Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 6.8.2 Vergütung

Rz. 684 Sofern durch Geld- oder Sachleistungen der GmbH an die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht nur tatsächlich entstandene Auslagen abgegolten werden, sondern Arbeitsleistungen für die Aufsichtsratstätigkeit und der damit verbundene Zeitaufwand mit umfasst werden sollen, ist dies rechtlich als Vergütung zu bewerten. Rz. 685 Nach § 113 Abs. 1 Satz 1 AktG kann den Aufsichtsr...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 10.1 Überblick

Rz. 699 Die Aufgaben des fakultativen Aufsichtsratseiner Wohnungs- und Immobiliengesellschaft ergeben sich zunächst aus dem Aktiengesetz, weil § 52 Abs. 1 GmbHG auf die Vorschrift des § 111 AktG (für den obligatorischen Aufsichtsrat[1]) verweist, soweit nicht im Gesellschaftsvertrag etwas anderes bestimmt ist. Danach ist der Aufsichtsrat in entsprechender Anwendung auf das G...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 2.3 Anmeldung der Eintragung der Auflösung im Handelsregister und Bekanntmachung

Rz. 1026 Die von den Gesellschaftern beschlossene Auflösung ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 65 Abs. 1 Satz 1 GmbHG).[1] Im Gesetz ist nicht geregelt, wer anmeldepflichtig ist. Nach herrschender Meinung ist die Gesellschaft anmeldepflichtig und wird dabei durch die gesetzlichen Vertreter vertreten.[2] Weil die Geschäftsführer mit der Auflösung ihre Ver...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 11.3.2 Einberufung und Leitung der Sitzungen

Rz. 747 Nach dem Gesetz kann jedes Aufsichtsratsmitglied oder die Geschäftsführung unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats unverzüglich den Aufsichtsrat einberuft. Die Sitzung muss binnen zwei Wochen nach der Einberufung stattfinden (§ 52 Abs. 1 GmbHG; § 110 Abs. 1 AktG). Rz. 748 Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann da...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 11.3.4 Beschlussfähigkeit

Rz. 757 Das Aktiengesetz sieht vor, dass die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats, soweit sie nicht gesetzlich geregelt ist, durch die Satzung bestimmt werden kann. Ist sie weder gesetzlich noch durch die Satzung geregelt, so ist der Aufsichtsrat nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder, aus denen er nach Gesetz oder Satzung insgesamt zu bestehen hat, an...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 11.3.6 Alternative Formen der Beschlussfassung

Rz. 766 Nach dem Aktienrecht sind schriftliche, fernmündliche oder andere vergleichbare Formen der Beschlussfassung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse vorbehaltlich einer näheren Regelung durch Satzung oder Geschäftsordnung des Aufsichtsrats nur zulässig, wenn kein Mitglied diesem Verfahren widerspricht (§ 108 Abs. 4 AktG). Für den fakultativen GmbH-Aufsichtsrat ist die...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 8 Ersatzwahlen für ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder

Rz. 696 Eine gesetzliche Regelung im Aktienrecht, unter welchen Voraussetzungen eine (in der Regel außerordentliche) Gesellschafterversammlung zur Ersatzwahl von ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern durchzuführen ist und die aufgrund der Regelung des § 52 Abs. 1 GmbHG entsprechende Anwendung finden könnte, gibt es nicht. Es empfiehlt sich daher eine Regelung im Gesellsch...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 10.2.2 Mittel zur Überwachung der Geschäftsführung

Rz. 719 Das insoweit entsprechend anzuwendende Aktiengesetz hat dem Aufsichtsrat die Aufgabe des Kontrollorgans zugewiesen und ihm dafür folgende konkrete Mittel zur Verfügung gestellt, um seiner Überwachungsfunktion nachzukommen: Rz. 720 Berichterstattung der Geschäftsführung Der Aufsichtsrat kann von der Geschäftsführung jederzeit einen Bericht verlangen über Angelegenheiten...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 6.2.2 Wahlverfahren

Rz. 661 Die Vorschrift des § 101 Abs. 1 Satz 1 AktG, worauf § 52 Abs. 1 GmbHG für den fakultativen Aufsichtsrat einer GmbH in entsprechender Anwendung verweist, enthält keine konkreten Regelungen zum Verfahren der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern durch die Gesellschafterversammlung.[1] Danach werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in entsprechender Anwendung auf die GmbH v...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 11.3.7 Protokollierung der Beschlüsse

Rz. 768 Im Aktiengesetz ist geregelt, dass über die Sitzungen des Aufsichtsrats eine Niederschrift anzufertigen ist, die der Vorsitzende zu unterzeichnen hat. In der Niederschrift sind der Ort und der Tag der Sitzung, die Teilnehmer, die Gegenstände der Tagesordnung, der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse des Aufsichtsrats anzugeben. Ein Verstoß gegen Sa...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 12.2.1 Schadensersatzpflicht und gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 804 Im Hinblick auf die Schadensersatzpflicht und die gesamtschuldnerische Haftung der Aufsichtsratsmitglieder verweist § 52 Abs. 1 GmbHG für den fakultativen Aufsichtsrat ebenfalls auf das Aktiengesetz, soweit im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist. Danach sind Aufsichtsratsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, der Gesellschaft zum Ersatz des daraus ent...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 4.5 Praktische Umsetzung

Rz. 1125 Auch hier empfiehlt sich eine enge Anbindung an den Gesellschaftsvertrag bzw. die gesetzlichen Vorschriften. Die Tagesordnungspunkte und der Beschlussvorschlag der Gesellschafterversammlungen zur Verschmelzung im Wege der Aufnahme können wie folgt gefasst werden: Muster: TOP und Beschlussvorschlag über eine Verschmelzung durch Aufnahme TOP ___: Beschluss über die Umwa...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 4.2 Verschmelzung durch Aufnahme

Rz. 1104 Der formelle Ablauf einer Verschmelzung im Wege der Aufnahme unter Beteiligung von zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung sieht wie folgt aus: Rz. 1105 Verschmelzungsvertrag oder Entwurf des Verschmelzungsvertrags Die Geschäftsführer beider Gesellschaften schließen einen Verschmelzungsvertrag (§ 4 Abs. 1 UmwG), der notariell beurkundet werden muss (§ 6 UmwG). Im...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 6.8.1 Auslagenersatz

Rz. 679 Auch hinsichtlich der Mitglieder des Aufsichtsrats ist – wie im Fall der Geschäftsführer – zwischen dem organschaftlichen Bestellungsakt und dem schuldrechtlichen Verhältnis zwischen dem einzelnen Mitglied und der GmbH zu trennen. Zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft besteht ein aus der Organstellung resultierendes korporationsrechtliches Verhältnis...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.3.1 Rechtliche Grundlage

Rz. 254 Bei der Treuepflicht handelt es sich um einen gesellschaftsrechtlichen Grundsatz, der seine Grundlage in dem von gegenseitigem Vertrauen getragenen Gemeinschaftsverhältnis hat, das auf dem Gesellschaftsvertrag beruht.[1] Besondere Bedeutung gewinnt der Treuegrundsatz durch die persönlich ausgerichtete Struktur einer Genossenschaft.mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 13.2 Ablauf der Bestelldauer

Rz. 815 Das Amt eines Aufsichtsratsmitglieds endet ›automatisch‹ mit Ablauf der Bestelldauer. Der Gesellschaftsvertrag für Wohnungsgesellschaften mbH sieht vor, dass die Aufsichtsratsmitglieder für fünf Jahre gewählt werden (§ 10 Abs. 2 Satz 1 GV). Ihre Amtszeit endet mit Schluss der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wah...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 2.4 Folgen des Auflösungsbeschlusses

Rz. 1034 Eine umfassende Regelung im GmbH-Gesetz im Hinblick auf die Rechtsverhältnisse der GmbH, ihrer Organe und ihrer Gesellschafter nach einem Auflösungsbeschluss existiert nicht. § 69 Abs. 1 GmbHG sieht lediglich vor, dass bis zur Beendigung der Liquidation ungeachtet der Auflösung der Gesellschaft in Bezug auf die Rechtsverhältnisse derselben und der Gesellschafter die...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 11.5 Fehlerhafte Beschlüsse des Aufsichtsrats

Rz. 779 Beschlüsse des Aufsichtsrats können gegen formelles Recht (sog. Verfahrensmängel)[1] oder gegen materielles Recht (sog. Inhaltsmängel)[2] verstoßen. Rz. 780 Verfahrensmängel kommen zum Beispiel in folgenden Fällen in Betracht: Die Einberufungsfrist wurde nicht eingehalten, ein Mitglied des Aufsichtsrats hat versehentlich keine Einladung erhalten und deshalb nicht an der...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 5 Fachliche Anforderungen an die Aufsichtsratsmitglieder

Rz. 655 Es gibt keine konkreten Regelungen zu den konkreten fachlichen Anforderungen an die einzelnen Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrats einer GmbH noch für einen obligatorischen Aufsichtsrat nach anderen Rechtsvorschriften. Auch die Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrat haben grundsätzlich – entsprechend den Geschäftsführern in deren Aufgabenbereich – die Sorg...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 12.1.1 Anwendungsbereich des § 116 AktG i. V. m. § 93 Abs. 1, 2 Satz 1, 2 AktG

Rz. 787 § 52 Abs. 1 GmbHG verweist auch hinsichtlich der Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrats auf § 116 AktG i. V. m. § 93 Abs. 1 und 2 Satz 1, 2 AktG, soweit nicht im Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt ist. Daraus folgt, dass eine Herabsetzung des Sorgfaltsmaßstabs der Aufsichtsratsmitglieder des fakultativen GmbH-Au...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 6.7 Einreichung der Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister

Rz. 677 Das GmbH-Gesetz schreibt ausdrücklich vor, dass die Geschäftsführer bei jeder Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder unverzüglich eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats, aus welcher Name, Vorname, ausgeübter Beruf und Wohnort der Mitglieder ersichtlich ist, zum Handelsregister einzureichen haben; das Gericht hat nach § 10 HGB einen Hinweis darauf b...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 10.4 Weitere Aufgaben des Aufsichtsrats

Rz. 736 Wegen der grundsätzlichen Anwendung der jeweiligen Regelungen im Aktiengesetz gemäß § 52 Abs. 1 GmbHG oder entsprechender Regelungen im Gesellschaftsvertrag kommen für den fakultativen Aufsichtsrat insbesondere weitere folgende Aufgaben in Betracht[1]: Bestellung und Widerruf der Bestellung der Geschäftsführer sowie Abschluss, Änderung, Aufhebung oder Kündigung der An...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 11.1 Gesamtverantwortung des Gremiums und Aufsichtsratsausschüsse

Rz. 737 Die Aufgaben des Aufsichtsrats, insbesondere die Pflicht zur Überwachung der Gesellschaft, richten sich an alle Mitglieder dieses Organs der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat kann aber aus seiner Mitte einen oder mehrere Ausschüsse bestellen, namentlich um seine Verhandlungen und Beschlüsse vorzubereiten oder um die Ausführung seiner Beschlüsse zu überwachen (so ausdrüc...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 11.2.1 Gesetzliche Regelungen

Rz. 740 Das Aktiengesetz enthält Vorschriften über die Einberufung des Aufsichtsrats (§ 110 AktG), die Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse (§ 109 AktG) sowie über die Beschlussfassung (§ 108 AktG). Soweit im Gesellschaftsvertrag nicht ein anderes bestimmt ist, findet gemäß § 52 Abs. 1 GmbHG aber nur die Regelung über die Einberufung auf Sitzung...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 11.3.1 Anzahl der Sitzungen

Rz. 745 Die für den fakultativen Aufsichtsrat entsprechend anwendbare Vorschrift des Aktiengesetzes schreibt vor, dass der Aufsichtsrat zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr abhält. Der Aufsichtsrat kann aber beschließen, dass nur eine Sitzung im Kalenderhalbjahr abzuhalten ist (§ 52 Abs. 1 GmbHG; § 110 Abs. 3 AktG). Rz. 746 Der Gesellschaftsvertrag für Wohnungsgesellschaften mb...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 13.4 Amtsniederlegung

Rz. 820 Eine Niederlegung des Aufsichtsratsamts erfolgt durch einseitige Erklärung gegenüber der GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung bzw. den Aufsichtsratsvorsitzenden.[1] Rz. 821 Im Fall einer Bestellung auf bestimmte Zeit (das heißt im Regelfall) muss nach herrschender Meinung für eine vorzeitige Amtsniederlegung kein wichtiger Grund vorliegen. Ist dagegen ein Aufsic...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 9 Gerichtliche Bestellung eines Notaufsichtsrats

Rz. 698 Im Gegensatz zur gerichtlichen Bestellung eines Notgeschäftsführers[1] wird in der Rechtsprechung[2] und überwiegend in der Fachliteratur die Ansicht vertreten, dass im Fall eines fakultativen Aufsichtsrats die Bestellung eines Notaufsichtsrats weder gemäß § 104 AktG, § 29 BGB analog oder aufgrund einer Regelung im Gesellschaftsvertrag in Betracht kommt. Zur Begründu...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 10.3 Förderung und Beratung der Geschäftsführung

Rz. 735 Nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag für Wohnungsgesellschaften mbH wird die Aufgabe des Aufsichtsrats, die Geschäftsführung zu überwachen, noch dadurch erweitert, dass er das Geschäftsführungsorgan der GmbH auch fördern und beraten soll (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 GV). ›Beraten‹ bedeutet hier, dass das Kontrollorgan die Geschäftsführung durch Anregung und Rat u...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 2.2 Praktische Umsetzung

Rz. 1024 Bei der Formulierung des Tagesordnungspunkts und des Beschlussvorschlags für die Gesellschafterversammlung empfiehlt es sich, möglichst genau den entsprechenden Wortlaut des Gesellschaftsvertrags oder der anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften zu verwenden.[1] Der Tagesordnungspunkt sowie der Beschlussvorschlag der Gesellschafterversammlung, die über die Auflösung d...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 10.2.1 Praktische Durchführung der Überwachung

Rz. 702 Die wichtigste gesetzliche Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Überwachung der Geschäftsführung (§ 52 Abs. 1 und § 111 Abs. 1 AktG). Rz. 703 Bei der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats können viele Unklarheiten auftreten. In der gängigen Literatur zum Gesellschaftsrecht werden zwar teilweise auch Einzelfragen behandelt, durchweg aber keine konkreten Ratschläge zur p...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 2.5.1 Bestellung der Liquidatoren

Rz. 1042 Die Liquidation der Gesellschaft erfolgt grundsätzlich durch die Geschäftsführer als Liquidatoren gemäß § 66 Abs. 1 GmbHG (sog. geborene Liquidatoren[1]). Durch eine Regelung im Gesellschaftsvertrag oder einen Beschluss der Gesellschafter kann die Liquidation aber anstelle der Geschäftsführer oder zusätzlich anderen Personen übertragen werden (§ 66 Abs. 1 GmbHG, sog...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.5 Folgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 1090 Im Fall der Insolvenz geht die Befugnis, das Vermögen der Gesellschaft zu verwalten und darüber zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 Satz 1 InsO). Der Insolvenzverwalter muss sofort das gesamte Vermögen der GmbH in Besitz und Verwaltung nehmen (§ 148 Abs. 1 InsO), um es für die Entscheidung über die Verwertung zu sichern. Rz. 1091 Die Eröffnung d...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 1 Gründe für die Auflösung einer Wohnungs- und Immobiliengesellschaft

Rz. 1019 Im GmbH-Gesetz und in anderen Rechtsvorschriften findet sich eine Vielzahl von Gründen, die zur Auflösung einer Wohnungs- und Immobiliengesellschaft führen. Dazu gehören insbesondere[1]: Zeitablauf (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG), Beschluss der Gesellschafter (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG), gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Entscheidung (§ 60 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG)[2], Eröffnu...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 6.6 Fehler bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Rz. 673 Auch bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder können Fehler in Betracht kommen, insbesondere aufgrund von Verstößen gegen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Auch in diesem Bereich ist zu unterscheiden, ob es sich um einen obligatorischen oder, wie im Regelfall, um einen fakultativen Aufsichtsrat handelt.[1] Eine Regelung zur Nichtigkeit der Wahl von Aufsichtsrat...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 2.5.2 Aufgaben der Liquidatoren

Rz. 1046 Die Liquidatoren einer GmbH haben folgende Aufgaben (§ 70 Satz 1 GmbHG): Beendigung der laufenden Geschäfte, Erfüllung der Verpflichtungen der aufgelösten Gesellschaft, Einziehung der Forderungen und Umsetzung des Vermögens der Gesellschaft in Geld sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gesellschaft. Rz. 1047 Das Ziel der Liquidation ist die bestmögliche...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.1.1 Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG)

Zum 1.1.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht in Kraft getreten. Das bereits im Juni 2021 verabschiedete Gesetz reformiert das Personengesellschaftsrecht umfassend und passt das Recht der Personengesellschaften an die, in den letzten Jahren weiterentwickelte, Rechtspraxis an. Besonders von den neuen Regelungen betroffen ist das Recht der Gesel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die verbindliche Zusage nac... / 5. ...wirkt in die Zukunft

Der für die Vergangenheit geprüfte Sachverhalt muss in die Zukunft wirken, weil die verbindliche Teilzusage nur die zukünftige steuerliche Behandlung regelt. Dazu zählen etwa wiederkehrende Sachverhalte (z.B. bestimmte Geschäftsvorgänge) oder solche mit Dauerwirkung (z.B. bei Dauerschuldverhältnissen wie Gesellschaftsverträge) (Intemann in Koenig, AO, 5. Aufl. 2024, § 204 Rz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 1.1 Übertragbarkeit

GmbH-Anteile sind grundsätzlich frei übertragbar; sie können veräußert und vererbt werden.[1] Eine Einschränkung kann sich jedoch aus den individuellen gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen der GmbH-Gesellschafter ergeben. Praxis-Beispiel Beschränkung der Übertragung In der Praxis enthalten viele Gesellschaftsverträge bzw. die Satzung einschränkende Regeln für die Veräußerun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veräußerung von GmbH-Anteilen / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag gibt einen Überblick über die unterschiedlichen steuerrechtlichen Folgen, die sich aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen ergeben können. Je nach der Zuordnung der GmbH-Anteile – Privatvermögen oder Betriebsvermögen – ergeben sich erhebliche Unterschiede für die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bzw. die Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts. Aufge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 1.2 Beurkundung

Die Differenzierung in Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft ist auch relevant, da das Verpflichtungsgeschäft zur Abtretung formbedürftig ist. Diese Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen bedarf der notariellen Beurkundung.[1] Hinweis Beurkundung im Ausland Um die hohen inländischen Notarkosten zu vermeiden, wird gelegentlich eine Beurkundung einer Geschäftsanteilsübertragung b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.4.7 Grundstückserwerb kraft gesellschaftsrechtlichen Anteilsübergangs (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG)

Rz. 29 Nach früherem Recht[1] hatte der Tod des Gesellschafters einer GbR oder einer Personenhandelsgesellschaft die Auflösung der Gesellschaft zur Folge, es sei denn, dass im Gesellschaftsvertrag insoweit ausdrücklich etwas anderes bestimmt war. Etwas anderes galt nur für den Tod eines Kommanditisten; er führte – sofern im Gesellschaftsvertrag hierzu nichts Abweichendes ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.5.1 Gesetzestext des § 7 ErbStG

Rz. 39 Was als Schenkung anzusehen ist, bestimmt § 7 ErbStG, der hierzu einen abschließenden Katalog enthält. § 7 ErbStG in der Fassung der Bekanntmachung v. 27.2.1997, BGBl I 1997, 378, zuletzt geändert durch Art. 10 des Steueränderungsgesetzes 2015 v. 2.11.2015 (BGBl I 2015, 1834), hat folgenden Wortlaut: . . . (1) Als Schenkungen unter Lebenden gelten jede freigebige Zuwend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.4.1 Gesetzestext des § 3 ErbStG

Rz. 18 Die Vorschrift des § 3 ErbStG in der Fassung des Gesetzes v. 27.2.1997, BGBl I 1997, 378, zuletzt geändert durch Art. 10 des Steueränderungsgesetzes 2015 v. 2.11.2015 (BGBl I 2015, 1834), hat folgenden Wortlaut: . . . (1) Als Erwerb von Todes wegen gilt der Erwerb durch Erbanfall[1] durch Vermächtnis[2] oder aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs;[3] der ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Beratung bei der Existenzgründung des Mandanten

Die Haftungsvermeidung des Steuerberaters beginnt, soweit er bei der Existenzgründung herangezogen wird, schon hier. S. auch Hinweise 5.1.19 der BStBK für die Tätigkeit des Steuerberaters als Existenzgründungsberater.[1] Auch wenn – aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes – nur eingeschränkt (als Nebenleistung zur eigentlichen Beratungstätigkeit gem. § 5 Abs. 1 RDG)[2] ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 1 Vorbemerkungen zu den §§ 5 und 6 GrEStG

Rz. 1 Die §§ 5 und 6 GrEStG ermöglichen, dass ein Grundstück eines Gesamthänders auf die Gesamthand übergeht und umgekehrt, ohne dass insoweit Grunderwerbsteuerbelastung eintritt. Gesamthandsgemeinschaften sind grunderwerbsteuerrechtlich selbstständige Rechtsträger. Das Vermögen einer Kapitalgesellschaft gehört der Gesellschaft selbst. Das Vermögen einer Gesamthandsgemeinsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 2 Anwendungsbereich der Rechtsnormen

Rz. 4 Die §§ 5 und 6 GrEStG enthalten Steuerbefreiungen für Rechtsvorgänge, die auf den Übergang eines Grundstücks zwischen einer Gesamthand und den an der Gesamthand beteiligten Personen gerichtet sind. Für Erwerbsvorgänge von oder durch juristische Personen sind die Befreiungsvorschriften der §§ 5 und 6 GrEStG nicht anwendbar.[1] Die Anwendung des § 5 GrEStG ist nicht nur a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 3 Übergang von einer Gesamthand in das Alleineigentum einer an der Gesamthand beteiligten Person

Rz. 4 Beim Übergang eines Grundstücks aus dem gesamthänderisch gebundenen Vermögen in das Alleineigentum einer an der Gesamthand beteiligten natürlichen oder juristischen Person (Gesamthänder) wird die Steuer nach § 6 Abs. 2 S. 1 GrEStG in Höhe des Anteils nicht erhoben, zu dem der Erwerber an dem Vermögen der Gesamthand – ggf. Auseinandersetzungsanteil – beteiligt ist. Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewinnbeteiligung / 2 Gewerbliche Einkünfte

Ob es sich bei einer Gewinnbeteiligung um Einkünfte aus einer Mitunternehmerschaft (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Gesellschafter) oder um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit handelt, richtet sich nach den jeweiligen Umständen. Wer neben einem Festgehalt eine Gewinnbeteiligung erhält, gilt als stiller Gesellschafter, wenn sich aus den Vereinbarungen ergibt, dass sich de...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeber: Merkmale und F... / 3.1.1 Inlandswohnsitz

Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lässt, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.[1] Der steuerliche Wohnsitz ist ein eigenständiger Begriff, der sich vom melderechtlichen Wohnsitz unterscheidet. Es kommt auf die tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere darauf an, dass der Steuerpflichtige tatsächlich ü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 6 Sperrklausel des § 6 Abs. 4 GrEStG

Rz. 20 Sämtliche Vergünstigungen des § 6 Abs. 1 bis 3 GrEStG stehen unter dem Vorbehalt der Sperrklausel des § 6 Abs. 4 GrEStG. Danach sind die genannten Vergünstigungen insoweit ausgeschlossen, als der erwerbende Gesamthänder innerhalb von 5 Jahren vor dem Erwerbsvorgang seinen Anteil an der Gesamthand durch Rechtsgeschäft unter Lebenden erworben hat.[1] Entsprechendes gilt...mehr