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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / 1. Einführung durch das KonTraG

Prof. Dr. Hansrudi Lenz
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Rz. 34

[Autor/Zitation]

§ 342 (heute § 342q) wurde durch Art. 2 Ziff. 14 KonTraG v. 27.4.1998 (BGBl. I 1998, 786) in das HGB eingefügt. Zu diesem Zeitpunkt war die Übertragung von drei Aufgaben auf ein privates Rechnungslegungsgremium möglich (§ 342 Abs. 1 Satz 1 idF des KonTraG):

1. Entwicklung der Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung,
2. Beratung des BMJ bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften und
3. Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien.
 

Rz. 35

[Autor/Zitation]

Der Regierungsentwurf sah ein privates Rechnungslegungsgremium noch nicht vor, die Änderung wurde erst durch den Rechtsausschuss veranlasst (BT-Drucks. 13/10038, 24). Hierzu wird in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ausgeführt (BT-Drucks. 13/10038, 24 f.):

„Im Bereich der Rechnungslegung ist die Standardisierung international üblich. Im Regelfall haben die Standard Setter einen privaten Träger. Beispiele hierfür wären etwa das Financial Accounting Standards Board (FASB) in den USA und das International Accounting Standards Committee (IASC).

In jüngster Zeit wird zunehmend bemängelt, dass eine deutsche Einflussnahme auf den internationalen Standardisierungsprozess, insbesondere auf die Arbeit des IASC, mangels eines nationalen Standard Setters nur unzureichend erfolgen kann. Das IASC selbst legte zudem ein neues Konzept vor, das ausdrücklich eine verstärkte Zusammenarbeit mit nationalen Standardisierungsgremien vorsieht. Aus diesen Gründen ist die schnelle Einrichtung eines Rechnungslegungsgremiums in Deutschland unbedingt erforderlich. Nur so kann künftig ein nennenswerter deutscher Einfluss im IASC erreicht werden. Wird die Gründung eines nationalen Rechnungslegungsgremiums nicht unver...

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