Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Aufstellungsfristen

Rz. 24 [Autor/Zitation] Grundsätzlich muss der (Teil-)KA in den ersten fünf Monate nach dem Konzernabschlussstichtag für das vergangene Konzerngeschäftsjahr von den gesetzlichen Vertretern aufgestellt werden. Die Frist betrifft den (Teil-)KA als Ganzes und gilt daher einheitlich für sämtliche Bestandteile des (Teil-)KA (ebenso Hachmeister in HKMS3, § 13 PublG Rz. 10). Die Fri...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Konzernabschlussprüfer kraft Bestellung

Rz. 329 [Autor/Zitation] Die Fiktion des § 318 Abs. 2 greift nur ein, wenn kein anderer Prüfer bestellt wird. Zur Frage, bis wann die Bestellung eines anderen Prüfers erfolgen muss, um die automatische Bestellung des Prüfers des MU zum Konzernabschlussprüfer zu verhindern, vgl. Rz. 307. Hatte die Gesellschaft oder das Gericht neben dem Abschlussprüfer des MU zunächst einen be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Mitglieder des Aufsichtsrats

Rz. 64 [Autor/Zitation] Zwingend besteht ein AR bei der AG und der KGaA (§§ 95 ff., 278 Abs. 3 AktG), bei der dualistisch (Mitglieder des AR nach § 15 ff. SEAG iVm. Art. 15, 39 bis 42 VO [EG] Nr. 2157/2011) und monistisch strukturieren SE (nicht geschäftsführende Mitglieder des Verwaltungsrats § 22 ff. SEAG iVm. Art. 15, 43 bis 45 VO [EG] Nr. 2157/2011). Bei der GmbH richtet ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Weitere Anmerkungen

Rz. 37 [Autor/Zitation] Für die Feststellung des JA und die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung eines Jahresfehlbetrags ist gem. § 48 Abs. 1 Satz 1 und 2 GenG die Generalversammlung zuständig. Bei der Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung eines Jahresfehlbetrages sind auch Gewinn- und Verlustvortr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einlagebegriff

Rn. 275 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Definition: Einlagen iS § 4 Abs 1 S 8 Hs 1 EStG sind alle WG (Bareinzahlungen und sonstige WG), die der StPfl dem Betrieb im Lauf des Wj zuführt. Adressiert werden durch den steuerrechtlichen Einlagenbegriff alle aus der außerbetrieblichen Sphäre stammenden Zuführungen bilanzierungsfähiger Vermögensvorteile zum Betrieb (BFH v 30.11.2005, I ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Wiedergabe des Wortlauts des Bestätigungsvermerks bzw. der Versagung (Abs. 1a Satz 2)

Rz. 21 [Autor/Zitation] Zudem muss nach Satz 2 Halbs. 1 im Fall einer (Pflicht-)Abschlussprüfung (Rz. 22) der Bestätigungsvermerk bzw. der Vermerk über dessen Versagung mit vollständigem Wortlaut wiedergegeben werden, damit der Rechtsverkehr das Ergebnis der Abschlussprüfung hinreichend nachvollziehen kann (ähnlich Fehrenbacher in MünchKomm. HGB5, § 328 Rz. 23; Kersting in Gr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Freiheit von Einwendungen und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 256 [Autor/Zitation] Die in § 322 Abs. 3 Satz 1 vorgesehene Bestätigung, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat, bedeutet im Kern nichts anderes, als dass nach ihrer Beendigung in Bezug auf den geprüften Abschluss keine wesentlichen Beanstandungen festzustellen waren. Dieses Ergebnis tritt auch dann ein, wenn Beanstandungen in Bezug auf die Anwendung von Ansa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) § 322 in der Fassung des BiRiLiG

Rz. 78 [Autor/Zitation] Mit dem BiRiLiG wurden die Regelungen der damaligen 4. EG-RL (78/660/EWG) und 7. EG-RL (83/349/EWG) in deutsches Recht transformiert (vgl. Bilanzrichtlinie, RL 78/660/EWG v. 25.7.1978, ABl. EG 1978 Nr. L 222, 11; Konzernbilanzrichtlinie, RL 83/349/EWG v. 13.6.1983, ABl. EG 1983 Nr. L 193, 1). In beiden Richtlinien waren zu diesem Zeitpunkt noch keine e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Berichterstattung über Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und über unternehmensgefährdende Tatsachen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 230 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 3 ist im Konzernprüfungsbericht darzulegen, ob bei Durchführung der Prüfung Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie Tatsachen festgestellt wurden, die den Bestand des Konzerns gefährden oder seine Entwicklung beeinträchtigen können oder die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitne...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Erfordernis eines Vermerks über die fehlende Offenlegungspflicht (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 29 [Autor/Zitation] Bei Veröffentlichungen und Vervielfältigungen, die nicht durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung vorgeschrieben sind, und die nicht in der nach Abs. 1 (Rz. 8 ff.) vorgeschriebenen Form oder dem vorgeschriebenen Format erfolgen, ist nach Satz 1 jeweils in einer Überschrift darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um eine der gesetzlichen Form oder...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Alternative Offenlegung eines Einzelabschlusses auf Basis der IAS/IFRS (Abs. 2a Satz 1)

Rz. 140 [Autor/Zitation] Die Offenlegungsmöglichkeit nach Satz 1 steht nur großen Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3) offen; alle anderen Rechtsformen können ebenfalls einen Einzelabschluss auf Basis der IAS/IFRS erstellen, werden dadurch aber nicht von der Offenlegungspflicht des Abs. 1 befreit (ebenso Keller in Heidel/Schall4, § 325 HGB Rz. 32). Dieser beschränkte Anwendun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Prüfung eines IFRS-Einzelabschlusses (Satz 4)

Rz. 21 [Autor/Zitation] § 325 Abs. 2a HGB, der mit dem BilReG ins HGB eingeführt wurde (vgl. Rz. 8), eröffnet das Wahlrecht zur befreienden Offenlegung eines IFRS-Einzelabschlusses. Danach kann – anstelle des HGB-JA – ein IFRS-Einzelabschluss im Unternehmensregister offengelegt werden. § 7 Satz 4 Halbs. 1 PublG ordnet für einen IFRS-Einzelabschluss die sinngemäße Anwendung de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Anforderungen an den Vorschlag für die Ergebnisverwendung und des Beschlusses darüber (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 41 [Autor/Zitation] Nach Satz 1 sind die Abs. 1 Satz 1 bis 3 auf den Vorschlag für die Ergebnisverwendung und des Beschlusses darüber entsprechend anwendbar. Daher muss der Vorschlag und der spätere Beschluss den gesetzlichen Anforderungen genügen (Abs. 1 Satz 1, Rz. 9 f.), diese müssen vollständig und richtig sein (Abs. 1 Satz 2, Rz. 11 f.). Diese Grundsätze gelten auch ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Allgemeines

Rz. 145 [Autor/Zitation] § 318 Abs. 1 Satz 4 nimmt Bezug auf die Regelung in § 111 Abs. 2 Satz 3 AktG. Hiernach erteilt der AR "dem Abschlußprüfer den Prüfungsauftrag für den Jahres- und den Konzernabschluß gemäß § 290 HGB". Damit wird – wie für die Vertretung gegenüber dem Vorstand, § 112 AktG – die Rechtsmacht zur Vertretung der Gesellschaft auf den Aufsichtsrat übertragen....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 24 [Autor/Zitation] § 324 Abs. 1 Satz 1 schreibt vor, dass KapGes., die Unternehmen von öffentlichem Interesse iSd. § 316a Satz 2 HGB sind und keinen AR oder Verwaltungsrat haben, der die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG erfüllen muss, einen Prüfungsausschuss einzurichten haben. Ausnahmen gelten für die in Abs. 1 Satz 2 genannten drei Gruppen von Unternehmen. Rz. 25 [...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 7 [Autor/Zitation] Die Vorschriften des § 5 stellen zwingendes Recht dar, welches durch Satzung oder Gesellschaftsvertrag nicht abbedungen werden kann (Beyer in HKMS3/4, § 5 PublG Rz. 3 [9/2024]; Kirsch, Rechnungslegung, § 5 PublG Rz. 8 [7/2022]). Rz. 8 [Autor/Zitation] Die Norm regelt Form und Inhalt des JA und Lageberichts für Unternehmen, die gem. § 3 zur öffentlichen Re...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 280 [Autor/Zitation] Gemäß § 9 Abs. 2 dürfen unter das PublG fallende Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute auf die Offenlegung der GuV und des Beschlusses über die Ergebnisverwendung verzichten, wenn sie die in § 5 Abs. 5 Satz 3 geforderten Angaben in eine Anlage zur Bilanz aufnehmen. Die Vorschrift ist zwar häufig kritisiert worden (vgl. zB Castan, DB 1980, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Auswahlverfahren und Wahlvorschlag

Rz. 51 [Autor/Zitation] § 318 sieht kein bestimmtes Auswahlverfahren für den Abschlussprüfer vor; demgegenüber enthält Art. 16 APrVO für Unternehmen von öffentlichem Interesse iSv. § 316a konkrete Vorgaben für ein förmliches Auswahlverfahren. Dabei handelt es sich nicht um ein öffentliches Ausschreibungsverfahren iSd. Vergaberechts (Justenhoven/Heinz in Beck BilKomm.[14], § 3...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Aufstellungsfrist

Rz. 30 [Autor/Zitation] Der JA ist in den ersten drei Monaten des GJ für das vergangene GJ aufzustellen (§ 5 Abs. 1 Satz 1) Die Regelung stellt im Verhältnis zu § 243 Abs. 3 HGB lex specialis dar und geht dem längeren Aufstellungszeitraum ("innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit") somit vor. Der formalen Konzeption des § 5 folgend orientiert sic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Dauer der Wahlperiode; Wiederwahl

Rz. 55 [Autor/Zitation] Nach § 318 Abs. 1 Satz 1 ist "der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses" zu wählen. Wie sich auch aus § 318 Abs. 1 Satz 3 ergibt, bezieht sich die Wahl somit auf den JA eines einzelnen, bestimmten GJ und ist für jedes Geschäftsjahr neu und gesondert vorzunehmen. Rz. 56 [Autor/Zitation] Ausnahmen von dieser Regelung können weder generell durch die Satzung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ausschluss wegen Funktionen in der zu prüfenden Kapitalgesellschaft (Abs. 3 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 91 [Autor/Zitation] Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 darf der WP nicht gesetzlicher Vertreter oder Mitglied des AR oder Arbeitnehmer der zu prüfenden Gesellschaft oder eines Unternehmens sein, das mit der zu prüfenden KapGes. verbunden ist oder von dieser mehr als 20 vom 100 der Anteile besitzt. Gesetzlicher Vertreter ist bei der AG jedes Vorstandsmitglied, bei der GmbH jeder Geschäft...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Voraussetzungen für die Erteilung eines Bestätigungsvermerks und inhaltliche Besonderheiten

Rz. 700 [Autor/Zitation] Wird die Rechnungslegung zB der Einzelkaufleute oder der Personenhandelsgesellschaften, die mit ihrer Rechnungslegung nicht unter die im PublG normierte Prüfungspflicht fallen, oder der nicht prüfungspflichtigen kleinen KapGes. (einschließlich Kleinstkapitalgesellschaft) freiwillig geprüft und soll das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Berichterstattung des bisherigen Prüfers

Rz. 475 [Autor/Zitation] Nach § 318 Abs. 6 Satz 4 hat der kündigende Abschlussprüfer über das Ergebnis seiner bisherigen Prüfung zu berichten. Diese Bestimmung soll sicherstellen, dass die Feststellungen des ausscheidenden Abschlussprüfers nicht unter den Tisch fallen, sondern den Gesellschaftsorganen und dem neuen Prüfer bekannt werden (vgl. Begr.RegE zu § 163 AktG aF bei Kr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Der Prüfungsbericht bezweckt in erster Linie eine von den gesetzlichen Vertretern unabhängige und sachverständige Unterrichtung des AR und – bei der GmbH der Gesellschafter – über die Rechnungslegung der gesetzlichen Vertreter (Informationsfunktion; vgl. auch Dusemond/Hell/Breker in HdR-E, § 321 HGB Rz. 6 [6/2023]; Justenhoven/Deicke in Beck BilKomm.14,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Bilanzsumme ist nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und 2 PublG aus einer "gemäß § 5 Abs. 2 aufgestellten Jahresbilanz" abzuleiten. Bei dem Verweis auf § 5 Abs. 2 PublG handelt es sich offenkundig um ein Redaktionsversehen, da infolge der Neufassung des § 5 PublG bei Umsetzung des BiRiLiG der bisherige § 1 Abs. 1 PublG weggefallen und die notwendige Anpassung v...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Rechnungslegungspflicht bei Kapitalgesellschaften

Rz. 48 [Autor/Zitation] Kapitalgesellschaften iSd. § 331 sind AG (einschließlich REIT-AG nach § 1 Abs. 1 REIT-Gesetz), KGaA und GmbH (einschließlich UG nach § 5a GmbHG) sowie Personenhandelsgesellschaften nach § 264a, da § 331 Teil des zweiten Abschnittes im dritten Buch des HGB ist und sich dieser Abschnitt nach seiner Überschrift auf diese Gesellschaften beschränkt (Altenha...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Prüfungsumfang, Bestellung, Auskunftsrechte

Rz. 20 [Autor/Zitation] Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 PublG sind eine Reihe von Prüfungsvorschriften des HGB sinngemäß anzuwenden, aufgrund der dynamischen Verweise jeweils in ihrer aktuell geltenden Fassung (vgl. Rz. 12). Bei der Anwendung dieser Vorschriften sind zT Besonderheiten zu beachten, die im Folgenden dargestellt werden. Rz. 21 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 3 HGB regelt die P...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Vergebliche Betriebsausgaben

Rn. 1633 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ein Unterfall der vorweggenommenen bzw vorab entstandenen BA bilden die vergeblichen BA (BFH BFH/NV 1996, 461; FG Bln EFG 2003, 1764; Loschelder in Schmidt, § 4 EStG Rz 484, 481 (42. Aufl 2023)). Die Aufwendungen können auch dann abziehbar sein, wenn es entgegen den Planungen des StPfl nicht zu den Einnahmen kommt, sofern nur eine erkennba...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Verpflichtete Unternehmen nach Abs. 1

Rz. 5 [Autor/Zitation] Sind die Größenkriterien nach § 1 PublG überschritten, unterliegen die folgenden in § 3 Abs. 1 PublG genannten Rechtsformen den erweiterten Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten des PublG: Einzelkaufleute (Nr. 1 Alt. 2), Personenhandelsgesellschaften, die nicht unter die Regelungen des § 264a HGB fallen (Nr. 1 Alt. 1), Vereine, deren Zweck...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Verbot beschränkender Vereinbarungen

Rz. 13 [Autor/Zitation] Durch das AReG wurde der seinerzeitige § 318 Abs. 1b, jetzt § 318 Abs. 1a, in Umsetzung von Art. 39 Abs. 3 APrRL idF der APrÄndRiLi eingefügt. Hiernach sind Vereinbarung über die Beschränkung der Wahl auf eine bestimmte Kategorie oder Liste von Prüfern oder Prüfungsgesellschaften nichtig (§ 134 BGB). Diese Regelung wendet sich gegen Klauseln in Gesells...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsurteile

Rz. 205 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein oder mehrere Prüfungsurteile über den P...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Land und Forstwirtschaft

Rn. 13 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 In der LuF besteht die Besonderheit, dass der Betrieb auf die Nutzung des Grund und Bodens durch Fruchtziehung gerichtet ist und daher auf Rechnung und Gefahr dessen geht, dem diese Nutzungen durch Ernte und Verwertung der Früchte zustehen, §§ 953, 956 BGB. Tragen daher bei Ehegatten in erheblichem Umfang luf genutzte Grundstücke und die ori...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Falschdarstellungen nach HGB

Rz. 31 [Autor/Zitation] Anders als die IFRS enthält das HGB keinen explizit definierten Begriff eines Fehlers in der Rechnungslegung. Allerdings ist im Zusammenhang mit der Bestimmung des Ziels der Jahres- und Konzernabschlussprüfung gem. § 317 Abs. 1 Satz 3 die Rede von Unrichtigkeiten und Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen und sie ergänzende Bestimmungen des Gesellsch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Verstöße gegen die Vorschriften über die Offenlegung, Veröffentlichung oder Vervielfältigung (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Abs. 1 Nr. 5 iVm. § 9 Abs. 1, § 15 Abs. 2 PublG sanktioniert – wie § 334 Abs. 1 Nr. 5 HGB – Verstöße gegen die Form- und Inhaltsvorschriften des § 328 HGB bei der Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung. Auch Nr. 5 greift nur ein, wenn die Offenlegung tatsächlich erfolgt ist. Wird die Offenlegung ganz unterlassen, kann nur ein Ordnungsgeld v...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 234 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 1 ist im Konzernprüfungsbericht darzustellen, ob die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen, der KA und der Konzernlagebericht den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung entsprechen und ob die gesetzlichen Vertreter die verlangten Aufklärungen und Nachweise erbrac...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Darstellungen zum Konzernlagebericht

Rz. 249 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 1 ist im Konzernprüfungsbericht darzustellen, ob der Konzernlagebericht (§ 315) den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung des MU entspricht (vgl. hierzu die Ausführungen zum Lagebericht unter Rz. 126 ff.).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Bilanzansatz, wirtschaftliches Eigentum

Rn. 792a Stand: EL 82 – ET: 02/2009 Der Übergang wirtschaftlichen Eigentums von Anteilen an KapGes (Aktienpakete, GmbH-Anteile) erfordert die kumulative Erfüllung folgender Sachverhaltsmerkmale (BFH v 22.07.2008, IX R 74/06 mwN; Prinz/Ommerborn, FR 2001, 984):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
15. Kapitel: Der Eintritt i... / § 47 Die Kündigung des geerbten Anteils an einer Personengesellschaft

Rz. 699 Es hat der Gesetzgeber zur Zeit, als er das Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz (§ 1629a BGB) schuf (August 1998) dem Miterben, der in die Volljährigkeit eintritt, das Recht eröffnet, ohne jeden weiteren Grund als das Erreichen dieses Alters seine Mitgliedschaft als persönlich haftender Gesellschafter zu kündigen (§ 725 Abs. 4 S. 1 BGB n.F.). Dieses Recht beste...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Beglaubigungsfunktion

Rz. 25 [Autor/Zitation] Sind nach dem abschließenden Ergebnis der Abschlussprüfung keine Einwendungen zu erheben, so hat der Abschlussprüfer dies durch einen Bestätigungsvermerk (auch Testat genannt) zu bestätigen (§ 322). Der Bestätigungsvermerk ist Teil der offenzulegenden Unterlagen (§ 325 Abs. 1). Auch bei anderen Veröffentlichungen und Vervielfältigungen des JA aufgrund ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (b) Prüfungshandlungen

Rz. 281 [Autor/Zitation] Zur Überwachung der Führungssysteme kann der Prüfungsausschuss wie bei der Prüfung des Rechnungslegungsprozesses (Rz. 249) auf verschiedene Ansprechpartner mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten zurückgreifen. Die Geschäftsleitung (zB Vorstand) ist für die Implementierung und Ausgestaltung der Systeme zuständig, wobei ihr ein großer Ermessenss...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Ausschluss wegen Mitwirkung bei der Buchführung oder der Aufstellung des Jahresabschlusses (Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a)

Rz. 101 [Autor/Zitation] Dieser Ausschlussgrund geht auf einen alten Berufsgrundsatz zurück, wonach es zu beanstanden ist, wenn der WP einen Sachverhalt zu beurteilen hat, an dessen Zustandekommen er selbst maßgeblich mitgewirkt hat. Dieser Grundsatz sichert das Unbefangenheitsgebot in § 49 WPO bzw. die Maßgabe, sich unparteiisch zu verhalten (§ 43 Abs. 1 Satz 2 WPO) und wird...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Gloeckner, Die zivilrechtliche Haftung des Wirtschaftsprüfers, 1967 (zitiert "Haftung"); Schulze-Osterloh, Zur öffentlichen Funktion des Abschlußprüfers, ZGR 1976, 411; Forster, Die Praxis der Zusätze zum Bestätigungsvermerk, WPg 1980, 573; Leffson, Der Einfluß einer erkennbaren Gefährdung der Unternehmung auf die Aussagen im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk, WPg 1980...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Grenzen der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 54 [Autor/Zitation] Die Verschwiegenheitspflicht des Abschlussprüfers und seiner Gehilfen und gesetzlichen Vertreter ist weitreichend, aber nicht unbegrenzt (Poll in BeckOK HGB46, § 323 Rz. 20): Keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht liegt bei einer entsprechenden Befugnis zur Mitteilung vor. Eine solche ist anzunehmen, soweit die Informationsweitergabe zur Erreich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Mayer, Ergänzungs-Bil bei der Verschmelzung von Kap-Ges auf Pers-Ges, FR 2004, 698; Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Pe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsurteile

Rz. 150 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein oder mehrere Prüfungsurteile über den P...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Prüfungsgegenstand und Prüfungsumfang (Abs. 1)

Rz. 24 [Autor/Zitation] Der gesetzliche Abschlussprüfer hat die Finanzberichterstattung prüfpflichtiger Gesellschaften daraufhin zu überprüfen, ob sie ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt (§ 322; ergänzend s. BGH v. 12.3.2020 – VII ZR 236/19, NZG 2020, 1030 Rz. 27 f.). Im Detail ergeben sic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Darstellungen zum Konzernabschluss

Rz. 244 [Autor/Zitation] Im Konzernprüfungsbericht ist ferner darzustellen, ob der KA den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung des MU entspricht (Abs. 2 Satz 1; vgl. hierzu auch die entsprechenden Ausführungen zum Bericht über die Jahresabschlussprüfung unter Rz. 119 ff.). Rz. 245 [Autor/Zitation] Im Rahmen seiner...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
9. Kapitel: Der Minderjähri... / C. Minderjährige Miterben und ihre Verwandten als Vertragspartner der Erbengemeinschaft (§§ 181, 1824 Nr. 1 BGB n.F.)

Rz. 367 Beispiel Die Minderjährigen A, B C und D sind Erben zu je ¼. Sie werden von ihren Eltern vertreten. Um Nachlassverbindlichkeiten erfüllen zu können, soll ein unbebautes Grundstück aus dem Nachlass veräußert werden. Ein Käufer X ist gefunden. Können alle vier Kinder bei Verkauf und Auflassung von ihren Eltern vertreten werden? Rz. 368 § 181 BGB untersagt – wenn man obi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 51 [Autor/Zitation] § 321 stellt bestimmte Anforderungen an die Gliederung des Prüfungsberichts (vgl. auch Forster in FS Baetge, 935, 939 ff.; krit. IDW, FN 1997, 4, 10): In einem (ersten) Teil des Prüfungsberichts ist "vorweg" Stellung zur Beurteilung der Unternehmenslage durch die gesetzlichen Vertreter zu nehmen. Außerdem ist in diesem Teil des Prüfungsberichts die sog....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gegenstand und Umfang der Prüfung durch den Abschlussprüfer

Rz. 13 [Autor/Zitation] Gegenstand und Umfang der Jahresabschlussprüfung sind in § 317 geregelt. Demnach ist Gegenstand der Prüfung der aus Bilanz, GuV und Anhang bestehende JA. Ferner ist die Buchführung in die Prüfung einzubeziehen (vgl. § 317 Abs. 1 Satz 1). Die Zielsetzung der Prüfung des JA bzw. des Konzernabschlusses besteht darin zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschri...mehr