Fachbeiträge & Kommentare zu Gründung

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Gründung sonst wie üblich

Rz. 68 Ansonsten entspricht die Gründung durch einen Bevollmächtigten der durch den Gesellschafter. Bei der Anmeldung zum Handelsregister sind die Vollmachten der Vertreter gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG einzureichen.[239] Wegen der Versicherungen gem. § 8 Abs. 2 und 3 GmbHG ist die Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister nach deren Praxis[240] nicht durch Bevollmächtig... mehr

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§ 1 Aktienrecht / 7. Ablauf der Gründung

Rz. 16 Die Gründung der AG verläuft zwingend in den folgenden Schritten: mehr

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§ 1 Aktienrecht / 5. Gründung der KGaA

Rz. 153 Die Neugründung einer KGaA erfolgt durch Feststellung der Satzung und Übernahme der neuen Aktien. An der Feststellung der Satzung müssen sich alle persönlich haftenden Gesellschafter und die künftigen Kommanditaktionäre beteiligen, § 280 Abs. 2 AktG. Die persönlich haftenden Gesellschafter können, müssen aber nicht notwendigerweise Kommanditaktien zeichnen. Durch das... mehr

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§ 48 Vereine / III. Checkliste: Gründung des eingetragenen Vereins

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Methoden der Entstehung: Gründung und Umwandlung

Rz. 8 Die klassische GmbH (vgl. zur "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" Rdn 85 ff.) kann auf zwei Wegen entstehen: (1) Ein in anderer Rechtsform existierendes Unternehmen kann nach dem UmwG in GmbH umgewandelt werden.[28] Dies kann z.B. beim Wandel eines einzelkaufmännischen Unternehmens in eine GmbH zweckmäßig sein, da bei der Umwandlung Gesamtrechtsnachfolge ein... mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Checkliste: KGaA-Gründung

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§ 32 Personengesellschaften / a) Gründung

Rz. 59 Grundsätzlich ist der Gesellschaftsvertrag der KG formfrei. Aus Nachweisgründen ist jedoch Schriftform (privatschriftlich) zu empfehlen. Ein Formerfordernis (notarielle Beurkundung) kann sich jedoch aus anderen Vorschriften ergeben (§ 311b BGB bei Einbringung eines Grundstücks durch Gesellschafter im Rahmen der Gründung). Die Kommanditgesellschaft kann sowohl mit einer... mehr

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§ 14 Europarecht / A. Grundlagen des Unionsrechts und Rechtsschutz – Einleitung

Rz. 1 Am 1.12.2009 ist der Vertrag von Lissabon vom 13.12.2007 in Kraft getreten. Der Vertrag hat den Vertrag über die Europäische Union (EUV) geändert sowie den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) ersetzt. Zudem wurde der EG-Vertrag umbenannt in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). EUV und AEUV werden als Primärrecht bezei... mehr

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§ 1 Aktienrecht / X. Muster: Gründungsprüfungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat gem. §§ 33, 34 AktG

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.6: Gründungsprüfungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat gem. §§ 33, 34 AktG Wir, die Unterzeichneten, sind die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats und des ersten Vorstands der Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft mit Sitz in Mannheim. Wir haben den Hergang der Gründung geprüft und erstatten hi... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Entstehung nur durch Neugründung – Keine Sacheinlagen

Rz. 89 Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann nur durch Neugründung entstehen. Eine klassische GmbH kann nicht in diese Gesellschaft "umgewandelt" werden.[294] Eine solche kann insb. auch nicht durch Herabstufung/Kapitalherabsetzung unter das gesetzliche Mindestkapital[295] oder durch Verlust des Kapitals der klassischen GmbH entstehen.[296] Möglich sind wie b... mehr

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§ 1 Aktienrecht / IX. Muster: Gründungsbericht gem. § 32 AktG

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.5: Gründungsbericht gem. § 32 AktG Als alleiniger Gründer der Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft mit Sitz in Mannheim erstatte ich über den Hergang der Gründung wie folgt Bericht: (1) Die Satzung der Gesellschaft wurde am _________________________ mit Errichtung der Gesellschaft zu notarieller ... mehr

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§ 48 Vereine / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Aus einer Thekenmannschaft, die einmal pro Woche Fußball spielte, hat sich eine feste Gemeinschaft entwickelt. Nun haben sich die Mitglieder entschlossen, einen Verein zu gründen, um am offiziellen Spielbetrieb ihres Fußballkreises teilnehmen zu können. Sie wenden sich an einen Rechtsanwalt und bitten diesen um Beratung und Beistand bei Entwurf der Satzung, der Gründun... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 64 Nicht Herr Trakel aus dem Sachverhalt A. I. (vgl. Rdn 1), sondern die Taxelex Inc., eine in den USA ansässige Gesellschaft, möchte in Deutschland eine GmbH zum Vertrieb von Software speziell für Anwälte und Steuerberater gründen. Mit der Gründung beauftragt sie einen Rechtsanwalt. mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / IV. Muster: Kooperationsvertrag

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 45.1: Kooperationsvertrag Kooperationsvertrag über die Regelung der Zusammenarbeit im Rahmen des Gemeinschaftsunternehmens XYZ zwischen Firma X, _________________________ und Firma Y, _________________________ Präambel Die Vertragspartner haben unter dem Firmennamen "XYZ" ein Gemeinschaftsunternehmen errichtet. Gegens... mehr

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§ 48 Vereine / VI. Muster: Protokoll der Gründungsversammlung

Rz. 41 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 48.2: Protokoll der Gründungsversammlung mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Vorgründungsgesellschaft

Rz. 9 Mit dem internen Entschluss mehrerer Personen zur Gründung einer GmbH kommt eine Vorgründungsgesellschaft zustande. Sie ist BGB-Gesellschaft (ggf. OHG, wenn sie ein Handelsgewerbe betreibt). Sie ist nicht identisch mit der durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrages entstehenden Vorgesellschaft und erst recht nicht mit der GmbH, sie geht auch nicht in diese über.[30... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Erster Schritt: Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags und Geschäftsführerbestellung – Vorgesellschaft

Rz. 10 Der notwendig nach außen gerichtete erste eigentliche Schritt für die Gründung ist der Abschluss eines von einem (ggf. ausländischen) Notar [33] (zu den entsprechenden Fragen der Geschäftsanteilsübertragung und der Satzungsänderung vgl. Rdn 172, 221) beurkundeten Gesellschaftsvertrags nach § 2 GmbHG. Seit 2023 möglich ist gem. § 2 Abs. 3 GmbHG die Beurkundung mittels V... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Dritter Schritt: Eintragung in Handelsregister

Rz. 12 Der dritte Schritt der Gründung ist die Eintragung der GmbH in das Handelsregister. Dadurch entsteht die GmbH als juristische Person (vgl. §§ 11 Abs. 1, 13 Abs. 1 GmbHG). Die Vorgesellschaft geht mit allen Aktiven und Passiven auf die GmbH über. Sie ist mit dieser identisch. Die Veröffentlichung der Eintragung gem. § 10 HGB begründet die Publizität, sie ist für die En... mehr

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§ 1 Aktienrecht / 2. Charakteristika der Rechtsform

Rz. 143 Die KGaA ist wie die AG Körperschaft, juristische Person und Formkaufmann, vgl. § 278 Abs. 1 und § 278 Abs. 3 i.V.m. § 3 AktG. Sie ist nicht Personengesellschaft, weist jedoch Strukturmerkmale des Personengesellschaftsrechts auf. Konstituierend und kennzeichnend ist für die KGaA, dass sie anders als die AG notwendig zwei voneinander zu sondernde Arten von Gesellschaf... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Zahl der Gründer

Rz. 23 Historisch ging das GmbHG von mehreren Gründern aus, seit 1980 ist die "Einmann-Gründung" zulässig (§ 1 GmbHG), wofür Besonderheiten gelten.[106] Ob sich eine GmbH zur Keinmann-GmbH (anderer Begriff: gesellschafterlose GmbH) entwickeln kann, ist streitig.[107] mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Handelnden- und Gründerhaftung

Rz. 13 Gem. § 11 Abs. 2 GmbHG haften die Personen, die als Geschäftsführer oder wie ein solcher für die künftige GmbH tätig werden; die Handelndenhaftung erlischt mit der Eintragung der GmbH.[55] Streitig, aber für die Praxis geklärt, ist die Frage der Haftung der Gesellschafter bzw. der Vorgesellschaft für deren Verbindlichkeiten: Haften die Gesellschafter überhaupt nicht,[5... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 7. Notarieller Gesellschaftsvertrag

Rz. 24 Herzstück der Gründung ist der Abschluss des notariell beurkundeten[108] (vgl. Rdn 10) Gesellschaftsvertrages nach § 2 GmbHG (häufig auch als "Satzung" bezeichnet). Es empfiehlt sich, diese dem Gründungsprotokoll als Anlage beizufügen (vgl. § 9 Abs. 1 S. 2 BeurkG). So ist klar, welche Vereinbarungen zum Gesellschaftsvertrag zählen und welche Nebenabreden darstellen. D... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Bargründung mit Musterprotokoll

Rz. 16 § 2 Abs. 1a GmbHG soll Gründungen mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer erleichtern: Solche Gesellschafter[78] können die GmbH im sogenannten "vereinfachten Verfahren" mit einem in der Anlage zum GmbHG bestimmten Musterprotokoll (siehe Rdn 60 f.) gründen. Dieses fasst drei Dokumente in einem zusammen: Gesellschaftsvertrag (vgl. Rdn 10), Geschäft... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Gesellschaftereigenschaft

Rz. 21 (Gründungs-)Gesellschafter können sein: alle natürlichen[90] und juristischen Personen; rechtsfähige Personengesellschaften[91] inkl. rechtsfähiger GbR[92] (zur zulässigen Umgehung des Beurkundungserfordernisses bei Verwendung einer GbR vgl. Rdn 172) und Partnerschaftsgesellschaften; Gesamthandgemeinschaften (zumal Güter- und Erbengemeinschaft, bei ex lege persönliche... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 81 GmbH-Gründungen mit mehreren Gesellschaftern erfordern (ebenso wie der Eintritt weiterer Gesellschafter in eine vorherige Ein-Personen-GmbH) vom Berater[267] die genaue Kenntnis der Interessen der Gesellschafter. Diese sind in eine dem GmbHG entsprechende Form zu gießen. Oft wird es dabei um den Ausgleich zwischen Interessen der Mehrheit und effektivem Minderheitensch... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gründungsprotokoll

Rz. 49 Für den Fall eignet sich auch das Musterprotokoll (vgl. Rdn 60). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.1: Gründungsprotokoll UR-Nr.: _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 48 Vereine / 1. Vereinsrecht

a) Gesetzliche Regelungen Rz. 2 Die grundgesetzliche Grundlage eines jeden Vereins ist die Vereinigungsfreiheit, die in Art. 9, 21 GG geregelt ist. Dieses Recht umfasst auch die Vereinsautonomie, also das Recht, die Binnenorganisation des Vereins im Rahmen der gesetzlichen Rahmenregeln frei auszugestalten. Das private Vereinsrecht ist in den §§ 21–79 BGB geregelt. Bestimmunge... mehr

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§ 19 Handelsrecht / 7. Handelsregisteranmeldungen

Rz. 26 Die Anmeldung darf grundsätzlich nicht bedingt oder befristet sein.[170] Zulässig ist es, den Vollzug mehrerer Anmeldungen in einer bestimmten Reihenfolge zu beantragen.[171] Die Anmeldung ist nicht wegen Willensmangels anfechtbar,[172] jedoch bis zur Eintragung frei widerruflich.[173] a) Form der Anmeldung Rz. 27 Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister sind e... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Nachweis der Vollmacht

Rz. 66 Der gewillkürte Vertreter benötigt gem. § 2 Abs. 2 GmbHG zwingend[227] eine notariell beurkundete oder beglaubigte (§§ 128 f. BGB, §§ 8 ff., 39, 40 BeurkG) Vollmacht.[228] Für Gründungsgesellschafter können Vertreter ohne Vertretungsmacht auftreten und die Vertretenen die Erklärungen später genehmigen.[229] Gesetzliche Vertreter einer juristischen Person brauchen ledi... mehr

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§ 48 Vereine / d) Rechtsfähigkeit

Rz. 5 Der Verein erlangt die Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister, § 21 BGB, und führt dann den Zusatz "e.V.". Für nicht rechtsfähige Vereine (§ 54 BGB) gleich welchen Vereinstyps finden die Vorschriften über die Gesellschaft nach §§ 705 ff. BGB Anwendung. Gem. § 50 Abs. 2 ZPO hat der nicht rechtsfähige Verein die aktive und passive Parteifähigkeit. mehr

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§ 19 Handelsrecht / III. Checkliste

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§ 19 Handelsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Herr Berg möchte einen Handel mit Gartenmöbeln, die er günstig aus Asien beziehen kann, eröffnen. Er möchte rechtlich nichts falsch machen und sucht daher anwaltliche Beratung. Alternative: Herr Schäfer betreibt eine Schreinerei, die im Laufe der Jahre größer geworden ist. Er stellte zahlreiche Arbeitnehmer ein, der Umsatz steigerte sich stark und eine eigene Buchhaltun... mehr

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§ 19 Handelsrecht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 32 Personengesellschaften / III. Checkliste

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§ 19 Handelsrecht / 1. Kaufmann

Rz. 3 Das Handelsrechtsreformgesetz hat bereits 1998 die frühere Unterscheidung zwischen Muss- und Sollkaufleuten aufgegeben, die Regelungen zum Kaufmannsbegriff grundlegend vereinfacht[5] und dadurch die wirtschaftliche Handlungsfreiheit insbesondere kleinerer und mittelständischer Unternehmen verbessert. a) Betrieb eines Handelsgewerbes Rz. 4 Kaufmann im Sinne des HGB ist, w... mehr

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§ 19 Handelsrecht / a) Handelsrechtsreformgesetz

Rz. 11 Das 1998 novellierte Firmenbildungsrecht gewährt den Kaufleuten die weitgehend freie Wahl bei der Bildung ihrer Firma.[66] Die notwendige Information des Publikums über die Gesellschafts- und Haftungsverhältnisse wird dadurch erreicht, dass alle Unternehmen – auch der Einzelkaufmann – ihrer Firma obligatorisch einen Rechtsformzusatz beizufügen haben und diese Angaben ... mehr

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§ 32 Personengesellschaften / b) Beteiligungsidentische GmbH & Co. KG

Rz. 50 Hier sind sämtliche Kommanditisten der KG im gleichen Verhältnis auch Gesellschafter der Komplementär-GmbH. Die Beteiligungsidentität wird durch entsprechende Gestaltung der Gesellschaftsverträge auch nach der Gründung der Gesellschaft gewährleistet. mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Zweiter Schritt: Kapitalaufbringung und Anmeldung zum Handelsregister

Rz. 11 Der zweite Schritt der Gründung sind die Kapitalaufbringung durch die Gesellschafter sowie die Anmeldung zum Handelsregister durch die Gründungsgeschäftsführer (§§ 7 f. GmbHG). Das Registergericht prüft anhand der eingereichten Unterlagen die Ordnungsmäßigkeit von Errichtung und Anmeldung. Es prüft von Amts wegen grundsätzlich alle gesetzlichen Eintragungsvoraussetzun... mehr

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§ 19 Handelsrecht / 6. Handelsregister

Rz. 21 Das Handelsregister dient der Offenlegung der Zugehörigkeit gewerblicher Unternehmen zum Handelsstand. Zudem verzeichnet es die Rechtsverhältnisse der Unternehmen des Handelsstandes. Seit 2007 werden die Handelsregister vollständig elektronisch geführt. Die Einsicht und der Abruf der eingestellten Dokumente sind inzwischen kostenlos. a) Negative Publizität Rz. 22 § 15 A... mehr

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§ 48 Vereine / II. Rechtliche Grundlagen

1. Vereinsrecht a) Gesetzliche Regelungen Rz. 2 Die grundgesetzliche Grundlage eines jeden Vereins ist die Vereinigungsfreiheit, die in Art. 9, 21 GG geregelt ist. Dieses Recht umfasst auch die Vereinsautonomie, also das Recht, die Binnenorganisation des Vereins im Rahmen der gesetzlichen Rahmenregeln frei auszugestalten. Das private Vereinsrecht ist in den §§ 21–79 BGB gerege... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / i) Kapitalerhöhung durch Sacheinlage

Rz. 247 § 56 GmbHG sieht die Kapitalerhöhung durch Sacheinlage[1015] vor (zu den weitgehend ähnlichen Fragen bei der Gründung vgl. Rdn 73). Anders als für die Gründung schreibt das Gesetz keinen Sacheinlagebericht vor.[1016] § 57 Abs. 3 GmbHG fordert anders als § 8 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG nicht ausdrücklich die Vorlage von "Unterlagen darüber, dass der Wert der Sacheinlagen den N... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Notarieller Vertrag

Rz. 172 Die Vereinbarung der Pflicht zur Abtretung des Anteils ist nur bei notarieller Form bindend;[746] die wirksame dingliche Abtretung heilt den Mangel ex nunc (§ 15 Abs. 4 GmbHG).[747] Seine sachenrechtliche Abtretung bedarf zwingend der notariellen Beurkundung (§ 15 Abs. 3 GmbHG).[748] Nach dem Vollständigkeitsgrundsatz ist erforderlich, nicht nur die eigentliche Abtret... mehr

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§ 19 Handelsrecht / d) Aufbau des Handelsregisters

Rz. 25 Das Handelsregister besteht gem. § 3 HRV aus zwei Abteilungen: Abteilung A für die vollkaufmännischen Einzelkaufleute und die handelsrechtlichen Personengesellschaften, Abteilung B für die Kapitalgesellschaften. mehr

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§ 17 GmbH-Recht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 65 Auch ein Bevollmächtigter der Gesellschafter kann die GmbH gründen (vgl. § 2 Abs. 2 GmbHG). 1. Nachweis der Vollmacht Rz. 66 Der gewillkürte Vertreter benötigt gem. § 2 Abs. 2 GmbHG zwingend[227] eine notariell beurkundete oder beglaubigte (§§ 128 f. BGB, §§ 8 ff., 39, 40 BeurkG) Vollmacht.[228] Für Gründungsgesellschafter können Vertreter ohne Vertretungsmacht auftrete... mehr

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§ 48 Vereine / 4. Insolvenz

Rz. 35 Der Vorstand ist bei Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verpflichtet, unverzüglich den Insolvenzantrag zu stellen (§ 42 Abs. 2 BGB). Der Verein wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst, wenn nicht durch Satzungsbestimmung das Fortbestehen als nicht rechtsfähiger Verein geregelt wird (§ 42 Abs. 1 BGB). mehr

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§ 1 Aktienrecht / d) Vorratsgründung

Rz. 14 Die Gründung einer Aktiengesellschaft auf Vorrat, die als bloßer Mantel zur Eintragung gelangt und nach dem Willen der Gründer erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Geschäftsbetrieb aufnehmen soll, hat der BGH[11] anerkannt. Zulässig ist die Vorratsgründung aber nur dann, wenn sie offen erfolgt, indem der Unternehmensgegenstand etwa lautet: "Gegenstand des Unternehmen... mehr

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§ 19 Handelsrecht / f) Registergebühren

Rz. 32 Der elektronische Abruf von Handelsregisterauszügen und den sonstigen eingestellten Dokumenten ist kostenlos. Kostenpflichtig ist nur der beglaubigte Handelsregisterauszug. mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Sacheinlage

Rz. 72 Statt einer Bareinlage (vgl. Rdn 15 f.) kann jeder übertragbare vermögenswerte Gegenstand (d.h. Sachen, Forderungen, Sachgesamtheiten, aber auch Immaterialgüterrechte wie Urheberrechte, Geschmacksmuster- und Verlagsrechte und andere gewerbliche Schutzrechte[241]) als Sacheinlage gem. § 5 Abs. 4 GmbHG eingebracht werden. Nach § 19 Abs. 5 GmbHG (vgl. Rdn 251) können auc... mehr

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§ 19 Handelsrecht / V. Muster: Zweigniederlassung einer Aktiengesellschaft

Rz. 72 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 19.4: Zweigniederlassung einer Aktiengesellschaft Amtsgericht Frankfurt – Handelsregister – Kansas Instruments Overseas Services Corporation (KIOSC) Eintragung einer Zweigniederlassung Zur Eintragung in das Handelsregister melden wir, die unterzeichnenden sämtlichen Mitglieder des Verwaltungsrats (Board of Directors... mehr