Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

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Kündigung (außerordentliche... / 5.1.2.2 Gesellschaften

Bei juristischen Personen oder Personenhandelsgesellschaften als Vermieter muss die Kündigung grundsätzlich durch den gesetzlichen Vertreter ausgesprochen werden. Die Kündigung erfolgt also durch den Vorstand des Vereins,[1] die Gesellschafter einer OHG,[2] den Vorstand einer AG,[3] den Geschäftsführer einer GmbH,[4] den Vorstand einer Genossenschaft.[5] Die Vertretungsmacht ergib...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 1.1.2.2 Gesellschaften

Bei juristischen Personen oder Personenhandelsgesellschaften als Vermieter muss die Kündigung grundsätzlich durch den gesetzlichen Vertreter ausgesprochen werden. Die Kündigung erfolgt also durch den Vorstand des Vereins[1], die Gesellschafter einer OHG[2], den Vorstand einer AG[3], den Geschäftsführer einer GmbH[4], den Vorstand einer Genossenschaft.[5] Die Vertretungsmacht ergib...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 9.2 Berichtigung des Grundbuchs

Antragsgrundsatz gilt Auch für die Berichtigung des Grundbuchs gilt der Antragsgrundsatz. Antragsberechtigt sind der Berichtigungsberechtigte als auch der Berichtigungsverpflichtete und derjenige, der aufgrund eines gegen den Berechtigten vollstreckbaren Titels eine Eintragung (z. B. eine Zwangshypothek, Erbteilspfändung) in das Grundbuch verlangen kann, sofern die Zulässigk...mehr

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Personenmehrheiten im Mietv... / 1.1 Erscheinungsformen

Steht eine Immobilie im Eigentum mehrerer Personen, so treten in der Regel alle Eigentümer als Vermieter in Erscheinung. Je nach den Rechtsbeziehungen der Vermieter zueinander bildet die Vermietermehrheit eine Innen-GbR, eine Außen-GbR, eine Bruchteilsgemeinschaft oder eine Gesamthandsgemeinschaft. Hinweis Definition GbR Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) liegt vor, wenn ...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 2.1 Gemeinsames Eigentum

Bedeutende Vermögensdispositionen Mit der Anschaffung einer Eigentumswohnung oder eines Hausgrundstücks in Verbindung mit einem Bauvorhaben treffen die Partner ihre wohl bedeutendste Vermögensdisposition. Deshalb müssen die Rechtsfolgen gut bedacht werden, denn der gesetzliche Schutz ist geringer als bei Eheleuten. Bestreitet ein Partner ausnahmsweise den Erwerb des Objekts a...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.5.1 Gründung

Ausgleich bei Trennung Zunehmend an Bedeutung gewinnt – gerade in der neueren Rechtsprechung des BGH [1] – die sog. Ehegatten-Innengesellschaft. Sie ermöglicht einen Ausgleich zwischen den Ehegatten bei Auflösung der Gesellschaft, also bei Trennung.[2] Die Annahme einer nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen zu beurteilenden Zusammenarbeit der Partner setzt allerdings einen...mehr

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Personenmehrheiten im Mietv... / 2 Juristische Person im Gründungsstadium

Befindet sich eine juristische Person im Gründungsstadium, so kommt es darauf an, ob die Gründer den Mietvertrag im Namen der künftigen juristischen Person abschließen oder ob sie in eigenem Namen handeln. Im erstgenannten Fall kommt der Mietvertrag zunächst mit den Gründern zustande, die in der Regel eine GbR bilden. Mit der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 3.3.1 Grundsatz

Änderung der Rechtsprechung Bis zum Jahr 2008 galt: Zuwendungen unter den Partnern werden nach Beendigung der Lebensgemeinschaft grundsätzlich nicht ausgeglichen. Etwas anderes galt nur ausnahmsweise, wenn ausdrücklich oder konkludent ein entsprechender Gesellschaftsvertrag geschlossen worden war. Dann hat der BGH [1] diesen Grundsatz gelockert und für den Fall sogenannter gem...mehr

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Wohngemeinschaft / 1 Vertrag mit allen Mitgliedern der Gemeinschaft

Bei dem in der Praxis wohl häufigsten Modell sind alle Mitglieder der Wohngemeinschaft Partei des Mietvertrags. Beim Abschluss des Mietvertrags ist die Mitwirkung aller Mitglieder der Gemeinschaft erforderlich. Soll ein einzelnes Mitglied der Gemeinschaft zur Vertretung der übrigen befugt sein, so muss dies vereinbart werden. Hinsichtlich der Pflichten aus dem Mietvertrag sin...mehr

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Teilungsversteigerung / 1.2 Anwendungsbereich

Arten der Gemeinschaft Die Gemeinschaft, deren Aufhebung begehrt wird, kann eine Bruchteilsgemeinschaft oder eine Gemeinschaft zur gesamten Hand sein. Eine Bruchteilsgemeinschaft [1] liegt vor, wenn etwa ein Grundstück mehreren Personen zu bestimmten Teilen gehört (z. B. Eheleuten zu je 1/2). Miteigentümer Das Miteigentum kann nicht nur zu gleichen, sondern auch zu ungleichen Ant...mehr

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Im Handelsregister nichts Neues – Gläubigerschutz!

Zusammenfassung Bei Eintragung einer neu gegründeten GmbH wird insbesondere auf die Einhaltung gläubigerschützender Vorschriften geachtet. So auch bei der Offenlegung des Gründungsaufwands; der Gesamtbetrag sowie die einzelnen Posten sind in der Satzung anzugeben. Sachverhalt Bei der von der Entscheidung des OLG Schleswig betroffenen neu gegründeten GmbH wurde in der Satzung f...mehr

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Jahresabschluss: Vorbereitu... / 1.4 Verträge: Das Augenmerk auf wesentliche Verträge richten

Sobald die typischen Jahresabschlussunterlagen wie Pensionsgutachten, Aktivwerte der Rückdeckungsversicherung, Darlehensauszüge, Dividenden- und Steuerbescheinigungen sowie Saldenbestätigungen vorliegen, sollte das Augenmerk auf die (wesentlichen) Verträge des Abschlussjahres gerichtet werden. Dies können folgende Bestands- oder Neuverträge sein: Verträge mit Angehörigen und n...mehr

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Erbschaftsteuer / 1.1 Erbanfall

Mit dem Tod einer Person geht ihr Vermögen kraft Gesetzes auf den oder die Erben über (Erbrecht). Deren Vermögenserwerb durch Erbanfall unterliegt der Erbschaftsteuer, unabhängig davon, ob er sich aufgrund gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge (Testament, Erbvertrag) vollzieht (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Selbst ein zivilrechtlich ungültiges Testament, z. B. nicht eigenhändi...mehr

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Erbschaftsteuer / 1.4 Schenkung auf den Todesfall

Ein Schenkungsversprechen, das unter der Bedingung erteilt wird, dass der Beschenkte den Schenker überlebt, wird steuerlich als Erwerb von Todes wegen behandelt (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG), es sei denn, das Schenkungsversprechen wurde bereits zu Lebzeiten des Versprechenden vollzogen (§ 2301 BGB). Wie bei Schenkungen unter Lebenden setzt die Schenkung auf den Todesfall neben d...mehr

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Erbschaftsteuer / 1.5 Erwerb aufgrund Vertrags zugunsten Dritter

Der Erblasser kann in einem Vertrag vereinbaren, dass nach seinem Tod eine bestimmte Leistung an einen Dritten zu erbringen ist. In diesem Fall erlangt der Dritte das Recht auf die Leistung erst mit dem Tod des Erblassers (§ 328 BGB). Der Begünstigte erhält die vertragliche Leistung nicht aus dem Nachlass, sondern erwirbt sie unmittelbar in seiner Person. Es kann auch ein Er...mehr

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Erstmalige Einrichtung eine... / 1. Änderung des Gesellschaftsvertrags

Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH, bei der erstmals ein Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz einzurichten ist, dürfte regelmäßig keine Regelungen zum Aufsichtsrat enthalten, die nach § 97 Abs. 2 S. 2 AktG zu ändern wären. Außer Kraft getretene Regelungen im Gesellschaftsvertrag? Sofern dies anders sein sollte, treten bei erstmaliger Anwendung des Mitbestimmungsgesetze...mehr

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Erstmalige Einrichtung eine... / V. Beginn der Amtszeit

Der Beginn der Amtszeit des mitbestimmten Aufsichtsrats kann durch den Gesellschaftsvertrag oder im Rahmen des Wahlbeschlusses durch die Anteilseignerseite festgelegt werden.[15] Für den Fall, dass der Gesellschaftsvertrag keine Regelung für den Beginn der Amtszeit enthält, beginnt die Amtszeit der Arbeitnehmervertreter an dem in der Bestellung der Anteilseignervertreter genann...mehr

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Erstmalige Einrichtung eine... / 2. Erste Sitzung

Ladung: Zur ersten konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats ist durch die Gesellschafterversammlung zu laden. Form und Frist sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sofern keine Regelung im Gesellschaftsvertrag besteht, kann sich an der künftig angestrebten Form und Frist (dann in der Geschäftsordnung zu regeln), z.B. schriftlich und mit Vorlauf von zwei Wochen, orientiert w...mehr

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Erstmalige Einrichtung eine... / 3. Festlegung einer Vergütung; D&O

Eine etwaige Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder kann im Gesellschaftsvertrag geregelt werden, aber auch ohne Satzungsgrundlage durch Gesellschafterbeschluss gewährt werden (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 MitbestG i.V.m. § 113 Abs. 1 AktG). Für den Fall, dass außenstehende Dritte in den Aufsichtsrat berufen werden, ist in der wirtschaftlich tätigen GmbH eine Vergütung als üblich anzusehen...mehr

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Erstmalige Einrichtung eine... / 3. Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat

Zur Regelung der Verhältnisse des Aufsichtsrats erlässt der Aufsichtsrat – gem. § 29 Abs. 1 MitbestG mit einfacher Mehrheit und unter Geltung des Zweitstimmrechts des Vorsitzenden gem. § 29 Abs. 2 MitbestG – regelmäßig eine Geschäftsordnung; eine Pflicht hierzu besteht indes nicht. Die Geschäftsordnung enthält typischerweise Verfahrensregelungen wie z.B. zur Wahl des Vorsitze...mehr

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Erstmalige Einrichtung eine... / VI. Fazit

Für den Fall, dass eine GmbH in den Anwendungsbereich des Mitbestimmungesetzes hineinwächst, ist auch bei Nichtbestehen eines Aufsichtsrats das Statusverfahren gem. § 97 Abs. 1 AktG (analog) durchzuführen und nach Ablauf der Monatsfrist des § 97 Abs. 2 AktG in der sechsmonatigen Umsetzungsfrist ein paritätisch besetzter Aufsichtsrat einzurichten. Dabei empfiehlt sich i.R.d. Ums...mehr

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Erstmalige Einrichtung eine... / 2. Wahl der Anteilseignervertreter

Die Wahl der Anteilseignervertreter erfolgt gem. §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 MitbestG bzw. § 101 Abs. 1 AktG durch die Gesellschafterversammlung der GmbH. Die Beschränkungen des § 101 Abs. 2 AktG gelten für die mitbestimmte GmbH nicht. Die Begründung von Entsenderechten in den Aufsichtsrat ist zulässig.[10] Berufungsfähige Personen: Gemäß § 100 Abs. 1 S. 1 AktG können nur natürlich...mehr

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Erstmalige Einrichtung eine... / IV. Einrichtung des Aufsichtsrats

Sofern die Gesellschafterstruktur der künftig mitbestimmten GmbH nicht allzu komplex ist bzw. im Gesellschafterkreis keine widerstreitenden Interessen betreffend Einrichtung und Besetzung des Aufsichtsrats bestehen, ist die Einhaltung der Höchstfrist des § 97 Abs. 2 S. 1 AktG für die Einrichtung des Aufsichtsrats – zumindest der Anteilseignerseite – in der Regel unproblemati...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 2.1 UmwStG hat Vorrang bei Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Die Einbringung einer freiberuflichen Einzelpraxis in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten stellt an sich eine gewinnrealisierende Praxisveräußerung[1] dar, weil die Einbringung ein "tauschähnlicher Vorgang" ist. Der Einbringende gibt Vermögenswerte hin und erhält als Gegenleistung Gesellschaftsrechte. Es käme also zu einer zwangsweisen Gewinnrea...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.5 Prüfung und Publizität der Konzernrechnungslegung

Rz. 90 Gem. § 316 Abs. 2 HGB sind der Konzernabschluss und -lagebericht durch einen Abschlussprüfer, der gem. § 318 Abs. 1 Satz 1 HGB grundsätzlich von den Gesellschaftern des Mutterunternehmens bestellt werden muss, zu prüfen.[1] Diese Pflicht gilt gem. § 14 PublG auch für Unternehmen, die über das Publizitätsgesetz zur Konzernrechnungslegung verpflichtet sind. Wenn kein ge...mehr

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Personengesellschaft / 5.1 Gesellschaftsvertrag

Personengesellschaften entstehen grundsätzlich durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrags. 5.1.1 Form Der Gesellschaftsvertrag ist grundsätzlich formfrei. Doch von nur mündlichen Vereinbarungen ist abzuraten. Für eine PartG ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben (§ 3 Abs. 1 PartGG). Wird bei Gesellschaftsgründung ein Grundstück eingebracht, ist unabhängig von der Recht...mehr

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Personengesellschaft / 5.1.2 Inhalt

Zur Gesellschaftsgründung werden mindestens 2 Gesellschafter benötigt, die mit ihrem Zusammenschluss einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Dieser Zweck wird im Gesellschaftsvertrag festgehalten. Bei Personenhandelsgesellschaften sind als Pflichtangaben die Firma und der Sitz der Gesellschaft sowie die Daten der Gesellschafter gesetzlich vorgeschrieben. Im Übrigen ist ein Gesellsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft / 5.1.1 Form

Der Gesellschaftsvertrag ist grundsätzlich formfrei. Doch von nur mündlichen Vereinbarungen ist abzuraten. Für eine PartG ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben (§ 3 Abs. 1 PartGG). Wird bei Gesellschaftsgründung ein Grundstück eingebracht, ist unabhängig von der Rechtsform die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags zwingend (§ 311b BGB). Soweit minderjährig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft / 3.3 Übertragbarkeit

Die Personenbezogenheit zeigt sich auch daran, dass grundsätzlich der Gesellschaftsanteil an einer Personengesellschaft nicht frei übertragbar ist, ganz im Gegensatz z. B. zu einer Aktie einer AG. Eine Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft ist grundsätzlich nur mit Zustimmung der Mitgesellschafter möglich. Auch eine Vererbung ist ausgeschlossen; der Tod ein...mehr

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Personengesellschaft / 6 Beendigung­

Die Gründe für die zivilrechtliche Auflösung einer Personengesellschaft können vielseitig sein. Auch sind diese je nach Gesellschaftsform unterschiedlich. Zudem können im Gesellschaftsvertrag die Gründe für ein Ende der Gesellschaft individuell geregelt werden. In der Praxis kommt vor allem einem Beschluss der Gesellschafter über die Auflösung der Gesellschaft und der Eröffnung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft / 4.1 Wer empfängt die Eingangsleistung?

Da die Personengesellschaft eigenständiger Unternehmer sein kann, können deren Gesellschafter auch Leistungen an die Gesellschaft erbringen, z. B. durch die entgeltliche Überlassung von Gebäude oder Kfz an die Gesellschaft. Ein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch liegt auch vor, wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß dem Gesellschaftsvertrag den für das Geschäfts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 3.1 Notare und Patentanwälte

Bei Notaren ist zu unterscheiden zwischen Notaren und Anwaltsnotaren, d. h. Notaren, die zugleich Rechtsanwälte sind. Letztere sind ohnehin nach § 3 Nr. 1 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt, sodass die Befugnis zur beschränkten Hilfeleistung allein die "Nur-Notare" betrifft.[1] Das Aufgabenfeld der Notare umfasst auch die Betreuung und damit d...mehr

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ZErb 05/2023, Zur Identität... / 2 Gründe

B. Die Revision des FA ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung – FGO). I. Gegenstand des Verfahrens sind neben den in den angefochtenen Feststellungsbescheiden getroffenen Feststellungen zur Höhe eines laufenden Gesamthandsgewinns 2008 bei den Einkünften aus Gewer...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 3. Vertretung der Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung, Leitung und Beschlussfassung

Gem. § 48 Abs. 1 GmbHG fassen die Gesellschafter ihre Beschlüsse in Gesellschafterversammlungen (GV). Träger des Stimmrechts sind die Gesellschafter. Die Gesellschaftereigenschaft richtet sich dabei nach § 16 Abs. 1 GmbHG. Mangels abweichender Satzungs- oder GV-Bestimmungen können sich die Gesellschafter vertreten lassen. Die Gesellschafter als Vertreter ihrer GmbH (§ 35 GmbH...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 2. Arbeitgeberwechsel eines Mitglieds bzw. des Vorsitzenden des Aufsichtsrats (AR)

Ein AR-Mitglied beschreibt seine Situation dahingehend, dass er bzw. sogar der AR-Vorsitzende von seinem Arbeitgeber und Anteilseigner zu einem anderen Arbeitgeber wechseln wird. Die Gesellschafterin hat ihn entsandt und wird ihn wohl voraussichtlich trotz Arbeitgeberwechsel nicht als entsendetes AR-Mitglied abberufen. Nun erhebt sich die Frage, wie er in der AR-Liste zu füh...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 4. Teilung von Gesellschafteranteilen bei Neuzeichnung oder Nachfolge

Mitunter kommt es zu Anfragen, ob bei Neuzeichnung von Anteilen zwei oder mehrere Einheiten einen Geschäftsanteil gemeinsam erwerben dürfen. Am einfachsten ist in der Tat die Beibehaltung des Prinzips: eine Einheit = ein Geschäftsanteil. Darauf sollte in Gesprächen mit den neuen Teilhabern eingegangen und betont werden, dass ein ganzer Geschäftsanteil erworben werden muss. Wa...mehr

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ZErb 05/2023, Zur Identität... / 1 Tatbestand

A. Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung von Einnahmen (2008) bzw. Aufwendungen (2009 bis 2012) aus einem Swap-Geschäft in den Streitjahren (2008 bis 2012). Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die X und Y GbR Grundstücksgemeinschaft. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) soll diese aus einer Erbengemeinschaft hervorgegangen sein. Die Gese...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.2.2 Kapitalkonto i. S. d. § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG

Rz. 50 Nach § 15a EStG können einem Kommanditisten Verluste nur noch bis zur Höhe seiner Einlage (100 %) zugerechnet werden. Darüber hinausgehende Verluste, die zur Entstehung eines negativen Kapitalkontos führen, dürfen weder mit den übrigen (positiven) Einkünften ausgeglichen, noch nach § 10d EStG vorgetragen werden. Es besteht lediglich die Möglichkeit, die nicht berücksi...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.4 Verrechnungskonten, Auslagenersatz, Haftungsvergütung

Rz. 55 Wird die GmbH & Co. KG schon im Gesellschaftsvertrag verpflichtet – wie es fast immer der Fall ist –, die im Zusammenhang mit der Geschäftsführung entstehenden Kosten der GmbH zu übernehmen, so ist wie folgt zu verfahren:[1] Die GmbH & Co. KG zahlt die anfallenden Geschäftsführergehälter und sonstigen Kosten unmittelbar. Die Buchungen erfolgen auf einem Verrechnungsko...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.2.1 Kapitalkonten und Darlehenskonten der Gesellschafter

Rz. 46 Wie bei jeder Kommanditgesellschaft empfiehlt es sich auch bei der GmbH & Co. KG, die Kapitalkonten in Höhe der übernommenen Einlagen der Kommanditisten zu fixieren. Es ist gleichfalls zweckmäßig, auch das Komplementär-Kapital unverändert zu belassen, da – in der Regel – die Komplementär-GmbH mit ihrem gesamten Stammkapital an der GmbH & Co. KG beteiligt ist und somit...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.4 Zeitraum der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 18 Auch für eine Kleinst- und kleine GmbH & Co. KG endet die Aufstellungsfrist für den Jahresabschluss spätestens nach 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres. Mittelgroße und große GmbHs müssen dagegen den Jahresabschluss innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufstellen. Es handelt sich um gesetzliche Fristen, die zwingend sind und nicht durch Gesell...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.2.3 Gutschrift auf Kapitalkonto II – Einbringung oder Einlage

Rz. 52b Überträgt der Kommanditist einer KG ein Wirtschaftsgut, dessen Gegenwert allein seinem Kapitalkonto II gutgeschrieben wird, liegt keine Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, sondern eine Einlage vor, wenn sich nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag der KG die maßgeblichen Gesellschaftsrechte nach dem aus dem Kapitalkonto I folgenden festen Kapita...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 1.3 Steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Vor- und Nachteile

Rz. 7 Das Unternehmenssteuerreformgesetz brachte ab 2008 eine besondere Niedrigbesteuerung für thesaurierte Gewinne von Personengesellschaften und Einzelunternehmen; es handelt sich um den sog. Thesaurierungssteuersatz von 28,25 %. Die Höhe dieses Satzes orientiert sich an der Normalbelastung einer Kapitalgesellschaft, diese beträgt 29,83 % bei einem Gewerbesteuerhebesatz vo...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.3 Eigenkapitalgliederung

Rz. 28 § 264c Abs. 2 HGB passt die Eigenkapitalgliederung an für eine GmbH & Co. KG geltende Regelung an: als Eigenkapital sind die folgenden Posten gesondert auszuweisen: Kapitalanteile Rücklagen Gewinnvortrag/Verlustvortrag Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Während die Kapitalanteile gesondert auszuweisen sind, sieht das HGB zu den übrigen Positionen "keinen getrennten Ausweis ...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 1.2 Erscheinungsformen

Rz. 3 Die personen- und beteiligungsgleiche GmbH & Co. KG scheint heute am häufigsten in der Praxis vertreten zu sein. Kennzeichnend für sie ist, dass die Gesellschafter der GmbH und die Kommanditisten der KG identisch sind und in beiden Gesellschaften dieselben Beteiligungsquoten haben. Dadurch verfügen sie in beiden Gesellschaften über den gleichen Gesellschaftereinfluss. E...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.5 Anhang, Lagebericht, Jahresabschlussprüfung, Offenlegungspflichten, Sanktionen

Rz. 19 Im Anhang der Komplementär-GmbH sind anzugeben: Name, Sitz, Registergericht, HR-Nr. sowie Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist.[1] Unter den Voraussetzungen des § 286 Abs. 3 HGB können diese Angaben unterbleiben; auch eine Aufstellung des Anteilsbesitzes ist möglich.[2] Im Anhang der GmbH & Co. KG sind Name...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.5 Gewinnverteilung

Rz. 60 Auch in den Fällen der personengleichen GmbH & Co. KG ist für die Ermittlung des Anteils eines Gesellschafters am Gewinn oder Verlust der KG grundsätzlich der handelsrechtliche Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssel maßgebend, wie er sich aus den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und den Vorschriften des HGB ergibt. Die Gewinnermittlung und -verteilung ist addit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensverwaltende Person... / a) Personen- und Personenhandelsgesellschaften

Zivilrechtlich sind die Personen- und Personenhandelsgesellschaften von den juristischen Personen abzugrenzen. Im Bereich der vermögensverwaltenden Tätigkeit sind dabei die GbR bzw. in Zukunft die rechtsfähige GbR als Personengesellschaft sowie die OHG und KG als Personenhandelsgesellschaften von besonderer Bedeutung. Dass eine OHG vermögensverwaltend tätig werden kann, ergibt s...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1 Begünstigte Einkunftsarten

Rz. 7 Soweit in dem zu versteuernden Einkommen nicht entnommene Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 EStG) i. S. d. § 34a Abs. 2 EStG enthalten sind, sind diese Gewinne nach § 34a Abs. 1 S. 1 EStG auf Antrag des Stpfl. ganz oder teilweise mit einem Steuersatz von 28,25 % zzgl. SolZ zu besteuern. Begüns...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer Komplementär-GmbH bei fehlender Beteiligung am Gesellschaftsvermögen einer nicht gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Leitsatz 1. Die Beteiligung einer GmbH als Komplementärin an einer grundbesitzverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Kommanditgesellschaft (Zebragesellschaft) ist keine Verwaltung und Nutzung eines nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden eigenen Grundbesitzes und berechtigt nicht zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG), wenn die GmbH am Vermög...mehr