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Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) / 2 Umsetzung

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Die Ziele sollen durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden:

  • Stärkung der Vertretungen:

    Die Interessenvertretungen der Pflegeberufe und der Patienten werden gestärkt, und die Mitsprachemöglichkeiten der Hebammen, wissenschaftlicher Fachgesellschaften und anderer relevanter Akteure werden ausgebaut.

  • Effizientere Selbstverwaltung:

    Die Möglichkeit zur Durchführung hybrider und digitaler Sitzungen wird rechtlich abgesichert, was die Effizienz der Selbstverwaltungsorgane steigern soll.

  • Kommunale Versorgungszentren:

    Die Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren (MVZ) wird erleichtert, um eine bessere lokale Versorgungsinfrastruktur aufzubauen.

  • Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen:

    Der Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung für Kinder und Jugendliche soll durch eine spezielle Bedarfsplanung verbessert werden.

  • Beschleunigung von Hilfsmittelversorgungen:

    Die Bewilligungsverfahren für medizinisch notwendige Hilfsmittel sollen, insbesondere bei schwerwiegenden Krankheiten und Behinderungen, beschleunigt werden.

  • Transparenz der Kranken- und Pflegekassen:

    Die Service- und Leistungsqualität der Kranken- und Pflegekassen wird transparenter gemacht, indem einheitliche Kennzahlen erhoben und veröffentlicht werden.

  • Prävention von Missbrauch:

    Maßnahmen werden ergriffen, um Missbrauchsmöglichkeiten bei der gesetzlichen Krankenversicherung, wie etwa durch gezielten Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die Familienversicherung, zu verhindern.

  • Förderung der hausärztlichen Versorgung:

    Die Vergütung der Hausärzte wird verbessert, indem mengenbegrenzende und honorarmindernde Maßnahmen für hausärztliche Leistungen aufgehoben werden.

  • Fehlverhaltensbekämpfung:

    Die Maßnahmen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen werden ausgeweitet und gestärkt, ...

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