Fachbeiträge & Kommentare zu Gründung

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KKG § 3 Rahmenbedingu... / 2.4 Einsatz von Familienhebammen nach Abs. 4

Rz. 17 Abs. 4 regelt den Einsatz von sog. Familienhebammen (Satz 1), eine befristete Bundesinitiative mit finanzieller Unterstützung durch das Bundesministerium für Familie (Satz 2), die anschließende Gründung eines Fonds durch den Bund (Satz 3) und die Regelung zur Ausgestaltung dieses Fonds in Verwaltungsvereinbarungen (Satz 4). 2.4.1 Einsatz von Familienhebammen nach Satz ...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 1.1 Zivilrechtliche Grundsätze bei der Gründung einer Personengesellschaft – Einzel- vs. Gesamtrechtsnachfolge und Anwendung des UmwG bei Gründung einer Personengesellschaft

In der Praxis entstehen Personengesellschaften oftmals dadruch, dass eine Personengesellschaft bar gegründet wird (sog. Bargründung), durch Einbringung von verschiedenen Wirtschaftsgütern (sog. Sachgründung, grundsätzlich Einzelrechtsnachfolge) oder durch Aufnahme einer weiteren Person in ein bereits bestehendes Einzelunternehmen (sog. Neugründung durch Aufnahme). Dies ist gera...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 1.2 Übertragung eines Einzelunternehmens auf eine Personengesellschaft, soweit kein Fall des Umwandlungsgesetzes vorliegt

Fallen Gründungen nicht unter das UmwG und erfolgt die Gründung einer Personengesellschaft in dergestalt, dass Sachwerte eingebracht werden, liegt eine sog. Sachgründung vor. Es gelten bei der Gründung einer Personengesellschaft die Vorschriften der §§ 705 ff. BGB bei einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, des § 1 Abs. 4 PartG i. V. mit §§ 705 ff. BGB und §§ 3 ff. PartG be...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.10.6 Zusammenfassung

Wird eine Personengesellschaft entgeltlich begründet, dies kann auch im Wege des Tausches sein (d. h. Einbringung von Vermögen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten), ist ein entgeltlicher Vorgang von der Systematik her vorliegend. Dieser Vorgang ist gem. § 24 UmwStG mit einem Ansatzwahlrecht begünstigt. Dies ist unabhängig davon, ob im Wege der Einzelrechtsnachfolge (Sac...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 1.5 Umsatzsteuerliche Behandlung

Weil § 24 UmwStG stets entgeltlich ist (Gewährung von Gesellschaftsrechten), liegt ein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch vor. Einbringen i. S. des § 24 UmwStG sind umsatzsteuerlich regelmäßig nicht steuerbare Geschäftsveräußerungen im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG. Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen liegt vor, wenn der übertragene Vermögensgegenstand (i. d. Regel Betrieb ...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 1.2.2 Anwendungsbereich des § 24 UmwStG bei der Einzelrechtsnachfolge

Der Anwendungsbereich des § 24 UmwStG, welcher die Begründung der Personengesellschaft durch Einbringung einer ganzen betrieblichen Einheit wie z. B. eines Einzelunternehmens umfasst, geht über den Anwendungsbereich des UmwG hinaus, denn § 24 UmwStG umfasst – neben den Fällen der o. g. Gesamtrechtsnachfolge – auch folgenden Fälle der Einzelrechtsnachfolge[1]: Abbildung 4 § 2...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.8.1 Aufnahme

Die Aufnahme eines weiteren Gesellschafters einer Personengesellschaft oder auch in ein Einzelunternehmen kann durch Zuzahlung in das Gesellschaftsvermögen erfolgen. Von Zuzahlungen ist immer dann auszugehen, wenn der Eintretende gegen Entgelt Mitunternehmer wird. Eine entgeltliche Aufnahme liegt nicht vor, wenn die Zuzahlung auf Darlehenskonten erfolgt. Es muss eine vermögen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.9.1 Grundsätze

Die Anwendung des § 24 UmwStG ist auch bei Zuzahlungen in das Privatvermögen möglich.[1] Dies jedoch nur für den Teil, der auf eigene Rechnung – d. h. gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten – eingebracht wird. Der auf fremde Rechnung eingebrachte Anteil fällt nicht unter § 24 UmwStG. [2] Allgemein gilt hierbei beispielhaft: Die entgeltliche Aufnahme des S in das Einzeluntern...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.9.5 Stufenmodell

Wird ein ganzer Mitunternehmeranteil veräußert, so ist dieser Veräußerungsgewinn tarifprivilegiert[1]. Er ist bei gewerblichen Unternehmen nicht gewerbesteuerpflichtig[2]. Die Veräußerung eines Anteils an einem Mitunternehmeranteil stellt jedoch laufender Gewinn dar[3]. Der Teil-Anteils-Veräußerungsgewinn i. S. des § 16 Abs. 1 Satz 2 EStG ist gewerbesteuerpflichtig.[4] Desweg...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 1.3 Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Begründung einer Personengesellschaft durch Einbringung von Sachwerten

Bei der erstmaligen Gründung einer Personengesellschaft durch Einbringung von Sachwerten (Einzelbetrieben oder Wirtschaftsgüter) sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden: Abbildung 5 Unter den § 24 UmwStG fällt nur der Tausch, nämlich die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, weil von der Systematik her ...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.3.2 Sonstige Gegenleistungen wie Gesellschafter-Darlehen

Durch das Steueränderungsgesetz 2015[1] wurde geregelt, dass neben den Gesellschaftsrechten auch sonstige Gegenleistungen in eingeschränkter Form gewährt werden können und dies einer Buchwertfortführung – abweichend der früheren Auffassung[2]- nicht entgegensteht. Nach § 24 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG ist eine Buchwertfortführung auch dann möglich, wenn der gemeine Wert von s...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.2 Bilanzansätze dem Grunde nach

Rz. 37 Zum Ansatz dem Grunde nach in der Bilanz ist abstrakte Bilanzierungsfähigkeit Voraussetzung: Die handelsrechtlichen Kriterien sind Vermögensgegenstand , Eigenkapital , Schulden [1] , Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten. Rz. 38 Bilanzierungshilfen und Sonderposten sind inzwischen wesentlich eingeschränkt worden. Allenfalls lassen sich no...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / E. Stiftungssteuerliche Aspekte des Behindertentestaments 2.0

Rz. 99 Die Gründung und die Verwaltung enthält ebenso, wie die Auszahlungen an den Destinatär steuerlich relevante Vorgänge: die Stiftungserrichtung, die laufende Besteuerung von Stiftung und Destinatär während des Bestehens der Stiftung sowie die Beendigung der Stiftung. I. Besteuerung der Stiftungseinrichtung Rz. 100 Bei Errichtung der Stiftung überträgt der Stifter Vermögen...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / II. Stiftungsvertrag

Rz. 116 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2: Stiftungsvertrag Errichtung der _________________________ -Stiftung im Folgenden gemeinsam: Stifter und die _________________________ GmbH (z.B. NGTV mbH, Kiel), vertreten durch ihren Geschäftsführer im Folgenden: Stiftungsträger vereinbaren den folgenden Stiftungsvertrag unter Lebenden: I. Vermögensausstattung (1)...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / V. Ausstattung der Stiftung

Rz. 87 Die Treuhandstiftung ist hinreichend auszustatten, damit sie ihren Zweck erfüllen kann. Anders als bei rechtsfähigen Stiftungen ist hier allerdings nicht eine dauerhafte Zweckerfüllung oder gar eine ewige Zweckerfüllung maßgeblich. Die Gestaltung im Wege der nichtrechtsfähigen Verbrauchsstiftung ist gerade auf eine zeitlich begrenzte Lebensdauer ausgerichtet. Gleichwo...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / II. Stiftungsvertrag

Rz. 80 Die nichtselbstständige Verbrauchstiftung wird durch Vertrag zwischen Stifter, i.d.R. den Eltern des Kindes mit Behinderung und einem Treuhänder gegründet. Der Treuhänder verwaltet die Stiftung entsprechend den Regelungen des Stiftungsvertrages.[123] Die Verwaltung muss dem Zweck der Stiftung entsprechend geschehen, der Treuhänder unterliegt den Weisungen des Stifters...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / VI. Korrespondierender Pflichtteilsverzichtsvertrag

Rz. 89 Die Gründung, Ausstattung und Erbeinsetzung der nichtselbstständigen Verbrauchsstiftung ist durch einen auflösend bedingten Pflichtteilsverzicht des Destinatärs abzusichern. Durch die Regelung des § 2346 Abs. 2 BGB besteht die Möglichkeit eines auf das Pflichtteilsrecht beschränkten Verzichts des Berechtigten. Der Pflichtteilsverzicht lässt das gesetzliche Erbrecht de...mehr

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Mitgehangen: Keine Eintragung einer KG bei Nichteintragung ihrer einzutragenden Komplementärin

Zusammenfassung Eine Kommanditgesellschaft darf nicht in das Handelsregister eingetragen werden, wenn ihre Komplementärin ebenfalls einzutragen ist und diese Eintragung (noch) nicht erfolgt ist. Hintergrund Eintragungspflicht KG und GmbH Nach § 162 HGB, 106 Abs. 2 HGB ist die Kommanditgesellschaft (KG) eintragungspflichtig und hat bei ihrer Anmeldung bei dem Handelsregister ins...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.1.2.1 Art. 56 Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 – Rechtslage bis 31.7.2022 – nach Nr. 1

Rz. 17 Bis zum 31.7.2022 dürfen Auslandsmaßnahmen des weiteren nur dann erbracht werden, wenn im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27.11.2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 2.4 Kosten der Gründung

Da für die Gründung einer GmbH die Mitwirkung eines Notars erforderlich ist, fallen für dessen Tätigkeit Gebühren an. Auch die Anmeldung beim Registergericht ist mit Kosten verbunden. Dabei hat sich im Laufe der Zeit eine Grenze i.H.v. 10 % des Stammkapitals als Richtgröße für anzuerkennende Gründungskosten entwickelt zur Sicherstellung, dass das Stammkapital nicht gleich wie...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 2 Gründung

Zivilrechtlich entsteht die GmbH als juristische Person erst mit der erfolgten Eintragung in das Handelsregister. Die Eintragung hat konstitutive Wirkung, § 11 GmbHG. 2.1 Gründungsphasen Für gewöhnlich werden bei der Gründung einer GmbH folgende Phasen unterschieden: 2.1.1 Vorgründungsgesellschaft Die erste Phase beginnt mit dem Entschluss der Gründungsgesellschafter, eine Gesel...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 2.1 Gründungsphasen

Für gewöhnlich werden bei der Gründung einer GmbH folgende Phasen unterschieden: 2.1.1 Vorgründungsgesellschaft Die erste Phase beginnt mit dem Entschluss der Gründungsgesellschafter, eine Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH zu gründen. Ab diesem Entschluss (mündlich oder schriftlich) besteht eine Vorgründungsgesellschaft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), §§ 705 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 2.1.1 Vorgründungsgesellschaft

Die erste Phase beginnt mit dem Entschluss der Gründungsgesellschafter, eine Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH zu gründen. Ab diesem Entschluss (mündlich oder schriftlich) besteht eine Vorgründungsgesellschaft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), §§ 705 GbR. Gesellschaftszweck dieser GbR ist die Gründung einer GmbH.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 2.1.3 Stammeinlage

Nach § 7 Abs. 2 GmbHG sind bei der Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von mindestens 25.000 EUR folgende Einzahlungsvorschriften zu beachten: Mindesteinzahlung pro Geschäftsanteil Auf jeden Geschäftsanteil, der als Bareinlage (also nicht als Sacheinlage) vorgesehen ist, ist mindestens ein Viertel (25 %) des Nennbetrages einzuzahlen. Praxis-Beispiel Nennbetrag je Geschäf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 8.1 Anwendungsbereich

Rz. 348 § 22 Abs. 7 UmwStG soll die bereits zu den einbringungsgeborenen Anteilen ergangene Rechtsprechung umsetzen[1] und kommt zur Anwendung, wenn stille Reserven von den sperrfristverstrickten Anteilen oder von auf diesen Anteilen beruhenden Anteilen (quasi-sperrfristverstrickte Anteile) auf andere Anteile verlagert werden. "Unter Beobachtung" stehen mithin stille Reserven...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft / 1.2.1 Gründungsformen

Die Hauptgründungsformen sind: Verschmelzung (Fusion): Mindestens zwei Aktiengesellschaften aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten können durch Verschmelzung eine SE gründen. Dies kann entweder durch Aufnahme (eine bestehende Gesellschaft nimmt die andere auf und wird zur SE) oder durch Neugründung (beide Gesellschaften fusionieren zu einer neuen SE) geschehen. Gründung eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 2.1.2 Vorgesellschaft

Mit der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages entsteht eine sog. Vorgesellschaft, die den Zusatz "GmbH i.G." trägt. Die nächsten Schritte sind die Eröffnung eines Bankkontos und die Einzahlung der Stammeinlage, vgl. zur Mindesthöhe § 7 GmbHG.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.6.3 Ausgewählte Einzelsachverhalte

Einlage und Entnahme Rz. 80 Werden sperrfristverstrickte Anteile im Wege der offenen Sacheinlage auf eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten übertragen, so handelt es sich um einen Tausch, der ebenfalls einer entgeltlichen Übertragung gleichsteht.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob die Einlage aus dem Privatvermögen oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 2.1.5 Eintragung

Nach §§ 7, 8 GmbHG wird die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen. Mit der Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person, § 11 GmbHG. Die Eintragung ist also konstitutiv.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 2.1.4 Differenzhaftung

In der Zeit nach Einzahlung der Stammeinlage und vor Eintragung der Gesellschaft haften die Gesellschafter persönlich dafür, dass die Stammeinlage zu diesem Zeitpunkt noch vorhanden ist, sog. Differenzhaftung.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 2.2 Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag der GmbH muss gemäß § 3 GmbHG enthalten: Nr. 1: Firma und Sitz der Gesellschaft, Nr. 2: Gegenstand des Unternehmens, Nr. 3: Betrag des Stammkapitals, Nr. 4: die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter übernimmt. Der Gesellschaftsvertrag bedarf notarieller Form und ist von sämtlichen Gesellschaftern zu unterzeichnen, § 2 Gmb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft / 1.1 Aktiengesellschaft

Zur Gründung einer AG wird grundsätzlich nur noch eine Person benötigt. Diese stellt die Satzung des Unternehmens durch notarielle Beurkundung fest. Die Satzung einer AG muss folgende Grundangaben zwingend enthalten (§ 23 Abs. 3 AktG): Firma (Name der Gesellschaft); deren Sitz; Gegenstand des Unternehmens; Höhe des Grundkapitals (mindestens 50.000 EUR); die Zerlegung des Grundkap...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 1 Grundlagen

Bereits die Gründung der GmbH ist dem Finanzamt innerhalb eines Monats mit den wesentlichen Angaben anzuzeigen, §§ 137, 138, 20 AO. Als Kapitalgesellschaft unterliegt die GmbH der Körperschaftsteuer. Sie ist i. d. R. gewerblich tätig und damit gewerbesteuerpflichtig und schließlich als Unternehmerin umsatzsteuerpflichtig. Eine Besonderheit ergibt sich steuerlich im Verhältnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 2.3 Anmeldung der GmbH

Die GmbH ist bei dem Gericht zur Eintragung in das Handelsregister (Abteilung B) anzumelden, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat. Möglich ist die Anmeldung durch den Geschäftsführer erst dann, wenn mindestens 1/4 jedes Geschäftsanteils eingezahlt worden ist und insgesamt mindestens 1/2 des Mindeststammkapitals = 12.500,00 EUR erreicht worden ist.[1] Zusammen mit der Anmeldung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 45 Förderun... / 2.5 Grundsätze der Förderung

Rz. 10 Die Voraussetzungen für die Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen ergeben sich aus § 4 der unter Rz. 4 aufgeführten Gemeinsamen Empfehlung. Die finanzielle Unterstützung dieser Institutionen verfolgt nicht das Ziel, deren Aufwendungen für deren Selbsthilfearbeit vollständig zu übernehmen. Möglich ist vielmehr nur eine zweckgebundene Bet...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsversorgungsstärk... / 2 Umsetzung

Die Ziele sollen durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden: Stärkung der Vertretungen: Die Interessenvertretungen der Pflegeberufe und der Patienten werden gestärkt, und die Mitsprachemöglichkeiten der Hebammen, wissenschaftlicher Fachgesellschaften und anderer relevanter Akteure werden ausgebaut. Effizientere Selbstverwaltung: Die Möglichkeit zur Durchführung hybrider und di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / A-4 Tochtergesellschaften

Tochtergesellschaften im Sinne dieser Bedingungen sind Unternehmen im Sinne von §§ 290 Abs. 1, Abs. 2 Ziff. 1 bis 3, 271 Abs. 1 HGB, bei denen der Versicherungsnehmer unmittel- oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann, entweder durch die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter, das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Aufsichts-, des Verwaltungsrats oder...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / 1.2.4 § 147 AktG Geltendmachung von Ersatzansprüchen

(1) Die Ersatzansprüche der Gesellschaft aus der Gründung gegen die nach den §§ 46 bis 48, 53 verpflichteten Personen oder aus der Geschäftsführung gegen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats oder aus § 117 müssen geltend gemacht werden, wenn es die Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit beschließt. Der Ersatzanspruch soll binnen sechs Monaten seit dem T...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / II. Überwachungsaufgabe

Rz. 2 Der Umfang und die Intensität der Überwachungsaufgabe ist jeweils im Einzelfall so zu bestimmen, dass eine effektive Überwachung gewährleistet ist. Bereiche, die einwandfrei organisiert sind und funktionieren, bedürfen einer geringeren Kontrolle als Dezernate, bei denen es verstärkt zu Versäumnissen kommt. Die Überwachungsaufgabe muss nicht engmaschig erfolgen, der Vor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / V. Mehrere Geschäftsführer – Gesamtverantwortung und Ressortprinzip-Geschäftsordnung

Rz. 73 Mehrere Geschäftsführer haften grundsätzlich gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden. Jeder von ihnen muss aber auch pflichtwidrig und schuldhaft gehandelt haben. Bei der Haftungsinanspruchnahme ist jeweils zu prüfen, welche Pflichtverletzung zu welchem Schaden geführt hat und welcher Geschäftsführer hieran einen schuldhaften Beitrag geleistet hat. Soweit die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / VI. Neu erworbene und gegründete Tochtergesellschaften

Rz. 10 Die Musterbedingungen verlangen ferner die Anzeige der einzelnen hinzu gekommenen Tochtergesellschaft und legen fest, dass der Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt beginnt, ab dem der Erwerb oder die Gründung dem Versicherer angezeigt wird, sofern der Versicherer der Mitversicherung schriftlich zugestimmt hat. Ob es sich um eine Anzeigeobliegenheit oder eine vertragli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / VI. Prämie bei Wegfall des versicherten Interesses

Rz. 8 B1-6.2.3 bis 5 AVB D&O regelt das Schicksal der Prämie, wenn das versicherte Interesse nicht zur Entstehung gelangt oder nachträglich wegfällt. Die Bestimmung ist der gesetzlichen Regelung in § 80 VVG nachgebildet. Das versicherte Interesse wird z. B. nicht zur Entstehung gelangen, wenn die GmbH in Gründung, die schon den D&O-Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, dan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / IV. Bei Ausübung der Tätigkeit

Rz. 23 Die primäre Risikobeschreibung versichert nur Handlungen, die in Ausübung der versicherten Tätigkeit erfolgen. Die Pflichtverletzung muss bei Ausübung dieser Tätigkeit begangen worden sein. Dies ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn durch das Verhalten des Organmitglieds die Organhaftung nach den §§ 43 GmbHG, § 93 AktG bzw. § 116 AktG ausgelöst wird.[1] Dies umfasst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang AVB D&O-Text / 1.1 AVB D&O

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O) Musterbedingungen des GDV (Stand: Mai 2020) Allgemeine Versicherungsbedingungen A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemali...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Gründung

Tz. 266 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für die Gründung einer gGmbH durch stpfl Kö bzw durch natürliche Pers bestehen keine stlichen Besonderheiten. Für ihrerseits gemeinnützige Kö ist bei der Gründung einer gGmbH zu beachten, dass das hierfür benötigte St-Kap nur aus Mitteln finanziert wird, deren entspr Verwendung die eigene St-Befreiung nicht gefährdet (hierzu ausführlich s Tz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Grundsachverhalte der Einbringung gem § 24 UmwStG

Tz. 18 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die unter § 24 Abs 1 UmwStG fallenden Sachverhalte sind auf Grund der Besonderheiten des Einbringungstatbestands sehr zahlreich, so dass der Regelungsbereich des § 24 UmwStG entspr vielseitig ist. Dies liegt zum einen daran, dass der ges bestimmte Einbringungssachverhalt von der Person des Einbringenden unabhängig ist, so dass grds alle (inl ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2025, Nebengüterrecht... / 1.2.1 Konkludente Ehegatteninnengesellschaft

BGH v. 6.3.2024 – XII ZB 159/23 [49] , eine wichtige Entscheidung, bei der die Meinungen weit auseinandergehen Sachverhalt: M und F waren in Gütertrennung verheiratet. Bei der Eheschließung war M alleiniger Gesellschafter der T. K. E. GmbH. 2012 gründete F die T. K. A. GmbH als alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin und stellte M in leitender Position zu einem Gehalt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Patt/Rasche, Aktuelle Fragen zu den Einbringungstatbeständen des UmwStR, FR 1995, 432; Herzig/Förster/Förster, GewStlicher Verlustvortrag bei Wechseln im Gesellschafterbestand und Umstrukturierung von Pers-Ges, DStR 1996, 1025; Patt/Rasche, Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG mit stlicher Rückwirkung, FR 1996, 365; Kellersmann, Korrespondierende Fortschreibung v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Vermögensverwaltung

Tz. 93 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zu den stlich unschädlichen Betätigungen gehört zunächst die Vermögensverwaltung (zum Begriff s § 14 S 3 AO). Die Unschädlichkeit ist zwar nicht ausdrücklich in den §§ 51–68 AO ausgesprochen (Ausnahme: Verwaltung des Kirchenvermögens, s § 54 Abs 2 AO). Aus den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen ist ersichtlich, dass eine partielle StP...mehr