Fachbeiträge & Kommentare zu Gründung

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§ 19 Handelsrecht / e) Scheinkaufmann

Rz. 8 "Wer im Rechtsverkehr als Kaufmann auftritt, gilt als Kaufmann, und wer im Rechtsverkehr als Vollkaufmann auftritt, gilt als Vollkaufmann."[50] § 5 HGB normiert einen Aspekt dieses Grundsatzes.[51] Ist eine Firma im Handelsregister eingetragen, so kann gegenüber demjenigen, der sich auf die Eintragung beruft, nicht geltend gemacht werden, dass das unter der Firma betri... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 19 Handelsrecht / d) Hinweis auf Rechtsverhältnisse und Nachfolgezusatz

Rz. 14 Bei einer Namensänderung des Inhabers oder Gesellschafters kann die bisherige Firma fortgeführt werden (§ 21 HGB). Bei Fortführung des Geschäftsbetriebs durch einen Dritten ist der Nachfolgezusatz nur dann zulässig, wenn das Unternehmen im Großen und Ganzen bzw. im Kern fortgeführt wird[118] und der bisherige Inhaber oder dessen Erbe die Fortführung ausdrücklich bewil... mehr

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§ 1 Aktienrecht / X. Muster: Anmeldung des Nachgründungs- und Einbringungsvertrags, des Beschlusses über die Umstellung auf Stückaktien und die Kapitalerhöhung, der Durchführung der Kapitalerhöhung und der Satzungsänderung zum Handelsregister

Rz. 69 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.15: Anmeldung des Nachgründungs- und Einbringungsvertrags, des Beschlusses über die Umstellung auf Stückaktien und die Kapitalerhöhung, der Durchführung der Kapitalerhöhung und der Satzungsänderung zum Handelsregister An das Amtsgericht Mannheim – Handelsregister – _________________________ Betr.: HRB 2772, Ymir ... mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 2. Verfügungen, Gesellschaftsrecht und Echtheitsnachweis

Rz. 135 Das Verfügungsgeschäft über inländische Grundstücke (Einigung in Form der Auflassung nach § 925 BGB) ist dagegen nur vor einem inländischen Notar möglich und auch nicht substituierbar.[302] Ein deutscher Notar kann auch nicht im Ausland wirksame Amtshandlungen und damit weder Beurkundungen noch sonstige Amtshandlungen vornehmen.[303] Schuldrechtliche Verträge über au... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Haftungsbeschränkung praktisch ohne Mindestkapital

Rz. 86 Das MoMiG (vgl. Rdn 3) hat als Kompromiss für die Beibehaltung des Mindestkapitalerfordernisses von 25.000 EUR (vgl. Rdn 31) die "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" erfunden. Diese ist keine besondere Rechtsform, sondern eine Sonderform der GmbH.[277] Sie ist ein Erfolgsmodell – mit jährlichen Wachstumsraten weitaus höher als bei gewöhnlichen GmbHs (Rdn 3).... mehr

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§ 32 Personengesellschaften / e) Einheits-GmbH & Co. KG

Rz. 53 Bei der Einheits-GmbH & Co. KG, die durch §§ 170 Abs. 2, 172 Abs. 5 HGB gesetzlich anerkannt ist, ist die Kommanditgesellschaft Alleingesellschafterin ihrer Komplementär-GmbH. Dieses "Vereinheitlichungsmodell" wird vor allem verwendet, um die Verzahnungsprobleme der GmbH & Co. KG zu vereinfachen. Die vormaligen Probleme bei der Abstimmung in Gesellschafterversammlunge... mehr

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§ 48 Vereine / f) Haftung

Rz. 25 Der rechtsfähige Verein haftet für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten selber und ohne Durchgriff auf seine Mitglieder. Für einen deliktischen Schaden, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter einem Dritten zufügt, haftet der Verein beschränkt auf das Vereinsvermögen (§ 31 BGB). Diese Haftung für Organe des ... mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VI. Muster: Anmeldung zum Handelsregister der neu entstehenden GmbH

Rz. 30 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.8: Anmeldung zum Handelsregister der neu entstehenden GmbH Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Zum Handelsregister B melden wir zur Eintragung an die Firma _________________________ GmbH. Wir überreichen als Anlagen: mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 59 Privilegierenden Sonderregelungen gegenüber den allgemeinen Regeln des Aufenthaltsgesetzes unterliegen nicht nur Unionsbürger und ihre Familienangehörigen nach dem Freizügigkeitsrecht und dem Freizügigkeitsgesetz/EU, sondern teilweise auch türkische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen. Die historische Grundlage bietet hierfür zunächst das Abkommen zur Gründu... mehr

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§ 48 Vereine / 3. Gemeinnützigkeit

Rz. 33 Eingetragene Vereine können den Status der Gemeinnützigkeit erlangen, womit Steuervorteile (§ 52 AO) und die Möglichkeit verbunden sind, Spenden gegen steuerlich berücksichtigungsfähige Spendenquittungen zu vereinnahmen. Um die Gemeinnützigkeit beantragen zu können, gelten für den Zweck und die notwendigen Inhalte der Satzung besondere Vorschriften, die im Wesentliche... mehr

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§ 48 Vereine / IV. Muster: Satzung eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 48.1: Satzung eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen _________________________; nach der beabsichtigten Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz "e.V.". (2) Der Sitz des Vereins ist in _________________________. (3) Geschäftsjahr ist das Kale... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Geschäftsführerpflichten

Rz. 112 Unabhängig vom Anstellungsvertrag hat der Geschäftsführer als Organ Pflichten gegenüber Gesellschaft und Gläubigern: Er muss den Gesellschaftszweck aktiv verfolgen und alles unterlassen, was der Gesellschaft schaden könnte. Seine Hauptpflichten sind Vertretung, Geschäftsführung einschl. Treuepflichten, zu denen die Verschwiegenheitspflicht zählt,[410] sowie Buchführu... mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Muster: Räumungsklage

Rz. 119 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.27: Räumungsklage nach ordentlicher Kündigung An das Amtsgericht _________________________ – Mietabteilung – _________________________ Klage der Eheleute Erna und Klaus Meier, _________________________straße, _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen ... mehr

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§ 19 Handelsrecht / b) Istkaufmann, Kannkaufmann, Formkaufmann

Rz. 5 Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma und den Ort der Niederlassung beim zuständigen Gericht zur Eintragung anzumelden (§ 29 HGB). Eintragungspflichtig ist nur der Istkaufmann, der ein Handelsgewerbe i.S.v. § 1 Abs. 1 HGB betreibt.[17] Nach Aufhebung der registerrechtlichen Privilegierung gewerblicher Unternehmen der öffentlichen Hand (vgl. § 36 HGB a.F.) sind a... mehr

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§ 19 Handelsrecht / 2. Angaben auf Geschäftsbriefen

Rz. 9 Das Handelsrechtsreformgesetz 1998 hat die bisher im Wesentlichen für Kapitalgesellschaften geltenden Normen über Angaben auf Geschäftsbriefen[56] auf alle kaufmännischen Unternehmensträger erweitert.[57] Gem. § 37a HGB muss der Kaufmann auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, Folgendes angeben: mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / III. Checkliste: Ablauf des Formwechsels

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§ 19 Handelsrecht / 4. Haftung des Erwerbers eines Handelsgeschäfts

Rz. 19 Wird ein erworbenes Handelsgeschäft unter der alten Firma fortgeführt, haftet der Erwerber gem. § 25 HGB für alle betrieblichen Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. § 25 HGB findet keine Anwendung auf nicht im Handelsregister eingetragene Kleingewerbetreibende[146] oder auf freiberufliche Unternehmen.[147] Die Einführung des MoPeG hat hieran nichts geändert.[148] ... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / e) Kapitalaufbringung – Freie Verfügung des Geschäftsführers

Rz. 239 Die Zahlung auf den Geschäftsanteil ist endgültig zur freien Verfügung des Geschäftsführers gem. § 57 Abs. 2 GmbHG zu leisten (vgl. zu den parallelen Fragen bei der Gründung Rdn 37 ff.): Die Verwaltung muss rechtlich in der Lage sein, nach dem Erhöhungsbeschluss über die eingezahlten Mittel im Sinne der GmbH zu verfügen. Freie Verfügung scheidet nicht aus, wenn die G... mehr

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§ 19 Handelsrecht / b) Sitztheorie

Rz. 56 Voraussetzung für die Anerkennung als ausländischer Rechtsträger ist nach der in Deutschland früher herrschenden Sitztheorie gewesen, dass sich nicht nur der rechtliche Sitz der Gesellschaft im Ausland befindet, sondern auch der effektive Verwaltungssitz.[217] Inzwischen hat der EuGH entschieden, dass die Ablehnung der Eintragung einer durch eine ausländische, europäi... mehr

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§ 1 Aktienrecht / XII. Muster: Bericht des Gründungsprüfers nach §§ 33, 34 AktG

Rz. 41 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.8: Bericht des Gründungsprüfers nach §§ 33, 34 AktG (1) Prüfungsgegenstand Ich bin durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom _________________________ zum Gründungsprüfer für die Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft, Mannheim, bestellt worden, nachdem der alleinige Gründer der Gesellschaft, H... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Regelung durch MoMiG

Rz. 249 Das MoMiG begegnete der Kritik an den drastischen Rechtsfolgen verdeckter Sacheinlagen nach der herkömmlichen Rspr.[1022] Die Regelungen gelten gleichermaßen für Gründung und Kapitalerhöhung (§ 56 Abs. 2 und § 56a i.V.m. § 19 Abs. 4 und 5 GmbHG). Ob sich durch die MoMiG-Regelung etwas an der Häufigkeit verschleierter Sacheinlagen ändern wird, wird mit Recht bezweifel... mehr

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§ 22 Internationales Privat... / II. Grundlagen der Parteiautonomie (Rechtswahlmöglichkeiten)

Rz. 33 Die Zulässigkeit und Reichweite einer Rechtswahl bestimmt das Kollisionsrecht des Forums. Gegenwärtig bestehen aus der Sicht des deutschen Kollisionsrechts[99] die folgenden Rechtswahlmöglichkeiten geordnet nach Sachgebieten:[100] mehr

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§ 1 Aktienrecht / XIV. Muster: Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.10: Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister An das Amtsgericht Mannheim – Handelsregister – _________________________ Betr.: Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft, Mannheim Als Gründer, Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats melden wir die Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellsc... mehr

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§ 48 Vereine / 2. Gründungsakt, Voraussetzungen für die Eintragung, Verfahren, Kosten

Rz. 28 Vor dem eigentlichen Gründungsakt empfiehlt sich die Abstimmung der Satzung mit dem zuständigen Vereinsregister und – soll der Verein gemeinnützig sein – mit dem Betriebsstättenfinanzamt. Der Verein wird gegründet, indem die Mindestzahl der Mitglieder im Rahmen einer Versammlung oder auch auf andere Art, z.B. im Umlaufverfahren, die Satzung beschließt und einen Vorsta... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Firma und Sitz

Rz. 27 Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG muss der Gesellschaftsvertrag Firma und Sitz der Gesellschaft festlegen. Rz. 28 Bestimmungen zur Firma – dem Namen, unter dem die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen wird und am Rechtsverkehr teilnimmt – finden sich in § 4 GmbHG. Diese muss die Bezeichnung "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder deren allgemein verständliche Abk... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Stammkapital, Geschäftsanteil und Gründungsaufwand

Rz. 31 Der Gesellschaftsvertrag muss enthalten den Betrag des Stammkapitals (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG) und die "Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt" (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG). Diese Erbringung der Stammeinlage ist Hauptpflicht des Gesellschafters.[127] Soweit die Einlage weder vom Za... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Sicherungsabtretung von Geschäftsanteilen – Treuhand

Rz. 194 Möglich ist auch die (treuhänderische Sicherungs-)Abtretung eines Anteils[856] (vgl. Rdn 21 zur Treuhand bei der GmbH-Gründung). Der Treuhänder wird gegenüber der GmbH vollberechtigter und -verpflichteter Gesellschafter; in Ausnahmefällen kann je nach Gestaltung der Treugeber einem Gesellschafter gleichzustellen sein.[857] Schuldrechtliche Vereinbarung und sachenrecht... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Rechtsfolge der Auflösung

Rz. 348 Die Auflösung führt nur zu einer Änderung des Zwecks der GmbH (nicht zum Ende ihrer Existenz). Dieser ist nicht mehr auf die Teilnahme am Wirtschaftsverkehr gerichtet, sondern auf die Abwicklung des GmbH-Vermögens. Daher beendet die Auflösung nicht die Partei- und Prozessfähigkeit.[1373] Erst nach vollständiger Abwicklung, d.h. nach Begleichung sämtlicher Verbindlich... mehr

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§ 26 Kartellrecht / 7. Materiell-rechtliche Prüfung

Rz. 65 In der materiell-rechtlichen Prüfung hat die Kartellbehörde darüber zu befinden, ob zu erwarten ist, dass durch den Zusammenschluss wirksamer Wettbewerb erheblich behindert wird.[93] Das ist insbesondere der Fall, wenn zu erwarten ist, dass eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird.[94] Kommt die Kartellbehörde zu diesem Ergebnis, hat sie den Zusa... mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VIII. Muster: Anmeldung zum Register der neu entstehenden GmbH

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.12: Anmeldung zum Register der neu entstehenden GmbH Amtsgericht _________________________ – Handelsregister – _________________________ (Gericht der entstehenden Gesellschaft) Neugründung der Firma Y GmbH mit dem Sitz in _________________________ in Anwendung der Vorschriften des Umwandlungsbereinigungsgesetzes... mehr

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§ 19 Handelsrecht / a) Betrieb eines Handelsgewerbes

Rz. 4 Kaufmann im Sinne des HGB ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 Abs. 1 HGB).[6] Der Betrieb eines Gewerbes im handelsrechtlichen Sinne ist die selbstständige und berufsmäßige wirtschaftliche und nicht künstlerische, wissenschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit in der Absicht dauernder Gewinnerzielung, wobei das Merkmal der Gewinnerzielung in Frage gestellt wird.... mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / X. Muster: Anmeldung zum Register der übertragenden GmbH

Rz. 45 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.13: Anmeldung zum Register der übertragenden GmbH Amtsgericht _________________________ – Handelsregister – _________________________ (Gericht der übertragenden Gesellschaft) Firma X GmbH mit dem Sitz in _________________________, HRB _________________________ hier: Anmeldung einer Abspaltung nach §§ 123 ff., 136... mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 48 Durch das seit dem 1.1.1995 geltende Umwandlungsrecht (Umwandlungsgesetz 1995 und Umwandlungssteuergesetz 1995) ist die Möglichkeit geschaffen worden, im Wege des eleganten Formwechsels den unmittelbaren Wechsel von einer Kapitalgesellschaft in eine Personenhandelsgesellschaft (oder Partnerschaftsgesellschaft oder – seit dem 1.1.2024 – auch eine eGbR) zu vollziehen.[4... mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / VII. Vergütung des Rechtsanwalts

Rz. 146 Bereits ein kurzer Blick auf seinen Inhalt zeigt, dass das RVG ganz überwiegend die herkömmlichen Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes als Prozessvertreter und Strafverteidiger regelt. Das RVG räumt der Vergütung der forensischen Tätigkeit breiten Raum ein. Der Anwalt, der vor allem rechtsberatend wie etwa bei der Gestaltung von Stiftungen tätig ist,[169] findet nur weni... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / III. Checkliste: Gesellschaftsvertraglicher Minderheitenschutz

Rz. 82 Es gibt viele Möglichkeiten, die Interessen einzelner Minderheitsgesellschafter oder diese insgesamt zu schützen. Einige Beispiele: mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 12. Vorratsgründung und Mantelkauf – Wirtschaftliche Neugründung

Rz. 47 In der Praxis besteht ein Bedürfnis für die Vorratsgründung von GmbH, u.a. wegen der nicht effektiv beeinflussbaren Dauer der Eintragung der GmbH im Handelsregister nach der Anmeldung. Die Vorratsgründung[202] ist zulässig, wenn sie offengelegt ist; insb. ist der Unternehmensgegenstand als Verwaltung des eigenen Vermögens der Gesellschaft zu bezeichnen, und die Firma ... mehr

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§ 19 Handelsrecht / b) Bildung der Firma, Täuschungsverbot

Rz. 12 Die Firmenbildung hat sich an den drei wesentlichen Funktionen der Firma auszurichten, nämlich Erfüllt die Firma diese Voraussetzungen, ist sie grundsätzlich im Handelsregiste... mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / D. Muster: Vertragshändlervertrag

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 53.1: Vertragshändlervertrag Vertragshändlervertrag zwischen der Firma (Money GmbH), vertreten durch (ihre Geschäftsführung) – nachfolgend Hersteller genannt – und die Firma (Schlau GmbH), vertreten durch (ihre Geschäftsführung) – nachfolgend Vertragshändler genannt – _________________________ (bei Bedarf kurze Vorste... mehr

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§ 48 Vereine / e) Satzung und einzelne Satzungsinhalte

Rz. 6 Die Rechtsverhältnisse innerhalb des Vereins werden in Ausübung der Vereinsautonomie durch die Satzung bestimmt, soweit nicht zwingendes Recht nach §§ 25 ff. BGB eingreift. Bestimmte, in § 40 BGB genannte Bestimmungen sind satzungsdispositiv. Im Übrigen sind die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 21 ff. BGB zwingend. Die Satzung muss mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesell... mehr

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Kündigungsschutz / 4.5 Wahlvorstand, Wahlbewerber, Wahlinitiatoren

Einen ähnlichen Kündigungsschutz wie Betriebsratsmitglieder genießen auch Mitglieder des Wahlvorstands und Bewerber für die Wahl zum Betriebsrat.[1] Der Kündigungsschutz beginnt mit der Bestellung des Wahlvorstandes bzw. mit der Aufstellung eines ordnungsgemäßen Wahlvorschlags[2] und endet mit dem Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Ist die förmliche Bekanntgabe des Wa... mehr

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Kündigungsschutz / 4.11 Arbeitnehmervertreter der Europäischen Gesellschaft

Das Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) ist am 29.12.2004 in Kraft getreten. Die Europäische Gesellschaft (societas europaea = SE) ist eine Rechtsform für Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU tätig sind oder tätig werden wollen. Das Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft (SEBG) unterscheidet ... mehr

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Familiengesellschaft / 3 Gründung

3.1 Neugründung Die Familiengesellschaft ist keine eigene Gesellschaftsform. Zurückgegriffen wird vielmehr auf die üblichen für eine Gesellschaft zur Verfügung stehenden Rechtsformen (s. Tz. 5.2). Die Besonderheit liegt darin, dass es sich bei den Gesellschaftern um Familienangehörige im weitesten Sinne handelt. Folglich orientiert sich die Gründung einer Familiengesellschaft ... mehr

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GmbH: Mindeststammkapital

Begriff Mit dem Gesellschaftsvermögen haftet die GmbH für die Schulden der Gesellschaft. Hierbei muss ein Mindeststammkapital in der Satzung bei der Gründung festgelegt werden (Haftungskapital). Dieses Mindeststammkapital müssen die Gesellschafter aufbringen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen finden sich in § 3 GmbHG. Die Angabe des Stammkapitals... mehr

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GmbH: Kaduzierung

Begriff Zahlt ein GmbH-Gesellschafter eine fällige Stammeinlageforderung nicht in das Gesellschaftsvermögen ein, sieht das GmbH-Gesetz das sog. Kaduzierungsverfahren vor, an dessen Ende die Versteigerung des Anteils und eine Haftung der Mitgesellschafter für etwaige verbleibende Fehlbeträge steht. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen finden sich in... mehr

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Familiengesellschaft / 4.2 Familienkapitalgesellschaften

Einfacher, aber auch durchgehend strenger sind die Formvorschriften bei der Gründung einer Familien-Kapitalgesellschaft. Wie bei Gründung jeder Kapitalgesellschaft ist auch für die Gründung einer Familien-GmbH oder einer Familien-AG stets eine notarielle Beurkundung erforderlich.[1] Ein Gesellschaftsvertrag bzw. eine Satzung ohne Mitwirkung eines Notars weist einen Formfehle... mehr

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Familiengesellschaft / 3.1 Neugründung

Die Familiengesellschaft ist keine eigene Gesellschaftsform. Zurückgegriffen wird vielmehr auf die üblichen für eine Gesellschaft zur Verfügung stehenden Rechtsformen (s. Tz. 5.2). Die Besonderheit liegt darin, dass es sich bei den Gesellschaftern um Familienangehörige im weitesten Sinne handelt. Folglich orientiert sich die Gründung einer Familiengesellschaft an den für die ... mehr

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Familiengesellschaft / 5.1 Kriterien für die Wahl

Welche Rechtsform ist die "richtige" Gesellschaftsform? Die Antwort darauf ist von zahlreichen Überlegungen abhängig. Eine Rolle spielen dabei die Fragen zur persönlichen Mitarbeit in der Gesellschaft, der erforderliche Kapitalbedarf, die Geschäftsführung und Vertretung sowie nicht zuletzt auch die Gefahr einer Haftung. Zu diesen bei jeder Gesellschaftsgründung relevanten Vor... mehr

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Familiengesellschaft / 3.2 Rechtsnachfolge

Eine Familiengesellschaft kann aber auch dadurch entstehen, dass bereits eine Gesellschaft besteht, deren Anteile übertragen werden. Dies kann erfolgen durch Einzelrechtsnachfolge, z. B. durch Veräußerung oder Schenkung eines Gesellschaftsanteils an einen Familienangehörigen; Gesamtrechtsnachfolge (Erbfolge) nach dem Tod eines Gesellschafters und einem damit verbundenen Eintri... mehr