Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.4.1 Anspruch auf Auszahlung der Gewinnanteile, Abs. 3 S. 4 Alt. 2

Rz. 304 Eine Gewinnausschüttung wird nach § 1a Abs. 3 S. 4 Alt. 2 KStG bereits zu dem Zeitpunkt fingiert, in dem der Gesellschafter die Auszahlung seines Gewinnanteils verlangen kann. Die Ausschüttung wird also in dem Zeitpunkt fingiert, in dem der Gesellschafter einen zivilrechtlichen Anspruch auf die Auszahlung seines Gewinnanteils hat. Auf die tatsächliche Auszahlung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.5 Zuständige Behörde

Rz. 46 Der Antrag muss fristgerecht bei der zuständigen Behörde eingehen. Zuständig ist nach § 1a Abs. 1 S. 2 KStG diejenige Finanzbehörde, die nach § 18 AO für die gesonderte und einheitliche Feststellung der Gesellschaft nach § 180 AO zuständig ist.[1] In zeitlicher Hinsicht ist für die Zuständigkeit der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Besondere Regeln für die Zustä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zugang zum beA / A. Bestellung von beA-Karten/beA-Signaturpaket

Rz. 1 Hinweis: Bitte beachten Sie Die beA-Karte Signatur wird im Laufe des Jahres 2022 sukzessive durch das beA-Signaturpaket ersetzt. Hintergrund ist, dass die Zertifizierungsstelle der BNotK im Sommer 2021 damit begonnen hat, die Technologie ihres Vertrauensdienstes zu ändern. Folge ist die Einführung einer neuen Generation Chipkarten sowie der qualifizierten elektronische...mehr

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§ 5 Zugang zum beA / L. Vom Umgang mit beA-Karten und Zertifikaten

Rz. 67 Genauso wie ein Anwalt seiner Mitarbeiterin oder seinem Mitarbeiter sicherlich niemals die Unterschriftenmappe mit dem Hinweis zurückgeben würde "Bitte unterschreiben Sie doch heute für mich", bedarf es wohl keiner näheren Darlegung, dass die Verwendung der beA-Karte Basis und dazugehöriger PIN zum Erzeugen einer Fernsignatur dem Inhaber der beA-Karte Basis vorbehalte...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 3.3.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR ist zwar rechtsfähig[1], kann aber nicht wirksam zur Verwalterin bestellt werden.[2] Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss nicht nur rechts- und geschäftsfähig sein, sondern darüber hinaus auch den weiteren Voraussetzungen genügen, deren Erfüllung das Wohnungseigentumsgesetz von dem Verwalter verlangt. Hiernach muss offengelegt sein, wer als Organ b...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Einlage i.S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG

Leitsatz 1. Ein Kommanditist kann sein Verlustausgleichsvolumen i.S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG auch durch die Erbringung einer freiwilligen Einlage erhöhen. 2. Eine derartige freiwillige Einlage ist allerdings nur dann gegeben, wenn sie gesellschaftsrechtlich, insbesondere nach dem Gesellschaftsvertrag, zulässig ist. Dementsprechend führt die Buchung einer freiwillig vom K...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 11): Typisc... / 5. Nießbrauch, stille Gesellschaft, stille Unterbeteiligung

Ausdrückliches Fremdbesitzverbot: Es gilt auch nach der Berufsrechtsreform ein ausdrückliches Fremdbesitzverbot, d.h. reine Kapitalbeteiligungen berufsfremder Investoren sind weiterhin ausgeschlossen. Beachten Sie: Anteile an der Berufsausübungsgesellschaft dürfen gem. § 55a Abs. 3 S. 1 StBerG nicht für Rechnung Dritter gehalten werden. Dritte dürfen nach § 55a Abs. 3 S. 2 StBe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.3.6 Vermögen des Erwerbers

Rz. 208 Für die Verschonungsbedarfsprüfung kommt es auf das verfügbare Vermögen des jeweiligen Erwerbers an (§ 28a Abs. 2 ErbStG). Rz. 209 Eine Zusammenrechnung des Vermögens von mehreren Erwerbern ist im Gesetz nicht vorgesehen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Personen einander nahestehen (s. § 1 Abs. 2 AStG) oder es sich um Familienangehörige (s. § 15) handelt. Eine Zusa...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.3.4 Verfügbares Vermögen

Rz. 188 Für den Steuererlass kommt es darauf an, ob der Erwerber die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen begleichen kann. Rz. 189 Der Steuergesetzgeber geht dabei von einem neuen und eigenständigen Begriff des "verfügbaren Vermögens" aus. Die zivilrechtliche Möglichkeit, über Vermögen verfügen zu können (§ 185 BGB) ist demnach nicht maßgeblich. Rz. 190 Der Gesetzeswortlaut ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4 Nachweis des Erwerbers

Rz. 109 Der Erwerber muss dem FA nachweisen, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen zu begleichen.[1] Rz. 110 Die Nachweispflichten werden im Gesetz nicht näher geregelt. In der amtlichen Gesetzesbegründung findet sich gleichfalls keinerlei Hinweis auf Art, Umfang oder Inhalt des erforderlichen Nachweises. Rz. 111 In der Regel ist ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Weiterübertragung des begünstigten Vermögens auf einen Dritten (§ 28a Abs. 1 S. 2–4 ErbStG)

Rz. 132 Ein Erwerber kann den Steuererlass (nach § 28a Abs. 1 S. 1 ErbStG) nicht in Anspruch nehmen, soweit er begünstigtes Vermögen (aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers oder einer rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers oder Schenkers) auf einen Dritten übertragen muss (§ 28a Abs. 1 S. 2 ErbStG).[1] Rz. 133 Entsprechendes gilt auch dann, wenn ein Erbe...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 4. Tod eines Gesellschafters

Für den in der Vermögens- und Unternehmensnachfolge tätigen Berater ist die Rechtsfolge des Todes eines Gesellschafters eine elementare Frage. Gem. § 727 Abs. 1 BGB a.F. wird die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst, sofern nicht aus dem Gesellschaftsvertrag sich ein anderes ergibt. Gem. § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F. führt der Tod eines Gesellschafters hing...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 1. OHG

Da die meisten der mit dem MoPeG verbundenen Änderungen, wie eben aufgezeigt, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts betreffen, bleibt es bei der OHG im Wesentlichen beim Alten, auch wenn das OHG-Recht nicht zuletzt mit Rücksicht auf die umfangreichen Änderungen im Recht der BGB-Gesellschaft redaktionell überarbeitet worden ist. Die Verweisung auf das Recht der GbR erfolgt künf...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 5. Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters

Das MoPeG sieht eine Kodifikation des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters gem. § 712a Abs. 1 BGB n.F. vor: Zitat § 712a BGB n.F. Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters (1) Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsvermögen geht zum Zeitpunkt des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters im Wege der Gesamt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 18. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Rn 74 Die Bundesregierung hat am 20.01.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG) publiziert.[97] Der Bundestag hat das Gesetz in der Beschlussfassung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz[98] verabschiedet. Rn 75 Nach dem Regelungskonzept der geltenden §§ 705 ff. BGB ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 6. Sitz

Rn 14 Ferner ist der Sitz der Unternehmen anzugeben. Dies ist für die örtliche Zuständigkeit wichtig. Bei Kapitalgesellschaften wird dieser durch den Gesellschaftsvertrag festgelegt (vgl. etwa § 4a, § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG). Er ist ins Handelsregister gem. § 10 GmbHG einzutragen. Sollte ein gesonderter Verwaltungssitz existieren, so sollten der Übersichtlichkeit halber beide ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3.3 Weiterleitung von Mitteln an ausländische Körperschaften

Tz. 120 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die Weitergabe von Mitteln durch eine inländische Förderkörperschaft an eine ausländische Körperschaft ist möglich. Die Tätigkeit der ausländischen Körperschaft muss aber im Einklang mit dem deutschen steuerbegünstigten Recht stehen. Bei der Weiterleitung von Mitteln an eine ausländische Einrichtung (innerhalb oder außerhalb von EU/EWR) muss...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 7. Haftung

Lange Zeit wurde die Außenhaftung von GbR-Gesellschaftern diskutiert, bevor der BGH für die GbR das Haftungsregime der OHG (§§ 128–130 HGB) mit der Folge einer unbeschränkten, akzessorischen und gesamtschuldnerischen Haftung der GbR-Gesellschafter für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft übernommen hat.[26] Ebenso nach dem Vorbild des § 128 HGB hat der BGH dabei für besti...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 1. Rechtsfähigkeit der Außen-GbR

Ausgangspunkt der Neufassung der Vorschriften zum GbR-Recht ist § 705 BGB n.F., der deutlich umfassender als § 705 BGB a.F. ist und die Unterscheidung zwischen der rechtsfähigen GbR und der nicht rechtsfähigen GbR hervorhebt. Zudem kodifiziert § 705 Abs. 2 BGB n.F. nunmehr die Rechtsfähigkeit der GbR: Zitat § 705 BGB n.F. Rechtsnatur der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft wird du...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 3

Da die gesetzlichen Änderungen auch bestehende Personengesellschaften betreffen, sollten die Berater, die mit Personengesellschaften zu tun haben, rechtzeitig auf etwaig erforderliche Änderungen in den Gesellschaftsverträgen hinwirken.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 7. Unternehmensgegenstand

Rn 15 Der Unternehmensgegenstand lässt vor Allem nach außen den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit für die beteiligten Wirtschaftskreise hinreichend erkennbar werden.[10] Die Angabe muss nach ihrer Zielsetzung für Dritte informativ, also entsprechend individualisiert sein. Sie muss den Tätigkeitsbereich der Gesellschaft in groben Zügen erkennen lassen und ihre Zuordnung zu e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2022, Praktische Au... / 2. KG

Auch im Recht der KG bleiben die nachfolgerelevanten Änderungen überschaubar. Kommanditisten werden künftig nicht mehr nur im Handelsregister eingetragen. Da die Vorschrift des § 162 Abs. 2 HGB gestrichen wird, wonach bei öffentlichen Bekanntmachungen keine Angaben zu den Kommanditisten zu machen sind, beinhalten öffentliche Bekanntmachungen künftig auch Angaben zu den Komman...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 3.6 Vertretung einer Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft (dazu Kap. 1.1.2) wird von allen Gesellschaftern gemeinsam vertreten, vgl. beispielsweise § 114 Abs. 1 HGB für die OHG.[1] Die Gesellschafter können etwas anderes bestimmen. Ist im Gesellschaftsvertrag die Geschäftsführung einem Gesellschafter oder mehreren Gesellschaftern übertragen worden, so sind nach § 114 Abs. 2 HGB die übrigen Gesellschafter d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestellung und Abberufung d... / 2.4.3 Personengesellschaften

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Die GbR ist zwar rechtsfähig,[1] kann aber nicht wirksam zur Verwalterin bestellt werden.[2] Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss nicht nur rechts- und geschäftsfähig sein, sondern darüber hinaus auch den weiteren Voraussetzungen genügen, deren Erfüllung das Wohnungseigentumsgesetz von dem Verwalter verlangt. Hiernach ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 9.6.2 Anwendungsbereich und Bereichsausnahmen

Eine Reihe von Vorschriften zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nach § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen nicht anwendbar. Weiteres bestimmt insoweit § 310 Abs. 1 Satz 2 BGB. Verbraucherverträge Bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbrauch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.4.2 Natürliche Personen und Personengesellschaften (§ 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG)

Rz. 7 Der abgerundete Gewerbeertrag ist bei natürlichen Personen und Personengesellschaften nach § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG um einen Freibetrag i. H.v. 24.500 EUR zu kürzen. Der Freibetrag darf höchstens in Höhe des abgerundeten Gewerbeertrags beansprucht werden. Durch die Gewährung des Freibetrags kann sich kein Gewerbeverlust ergeben. Der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 S. ...mehr

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Beschlussfeststellungskompetenz des Versammlungsleiters bei der GmbH – reicht ein Mehrheitsbeschluss?

Zusammenfassung Die Kompetenz des Versammlungsleiters zur Feststellung von Gesellschafterbeschlüssen kann dem Versammlungsleiter durch Mehrheitsbeschluss zugewiesen werden. Es ist weder eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag noch ein einstimmiger Beschluss erforderlich. Mit dieser Aussage leistet das OLG Köln in seinem Urteil vom 21.7.2022 einen wichtigen Beitra...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Erbschaftsteuerliche Bewertung eines GmbH-Anteils

Sieht ein aus dem Jahr 1989 stammender Gesellschaftsvertrag für den im Jahr 2017 eingetretenen Fall der Abtretung des GmbH-Anteils eines weichenden Erben einen Abfindungsanspruch in Höhe des realen Werts nach Maßgabe der jeweils gültigen Fassung der steuerrechtlichen Bewertungsrichtlinien vor und verweist hierzu in einem Klammerzusatz auf die sog. Anteilsbewertung nach dem S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 111 Zur Rechtsform der Rechtsträger, auf die die §§ 3–19 UmwStG anwendbar sind, enthält § 1 Abs. 1, 2 UmwStG nur mittelbare Regelungen. Übertragender Rechtsträger kann bei allen Formen der Umwandlung nur eine Körperschaft sein, damit grundsätzlich alle Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Beim Formwechsel nach § 190 Abs. 1 UmwG in eine Personengesellschaft kann nur ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.2.5 Vergleichbarkeit des Formwechsels

Rz. 108 Für den grenzüberschreitenden Formwechsel enthält das UmwG keine Regelung. Jedoch ist nach der neueren Rspr. des EuGH (s. Rz. 165a) davon auszugehen, dass ein Formwechsel im Verhältnis der EU- und EWR-Staaten möglich ist. Für die Anwendung der steuerlichen Vorschriften ist danach zu unterscheiden, ob es sich um einen rechtsformkongruenten oder einen rechtsforminkongr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.1 Strukturmerkmale der Umwandlungsarten

Rz. 78 Der sachliche Anwendungsbereich der §§ 3–19 UmwStG, d. h., die Anwendung des Gesetzes auf die verschiedenen Umwandlungsarten ohne Einbringungen, ergibt sich aus § 1 Abs. 1 UmwStG. Nach Abs. 1 gelten der Zweite bis Fünfte Teil des UmwStG, also die §§ 3–19 UmwStG, bei inl. Umwandlungen für alle Umwandlungsarten i. S. d. § 1 Abs. 1, 2 UmwG, die in den persönlichen Anwend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.3 Wahl eines Wirtschaftsjahrs

Rz. 35 Nach § 7 Abs. 4 S. 3 KStG ist die Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen vom Kj. abweichenden Zeitraum nur wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt vorgenommen wird. Eine entsprechende Regelung enthält § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG. Rz. 36 Eine Umstellung des Wirtschaftsjahrs liegt nur bei einem bereits bestehenden Gewerbebetrieb vor, nicht dagegen bei eine...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 1.2 Änderungen im Recht der BGB-Gesellschaften (GbR)

Das MoPeG sieht im (geschriebenen) Recht der GbR einen Paradigmenwechsel vor: Während die bisherigen §§ 705 ff. BGB in der GbR "eine nicht rechtsfähige, zur Durchführung einer begrenzten Anzahl von Einzelgeschäften gegründete Gesamthandsgesellschaft" sahen (vgl. RegE, BT-Drs. 19/27635, S. 1), geht das neue Recht konsequent von einer auf Dauer eingerichteten rechtsfähigen Auß...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 1.4 Auswirkungen auf die Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften

Persönlich haftende Gesellschafter Der Gesetzgeber hat durch das MoPeG zunächst klargestellt, dass der handelsrechtliche Jahresabschluss Grundlage für die Gewinn- und Verlustverteilung ist. Völlig neu gefasst wurden die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewinn- und Verlustverteilung. Bisher hatte das HGB vorgesehen, zunächst jedem Gesellschafter einen Anteil von 4 % seines Kapital...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Verhältnis zu innerstaatlichen Rechtsvorschriften

Rz. 76 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 2 Nr. 1 KStG. Das Verhältnis von § 15 zu § 2 Nr. 1 KStG ist unter einem doppelten Gesichtspunkt zu betrachten: Mit Blick auf die Rechtsfolgen stehen die Vorschrift losgelöst nebeneinander. Die Zurechnung von Stiftungseinkünften erfolgt unabhängig davon, ob die Stiftung inländische Einkünfte (i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i.V.m. § 49 EStG)...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up 2023: Natio... / 1.3 Änderungen im Recht der Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG)

Auf die OHG und die KG sind die Vorschriften des BGB zur GbR entsprechend anzuwenden (§ 105 Abs. 3 HGB n. F.). Obschon die GbR durch das MoPeG deutlich der OHG angenähert wurde, hat der Gesetzgeber aus Gründen der besseren Lesbarkeit darauf verzichtet, alle entstandenen Doppelungen zwischen HGB und BGB zu beseitigen. Neu eingeführt durch das MoPeG wurde in § 107 Abs. 1 HGB n....mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Austr... / 3 Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Personengesellschaft

Ein Gesellschafter kann aus verschiedenen Gründen aus einer Personengesellschaft ausscheiden. Ausscheidungsgründe sind: Tod eines Gesellschafters (für den Übergang des Gesellschafteranteils auf einen oder mehrere Erben ist eine entsprechende Nachfolgeklausel erforderlich), Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters (der Abfindungsanspruch fällt i...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Austr... / 2 Praxis-Beispiel: Abfindung eines Gesellschafters über dem Buchwert

Eine OHG besteht aus den Gesellschaftern A, B und C. Der Gesellschafter C scheidet zum 1.1.02 aus der OHG aus und erhält eine Abfindungszahlung i. H. v. 50.000 EUR. Das Kapitalkonto von Gesellschafter C ist in der Bilanz der OHG mit 35.000 EUR ausgewiesen. Der übersteigende Betrag von 15.000 EUR wird zum Ausgleich für die stillen Reserven gezahlt, die im Betriebsvermögen vor...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Austr... / 3.1.2 Fortführung der Personengesellschaft

Besteht eine Personengesellschaft aus 2 Personen und ist im Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass der verbleibende Gesellschafter das Unternehmen als Einzelfirma weiterführen kann, wächst ihm auch das gesamte Gesellschaftsvermögen zu. Das gilt selbst dann, wenn sich die Gesellschafter im Zeitpunkt des Ausscheidens noch nicht auf die Höhe der Abfindung geeinigt haben. Besteht di...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Anerkennung der nach Ablauf des Abzugsjahres geänderten Gewinn­verteilungsabrede für den Fall der Nichtinvestition nach § 7g EStG

Leitsatz 1. Übernimmt der nach Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters verbleibende Gesellschafter einer zweigliedrigen Personengesellschaft unentgeltlich den Betrieb der Mitunternehmerschaft, so kann er den von der Mitunternehmerschaft abgezogenen Investitionsabzugsbetrag (IAB) fortführen. 2. Soweit der den Betrieb der Mitunternehmerschaft als Einzelunternehmer fortführen...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Austr... / 3.2 Mehrabfindung ohne Vorhandensein stiller Reserven

Wenn der ausscheidende Gesellschafter eine Mehrabfindung erhält, die über seinen Kapitalanteil hinausgeht, ohne dass stille Reserven vorhanden sind, führt die Mehrabfindung bei den verbleibenden Gesellschaftern zu einem steuerlichen Verlust, der sich im Jahr des Ausscheidens auswirkt. Mehrabfindungen werden insbesondere auch dann vereinbart, wenn es darum geht, einen "lästig...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zurechnung des Mehrgewinns bei einer Mitunternehmerschaft aus der Korrektur eines unrechtmäßigen Betriebsausgabenabzugs

Leitsatz 1. Ein Mehrgewinn, der aus der Korrektur nicht betrieblich veranlasster Betriebsausgaben stammt und im laufenden Gesamthandsgewinn enthalten ist, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung abweichend vom allgemeinen ­Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen, wenn die zugrundeliegenden Aufwendungen ausschließlich einem Mitunternehmer zugutegekomme...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Behandlung eines inkongruenten Vorabgewinnausschüttungsbeschlusses

Leitsatz 1. Ein punktuell satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung, der von der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst worden ist und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, ist als zivilrechtlich wirksamer Ausschüttungsbeschluss der Besteuerung zugrunde zu legen (entgegen BMF-Schreiben vom 17.12.2013, BStBl I 2014, 63). 2. E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 22 Schenkung eines Gesellschaftsanteils bei Buchwertklausel (§ 7 Abs. 5 ErbStG)

Rz. 510 Die Regelung des § 7 Abs. 5 ErbStG geht von der Schenkung von Anteilen an Personengesellschaften aus. Gemeint ist damit jeder Fall der freigebigen Zuwendung i. S. d. § 7 Abs. 1 Nrn. 1–10 ErbStG, nicht aber die Fiktion des § 7 Abs. 7 ErbStG. [1] Die Vorschrift befasst sich mithin nicht mit der Steuerbarkeit, sondern mit der Wertermittlung und ist demnach systematisch f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 24 Ausscheiden eines Gesellschafters zu einem unter dem gemeinen Wert liegenden Abfindungsentgelt (§ 7 Abs. 7 ErbStG)

Rz. 540 § 7 Abs. 7 ErbStG besteuert die verbleibenden Gesellschafter, wenn ein Mitgesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet und er eine Abfindung unter dem steuerlichen Anteilswert erhält. Die Vorschrift ist durch das ErbStRG 1974 [1] mit der Parallelvorschrift in § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG in das ErbStG aufgenommen worden. Satz 2 ist durch das StEntlG 1999/2000/2002 vom 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 23 Schenkung eines Gesellschaftsanteils mit überhöhter Gewinnbeteiligung (§ 7 Abs. 6 ErbStG)

Rz. 520 § 7 Abs. 6 ErbStG knüpft an eine Beteiligung an einer Personengesellschaft an. Dabei kann es sich auch um eine Innengesellschaft, z. B. eine stille Gesellschaft, handeln. Die Norm will Schenkungen eines entsprechenden Gesellschaftsanteils mit "überhöhter" Gewinnbeteiligung schenkungsteuerrechtlich erfassen. In erster Linie zielt die Regelung auf Familienpersonengesel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8 Gemischt-freigebige Zuwendung

Rz. 330 Eine gemischt-freigebige Zuwendung liegt vor, wenn mit einem gegenseitigen Vertrag (z. B. Kauf) eine unentgeltliche Zuwendung in der Weise verbunden ist, dass der Differenzbetrag zwischen dem Wert der Leistung (z. B. Kaufsache) und der Höhe der Gegenleistung (z. B. Kaufpreis) als unentgeltliche Zuwendung gelten soll. Zivilrechtlich wird dies als gemischte Schenkung b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Entreicherung

Rz. 160 Der Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG verlangt ausdrücklich eine Bereicherung "auf Kosten" des Zuwendenden. Im Einklang mit dem Schenkungsrecht muss durch die Zuwendung eine Entreicherung beim Schenker eintreten.[1] Dies bedeutet, dass die gegenwärtige Vermögenssubstanz dauerhaft gemindert werden muss.[2] Der Schenker muss "ärmer" werden.[3] Auf dieser dogmatisc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.8.1 Gesellschaftsrechtliche Grundlagen

Rz. 150 Die Vererblichkeit von Personengesellschaftsanteilen liegt in der Gestaltungsfreiheit der Gesellschafter. Diese können im Gesellschaftsvertrag vereinbaren, dass für den Fall des Todes eines Gesellschafters (1) die Gesellschaft aufgelöst ist und liquidiert wird – sog. Liquidationsklausel; (2) die Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird – so...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.8.6 Eintrittsklausel

Rz. 174 Im Personengesellschaftsvertrag kann bestimmt werden, dass im Falle des Todes eines Gesellschafters ein Erbe oder auch ein fremder Dritter nur schuldrechtlich berechtigt ist, in die Gesellschaft einzutreten. Diese Eintrittsklausel gewährt lediglich ein Recht zum Beitritt zur Gesellschaft als Gestaltungsrecht (Option) oder als Anspruch auf Aufnahme in die Gesellschaft...mehr