Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1416 BGB – Gesamtgut.

Gesetzestext (1) 1Das jeweilige Vermögen der Ehegatten wird durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut). 2Zu dem Gesamtgut gehört auch das Vermögen, das einer der Ehegatten während der Gütergemeinschaft erwirbt. (2) Die einzelnen Gegenstände werden gemeinschaftlich; sie brauchen nicht durch Rechtsgeschäft übertragen zu werden. (3) 1Wir... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Befristung (Nr 1).

Rn 2 Tritt objektiv der Zeitpunkt ein, auf den die Dauer der GbR durch hinreichend bestimmte Regelung im Gesellschaftsvertrag befristet ist (Zeitablauf), tritt automatisch die Liquidation ein. Eine vorgesehene Mindestdauer der GbR ist keine Befristung iSv Nr 1 (sondern keine Möglichkeit ordentlicher Kündigung). Von der Befristung zu unterscheiden, ist die vereinbarte auflöse... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Gesellschaft wird aufgelöst durch: (2) Die Gesellschaft wird ferner aufgelöst, wenn der Zweck, zu dem sie errichtet wurde, erreicht oder seine Erreichung unmöglich geworden ist. (3) Eine Gesellsch... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. GmbH.

Rn 33 Die Anteile einer GmbH sind nach § 15 GmbHG vererblich, wobei die Miterben ihren Anteil gesamthänderisch erlangen, § 2032 (BGHZ 92, 386). Ein satzungsmäßiger Ausschluss der Anteilsvererbung ist nicht möglich (NK-BGB/Kroiß § 1922 Rz 19; aA etwa Soergel/Fischinger § 1922 Rz 100 mwN). Zulässig ist aber die Vereinbarung einer sog Einziehungsklausel im Gesellschaftsvertrag,... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Regelung in II 2 Fall 1.

Rn 7 Voraussetzung ist zunächst, dass der Gesellschaftsvertrag abweichend von §§ 723 I Nr 4, 726 die Auflösung statt dem Ausscheiden vorsieht. Gem II 2 Fall 1 muss der Privatgläubiger des Gesellschafters zustimmen (BTDrs 19/27635, 182), wenn die vom gesetzestypischen Abwicklungsmodell abweichende Vereinbarung noch nicht vor der Pfändung getroffen worden war. Handelt es sich ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 Zuständig für die Anmeldung zur Eintragung sind die Gesellschafter. Verfahrensrechtlich gilt für die Anmeldung zum Gesellschaftsregister § 12 HGB iVm FamFG (vgl § 374 Nr 2 FamFG). Rn 4 Die Entscheidung, die Eintragung herbeizuführen, ist keine bloße Geschäftsführungsmaßnahme. Grds müssen daher alle Gesellschafter zustimmen. Ob aufgrund einer besonderen Zweckbestimmung de... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Qualifizierte Nachfolgeklausel.

Rn 8 Bei der qualifizierten Nachfolgeklausel bestimmt der Gesellschaftsvertrag nur bestimmte Erben als nachfolgeberechtigt. Die bestimmte Person muss tatsächlich (gesetzlicher oder testamentarischer) Erbe werden (BGH NJW 77, 1339). Ein bloßes Vermächtnis genügt nicht. Die qualifizierte Nachfolgeklausel führt dazu, dass der Anteil nicht nur mit der auf ihn entfallenden Quote,... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gesellschaftsanteil.

Rn 5 Der Gesellschafter kann über seinen verpfändeten Anteil verfügen u den Gesellschaftsvertrag ohne Zustimmung des Pfandgläubigers kündigen (MüKo/Damrau Rz 8; str). Das Pfandrecht setzt sich am Auseinandersetzungsguthaben fort (§ 1287 1; RGZ 95, 231, 232; 142, 373, 378 f; BGHZ 104, 351, 353; Stuttg NZG 04, 766; ZIP 02, 1885; s.a. BGH NJW 97, 2110, 2111). Die Verpfändung ei... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Wohnungseigentumsrecht.

Rn 89 Vermieter von SonderE (›Eigentumswohnung‹) ist grds der jeweilige Eigentümer. Wird hingegen gemE (§ 1 V WEG) vermietet (§ 16 WEG Rn 5), darf nach §§ 18 I, 9a II Fall 1 WEG nur die GdW als Vermieter auftreten (s.a. BGH NZM 13, 195 [BGH 30.11.2012 - V ZR 234/11] Rz 14). Ist künftiges gemE bereits vor Entstehung der GdW durch die Mit- oder den Alleineigentümer vermietet w... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel.

Rn 6 Mit der rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel verfügt der Gesellschafter zu Lebzeiten aufschiebend bedingt auf seinen Tod über den Gesellschaftsanteil zugunsten seines Erben oder eines Dritten. Da es sich um eine rechtsgeschäftliche Verfügung handelt und Verfügungen zugunsten Dritter unzulässig sind, setzt sie die Mitwirkung des Nachfolgers voraus (BGH NJW 77, 1339, 134... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Begriff der Vereinbarung (§ 5 IV 1).

Rn 29 Vereinbarungen iSv § 5 IV 1 sind solche nach § 10 I 2 (§ 10 Rn 3). Sie bestimmen wie ein Gesellschaftsvertrag, was unter den WEigtümern gilt, etwa wegen des Gebrauchs, aber auch zur Verwaltung (vgl § 19 I) und zur GdW. Durch § 5 IV 1 werden die Wirkungen des § 10 III erzeugt und die WEigtümer vor einem Wegerwerb ihrer Vereinbarungen geschützt – Verdinglichung (BGH ZMR ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gewöhnliche und außergewöhnliche Maßnahmen.

Rn 4 Nach II 1, 2 sind gewöhnliche und außergewöhnliche Maßnahmen der Geschäftsführung zu unterscheiden. Das dient dem Schutz derjenigen Gesellschafter, die abweichend vom gesetzlichen Regelfall von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind, wodurch vermieden wird, dass das von ihrer Gesellschaft getragene Unternehmen ohne ihr Zutun in seinem Zuschnitt wesentlich verändert wi... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Mehrheitsentscheidung, V.

Rn 9 Für die Bestellung oder Abberufung von Liquidatoren genügt, abweichend von § 714, eine Mehrheitsentscheidung nur, wenn sich das aus dem Gesellschaftsvertrag eindeutig entnehmen lässt. Eine Generalklausel für Mehrheitsentscheidungen genügt gem V hierfür nicht (BTDrs 19/27635, 183; schon vor dem MoPeG so BGH NJW 11, 3087 [BGH 05.07.2011 - II ZR 199/10] Rz 12; NZG 14, 302 ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auflösung bei Insolvenz eines Gesellschafters.

Rn 6 Über II wird eine Notgeschäftsführungsbefugnis der anderen Gesellschafter (I 4) auch dann geschaffen, wenn über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet wird und der Gesellschaftsvertrag gem § 723 I Nr 3 deshalb die Auflösung bestimmt. Besteht hier eine Gefahr für die Gesellschaft oder ihr Gesellschaftsvermögen und sind, weil weder die geschäft... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Mitgliedschaftsrechte.

Rn 5 Mitgliedschaftsrechte an Vereinen sind nach der allerdings dispositiven (§ 40) Vorschrift des § 38 grds unübertragbar, Mitgliedschaftsrechte an Personengesellschaften sind übertragbar, wenn dies im Gesellschaftsvertrag zugelassen ist oder alle Mitgesellschafter zustimmen (BGHZ 13, 179, 185 ff; 24, 106, 114; 44, 229, 231), für Anteile an Kapitalgesellschaften gelten die ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. GmbH-Anteile.

Rn 20 Die va in der M&A-Praxis bedeutsame Verpfändung eines GmbH-Anteils erfolgt durch notariell beurkundete Einigung (§ 15 III GmbHG; Bruhns GmbHR 06, 587, 590 f; Nodoushani WM 07, 289, 290; eingehend Reymann DNotZ 05, 425 ff) ohne Anzeige nach § 1280 (RGZ 57, 414, 415) sowie Anmeldung nach § 16 I GmbHG, kann aber nach dem Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen (dazu Reichert ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Stimmverbote.

Rn 4 Ein Stimmverbot besteht, soweit es durch Gesetz (vgl §§ 715 V 1, 720 IV, 727 1) oder den Gesellschaftsvertrag angeordnet ist. Eine gesellschaftsvertragliche Regelung kann aber nicht den Eingriff in den Kernbereich der Mitgliedschaft des betroffenen Gesellschafters sanktionieren, da hierfür stets die Zustimmung des Betroffenen erforderlich ist (BGH NJW 85, 974 [BGH 05.11... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 § 731 gilt für die rechtsfähige GbR, auch schon vor Invollzugsetzen (BGH NJW-RR 95, 1061 [BGH 13.04.1995 - II ZR 132/94]). Für die nicht rechtsfähige GbR gilt § 731 über § 740a I Nr 4. Rn 2 Das Kündigungsrecht unterliegt dem Abspaltungsverbot nach § 711a, kann aber durch Bevollmächtigte ausgeübt werden (ggf §§ 174, 180). Dritte, die am Gesellschaftsanteil ein Sicherungsr... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Stimmkraft und Gewinnverteilung.

Rn 8 III regelt, wie sich die Stimmkraft und das Gewinnbezugsrecht verteilen. Die Vorschrift begründet nicht einen Gewinnanspruch, sondern enthält eine dispositive Verteilungsregel und Auslegungsregel. Auf die stille GbR und die Unterbeteiligung ist mit Rücksicht auf die Interessenlage vorrangig zudem § 231 I HGB anzuwenden. Rn 9 Wie die Gesellschafter die Beteiligungsverhält... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsfolge.

Rn 11 Das Scheingeschäft ist ohne Weiteres ggü jedermann nichtig. Schließen Eheleute einen Arbeitsvertrag, bei dem ein Arbeitsentgelt ohne Arbeitsleistung anstelle des geschuldeten Unterhalts gezahlt wird, soll ein nichtiges Scheingeschäft vorliegen (BGH NJW 84, 2350 [BGH 28.06.1984 - IX ZR 143/83]). Diese Folge gilt auch ggü einem gutgläubigen Dritten, den die Parteien rege... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen, kann auf Antrag eines Beteiligten ein Liquidator aus wichtigem Grund durch das Gericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat, berufen und abberufen werden. Eine Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag, welche dieses Recht ausschließt, ist unwirksam. (2) Beteiligte sind: mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ordentliche Kündigung, I.

Rn 3 Die GbR kann von vornherein unbefristet sein, aber I gilt auch, wenn eine befristete GbR nach Zeitablauf dann (konkludent) ohne erneute Befristung fortgesetzt wird. Als unbefristet iSv I ist es auch anzusehen, wenn die GbR für die Lebenszeit des Gesellschafters eingegangen ist (Servatius § 725 Rz 23). Wird eine Höchstdauer oder eine auflösende Bedingung vereinbart, ist ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Weisungsbindung gem I 1.

Rn 2 Die Weisungsbindung nach I 1 ist zwingend und gilt auch für gerichtlich bestellte (§ 736a) Liquidatoren. Die Weisung begründet eine einklagbare Umsetzungspflicht für die Liquidatoren. Damit bleiben die Gesellschafter Herren der Liquidation (BTDrs 19/27635, 186). Die Weisungsbindung betrifft Geschäftsführungsmaßnahmen, nicht Grundlagenentscheidungen. Weisungen, die auf e... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Zur Vertretung der Gesellschaft sind alle Gesellschafter gemeinsam befugt, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag bestimmt etwas anderes. (2) Die zur Gesamtvertretung nach Absatz 1 befugten Gesellschafter können einzelne von ihnen zur Vornahme bestimmter Geschäfte oder bestimmter Arten von Geschäften ermächtigen. (3) Die Vertretungsbefugnis der Gesellschafter erstreckt sic... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gestaltungsmöglichkeiten, I 3.

Rn 11 Der Gesellschaftsvertrag kann die gem I 1 und I 2 bestehenden Rechte großzügiger ausgestalten. Aus I 3 ergibt sich, dass die Gestaltungsfreiheit es auch erlaubt, diese Rechte zu beschränken, aber zugleich ergeben sich Grenzen aus I 3. Dabei zielt I 3 nicht auf die Unwirksamkeit der Beschränkungsvereinbarung, sondern enthält eine gesetzlich geregelte Ausübungskontrolle ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. GmbH-Anteile.

Rn 29 Der Geschäftsanteil einer GmbH kann gem § 18 GmbG in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit (§ 1922 Rn 33) auf die Mitglieder einer Erbengemeinschaft übergehen. Sind nur einige Miterben nach dem Gesellschaftsvertrag nachfolgeberechtigt, kann der vererbte Gesellschaftsanteil im Wege der Erbauseinandersetzung auf diese Miterben übertragen werden (BGH NJW 85, 2592 [BGH 05... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1847 BGB – Anzeigepflicht für Erwerbsgeschäfte.

Gesetzestext Der Betreuer hat Beginn, Art und Umfang eines neuen Erwerbsgeschäfts im Namen des Betreuten und die Aufgabe eines bestehenden Erwerbsgeschäfts des Betreuten beim Betreuungsgericht anzuzeigen. Rn 1 Die Norm ersetzt die Genehmigungserfordernisse des § 1823 aF für die Neuaufnahme eines Erwerbsgeschäfts im Namen des Betreuten und die Aufgabe eines bereits bestehende... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gg ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gg § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 [BGH 1... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gegenseitige Verträge.

Rn 3 Gegenseitige Verträge sind unter den Typenverträgen des BGB Kauf, Tausch, Teilzeit Wohnrechteverträge, Miete, Pacht, Dienst- und Werkvertrag mit Reisevertrag, weiter die Geschäftsbesorgungsverträge nach § 675 I sowie Zahlungsdiensteverträge nach 675f ff, bei Entgeltlichkeit auch Darlehen und Verwahrung (weitere Einzelfälle bei Grüneberg/Grüneberg Rz 9). Rn 4 Notwendig ni... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gesellschaftsrecht.

Rn 16 Die Bereichsausnahme beruht auf der Erwägung, dass Verträge auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts nicht auf dem Austausch von Leistungen, sondern auf die Begründung von mitgliedschaftsrechtlichen und/oder organisationsrechtlichen Strukturen zielen, für deren Kontrolle die §§ 305 ff nicht passen (BGH NJW 95, 192). Deshalb gilt die Bereichsausnahme für alle Gesellschaft... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Personenbezogene Ansprüche.

Rn 4 Als personenbezogene Ansprüche nicht abtretbar sind Ansprüche auf Ausführung eines Auftrags (§ 664 II), Auskunft nach § 15 Abs 1 DSGVO (BVerwG ZIP 20, 2585), Beihilfe (BVerwG NJW 97, 3256 f; Ausn: Abtretung an den Gläubiger der beihilfefähigen Forderung, BAG DB 70, 1327; BGH WM 08, 87, 88), Berufsunfähigkeitsrente (KG VersR 03, 490; Oldbg NJW-RR 94, 479), Bestellung ein... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Entwicklung von § 1 Abs. 4

Rz. 2781 [Autor/Stand] Rechtslage bis 2012 einschließlich. Der Begriff "Geschäftsbeziehung" war bis einschließlich 1991 in § 1 gesetzlich nicht definiert. Der BFH ging in seinem Urt. v. 30.5.1990 – I R 97/88[2] davon aus, dass der Begriff unter Veranlassungsgesichtspunkten auszulegen sei, sodass alle Beziehungen, die ausschließlich durch ein Gesellschaftsverhältnis veranlass... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Anteilsübertragung.

Rn 13 Die schenkweise Übertragung eines Miteigentumsanteils ist hinsichtlich der rechtlichen Vorteilhaftigkeit nicht anders zu beurteilen als die Übertragung von Alleineigentum. Soweit darauf verwiesen wird, dass aus der kraft Gesetzes entstehenden Bruchteilsgemeinschaft Verpflichtungen zur Lastentragung ggü den anderen Teilhabern nach § 748 entstehen (für rechtliche Nachtei... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Hilfs- und Nebengeschäfte.

Rn 33 Zur Erreichung des gesetzgeberischen Schutzzwecks von § 762 (Rn 1) ist II entspr anwendbar auf Hilfs- und Nebengeschäfte, die in engem Zusammenhang mit Spiel- und Wettverträgen stehen (BGH NJW 74, 1821 [BGH 04.07.1974 - III ZR 66/72], vgl ausf Staud/Schönenberg-Wessel § 762 Rz 34 ff): Auch sie sind unvollkommen, können aber – sofern sie nicht selbst nichtig sind – Rech... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fallgruppen der Drittberechtigung.

Rn 15 Neben den in den §§ 330, 331 erwähnten Fällen kommt eine Drittberechtigung auch sonst häufig vor (für den Vertrag zugunsten Dritter für den Todesfall Dresd NJW-RR 21, 1573 [OLG Dresden 01.07.2021 - 8 U 276/21]). Erwähnt seien die folgenden Fallgruppen: Rn 16 Der Anwaltsvertrag, der vom Haftpflichtversicherer für den Versicherungsnehmer abgeschlossen wird, berechtigt idR... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zustandekommen des Bürgschaftsvertrages.

Rn 8 Meist wird der Bürgschaftsvertrag zweiseitig zwischen Bürgen und Gläubiger abgeschlossen, ohne dass es einer Mitwirkung des Schuldners bedarf. Als abstraktes Rechtsgeschäft kann die Bürgschaft auch ohne Wissen und gg den Willen des Schuldners übernommen werden (BGHZ 143, 381, 385), sie ist unabhängig von einem Rechtsverhältnis zwischen Bürgen und Schuldner (FG München B... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abschluss des Vergleiches.

Rn 13 Der Vergleichsvertrag kommt nach den allg Regeln (§§ 145 ff, §§ 164 ff) zustande (häufig: Bedingung der Erfüllung iSv § 158 I). Eine Form ist grds nicht einzuhalten (RGZ 142, 1, 3; BGH NJW 03, 589, 590). Sie ist nur dann notwendig, wenn die Parteien im Vergleich (zB kraft Vereinbarung, vgl BAG DB 97, 882, oder nach §§ 311b, 623, 761, 766, 925) ein formbedürftiges Recht... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Unternehmen(sbeteiligungen).

Rn 16 Bei Handelsunternehmen ist ihr wirklicher Wert als wirtschaftliche Einheit unter Berücksichtigung der stillen Reserven und des Firmenwerts, nicht der bloße Buchwert anzusetzen (BGH NJW 73, 509; 77, 949; 82, 575). Im Einzelfall hat der Tatrichter die betriebswirtschaftlich angemessene Methode zu wählen (BGH FamRZ 91, 43, 44; 99, 361; 05, 99). Die Bewertung kann sich bei... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Übersicht: Begriff, Zustandekommen, Abtretbarkeit, Abdingbarkeit.

Rn 1 Die Leibrente ist ein einheitliches, iSv §§ 100, 99 II nutzbares (RGZ 67, 204, 210) Recht, das dem Berechtigten für die Lebensdauer eines Menschen eingeräumt ist und dessen Erträge aus fortlaufend wiederkehrenden gleichmäßigen und in gleichen Zeitabschnitten (BGH WM 66, 248) zu gewährenden Leistungen in Geld oder vertretbaren Sachen bestehen (RGZ 67, 204, 212; BGH WM 80... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele für Umgehungsgeschäfte.

Rn 33 Arbeitsrecht: Aufhebungsverträge sind nicht wegen Umgehung von § 613a nichtig, wenn sie auf das endgültige Ausscheiden des ArbN aus dem Betrieb gerichtet sind (BAG NZA 99, 424 [BAG 10.12.1998 - 8 AZR 324/97]). Eine Umgehung der arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften über den Kündigungsschutz, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie die Pflicht zur Abführung von S... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Verhältnis des § 1 zur (verdeckten) Einlage

Rz. 28.9 [Autor/Stand] § 1 oder Einlage bzw. Entnahme. Für Leistungen, die eine inländische Muttergesellschaft an ihre ausländische Tochtergesellschaft unentgeltlich oder teilunentgeltlich erbringt, stellt sich stets die Frage, ob eine Gewinnkorrektur vorrangig nach § 1 oder nach Einlage- bzw. Entnahmegrundsätzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 und § 4 Abs. 1 Sätze 3 und 4 EStG) vorzunehm... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abfindungsanspruch.

Rn 4 Die Abfindung entschädigt den Ausgeschiedenen dafür, dass seine Mitgliedschaft für ihn weggefallen ist. Ausdrücklich stellt I auf den Wert des Gesellschaftsanteils ab, flankiert durch die Möglichkeit einer Schätzung gem II. Der Anteilswert ist die Beteiligungsquote iSv § 709 III am Unternehmenswert (BTDrs 19/276351, 175; Schäfer/Schäfer Neues PersGesR § 6 Rz 25). Das wi... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Treuepflicht.

Rn 22 Die mitgliedschaftliche Treuepflicht ist die besondere gesellschaftsspezifische Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben und kann Besonderheiten des gesellschaftlichen Rechtsverhältnisses in ihrer Intensität über § 242 hinausgehen, besteht inbesondere nicht als bloße Schranke eigener Rechtsausübung. Sie kann auch Pflichten des Gesellschafters erst begründen, so ... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / g) Zollkodex-Anpassungsgesetz

Rz. 14 [Autor/Stand] Erneute Änderung des Begriffs der Geschäftsbeziehung. Durch das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Zollkodex-Anpassungsgesetz) vom 22.12.2014[2] wurde § 1 Abs. 4 mit Wirkung zum VZ 2015[3] erneut neu gefasst.[4] Die Vorschrift hat folgenden neuen Wortlaut (die Änderungen... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Lizenzierung des Firmennamens und Markenüberlassung

Rz. 2628 [Autor/Stand] Recht auf Führen des Firmennamens. Die Finanzverwaltung lehnt die Zahlung eines Entgelts für das Recht, einen Firmennamen zu führen, ab. So heißt es in Tz. 3.55 der VWG VP 2023: "Die bloße Nutzung eines Unternehmenskennzeichens innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe ohne die Überlassung von Markenrechten oder anderen immateriellen Werten is... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 715b BGB – Gesellschafterklage.

Gesetzestext (1) Jeder Gesellschafter ist befugt, einen auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhenden Anspruch der Gesellschaft gegen einen anderen Gesellschafter im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen, wenn der dazu berufene geschäftsführungsbefugte Gesellschafter dies pflichtwidrig unterlässt. Die Befugnis nach Satz 1 erstreckt sich auch auf einen Anspruch der Gesell... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Eingetragene Gesellschaft.

Rn 3 Die eingetragene GbR darf, muss aber nicht einen Vertragssitz festlegen (Noack BB 21, 643, 644 f; Koch/Harnos PersGesR Rz 16). Ohne Vertragssitzvereinbarung ist bei Registeranmeldung der Verwaltungssitz auch als Vertragssitz anzugeben (BeckOGK/Lieberknecht Rz 24). Vertragssitz muss stets in Deutschland sein (›Inland‹). EU-ausländische Geschäftsanschrift ist zulässig (§ ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Testamentsvollstreckung an Einzelunternehmen und Gesellschaftsanteilen.

Rn 8 Unzulässig ist nach der immer noch hM die Fortführung eines Unternehmens durch den Testamentsvollstrecker (RGZ 132, 138; BGHZ 12, 100; 24, 106; HP/Lange Rz 28 mwN). Die Gründe dafür sind heute nicht mehr stichhaltig (grundl Muscheler Die Haftungsordnung der Testamentsvollstreckung, 1994, 285 ff). Die Kautelarjurisprudenz muss jedoch nach dem Gebot des ›sichersten Weges‹... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2174 BGB – Vermächtnisanspruch.

Gesetzestext Durch das Vermächtnis wird für den Bedachten das Recht begründet, von dem Beschwerten die Leistung des vermachten Gegenstands zu fordern. Rn 1 § 2174 ist die Anspruchsgrundlage für den Vermächtnisnehmer und enthält die Aussage, dass nach deutschem Recht das Damnations- und nicht das Vindikationslegat gilt (anders uU nach EuErbRVO, Vor § 2147 Rn 1). Dem schuldrec... mehr