Fachbeiträge & Kommentare zu Gründung

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Ausgangslage

Rz. 20 Zum Zwecke der Modernisierung des GmbH-Rechts sollte auch die Gründung der GmbH vereinfacht und verbilligt werden. Die Geschwindigkeit der GmbH-Gründung sollte erhöht werden. Dies versuchte der Gesetzgeber mit Einführung des § 2 Abs. 1a GmbHG zu realisieren. Er eröffnete den Gesellschaftern die Möglichkeit, bei der Gründung ein beurkundungspflichtiges Musterprotokoll ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / Literaturtipps

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Gründereigenschaft

Rz. 2048 Natürliche Personen sind gänzlich von der Beteiligung an der Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) ausgeschlossen.[5182] Nach der Gründung der Europäischen Gesellschaft (SE) können sie sich allerdings an dieser beteiligen.[5183] Den Kreis der an der Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) beteiligungsfähigen Gründer legt die SE-VO abschließend fest. So ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Geringe Eignung des Musterprotokolls für die Praxis

Rz. 22 Das vom Gesetz vorgesehene notarielle Musterprotokoll vermeidet zwar viele Schwächen, die eine Mustersatzung mit Mustergründung und -handelsregisteranmeldung in sich getragen hätte. Es ist allerdings allenfalls für die Gründung von Einmann-Gesellschaften geeignet. Die geringe Kostenprivilegierung der ohnehin äußerst niedrigen Notarkosten bei der Gründung einer GmbH re...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Primäre Gründungsvarianten

Rz. 2046 Die Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) stellt verschiedene Möglichkeiten zur Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) zur Verfügung. Art. 2 SE-VO enthält die primären Gründungsvarianten. Die Aufzählung in Art. 2 SE-VO ist abschließend. Andere Möglichkeiten zur Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) bspw. nach den Regelungen des...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Mehrstaatlicher Bezug

Rz. 2049 Als Voraussetzung für die Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) verlangt die Verordnung bei allen Gründungsvarianten einen mehrstaatlichen Bezug der Gründungsgesellschaften.[5184] So müssen bei der Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) durch Verschmelzung mindestens zwei der an der Gründung beteiligten AG dem Recht verschiedener Mitgliedstaaten unter...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Form

Rz. 580 Wesentlich bei der Gründung einer AG sind die Abfassung des Gründungsprotokolls und die Feststellung der Satzung (§ 23 AktG). Erforderlich ist nach § 23 Abs. 1 AktG die notarielle Beurkundung. Die Satzungsfeststellung stellt den Abschluss des Gesellschaftsvertrages dar. Erforderlich ist eine Beurkundung in der Form der Beurkundung von Willenserklärungen nach §§ 8 ff....mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Vorratsgründung bzw. Mantelverwendung oder Mantelkauf

Rz. 731 Vorratsgesellschaften [2316] begegnen einem im Rechtsleben im Wesentlichen im GmbH-Gesellschaftsrecht. Im Aktienrecht stellt sich die Rechtslage jedoch vergleichbar dar.[2317] Die Verwendung des Mantels einer auf Vorrat gegründeten Gesellschaft, die bislang nicht unternehmerisch tätig war (Eintragung neu bestellter Vorstandsmitglieder und die Eintragung der Änderung d...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Formelle Voraussetzungen

Rz. 40 Streitigkeiten ergeben sich im Hinblick auf die Form des Gründungsaktes. Die Frage taucht in ähnlicher Form bei der Formwirksamkeit der Abtretung wieder auf. Ausgangspunkt dieser Schwierigkeiten ist Art. 11 Abs. 1 EGBGB. Für die Formwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts genügt danach nicht nur die Einhaltung des Formerfordernisses des Rechts, das auf das seinen Gegenstand...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Vollzugsphase

Rz. 2090 Das Eintragungsverfahren der Europäischen Gesellschaft (SE) erfolgt bei der Gründung durch Verschmelzung in zwei Schritten.[5282] In einem ersten Schritt stellt eine zuständige Stelle (Gericht, Notar oder eine andere zuständige Behörde, Art. 25 Abs. 2 SE-VO) im Sitzstaat der Gründungsgesellschaften eine sog. Rechtmäßigkeitsbescheinigung aus. Im zweiten Schritt wird ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Externe Gründungsprüfung

Rz. 614 Gehört ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrates zu den Gründern, werden bei der Gründung Aktien für Rechnung dieser Personen übernommen, oder hat sich ein Mitglied des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats einen besonderen Vorteil oder für die Gründung oder ihre Vorbereitung eine Entschädigung oder Belohnung ausbedungen, ist nach § 33 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 ode...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Gründungsbericht

Rz. 2101 Bei den Regelungen zum Gründungsplan überrascht,[5300] dass der Gründungsplan gem. Art. 32 Abs. 2 Satz 2 SE-VO einen Bericht (Holding-Bericht [5301] oder Gründungsbericht [5302]) enthalten muss, der die Gründung der Holding-SE aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht erläutert. Es muss dargelegt werden, welche Auswirkungen der Übergang zur Rechtsform der Europäische...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Satzung und Gründungsurkunde

Rz. 8 Die Gründung einer GmbH erfolgt durch Errichtung einer sog. Gründungsurkunde (Mantelurkunde), an die als Anlage die Satzung (dazu ausführlich u. Rdn 179 ff.) genommen wird. Es empfiehlt sich, in der Gründungsurkunde (statt durch die Satzung) die erste Geschäftsführung zu bestellen, um nicht für jede Änderung der Geschäftsführung eine Satzungsänderung erforderlich zu mac...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Mehrheitserfordernis

Rz. 2116 § 10 Abs. 1 SEAG verlangt für den Zustimmungsbeschluss in einer AG eine Mehrheit von ¾ des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals bzw. bei einer GmbH bei ¾ der abgegebenen Stimmen. Zwar wird in der Literatur[5323] die Kompetenz des deutschen Gesetzgebers, das Mehrheitserfordernis festlegen zu können, bezweifelt. Allerdings gelangt man zu demselben Mehrhei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Firma und Sitz

Rz. 2058 Der Verschmelzungsplan muss die Firma und den Sitz der an der Gründung beteiligten Ausgangsgesellschaften angeben sowie die für die Europäische Gesellschaft (SE) vorgesehene Firma und ihren geplanten Sitz. Gemeint ist damit der Satzungssitz der Europäischen Gesellschaft (SE) (vgl. Rdn 2160 ff.). Rz. 2059 Die Europäische Gesellschaft (SE) kann ihren Sitz in den Mitgli...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Zulässigkeit einer Auslandsbeurkundung

Rz. 2072 Die Form von gesellschaftsrechtlichen Verträgen richtet sich nach dem Geschäftsstatut, also dem Recht am Sitz der Gesellschaft.[5230] Der deutsche Gesetzgeber hat sich für die Form der notariellen Beurkundung entschieden, um die materielle Richtigkeit des Gründungsverfahrens zu gewährleisten. Die Rspr. geht für das deutsche Recht daher davon aus, dass eine Beurkundun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Einmann-Vor-GmbH

Rz. 36 Die Behandlung der Einpersonen-Vor-GmbH ist noch nicht höchstrichterlich entschieden. Eine Einmann-Vorgründungsgesellschaft kann es nicht geben, da hier noch Personengesellschaftsrecht anwendbar ist, wonach die Einmann-Gesellschaft grds. nicht zulässig ist. Die zunehmende Ansicht in Lit.[117] und Rspr.[118] geht aber davon aus, dass auch bei der Einpersonen-Gründung b...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Feststellung der Satzung

Rz. 599 Neben den vorstehenden Angaben muss das Gründungsprotokoll auch die Satzung enthalten. § 23 Abs. 3 AktG fordert dabei bestimmte Mindestangaben (s. zu den Einzelheiten Rdn 784 ff.). Weiter ist in der Gründungssatzung nach § 26 Abs. 1 AktG der einem Aktionär oder einem Dritten für seine Mitwirkung an der Gründung eingeräumte Sondervorteil anzugeben. Anzugeben ist schlie...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Notarielle Beurkundung mittels Videokommunikation?

Rz. 418 Die Beurkundung des Plans erfolgt im Verfahren über die Beurkundung von Willenserklärungen (§§ 6 ff. BeurkG). Für die Beurkundung von Willenserklärungen verlangt § 13 Abs. 1 Satz 1 BeurkG die physische Anwesenheit der Urkundsbeteiligten und des Notars an einem Ort.[827] Rz. 419 Mit Inkrafttreten des DiRUG [828] und des DiREG [829] zum 1.8.2022 bzw. 1.8.2023 hat der Gese...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / Literaturtipps

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Gründungsvollmachten

Rz. 146 Der neue § 2 Abs. 2 Satz 2 GmbHG regelt die notarielle Errichtung einer Gründungsvollmacht im Wege der Beurkundung nach §§ 16a ff. BeurkG. Jede Spezialvollmacht, die zur Gründung einer GmbH (bzw. zur nachträglichen Änderung der Gründungsurkunde) erteilt wird, ist hierbei dem Onlinebeurkundungsverfahren zugänglich. Im Zusammenhang mit der Online-Beurkundung von Gründu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Genehmigungsvorbehalt

Rz. 2119 Die Hauptversammlungen jeder der die Gründung der Europäischen Gesellschaft (SE) anstrebenden Gesellschaften kann sich die Genehmigung der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gesellschaft (SE) vorbehalten (Art. 32 Abs. 6 Unterabs. 2 Satz 2 SE-VO). Die Regelung entspricht dem Genehmigungsvorbehalt bei der Gründung einer Europäischen...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Verschmelzung durch Neugründung

Rz. 2055 Die Gründung der Europäischen Gesellschaft (SE) kann auch durch Verschmelzung zur Neugründung erfolgen. Merkmal ist, dass mehrere AG ihr gesamtes Aktiv- und Passivvermögen übertragen und dadurch den neuen Rechtsträger gründen. Im Gegensatz zur Verschmelzung zur Aufnahme müssen bei der Verschmelzung durch Neugründung immer mindestens zwei Gesellschaften ihr Aktiv- un...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (11) Weitere Angaben

Rz. 2070 Gem. Art. 20 Art. 2 SE-VO kann der Verschmelzungsplan weitere Angaben enthalten.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Formerfordernis

Rz. 2117 Aus denselben Überlegungen – aus der Parallelität der Regelungen zur Verschmelzung und den Reglungen zur Holding-Gründung – ist der Zustimmungsbeschluss gem. § 13 Abs. 3 UmwG notariell zu beurkunden.[5325]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Vollzugsphase

aa) Einbringung der Anteile I (sog. "Mindestquotenphase")/Frist Rz. 2121 Gem. Art. 33 Abs. 1 SE-VO haben die Gesellschafter (Anteilseigner) der an der Gründung beteiligten Gesellschaften 3 Monate Zeit, um zu erklären, ob sie ihre Anteile in die Holding-SE einbringen.[5328] Das Wahlrecht steht sämtlichen Anteilseignern zu. Es müssen weder die Anteilsinhaber, die dem Gründungsp...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Digitalisierungsrichtlinie II

aa) Hintergrund Rz. 165 Die Digitalisierung im Gesellschaftsrecht ist weiterhin dynamisch und wird von der EU und dem Bundesjustizministerium vorangetrieben. Den Startschuss bildete die Digitalisierungsrichtlinie 2019/1151. Diese setzte die Vorgaben des sog. Company Law Packages[473] um. Deren Vorgaben sind in Deutschland im Jahr 2021 mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitali...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Beteiligung Minderjähriger

Rz. 1057 Die Gründung der Komplementär-GmbH[1438] erfolgt durch notariell beurkundeten Abschluss des GmbH-Vertrags (§ 2 GmbHG). Bei Beteiligung von Minderjährigen ist die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich, sofern die Gesellschaft ein Erwerbsgeschäft betreiben soll (1852 Nr. 2 BGB).[1439] Ferner ist für den Minderjährigen die Bestellung eines Ergänzungspflegers no...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / bb) Gesetzliche Vertretung

Rz. 35 Ist der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen zugleich als Geschäftsinhaber oder dessen Vertretungsorgan (z.B. als GmbH-Geschäftsführer) beim Abschluss des Gesellschaftsvertrages beteiligt, muss für den Minderjährigen gem. §§ 1629 Abs. 2 Satz 1, 1894 Abs. 2, 181, 1809 BGB ein Ergänzungspfleger bestellt werden, es sei denn, es handelt sich bei der Gründung der still...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Innenverhältnis

Rz. 1065 Im Innenverhältnis entsteht die GmbH & Co. KG mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags, soweit dieser nichts anderes vorsieht.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Rubrum/Gründer

Rz. 542 Zum Rubrum wird wie auch zu den weiteren Passagen des Protokolls von den Handelsregisterrichtern vertreten, dass jedwede Abweichung ("er", "sie" etc.) unzulässig ist. Diese strenge Auff. findet zumindest dort ihre Grenzen, wo der Notar beurkundungsverfahrensrechtlich Belehrungen aufnehmen soll oder muss.[1847] Dies betrifft bspw. den Ort der Beurkundung und den Umsta...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Gründer

Rz. 594 Nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 AktG sind in der Gründungsurkunde die Gründer anzugeben. Gründer sind nach § 28 AktG die Aktionäre, die bei der Gründung zumindest eine Aktie übernehmen. Eine Einmann-Gründung ist nach § 2 AktG zulässig.[1987] Der oder die Gründer sind im Gründungsprotokoll namentlich aufzuführen, und zwar in der Art, dass sie identifiziert werden können, d.h. ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Ablauf in der Übersicht

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / b) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 42 Betreibt die Gesellschaft ein Erwerbsgeschäft i.S.d. § 1852 Nr. 2 BGB , bedarf der Abschluss des Gesellschaftsvertrages unter Beteiligung eines Minderjährigen einer familiengerichtlichen Genehmigung nach dieser Vorschrift (i.V.m. § 1643 Abs. 1 BGB).[92] Unter der bis zum 31.12.2022 geltenden Rechtslage wurde außerdem der Genehmigungstatbestand des § 1822 Nr. 10 BGB a.F....mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Vorbereitungsphase

aa) Aufstellung des Umwandlungsplans Rz. 2137 Gem. Art. 37 Abs. 4 SE-VO hat das Leitungs- bzw. Verwaltungsorgan der Ausgangsgesellschaft einen Umwandlungsplan[5352] zu erstellen. bb) Inhalt des Umwandlungsplans Rz. 2138 Die Vorschrift enthält keine Angaben zum Inhalt des Umwandlungsplans wie etwa Art. 20 SE-VO für den Verschmelzungsplan. Wegen der fehlenden Verweisungsnorm in d...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / II. Gründungsvollmacht

Rz. 43 Die Vollmacht zur Gründung einer GmbH oder einer AG bedarf der notariellen Beglaubigung (§ 2 Abs. 2 GmbHG, § 23 Abs. 1 Satz 2 AktG). Ist keine Vollmacht erteilt oder fehlt ihr die notwendige Form, ist der Gesellschafter bei der Gründung nicht wirksam vertreten, sodass das Registergericht gem. § 9c Abs. 1 Satz 1 GmbHG die Eintragung der Gesellschaft ablehnen muss. Rz. ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (4) Genehmigungsvorbehalt

Rz. 2086 Die Hauptversammlungen jeder die Gründung der Europäischen Gesellschaft (SE) anstrebenden AG können sich gem. Art. 23 Abs. 2 Satz 2 SE-VO die Genehmigung der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gesellschaft (SE) vorbehalten. Die Kompetenz zur Erteilung der Genehmigung liegt wiederum bei der Hauptversammlung.[5275] Das Mehrheits- un...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 7 Ausgleichsvereinigungen

Die Neufassung der Regelungen zur Gründung von Ausgleichsvereinigungen soll deren Gründung erleichtern. Unternehmen, die Bürokratie deutlich verringern wollen, können sich zwischen dem Beitritt zu einer bereits bestehenden Ausgleichsvereinigung oder – gemeinsam mit anderen Unternehmen – zur Gründung einer neuen Ausgleichsvereinigung entscheiden. Mit Zustimmung der KSK können na...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Nr. 4 des Musterprotokolls – Geschäftsführerbestellung

Rz. 546 Unter Nr. 4 des Musterprotokolls ist die Geschäftsführerbestellung vorgesehen. Hier kann nur eine einzige natürliche Person bestellt werden. Der Gesetzgeber lässt nicht ansatzweise erkennen, wie diese Geschäftsführerbestellung dogmatisch einzuordnen ist. Nach h.M. handelt es sich hierbei um einen unechten Satzungsbestandteil. Weder soll dem Erstgeschäftsführer ein Son...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Eintragung der Europäischen Gesellschaft (SE)

Rz. 2092 Auf der zweiten Stufe kontrolliert das Handelsregister des Sitzstaates der Europäischen Gesellschaft (SE) die Rechtmäßigkeit der Verschmelzung im Hinblick auf die Verfahrensschritte der Durchführung der Verschmelzung und der Gründung der Europäischen Gesellschaft (SE). Gem. Art. 26 Abs. 2 SE-VO legen die sich verschmelzenden Gesellschaften dem Handelsregister bei der...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Vorratsgesellschaft

Rz. 96 Die Vorratsgesellschaft ist eine nur zur Weiterveräußerung gegründete Gesellschaft, die niemals unternehmerisch tätig war. Sie dient nur der Abkürzung des Gründungsvorganges. Eine existente – weil eingetragene – GmbH soll sofort verfügbar sein, damit nicht erst das haftungsträchtige Stadium der Vor-GmbH durchlaufen werden muss. Wird die Vorratsgründung dadurch offengel...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Vorbereitungsphase

aa) Aufstellung des Gründungsplans Rz. 2097 Die Leitungs- bzw. Verwaltungsorgane der an der Gründung der Holding-SE beteiligten Gründungsgesellschaften müssen gem. Art. 32 Abs. 2 SE-VO einen gleichlautenden Gründungsplan für die Europäische Gesellschaft (SE) aufstellen. Art. 32 SE-VO setzt den Gleichlaut der Gründungspläne explizit voraus, während die Parallelvorschrift des A...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Inhalt des Gründungsplans

Rz. 2098 Art. 32 Abs. 2 Satz 3 SE-VO verweist für die Mindestangaben des Gründungsplans auf Art. 20 Abs. 1 SE-VO, die Buchst. d) und e) ausgenommen. Der Gründungsplan muss nicht den Zeitpunkt des Beginns der Gewinnberichtigung und den Zeitpunkt des Übergangs der Rechnungslegung vom übertragenden zum aufnehmenden Rechtsträger angeben. Dies ist insoweit folgerichtig, als dass ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Begriff

Rz. 692 Bei verdeckten Sacheinlagen handelt es sich um Gestaltungen zur Umgehung der Sacheinlagevorschriften, wobei der Gesellschaft nicht effektiv oder bleibend Barkapital und neue Liquidität zugeführt wird.[2206] Es wird eine Bareinlage vereinbart; die Gesellschaft soll aber bei wirtschaftlicher Betrachtung von dem Einleger aufgrund einer im Zusammenhang mit der Übernahme ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ff) Form des Gründungsplans

Rz. 2106 Die SE-VO macht ebenso wie beim Verschmelzungsplan keine Vorschriften zur Form des Gründungsplans. Allgemeine Überlegungen sprechen jedoch für die Beurkundungsbedürftigkeit des Gründungsplans. Materielle Richtigkeitsgewähr, Beweissicherung sowie der Schutz der Anteilseigner werden durch die Beurkundung erreicht. Da die Holding-Gründung als Gegenstück zur Verschmelzu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / hh) Offenlegung

Rz. 2113 Art. 32 Abs. 3 SE-VO statuiert die Offenlegungspflichten für den Gründungsplan. Dieser ist einen Monat vor der Hauptversammlung, die über die Gründung der Holding-SE zu beschließen hat, gem. dem in den nationalen Durchführungsbestimmungen zu Art. 3 der Ersten Richtlinie[5317] (jetzt Art. 16 RL 2017/1132/EU) vorgesehenen Verfahren, offenzulegen.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Beschlussphase

aa) Zustimmungsbeschluss Rz. 2115 Gem. Art. 32 Abs. 6 SE-VO stimmt die Hauptversammlung jeder der an der Gründung beteiligten Gesellschaften dem Gründungsplan zu.[5322] Detailliertere Angaben macht die SE-Verordnung nicht. (1) Mehrheitserfordernis Rz. 2116 § 10 Abs. 1 SEAG verlangt für den Zustimmungsbeschluss in einer AG eine Mehrheit von ¾ des bei der Beschlussfassung vertret...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Form und Auslandsbeurkundungen

Rz. 6 Die Gründung der GmbH und die Vereinbarung der Satzung bedürfen der notariellen Beurkundung gem. § 2 GmbHG. Durch das DiRUG und das DiREG wurde ein neuer § 2 Abs. 3 GmbHG ergänzt, der nun ausdrücklich die Möglichkeit einer Online-Gründung mittels Videokommunikation der GmbH und der UG (haftungsbeschränkt) sowohl als Bar-, wie auch als Sachgründung vorsieht.[15] (ausfüh...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Entstehen der AG, Vor-AG, Vorgründungsgesellschaft

Rz. 648 Mit Eintragung im Handelsregister entsteht die AG (§ 41 Abs. 1 Satz 1 AktG). Der Zeitpunkt der Übernahme der Aktien i.R.d. Gründung durch die Gründer nach § 29 AktG und die Feststellung der Satzung bestimmen lediglich den Zeitpunkt des Entstehens der sog. Vor-AG. Die Vor-AG ist notwendiges Durchgangsstadium. Die Vor-AG ist eine Gesamthandsgesellschaft eigener Art, au...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Zweifel an der Zulässigkeit des Hin- und Herzahlens im Aktienrecht

Rz. 722 Als offen muss es bezeichnet werden, ob das Hin- und Herzahlen nach geltendem Aktienrecht überhaupt zulässig ist. § 71a AktG verbietet eine financial assistance. Hiernach ist ein Rechtsgeschäft nichtig, das die Gewährung eines Vorschusses oder eines Darlehens oder die Leistung einer Sicherheit durch die Gesellschaft an einen anderen zum Zweck des Erwerbs von Aktien di...mehr