhinderung an der Haushaltsführung durch den Rehabilitanden" (vgl. Rz. 18) im Haushalt zumindest ein Kind lebt, das nicht älter als 11 Jahre (Rz. 18) oder zwar älter als 11 Jahre, aber behindert und auf Hilfe angewiesen (vgl. Rz. 19) ist. Keine Rolle spielt, ob das Kin...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.1 Grundsätze

Rz. 4 Bei der Anwendung des § 74 ist zu unterscheiden zwischen der Haushaltshilfe zwecks Weiterführung des Haushalts und der Betreuung der dort lebenden Kinder (Rz. 10 ff.), der Mitaufnahme von im Haushalt lebenden Kindern in der Rehabilitationseinrichtung anstelle einer Haushaltshilfe (Rz. 38 ff.), den Kinderbetreuungskosten für Kinder, die nicht über eine Haushaltshilfe verso...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2026 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 eingeführt. Sie wurde seitdem nicht geändert. Rz. 2 In der Vergangenheit scheiterten Rehabilitations-/Teilhabeleistungen in manchen Fällen, weil der bisher haushaltsführ...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5.3.1 Überblick

Rz. 26 Der Rehabilitand kann, wenn der Rehabilitationsträger im Rahmen der Naturalleistung keine Ersatzkraft für die Haushaltsführung stellt oder er eine Ersatzkraft im Rahmen der Naturalleistung nicht wünscht (vgl. Rz. 23), grundsätzlich wählen, ob er die Haushaltshilfe durch Verwandte und Verschwägerte (vgl. Rz. 28 ff.), durch sonstige Angehörige/Bekannte (vgl. Rz. 32), durch ei...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5.7 Unbezahlter Urlaub

Rz. 34 Wie bereits unter Rz. 15 f. erwähnt, kann der Rehabilitand keine Haushaltshilfe beanspruchen, wenn im Haushalt eine andere Person (z. B. der Ehegatte oder der Lebenspartner, Großmutter, im Haushalt lebende volljährige Schwester) lebt, die den Haushalt weiterführen kann. In der Praxis sind im Familienhaushalt lebende Ehegatten/Partner/Großeltern etc. oft aus beruflichen...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 3 Materialien

Rz. 52 Schreiben des Bundesamtes für Soziale Sicherung v. 4.2.2021 an die bundesunmittelbaren Krankenkassen, Az: 211-5152.5-2875/2016. Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen v. 9.12.1988. Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zur Haushaltshilfe, Stand: 1.1.2025. Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess. Fachbeitrag "Anspruch auf Haushaltshilf...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.2.2.1 Zuzahlung

Rz. 7 Die Vorschrift des § 38 Abs. 5 SGB V sieht bei Haushaltshilfe zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung eine Zuzahlung vom Versicherten i. H. v. 10 % des Abgabepreises, mindestens 5,00 und höchstens 10,00 EUR je Tag, vor (allerdings nicht mehr als die Kosten der Leistung selbst). § 74 SGB IX kennt dagegen keinerlei Zuzahlung des Rehabilitanden. Wenn Rehabilitanden z...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.2.2.2 Mehrleistungen der Krankenkasse im Rahmen der Satzungsregelung

Rz. 9 Die Krankenversicherungsträger haben als einzige Rehabilitationsträger nach § 38 Abs. 2 SGB V die Möglichkeit, durch ihre Satzungen zu bestimmen, dass auch in anderen als den in § 38 Abs. 1 SGB V genannten Fällen Haushaltshilfe erbracht werden kann, wenn die Haushaltsführung wegen Krankheit nicht möglich ist. In der Praxis wurde die Altersgrenze für die Kinder bei viel...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.8 Unterbringung der Kinder außerhalb des eigenen Haushalts (Abs. 2, 2. Alternative)

Rz. 42 Bei der Haushaltshilfe handelt es sich in erster Linie um die Weiterführung der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in der Wohnung des Rehabilitanden während dessen Abwesenheit/Verhinderung. Diese Weiterführung des Haushalts umfasst bei Bedarf auch die Beaufsichtigung und Betreuung der in dem Haushalt lebenden Kinder während der Einsatzzeit. Auf Wunsch des Rehabilitanden...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5.2 Rehabilitationsträger stellt eine professionelle Ersatzkraft eines Vertragspartners

Rz. 25 Die Haushaltshilfe ist vom Rehabilitationsträger grundsätzlich als Dienstleistung (Naturalleistung) zur Verfügung zu stellen. Da die Rehabilitationsträger i. d. R. keine eigenen Arbeitskräfte mehr beschäftigen, vermitteln sie diese Kräfte über Wohlfahrtsorganisationen und sonstige Vertragsunternehmen, sofern sie entsprechende Verträge mit diesen Organisationen/Vertrag...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.2.2 Abgrenzung des § 38 SGB V zu § 74 SGB IX

Rz. 6 Die Vorschriften des SGB IX – und damit auch § 74 SGB IX – finden nur dann Anwendung, wenn die rehabilitationsträgerspezifischen Vorschriften (z. B. des SGB V) auf die Vorschriften des SGB IX verweisen oder das rehabilitationsträgerspezifische Recht keine eigene Regelung enthält ("Vorbehalt abweichender Regelungen" i. S. d. § 7 Abs. 1; vgl. auch BSG, Urteile unter Rz. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.7 Mitnahme des Kindes in die Rehabilitationseinrichtung (Abs. 2, 1. Alternative)

Rz. 38 Eine Mitnahme eines oder mehrerer Kinder an den Ort der Rehabilitations-/Teilhabeleistung kommt nach § 74 Abs. 2 auf Antrag des Rehabilitanden in Betracht, wenn der Rehabilitand keine andere Betreuung des Kindes oder der Kinder durch Verwandte/Verschwägerte bis zum 2. Grad sicherstellen kann oder Gründe bestehen, die Betreuung des Kindes während der Abwesenheit des Reh...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5.1 Rehabilitationsträger stellt eigenes professionelles Personal

Rz. 24 Die Gewährung einer Haushaltshilfe stellt grundsätzlich eine Sachleistung dar. Die Leistung wird von der Systematik des Gesetzgebers in erster Linie von dem Personal des jeweiligen Rehabilitationsträgers in Form einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt. In der Vergangenheit beschäftigten sogar einige wenige Rehabilitationsträger professionelle Haushaltshilfskräfte ...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5.6 Selbstgewählte Ersatzkraft von einem karitativen Verband oder von sonstigen Dienstleistern

Rz. 33 Hat sich der Rehabilitand nach vorheriger Einbindung des Rehabilitationsträgers (vgl. Rz. 37) als Ersatzkraft zur Fortführung des Haushalts nicht eine Privatperson, sondern eine qualifizierte Fachkraft von einem Wohlfahrtsverband oder einer vergleichbaren Einrichtung/Institution beschafft, sind die hierdurch anfallenden notwendigen Kosten auch dann zu erstatten, wenn ...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.2.1 Überblick

Rz. 5 Nach § 7 Abs. 1 gelten die Vorschriften des SGB IX und damit § 74 SGB IX nur, wenn das jeweilige rehabilitationsträgerspezifische Recht (z. B. SGB V für die Krankenversicherung) nicht etwas Abweichendes regelt (vgl. auch BSG, Urteile v. 22.3.2012, B 8 SO 30/10 R, v. 31.1.2012, B 2 U 1/11 R, und v. 26.6.2007, B 1 KR 36/06 R). Das bedeutet: Die Voraussetzungen für die Le...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.10 Zuständigkeit beim Trägerwechsel

Rz. 46 Bei der Haushaltshilfe handelt es sich um eine Nebenleistung der Hauptleistung. Nur derjenige Rehabilitationsträger hat die Kosten zu übernehmen, der gleichzeitig auch die Kosten der Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung trägt. Bei einem Wechsel des Rehabilitationsträgers in der Leistungszuständigkeit (z. B. bei der neurologischen Rehabilitation zwischen Kranken- und ...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.3.2 Keine andere Person kann den Haushalt weiterführen

Rz. 15 Der Anspruch auf Haushaltshilfe setzt u. a. voraus, dass keine andere Person im Haushalt lebt, die die Haushaltsarbeiten (Inhalt: vgl. Rz. 13) anstelle des Rehabilitanden im Rahmen des Zumutbaren weiterführen kann. Entscheidend ist das tatsächliche Leben einer anderen Person in dem Haushalt, die den Haushalt anstelle des Rehabilitanden weiterführen könnte. Auf eine ver...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5.4.2 Verwandte und Verschwägerte ab dem 3. Grad

Rz. 29 Ist die Ersatzkraft mit dem Rehabilitanden nicht oder nur ab dem 3. Grad verwandt oder verschwägert, können auch die Einsatzstunden angemessen vergütet bzw. erstattet werden – und zwar für eine angemessene Stundenzahl je Einsatztag. Als angemessen werden bei einem achtstündigen Einsatz die (durch Quittung etc.) nachgewiesenen Aufwendungen bis zu einem täglichen Höchstb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5.3.2 Höhe der Kostenerstattung

Rz. 27 Bei einer vom Rehabilitanden selbst gewählten Ersatzkraft (Privatperson) oder bei einem von ihm selbst gewählten Haushaltshilfeunternehmen, das kein Vertragspartner des Rehabilitationsträgers ist, erstattet der Rehabilitationsträger die Auslagen des Rehabilitanden gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 SGB IX i. V. m. § 38 SGB V in angemessener Höhe. Dieses bedeutet, dass die zu er...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5 Auswahlrecht: Vom Rehabilitationsträger gestellte und vom Rehabilitanden selbst ausgewählte Haushaltskräfte

Rz. 23 Gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 SGB IX i. V. m. § 38 Abs. 4 SGB V kann der die Teilhabeleistung durchführende Rehabilitationsträger dem Rehabilitanden zum Zweck der Weiterführung des Haushalts eine bei dem Rehabilitationsträger angestellte, professionelle Haushaltskraft stellen (vgl. Rz. 24), eine professionell tätige Haushaltskraft über einen Vertragspartner des Rehabilitatio...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 15 Geringfügige Beschäftigung

Rz. 43 Auch geringfügig Beschäftigte i.S.v. § 8 SGB IV haben einen Urlaubsanspruch. Die Dauer der für die Erfüllung des Urlaubsanspruchs erforderlichen Befreiung von der Arbeitspflicht bemisst sich auch für solche Arbeitnehmer nach der Zahl der für sie maßgeblichen Arbeitstage. Beispiel Eine in einem Privathaushalt tätige Haushaltshilfe, die an 2 Tagen pro Woche jeweils 2,5 S...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Private Krankenzusatzversic... / 1.6 Krankenhaustagegeldversicherung

Pro Tag eines stationären Aufenthalts wird von der Versicherung das vereinbarte Tagegeld ausgezahlt. Die Summe ist frei verwendbar, etwa für eine Haushaltshilfe.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 9.2.3 Die Beispielsmerkmale im Einzelnen

Bei der Auslegung des Oberbegriffs "einfachste Tätigkeiten" ist die sich aus den Beispielstätigkeiten ergebende Wertungsebene zu berücksichtigen, weil die Tarifvertragsparteien mit den Tätigkeitsbeispielen Maß und Richtung für die Auslegung des maßgeblichen Oberbegriffs gegeben haben.[1] Daher wird nachfolgend deren Bedeutung und Geltungsbereich näher betrachtet. Beschäftigte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe

Zusammenfassung Begriff Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn der Haushalt aufgrund einer Krankheit oder Schwangerschaft nicht weitergeführt werden kann. Eine Voraussetzung ist, dass ein Kind im Haushalt lebt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Anspruch besteht nur, wenn im Haushalt keine ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.30 Haushaltshilfe

Haushaltshilfen oder Putzhilfen bzw. Reinigungskräfte sind, unabhängig davon, ob sie in mehreren Haushalten beschäftigt sind, in aller Regel Arbeitnehmer. Das gilt auch für Au-pairs. Im Einzelfall sind diese ausnahmsweise keine Arbeitnehmer.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 8 Zuzahlung

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten je Kalendertag der Inanspruchnahme eine Zuzahlung i. H. v. 10 % der Kosten, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR; allerdings nicht mehr als die tatsächlichen täglichen Kosten. Die Zuzahlung erhebt die Krankenkasse. Bei der Haushaltshilfe als Sachleistung errechnet sich die Zuzahlung aus den täglichen Kosten der erb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 1.1 Voraussetzungen

Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen einer Krankenhausbehandlung ambulanten oder stationären medizinischen Vorsorgeleistung medizinischen Vorsorgeleistung für Mütter und Väter häuslichen Krankenpflege ambulanten oder stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahme oder medizinischen Rehabilitation für Mütter die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und i...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 3.2 Leistungsumfang

Die Haushaltshilfe wird bei Ausfall der haushaltsführenden Person zur Verfügung gestellt. Sie besteht daher aus hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Die Haushaltshilfe umfasst die Dienstleistungen, die zur Weiterführung des Haushalts notwendig sind, z. B. Beschaffung und Zubereitung der Mahlzeiten, Pflege der Kleidung und der Wohnräume. Darüber hinaus erstreckt sie sich auf die...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 9.2 Leistungen aus der Pflegeversicherung

Die Haushaltshilfe ist umfassend und ohne besondere Abgrenzungsregelungen zu erbringen. Sie beinhaltet die Versorgung des gesamten Haushalts. Deshalb besteht keine Notwendigkeit im Rahmen der häuslichen Pflege auch die hauswirtschaftliche Versorgung sicherzustellen. Das Pflegegeld kann neben der Haushaltshilfe beansprucht werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / Zusammenfassung

Begriff Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn der Haushalt aufgrund einer Krankheit oder Schwangerschaft nicht weitergeführt werden kann. Eine Voraussetzung ist, dass ein Kind im Haushalt lebt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Anspruch besteht nur, wenn im Haushalt keine andere Person l...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 2.3 Leistungsumfang

Die Haushaltshilfe wird bei krankheitsbedingter Verhinderung der haushaltsführenden Person zur Verfügung gestellt. Sie besteht daher aus hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Die Haushaltshilfe umfasst demnach die Dienstleistungen, die zur Weiterführung des Haushalts notwendig sind. Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehören z. B. Besorgungen (auch von Arzneimitteln), Einkaufen...mehr