Fachbeiträge & Kommentare zu Gründung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Vorratsaktien (§ 160 Abs. 1 Nr. 1 AktG)

Rn. 918 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 160 Abs. 1 Nr. 1 AktG sind im Anhang auch Angaben zu machen über den "Bestand und den Zugang an Aktien, die ein Aktionär für Rechnung der Gesellschaft oder eines abhängigen oder eines im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens oder ein abhängiges oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehendes Unternehmen als Gründe... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.4 Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften

Rz. 53 Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft bestimmen sich nach den einkommensteuerlichen Vorschriften. Mitunternehmer sind danach Gesellschafter, die nach den gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen sowohl Mitunternehmerinitiative entfalten können als auch Mitunternehmerrisiko tragen.[1] Mitunternehmerinitiative bedeutet Teilhabe an den unterne... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Wirtschaftliche Betrachtungsweise nach § 290 Abs. 2 Nr. 4

Rn. 119 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Ergänzt wird diese in das übergeordnete Konzept des beherrschenden Einflusses integrierte "bilanzrechtliche Relations-Beschreibung" (Küting/Grau/Seel, DStR 2010, Beilage Nr. 5 zu Heft 22, S. 33 (36)) durch eine wirtschaftliche Betrachtungsweise. Gemäß § 290 Abs. 2 Nr. 4 liegt auch dann ein beherrschender Einfluss vor, wenn einem UN die Mehrh... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.1 Allgemeines

Rz. 15 § 7 GewStG setzt einen inl. Gewerbebetrieb voraus (§ 2 Abs. 1 S. 1 GewStG). Es kann sich dabei sowohl um einen stehenden Gewerbebetrieb als auch um einen Reisegewerbebetrieb handeln. Bei Mitunternehmerschaften gilt § 7 GewStG auch hinsichtlich des Sonderbetriebsvermögens. Geltung hat dies auch für das Sonderbetriebsvermögen II.[1] Rz. 16 Grundlage des Gewerbeertrags is... mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / Entscheidung

Der BFH hat die Entscheidung des Finanzamts und der Vorinstanz überprüft und festgestellt, dass die bisherigen Prüfungen nicht ausreichen. Für die steuerliche Anerkennung von Verlusten aus einem Gewerbebetrieb ist entscheidend, ob eine sog. Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Das bedeutet: Es muss über die gesamte Dauer des Betriebs – also von der Gründung bis zur Aufgabe oder... mehr

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Förderung privater Investit... / Entfall der Steuerbefreiung bei REIT-AG‘s

Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 70 EStG befreit zur Hälfte Erträge aus der Veräußerung von Grund und Boden und Gebäuden an eine sog. REIT-AG oder an einen sog. Vor-REIT, wenn der obligatorische Vertrag vor dem 1. Januar 2010 abgeschlossen wurde. Eine weitere Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 70 EStG regelte hingegen ebenfalls eine hälftige Steuerbefreiung, wenn Grund und Boden u... mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2.2 Leistungen an schwerbehinderte Menschen

Rz. 15 Die in Abs. 3 genannten Leistungen sind in der Ausgleichsabgabeverordnung aufgeführt. Für die Leistungen an schwerbehinderte Menschen (Nr. 1) sind dies die folgenden Vorschriften: für technische Arbeitshilfen (Beschaffung, Wartung, Instandsetzung und Ausbildung des schwerbehinderten Menschen im Gebrauch: § 19 SchwbAV), zum Erreichen des Arbeitsplatzes (§ 20 SchwbAV), zur... mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 10 Besonderheiten

Liebhaberei Voraussetzung für alle Gewinnermittlungsarten ist die Gewinnerzielungsabsicht. Diese liegt vor, wenn davon auszugehen ist, dass ein Totalgewinn angestrebt wird. "Totalgewinn" ist das Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation. Ein Betriebsaufgabe- oder Betriebsveräußerungsgewinn ist in die Totalgewinnprognose einzube... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 1 Allgemein

Wichtig Wer die Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ausfüllen muss Die Anlage benötigen Sie in folgendem Fall: Sie haben als Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen neben Ihrer Hauptwohnung eine zweite Wohnung (Unterkunft), von der aus Sie Ihrer Tätigkeit an einer ersten Tätigkeitsstätte nachgehen, bezogen. Ehegatten müssen jeweils eine eigene Anlage N ausfüllen. Überblick mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 3.1 Gründung

Rz. 10 Eine GmbH kann von mehreren Personen gegründet werden. Jedoch ist nach § 1 GmbHG auch die Einpersonen-Gründung zulässig. Der Anwendungsbereich dieser sog. Einpersonen-GmbH ist nicht auf bestimmte Zwecke beschränkt, sondern entspricht dem der von mehreren Personen gegründeten GmbH. Die praktische Bedeutung und Verbreitung ist folglich nicht unbedeutend, insbesondere zu... mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 3 Gründung, Auflösung und Abwicklung

3.1 Gründung Rz. 10 Eine GmbH kann von mehreren Personen gegründet werden. Jedoch ist nach § 1 GmbHG auch die Einpersonen-Gründung zulässig. Der Anwendungsbereich dieser sog. Einpersonen-GmbH ist nicht auf bestimmte Zwecke beschränkt, sondern entspricht dem der von mehreren Personen gegründeten GmbH. Die praktische Bedeutung und Verbreitung ist folglich nicht unbedeutend, ins... mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / Zusammenfassung

Überblick Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft und hat die diesbezüglichen Rechnungslegungsvorschriften des HGB sowie die expliziten Regelungen des GmbHG zu berücksichtigen. Die Handlungsfähigkeit der GmbH ist dabei unabhängig von der Handlungsfähigkeit ihrer Gesellschafter, da die Organe der GmbH nicht zwingend mit ihren Gesellschaft... mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 4.1 Geschäftsanteil

Rz. 23 Der Geschäftsanteil repräsentiert die Beteiligung des Gesellschafters an der GmbH. Er wird nicht als Bruchteil i. S. e. Beteiligungsquote festgesetzt, sondern ergibt sich aus dem im Rahmen der Gründung oder im Rahmen der Kapitalerhöhung festgesetzten Nennbetrag. Das Beteiligungsverhältnis ergibt sich also aus der Relation des Nennbetrags zur Summe aller bestehenden Ge... mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 5.2 Grundsatz der Kapitalaufbringung

Rz. 40 Der Grundsatz der Kapitalaufbringung soll sicherstellen, dass bei Gründung der GmbH ein Mindestmaß an haftendem Kapital von den Gründern zur Verfügung gestellt wird. Diesem Ziel dienen beispielsweise das Verbot der Ausgabe von GmbH-Anteilen unter dem Nennbetrag (§ 5 Abs. 3 Satz 2 GmbHG), das Verbot der wesentlichen Überbewertung von Sachanlagen (§ 9c Abs. 1 Satz 2 GmbHG... mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 3.2 Auflösung und Abwicklung

Rz. 20 Gründe für die Auflösung der GmbH sind in § 60 Abs. 1 GmbHG nicht abschließend aufgeführt. Im Gesellschaftsvertrag können gem. § 60 Abs. 2 GmbHG weitere Auflösungsgründe festgesetzt werden. Die GmbH wird gem. § 60 Abs. 1 GmbHG aufgelöst durch Ablauf der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit, durch Beschluss der Gesellschafter mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen... mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 6.3 Gesellschafterversammlung

Rz. 51 Die Beschlüsse der Gesellschafter werden nach § 48 Abs. 1 GmbHG in der Gesellschafterversammlung – bei Einigkeit darüber auch fernmündlich oder mittels Videokommunikation – gefasst. Nach § 47 GmbHG erfolgt die Beschlussfassung nach der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Mehrheit), wobei jeder EUR eines Geschäftsanteils eine Stimme gewährt. Die Regelungen des §... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1 Vorgründungsgesellschaft

Rz. 286 Die Vorgründungsgesellschaft (von der ersten Idee zur Gründung einer Kapitalgesellschaft bis zum Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags oder der Satzung) stellt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) dar, soweit es sich um eine aus mehreren Gesellschaftern bestehende Kapitalgesellschaft handelt oder ein Einzelunternehmen [1], wenn es sich später um eine ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Beginn der Unternehmereigenschaft von Kapitalgesellschaften

Rz. 285 Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft sind mehrere Phasen zu unterscheiden, die für die Beurteilung der Unternehmereigenschaft von Bedeutung sind: Gründung einer Kapitalgesellschaft 6.2.1 Vorgründungsgesellschaft Rz. 286 Die Vorgründungsgesellschaft (von der ersten Idee zur Gründung einer Kapitalgesellschaft bis zum Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags o... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Beginn der Unternehmereigenschaft natürlicher Personen und Personengemeinschaften

Rz. 276 Die Unternehmereigenschaft beginnt nicht erst mit der Erbringung von Ausgangsleistungen, sondern schon mit den Vorbereitungshandlungen, die in direktem Zusammenhang mit einer geplanten unternehmerischen Betätigung stehen. Solche Vorbereitungshandlungen liegen ab dem ersten nach außen erkennbaren, auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden des Unternehmers ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Einfluss des Unionsrechts auf die nationale Anwendung des Unternehmerbegriffs

Rz. 10 Das Unionsrecht hat einen immer größeren Einfluss auf die Rechtsentwicklung im Umsatzsteuerrecht in Deutschland, begründet durch den Anwendungsvorrang unionsrechtlicher vor den innerstaatlichen Normen, vgl. dazu ausführlich die Einführung in das EU-Recht. Es gibt kaum eine Entwicklung in der Rechtsauffassung bezüglich der Unternehmereigenschaft, die nicht durch die R... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Ausführung einer Tätigkeit

Rz. 89 Nach Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL ist jemand Steuerpflichtiger, wenn er – neben weiteren Voraussetzungen – eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Hierunter fallen: Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden, einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gleichgestellten Berufe, sowie insbesondere die N... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.2 Vorgesellschaft und Kapitalgesellschaft

Rz. 297 Die Vorgesellschaft oder Gründungsgesellschaft (ab notariellem Gesellschaftsvertrag/Satzung bis zur Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister) ist grundsätzlich mit der eingetragenen Kapitalgesellschaft identisch. Damit sind alle entstehenden Umsatzsteuerbeträge und alle Vorsteuerbeträge im Rahmen der Veranlagung der Kapitalgesellschaft anzusetzen. Voraussetzung... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.2.1 Erleichterte Befristung ohne Sachgrund gemäß § 14 Abs. 2 oder Abs. 2a TzBfG

Unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen ist der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags bis zur Maximaldauer von 2 Jahren möglich, ohne dass die Befristung eines sachlichen Grundes oder der Erfüllung sonstiger besonderer Voraussetzungen bedurfte. Gemäß § 14 Abs. 2 Sätze 1 und 2 TzBfG ist es zulässig, einen Arbeitsvertrag ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur D... mehr

Beitrag aus der verein wissen
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Der gemeinnützige Verein al... / 5 Checkliste zu Steuerfolgen bei Festen

Die Kernvorgabe: Es fängt mit der korrekten Erfassung und Verbuchung von Einnahmen aus dem eigenen gastronomischen Vereinsengagement an. Egal bei welcher Gelegenheit bzw. bei welchem Anlass, ob nun Wein oder Bier oder sonstige Getränke vom Verein verkauft werden, dies fällt auf jeden Fall in den sog. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO). Ebenso läuft es mit der Speise... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.2.1 Namensleugnung

Wird das Recht, den eigenen Namen zu gebrauchen, bestritten, kann dies zu einem Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch der namensberechtigten Person gegenüber der Person , die dieses Recht leugnet, führen. Nicht erforderlich ist, dass dieses Recht ausdrücklich bestritten wird, sondern die dauernde Benennung der Betroffenen mit falschem Namen reicht aus, das Recht, richtig b... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Brexit / 5.3 Arbeitnehmerentsendung

Die Arbeitnehmerentsenderichtlinie[1] verlor zum 1.1.2021 ebenfalls ihre Wirksamkeit. Auch die europäische Dienstleistungsfreiheit besteht nicht mehr. Bestehen bleibt zunächst das britische Umsetzungsgesetz. Ein Außerkrafttreten des britischen Entsendegesetzes würde dazu führen, dass – im Hinblick auf die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Arbeitnehmern, die aus EU-S... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Herstellungskosten / 2.4.1 Handelsbilanz

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können als Aktivposten in die (Handels-)Bilanz aufgenommen werden.[1] Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens, für die Beschaffung des Eigenkapitals und für den Abschluss von Versicherungsverträgen dürfen aber nicht als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden.[2] Als Herstellungskosten eines... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 § 540 gilt für Wohnräume, Geschäftsräume und Pachtverhältnisse (dort allerdings ohne das Kündigungsrecht, vgl. § 584a Abs. 1). Nur mit Erlaubnis des (Haupt-)Vermieters darf der Mieter den Gebrauch der gemieteten Sache einem Dritten überlassen, insbesondere die Sache weiter vermieten. Dieser Erlaubnisvorbehalt umfasst auch die Untermiete. Insoweit kommt es nicht darauf ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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GmbH: Gesellschaftsvertrag / 3 Anpassung des Vertrags für die Einpersonen-GmbH

Bei Gründung einer Einpersonen-GmbH genügt es, wenn die gesetzlichen Mindestregelungen erfüllt werden. Sollen bestehende Regelungen des Gesellschaftsvertrags geändert werden oder sollen neue Bestimmungen einfügt werden, so ist das jederzeit durch einen entsprechenden Entschluss, der der notariellen Beurkundung bedarf, möglich. Die Satzungsänderung wird zum Handelsregister an... mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / Einführung

Der Gesellschaftsvertrag (= Satzung) bildet die Grundordnung der GmbH. Von Zeit zu Zeit können Satzungsänderungen erforderlich werden. Häufig wird die Satzung bei der Gründung nicht ausverhandelt, sondern es wird ein Vertragsmuster verwendet, das sich im Laufe der Zeit als nicht angemessen erweist bzw. das infolge von geänderten Wünschen oder Entwicklungen angepasst werden s... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Offenlegung von Rechnungsle... / 1 Offenlegungspflichten im Überblick

Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, bei denen entweder kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (GmbH & Co. KG etc.) oder die über das Publizitätsgesetz zur Offenlegung von Jahresabschlüssen verpflichtet sind, haben die Pflicht, die offenzulegenden Rechnungslegungsdaten an die das Unternehmensregister führende Stelle zu übermitteln. U... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2 Zur Systematik der Umwandlungsvorgänge

Rz. 3 Der Begriff "Umwandlung" erfasst Vorgänge, bei denen bestehende Rechtsformen von Rechtsträgern unter Fortführung des wirtschaftlichen Engagements geändert werden. Damit werden alle Vorgänge aus diesem Begriff ausgeschlossen, durch die ein Rechtsträger seine Tätigkeit erstmalig aufnimmt und originär erstmals seine Rechtsform erwirbt, ohne seine wirtschaftliche Funktion ... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.1.1 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 126 Abs. 3 regelt den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich für Einbringungen nach den §§ 20–25 UmwStG. Dabei ist zu berücksichtigen, dass "Einbringung" ein steuerrechtlicher Begriff ist, der keine Entsprechung im UmwG hat. Unter den Begriff "Einbringung" fallen daher sowohl Umwandlungen nach dem UmwG, die im Wege der Gesamt- oder Teilrechtsnachfolge abgewickelt ... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2 Ausschluss der Verlustnutzung bei der übertragenden Körperschaft (Abs. 4 S. 1)

Rz. 141 Abs. 4 S. 1, der den übertragenden Rechtsträger betrifft, lässt den Abzug von Verlusten (negativen Einkünften), des Zinsvortrags und des EBITDA-Vortrags (s. Rz. 143) der übertragenden Körperschaft (nur) in der Weise zu, wie er ohne die Rückwirkungsfiktion bei dem übertragenden Rechtsträger möglich gewesen wäre. Diese Besteuerungsgrundlagen des übertragenden Rechtsträ... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.3.1 Anwendung des UmwStG auf EU-/EWR-Umwandlungen

Rz. 8 Das deutsche Umwandlungssteuerrecht war bis zum "Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SEStEG)" v. 12.12.2006[1] im Wesentlichen national ausgerichtet. Grund hierfür war die Anlehnung des UmwStG hinsichtlich seines persönlichen Regelungsbereichs an das unternehmensrecht... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 6 Steuerliche Behandlung der formwechselnden Umwandlung

Rz. 162 Die formwechselnde Umwandlung ist in den §§ 190ff. UmwG geregelt. Formwechselnde Umwandlung bedeutet eine Änderung der Rechtsform der umwandelnden Gesellschaft, ohne dass sich die Identität der umgewandelten Gesellschaft ändert. Die formwechselnde Umwandlung führt also nicht zu einer Änderung des Rechtsträgers und somit nicht zum Erlöschen des umwandelnden und Neuent... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1 Befristung mit und ohne Sachgrund

Rz. 10 Beabsichtigt der Arbeitgeber den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags, so benötigt er hierfür grds. immer einen Sachgrund. Ausnahmsweise kann eine Befristung ohne Sachgrund erfolgen, bei Neueinstellung für die Dauer von bis zu 2 Jahren nach § 14 Abs. 2 TzBfG; bei Neueinstellung für die Dauer von bis zu 4 Jahren in den ersten 4 Jahren nach der Gründung eines Unter... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.1 Strukturmerkmale der Umwandlungsarten

Rz. 78 Der sachliche Anwendungsbereich der §§ 3–19 UmwStG, d. h., die Anwendung des Gesetzes auf die verschiedenen Umwandlungsarten ohne Einbringungen, ergibt sich aus § 1 Abs. 1 UmwStG. Nach Abs. 1 gelten der Zweite bis Fünfte Teil des UmwStG, also die §§ 3–19 UmwStG, bei inl. Umwandlungen für alle Umwandlungsarten i. S. d. § 1 Abs. 1, 2 UmwG, die in den persönlichen Anwend... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 111 Zur Rechtsform der Rechtsträger, auf die die §§ 3–19 UmwStG anwendbar sind, enthält § 1 Abs. 1, 2 UmwStG nur mittelbare Regelungen. Übertragender Rechtsträger kann bei allen Formen der Umwandlung nur eine Körperschaft sein, damit grundsätzlich alle Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Beim Formwechsel nach § 190 Abs. 1 UmwG in eine Personengesellschaft kann nur e... mehr

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§ 1 Aktienrecht / c) Ein-Mann-Gründung

Rz. 13 Mit dem Gesetz über die "kleine AG" ist die Ein-Mann-Gründung auch für die Aktiengesellschaft zugelassen worden, § 2 AktG. mehr

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§ 17 GmbH-Recht / III. Checkliste: Gründung durch einen Bevollmächtigten

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Ablauf der Gründung

a) Vorgründungsgesellschaft Rz. 9 Mit dem internen Entschluss mehrerer Personen zur Gründung einer GmbH kommt eine Vorgründungsgesellschaft zustande. Sie ist BGB-Gesellschaft (ggf. OHG, wenn sie ein Handelsgewerbe betreibt). Sie ist nicht identisch mit der durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrages entstehenden Vorgesellschaft und erst recht nicht mit der GmbH, sie geht a... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / D. Gründung mit mehreren Gesellschaftern

I. Typischer Sachverhalt Rz. 80 Herr Trakel aus dem Fall A. I. (siehe Rdn 1) hat es sich anders überlegt. Er möchte – nach außen dokumentiert – eine kapitalkräftige GmbH gründen, um sofort einen Geschäftsbetrieb größeren Umfanges aufzunehmen. Er selbst kann 320.000 EUR aufbringen. Zusätzlich gewinnt er den Kaufmann Matthias Meier, die Knall + Co. Elektronik GmbH und die Zinn ... mehr

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§ 48 Vereine / A. Gründung eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins

I. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Aus einer Thekenmannschaft, die einmal pro Woche Fußball spielte, hat sich eine feste Gemeinschaft entwickelt. Nun haben sich die Mitglieder entschlossen, einen Verein zu gründen, um am offiziellen Spielbetrieb ihres Fußballkreises teilnehmen zu können. Sie wenden sich an einen Rechtsanwalt und bitten diesen um Beratung und Beistand bei Entwurf ... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / B. Gründung durch einen Bevollmächtigten

I. Typischer Sachverhalt Rz. 64 Nicht Herr Trakel aus dem Sachverhalt A. I. (vgl. Rdn 1), sondern die Taxelex Inc., eine in den USA ansässige Gesellschaft, möchte in Deutschland eine GmbH zum Vertrieb von Software speziell für Anwälte und Steuerberater gründen. Mit der Gründung beauftragt sie einen Rechtsanwalt. II. Rechtliche Grundlagen Rz. 65 Auch ein Bevollmächtigter der Ges... mehr

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§ 1 Aktienrecht / 6. Gründung

a) Neugründung oder Formwechsel Rz. 11 Die AG kann entweder durch Neugründung (§§ 23 bis 53 AktG) oder im Wege des Formwechsels nach Maßgabe der §§ 190 ff. UmwG entstehen, indem ein bereits existierendes Unternehmen unter Aufrechterhaltung seiner Identität (Rechtsträgerkontinuität) das Rechtskleid wechselt. So können die Gesellschafter der Gebrüder Meyer & Co. GmbH den Formwe... mehr

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§ 19 Handelsrecht / A. Gründung und Firmierung eines Unternehmens

I. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Herr Berg möchte einen Handel mit Gartenmöbeln, die er günstig aus Asien beziehen kann, eröffnen. Er möchte rechtlich nichts falsch machen und sucht daher anwaltliche Beratung. Alternative: Herr Schäfer betreibt eine Schreinerei, die im Laufe der Jahre größer geworden ist. Er stellte zahlreiche Arbeitnehmer ein, der Umsatz steigerte sich stark un... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / XII. Muster: Musterprotokoll – Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

Rz. 61 Zur Frage, ob das Protokoll bei Mehrpersonengesellschaft sinnvoll ist, siehe oben Rdn 18. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.8: Musterprotokoll – Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern UR. Nr. _________________________ Heute, den _________________________, erschienen vor mir, _________________________, Notar/in m... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / XI. Muster: Musterprotokoll – Gründung mit einem Gesellschafter

Rz. 60 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.7: MoMiGMusterprotokoll – Gründung mit einem Gesellschafter UR. Nr. _________________________ Heute, den _________________________, erschien vor mir, _________________________, Notar/in mit dem Amtssitz in _________________________, Herr/Frau1 _________________________ _________________________ ___________________... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gründung mit Musterprotokoll zu § 2 Abs. 1a GmbHG mit zwei Gesellschaftern

Rz. 96 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.14: Gründung mit Musterprotokoll zu § 2 Abs. 1a GmbHG mit zwei Gesellschaftern UR. Nr. _________________________ Heute, den _________________________, erschienen vor mir, _________________________, Notar/in mit dem Amtssitz in _________________________, Herr/Frau1 _________________________ 2, Herr/Frau1 __________... mehr