Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / bb) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB)

Rz. 525 Der einzelne BGB-Gesellschafter kann gleichfalls nicht allein über einzelne Vermögensgegenstände der Gesellschaft ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter verfügen. Gleichfalls kann er nicht über seinen Anteil am Gesellschaftsvermögen verfügen. Erst nach Auflösung der Gesellschaft ist er berechtigt, eine Teilung bzw. Auseinandersetzung zu verlangen (§ 730 BGB). Ein...mehr

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ZErb 01/2025, Gesellschaftsrecht

Vorsorgevollmacht des Familien-Unternehmers – Teil II: GmbH Dieser Beitrag will die wesentlichen Eckpunkte für die Anwendung von Vorsorgevollmachten in der GmbH skizzieren.[1] I. GmbH-Gesellschafter Ein GmbH-Gesellschafter kann in der Gesellschafterversammlung mittels Vollmacht i.d.R. vertreten werden.[2] Das Abspaltungsverbot, also die nicht erlaubte Trennung von Herrschaftsre...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Zwangsvollstreckung in das Vermögen des einzelnen Gesellschafters

Rz. 571 Jeder einzelne Gesellschafter hält mindestens einen Geschäftsanteil an der Gesellschaft, der sich nach dem Betrag der von ihm geleisteten oder zu leistenden Stammeinlage richtet. Sie muss im Gesellschaftsvertrag bestimmt sein (§ 3 Abs. 1 GmbHG). Rz. 572 Der Geschäftsanteil des Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (§ 14 GmbHG) ist veräußerlich (§...mehr

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Unfallversicherung: Freiwil... / 7.1.2 Als Unternehmer geltende Personen

Bei folgenden Personen handelt es sich um Unternehmer i. S. d. § 6 SGB VII: Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft werden grundsätzlich nicht als kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert angesehen. Sie können den Unfallversicherungsschutz nur durch Beitritt zur freiwilligen Versicherung erlangen. Für di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Stille Gesellschaft als Innengesellschaft iSd § 705 BGB

Rn. 183 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Eine stille Gesellschaft kann nach §§ 230ff HGB grundsätzlich nur bei einem Unternehmen begründet werden, welches ein Handelsgewerbe iSd § 1 Abs 2 HGB darstellt (BFH v 10.05.2007, BStBl II 2007, 927). Zwar ist gem § 3 Abs 1 HGB auch der Betrieb einer LuF ein Gewerbe iSd HGB, jedoch kein Handelsgewerbe (es sei denn, der luf Betrieb ist in da...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.1.1 Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Ein Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen ist mit einer inländischen Bank oder Sparkasse oder mit Kreditinstituten in EU-Mitgliedstaaten abzuschließen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich darin, einmalig oder für die Dauer von 6 Jahren nach Vertragsabschluss vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen unmittelbar an das Kreditinstitut einzahlen zu l...mehr

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Geschäftsführer / 2 Abschluss des Geschäftsführervertrags

Für den Abschluss des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags ist in der Regel die Gesellschafterversammlung zuständig.[1] Im Gesellschaftsvertrag kann diese Aufgabe einem anderen Organ übertragen werden, z. B. dem Beirat oder einem einzelnen Gesellschafter oder einer Gesellschaftergruppe. Für GmbHs, die unter das Mitbestimmungsgesetz fallen, ist der Aufsichtsrat für den Abschlu...mehr

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Rumänien / 8. Der Erbvertrag

Rz. 27 Gemäß Art. 956 CCN sind – vorbehaltlich einer abweichenden Anordnung – sämtliche Rechtsgeschäfte ipso iure unwirksam, die sich auf eine noch nicht eingetretene Erbfolge beziehen. Das Gleiche gilt für Rechtsgeschäfte, durch die Rechte aus einer künftigen Erbfolge versprochen oder veräußert werden. Wegen des Grundsatzes der jederzeitigen Widerruflichkeit der testamentar...mehr

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Großbritannien: England und... / 2. joint tenancy

Rz. 106 Ausgenommen von der Nachlassabwicklung sind insbesondere Vermögensgegenstände, an denen eine joint tenancy besteht. In der Praxis ist diese Form beim Erwerb von Immobilien durch Ehegatten üblich, kann aber auch an beweglichen Gegenständen begründet werden. Im Gegensatz zur tenancy in common, die dem deutschen Bruchteilseigentum entspricht, handelt es sich dabei um ei...mehr

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Griechenland / VIII. Insbesondere: Gesellschaftsanteile einer GmbH

Rz. 78 Das Gesetz 3190/1955 "über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung" beinhaltet eine Regelung, die die Übertragung des Geschäftsanteils durch Erbfolge betrifft. Art. 29 lautet: Zitat 1. Im Gesellschaftsvertrag kann nicht bestimmt werden, dass der Geschäftsanteil nicht vererblich ist … Es kann jedoch bestimmt werden, dass der Geschäftsanteil in diesen Fällen von einer...mehr

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Geschäftsführer / 5.1 Kommanditisten einer KG

Kommanditisten, die als Arbeitnehmer in einer KG gegen Entgelt beschäftigt werden, sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Durch den Gesellschaftsvertrag können allerdings auch Kommanditisten zur Geschäftsführung bestellt werden. Sind solche Kommanditisten-Geschäftsführer nicht vom Komplementär oder von den Beschlüssen der Gesellschaft abhängig, verfügen sie über ma...mehr

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Italien / d) Die EU-Erbrechtsverordnung

Rz. 221 Nach Art. 1 Abs. 2 EuErbVO sind gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklauseln nicht vom Anwendungsbereich der EuErbVO erfasst. Die EuErbVO regelt nur den Übergang des Gesellschaftsanteils von Todes wegen, nach Art. 1 Abs. 2 Buchst. h) EuErbVO nicht aber die Zulässigkeit gesellschaftsrechtlicher Nachfolge- und Eintrittsklauseln. Diese werden nach dem Gesellschaftsstatut a...mehr

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Türkei / 3. Gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklauseln in Personengesellschaften

Rz. 88 Der Tod eines Gesellschafters bringt bei einer Kollektiv- oder einer Kommanditgesellschaft (Personengesellschaften) i.d.R. die Auflösung der Gesellschaft mit sich. Im Gesellschaftsvertrag kann jedoch eine Vereinbarung getroffen werden, die eine Nachfolge-, Eintritts- oder Fortsetzungsklausel enthält. Dass die Gesellschaft mit den Erben fortgeführt wird, kann mit einer...mehr

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Geschäftsführer / 3 GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können in einem abhängigen und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur GmbH stehen. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern kann ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zur GmbH aufgrund deren Beteiligung am Stammkapital oder besonderer Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag und der sich daraus ergebenden Rechtsmacht ...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 1.2 Nicht begünstigte Personen

Die folgenden Personen sind von der Begünstigung nach dem 5. VermBG ausgeschlossen, weil sie nicht Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne sind oder ihr Arbeitsverhältnis nicht deutschem Arbeitsrecht unterliegt: Freiwillig Wehrdienstleistende, wenn sie nicht in einem ruhenden Arbeitsverhältnis stehen; Helferinnen und Helfer, die bestimmte Freiwilligendienste leisten (z. B. ei...mehr

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Geschäftsführer / 3.3 Übrige Gesellschafter-Geschäftsführer

Ist bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis von vornherein weder aufgrund deren Beteiligung am Stammkapital noch aufgrund besonderer Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen, stehen sie aufgrund der insoweit fehlenden Rechtsmacht und der daraus resultierenden persönlichen Abhängigkeit grundsätzlich in einem sozialve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gewinnverteilung bei PersGes

Rn. 304 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Wird der luf Betrieb in der Rechtsform einer PersGes geführt, kommt aus praktischen Erwägungen heraus eine Gewinnverteilung nur dergestalt in Betracht, dass diese entweder nach Köpfen oder wenigstens prozentual zu erfolgen hat. Eine davon abweichende, im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Gewinnverteilung unter Berücksichtigung von Vorwegverg...mehr

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Deutschland / 1. Vermögenserwerb von Todes wegen

Rz. 192 Die der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer unterliegenden Vorgänge sind in § 1 Abs. 1 ErbStG aufgezählt. Der Besteuerung unterliegen demnach: Rz. 193 Der Erbanfall, als Grundfall des Erwerbs von To...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 3. Exkurs: Der Schuldner als Gesellschafter einer GmbH

Rz. 108 Ist der Schuldner Gesellschafter einer GmbH, so ist sein Geschäftsanteil nach § 15 Abs. 1 GmbHG grundsätzlich veräußerlich und damit auch pfändbar. Die Pfändbarkeit wird dabei nicht durch den Genehmigungsvorbehalt der Gesellschaft nach § 15 Abs. 5 GmbHG für eine Veräußerung beeinträchtigt (§ 851 Abs. 2 ZPO). Rz. 109 Die erforderlichen Informationen können sich für den...mehr

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Frankreich / a) Die clause de prélèvement moyennant indemnité

Rz. 190 In den Art. 1511–1514 C.C. ist zunächst die sog. clause de prélèvement moyennant indemnité geregelt. Durch diese erhält ein Ehegatte das Recht, nach Eheauflösung dem Gesamtgut vor der Teilung bestimmte Gegenstände zu entnehmen. Der Begünstigte schuldet jedoch einen Ausgleichsbetrag an das Gesamtgut. Eine clause de prélèvement moyennant indemnité kann sich gem. Art. 1...mehr

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§ 4 Erbfallbezogene Verfügu... / I. Schenkung von Todes wegen

Rz. 82 Bei Schenkungen, die auf eine Verteilung des Vermögens erst nach dem Tode des Schenkers ausgerichtet sind, stellt sich die Frage, ob das schuldrechtliche Rechtsgeschäft kollisionsrechtlich als Schenkungsvertrag unter Lebenden behandelt werden kann oder ob es als erbrechtlich zu qualifizieren sind. Verfügungen unter Lebenden sind bezüglich des Zustandekommens und der s...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 1. Muster: Allgemeine Auskunft aus dem Handelsregister, wenn die Eintragung als solche bekannt ist

Rz. 320 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.3: Allgemeine Auskunft aus dem Handelsregister, wenn die Eintragung als solche bekannt ist An das Amtsgericht – Registergericht – in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache Gläubiger ./. Schuldner betreibt der Gläubiger ausweislich des in der Anlage in Abschrift beigefügten Vollstreckungstitels d...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 2. Muster: Anfrage an das Handelsregister, ob eine Eintragung des Schuldners als Kaufmann oder Gesellschafter eines Kaufmanns vorliegt

Rz. 321 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.4: Anfrage an das Handelsregister, ob eine Eintragung des Schuldners als Kaufmann oder Gesellschafter eines Kaufmanns vorliegt An das Amtsgericht – Registergericht – in _________________________ Ich zeige hiermit an, _________________________ zu vertreten. Namens und in Vollmacht meines Mandanten bitte ich hinsic...mehr

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Italien / VII. Auf die Nachlassabwicklung anwendbares Recht

Rz. 59 Das Erbstatut ist grundsätzlich für die Voraussetzungen für den Erwerb der Erbenstellung (titulus) maßgebend, während für den dinglichen Vollzug (modus) das Sachstatut, also i.d.R. das Recht des Belegenheitsortes, maßgebend sein soll. Rz. 60 Aus italienischer Sicht ist nach überwiegender Auffassung die Differenzierung zwischen titulus und modus durch die EuErbVO entfal...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Teilungsanordnungen

Rz. 88 Häufig finden sich in letztwilligen Verfügungen Regelungen, wie der Nachlass zwischen mehreren Miterben aufzuteilen ist. Für die Erbschaftsteuer in Deutschland sind solche Teilungsanordnungen des Erblassers bei Geltung des inländischen Erbstatuts irrelevant. Es kommt nur darauf an, was der Erbe von Todes wegen unmittelbar durch den Erbfall erlangt hat, § 11 ErbStG. Un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 180 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Sollen Einkünfte aus dem Betrieb einer LuF gemeinschaftlich erzielt werden (weil zB der zukünftige Hofnachfolger bereits in die Betriebsführung mit einbezogen werden soll), kann dies ohne Weiteres durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrags erreicht werden; für dessen steuerliche Anerkennung gelten keine anderen Kriterien als im gewerbliche...mehr

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Österreich / 3. Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen unter Lebenden

Rz. 56 Durch Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen wird verhindert, dass der Pflichtteilsanspruch aller oder bestimmter Personen vom Verstorbenen durch unentgeltliche Zuwendungen zu Lebzeiten geschmälert oder vereitelt wird. Auf Verlangen eines Pflichtteilsberechtigten sind deshalb bestimmte Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Personen oder Dritte rechnerisch dem aktiven ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Wirtschaftliche Einheit und zugehörige Wirtschaftsgüter

Rz. 30 [Autor/Stand] Wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist nach § 33 Abs. 1 Satz 2 BewG der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Er besteht aus der Gesamtheit der Wirtschaftsgüter, die ihm dauerhaft zu dienen bestimmt sind. Rz. 31 [Autor/Stand] Der Begriff "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" setzt weder eine Mindestgröße noch einen vo...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 10 Haftung bei einer GmbH und Vor-GmbH

Die Gesellschafter einer GmbH haften dem Finanzamt gegenüber grundsätzlich nicht für Steuerschulden der Gesellschaft (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann nur in den Ausnahmefällen einer Durchgriffshaftung in Betracht kommen. Die Haftung nach dem Rechtsinstitut des sog. "existenzvernichtenden Eingriffs", der die Haftung im qualifiziert faktischen Konze...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 11.2.2 Regelungen im Gesellschaftsvertrag

Rz. 741 Der Gesellschaftsvertrag kann Regelungen zur Zusammenarbeit von Aufsichtsratsmitgliedern enthalten. Soweit dies nicht der Fall ist und der Gesellschaftsvertrag dies nicht ausdrücklich ausschließt, kann sich der Aufsichtsrat selbst eine Geschäftsordnung geben.[1] Der Gesellschaftsvertrag für Wohnungsgesellschaften sieht vor, dass sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsor...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 3.1 Gestaltungsmöglichkeiten im Gesellschaftsvertrag

3.1.1 Überblick Rz. 616 Wenn aufgrund entsprechender Regelungen im Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat vorhanden ist, verweist das GmbH-Gesetz auf bestimmte Vorschriften im Aktiengesetz.[1] Diese sind "entsprechend"[2] auf den fakultativen Aufsichtsrat anzuwenden und betreffen unter anderem seine Größe und die Bestellung und Abberufung seiner Mitglieder, seine Aufgaben und ...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 6.2.1 Gesetzliche Grundlagen und Regelungsmöglichkeiten im Gesellschaftsvertrag

Rz. 658 Das GmbH-Gesetz verweist in § 52 Abs. 1 auch auf die Vorschrift des § 101 Abs. 1 Satz 1 AktG. Danach werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in entsprechender Anwendung auf die GmbH von der Gesellschafterversammlung gewählt, soweit sie nicht in den Aufsichtsrat zu entsenden oder als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer, unter anderem nach dem Drittelbeteiligungsg...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 2.1 Anforderungen nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag

Rz. 1022 Eine GmbH kann grundsätzlich jederzeit durch Beschluss der Gesellschafter aufgelöst werden. Das GmbH-Gesetz verlangt dafür lediglich, dass der Beschluss mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen zustande kommt (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG). Aus der Gesetzesformulierung "… durch Beschluss der Gesellschafter; …" ergibt sich bereits, dass für einen Besch...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 7.1 Anforderungen nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag

Rz. 691 Das Aktiengesetz schreibt vor, dass Stellvertreter von Aufsichtsratsmitgliedern nicht bestellt werden können. Jedoch kann für jedes Aufsichtsratsmitglied – mit Ausnahme des weiteren Mitglieds, das nach dem Montan-Mitbestimmungsgesetz oder dem Mitbestimmungsergänzungsgesetz auf Vorschlag der übrigen Aufsichtsratsmitglieder gewählt wird – ein Ersatzmitglied bestellt we...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 3.3.2 Anforderungen aufgrund des Gesellschaftsvertrags

Rz. 640 Überblick Der Gesellschaftsvertrag kann für den fakultativen Aufsichtsrat – über die entsprechend anzuwendenden gesetzlichen Voraussetzungen hinaus – weitere Anforderungen im Gesellschaftsvertrag vorsehen. In der Praxis der Wohnungs- und Immobiliengesellschaften können dabei, abhängig von den Besonderheiten der jeweiligen GmbH (unter anderem der Gesellschafterstruktur...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 3.2 Zahl der Aufsichtsratsmitglieder

Rz. 624 Zu den Vorschriften, auf die § 52 Abs. 1 GmbHG für den fakultativen Aufsichtsrat einer GmbH grundsätzlich verweist, gehört die Regelung im Aktiengesetz zur Zahl der Aufsichtsratsmitglieder. Nach § 95 Satz 1 AktG besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Die Satzung kann aber eine bestimmte höhere Zahl festsetzen (§ 95 Satz 2 AktG).[1] Rz. 625 Im Gesellschaftsvert...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 11.3.5 Beschlussfassung

Rz. 759 Auch ohne Verweis in § 52 Abs. 1 GmbHG entscheidet der Aufsichtsrat durch Beschluss, so wie es in § 108 Abs. 1 AktG geregelt ist. Erforderlich ist eine ordnungsgemäße Einladung.[1] Rz. 760 Das Gesetz sieht vor, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben nicht durch andere Personen wahrnehmen lassen können (§ 52 Abs. 1 GmbHG;§ 111 Abs. 6 AktG).[2] Dies schließ...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 3.3.1 Gesetzliche Anforderungen

Rz. 629 Überblick Aufsichtsratsmitglieder können nur natürliche und unbeschränkt geschäftsfähige Personen sein. Sie dürfen während ihrer Aufsichtsratstätigkeit bestimmte andere Ämter nicht ausüben. Außerdem müssen sie keine Gesellschafter der GmbH sein; es ist aber zulässig. Rz. 630 Natürliche Person mit unbeschränkter Geschäftsfähigkeit Aufsichtsratsmitglieder können nur natür...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 3.1.2 Konkrete Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 619 Das GmbH-Gesetz enthält Vorschriften und Rechtsgrundsätze, deren Geltung auch durch gesellschaftsvertragliche Regelungen für einen fakultativen Aufsichtsrat nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden darf. Dazu gehören: einzelne Vorschriften des GmbH-Gesetzes, zwingende Kompetenzzuweisungen an den Aufsichtsrat, Mindestkompetenzen des Aufsichtsrats. Rz. 620 Einzelne V...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 3.1.1 Überblick

Rz. 616 Wenn aufgrund entsprechender Regelungen im Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat vorhanden ist, verweist das GmbH-Gesetz auf bestimmte Vorschriften im Aktiengesetz.[1] Diese sind "entsprechend"[2] auf den fakultativen Aufsichtsrat anzuwenden und betreffen unter anderem seine Größe und die Bestellung und Abberufung seiner Mitglieder, seine Aufgaben und Rechte sowie di...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 13.3 Widerruf der Bestellung

Rz. 816 Ein Mitglied des fakultativen GmbH-Aufsichtsrats kann auch vor Ablauf der Amtszeit durch die Gesellschafterversammlung abberufen werden, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt (§ 52 Abs. 1 GmbHG; 103 Abs. 1 Satz 1 AktG). Ebenso wie im Fall des Widerrufs der Bestellung eines Geschäftsführers ist dafür nach dem Gesetz weder ein wichtiger Grund noch ein...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 6.3 Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern

Rz. 665 Das GmbH-Recht lässt durch eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag zu, dass Gesellschaftern das Recht eingeräumt wird, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden (Entsendungsrecht). Weil § 52 Abs. 1 GmbHG nur auf die Regelung des § 101 Abs. 1 Satz 1 AktG verweist, gilt unter anderem die Einschränkung des § 101 Abs. 2 Satz 4 AktG nicht. Das heißt, dass di...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 11.3.3 Teilnahmeberechtigte Personen

Rz. 751 Alle Aufsichtsratsmitglieder haben ein Teilnahmerecht an den Sitzungen.[1] Die Teilnahme an den Sitzungen ist zudem eine wesentliche Pflicht des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds. Grundsätzlich sind allerdings auch nur die Aufsichtsratsmitglieder selbst teilberechtigt. Rz. 752 Jedes Aufsichtsratsmitglied hat einen Anspruch, dass ohne Anwesenheit Dritter über alle Tages...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 11.4.1 Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden

Rz. 772 Das Aktiengesetz schreibt vor, dass der Aufsichtsrat nach näherer Bestimmung der Satzung aus seiner Mitte einen Aufsichtsratsvorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter zu wählen hat (§ 107 Abs. 1 Satz 1 AktG). Der Vorstand der AG hat zum Handelsregister anzumelden, wer gewählt ist. Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn ...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 6.5 Dauer der Bestellung

Rz. 671 Nach dem Aktiengesetz können die Aufsichtsratsmitglieder nicht für längere Zeit als bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt werden, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird hierbei nicht mitgerechnet (§ 102 Abs. 1 AktG). Das GmbH-Gesetz verweist in § 52 ...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 11.4.2 Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden

Rz. 776 Es gibt keine entsprechend anwendbare gesetzliche Regelung im Aktiengesetz, in welchen Zeitabständen und in welcher Form der Aufsichtsratsvorsitzende eines fakultativen Aufsichtsrats einer GmbH zu wählen ist. Rz. 777 Der Gesellschaftsvertrag für Wohnungsgesellschaften mbH sieht nur vor, dass die Amtszeit des Vorsitzenden und des Stellvertreters insbesondere mit der Am...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 1 Der Aufsichtsrat als Organ der Wohnungs- und Immobiliengesellschaft

Rz. 609 Das Gesetz sieht für die GmbH als zwingend vorgeschriebene Organe ("Mindestausstattung der GmbH-Verfassung") die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung vor.[1] Darüber hinaus kommt in der Praxis der Wohnungs- und Immobiliengesellschaften in der Regel der Aufsichtsrat als weiteres Organ hinzu. Außerdem können weitere Organe (insbesondere Beirat, Gesellscha...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 4 Arbeitnehmervertretung im obligatorischen Aufsichtsrat

Rz. 652 Auch für Wohnungs- und Immobiliengesellschaften gilt aber, dass bei einer bestimmten Zahl von Arbeitnehmern deren Vertreter im obligatorischen Aufsichtsrat[1] vertreten sein müssen. Rz. 653 Nach dem "Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz, DrittelbG)" muss der Aufsichtsrat bei Gesellschaften mbH mit in der Regel ...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 3 Fakultativer Aufsichtsrat

Rz. 615 Nach dem GmbH-Gesetz besteht für Wohnungs- und Immobiliengesellschaften keine Pflicht, einen Aufsichtsrat zu haben. Es kann aber – neben der Geschäftsführung und der Gesellschafterversammlung – fakultativ ein Aufsichtsrat durch eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag eingerichtet werden. Dies ist in der Praxis auch die Regel. Nachfolgend werden daher die ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 12.1.2.2 Gesellschaftsvertragliche Herabsetzung des Sorgfaltsmaßstabs

Rz. 797 § 52 Abs. 1 GmbHG verweist hinsichtlich der Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrats zur entsprechenden Anwendung auf Vorschriften des Aktiengesetzes, "soweit nicht im Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt ist". Im Gesellschaftsvertrag für Wohnungsgesellschaften mbH ist zudem ausdrücklich geregelt, dass die Aufsichts...mehr