Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 2.1 Begriff der Arbeitsgemeinschaft

Rz. 2 Eine ARGE ist eine Gesellschaft zur Durchführung eines oder beschränkten Anzahl von Werk(liefer)verträgen und meist im Baugewerbe oder bei der Vergabe öffentlicher Aufträge anzutreffen. Bei einer ARGE handelt es sich gesellschaftsrechtlich regelmäßig um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Soweit die ARGE eine Personengesellschaft ist, die selbst gewerblich tät...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Absender/Empfänger

Rz. 1 Das Mieterhöhungsverlangen ist vom Vermieter gegenüber dem Mieter zu erklären. Rz. 2 Wer Vermieter ist, ergibt sich aus dem Mietvertrag und ist von der Eigentümerstellung grds. unabhängig. Der Erwerber des vermieteten Grundstücks wird Vermieter, wenn der Veräußerer Vermieter war; bei fehlender Identität zwischen Vermieter und Eigentümer wird der Erwerber Vermieter, wenn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zur Zwangseinziehung von Geschäftsanteilen

Zusammenfassung Die Gesellschafter einer GmbH können die Zwangseinziehung eines Geschäftsanteils nicht wirksam beschließen, wenn bereits bei der Beschlussfassung feststeht, dass die Abfindung des auszuschließenden Gesellschafters nicht aus freiem Vermögen der Gesellschaft gezahlt werden kann, ohne dadurch das Stammkapital zu beeinträchtigen. Die Zwangseinziehung eines Geschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungen / 2.1.1.3 Minderheitsbeteiligung

Ist ein Kommanditist einer GmbH & Co. KG an der zur Geschäftsführung befugten Komplementär-GmbH zu weniger als 10 % beteiligt (Minderheitsbeteiligung), ist diese Beteiligung nicht dem Sonderbetriebsvermögen II des Kommanditisten zuzuordnen, wenn in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Abstimmung regelmäßig nach der Mehrheit der abgegebenen Stimmen erfolgt. Das gilt selbs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungen / 2.1.4 Besonderheiten bei Einnahmen-Überschussrechnung

Betriebseinnahmen Betriebseinnahmen sind alle Zugänge in Geld und Geldeswert, die durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst sind. Gehört eine Beteiligung zum Betriebsvermögen eines Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, gehört der Erlös aus der Veräußerung einer solchen Beteiligung zu seinen Betriebseinnahmen. Gehört die Beteiligu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Absetzung für Substanzverri... / 4.2 Unentgeltlicher Erwerb

Ein unentgeltlicher Erwerb des Bodenschatzes oder seine Entdeckung sind sind keine Anschaffung.[1] Ist der Bodenschatz im Betrieb des Abbauunternehmers "entstanden", hat er mit Ausnahme der Kosten für die Aufsuchung und die Abbaugenehmigung regelmäßig keine Anschaffungskosten. Beim entgeltlichen Erwerb eines als gewerbliches Betriebsvermögen behandelten Grundstücks, für das ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Sozialversicherungspfli... / d) Treuhandabreden

Bei einer treuhänderischen Gestaltung erhält der Treuhänder die Geschäftsanteile vom Treugeber übertragen und ist damit formell neuer Eigentümer. Mit dem schuldrechtlichen Treuhandvertrag werden regelmäßig besondere Pflichten des Treuhänders normiert; es können aber auch z.B. Stimmrechte des Treugebers vorgesehen werden. Der Treuhänder ist als Gesellschafter der Inhaber aller...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) LSt-Haftung: Formlose Abberufung des GF einer GmbH

Das FA nahm A als GF der B-GmbH wg. LSt-Schulden in Haftung. Streitig ist, ob A tatsächlich noch GF war. Das FG entschied dazu: Formlose Abberufung: Werden die Namen der GF einer GmbH nicht im Gesellschaftsvertrag genannt, kann der die Bestellung oder Abberufung von GF betreffende Beschluss formlos ergehen. Handelsregister: Die Eintragung der Bestellung oder Abberufung in das ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Sozialversicherungspfli... / aa) Außerhalb der Satzung getroffene Stimmbindungsvereinbarung

BSG = sozialversicherungsrechtlich nicht relevant: Allerdings hat das BSG die außerhalb der Satzung getroffene Stimmbindungsvereinbarung als sozialversicherungsrechtlich nicht relevant bewertet. Derartige Stimmbindungsvereinbarungen sind nicht geeignet, die sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergebenden "Rechtsmachtverhältnisse" mit sozialversicherungsrechtlicher Wirkung zu "v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Sozialversicherungspfli... / aa) Aktuelle BSG-Rechtsprechung: Rechtsmacht einräumende Satzungsregelungen

Nach der aktuellen BSG-Rechtsprechung erfordert eine weisungsfreie Tätigkeit eines Minderheitengesellschafters vielmehr, dass in der Satzung Regelungen zugunsten des Minderheitengesellschafters enthalten sind. Diese müssen ihm eine Rechtsmacht einräumen, die ihm nicht nur ermöglicht, ihm unliebsame Entscheidungen in seinem Anstellungsverhältnis zu verhindern, sondern darüber h...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.4.3 Gesetzliche Vertretung bei Gesellschaften des Privatrechts

Rz. 150 Im Privatrecht gibt es eine Vielzahl von Gesellschaftsformen. Die wichtigsten Vertretungsregeln zeigt nachstehende Tabelle:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.6 Gerichtliche Kontrolldichte

Rz. 707 Auf der gestalterischen Ebene der unternehmerischen Entscheidung prüft das Gericht im Rahmen einer Missbrauchskontrolle nur, ob die Unternehmerentscheidung offensichtlich unsachlich, willkürlich oder unvernünftig ist (BAG, Urteil v. 22.10.2015, 2 AZR 650/14 [1]; BAG, Urteil v. 29.8.2013, 2 AZR 809/12 [2]). Diese Missbrauchskontrolle orientiert sich daran, dass durch di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / 1. Mitglieder und Satzung

Gemäß § 4 GenG bedarf es mindestens drei Mitglieder (vor 2006 sieben), um eine Genossenschaft zu gründen. Die Mitglieder beschließen sodann – zwingend als Gesellschaftsvertrag – nach § 5 GenG die Satzung der Genossenschaft (Verfassung), welche schriftlich abzufassen ist, jedoch keiner notariellen Beurkundung bedarf. Des Weiteren ist gem. § 10 GenG die Eintragung in das Genos...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Möglichkeit der Vereinbarung weitere Ausscheidensgründe im Gesellschaftsvertrag

Rz. 153 Im Gesellschaftsvertrag können nach der Klarstellung in § 130 Abs. 2 HGB weitere – und nicht etwa "andere"[300] – Ausscheidensgründe (Gründe für das Ausscheiden eines Gesellschafters) vereinbart werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / I. Gestaltungsfreiheit von Gesellschaftsverträgen (§ 108 HGB)

Rz. 38 § 108 HGB über die Gestaltungsfreiheit von Gesellschaftsverträgen (wohingegen § 108 HGB alt die Anmeldung zum Handelsregister durch alle Gesellschafter geregelt hatte) hat in sachlicher Übernahme von § 109 HGB alt und entsprechend § 708 BGB folgenden Wortlaut: Von den Vorschriften dieses Titels kann durch den Gesellschaftsvertrag abgewichen werden, soweit im Gesetz ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / 4. Gestaltungs- und Formfreiheit des Gesellschaftsvertrags

Rz. 29 Die Bedeutung der Gestaltungs- und Formfreiheit wird in § 708 BGB [64] ausdrücklich herausgestellt – gleichermaßen jene Rechtsfolgen aus dem Gesellschafterstatus, die nicht dispositiv sind, bspw.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Gestaltungsfreiheit

Rz. 114 Die Neuregelung des § 708 BGB (Gestaltungsfreiheit) – § 708 BGB alt regelte die Haftung der Gesellschafter (diligentia quam in suis) – hat folgenden Wortlaut: Von den Vorschriften dieses Kapitels kann durch den Gesellschaftsvertrag abgewichen werden, soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Rz. 115 § 708 BGB ist – dem § 109 HGB alt (vgl. auch § 108 HGB) nachgebil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / II. Vertretung der Gesellschaft (§ 124 HGB)

Rz. 129 § 124 HGB regelt in Zusammenfassung der §§ 125 bis 127 HGB alt (ohne sachliche Änderung) die Vertretung der Gesellschaft (wohingegen § 124 HGB alt die rechtliche Selbstständigkeit und die Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen geregelt hatte): (1) Zur Vertretung der Gesellschaft ist jeder Gesellschafter befugt, wenn er nicht durch den Gesellschaftsvertrag v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Gründe für das Ausscheiden eines Gesellschafters

Rz. 152 Die nachstehen Gründe führen nach § 130 Abs. 1 HGB – in weitgehend inhaltlicher Übereinstimmung mit § 131 Abs. 3 HGB alt – zum Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft, sofern der Gesellschaftsvertrag für diese Fälle nicht die Auflösung der Gesellschaft vorsieht:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 2. Vereinbarung einer anderen Art der Abwicklung anstelle der Liquidation

Rz. 384 Die Gesellschafter können von vornherein im Gesellschaftsvertrag oder auch noch im Nachgang während der Liquidation (was dann als Änderung des Gesellschaftsvertrags zu qualifizieren ist) anstelle der Liquidation nach der Klarstellung in § 735 Abs. 2 S. 1 BGB – in Nachbildung von § 145 Abs. 1 und 2 HGB alt – "eine andere Art der Abwicklung" (d.h. eine andere Art der L...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 3. Mehrbelastungsverbot (Fehlen einer Nachschusspflicht, § 710 BGB)

Rz. 134 Die Neuregelung des Mehrbelastungsverbots in § 710 BGB – § 710 BGB alt regelte die Übertragung der Geschäftsführung – hat in wesentlicher Übernahme von § 707 BGB alt[258] folgenden Wortlaut: Zur Erhöhung seines Beitrags kann ein Gesellschafter nicht ohne seine Zustimmung verpflichtet werden. Die §§ 728a und 737 bleiben unberührt. Rz. 135 Nach § 710 S. 1 BGB kann ein G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / III. Kündigung der Mitgliedschaft durch den Gesellschafter (§ 725 BGB)

Rz. 295 Die Kündigung der Mitgliedschaft durch den Gesellschafter nach § 725 BGB hat – in wesentlicher Übernahme von § 723 BGB alt – folgenden Wortlaut (wohingegen § 725 BGB alt die Kündigung durch den Pfändungspfandgläubiger geregelt hatte): (1) Ist das Gesellschaftsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen, kann ein Gesellschafter seine Mitgliedschaft unter Einhaltung ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / II. Auflösung bei Tod oder Insolvenz eines Gesellschafters (§ 730 BGB)

Rz. 350 § 730 BGB normiert – in Zusammenfassung des Normenbestandes von § 727 Abs. 2 S. 1 und 2 und § 728 Abs. 2 S. 2 BGB alt – Vorgaben, die im Falle einer Auflösung der GbR durch den Tod eines Gesellschafters oder durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters einen "geordneten Übergang von der werbenden zur abzuwickelnden Gesellschaft ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 2. Pflichtrecht zur Notgeschäftsführung bei Auflösung der Gesellschaft im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters

Rz. 354 Die anderen Gesellschafter sind nach § 730 Abs. 2 BGB – als gegenüber § 736b Abs. 2 BGB vorrangigem Pflichtrecht – zur einstweiligen Fortführung der laufenden Geschäfte berechtigt und verpflichtet (Pflichtrecht zur Notgeschäftsführung), wenn – entgegen § 723 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters ist grundsätzlich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Wahlrecht des Gesellschafter-Erben

Rz. 289 Geht der Anteil eines verstorbenen Gesellschafters auf seine Erben über (Erbfolge nach § 1922 BGB – was aufgrund § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB [Tod des Gesellschafters als Ausscheidensgrund] eine einfache oder qualifizierte erbrechtliche Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag voraussetzt)[543] und erfüllt die Gesellschaft die Voraussetzungen nach § 107 Abs. 1 HGB, um in d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / I. Legaldefinition der GbR

Rz. 4 Bei wesentlicher Übernahme von § 705 BGB alt – wonach "durch den Gesellschaftsvertrag (…) sich die Gesellschafter (verpflichten) die Erreichung eines bestimmten Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten" (Beitragspflicht) – normiert Abs. 1 eine Legaldefinition der GbR (bei der die Gesellschaft selbst ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 14. Informationsrechte und -pflichten (§ 717 BGB)

Rz. 228 § 717 BGB hat – in Zusammenfassung des auf § 713 BGB alt i.V.m. § 666 BGB (kollektives Informationsrecht zugunsten der Gesamtheit der Gesellschafter) und § 716 BGB alt (individuelles Informationsrecht des einzelnen Gesellschafters) verteilten Normenbestandes und dessen inhaltlicher Neuordnung – folgenden Wortlaut (wohingegen § 717 BGB alt die Nichtübertragbarkeit der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / e) Abkehr vom Vertrag (GbR als reine Anspruchs- und Verpflichtungsbeziehung zwischen den Vertragspartnern) zur rechtlichen Verselbstständigung der GbR als Organisation

Rz. 42 Die Befugnis zur Geschäftsführung und die Kompetenz zur Beschlussfassung werden – weil es sich um jeweils autonome Entscheidungsprozesse unter den Gesellschaftern handelt – voneinander getrennt.[81] Die Gesellschafter können nach § 708 i.V.m. § 714 BGB (wonach Gesellschafterbeschlüsse grundsätzlich der Zustimmung "aller" stimmberechtigten Gesellschafter bedürfen) durch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / IV. Auflösungsbeschluss (§ 732 BGB)

Rz. 364 Die Neuregelung des § 732 BGB über den Auflösungsbeschluss (wohingegen § 732 BGB alt die Rückgabe von Gegenständen geregelt hatte) hat folgenden Wortlaut: Hat nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehrheit der Stimmen zu entscheiden, muss ein Beschluss, der die Auflösung der Gesellschaft zum Gegenstand hat, mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel der abgegebenen S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / II. Liquidatoren (§ 144 HGB)

Rz. 209 Die Regelung des § 144 HGB über die Liquidatoren hat in Zusammenfassung der §§ 146, 147 und 150 HGB alt folgenden Wortlaut (wohingegen § 144 HGB alt die Fortsetzung der Gesellschaft nach deren Insolvenz geregelt hatte): (1) Zur Liquidation sind alle Gesellschafter berufen. (2) Ist über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolven...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / V. Gerichtliche Entscheidung über Ausschließungsklage (§ 134 HGB)

Rz. 172 § 134 HGB, der die Ausschließung eines Gesellschafters aufgrund gerichtlicher Entscheidung normiert und inhaltlich § 140 Abs. 1 HGB alt entspricht (vgl. auch § 727 BGB), hat folgenden Wortlaut (wohingegen § 134 HGB alt die Gesellschaft auf Lebenszeit bzw. die fortgesetzte Gesellschaft geregelt hatte): Tritt in der Person eines Gesellschafters ein wichtiger Grund ein,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes

Rz. 297 Ist das Gesellschaftsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen (Fall einer unbefristeten Gesellschaft), kann ein Gesellschafter nach § 725 Abs. 1 BGB seine Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten (Einführung einer Kündigungsfrist) zum Ablauf des Kalenderjahres gegenüber der Gesellschaft ordentlich kündigen (Austrittskündigung), es sei denn, aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / IX. Geschäftsführungsbefugnis (§ 116 HGB)

Rz. 95 § 116 HGB regelt in Zusammenfassung der §§ 114 bis 117 HGB alt die Geschäftsführungsbefugnis (wohingegen § 116 HGB alt den Umfang der Geschäftsführungsbefugnis geregelt hatte): (1) Zur Führung der Geschäfte der Gesellschaft sind alle Gesellschafter berechtigt und verpflichtet. (2) Die Befugnis zur Geschäftsführung erstreckt sich auf alle Geschäfte, die der gewöhnliche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / 5. Entziehung der Vertretungsbefugnis

Rz. 135 Die Vertretungsbefugnis kann nach § 124 Abs. 5 HGB – in inhaltlicher Übereinstimmung mit § 127 HGB alt – einem Gesellschafter in entsprechender Anwendung von § 116 Abs. 5 HGB (Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis) ganz oder teilweise (durch Gestaltungsurteil) entzogen werden, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes verei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 2. Spezifische Mehrheitserfordernisse für einen Fortsetzungsbeschluss der Gesellschafter

Rz. 378 Hat nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehrheit der Stimmen zu entscheiden (d.h. lässt der Gesellschaftsvertrag Mehrheitsbeschlüsse zu), muss der Beschluss über die Fortsetzung der Gesellschaft – der eine Rückumwandlung des Gesellschaftszwecks von der abzuwickelnden zur werbenden Gesellschaft darstellt (und damit wie ein Auflösungsbeschluss eine Vertragsänderung begrü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / I. Gründe für das Ausscheiden und Zeitpunkt des Ausscheidens (§ 130 HGB)

Rz. 151 § 130 HGB, der die Gründe für das Ausscheiden aus der Gesellschaft und den Zeitpunkt des Ausscheidens regelt (wohingegen § 130 HGB alt die Haftung des eintretenden Gesellschafters geregelt hatte) hat folgenden Wortlaut: (1) Folgende Gründe führen zum Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft, sofern der Gesellschaftsvertrag für diese Fälle nicht die Aufl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / a) Geschäftsführung

Rz. 182 Das MoPeG bringt eine strikte Trennung von Geschäftsführungsbefugnis (§ 715 BGB) und Vertretung (§ 720 BGB). Zitat "Geschäftsführung ist jede zur Förderung des Gesellschaftszwecks ausgeübte Tätigkeit, mit Ausnahme solcher Maßnahmen, die die Grundlagen der Gesellschaft betreffen".[371] "Das Geschäftsführungsrecht gehört zu den unentziehbaren Rechten eines jeden Gesellsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Besondere Pflichten des Erben in der Liquidationsgesellschaft

Rz. 351 Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird (womit an die Stelle des verstorbenen Gesellschafters der einzelne Erbe oder bei einer Mehrheit von Erben die Erbengemeinschaft als Mitglieder der abzuwickelnden Gesellschaft treten), trifft den Erben des verstorbenen Gesellschafters kraft Mitgliedschaft n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / III. Kündigung der Gesellschaft durch einen Gesellschafter (§ 731 BGB – Auflösungskündigung)

Rz. 356 Die Neuregelung des § 731 BGB über die Kündigung der Gesellschaft durch einen Gesellschafter (wohingegen § 731 BGB alt das Verfahren bei der Auseinandersetzung geregelt hatte) hat folgenden Wortlaut: (1) Ein Gesellschafter kann die Gesellschaft jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm die Fortsetzung der Gesellschaft nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / III. Kündigung der Mitgliedschaft durch den Gesellschafter (§ 132 HGB)

Rz. 162 § 132 HGB über die Kündigung der Mitgliedschaft durch den Gesellschafter – entsprechend § 132 HGB alt – hat folgenden Wortlaut: (1) Ist das Gesellschaftsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen, kann ein Gesellschafter seine Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des Geschäftsjahres gegenüber der Gesellschaft kündigen. (2) Ist für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / d) Abkehr von der Personen- zur Verbandskontinuität bei der Auflösung der Gesellschaft

Rz. 39 Das Prinzip der Verbandskontinuität führt dazu, dass die in der Person eines Gesellschafters liegenden bisherigen Auflösungsgründe (mit der Folge einer Auflösung der Gesellschaft) in Ausscheidensgründe (Ausscheiden des Gesellschafters, in dessen Person sich der Grund realisiert) umgewandelt werden (vgl. die in § 723 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BGB gelisteten Ausscheidensgründe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / b) Umfang und Art der Beitragspflicht

Rz. 125 Nach der Auslegungsregel des § 709 Abs. 2 BGB sind die Gesellschafter – in weitgehender Übernahme von § 706 Abs. 1 BGB alt[239] – "im Zweifel" (als gesetzlicher Ausdruck des Gleichbehandlungsgrundsatzes)[240] – sofern im Gesellschaftsvertrag keine eindeutige Regelung getroffen worden ist – zu gleichen Beiträgen verpflichtet. Dies verpflichtet im Zweifel nicht nur zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / I. Notwendigkeit der Liquidation und anwendbare Vorschriften (§ 143 HGB)

Rz. 204 § 143 HGB über die Notwendigkeit der Liquidation und die anwendbaren Vorschriften hat folgenden Wortlaut (wohingegen § 143 HGB alt die Anmeldung von Auflösung und Ausscheiden geregelt hatte): (1) Nach Auflösung der Gesellschaft findet die Liquidation statt, sofern nicht über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Ist die Gesellschaft durch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 2. Außerordentliche Kündigung

Rz. 299 Ist für das Gesellschaftsverhältnis eine Zeitdauer vereinbart (Fall einer befristeten Gesellschaft), ist die Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Gesellschafter nach der allgemeinen Regelung in § 725 Abs. 2 S. 1 BGB vor dem Ablauf dieser Zeit zulässig, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt. Rz. 300 Ein wichtiger Grund liegt gemäß § 725 Abs. 2 S. 2 BGB insbesondere (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / I. Notwendigkeit der Liquidation und anwendbare Vorschriften (§ 735 BGB)

Rz. 381 Die Neuregelung des § 735 BGB über die Notwendigkeit einer Liquidation und die dabei anwendbaren Vorschriften (wohingegen § 735 BGB alt die Nachschusspflicht bei Verlust geregelt hatte) hat folgenden Wortlaut: (1) Nach Auflösung der Gesellschaft findet die Liquidation statt, sofern nicht über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Ist die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / 3. Allein- und Einzelgeschäftsführungsbefugnis

Rz. 98 Die Regelung der Alleingeschäftsführung nach § 116 Abs. 3 HGB entspricht inhaltlich § 115 Abs. 1 HGB alt. Mangels Regelungsbedarfs hat der Gesetzgeber von einer Auslegungsregel entsprechend § 114 Abs. 2 HGB alt abgesehen (wonach die anderen Gesellschafter, denen die Geschäftsführungsbefugnis nicht durch den Gesellschaftsvertrag übertragen wurde, von der Geschäftsführu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / II. Beschlussfassung (§ 109 HGB)

Rz. 40 Die Neuregelung des § 109 HGB, die "in Abgrenzung zur Geschäftsführung die Grundlagen der gesellschaftsinternen Willensbildung und Entscheidungsfindung durch Beschlussfassung der Gesellschafter"[65] regelt (wohingegen § 109 HGB alt den Gesellschaftsvertrag geregelt hatte), hat folgenden Wortlaut: (1) Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefasst. (2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / II. Liquidatoren (§ 736 BGB)

Rz. 391 Die Neuregelung des § 736 BGB statuiert die primäre Zuständigkeit der Gesellschafter für die Durchführung der Liquidation[665] als "geborene Liquidatoren"[666] (wohingegen § 736 BGB alt das Ausscheiden eines Gesellschafters und dessen Nachhaftung geregelt hatte). (1) Zur Liquidation sind alle Gesellschafter berufen. (2) Ist über das Vermögen eines Gesellschafters das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 10. Geschäftsführungsbefugnis (§ 715 BGB)

Rz. 181 Die Neuregelung des § 715 BGB führt den Normenbestand der §§ 709 bis 712 BGB alt unter der Überschrift "Geschäftsführungsbefugnis"[369] zusammen und soll damit den Unterschied der Geschäftsführung zum Grundlagengeschäft herausstellen, der nach altem Recht durch eine einheitliche Verwendung des Begriffs "Geschäftsführung" (vgl. §§ 709, 710 BGB alt) verdeckt wurde[370]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Kommanditgesellschaft / III. Unwirksamkeit einer entgegenstehenden gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung

Rz. 24 Eine Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag, welche die gemäß § 166 Abs. 1 HGB gewährten Einsichts- und Auskunftsrechte (vollständig oder auch nur in Bezug auf einen bestimmten Informationsgegenstand)[36] ausschließt oder dieser Vorschrift zuwider (durch weitergehende Anforderungen an die Gewährung der Information)[37] beschränkt, ist im Interesse eines Schutzes des Kom...mehr