Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Gesellschafterversamm... / 3 Teilnahmerecht der Gesellschafter

Das Recht zur Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung haben alle, auch die nicht stimmberechtigten Gesellschafter. So ist im Fall einer Treuhand der Treuhänder und nicht der Treugeber teilnahmeberechtigt. Ein Fremdgeschäftsführer hat kein Teilnahmerecht. Achtung Vertretung durch Dritte Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist grundsätzlich zulässig, es sei denn, der Gese...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Gesellschafterversamm... / Zusammenfassung

Begriff Die GmbH muss zwingend über zwei Organe verfügen: Die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als Willensbildungsorgan und die Geschäftsführer als ausführendes und handelndes Organ der GmbH. Die Gesellschafter sind berechtigt, jederzeit Beschlüsse in den Angelegenheiten der GmbH zu fassen. Das geschieht in einer Gesellschafterversammlung. Dafür sind Formvorschriften und g...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Vorgründungsgesellschaft / 1 Der Vorgründungsvertrag

Der Gründungsvorgang einer GmbH kann mit einer sog. Vorgründungsgesellschaft beginnen. Sie entsteht durch ausdrückliche oder konkludente Vereinbarung mehrerer Personen. Ihr Zweck ist die Gründung einer GmbH. Diese Vereinbarung, in der sich die Vertragsparteien zu der Gründung einer GmbH verpflichten, wird auch als Vorgründungsvertrag bezeichnet. Der Vertrag bedarf nur dann d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Vorgründungsgesellschaft / 3 Haftung in der Vorgründungsgesellschaft

In zweierlei Hinsicht ergeben sich Haftungstatbestände: Die Vorgründungsgesellschaft haftet nach den Grundsätzen des unternehmensbezogenen Geschäfts mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen, wenn die Gesellschafter für sie handeln. In der Praxis wird oft nicht für die Vorgründungsgesellschaft gehandelt, sondern der betreffende Gesellschafter tritt in Vorleistung und handelt i...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Vorgründungsgesellschaft / 2 Rechtsstatus der Vorgründungsgesellschaft

Der Rechtsnatur nach bildet die Vorgründungsgesellschaft eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts i. S. d. §§ 705 ff. BGB, wenn ihr vereinbarter Zweck sich auf die GmbH-Gründung beschränkt. Betreiben die Gesellschafter aber bereits vor der Unterzeichnung des notariellen Vertrags ein Handelsgewerbe, gelten die Bestimmungen zur Offenen Handelsgesellschaft (§§ 105 ff. HGB). Sie ka...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Kapitalherabsetzung / 1 Voraussetzungen für eine Kapitalherabsetzung

Das Gesetz unterscheidet zwischen der "gewöhnlichen" Kapitalherabsetzung in § 58 GmbHG und der vereinfachten Kapitalherabsetzung in den §§ 58a ff. GmbHG. Die vereinfachte Kapitalherabsetzung dient dazu, Wertminderungen auszugleichen. Sie ist erst dann zulässig, wenn es keine Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen oder Gewinnvorträge mehr gibt. Bei ihr ist im Gegensatz zur ordentl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Gesellschafterversamm... / 1 Zuständigkeit der Gesellschafter

Die Gesellschafter sind insbesondere für folgende Aufgabenbereiche zuständig (§ 46 GmbHG): die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses die Entscheidung über die Offenlegung eines Einzelabschlusses nach internationalen Rechnungslegungsstandards und über die Billigung des von den Geschäftsführern aufgestellten Abschlusses die Billigung eines von den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Kapitalerhöhung / 3 Arten der Kapitalerhöhung

Die in der Praxis bevorzugte Form ist die Kapitalerhöhung durch Zuführung neuer Barmittel. Daneben bzw. stattdessen kann eine Kapitalerhöhung durch Sachkapitalerhöhung oder als Mischform durch Zuführung sowohl von Barmitteln als auch von Sacheinlagen erfolgen. Für alle der hier genannten Formen der Kapitalerhöhung gilt, dass die Mittelzuführung entweder durch die Altgesellsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zwei-Personen-GmbH / 2 Zusammenarbeit in der Krise

Erfahrungsgemäß kommt es zu wirtschaftlichen Situationen in der GmbH, die von den beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern unterschiedlich gewertet werden. Praxis-Beispiel Streit über Werbekampagne Die SOFTO Logistik GmbH entwickelt Software für logistische Anwendungen in mittelständischen Betrieben. Unterdessen sind 10 Mitarbeiter beschäftigt. 95 % des Umsatzes wird mit ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vor-GmbH / 1 Übertragung von Vermögensgegenständen

Die Vor-GmbH kann bereits Vermögen erwerben, so auch Unternehmensbeteiligungen oder Grundstücke. Die Übertragung des Vermögens von der sog. Vorgründungsgesellschaft, die vor Entstehung der Vor-GmbH bestehen kann, auf die Vor-GmbH bedarf einer gesonderten Vereinbarung, die Rechte und Pflichten gehen nicht automatisch über. Die jeweiligen Vertragspartner müssen mitwirken. Hat ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zwei-Personen-GmbH / 3 Einzelvertretung und Gesamtvertretung

Der Mit-Geschäftsführer kann auf keinen Fall eigenständig – also ohne Wissen und Zustimmung seines Kollegen – handeln, wenn im Gesellschaftsvertrag der GmbH vereinbart ist, dass die GmbH nach außen nur in Gesamtvertretung bzw. unechter Gesamtvertretung handeln kann. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, vertreten diese die GmbH gemeinsam: Sie handeln in Gesamtvertretung (§ 35 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Stammkapital / Zusammenfassung

Begriff Das Stammkapital ist das haftende Kapital der GmbH. Die Höhe wird im Gesellschaftsvertrag festgelegt und im Handelsregister eingetragen. Damit kann jeder Gläubiger oder Geschäftspartner einsehen, mit wie viel Haftungskapital die GmbH ausgestattet ist bzw. zumindest einmal ausgestattet gewesen ist. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen finden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vor-GmbH / 2 Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

In dem Stadium der Vor-GmbH beschränken sich Geschäftsführungsmacht und Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer auf Geschäfte, die zur Herbeiführung der Eintragung der GmbH erforderlich sind. Der BGH formuliert dies wie folgt: Die Vertretungsmacht der Geschäftsführer ist in der Vorgesellschaft durch deren Zweck begrenzt, als notwendige Vorstufe zur juristischen Person deren E...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vor-GmbH / 4 Gesellschafterwechsel in der Vor-GmbH

Vor der Eintragung der Gesellschaft kann kein Geschäftsanteil übertragen werden. Ein Gesellschafterwechsel ist nur über eine Änderung des Gesellschaftsvertrags erreichbar. Diese setzt regelmäßig die Zustimmung aller Gesellschafter und zwingend die notarielle Beurkundung voraus. Gleiches gilt für den Beitritt eines Gesellschafters.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zwei-Personen-GmbH / 1 Entstehung der Zwei-Personen-GmbH

Die Zwei-Personen-GmbH entsteht durch Gründung einer GmbH durch zwei gleichberechtigte Gesellschafter. Jeder Gesellschafter hält 50 % der GmbH-Anteile, hat 50 % der Stimmrechte und Anspruch auf die Hälfte des ausgeschütteten Gewinns der GmbH. Eine Zwei-Personen-GmbH kann auch nachträglich nach der Gründung entstehen, z. B. wenn zunächst ein Gesellschafter die GmbH allein geg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 1.1 Gesellschaftsvertrag

Bei der PartG nennt sich dieser Vertrag "Partnerschaftsvertrag". Für diesen war bis 31.12.2023 die Schriftform vorgeschrieben.[1] Ein Partnerschaftsvertrag musste bis dahin zwingend die folgenden Punkte beinhalten: der Name und der Sitz der Partnerschaft, für jeden Partner dessen Vornamen, Namen, Wohnort und der ausgeübte Beruf sowie den Gegenstand der Partnerschaft. Doch mit Wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 4.1 Abteilung A

Die Abteilung A (HRA) betrifft im Wesentlichen eingetragene Kaufleute und Personengesellschaften (OHG und KG). Insoweit sind vor allem folgende Tatsachen eintragungspflichtig: die Firma, die Rechtsform, der Name des Inhabers bzw. Gesellschafters, der Ort der Niederlassung, der Betrag der Kommanditeinlage, die Erteilung der Prokura, die Eröffnung der Insolvenz sowie das Erlöschen der...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 2 Wer führt das Handelsregister?

Das Handelsregister wird nach § 8 HGB von den Gerichten (elektronisch) geführt.[1] Aufgrund der Wichtigkeit des Handelsregisters und den mit der Führung verbundenen Aufgaben wurde davon abgesehen, die Führung der Verwaltung oder den Handelskammern zu überlassen.[2] Innerhalb der Gerichte sind die Amtsgerichte zuständig.[3] Die Geschäfte in Handelssachen werden dabei grundsät...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 5.1 Änderungen durch das EHUG, das MoMiG sowie das DiRuG

Bis Ende 2006 hatte die Anmeldung zum Handelsregister schriftlich zu erfolgen. Seit dem 1.1.2007 dürfen Unterlagen nur noch in elektronischer Form eingereicht werden[1] (Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister – EHUG).[2] Die Notwendigkeit notarieller Beglaubigungen z. B. für die Einsetzung eines Geschäftsführers ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 4.2 PartGmbB

Insbesondere das bis dahin fortbestehende Ausweichen auf ausländische Rechtsformen war für den Gesetzgeber Anlass, eine nochmalige Änderung des PartGG im Bereich der Haftungsbeschränkung vorzunehmen.[1] Kern dieser Änderung ist die Sonderform einer PartG, die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – kurz: PartGmbB. Unverändert blieb die Haftung des Gesellsc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Anwendbare Vorschriften

Rz. 56 [Autor/Zitation] Auf Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 sind aufgrund der Verweisung in Abs. 1 "die Vorschriften des Ersten bis Fünften Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts" des Dritten Buchs des HGB anzuwenden. Zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften, die ohnehin für alle Kaufleute gelten und die sowohl für KapGes. nach § 264 als auch für die hier b...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rücklagen (Abs. 2 Satz 8)

Rz. 56 [Autor/Zitation] Das Gliederungsschema des § 264c Abs. 2 Satz 1 sieht für Personenhandelsgesellschaft den Eigenkapitalposten "Rücklagen" vor. Nach dem gesetzlichen Normalstatut ist die Bildung von Rücklagen für Personenhandelsgesellschaften indes nicht vorgesehen. § 264c Abs. 2 Satz 8 weist daher zutreffend darauf hin, dass Rücklagen nur auf Grundlage einer gesellschaf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Worgulla, Stille Gesellschaft, partiarische Darlehen und Unterbeteiligungen, NWB 2010, 3182; Czisz/Kranc, Die Besteuerung von Einkünften aus typisch stillen Gesellschaften unter der AbgSt, DStR 2010, 2226; Korn, Der stille Gesellschafter in Handels- und Steuerbilanz, SteuK 2011, 428; Droscha/Holle, Zinsabzug aus typisch stillen Beteiligungen, FR 2019, 6. Rn. 475 Stand: EL 143 – ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Voraussetzungen der Aktivierung

Rz. 297 [Autor/Zitation] § 42 Abs. 2 Satz 1 GmbHG verlangt für die Aktivierung zunächst, dass die Einziehung der Nachschüsse beschlossen ist. Dies setzt voraus, dass der Gesellschaftsvertrag die Möglichkeit der Einforderung von Nachschüssen vorsieht (§ 26 Abs. 1 GmbHG). Die bloß abstrakte Bestimmung einer solchen Möglichkeit stellt noch keinen aktivierungsfähigen VG dar. Erst...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Kündbare Instrumente (puttable instruments)

Tz. 62 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Im Februar 2008 hatte der IASB eine Änderung an IAS 32 bewirkt, mit der Instrumente, die ein Rückgaberecht an den Emittenten vorsehen, unter bestimmten Umständen als Eigenkapitalinstrument klassifiziert werden können (s. a. Blaum 2009, S. 121ff.; Deloitte LLP, B3.2.1.2.1; DRSC, RIC 3; KPMG 2008, S. 126ff.; KPMG IFRG Limited 2024/25, Tz. 7.3.1...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / Schrifttum:

Goerdeler, Probleme des Publizitätsgesetzes, in Bartholomeyczik (Hrsg.), Beiträge zum Wirtschaftsrecht, Festschrift Heinz Kaufmann, 1972, 169; Kaligin, Das internationale Gesellschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland, DB 1985, 1449; Biener/Berneke, Bilanzrichtliniengesetz, 1986; Hartmann, Das neue Bilanzrecht und der Gesellschaftsvertrag der GmbH, Diss. 1986; Hommelhoff/...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / IV. Privatautonome Vereinbarungen

Rz. 43 [Autor/Zitation] Die Vorgaben des Ersten und Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB sind aufgrund ihres öffentlich-rechtlichen Schutzzwecks nicht abdingbar (BT-Drucks. 10/317, 76; Herrmann in Heymann[3], Vor § 264 HGB Rz. 9; Meyer in Großkomm. HGB[6], § 264 Rz. 4). Dies schließt es aber nicht aus, dass im Gesellschaftsvertrag oder in einer Finanzierungsvereinbaru...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundsätzliche Fälle

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Aufstellung der Bilanz unter teilweiser Berücksichtigung der Ergebnisverwendung kommt dann in Betracht, wenn gesetzliche oder satzungsmäßige bzw. gesellschaftsvertragliche Verpflichtungen oder Ermächtigungen zur Einstellung in Gewinnrücklagen bzw. Auflösung von Gewinn- oder Kapitalrücklagen bestehen und dadurch nicht die gesamte Ergebnisverwendung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2025, Die Doppelaus... / dd. Irrtum über die Auswirkungen auf die Gesellschaftsnachfolge

Anders als bei Kapitalgesellschaften[28] besteht bei Personengesellschaften wie der GbR die Besonderheit, dass der Gesellschaftsanteil im Wege der Sonderrechtsnachfolge übergeht.[29] Während für Kapitalgesellschaften damit auf die obigen Fallgruppen verwiesen werden kann, stellen sich für die Sonderrechtsnachfolge neue Irrtumsfragen. Da die Normen, die die unmittelbaren Folg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Vorrang der gesellschaftsrechtlichen Kompetenzordnung

Rz. 11 [Autor/Zitation] Es besteht Einigkeit darüber, dass § 270 die gesellschaftsrechtliche Kompetenzordnung nicht verdrängt (vgl. etwa Reiner in MünchKomm. HGB[5], § 270 Rz. 1; Hennrichs in BeckOGK HGB, § 270 Rz. 11 [9/2023]; Berndt in HKMS[3], § 270 HGB Rz. 1). Rz. 12 [Autor/Zitation] Relevant ist dies insbes. bei Abs. 2, der die Bildung und Auflösung von Gewinnrücklagen bet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einkünfteerzielung durch den Anteilseigner (§ 20 Abs 5 S 1 EStG)

Verwaltungsanweisungen: BMF v 04.09.2024, BStBl I 2024, 1246 (Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen). Rn. 1491 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Einkünfte aus KapVerm iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG erzielt nach § 20 Abs 5 S 1 EStG der Anteilseigner. Letzter ist in § 20 Abs 5 S 2 und 3 EStG definiert (s Rn 1492 ff). Einkünfte aus KapVerm iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG kö...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG)

Rz. 16 [Autor/Zitation] In Umsetzung der GmbH & Co-Richtlinie betrifft die Verweisungsnorm des § 264a Abs. 1 ausschließlich Personenhandelsgesellschaften in der Rechtsform der offenen Handelsgesellschaft (§§ 105 ff.) und der Kommanditgesellschaft (§§ 161 ff.). Andere Formen der Personengesellschaft oder andere Rechtsformen, in denen Unternehmen betrieben werden können, werden...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verpflichtete Personen

Rz. 82 [Autor/Zitation] Verantwortlich für die Aufstellung des JA und des Lageberichts sind nach Abs. 1 Satz 1 bis 3 "die gesetzlichen Vertreter" der KapGes. Die Zuständigkeit der gesetzlichen Vertreter ist abschließend und ausschließlich. Satzung oder Gesellschaftsvertrag können eine abweichende Regelung nicht vorsehen, entgegenstehende Bestimmungen wären nichtig. Wer als ge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Veränderungen der Gewinnrücklagen (Abs. 2)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 sind Entnahmen aus und Einstellungen in Gewinnrücklagen, die nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung vorzunehmen sind oder aufgrund solcher Vorschriften beschlossen wurden, bei Aufstellung der Bilanz zu berücksichtigen, wenn diese unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Verfahren

Rz. 341 [Autor/Zitation] Die Inanspruchnahme der Befreiung des Abs. 3 hängt – neben der Einbeziehung in den KA (vgl. Rz. 320 ff.) – von fünf weiteren, in Abs. 1 enumerierten Voraussetzungen ab, die durch das BilRUG neu sortiert und in Teilen inhaltlich verändert wurden. In Übereinstimmung mit Art. 37 Abs. 2 Bilanz-RL (2013/34/EU) verlangt Abs. 1 Nr. 1 zunächst, dass alle Gese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 26 [Autor/Zitation] Nach dem oben dargestellten Grundsatz "Publizität ist der Preis für die Haftungsbeschränkung" (vgl. Rz. 3) unterfallen nur solche Personenhandelsgesellschaften der Regelung in §§ 264a ff., bei denen den Gläubigern nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter als natürliche Person mit seinem Privatvermögen voll haftet (Fehrenbacher in BeckOG...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Mittelbare Beteiligung einer natürlichen Person als Vollhafter (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 45 [Autor/Zitation] Nach § 264a Abs. 1 Nr. 2 sind die besonderen Vorschriften für bestimmte Personenhandelsgesellschaften ferner dann nicht anzuwenden, wenn wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine OHG, KG oder andere Personengesellschaft mit einer natürlichen Person als persönlich haftendem Gesellschafter ist (Justenhoven/Usinger in Beck BilKomm.14, § 264a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (Abs. 5)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Mit dem dritten Größenmerkmal zur Bestimmung der relevanten Größenkategorie für ein Unternehmen ist nach § 267 Abs. 5 die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer zu ermitteln als der vierte Teil der Summe aus den Zahlen der jeweils zum Quartalsende am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember beschäftigten Arbeitnehmer. Dabei sind auch die im ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 2. Definition des Mitunternehmers

Rz. 13 [Autor/Zitation] Der Begriff des Mitunternehmers ist zwar nicht legaldefiniert. Jedoch sind die einschlägigen Merkmale des "Mitunternehmers" in den letzten Jahrzehnten von der Rspr. näher bestimmt worden: Als Mitunternehmer ist derjenige anzusehen, der zivilrechtlich Gesellschafter einer Personengesellschaft oder Beteiligter an einer Gemeinschaft ist und unternehmerisc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abfindung entspricht Kapitalanteil

Rz. 65 [Autor/Zitation] Sieht der Gesellschaftsvertrag keine abweichenden Regelungen vor, hat eine Personenhandelsgesellschaft einem ausscheidenden Gesellschafter eine dem Wert seines Anteils angemessene Abfindung zahlen (§ 135 Abs. 1 Satz 1). Sofern der Betrag der Abfindung dem Buchwert des Kapitalanteils (ggf. einschließlich anteilig auf den ausscheidenden Gesellschafter en...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Abs. 1 regelt den Zeitpunkt, in dem Einstellungen und Entnahmen in die Kapitalrücklage vorzunehmen sind. Maßgeblich ist insoweit die Aufstellung des JA. Rz. 2 [Autor/Zitation] Abs. 2 bestimmt dasselbe für Entnahmen aus Gewinnrücklagen sowie für Einstellungen in Gewinnrücklagen, die zwingend nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung zu bilden oder ber...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Für den Kapitalanteil eines Kommanditisten gelten die Regelungen für persönlich haftende Gesellschafter entsprechend (§ 264c Abs. 2 Satz 6). Abweichend von den persönlich haftenden Gesellschaftern haben Kommanditisten nach § 161 Abs. 1 "einen bestimmten Betrag (Haftsumme)" als Einlage zu erbringen. Die Haftsumme, welche gem. § 172 Abs. 1 in das Handels...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Umfang der Befreiung

Rz. 393 [Autor/Zitation] Sofern die Voraussetzungen der Abs. 3 und 4 erfüllt sind, kann das TU auf die Anwendung der Vorschriften des Ersten, Dritten und Vierten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts verzichten (vgl. Rz. 300). Aus dem Wortlaut des Abs. 3 Satz 1 "braucht … nicht anzuwenden" folgt, dass die Begünstigung als Wahlrecht des potenziell befreiten TU ausgestaltet is...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 8 [Autor/Zitation] Die Feststellung des Jahresabschlusses begründet dessen Verbindlichkeit (Hennrichs in BeckOGK HGB, § 270 Rz. 8 [9/2023]. Hierdurch wird die annuale Rechnungslegung abgeschlossen und die diesbezüglich bestehende öffentlich-rechtliche Pflicht aus §§ 242 ff. erfüllt. Der festgestellte JA dient dann als Grundlage für die Ergebnisverwendung und für die Rechn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Charakter satzungsmäßiger Rücklagen

Rz. 300 [Autor/Zitation] Sowohl bei der AG/KGaA als auch bei der GmbH können Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag vorsehen, dass weitere Gewinnrücklagen zu bilden sind oder gebildet werden können. Unter § 266 Abs. 3 A.III.3. sind allerdings nur solche Rücklagen auszuweisen, die auf einer bindenden Verpflichtung zur Rücklagenbildung beruhen (sog. Pflichtrücklagen), unabhängig dav...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Einstellungen in Gewinnrücklagen

Rz. 323 [Autor/Zitation] Einstellungen in Gewinnrücklagen können bereits bei der Aufstellung (zum Begriff s. Rz. 206) zu bilden sein. Dies ist stets der Fall für die Dotierung der gesetzlichen Rücklage und die Einstellungen in die satzungsmäßigen Rücklagen bei der AG (§ 270 Abs. 2). Wird – wie bei einer AG üblich – der JA durch Vorstand und AR festgestellt, sind auch andere G...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Einlagen

Rz. 34 [Autor/Zitation] Sofern ein Gesellschafter laut Gesellschaftsvertrag zur Leistung einer (bilanzierungsfähigen) Einlage verpflichtet ist, ist diese stets im Kapitalanteil auszuweisen (WP Handbuch[18], Kap. F Rz. 1488). Die Einlageverpflichtung kann sich auf eine Bareinlage oder eine Sacheinlage beziehen. Rz. 35 [Autor/Zitation] Als Sacheinlagen kommen neben der Einlage vo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Satzungsmäßige Rücklagen (A.III.3.)

Rz. 325 [Autor/Zitation] Satzungsmäßige Rücklagen sind aufgrund entsprechender Regelungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung zu bilden und unter Posten A.III.3. zu verbuchen. Ihre Zulässigkeit richtet sich nach kapitalgesellschaftsrechtlichen Vorschriften (§ 29 Abs. 1 GmbHG; § 58 Abs. 1 AktG). Ihre Verwendbarkeit kann durch besondere Zweckvorgaben beschränkt werden. Persone...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 525 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gem §§ 231, 232 HGB nimmt der stille Gesellschafter am Verlust der Gesellschaft teil, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Bei einem partiarischen Darlehen kann es nicht zu einer Verlustbeteiligung kommen, da nach dem Charakter eines Darlehensvertrages der Darlehensnehmer ein festes Entgelt schuldet und somit eine V...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausweis

Rz. 29 [Autor/Zitation] Die vollständige Ergebnisverwendung kann zu einem Bilanzgewinn/Bilanzverlust von Null führen. Es kann aber auch ein auf das nächste Geschäftsjahr vorzutragender Bilanzgewinn verbleiben. Beispiel: Rz. 30 [Autor/Zitation] Der Ausweis eines verbleibende...mehr