Fachbeiträge & Kommentare zu Gründung

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Zeitpunkt des Entstehens der GmbH & Co. KG

(1) Innenverhältnis Rz. 1065 Im Innenverhältnis entsteht die GmbH & Co. KG mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags, soweit dieser nichts anderes vorsieht. (2) Außenverhältnis Rz. 1066 Im Außenverhältnis richtet sich der Zeitpunkt des Entstehens der GmbH & Co. KG nach dem von der Gesellschaft in Aussicht genommenen Geschäftsbetrieb, da die GmbH & Co. KG nach h.A. keine Hande...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / gg) Verschmelzungsprüfung

Rz. 2079 Art. 22 SE-VO macht detaillierte Angaben zur Bestellung von Sachverständigen, die den Verschmelzungsplan prüfen sollen. Er setzt daher die Pflicht zur Prüfung des Verschmelzungsplans bereits voraus. In Art. 22 Satz 1 SE-VO a.E. heißt es allerdings "dazu bestellt wurden, um den Verschmelzungsplan zu prüfen." Art. 22 SE-VO ordnet daher die Prüfung auch an,[5259] sodas...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Möglichkeit eines Squeeze-out-Verfahrens

Rz. 2128 Nach der Gründung der Europäischen Gesellschaft (SE) ist es nach den allgemeinen Regelungen des deutschen Aktienrechts möglich, Minderheitsaktionäre durch ein Squeeze-out Verfahren nach Art. 9 Abs. 1 Buchst. c Nr. ii SE-VO i.V.m. §§ 327a ff. AktG aus der bzw. den Tochtergesellschaften auszuschließen. Diese Überlegungen sollten bereits beim Entwurf des Gründungsplans...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Materielle Voraussetzungen

Rz. 35 Die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft und damit zwingend einhergehend auch die zum Erwerb der Rechtsfähigkeit erforderlichen Maßnahmen unterliegen dem Gesellschaftsstatut. Dies gilt z.B. für die Anforderungen an die Errichtung des Gesellschaftsvertrags und den notwendigen Inhalt. Rz. 36 Dem Gesellschaftsstatut unterliegen die Voraussetzungen für das Entstehen einer Vorg...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Form des Umwandlungsplans

Rz. 2141 Art. 37 SE-VO enthält im Hinblick auf den Umwandlungsplan keine Formvorschriften. Auch allgemeine Formvorschriften für die Pläne, die im Vorfeld der Umstrukturierungsmaßnahmen aufgestellt werden müssen, enthält die SE-VO nicht. Die Verweisungsnormen, in denen die SE-VO ergänzend auf das nationale Recht verweist, sind nicht einschlägig, weil die Frage nach der Form d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Ablauf in der Übersicht

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Auf Umwandlungen einer EWIV anwendbares Recht

Rz. 1519 Die Verordnung verhält sich überhaupt nicht zum Umwandlungsrecht. Auch das EWIV-Ausführungsgesetz (EWIV-AusfG) regelt nicht das Umwandlungsrecht. Es stellt sich dann die Frage, ob auf Umwandlungen das nationale Recht des Sitzstaates der EWIV anwendbar wäre. Dies wäre der Fall, wenn eine Umwandlung die Gründung oder innere Verfassung der Vereinigung betreffen würde. ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Gesetzgebungsverfahren

Rz. 128 Am 5.7.2021 ist das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.6.2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht)[445] verabschiedet worden.[446] Dieses Gesetz wurde am 15.7.2022 durch das Gesetz zur ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Handelndenhaftung

Rz. 108 Das OLG Stuttgart[382] stellt den Mantelkauf bzgl. der Handelndenhaftung nach § 11 Abs. 2 GmbHG einer Neugründung gleich. Wird für die Gründung einer GmbH der Mantel einer vermögenslosen GmbH verwendet und mit der Unternehmenstätigkeit vor Eintragung der Satzungsänderung im Handelsregister begonnen, so soll der für die Gesellschaft Handelnde analog § 11 Abs. 2 GmbHG ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Tatbestandsmerkmal "Abrede"

Rz. 66 Die höchstrichterliche Rspr.[231] und die herrschende Lehre[232] verlangen eine vorherige Abrede, aus der sich ergibt, dass die Bareinlage des Inferenten gem. dem wirtschaftlichen Ergebnis durch eine andere Leistung als Geld erbracht werden soll und kann. Statt einer ausdrücklichen Abrede ist auch eine stillschweigende Billigung ausreichend.[233] Entscheidend ist ledi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Aufstellung des Gründungsplans

Rz. 2097 Die Leitungs- bzw. Verwaltungsorgane der an der Gründung der Holding-SE beteiligten Gründungsgesellschaften müssen gem. Art. 32 Abs. 2 SE-VO einen gleichlautenden Gründungsplan für die Europäische Gesellschaft (SE) aufstellen. Art. 32 SE-VO setzt den Gleichlaut der Gründungspläne explizit voraus, während die Parallelvorschrift des Art. 20 SE-VO diesen Aspekt nicht e...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Notarielle Beurkundung von Willenserklärungen mittels Videokommunikation

Rz. 133 Zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie sieht der neue § 16a BeurkG mit Blick auf die Ermöglichung der Online-Gründung der GmbH die Option der notariellen Beurkundung von Willenserklärungen mittels Videokommunikation vor. Hierzu muss zwingend das von der BNotK nach § 78p BNotO betriebenen Videokommunikationssystem, welches eine Gleichwertigkeit zu einem Präsenzv...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Zeitpunkt der Einlageleistung

Rz. 635 Bareinlagen sind vor der Handelsregisteranmeldung, jedoch zeitlich nach Gründung der Gesellschaft und Übernahme der Aktien (§ 29 AktG), zu leisten. Eine Zahlung vor diesem Zeitpunkt befreit den Gründer nicht von seiner Einlageschuld. Entsprechendes gilt für Zahlungen an einen künftigen, jedoch noch nicht bestellten Vorstand.[2072] I.R.d. Beurkundung der Gründung muss...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Vorbereitungsphase

aa) Aufstellung des Verschmelzungsplans Rz. 2057 Nach der internen Entscheidung zur Gründung einer Europäischen Gesellschaft müssen die Leitungs- bzw. Verwaltungsorgane der Gründungsgesellschaften zunächst einen Verschmelzungsplan [5197] gem. Art. 20 SE-VO aufstellen.[5198] Es fällt auf, dass Art. 20 SE-VO nicht davon spricht, dass die Verschmelzungspläne den gleichen Wortlaut ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Zustimmungsbeschluss

Rz. 2115 Gem. Art. 32 Abs. 6 SE-VO stimmt die Hauptversammlung jeder der an der Gründung beteiligten Gesellschaften dem Gründungsplan zu.[5322] Detailliertere Angaben macht die SE-Verordnung nicht. (1) Mehrheitserfordernis Rz. 2116 § 10 Abs. 1 SEAG verlangt für den Zustimmungsbeschluss in einer AG eine Mehrheit von ¾ des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals bzw. ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Inhalt des Verschmelzungsplans

(1) Firma und Sitz Rz. 2058 Der Verschmelzungsplan muss die Firma und den Sitz der an der Gründung beteiligten Ausgangsgesellschaften angeben sowie die für die Europäische Gesellschaft (SE) vorgesehene Firma und ihren geplanten Sitz. Gemeint ist damit der Satzungssitz der Europäischen Gesellschaft (SE) (vgl. Rdn 2160 ff.). Rz. 2059 Die Europäische Gesellschaft (SE) kann ihren ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ff) Sonstige Regelungstatbestände

Rz. 502 Darüber hinaus sollten im Rahmen eines Vorgesprächs auch die nachfolgenden Punkte angesprochen werden:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Muster: Bargründung einer AG

Rz. 579 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.14: Bargründung einer AG Verhandelt am _________________________ in _________________________ (Urkundseingang wie üblich) Die Erschienenen erklärten:mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Sacheinlagen bei Kapitalgesellschaften

Rz. 514 Die Gründungsvorgänge und die Durchführung von Kapitalerhöhungen sind bei Kapitalgesellschaften komplexer als bei Personengesellschaften. Da bei Kapitalgesellschaften die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, muss gewährleistet sein, dass der Gesellschaft die von den Gesellschaftern versprochenen Einlagen tatsächlich zufließen. Entsprechend sind zur S...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Zustimmungsbeschluss

Rz. 2082 Art. 23 Abs. 1 SE-VO sieht vor, dass die Aktionäre der Gründungsgesellschaften dem Verschmelzungsplan in einer Hauptversammlung zustimmen müssen.[5268] Detaillierte Angaben macht die Verordnung nicht. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des UmwG [5269] wurde die Durchführung von Konzernverschmelzung erheblich vereinfacht. Im Fall der Verschmelzung einer ausländischen ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Grundlagen

Rz. 166 An diese jüngeren Entwicklungen knüpft die EU-Kommission, welche sich in ihrem Arbeitsprogramm das Motto "Ein Europa für das digitale Zeitalter" auf die Fahne geschrieben hat, mit ihrem jüngsten Vorschlag an. Am 23.3.2023 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im EU-Gesellschaftsrecht vorg...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Eintragungsverfahren

Rz. 2125 § 3 SEAG weist die Kompetenz für die Eintragung der Holding-SE dem Handelsregister zu. Soweit die Europäische Gesellschaft (SE) ein monistisches Leitungssystem hat, muss sie gem. § 21 Abs. 1 SEAG von allen Gründern, Mitgliedern des Verwaltungsrates und geschäftsführenden Direktoren zur Eintragung angemeldet werden.[5335] Die Vorschrift entspricht insoweit dem § 36 A...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Vor-GmbH

Rz. 32 Die Vor-GmbH oder Vorgesellschaft (auch GmbH in Gründung bzw. GmbH i.G.) entsteht mit Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrages.[94] Sie ist ein Personenverband eigener Art, der einem Sonderrecht unterstellt ist, das aus den im Gesetz und im Gesellschaftsvertrag enthaltenen Gründungsvorschriften und dem Recht der eingetragenen GmbH besteht, soweit dieses nicht ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Arbeitnehmerlose (Vorrats-)SE

Rz. 2226 Gem. Art. 12 SE-VO kann eine Europäische Gesellschaft (SE) erst eingetragen werden, wenn eine Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer geschlossen worden ist. Dieses Gebot wirft Fragen auf, wenn jedenfalls zur Zeit der Gründung keine Arbeitnehmer bei der SE beschäftigt sind. Dazu haben das AG[5547] und das LG[5548] Hamburg einen ersten Fall entschieden. Im...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Überblick

Rz. 68 Bei der Gründung eines Unternehmens erfolgt nahezu zwingend fast immer – jedenfalls eine teilweise – Eigenfinanzierung. Der Gesamtkapitalbedarf, Eigenfinanzierungs- und Fremdfinanzierungsbedarf ist abhängig vom Unternehmensgegenstand, dem Umfang der geplanten Geschäftsaktivitäten und der Rechtsform des zu gründenden Unternehmens. Rz. 69 Eine Unternehmensgründung kann d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / hh) Einberufung zur Hauptversammlung

Rz. 2080 Maßgeblich für die Einberufung zur Hauptversammlung ist Art. 18 SE-VO i.V.m. §§ 121 ff. AktG. Rz. 2081 Im Hinblick auf die Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) sind die wesentlichen Teile des Verschmelzungsplans bei der Einberufung zur Hauptversammlung einschließlich des wörtlichen Abfindungsangebots gem. § 7 Abs. 2 Satz 3 SEAG bekannt zu machen.[5263] Von d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Formerfordernis

Rz. 2084 Gem. Art. 18 i.V.m. § 13 Abs. 3 UmwG muss der Zustimmungsbeschluss notariell beurkundet werden.[5272]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Grenzüberschreitende Nutzung von Unternehmensinformationen

Rz. 2341 Die verbesserte Transparenz und die verlässliche Kontrolle von Unternehmensdaten werden durch die DRL II ergänzt durch die direkte grenzüberschreitende Nutzung von Unternehmensinformationen. Das wird über ein Bündel an Maßnahmen ermöglicht werden. Dazu gehört zunächst der Grundsatz der einmaligen Erfassung (once only-Prinzip) bei der Gründung von Tochtergesellschaft...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (5) Einheitliches EU-Gesellschaftszertifikat

Rz. 174 Zukünftig soll gem. Art. 16b GesR-RL-E ein von dem Register ausgestelltes – analog und elektronisch verfügbares – EU-Gesellschaftszertifikat mit grundlegenden Informationen über das jeweilige Unternehmen in allen mitgliedstaatlichen Sprachen und kostenlos verfügbar sein. Dieses wird von den mitgliedstaatlichen Registern ausgestellt. Die Gesellschaft kann dadurch grun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (b) Scheitern der Eintragung

Rz. 45 Hat ursprünglich bei der Gründung der GmbH eine Eintragungsabsicht bestanden und ist die Eintragung jedoch gescheitert oder geben die Gesellschafter[141] ihre Eintragungsabsicht auf, haften die Gründungsgesellschafter persönlich, unbeschränkt und proratarisch (entspr. ihrer Beteiligung).[142] Diese Haftung trifft alle Gesellschafter, die der Geschäftsaufnahme vor Eint...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Einzahlungsbetrag auf das Grundkapital

Rz. 598 Nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 AktG ist der eingezahlte Betrag des Grundkapitals anzugeben. Dies ist nach herrschender Meinung der auf das Grundkapital wirklich eingezahlte Betrag und bei Ausgabe der Aktien gegen Agio auch das volle Aufgeld.[2002] Gemeint sei damit der Betrag, den die Gründer vor Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister leisten sollen,[2003] was jedoch...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (7) Beseitigung weiterer Formalitäten, z.B. Entbehrlichkeit einer Apostille

Rz. 176 Um Bürokratieaufwand einzusparen, sieht der Entwurf in Art. 16d und 16f die Beseitigung von Formalitäten wie der Notwendigkeit einer Apostille oder beglaubigter Übersetzungen von Unternehmensdokumenten vor, wenn beglaubigte Register- oder notarielle Dokumente zu einem gesellschaftsrechtlichen Vorgang grenzüberschreitend in einem anderen Mitgliedstaat verwendet werden...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Inhalt des Umwandlungsplans

Rz. 2138 Die Vorschrift enthält keine Angaben zum Inhalt des Umwandlungsplans wie etwa Art. 20 SE-VO für den Verschmelzungsplan. Wegen der fehlenden Verweisungsnorm in das nationale Recht kann auch nicht ohne weiteres auf die Regelungen der §§ 190 ff. UmwG zurückgegriffen werden. Sinn und Zweck des Umwandlungsplans ist eine Information zugunsten der (Minderheits-)Aktionäre d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Umwandlungsbericht

Rz. 2143 Nach Art. 37 Abs. 4 SE-VO muss das Leitungs- oder das Verwaltungsorgan der Gesellschaft einen Umwandlungsbericht erstellen. In dem Bericht müssen die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Umwandlung erläutert und begründet werden. Daneben müssen die Auswirkungen des Rechtsformwechsels auf die Aktionäre und die Arbeitnehmer dargestellt werden. Der Umwandlungsb...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Form

Rz. 1427 Der Gründungsvertrag muss in schriftlicher Form abgeschlossen werden (Art. 5 und 7 EWIV-VO). Die EWIV-VO schreibt keine notarielle Beurkundung des Gründungsvertrages vor. Da die Gründung zu den von der EWIV-VO geregelten Angelegenheiten zählt, dürfen auch die nationalen Rechte keine notarielle Beurkundung des Gründungsvertrages vorschreiben.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Inhalt

Rz. 1719 Die Kapitalerhöhung mittels Sacheinlagen ist in § 183 AktG geregelt.[4460] Die beabsichtigte Kapitalerhöhung mittels Sacheinlagen ist bei der Einberufung der Hauptversammlung nach § 124 Abs. 1 AktG ausdrücklich bekannt zu machen. Gegenstand der Sacheinlage, die Person, die die Einlage erbringen soll, sowie der Nennbetrag, bei Stückaktien die Zahl der zu gewährenden ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Die Neuregelungen im Einzelnen

Rz. 131 Im Folgenden werden die grundlegenden Veränderungen durch das DiRUG und DiREG genauer in den Blick genommen. Herzstück der Neuregelungen sind dabei diejenigen, die die neuen Beurkundungsmöglichkeiten regeln. aa) Ausgestaltung der Online-Verfahren im Hinblick auf die hohen Standards notarieller Beurkundungsverfahren Rz. 132 Mit DiRUG und DiREG sind nun gesetzliche Rahme...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Unterbilanzhaftung, Verlustdeckungshaftung, Handelndenhaftung

Rz. 1015 Besondere Risiken bestehen im Rahmen der Gründung aufgrund Unterbilanzhaftung, Verlustdeckungshaftung bzw. Handelndenhaftung. Auf die Ausführungen zur Gründung kann verwiesen werden (oben Abschnitt II. 6., Rdn 745 ff.)mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Überlegungen zur Rechtsformwahl

Rz. 2 Grund für die Beliebtheit der GmbH ist zum einen, dass – im Gegensatz zu Personengesellschaften – die Haftung grds. auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist und somit keine persönliche Haftung der Gesellschafter besteht. Zum anderen ist das Recht der GmbH im Vergleich zu anderen Kapitalgesellschaften (AG, KGaA) in viel weiterem Umfang flexibel und kann daher auf di...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Cash-Pool

Rz. 70 Eine verdeckte Sacheinlage kommt auch beim Cash-Pool in Betracht. Hierbei werden im Rahmen eines Konzerns alle Mittel der Konzerngesellschaft taggleich auf ein Sammelkonto eingezahlt. Dies bezieht sich sowohl auf die Mittel, die aus Kapitalerhöhungsmaßnahmen (Gründung, Kapitalerhöhung) stammen, als auch auf die übrigen liquiden Mittel der Gesellschaft. Auch hier stell...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Verschmelzung zur Aufnahme

Rz. 2054 Die Verschmelzung zur Aufnahme ist dadurch gekennzeichnet, dass eine AG ihr gesamtes Aktiv- und Passivvermögen auf eine andere nationale AG als aufnehmende Gesellschaft gegen Gewährung von Aktien der übernehmenden Gesellschaft überträgt.[5195] Auf die Anteilsgewähr kann nicht verzichtet werden, da dies der SE-VO fremd ist.[5196] Die aufnehmende Gesellschaft schafft d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Aufstellung des Verschmelzungsplans

Rz. 2057 Nach der internen Entscheidung zur Gründung einer Europäischen Gesellschaft müssen die Leitungs- bzw. Verwaltungsorgane der Gründungsgesellschaften zunächst einen Verschmelzungsplan [5197] gem. Art. 20 SE-VO aufstellen.[5198] Es fällt auf, dass Art. 20 SE-VO nicht davon spricht, dass die Verschmelzungspläne den gleichen Wortlaut haben müssen. Es ist jedoch offensichtl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Rz. 1037 Mit dem "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)" hat der Gesetzgeber die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) geschaffen (§ 5a GmbHG). Dabei handelt es sich um keine neue Rechtsform, sondern lediglich um eine Erscheinungsform der GmbH. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist somit eine GmbH, darf si...mehr

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§ 20 Joint Ventures / G. Arbeitsrecht

Rz. 89 Da von der Gründung eines Joint Ventures fast immer Arbeitnehmer betroffen sind, muss der Anwalt bei der Gestaltung eines Joint Ventures auch arbeitsrechtliche Aspekte im Blick behalten. Die im Einzelfall zu lösenden Fragen hängen dabei nicht nur von der Gestaltung des Joint Ventures, sondern auch von dem konkreten Inhalt bestehender individual- und kollektivvertragli...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Form des Verschmelzungsplans

Rz. 2071 Die SE-VO enthält keine besonderen Vorschriften zur Formbedürftigkeit des Verschmelzungsplans. Die Schriftform ist jedoch zwingend. Das ergibt sich zum einen daraus, dass der Inhalt des Verschmelzungsplans anders kaum fixiert werden kann. Zum anderen spricht Art. 26 Abs. 2 SE-VO davon, dass eine Ausfertigung des Verschmelzungsplans bei der Anmeldung vorgelegt werden...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Virtuelle Hauptversammlung

Rz. 2118 Nach Maßgabe der §§ 118 ff. AktG kann die Hauptversammlung durch Zuschaltung der Aktionäre per Videokonferenz durchgeführt werden (vgl. Rdn 1369 ff.).mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Hintergrund

Rz. 165 Die Digitalisierung im Gesellschaftsrecht ist weiterhin dynamisch und wird von der EU und dem Bundesjustizministerium vorangetrieben. Den Startschuss bildete die Digitalisierungsrichtlinie 2019/1151. Diese setzte die Vorgaben des sog. Company Law Packages[473] um. Deren Vorgaben sind in Deutschland im Jahr 2021 mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtli...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (5) Verschmelzungsstichtag

Rz. 2064 Gem. Art. 20 Abs. 1 Satz 2 Buchst. e) SE-VO muss der Verschmelzungsplan den Zeitpunkt enthalten, von dem an die Handlungen der sich verschmelzenden Gesellschaften unter dem Gesichtspunkt der Rechnungslegung als für Rechnung der Europäischen Gesellschaft (SE) vorgenommen gelten. I.d.R. wird dieser Zeitpunkt als "Verschmelzungsstichtag" bezeichnet.[5215] Der Zeitpunkt...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Mehrheitserfordernis

Rz. 2083 Nach Art. 18 SE-VO i.V.m. § 65 Abs. 1 UmwG ist für den Zustimmungsbeschluss eine Mehrheit von ¾ des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals notwendig.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Maßgebender Zeitpunkt für die Richtigkeit der Versicherung

Rz. 88 In der Praxis hat sich folgende Vorgehensweise eingebürgert, um einerseits eine nicht schuldtilgende Vorausleistung der Einlage[347] und andererseits das zweimalige Erscheinen des Mandanten beim Notar zu vermeiden:[348] Im Beurkundungstermin wird die Gründung der GmbH bzw. die Kapitalerhöhung beurkundet und noch im gleichen Termin die Versicherung nach § 8 Abs. 2 bzw....mehr