Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / a) Treuepflicht

Rz. 134 Der Geschäftsführer hat die Interessen der Gesellschaft wahrzunehmen und alles zu unterlassen, was ihr schaden könnte. Der alleinige Gesellschafter unterliegt keiner Treuepflicht; er ist daher nicht schadensersatzpflichtig, wenn er der GmbH Vermögen entzieht und dabei nicht gegen Kapitalerhaltungsvorschriften verstößt (vgl. BGH GmbHR 1993, 427). Die Treuepflicht finde...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Ordentliche Kündigung

Rz. 830 Das Vertragsmuster enthält für die Kündigung zwei unterschiedliche Regelungsvorschläge, die wahlweise verwendet werden können. Zum einen handelt es sich um eine Regelung für einen unbefristeten Geschäftsführeranstellungsvertrag mit ordentlicher Kündigungsmöglichkeit, zum anderen um einen befristeten Geschäftsführeranstellungsvertrag,[1834] der während der befristeten...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Vertretungsbefugnis, Selbstkontrahieren

Rz. 788 Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers betrifft die Außenrechtsvertretung der Gesellschaft durch den oder die Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist dieser grundsätzlich zur Alleinvertretung befugt. Bei mehreren Geschäftsführen besteht ohne ausdrücklich anderslautende Regelung bei der Bestellung gemeinschaftliche Vertretungsmacht. Darüber hi...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Geschäftsführungsbefugnis

Rz. 790 Im Gegensatz zur Vertretungsmacht betrifft die Geschäftsführungsbefugnis das Innenverhältnis zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer, mithin das "rechtliche Dürfen" im Gegensatz zum "rechtlichen Können".[1695] Grundsätzlich obliegt dem Geschäftsführer der gesamte Bereich der Geschäftsleitung, also die Verantwortung für sämtliche personellen, sachlichen und finanziel...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Ansprüche der Gesellschaft als Folge

Rz. 10 Die Überbewertung führt zum Anspruch der Gesellschaft auf Ausgleich der Differenz durch den Gesellschafter, den insofern eine Pflicht zur Geldzahlung trifft – Bestehen der im Grunde primär eingreifenden Bareinlagepflicht (Noack § 9 Rz. 6; Lutter/Hommelhoff § 9 Rz. 1; Scholz/Veil § 9 Rz. 5). Gläubiger ist die GmbH, vertreten durch den/die Geschäftsführer, Schuldner sin...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / (1) Vorliegen eines wichtigen Grundes

Rz. 198 Ein wichtiger Grund i.S.d. § 38 Abs. 2 ist nicht notwendigerweise ein wichtiger Grund nach § 626 Abs. 1 BGB (vgl. BGH GmbHR 1978, 85; Noack § 38 Rz. 110). Der wichtige Grund kann sowohl in der Person des Geschäftsführers als auch bei der Gesellschaft zu suchen sein. Der wichtige Grund erfordert kein pflichtwidriges oder gar schuldhaftes Verhalten des Geschäftsführers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Befreiung von einem bestehenden Wettbewerbsverbot

Tz. 886 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Sowohl von einem ges als auch von einem vertraglichen Wettbewerbsverbot kann dem Ges-GF eine Befreiung erteilt werden. Bei einem Alleingesellschafter kann ein (hier idR nur vertraglich denkbares) Wettbewerbsverbot ohne weiteres aufgehoben werden. Diese Aufhebung kann auch konkludent erfolgen (s Gosch, DStR 1997, 442). Zivilrechtlich gibt es k...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Ausschluss des Stimmrechts

Rz. 38 Der Gesellschafter ist von der Stimmabgabe in den in Abs. 4 bezeichneten Fällen wegen Interessenkollision ausgeschlossen (vgl. BGH v. 7.2.2012 – II ZR 230/09; BGH v. 21.6.2010 – II ZR 230/08). Das Stimmverbot bezieht sich nicht auf den Erwerber von Geschäftsanteilen (vgl. BGH GmbHR 2008, 1093). Abs. 4 findet keine Anwendung auf Strukturänderungen oder die Auflösung de...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Einzelheiten

Rz. 13 Die Rechtsnatur der Gründungsgesellschaft, der sog. "Vor-GmbH", ist heute mehrheitlich dahingehend beantwortet, dass die genannte Gesellschaft als Gebilde eigener Art zu qualifizieren ist, die dem GmbHG als Sonderrecht unterliegt, soweit sich nicht aus dem Gesetz selbst ergibt, dass bestimmte Vorschriften die Eintragung voraussetzen (vgl. auch Rz. 10). Der BGH sieht i...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Umfang der Vertretungsmacht – Unbeschränkte und unbeschränkbare Vertretungsmacht

Rz. 49 Die Vertretungsmacht der Geschäftsführer ist grds. unbeschränkt (das folgt daraus, dass es ohne abw. Regelung im Gesellschaftsvertrag kein anderes Vertretungsorgan gibt) und auch nicht beschränkbar. Davon zu unterscheiden sind nur im Innenverhältnis wirksame Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis (§ 37 Abs. 2). Rz. 50 Die Vertretungsmacht für Rechtsgeschäfte, die...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 § 75 kann an sich in der Praxis keine besondere Bedeutung haben; denn die hier genannten Nichtigkeitsgründe führen nach § 9c zur Zurückweisung der Eintragung. Damit hat die Vorschrift einen mehr vorbeugenden Charakter und stellt die trotz der fehlerhaften Eintragung zunächst erforderliche Rechtssicherheit hinsichtlich der Existenz der GmbH sicher (vgl. Saenger/Inhester...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Ausweis des gezeichneten Kapitals (Abs 1)

Rz. 5 Gezeichnetes Kapital ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft ggü. den Gläubigern beschränkt ist (§ 272 Abs. 1 S. 1 HGB). Bei der GmbH ist das das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Stammkapital (§ 3 Abs. 1 Nr. 3). Der Begriff des gezeichneten Kapitals war Neuschöpfung des BiRiLiG als Oberbegriff für alle Ka...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 3. Stimmabgabe durch rechtsgeschäftlichen Vertreter

Rz. 32 Von der Zulässigkeit der Stimmabgabe durch einen Vertreter geht Abs. 3 aus (kein höchstpersönliches Recht, OLG Celle GmbHR 2007, 319); der Gesellschaftsvertrag kann eine abw. Regelung treffen (Lutter/Hommelhoff § 47 Rz. 25 ff.; Scholz/K. Schmidt/Bochmann § 47 Rz. 96). Ein totales Vertretungsverbot dürfte jedoch unzulässig sein (vgl. Scholz/K. Schmidt/Bochmann § 47 Rz....mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 15. Sachgründungsbericht

Wir, die Unterzeichnenden, haben am [Datum] zu Urkunde UVZ-Nr. [Nummer]/[Jahr] des Notars [Name] in [Ort] den Gesellschaftsvertrag zur Errichtung der Firma [Name] GmbH abgeschlossen. Die Erbringung des Stammkapitals erfolgt durch Sacheinlagen. Wir erstatten daher gem. § 5 Abs. 4 S. 2 GmbHG folgenden Sachgründungsbericht: 1. Der Gesellschafter [Name] hat bei der Gründung der G...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers

Rz. 146 Für die Kündigung des Dienstvertrags eines GmbH-Geschäftsführers ist ebenfalls die Gesellschafterversammlung zuständig, sofern diese Kompetenz nach dem Gesellschaftsvertrag nicht auf einen Beirat übertragen ist. In der nach dem MitbestG mitbestimmten GmbH liegt die Zuständigkeit beim Aufsichtsrat. Das Fehlen eines Beschlusses oder die Rechtsfehlerhaftigkeit des Besch...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Geschäftsanteile

Rechtsprechung: BGH v. 4.8.2020 – II ZR 171/19, Gesellschaftsanteil und Einlage; BGH v. 20.11.2018 – II ZR 12/17, Gesellschafterliste – Legitimationswirkung auch bei eingezogenem Geschäftsanteil – Versammlungsleitung entgegen Satzung keine Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit sämtlicher Beschlüsse – §§ 16 Abs. 1 S.1, 48; BGH v. 2.7.2019 – II ZR 406/17, §§ 16 Abs. 1 S. 1, 52, 242 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 1. Beherrschungsvertrag

a) Weisungsbefugnis des herrschenden Unternehmens Rz. 107 Durch den Beherrschungsvertrag wird die Weisungsbefugnis der Gesellschafterversammlung der abhängigen GmbH beseitigt bzw. eingeschränkt; die Weisungskompetenz geht insoweit auf das herrschende Unternehmen über (BGHZ 105, 324; vgl. auch Zöllner ZGR 1992, 182; Altmeppen Anh. § 13 Rz. 49 f.). Wegen der Beherrschungsmöglic...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Sacheinlagen und "gemischte" Einlagen

Rz. 25 § 7 Abs. 3 (früher § 7 Abs. 2) hat die Frage ausdrücklich (und seit 1980 unverändert) geregelt, wann die Sacheinlagen zu leisten (zu bewirken) sind: Vor Anmeldung (BGHZ 80, 129, 136 = ZIP 1981, 394, 396; hierzu Lutter/Hommelhoff § 7 Rz. 17; Noack § 7 Rz. 12 f.; Scholz/Veil § 7 Rz. 42). Auch gilt der Grundsatz, dass die Gesellschaft die volle Verfügung erhält, wobei de...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 60 Abs. 1 HGB

Rz. 1703 Ein Verstoß gegen das gesetzliche Wettbewerbsverbot eines kaufmännischen Angestellten führt nicht zur Unwirksamkeit von Rechtshandlungen, die den Betrieb eines Handelsgewerbes oder Geschäftstätigkeiten im Handelszweig des Arbeitgebers zum Gegenstand haben. Denn das Gesetz ist kein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB.[4163] Gemäß § 61 Abs. 1 HGB kann der Arbeitgeber...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VII. Vermehrung der Gesellschafterleistungen

Rz. 13 Sie kommt grds. in Betracht, sofern nur alle betroffenen Gesellschafter zustimmen. Nicht erforderlich ist die Zustimmung der Nichtbetroffenen. Eine Herabsetzung von Leistungen kommt in Betracht, solange i.Ü. die Grundsätze der Kapitalerhaltung gewahrt bleiben. Der diesbezügliche Beschluss kann in diesem Fall mit einfacher Mehrheit gefasst werden. Typische "Vermehrunge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 8 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Personengesellschaften können nicht gemeinnützig sein, auch dann nicht, wenn eine GbR ausschließlich aus gemeinnützigen Organisationen besteht. Steuervergünstigungen nach den §§ 51ff. AO (Anhang 1b) können nur von Körperschaften i. S. d. KStG in Anspruch genommen werden (§ 51 Abs. 1 AO, Anhang 1b), nicht von einer GbR. Grundsätzlich ist es mö...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 26. Anmeldung des Geschäftsführerwechsels zum Handelsregister (§ 39 GmbHG)

In elektronisch beglaubigter Form (§ 12 Abs. 1 S. 1 HGB) An das AG – Registergericht – [Ort] Betr.: [Name] GmbH HRB [Nummer] 1. Anmeldung der Abberufung und Neubestellung sowie Vertretungsbefugnis In obiger Handelsregistersache überreiche ich das Protokoll der Gesellschafterversammlung vom [Datum] und melde zur Eintragung in das Handelsregister an:mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / e) Anfechtungsverfahren

aa) Wesen der Anfechtungsklage/Anfechtungsgegner/Zuständiges Gericht Rz. 123 Die Anfechtungsklage ist auf ein kassatorisch-gestaltendes Urteil gerichtet (Lutter/Hommelhoff Anh. § 47 Rz. 42). Ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis ist nicht erforderlich (BGHZ 43, 265; OLG Düsseldorf GmbHR 2000, 1052). Sie kann mit einer positiven Beschlussfeststellungsklage verbunden werden, in ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / a) Zulässigkeit der Amtsniederlegung

Rz. 12 Die Amtsniederlegung ist grds. jederzeit, fristlos und ohne Angabe eines wichtigen Grundes zulässig, vgl. BGHZ 121, 257 = BGH NJW 1993, 1198, 1199; NJW 1980, 2415; OLG Düsseldorf GmbHR 2015, 1271, 1272; BFH v. 28.8.2012 – I B 69/12, Rz. 16 (eine Ausnahme gilt für den Fall, dass die Geschäftsführung als Nebenleistungspflicht (§ 3 Abs. 2) im Gesellschaftsvertrag begründ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Vgl hierzu Teichmann Die elektronische Gründung von Kapitalgesellschaften, GmbHR 2018, 1–15: § 10 ist von der Reform 2008 in Abs 1 (inländische Geschäftsanschrift) und in Abs 2 S 2 (Empfangsberechtigung) geändert. Ab dem 1.7.2007 wird das HR ausschließlich elektronisch geführt (EHUG). Wegen der Einzelheiten ist die HRV maßgeblich. Der Inhalt der Eintragungen wird in § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1.2.3 Verzicht auf ein Ausgabeaufgeld durch einzelne Gesellschafter

Tz. 1458 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Wird bei einer Kap-Ges eine Kap-Erhöhung gegen Einlage beschlossen und nehmen nicht alle bisherigen AE an der Kap-Erhöhung teil, liegt eine nicht verhältniswahrende Kap-Erhöhung vor. Ein vGA-Problem ergibt sich in diesen Fällen dann, wenn die Einlage der an der Kap-Erhöhung teilnehmenden AE nicht dem Wert der erhaltenen Anteile entspricht; ...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / a) Stellung gegenüber dem Testamentsvollstrecker

Rz. 29 Die Stellung des Gesellschafter-Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker ist direkt mit der Frage der Zugehörigkeit des ererbten Geschäftsanteils zum Nachlass verbunden. Die erste Frage ist hinsichtlich der Verwaltungsvollstreckung nach wie vor nicht abschließend geklärt,[34] allerdings vom Streit zwischen Erb- und Gesellschaftsrecht weitgehend auf den Streit über de...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 5. Zuständigkeit zu Abschluss, Änderung oder Aufhebung des Anstellungsvertrags

Rz. 129 Zuständig ist die Gesellschafterversammlung, nicht andere Geschäftsführer (BGHZ 89, 55; BGH GmbHZ 1991, 363; GmbHR 1997, 548; MHLS/Tebben/Kämper § 6 Rz. 141; Rowedder/Pentz/Belz § 35 Rz. 45). Der Gesellschaftsvertrag kann die Zuständigkeit auf ein anderes Organ übertragen (z.B. Aufsichtsrat oder Beirat). Der Aufsichtsrat/Beirat kann ein oder mehrere Mitglieder oder G...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Voraussetzungen der Bestellung

Rz. 25 Ein Notgeschäftsführer ist in dringenden Fällen auf Antrag eines Beteiligten durch das Gericht zu bestellen. Ein dringender Fall liegt (bei erforderlicher enger Auslegung, BayObLG GmbHR 1998, 1124; vgl. aber OLG Köln FGPrax 2019, 219) nur vor, wenn die Gesellschaft sich nicht durch eigene Maßnahmen (z.B. Einberufung einer Gesellschafterversammlung) selbst helfen kann,...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / a) Fehler bei Nutzung der Musterprotokolle

Rz. 8 Fehler bei Nutzung des Musterprotokolls können sich schwerwiegend auswirken (vgl. auch Lutter/Hommelhoff § 2 Rz. 70). Eine großzügige Praxis der Registergerichte war nicht zu erwarten. Sachliche Abweichungen etc. vom Musterprotokoll sind bedenklich, i.d.R. unzulässig. Die teils früher von den Registergerichten allerdings gerügten kleinlichen Abwandlungen wurden durch d...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VII. Unzulässige Firmen

Rz. 28 Verstöße können bestehen: Nichtbeachten des § 4, § 30 HGB (Verwechslungsfähigkeit), § 18 Abs. 1, 2 HGB (Eignung, täuschende Zusätze), Nichtbezeichnung als "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" bzw. als GmbH – Benutzung unzulässiger Bestandteile, Benutzung von vorbehaltenen Begriffen (Finanz, Treuhand, Bank etc.). Rz. 29 Wird die Unzulässigkeit wegen eines Verstoßes gegen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.6 Verzinsung von Einlageforderungen/Vorabausschüttungen uÄ

Tz. 1086 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Hat eine Kap-Ges gegenüber ihrem Gesellschafter eine Einlageforderung (zB auf Rückzahlung einer vGA auf Grund einer Satzungsklausel), ist uE auch diese – entspr der Rspr zu ausstehenden Einlagen auf das Stamm-Kap – zumindest dann zu verzinsen, wenn die Einlageforderung bereits fällig, aber vom Gesellschafter noch nicht erbracht ist. Ebenso...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Möglichkeiten der Leistung

Rz. 13 Die Kapitalerhöhung kann in der Weise erfolgen, dass eine Barleistung erbracht wird – zur notariellen Belehrungspflichten BGH ZIP 2008, 1928 (Vorauszahlung überzogenes Konto der GmbH). Es kann sich jedoch – ebenfalls wie bei der Errichtung – auch um eine Sacheinlage handeln. Hier gelten keine Besonderheiten (vgl. §§ 56, 56a). Der Beschluss kann auch einen Ausgabekurs ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Voraussetzungen der Nachschusspflicht

Rz. 3 Anders als nach § 737 S. 1 BGB n.F. besteht für die GmbH keine gesetzliche Nachschuss- und Verlustausgleichspflicht ( BGH v. 13.12.1982 – II ZR 282/81, ZIP 1983, 159). Rz. 4 Voraussetzung der Nachschusspflicht nach § 26 ist daher ihre satzungsmäßige Verankerung (Noack § 26 Rz. 3; Lutter/Hommelhoff/Bayer § 26 Rz. 7; zu Gestaltungsmöglichkeiten: MüKo GmbHG/Schütz § 26 Rz. ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VII. Die Errichtung durch eine oder mehrere Personen

Rz. 33 Der Gesetzgeber hatte sich schon in der Novelle 1980 dazu entschlossen, die früher unzulässige (gleichwohl durch Strohmann-Gründung häufig umgangene) "Ein-Personen-GmbH" zuzulassen. Die diskutierte Schaffung einer besonderen Gesellschaftsform für die "personalistisch-kapitalistische" Arbeitsweise wurde mit Recht abgelehnt. Die Novellierung hat insofern Auswirkungen au...mehr

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§ 12 Sonderprobleme / III. Einzelunternehmen

Rz. 47 Inwieweit das als Einzelunternehmen betriebene Handelsgewerbe des Erblassers in die Insolvenzmasse fällt, hängt von erbrechtlichen Besonderheiten ab. Soweit Alleinerbfolge eintritt, fällt das Unternehmen unbeschränkt in den Nachlass.[58] Rz. 48 Führt der Erbe das Geschäft aktiv fort, so trifft ihn gem. §§ 27 Abs. 1 i.V.m. 25 Abs. 1 HGB die unbeschränkte Haftung mit sein...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / (2) Folgen der Art und Weise des Erwerbs des Gesellschaftsanteils

Rz. 93 Wie sich die Hafteinlage bemisst, ist umstritten. Probleme treten insbesondere dann auf, wenn das Kapitalkonto des Erblassers negativ ist. Für den Gesellschafter-Erben der nach erfolgreichem Antrag gem. § 131 Abs. 2 HGB n.F. die Gesellschafterstellung des Erblassers als Kommanditist fortführt, ergibt sich nach Beantwortung dieser Frage nicht die Problematik der Bewert...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Der Verkauf bzw. die Verwertung des Anteils

Rz. 11 Der "Verkauf" des Anteils kann durch öffentliche Versteigerung, mit Zustimmung des Gesellschafters auf andere Weise erfolgen. Das gilt auch für den Verzicht auf eine Verwertung z.B. infolge Aussichtslosigkeit (/Emmerich § 27 Rz. 38, 40 m.w.N.; s. u. Rz. 17). Veräußerer ist die Gesellschaft (Haftung als Verkäufer; Noack § 27 Rz. 9). Erwerben können Gesellschaft, Gesell...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / II. Vorrang von Sondererbfolgen

Rz. 116 Im deutschen Erbrecht gilt der Grundsatz der Universalsukzession. Bei einer Mehrheit von Erben bedeutet dies, dass mit dem Erbfall – ohne weiteres Zutun – der Gesamtnachlass auf alle Miterben übergeht.[255] Diese sind zur gesamten Hand berechtigt (Gesamthandsgemeinschaft). Von diesem Grundsatz gibt es jedoch zwei hervorzuhebende Ausnahmen: zum einen der gesellschafts...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 12 Bekanntmachungen der Gesellschaft

Kommentierung Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift ist durch Art 12 des Justizkommunikationsgesetzes (JKmG) v 2.3.2005 (BGBl. I 2005, S. 837, 852), das am 1.4.2005 in Kraft getreten ist, eingeführt worden; § 12 a.F. betr. Zweigniederlassungen ist seit dem 1.1.1993 aufgehoben. Wegen der Zweigniederlassungen s. § 4a. I.Ü. §§ 13 ff. HGB. Satz 3 ist durch BanzDiG v. 22.12.2011 (BGB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Thesaurierungsbegünstigung im Lichte des KöMoG

Schrifttum: Demuth, Praxisbezogene Hinweise zum Gesetz zur Modernisierung des KSt-Rechts (KöMoG), KSP 47/2021; Leitsch, Einführung des Optionsmodells – Zur Möglichkeit der Körperschaftsbesteuerung für PersGes, BB 2021,1943. Verwaltungsanweisungen: Umwandlungssteuererlass (UmwStE) 2011, BMF v 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314 (Anwendung des UmwStG idF des Gesetzes über steuerliche B...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 1. Stellung gegenüber dem Testamentsvollstrecker

Rz. 109 Bereits oben (siehe Rdn 29 ff.) wurde beschrieben, wie die Auffassungen der einzelnen Senate des BGH hinsichtlich der Zugehörigkeit des vererbten Geschäftsanteils zum Nachlass und damit verbunden die Frage der Testamentsvollstreckung divergieren. Die Folgerungen zur Testamentsvollstreckung über den Gesellschaftsanteil an der BGB-Gesellschaft gelten entsprechend für d...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Sacheinlagen

Rz. 22 Hierzu Porzelt Die Überbewertung der Sacheinlagen und die Rechtsfolgen für die Gesellschafter, GmbHR 2018, 1251; ferner Lieder 10 Jahre Kapitalschutz nach dem MoMiG, GmbHR 2018, 1116, s.u. Rz. 56. Rz. 23 § 5 Abs. 4 wurde 2008 (MoMiG) hinsichtlich der Sacheinlagen lediglich insofern verändert bzw. ergänzt, als neben dem Gegenstand der Sacheinlage auch der diesbezügliche...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Form und Frist der Einberufung

Rz. 1 Amtliche Überschrift ergänzt durch MoMiG v. 23.10.2008. Die Einberufung der Gesellschafterversammlung erfolgt durch Einladung der Gesellschafter mittels eingeschriebener Briefe (§ 51 Abs. 1 S. 1). Einladungsberechtigt sind die Geschäftsführer. Einladung durch andere Personen (z.B. Prokuristen) führt zu Nichtigkeit der gefassten Beschlüsse, es sei denn, diese Person hand...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Erwerb oder Inpfandnahme nach vollständiger Einzahlung

Rz. 8 Zulässig ist der Erwerb gem. Abs. 2 nach vollständiger Einzahlung, wenn die Gesellschaft aus freiem Vermögen ohne Verletzung des Stammkapitals (Grundsatz der Stammkapitalerhaltung) leistet und die GmbH die nach § 272 Abs. 4 HGB vorgesehene Rücklage ohne Verletzung des Stammkapitals und ohne eine Minderung einer nach dem Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Rücklage, aus der...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 1. Persönlicher Geltungsbereich (§ 1 des 5. VermBG)

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz gilt für unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne (Angestellte, Arbeiter) und Auszubildende, deren Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis deutschem Arbeitsrecht unterliegt (§ 1 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 des 5. VermBG). Das Fünfte Vermögensbildungsge...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Falschangaben

Rz. 6 Die Angaben müssen im Anmeldungsverfahren "zum Zweck der Errichtung" z.B. ggü. dem Registergericht gemacht werden (Noack § 9a Rz. 7; auch Lutter/Hommelhoff § 9a Rz. 3; Scholz/Veil § 9a Rz. 9). Damit sind Angaben außerhalb des Eintragungsverfahrens nicht relevant, sofern sie nicht einen engen Zusammenhang mit dem Gründungsverfahren aufweisen Noack § 9a Rz. 11. Angaben si...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Gesellschafter

Rz. 21 Natürliche Personen können Gesellschafter einer GmbH sein oder auch eine GmbH als "Ein-Personen-GmbH" gründen. Eine Besonderheit gilt für geschäftsunfähige Gesellschafter nach Eintragung ( KG GmbHR 2001, 33 – Eintragung einer GmbH; Geschäftsunfähigkeit im Zeitpunkt der Gründung; Beschwerdebefugnis gegen Ablehnung des Amtslöschungsverfahrens; Aufzählung der Nichtigkeits...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Jahresüberschuss, Ergebnisverwendung und Gewinnbezugsrecht

Rz. 5 Nach Abs. 1 S. 1 haben die Gesellschafter Anspruch auf den Jahresüberschuss, zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags. Im Falle des S. 2 haben die Gesellschafter Anspruch auf den "Bilanzgewinn". Der Jahresüberschuss ist das positive Ergebnis (sonst: Jahresfehlbetrag) der nach § 275 aufzustellenden Gewinn- und Verlustrechnung (vgl. § 275 Abs. 2...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung wurde durch die Reformen 1980 und 2008 nicht betroffen. Die Norm dient in der Praxis vor allem der Entledigung von missliebigen Gesellschaftern und dem Schutz vor dem Eindringen von Gläubigern und Erben in die Gesellschaft (MüKo GmbHG/Strohn § 34 Rz. 2) Zur Problematik bereits Niemeier Rechtstatsachen und Rechtsfragen bei der Einziehung von GmbH-Anteilen...mehr