Fachbeiträge & Kommentare zu Haushaltshilfe

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2026 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 eingeführt. Sie wurde seitdem nicht geändert. Rz. 2 In der Vergangenheit scheiterten Rehabilitations-/Teilhabeleistungen in manchen Fällen, weil der bisher haushaltsführ...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.7 Mitnahme des Kindes in die Rehabilitationseinrichtung (Abs. 2, 1. Alternative)

Rz. 38 Eine Mitnahme eines oder mehrerer Kinder an den Ort der Rehabilitations-/Teilhabeleistung kommt nach § 74 Abs. 2 auf Antrag des Rehabilitanden in Betracht, wenn der Rehabilitand keine andere Betreuung des Kindes oder der Kinder durch Verwandte/Verschwägerte bis zum 2. Grad sicherstellen kann oder Gründe bestehen, die Betreuung des Kindes während der Abwesenheit des Reh...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5.2 Rehabilitationsträger stellt eine professionelle Ersatzkraft eines Vertragspartners

Rz. 25 Die Haushaltshilfe ist vom Rehabilitationsträger grundsätzlich als Dienstleistung (Naturalleistung) zur Verfügung zu stellen. Da die Rehabilitationsträger i. d. R. keine eigenen Arbeitskräfte mehr beschäftigen, vermitteln sie diese Kräfte über Wohlfahrtsorganisationen und sonstige Vertragsunternehmen, sofern sie entsprechende Verträge mit diesen Organisationen/Vertrag...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.2.2 Abgrenzung des § 38 SGB V zu § 74 SGB IX

Rz. 6 Die Vorschriften des SGB IX – und damit auch § 74 SGB IX – finden nur dann Anwendung, wenn die rehabilitationsträgerspezifischen Vorschriften (z. B. des SGB V) auf die Vorschriften des SGB IX verweisen oder das rehabilitationsträgerspezifische Recht keine eigene Regelung enthält ("Vorbehalt abweichender Regelungen" i. S. d. § 7 Abs. 1; vgl. auch BSG, Urteile unter Rz. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.8 Unterbringung der Kinder außerhalb des eigenen Haushalts (Abs. 2, 2. Alternative)

Rz. 42 Bei der Haushaltshilfe handelt es sich in erster Linie um die Weiterführung der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in der Wohnung des Rehabilitanden während dessen Abwesenheit/Verhinderung. Diese Weiterführung des Haushalts umfasst bei Bedarf auch die Beaufsichtigung und Betreuung der in dem Haushalt lebenden Kinder während der Einsatzzeit. Auf Wunsch des Rehabilitanden...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5.1 Rehabilitationsträger stellt eigenes professionelles Personal

Rz. 24 Die Gewährung einer Haushaltshilfe stellt grundsätzlich eine Sachleistung dar. Die Leistung wird von der Systematik des Gesetzgebers in erster Linie von dem Personal des jeweiligen Rehabilitationsträgers in Form einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt. In der Vergangenheit beschäftigten sogar einige wenige Rehabilitationsträger professionelle Haushaltshilfskräfte ...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.2.2.1 Zuzahlung

Rz. 7 Die Vorschrift des § 38 Abs. 5 SGB V sieht bei Haushaltshilfe zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung eine Zuzahlung vom Versicherten i. H. v. 10 % des Abgabepreises, mindestens 5,00 und höchstens 10,00 EUR je Tag, vor (allerdings nicht mehr als die Kosten der Leistung selbst). § 74 SGB IX kennt dagegen keinerlei Zuzahlung des Rehabilitanden. Wenn Rehabilitanden z...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.2.2.2 Mehrleistungen der Krankenkasse im Rahmen der Satzungsregelung

Rz. 9 Die Krankenversicherungsträger haben als einzige Rehabilitationsträger nach § 38 Abs. 2 SGB V die Möglichkeit, durch ihre Satzungen zu bestimmen, dass auch in anderen als den in § 38 Abs. 1 SGB V genannten Fällen Haushaltshilfe erbracht werden kann, wenn die Haushaltsführung wegen Krankheit nicht möglich ist. In der Praxis wurde die Altersgrenze für die Kinder bei viel...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.2.1 Überblick

Rz. 5 Nach § 7 Abs. 1 gelten die Vorschriften des SGB IX und damit § 74 SGB IX nur, wenn das jeweilige rehabilitationsträgerspezifische Recht (z. B. SGB V für die Krankenversicherung) nicht etwas Abweichendes regelt (vgl. auch BSG, Urteile v. 22.3.2012, B 8 SO 30/10 R, v. 31.1.2012, B 2 U 1/11 R, und v. 26.6.2007, B 1 KR 36/06 R). Das bedeutet: Die Voraussetzungen für die Le...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 3 Materialien

Rz. 52 Schreiben des Bundesamtes für Soziale Sicherung v. 4.2.2021 an die bundesunmittelbaren Krankenkassen, Az: 211-5152.5-2875/2016. Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen v. 9.12.1988. Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zur Haushaltshilfe, Stand: 1.1.2025. Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess. Fachbeitrag "Anspruch auf Haushaltshilf...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5.6 Selbstgewählte Ersatzkraft von einem karitativen Verband oder von sonstigen Dienstleistern

Rz. 33 Hat sich der Rehabilitand nach vorheriger Einbindung des Rehabilitationsträgers (vgl. Rz. 37) als Ersatzkraft zur Fortführung des Haushalts nicht eine Privatperson, sondern eine qualifizierte Fachkraft von einem Wohlfahrtsverband oder einer vergleichbaren Einrichtung/Institution beschafft, sind die hierdurch anfallenden notwendigen Kosten auch dann zu erstatten, wenn ...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.10 Zuständigkeit beim Trägerwechsel

Rz. 46 Bei der Haushaltshilfe handelt es sich um eine Nebenleistung der Hauptleistung. Nur derjenige Rehabilitationsträger hat die Kosten zu übernehmen, der gleichzeitig auch die Kosten der Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung trägt. Bei einem Wechsel des Rehabilitationsträgers in der Leistungszuständigkeit (z. B. bei der neurologischen Rehabilitation zwischen Kranken- und ...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.3.2 Keine andere Person kann den Haushalt weiterführen

Rz. 15 Der Anspruch auf Haushaltshilfe setzt u. a. voraus, dass keine andere Person im Haushalt lebt, die die Haushaltsarbeiten (Inhalt: vgl. Rz. 13) anstelle des Rehabilitanden im Rahmen des Zumutbaren weiterführen kann. Entscheidend ist das tatsächliche Leben einer anderen Person in dem Haushalt, die den Haushalt anstelle des Rehabilitanden weiterführen könnte. Auf eine ver...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5.4.2 Verwandte und Verschwägerte ab dem 3. Grad

Rz. 29 Ist die Ersatzkraft mit dem Rehabilitanden nicht oder nur ab dem 3. Grad verwandt oder verschwägert, können auch die Einsatzstunden angemessen vergütet bzw. erstattet werden – und zwar für eine angemessene Stundenzahl je Einsatztag. Als angemessen werden bei einem achtstündigen Einsatz die (durch Quittung etc.) nachgewiesenen Aufwendungen bis zu einem täglichen Höchstb...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5.3.2 Höhe der Kostenerstattung

Rz. 27 Bei einer vom Rehabilitanden selbst gewählten Ersatzkraft (Privatperson) oder bei einem von ihm selbst gewählten Haushaltshilfeunternehmen, das kein Vertragspartner des Rehabilitationsträgers ist, erstattet der Rehabilitationsträger die Auslagen des Rehabilitanden gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 SGB IX i. V. m. § 38 SGB V in angemessener Höhe. Dieses bedeutet, dass die zu er...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5 Auswahlrecht: Vom Rehabilitationsträger gestellte und vom Rehabilitanden selbst ausgewählte Haushaltskräfte

Rz. 23 Gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 SGB IX i. V. m. § 38 Abs. 4 SGB V kann der die Teilhabeleistung durchführende Rehabilitationsträger dem Rehabilitanden zum Zweck der Weiterführung des Haushalts eine bei dem Rehabilitationsträger angestellte, professionelle Haushaltskraft stellen (vgl. Rz. 24), eine professionell tätige Haushaltskraft über einen Vertragspartner des Rehabilitatio...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 15 Geringfügige Beschäftigung

Rz. 43 Auch geringfügig Beschäftigte i.S.v. § 8 SGB IV haben einen Urlaubsanspruch. Die Dauer der für die Erfüllung des Urlaubsanspruchs erforderlichen Befreiung von der Arbeitspflicht bemisst sich auch für solche Arbeitnehmer nach der Zahl der für sie maßgeblichen Arbeitstage. Beispiel Eine in einem Privathaushalt tätige Haushaltshilfe, die an 2 Tagen pro Woche jeweils 2,5 S...mehr

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Private Krankenzusatzversic... / 1.6 Krankenhaustagegeldversicherung

Pro Tag eines stationären Aufenthalts wird von der Versicherung das vereinbarte Tagegeld ausgezahlt. Die Summe ist frei verwendbar, etwa für eine Haushaltshilfe.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.2.3 Die Beispielsmerkmale im Einzelnen

Bei der Auslegung des Oberbegriffs "einfachste Tätigkeiten" ist die sich aus den Beispielstätigkeiten ergebende Wertungsebene zu berücksichtigen, weil die Tarifvertragsparteien mit den Tätigkeitsbeispielen Maß und Richtung für die Auslegung des maßgeblichen Oberbegriffs gegeben haben.[1] Daher wird nachfolgend deren Bedeutung und Geltungsbereich näher betrachtet. Beschäftigte...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

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Haushaltshilfe

Zusammenfassung Begriff Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn der Haushalt aufgrund einer Krankheit oder Schwangerschaft nicht weitergeführt werden kann. Eine Voraussetzung ist, dass ein Kind im Haushalt lebt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Anspruch besteht nur, wenn im Haushalt keine ...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.30 Haushaltshilfe

Haushaltshilfen oder Putzhilfen bzw. Reinigungskräfte sind, unabhängig davon, ob sie in mehreren Haushalten beschäftigt sind, in aller Regel Arbeitnehmer. Das gilt auch für Au-pairs. Im Einzelfall sind diese ausnahmsweise keine Arbeitnehmer.[1]mehr

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Haushaltshilfe / 8 Zuzahlung

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten je Kalendertag der Inanspruchnahme eine Zuzahlung i. H. v. 10 % der Kosten, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR; allerdings nicht mehr als die tatsächlichen täglichen Kosten. Die Zuzahlung erhebt die Krankenkasse. Bei der Haushaltshilfe als Sachleistung errechnet sich die Zuzahlung aus den täglichen Kosten der erb...mehr

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Haushaltshilfe / 1.1 Voraussetzungen

Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen einer Krankenhausbehandlung ambulanten oder stationären medizinischen Vorsorgeleistung medizinischen Vorsorgeleistung für Mütter und Väter häuslichen Krankenpflege ambulanten oder stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahme oder medizinischen Rehabilitation für Mütter die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und i...mehr

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Haushaltshilfe / 3.2 Leistungsumfang

Die Haushaltshilfe wird bei Ausfall der haushaltsführenden Person zur Verfügung gestellt. Sie besteht daher aus hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Die Haushaltshilfe umfasst die Dienstleistungen, die zur Weiterführung des Haushalts notwendig sind, z. B. Beschaffung und Zubereitung der Mahlzeiten, Pflege der Kleidung und der Wohnräume. Darüber hinaus erstreckt sie sich auf die...mehr

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Haushaltshilfe / 9.2 Leistungen aus der Pflegeversicherung

Die Haushaltshilfe ist umfassend und ohne besondere Abgrenzungsregelungen zu erbringen. Sie beinhaltet die Versorgung des gesamten Haushalts. Deshalb besteht keine Notwendigkeit im Rahmen der häuslichen Pflege auch die hauswirtschaftliche Versorgung sicherzustellen. Das Pflegegeld kann neben der Haushaltshilfe beansprucht werden.[1]mehr

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Haushaltshilfe / 4 Mitaufnahme einer Begleitperson

Ist es notwendig, dass bei einer stationären Behandlung eines Kindes aus medizinischen Gründen eine Begleitperson mit aufgenommen werden muss, stellt dies einen Grund für eine Haushaltshilfe dar. Hat die mit aufgenommene Person den Haushalt selbst geführt und ist deshalb für ein Geschwisterkind eine Haushaltshilfe erforderlich, so sind die Kosten der Haushaltshilfe von der K...mehr

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Haushaltshilfe / 6 Antrag

Die Haushaltshilfe ist vor der Inanspruchnahme bei der Krankenkasse zu beantragen. In dringenden Fällen kann vom Antrag vor der Inanspruchnahme abgesehen werden. Dem Antrag ist – soweit erforderlich – eine ärztliche Bescheinigung mit dem Grund sowie die Dauer der Haushaltshilfe beizufügen.[1] Die Bescheinigung kann bei Haushaltshilfe während Schwangerschaft und Entbindung im ...mehr

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Haushaltshilfe / 2.2 Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben grundsätzlichen keinen Anspruch auf Haushaltshilfe, da die hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen der Pflegeleistungen abgedeckt ist. Lebt ein Kind im Haushalt, dass bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder eine Behinderung haben und auf Hilfe angewiesen ist, besteht ggf. ein Anspruc...mehr

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Haushaltshilfe / 2.3 Leistungsumfang

Die Haushaltshilfe wird bei krankheitsbedingter Verhinderung der haushaltsführenden Person zur Verfügung gestellt. Sie besteht daher aus hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Die Haushaltshilfe umfasst demnach die Dienstleistungen, die zur Weiterführung des Haushalts notwendig sind. Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehören z. B. Besorgungen (auch von Arzneimitteln), Einkaufen...mehr

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Haushaltshilfe / 3.3 Leistungsdauer

Der Anspruch auf Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Entbindung ist zeitlich nicht befristet. Sie ist so lange zu gewähren, wie die Haushaltshilfe von einem Arzt oder einer Hebamme für notwendig und begründet erachtet wird. Für die Zeit vor der Entbindung kann Haushaltshilfe z. B. bei drohender Frühgeburt in Betracht kommen.[1] Für den Haushaltshilfeanspruch nach der Ent...mehr

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Haushaltshilfe / 1.2 Leistungsumfang

Die Haushaltshilfe wird bei Ausfall der haushaltsführenden Person zur Verfügung gestellt. Die Hilfe besteht daher aus hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Sie umfasst die Dienstleistungen, die zur Weiterführung des Haushalts notwendig sind, z. B. Beschaffung und Zubereitung der Mahlzeiten, Pflege der Kleidung und der Wohnräume. Darüber hinaus erstreckt sie sich auf die Betreuun...mehr

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Haushaltshilfe / 2.1.2 Kind

Die Aussagen unter Abschn. 1.1.2 gelten entsprechend. Hinweis Anspruch auf Haushaltshilfe auch ohne Kind im Haushalt Insbesondere alleinlebende Personen haben zur Verbesserung ihrer Versorgungssituation wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhau...mehr

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Haushaltshilfe / 2.4 Leistungsdauer

Die Leistungsdauer bei Haushaltshilfe wegen einer schweren Erkrankung oder einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit besteht für 4 Wochen, wenn kein Kind im Haushalt lebt, bzw. mit Kind unter 12 Jahren für längstens 26 Wochen.[1]mehr

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Haushaltshilfe / 7.1 Sachleistung

Die Krankenkasse ist grundsätzlich verpflichtet, dem Versicherten im Rahmen des Sachleistungsprinzips eine Ersatzkraft zu stellen. Die Krankenkassen können die zur Gewährung von Haushaltshilfe geeigneten Personen selbst anstellen oder Beschäftigte anderer Einrichtungen (z. B. Caritasverband, Sozialstationen, Deutsches Rotes Kreuz) in Anspruch nehmen. Mit den Trägern der Einr...mehr

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Haushaltshilfe / Zusammenfassung

Begriff Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn der Haushalt aufgrund einer Krankheit oder Schwangerschaft nicht weitergeführt werden kann. Eine Voraussetzung ist, dass ein Kind im Haushalt lebt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Anspruch besteht nur, wenn im Haushalt keine andere Person l...mehr

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Haushaltshilfe / 3.1 Voraussetzungen

Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Schwangerschaft und Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.[1] Es ist bei dieser Leistung nicht Voraussetzung, dass ein Kind im Haushalt lebt. Der Anspruch besteht bei Schwangerschaftsbeschwerden, bei stationären und ambulan...mehr

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Haushaltshilfe / 1.3 Leistungsdauer

Die Haushaltshilfe ist nicht auf eine bestimmte Dauer begrenzt. Der Anspruch besteht so lange, wie die Voraussetzungen (z. B. Dauer der Krankenhausbehandlung oder medizinische Rehabilitationsmaßnahme) vorliegen. Bei einer stationären Behandlung bzw. einer ambulanten medizinischen Vorsorgeleistung kann eine Verhinderung der bisher haushaltsführenden Person auch für den Aufnahm...mehr

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Haushaltshilfe / 1.1.2.1 Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres

Eine weitere Voraussetzung für den Anspruch auf Haushaltshilfe ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.[1] Als Kind in diesem Sinne kommt jedes auf Dauer im Haushalt lebende Kind in Betracht ohne Rücksicht darauf, ob es zum Versicherten rechtlich in einer Angehörigenbeziehung steht. Für den Anspruch is...mehr

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Haushaltshilfe / 5 Satzungsleistung

Die Satzung der Krankenkasse kann bestimmen, dass in anderen als in den unter Abschn. 1 genannten Fällen Haushaltshilfe als satzungsmäßige Leistung erbracht wird, wenn dem Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.[1] Dabei hat die Satzung auch Voraussetzungen und die Dauer des Anspruchs festzulegen. Denkbar wäre beispielsweise Haushaltshi...mehr

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Haushaltshilfe / 1.1.3 Weiterführung des Haushalts

Der Haushaltshilfeanspruch besteht nur, wenn eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Dies gilt nicht, wenn diese Person teilweise an der Betreuung gehindert ist, z. B. wegen eigener Berufstätigkeit, schulischer Verpflichtungen, Krankheit oder Alters. Auf den Hinderungsgrund kommt es nicht an. Ein Anspruch auf Haushaltshilfe besteht also nicht bzw...mehr

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Haushaltshilfe / 7.2.2 Unbezahlter Urlaub des Ehegatten/Lebenspartners

Übernimmt die Haushaltsführung und Kinderbetreuung der Ehegatte/Lebenspartner oder eine andere im Haushalt lebende Person und hat diese zu diesem Zweck unbezahlten Urlaub, erstattet die Krankenkasse das ausgefallene Nettoarbeitsentgelt bis zum Höchstbetrag der selbst beschafften nicht verwandten/verschwägerten Ersatzkraft.[1] Praxis-Tipp Höhere Erstattungsbeträge Einige Kranke...mehr

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Haushaltshilfe / 1.1.2 Kind

1.1.2.1 Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres Eine weitere Voraussetzung für den Anspruch auf Haushaltshilfe ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.[1] Als Kind in diesem Sinne kommt jedes auf Dauer im Haushalt lebende Kind in Betracht ohne Rücksicht darauf, ob es zum Versicherten rechtlich in einer ...mehr

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Haushaltshilfe / 3 Schwangerschaft/Entbindung

3.1 Voraussetzungen Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Schwangerschaft und Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.[1] Es ist bei dieser Leistung nicht Voraussetzung, dass ein Kind im Haushalt lebt. Der Anspruch besteht bei Schwangerschaftsbeschwerden, bei stat...mehr

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Haushaltshilfe / 9 Leistungsabgrenzung

9.1 Häusliche Krankenpflege/Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit Reicht bei schwerer Krankheit bzw. bei akuter Verschlimmerung einer Krankheit[1] die hauswirtschaftliche Versorgung nicht aus, sondern besteht auch ein grundpflegerischer Versorgungsbedarf, hat der Versicherte Anspruch auf häusliche Krankenpflege mit Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung fü...mehr

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Haushaltshilfe / 2 Schwere Krankheit/akute Verschlimmerung einer Krankheit

2.1 Voraussetzungen Versicherte erhalten bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegt, Haushaltshilfe zu ihrer eigenen Versorgung, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung als Unterstützungsbedarf bei der hausw...mehr

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Haushaltshilfe / 2.1.3 Weiterführung des Haushalts

Die Aussagen unter Abschn. 1.1.1 und 1.1.3 gelten entsprechend.mehr

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Haushaltshilfe / 7 Leistungserbringung

7.1 Sachleistung Die Krankenkasse ist grundsätzlich verpflichtet, dem Versicherten im Rahmen des Sachleistungsprinzips eine Ersatzkraft zu stellen. Die Krankenkassen können die zur Gewährung von Haushaltshilfe geeigneten Personen selbst anstellen oder Beschäftigte anderer Einrichtungen (z. B. Caritasverband, Sozialstationen, Deutsches Rotes Kreuz) in Anspruch nehmen. Mit den ...mehr

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Haushaltshilfe / 9.1 Häusliche Krankenpflege/Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

Reicht bei schwerer Krankheit bzw. bei akuter Verschlimmerung einer Krankheit[1] die hauswirtschaftliche Versorgung nicht aus, sondern besteht auch ein grundpflegerischer Versorgungsbedarf, hat der Versicherte Anspruch auf häusliche Krankenpflege mit Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung für die Dauer von 4 Wochen.[2] Reichen darüber hinaus die Leistungen der häusl...mehr

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Haushaltshilfe / 2.1 Voraussetzungen

Versicherte erhalten bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegt, Haushaltshilfe zu ihrer eigenen Versorgung, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung als Unterstützungsbedarf bei der hauswirtschaftlichen Ver...mehr