Fachbeiträge & Kommentare zu Gründung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (iii) Vereinfachungsregelung für kleine Bankbetriebsstätten ausländischer Kreditinstitute (Abs. 3)

(3) Ein ausländisches Kreditinstitut kann davon absehen, Absatz 1 und 2 für seine inländische Bankbetriebsstätte anzuwenden, wennmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Definition der Nutzung (Satz 2)

2 Die Nutzung ergibt sich aus dem funktionalen Zusammenhang zur Geschäftstätigkeit der Betriebsstätte. Rz. 3073 [Autor/Stand] Funktionaler Zusammenhang. Anders als z.B. bei materiellen Wirtschaftsgütern, ist die Nutzung eines Vermögenswerts i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 BsGaV i.d.R. nicht unmittelbar beobachtbar. Auch soweit man die Nutzung eines solchen Vermögenswerts einschrän...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Alte Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG vom 23.10.2008

Rn. 223 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zur Vertrauensschutzregelung des BFH auch über den vorstehenden Zeitpunkt hinaus s Rn 235a. Zu § 17 Abs 2a EStG, mit dem die Rechtslage vor MoMiG im Wesentlichen wiederhergestellt wurde, s Rn 281aff. Ein Darlehen ist noch nach den Vorschriften vor Inkrafttreten des MoMiG zu behandeln, wenn das Insolvenzverfahren bei einer GmbH vor dem 01.11....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3.1 Fiktiv rückwirkender Vermögensübergang

Tz. 172 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Mit Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags geht das gesamte Vermögen des Einbringungsgegenstands (rückwirkend) auf die Übernehmerin für ErtragSt-Zwecke über (s § 24 Abs 4 Hs 2 iVm § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Die im eingebrachten BV tats verwirklichten Sachverhalte im Rückwirkungszeitraum (inkl Einlagen und Entnahmen, s Tz 171) werden in ihre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Einbringung für eigene (dh § 24 UmwStG) oder fremde Rechnung gegen Entgelt (dh Veräußerung)

Tz. 58 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Von der Einbringung einer betrieblichen Sachgesamtheit in eine Pers-Ges nach § 24 Abs 1 UmwStG abzugrenzen (dh entgeltliche Übertragungen im Wege der offenen Einlage, s Tz 5) sind die übrigen Veräußerungsvorgänge von BV an eine Pers-Ges. Bei einer solchen Veräußerung erfolgt die Übertragung gegen Entgelt, das nicht in der Gewährung von Gesell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Grundregelung (Satz 1)

(6) 1 Vermögenswerte im Sinne dieser Verordnung sind Wirtschaftsgüter und Vorteile. Rz. 2952 [Autor/Stand] Definition. § 2 Abs. 6 Satz 1 BsGaV enthält eine sehr weitgehende Definition der Vermögenswerte. Demnach umfasst der Begriff "Vermögenswert" sowohl (materielle wie immaterielle) Wirtschaftsgüter, als auch "Vorteile". Nach der Verordnungsbegründung kommt es dabei wede...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ausnahmetatbestände (Abs. 3)

Rn. 7 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Neben KapG können auch PersG i. S. d. § 264a Kleinst-UN darstellen. Überdies dürfen seit BilRUG auch eG ggf. die für Kleinst-KapG gewährten Erleichterungen in Anspruch nehmen (vgl. § 336 Abs. 2 Satz 3). Allerdings können insbesondere kap.-marktorientierte – und damit automatisch als "groß" geltende – UN (vgl. § 267 Abs. 3 Satz 2), Kredit-, Finan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Beispiele für nicht verrechenbare Dienstleistungen

Rz. 1756 [Autor/Stand] Nicht verrechenbare Dienstleistungen. Zu den gesellschaftsrechtlich veranlassten und somit nicht verrechenbaren Dienstleistungskategorien gehören insb.[2]: Die Leitung und Organisation des Konzerns, die Festlegung der Konzernpolitik sowie die Finanzplanung für den Gesamtkonzern: Hierzu zählen Aufwendungen im Rahmen der dispositiven Tätigkeit des Konzern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2023, Rechtsanwalt Michael Rudolf - Gratulation zum 75. Geburtstag

Am 24.9.2023 feiert Michael Rudolf seinen 75. Geburtstag. Einen Großteil dieses Dreiviertel-Jahrhunderts hat er dem Erbrecht und – besonders bedeutsam für Zerberus – der Verbreitung des Wissens um das Erbrecht gewidmet. Die Anfänge hiervon gehen wahrscheinlich bis an den Beginn seines Berufslebens, also die Zeit als selbstständiger Repetitor, zurück. Die wirkliche Spezialisi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtslage vor Einführung des AOA

Rz. 2806 [Autor/Stand] Rechtslage bis einschließlich 2012. Für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.2013 beginnen, ist § 1 Abs. 5 i.d.F. v. 26.6.2013 nicht anwendbar (§ 21 Abs. 20 Satz 3 AStG). Daher ist für diese Jahre die alte Rechtslage verbindlich. Zur Anwendung des § 1 Abs. 5 i.d.F. v. 26.6.2013 auf frühere Geschäftsjahre s. Anm. 2810.[2] Die Rechtslage vor Geltung des § 1...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Befreiender Konzernabschluss und Konzernlagebericht eines Mutterunternehmens

Rn. 9 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der befreiende KA (mitsamt Lagebericht) kann von einem MU aufgestellt werden (vgl. § 264b Nr. 1 lit. b)). In diesem Fall muss ein Mutter-Tochter-Verhältnis i. S. d. § 290 vorliegen, wonach betreffendes MU einen beherrschenden Einfluss auszuüben vermag (vgl. § 290). Rn. 10 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nach dem gesetzlichen Normalstatut einer PersG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 19 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von im PV gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an KapGes lässt sich auf das Reichs-EStG (REStG) 1925 zurückführen (RGBl I 1925, 189). Nach § 30 Abs 3 REStG 1925 galten die Einkünfte aus der Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebs, eines Mitunternehmeranteils und einer wesentlichen Beteiligun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Bedeutung der Vorschrift

Tz. 3 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 24 UmwStG ist diejenige Vorschrift des UmwStG mit dem größten Anwendungsbereich (dh die Lebenssachverhalte, die den Tatbestand des § 24 Abs 1 UmwStG erfüllen, sind sehr vielfältig und zahlreich). In der St-Praxis dürften mit Abstand die meisten im UmwStG geregelten Fälle unter diese Regelung fallen. Hieraus begründet sich die erhebliche Bed...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Dauer des Geschäftsjahrs

Rn. 13 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Dauer des GJ darf zwölf Monate nicht überschreiten (vgl. § 240 Abs. 2 Satz 2; fernerhin § 8b EStDV sowie § 4a EStG bezüglich des steuerlichen WJ). Umfasst das GJ einen längeren Zeitraum, ist die Buchführung nicht (mehr) ordnungsgemäß (vgl. BFH, Urteil vom 28.11.1978, VIII R 146/76, BStBl. II 1979, S. 333). Dabei muss das GJ nicht mit dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 1 Berichtigung von Einkünften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Prof. Dr. Hubertus Baumhoff, Honorarprofessor an der Universität Siegen Dipl.-Kfm., Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Honorarprofessor an der Universi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4.1 Zulässigkeit der geplanten Gründung/Erlaubnispflichten

Bei der Wahl des Unternehmensgegenstandes ist zu prüfen, ob möglicherweise Erlaubnispflichten bestehen[1] Praxis-Beispiel Voraussetzungen Sollen z. B. Brillen hergestellt werden, könnte dies ein Optiker-Handwerk beinhalten, es sei denn, die Produktion erfolgt industriell. Erfolgt sie jedoch handwerksmäßig, müssten die handwerksrechtlichen Voraussetzungen für diese Tätigkeit vo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4.2 Problematisch: Zu weit gefasster Unternehmensgegenstand

Der Unternehmensgegenstand sollte nicht zu weit gefasst werden, sondern auf das tatsächlich beabsichtigte Geschäft beschränkt bleiben, da ansonsten die Gefahr besteht, dass erlaubnispflichtige Gegenstände berührt werden und eine Eintragung versagt wird, was misslich ist, wenn die Gesellschaft tatsächlich gar keine erlaubnispflichtigen Geschäfte betreiben möchte. Praxis-Beisp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1. Jede GmbH braucht einen anderen Vertrag

Je nach Gesellschaftskonstruktion können bei der GmbH recht unterschiedliche Regelungen sinnvoll oder nötig sein. Im Folgenden werden zunächst die Regelungen vorgestellt, die im Rahmen einer Gründung zwingend getroffen werden müssen, weil sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Diese Bestimmungen sollten je nach den Bedürfnissen des Einzelfalls um weitere Klauseln ergänzt werden...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / Zusammenfassung

Die GmbH ist nach wie vor die beliebteste deutsche Rechtsform für Gesellschaften. Ihr Reiz für unternehmerisch Tätige liegt vor allem in der grundsätzlichen Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Zum anderen ermöglicht die Flexibilität dieser Gesellschaftsform einen maßgeschneiderten Zuschnitt der Satzung (= des Gesellschaftsvertrags) auf die Bedürfnisse und...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Beurteilung des... / c) Personengesellschaft als Vermieterin

Drohende Abfärbung: Bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft als Vermieterin droht bei einer Lieferung von Strom gegen Entgelt eine Abfärbung. Wenn eine Personengesellschaft nicht nur eine vermögensverwaltende, sondern auch eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, erzielt sie in vollem Umfang gewerbliche Einkünfte (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Die Lieferung von Strom gegen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Armenien

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Armenien (Hauptstadt: Jerewan; Amtssprache: Armenisch) ist ein Binnenstaat in Vorderasien sowie im Kaukasus-Hochgebirge. Das Land grenzt an > Georgien im Norden, > Aserbaidschan im Osten, den > Iran im Süden und die > Türkei im Westen. Armenien war bis zur Auflösung der > Sowjetunion Rz 1 (UdSSR) am 21.12.1991 deren Teilstaat. Zun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 562 Besuch einer Abendschule Der Besuch einer Abendschule kann der Annahme oder dem Antritt einer...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Klimaschutz in der Gemeinde... / 2 Bisherige Aktivitäten der Gemeinde

Der Beginn für die Gemeinde, sich konkret mit Energie und damit mit Klimaschutzthemen zu beschäftigen, war die Kommunalisierung der Strom- und Gasnetze im Jahr 2012 bzw. 2013. Es wurde frühzeitig erkannt, dass vor allem der Ausbau der Stromnetze ein wichtiger Bestandteil für die Energiewende und damit zur CO²-Reduktion sein wird. Für die Umsetzung wurde eine Gesellschaft geg...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Klimaschutz in der Gemeinde... / 5 Finanzierung und Umsetzung im Eigenbetrieb Gemeindewerke

Viele Maßnahmen zur Verringerung des CO²-Ausstoßes sind mit Investitionen verbunden, die ein großes finanzielles Volumen aufweisen. Dies kann der Bau von PV-Anlagen, die Umrüstung von Heizsystemen in kommunalen Gebäuden, der Aufbau von Nahwärmenetzen und Windkraftanlagen, etc. sein. Viele Maßnahmen, die den CO²-Ausstoß signifikant senken können, gehen mit einer entsprechende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarfskündigung / 3.1 Verwendung für Familienangehörige

Ein vernünftiger und nachvollziehbarer Grund ist gegeben, wenn ein volljähriges Kind des Vermieters, das noch bei seinen Eltern wohnt, zwecks Gründung eines eigenen Hausstands in die vermietete Wohnung einziehen will.[1] Insofern steht einer Kündigung wegen Eigenbedarfs auch nicht entgegen, dass das Kind unverheiratet ist und mit einem Partner in lediglich eheähnlicher Leben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarfskündigung / 13.2 Angabe von Bedarfsperson und Sachverhalt

Zur Begründung der Eigenbedarfskündigung ist grundsätzlich die Angabe der Person (Angabe von Name, Alter, Anschrift), für die die Wohnung benötigt wird und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, ausreichend. Ausführungen zu Räumlichkeiten, die für die begünstigte Person alternativ als Wohnraum in Betracht kommen könnten, muss das Kündig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 1.2 GmbH in Gründung

Mit dem notariellen Abschluss des Gesellschaftsvertrags entsteht eine sog. GmbH in Gründung. Diese Gesellschaft wird auch Vor-GmbH oder Gründungs-GmbH bzw. GmbH in Gründung (GmbH i.G.) genannt. Die GmbH in Gründung ist das notwendige Durchgangsstadium auf dem Weg zur GmbH. Nach der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und der Einzahlung der Stammeinlagen erfolgt ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 1 Phasen der Gründung

Die GmbH als juristische Person entsteht erst mit der Eintragung in das zuständige Handelsregister. Die Eintragung in das Handelsregister bildet damit den Schlusspunkt der Gründungsphase, gleichzeitig jedoch den Beginn der Existenz der eigentlichen GmbH. Begonnen hat die Gründungsphase mit dem Entschluss der Gründergesellschafter, eine GmbH ins Leben zu rufen. 1.1 Vorgründung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2 Bargründung

Die Gründung einer GmbH gegen Bareinlagen, d. h. gegen in Geld zu leistende Einlagen der Gesellschafter, ist die Regel und weniger kompliziert als eine Sachgründung. 2.1 Beurkundung des Gesellschaftsvertrags Erste Voraussetzung ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Die Gründergesellschafter müssen sich grundsätzlich vor dem Notar zusammenfinden, der den Ges...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 4.1 Haftung der Gesellschafter in der GmbH in Gründung

Die Haftungsverhältnisse bei der GmbH i.G. sind nicht gesetzlich geregelt, sondern vom BGH entwickelt worden. Bei der Haftung der Gesellschafter für die Schulden der GmbH i. G. nimmt der BGH – und ihm folgend auch das BSG und das BAG – eine unbeschränkte Innenhaftung der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft an (sog. Verlustdeckungshaftung).[6] Unbeschränkte Verlustdeckun...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 4 Haftungsrisiken in der Gründungsphase

4.1 Haftung der Gesellschafter in der GmbH in Gründung Die Haftungsverhältnisse bei der GmbH i.G. sind nicht gesetzlich geregelt, sondern vom BGH entwickelt worden. Bei der Haftung der Gesellschafter für die Schulden der GmbH i. G. nimmt der BGH – und ihm folgend auch das BSG und das BAG – eine unbeschränkte Innenhaftung der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft an (sog. ...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.1 Beurkundung des Gesellschaftsvertrags

Erste Voraussetzung ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Die Gründergesellschafter müssen sich grundsätzlich vor dem Notar zusammenfinden, der den Gesellschaftsvertrag unter Anwesenheit aller Gesellschafter beurkundet. Die Vertretung der Gesellschafter ist möglich; die Vollmacht, mit der sich der Vertreter für den abwesenden Gesellschafter legitimiert, m...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 1.1 Vorgründungsgesellschaft

Entschließen sich mehrere Personen, in der Rechtsform der GmbH einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, entsteht mit diesem Entschluss eine Vorgründungsgesellschaft. Wird eine GmbH von einer Person allein gegründet (sog. Ein-Personen-GmbH), fehlt dieses Stadium. Die Tätigkeit der Vorgründungsgesellschaft kann sich darauf beschränken, lediglich die notwendigen Maßnahmen zu treffe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.2 Zulässigkeit der Rechtsform

Eine GmbH ist nahezu für jeden Zweck zugelassen, es gibt nur wenige Ausnahmen. Möchten sich z. B. Freiberufler in der GmbH zusammenschließen, ist zunächst zu klären, ob die GmbH für diese Rechtsform zugelassen ist. Mittlerweile wird die GmbH soweit bekannt für alle Freiberufler bis hin zur Praxis-GmbH für Ärzte zugelassen. Dabei ist aber zu prüfen, welche weiteren Voraussetz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 5 Zusammenfassung

Eine GmbH wird durch notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags gegründet. Anschließend erfolgt die Anmeldung zur Eintragung beim Handelsregister. Mit der Eintragung im Handelsregister entsteht die GmbH als juristische Person. Bei der Gründung und Anmeldung der GmbH sind Formalien zu beachten. Sowohl die Gesellschafter als auch die Geschäftsführer müssen sich zudem ver...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.5 Gründungsprotokoll, Geschäftsführerbestellung und Musterprotokolle

Die Gründung der GmbH erfolgt nicht allein durch notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, sondern zusätzlich durch ein ebenfalls zu beurkundendes Gründungsprotokoll, das gewissermaßen die erste Gründungsversammlung beinhaltet und das vor allem die Übernahmeerklärungen der Gesellschafter hinsichtlich ihrer Stammeinlagen enthält. Auf dieser ersten Gesellschafterversam...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu beachten?

Zusammenfassung Begriff Die GmbH ist die Rechtsform, durch die in Deutschland unternehmerisches Handeln am häufigsten ausgeübt wird: Es existieren ca. 1 Mio. Gesellschaften, die als GmbH organisiert sind. Die Beliebtheit der GmbH ist u. a. auf ihre Flexibilität bei der Satzungsgestaltung zurückzuführen, die es ermöglicht, die Bedürfnisse der Anteilseigner weitgehend zu verwir...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.3 Mindestinhalt der Satzung

Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH muss mindestens die Firma, d. h. den Namen der Gesellschaft, den Sitz und den Gegenstand des Unternehmens festlegen. Ferner ist der Betrag des Stammkapitals anzugeben sowie die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt (§ 3 Abs. 1 GmbHG). 2.3.1 Firma Be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.3.2 Unternehmensgegenstand

Bestimmtheit Beim Unternehmensgegenstand ist zu beachten, dass dieser hinreichend bestimmt sein muss, er darf nicht zu allgemein gefasst werden. So genügt es z. B. nicht, wenn der Gegenstand mit dem "Betreiben von Handelsgeschäften" angegeben wird.[2] Staatliche Genehmigung Auch sollten sich die Gesellschafter davor hüten, auf Vorrat zu viele Tätigkeiten in den Unternehmensgege...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gründung: Was ist zu b... / Zusammenfassung

Begriff Die GmbH ist die Rechtsform, durch die in Deutschland unternehmerisches Handeln am häufigsten ausgeübt wird: Es existieren ca. 1 Mio. Gesellschaften, die als GmbH organisiert sind. Die Beliebtheit der GmbH ist u. a. auf ihre Flexibilität bei der Satzungsgestaltung zurückzuführen, die es ermöglicht, die Bedürfnisse der Anteilseigner weitgehend zu verwirklichen. Gerade ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.7 Anmeldung und einzureichende Unterlagen

Die Anmeldung muss notariell beglaubigt sein, d. h., ein Notar bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich vom Geschäftsführer stammt. Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen: Das Gründungsprotokoll mit dem Gesellschaftsvertrag sowie für den Fall, dass die Gesellschafter nicht persönlich gehandelt haben, notarielle Vollmachten der sie vertretenden Personen; der Gese...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.6 Persönliche Voraussetzungen für den Geschäftsführer

Geschäftsführer kann grundsätzlich jede unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche Person werden. Die Gesellschafter müssen freilich darauf achten, dass der Geschäftsführer die notwendigen Qualifikationen mitbringt, um das Amt auszuüben. Ferner darf der Geschäftsführer in den letzten 5 Jahren nicht wegen einer im Katalog des § 6 Abs. 2 GmbH-Gesetzes vorgesehenen Straftat recht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.3.1 Firma

Bei der Wahl der Firma der GmbH sind die handelsrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Dazu gehört, dass die Firma kennzeichnungs- und unterscheidungskräftig ist und keine täuschenden Zusätze enthält. Bevor eine Firma festgelegt wird, sollten sich die Gesellschafter vorab vergewissern, ob der von ihnen gewünschte Name bereits anderweitig von Unternehmen als Firmenname verwend...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.4 Häufige Ergänzungen der Satzung

In der Praxis werden in die Satzung außerdem folgende Punkte oft aufgenommen: ergänzende Regelungen über die Einberufung von Gesellschafterversammlungen, die Fassung von Beschlüssen auf der Gesellschafterversammlung, Bestimmungen zur Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer, Regelungen über die Frage, wie bei Veränderungen im Gesellschafterbestand zu verfah...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 3 Besonderheiten der Sachgründung

Bei der Sachgründung sind zusätzliche Formalitäten einzuhalten. Die unter 2.1. erwähnte Möglichkeit der Beurkundung im Wege der Videokommunikation wurde mit Wirkung ab dem 1. August 2023 auf Sachgründungen erweitert. Nur soweit die Erbringung der Sacheinlage ihrerseits der notariellen Form bedarf, scheitert derzeit eine Einbringung per Videokommunikation aus. Eine Sachgründu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 4.3 Unterbilanzhaftung nach Handelsregistereintragung

Mit der Handelsregistereintragung erlischt die Verlustdeckungshaftung der Gründer gegenüber der GmbH, die diese ja unbeschränkt persönlich verpflichtete. An die Stelle der Verlustdeckungshaftung tritt die sog. Unterbilanzhaftung, die ebenfalls vom BGH entwickelt worden ist.[9] Die Unterbilanzhaftung wird auch als Differenz- oder Vorbelastungshaftung bezeichnet. Sie besagt Fo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 4.2 Handelndenhaftung

Die namens der Gesellschaft Handelnden trifft nach § 11 Abs. 2 GmbHG eine persönliche unbeschränkte Haftung. Als Handelnde im Sinne dieser Vorschrift sind aber nicht alle Mitarbeiter der Gesellschaft, sondern lediglich die Geschäftsführer oder die, die wie solche auftreten, z. B. Gesellschafter, die sich zum faktischen Geschäftsführer aufschwingen.[8] Der Geschäftsführer mus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 4.4 Differenzhaftung bei Einlagen

Zu beachten ist ferner, dass bei Sacheinlagen eine Differenzhaftung für den Fall der Unterbewertung eingreift. Das Registergericht, das die GmbH eintragen soll, muss zudem eine Eintragung ablehnen, wenn Sacheinlagen überbewertet worden sind. Erreicht der Wert der Sacheinlage zum Zeitpunkt der Anmeldung der Gesellschaft nicht den Betrag der dafür übernommenen Stammeinlage, is...mehr