Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Geschäftsführung / Zusammenfassung

Begriff Die Geschäftsführungsbefugnis gibt den Umfang wieder, in dem der Geschäftsführer die Gesellschaft aufgrund des Innenverhältnisses verpflichten darf bzw. welche Maßnahmen er im Innenverhältnis treffen darf. Davon abzugrenzen ist die Befugnis nach außen rechtsgeschäftlich für die GmbH aufzutreten. Diese Kompetenz wird durch die sog. Vertretungsbefugnis bestimmt, die na...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gegenstand der GmbH / Zusammenfassung

Begriff Der Unternehmensgegenstand beschreibt die konkrete Tätigkeit der Gesellschaft. Als Bestandteil des Gesellschaftsvertrags wird damit erreicht, dass sich potenzielle Geschäftspartner über die Art und den Umfang der Geschäftstätigkeit informieren können, dass sich das Registergericht darüber vergewissern kann, ob genehmigungspflichtige oder gewerberechtliche Vorschriften ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsordnung der GmbH / 1 Zusammenarbeit des Geschäftsführer-Gremiums

Bei der GmbH ist die Gesellschafterversammlung das oberste Willensbildungsorgan. Diese entscheidet, ob sie den Geschäftsführern große Spielräume überlässt oder ob sie diese engmaschig kontrolliert und anweist. Eine Geschäftsordnung ist ein Instrument um die Kontrolle der Geschäftsführung zu erleichtern, aber vor allem auch um die Leitungsaufgabe zu koordinieren. So können di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: aus anderen Re... / 8 Spezialfall: Wechsel von der GmbH in die GmbH & Co. KG

Beim Formwechsel einer GmbH in eine Personengesellschaft ändert sich die Situation der GmbH-Gesellschafter grundlegend: Ein Kommanditist bzw. ein Komplementär hat eine gänzlich andere Rechtsstellung als ein GmbH-Gesellschafter. Es muss daher sehr genau geprüft werden, ob der Formwechsel tatsächlich erfolgen soll und wie die Rechte und Pflichten der einzelnen Personengesellsc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: aus anderen Re... / 6 Vollzugs-/Umsetzungsphase

Nach Beschlussfassung ist der Formwechsel zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Mit der Eintragung ins Handelsregister und der anschließenden Bekanntmachung ist der Formwechsel abgeschlossen. Die notariell beglaubigte Anmeldung erfolgt bei einem Formwechsel von einer OHG, KG bzw. Partnerschaft durch die Mitglieder des künftigen Vertretungsorgans: bei der GmbH als...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG

Leitsatz 1. Die Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern setzt nach § 6a Satz 3 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) voraus, dass an dem Rechtsvorgang ausschließlich ein herrschendes Unternehmen und ein oder mehrere von dem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften oder mehrere von einem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften beteiligt sind. Abhängig ist eine Gesellschaft nach § 6a Satz 4 GrEStG, wenn das herrschende Unternehmen an deren Kapital- oder Gesellscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmergesellschaft / 2.1 Grundsätze bei der Gründung

Sinnvoll kann die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft für Existenzgründer sein, die insbesondere Dienstleistungen persönlich ohne Angestellte erbringen, kein Kapital bzw. kein großes Geschäftsführergehalt benötigen und deren Ehepartner für den Lebensunterhalt sorgen kann. Siehe aber auch Tz. 8: Eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung kann dam...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmergesellschaft / 4 Vereinfachungen bei der Gründung

Bei allen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Unternehmensgegenstand genehmigungspflichtig ist, wird das Eintragungsverfahren vollständig getrennt von der verwaltungsrechtlichen Genehmigung durchgeführt. Soweit der Gegenstand des Unternehmens der staatlichen Genehmigung bedarf, ist die Vorlage der Genehmigungsurkunde nicht mehr Bedingung der Eintragung beim Handel...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmergesellschaft / 5 Musterprotokoll und Anmeldung zum Handelsregister für den Gründer einer Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt

Bei Gründung im vereinfachten Verfahren sind im Musterprotokoll (Anlage zu § 2a Abs. 1a GmbHG) 3 Dokumente zusammengefasst: Gesellschaftsvertrag, die Bestellung des Geschäftsführers und die Gesellschafterliste. Praxis-Beispiel Ehepaar gründet mit einem Betrag von 5.000 EUR eine standardisierte haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft Musterprotokoll für die Gründung einer h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.11 Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 120 Bei der Beendigung einer Innengesellschaft – also auch einer Ehegatteninnengesellschaft – kann ein Ausgleichsanspruch in Form eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens, der sich nach §§ 738 ff. BGB sowie einzelnen Vorschriften der §§ 730 ff. BGB bestimmt, bestehen. Eine Ehegatteninnengesellschaft ist unabhängig von dem Güterstand,...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einpersonen-GmbH / 3 Gesellschafterbeschlüsse und Verträge

Einen Gesellschafterbeschluss in der Einpersonen-GmbH bezeichnet man auch als Gesellschafter-Entschluss. Der Einmann-Gesellschafter muss Gesellschafterbeschlüsse unverzüglich nach Beschlussfassung protokollieren und unterschreiben (§ 48 Abs. 3 GmbHG). Zwar führt eine Verletzung dieser Vorschrift nicht zur Nichtigkeit des betreffenden Beschlusses. Jedoch kann die Existenz ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.2 Folgen der vGA

Bei Feststellung einer verdeckten Gewinnausschüttung (z. B. aufgrund einer Betriebsprüfung) erkennt das Finanzamt die entsprechend als Betriebsausgaben gebuchten Aufwendungen nicht an und rechnet sie außerbilanziell dem Ergebnis der GmbH hinzu. Dadurch erhöht sich der steuerliche Gewinn der GmbH. Dieser ist dann die (neue) Basis für die Berechnung der Körperschaftsteuer, des...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einziehung des GmbH-Anteils / Zusammenfassung

Begriff Die Einziehung ist ein Instrument, um eine Trennung mit dem aktuellen Inhaber der Geschäftsanteile, die eingezogen werden sollen, herbeizuführen. Die Einziehung zielt darauf ab, dem betreffenden Gesellschafter seinen Geschäftsanteil bzw. seine Geschäftsanteile zu entziehen. Dies kann freiwillig mit seiner Zustimmung geschehen. Der praktisch wesentlich relevantere Fal...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Eintritt in die GmbH / 3 Teilung und Vererbung von Geschäftsanteilen

Auch im Zuge der Teilung von Geschäftsanteilen und deren Veräußerung an Neugesellschafter kann ein Eintritt in die GmbH erfolgen. Die Veräußerung von Teilen eines Geschäftsanteiles erfolgt durch Teilungsbeschluss der Gesellschafter (§ 46 Nr. 4 GmbHG). Der Beschluss muss die Person des Erwerbers und den Betrag bezeichnen, welcher von der Stammeinlage des ungeteilten Geschäfts...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einziehung des GmbH-Anteils / 1 Einziehungs- bzw. Ausschlussverfahren

Die Einziehung des Geschäftsanteils setzt voraus, dass der betreffende Anteil vollständig eingezahlt ist. Die Einziehung muss zudem durch eine entsprechende Klausel in der Satzung, d. h. im Gesellschaftsvertrag, vorgesehen sein. Fehlt eine solche Klausel und existiert auch keine sog. Ausschließungsklausel, die direkt auf den Ausschluss des Gesellschafters durch Beschluss der...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Eintritt in die GmbH / 1 Eintritt durch Veräußerung eines GmbH-Anteils

Geschäftsanteile sind grundsätzlich frei veräußerlich (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Sowohl das Verpflichtungsgeschäft als auch das Verfügungsgeschäft bedürfen der notariellen Beurkundung (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG). Die GmbH muss über jeden Anteilsverkauf informiert werden. Hierbei gilt der Gesellschaft gegenüber im Fall der Veräußerung des Geschäftsanteils nur derjenige als Erwerber, ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.6 Vertretung im Sozialversicherungsrecht/Statusfeststellungsverfahren

Das Rechtsdienstleistungsgesetz lässt eine Vertretung durch Steuerberater nur in Verfahren gegen die Krankenkassen oder bei Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungsträger zu. In jenen Verfahren stehen im Gegensatz zu Statusverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund regelmäßig beitragsrechtliche Fragen im Vordergrund. Da sich das Beitragsrecht der Sozialversi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.5 Gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit – Neuregelungen im Berufsrecht

Das Sozietätsverbot aus § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO verletzt das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit es Rechtsanwälten (gilt analog auch für Steuerberater) eine gemeinschaftliche Berufsausübung mit Ärzten oder mit Apothekern im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft untersagt und ist nichtig.[1] Rechtsanwälte und Steuerberater dürfen sich mit allen Vertretern der freien Beruf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 9 Haftung bei Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz

Der Steuerberater darf grundsätzlich keine rechtliche Beratung erbringen. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besorgt Rechtsangelegenheiten, wer eine Tätigkeit ausübt, die das Ziel verfolgt und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten. Zur Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubni...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.5 Satzungsmäßige Rücklagen

Rz. 23 Satzungsmäßige – auch gesellschaftsvertragliche oder statutarische Rücklagen genannt – sind alle die Rücklagen, zu deren Bildung eine Gesellschaft aufgrund ihres Gesellschaftsvertrages, ihrer Satzung oder ihres Statuts verpflichtet ist. Die satzungsmäßigen Rücklagen können entweder zweckgebunden oder zweckfrei sein. Beispiele für zweckgebundene Rücklagen: Werkerneuerung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital im Abschluss n... / 4.2 Kapitalkonten und Gesellschafterdarlehen bei der KG/GmbH & Co. KG

Rz. 45 Führt der Kommanditist über seine Einlagen hinaus der Gesellschaft weitere Mittel in Form von Darlehen zu, so hat er insoweit die Stellung eines Gläubigers. Das Darlehenskapital ist nicht verhaftet. Es kann nach den vertraglichen Abreden zurückgefordert werden. Im Fall der Insolvenz bleibt dem Kommanditisten wenigstens der Anspruch in Höhe der allgemeinen Quote.[1] Da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital im Abschluss n... / 3.1.3 Kapitalkonto i. S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG

Rz. 36 Nach § 15a EStG können einem Kommanditisten Verluste nur bis zur Höhe seiner Einlage (100 %) zugerechnet werden. Darüber hinausgehende Verluste, die zur Entstehung oder Erhöhung eines negativen Kapitalkontos führen, dürfen weder mit den übrigen (positiven) Einkünften ausgeglichen werden, noch nach § 10d EStG abgezogen werden. Es besteht lediglich die Möglichkeit, die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.2 Einstellung in Gewinnrücklagen und Entnahme aus Gewinnrücklagen

Rz. 14 Wird die Bilanz unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, so sind Entnahmen aus Gewinnrücklagen sowie Einstellungen in Gewinnrücklagen, die nach dem Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung vorzunehmen sind oder aufgrund solcher Vorschriften beschlossen worden sind, bereits bei der Aufstellung der Bilanz zu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital im Abschluss n... / Zusammenfassung

Überblick Der Begriff des Eigenkapitalkontos ist u. a. für § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG sowie für Einbringungsvorgänge nach § 24 UmwStG von Bedeutung; es bedarf der Abgrenzung des Gesellschaftereigenkapitals von Gesellschafterfremdkapital. In Fortsetzung seiner Rechtsprechung betont der BFH, dass die rechtliche Einordnung der Konten, welche eine Gesellschaft für ihre Gesellschaf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.1 Aufgliederung der Gewinnrücklagen

Rz. 13 Nach § 272 Abs. 3 HGB dürfen als Gewinnrücklagen nur Beträge ausgewiesen werden, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet worden sind. Dazu gehören aus dem Ergebnis zu bildende gesetzliche oder auf Gesellschaftsvertrag oder Satzung beruhende Rücklagen oder andere Gewinnrücklagen. Demzufolge schreibt § 266 Abs. 3 A III HGB für...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital im Abschluss n... / 2.1 Kapitalgesellschaften, Genossenschaften

Rz. 5 Die AG, KGaA, GmbH und die eingetragene Genossenschaft sind nach dem Handelsrecht (§§ 266, 272 HGB für alle Kapitalgesellschaften, ergänzende Vorschriften in § 42 GmbH und § 152 AktG) und – infolge der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (§ 5 EStG) – auch für das Steuerrecht gehalten, die Jahresbilanz in Kontoform aufzustellen und dabei das Eigenkapit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 2.4.4.2 Besonderheiten bei Personengesellschaften

Rz. 144 Bei Personengesellschaften tritt gemäß § 5a Abs. 4a Satz 1 EStG für Zwecke der Anwendung des § 5a EStG die Gesellschaft an die Stelle des Steuerpflichtigen. Sowohl der Antrag als auch seine Rücknahme sowie die Verwirklichung der übrigen Tatbestandsmerkmale des § 5a EStG können nur einheitlich durch und für die Gesellschaft, nicht aber durch bzw. für die einzelnen Mit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 11.3.4 Rückdeckungsversicherung

Wenn vor der Umwandlung eine Rückdeckungsversicherung bestand und diese Rückdeckungsversicherung auf die übernehmende Personengesellschaft übergeht, wird der Rückdeckungsanspruch in der Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft fortgeführt. Künftige Beitragszahlungen zur Rückdeckungsversicherung sind nach der BFH-Rechtsprechung[1] eine Entnahme aller Gesellschafter, soweit d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Statuswechsel von der e... / 8. Musterformulierungen zur Statusanmeldung

Bleifeld, RNotZ 2024, 209 (230 f.); Gustavus, Handelsregisteranmeldungen, 12. Aufl. 2024, A 20.18-20.20; Heckschen / Freier; Das MoPeG in der Notar- und Gestaltungspraxis, 1. Aufl. 2024, § 5 Rz. 81 f.; Krafka, Registerrecht, 12. Aufl. 2024, Rz. 2329 Anmeldung des Statuswechselsmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Statuswechsel von der e... / 3. Materiell-rechtliche Voraussetzungen des Rechtsformwechsels

Der Statuswechsel bezieht sich auf das Registerverfahren des Rechtsformwechsels. Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen sind davon unabhängig, sofern die Eintragung der neuen Rechtsform keine konstitutive Wirkung hat (s. Heckschen / Freier; Das MoPeG in der Notar- und Gestaltungspraxis, 1. Aufl. 2024, § 5 Rz. 14, Rz. 22 ff. zu den materiellrechtlichen Voraussetzungen). So...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.1 Geschäftsführer und Gesellschaftsbeteiligung

Rz. 35 Die BSG-Rechtsprechung zu den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern ist in den letzten Jahren zwar restriktiver geworden; im Sinne der Rechtsklarheit aber auch klarer. Die Rechtsprechung hat sich hin zu einer formalen Betrachtung entwickelt (zutreffend: Rossa-Heise, GmbH-StB 2023, 104, 106). Die sog. "Kopf und Seele"-Rechtsprechung – insbesondere auch mit der Betrachtu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.3.1 Kommanditbeteiligung

Die Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil ist rechtlich zulässig und für den Steuerberater wohl erlaubt, da er hier kein Kaufmann/Unternehmer wird (allerdings wird der Kommanditist als Gewerbetreibender i. S. d. GewO betrachtet).[1] Voraussetzung ist zudem, dass die Gesellschafterversammlung zugestimmt hat bzw. die Testamentsvollstreckerlösung im Gesellschaftsvert...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.3.2 Komplementäranteil an der KG bzw. OHG

Wird die Gesellschaft laut Gesellschaftsvertrag/Gesetz nur unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt, hat dies zur Folge, dass der gegen die Gesellschaft gerichtete Abfindungsanspruch durch den Testamentsvollstrecker zum Nachlass geltend gemacht wird. Wird die Gesellschaft aufgrund des Todes des Erblassers aufgelöst, wird der Erbe Mitglied der Abwicklungsgesellschaf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 119 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen, B+P 2018, 425. Beyme, Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern einer RA-GmbH – Sozialversicherungsrecht sticht Berufsrecht – Anm. zu: BSG, Urteil v. 28.6.2022, B 12 R 4/20 R, AnwBl BE 2023, 93. Cranshaw, Sozialversicherungspflicht von Mitgliedern der Vertretungsorgane ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 3.2 Ankündigung/Vorbereitung

Rz. 117 Die Prüfung erfolgt grundsätzlich nach vorheriger Ankündigung. Sie soll möglichst einen Monat und muss spätestens 14 Tage vor der Prüfung angekündigt werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann hiervon abgewichen werden (§ 7 Abs. 1 BVV). Bei Vorliegen besonderer Gründe (z. B. Betriebsaufgabe, Insolvenz, Verdacht auf Schwarzarbeit bzw. illegale Beschäftigung oder Bei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2.2 Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 3 EStG

Rz. 65 In der Literatur wurde früher z. T. die Auffassung vertreten, die GmbH & Co. sei wegen der Vermischung der beiden Grundtypen des deutschen Handelsrechts, nämlich der Personen- und Kapitalgesellschaft, insgesamt als Körperschaft einzustufen. Die höchstrichterliche Rspr. ist dieser Auffassung nicht gefolgt. Der Große Senat[1] hat vielmehr klar herausgestellt, dass eine ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.8.2 Einheitsgesellschaft

Rz. 50 Bei dieser Sonderform der GmbH & Co. werden die Anteile an der Komplementär-GmbH nicht von den Kommanditisten, sondern von der KG selbst gehalten.[1] Der Vorteil liegt darin, dass die Beteiligungsidentität bei Komplementär-GmbH und KG immer gewährleistet ist. Es bedarf also keiner besonderen und komplizierten Vereinbarungen in Gesellschaftsverträgen für den Fall von A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.8.8 Publikumsgesellschaft

Rz. 60 Die handelsrechtlichen Vorzüge der unkomplizierten Kapitalbeschaffung und des schnellen Gesellschafterwechsels sowie der steuerrechtliche Vorteil der unmittelbaren Einkünftezurechnung haben in der Vergangenheit zur Gründung immer größerer GmbH & Co. KG geführt. Die Größe bezieht sich dabei nicht nur auf das Vermögen oder den Geschäftsumfang der Personengesellschaft, s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.6.3.2 Beteiligung ohne Kapitaleinlage

Rz. 136 Für den Fall einer Beteiligung ohne Kapitaleinlage ist ein Gewinnanteil der Komplementär-GmbH angemessen, wenn er vollen Kostenersatz und eine ausreichende Vergütung für das Haftungsrisiko bietet. Dabei kann ein Gewinnzuschlag zum Kostenersatz nicht gefordert werden.[1] Ein Ersatz anderer, eigener Aufwendungen der Komplementär-GmbH, die nicht aus der Geschäftsführung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2.7 Fiktion eines Gewerbebetriebs

Rz. 79 Eine GmbH & Co. unterhält oftmals ein Gewerbe i. S. d. HGB und zugleich auch ein gewerbliches Unternehmen i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. § 15 Abs. 2 EStG. Aus diesem Grund erzielen ihre Gesellschafter, soweit sie zugleich als Mitunternehmer anzusehen sind, Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Rz. 79a Nach ständiger Rspr. besteht bei einer Personengesellschaft d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.1 Rahmenbedingungen

Rz. 1 Zu den wichtigsten Aufgaben der Betriebswirtschaft zählt es u. a., den Bestand eines Unternehmens für die Zukunft zu sichern. Dabei kommt es darauf an, einerseits erkannte Mängel zu beseitigen, andererseits vorhandene Stärken zu fördern. Für den Unternehmer ist damit regelmäßig der Wunsch verbunden, auch die materielle Vorsorge für die folgende Generation zu treffen. B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Wegfall der Voraussetzungen für die Anwendung der Vorschrift

Rz. 335 [Autor/Stand] Die Verhältnisse der Gemeinschaft können sich nach Gründung der Gemeinschaft nachhaltig derart ändern, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der Begünstigung nach § 13b EStG nicht mehr gegeben sind. Der Betrieb ist deshalb nicht mehr als ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, sondern als gewerblicher Betrieb anzusehen. Dem ist für die Grundsteu...mehr

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ZErb 05/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier Insolvenzrecht 5. Auflage, 2025 Luchterhand, ISBN 978-3-472-09832-4, 219 EUR Der umfangreiche und umfassende Kommentar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.2 Zuständigkeitsfragen

Tz. 245 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Zur zivilrechtlichen Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung gehört, dass diese von den dafür zuständigen Organen vorgenommen wird. So ist zB für die Änderung eines Anstellungsvertrags grds die Gesellschafterversammlung zuständig (Ausnahme bei abweichender Satzungsregelung). Wird ein Anstellungsvertrag ohne den notwendigen Beschl der Ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2.3 Mitunternehmerrisiko

Tz. 122 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 MU-Risiko bedeutet gesellschaftsrechtliche Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens. Dieses Risiko wird regelmäßig durch Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven des Gesellschaftsvermögens einschl des Geschäftswerts vermittelt (s Urt des BFH v 09.10.1986, BStBl II 1987, 124; v 13.07.1993, BStBl II 1994, 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.1 Grundsätze und Übersicht

Tz. 158 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die WG des Einbringungsgegenstands können für Zwecke des § 20 UmwStG einzeln nach den für die jeweiligen Sachen geltenden Vorschriften des Zivilrechts zum Eigentumsübergang (zB §§ 398ff, 413, 873, 925, 929ff BGB; Einigung und Übergabe bei beweglichen WG, Auflassung und Eintragung bei Grundstücken, Abtretung bei Forderungen, Verpflichtungsve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.4 Bewertung eines Forderungsverzichts

Tz. 60 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch verdeckte Einlagen iRe Forderungsverzichts sind auf Ebene der Empfänger-Kö mit dem Tw zu bewerten. Auf den Nennbetrag kommt es nicht an. Maßgeblich ist der Tw der Forderung im Verzichtszeitpunkt; s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307); s Urt des BFH v 29.07.1997 (BStBl II 1998, 652); und s Urt des BFH v 16.05.2001 (B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1 Ausschüttende Körperschaft

Tz. 36 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 VGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG sind nur bei Kö denkbar. Somit kommt eine vGA erst bei Gründung einer Kö in Betracht. Eine Vorgründungsgesellschaft erfüllt diese Voraussetzung noch nicht. Sie wird stlich als Pers-Ges (GbR, OHG) behandelt; s § 1 KStG Tz 105ff. Dies schließt es uE allerdings nicht aus, dass die (vertraglichen) Grundlagen für eine vG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Kosten für den Vermögensübergang (Einbringungskosten)

Ausgewählte Literaturhinweise: Orth, Umw-Kosten – Bilanzielle und stliche Behandlung, GmbHR 1998, 511; Patt, GewSt als Veräußerungskosten, EStB 2002, 285; Mühle, Stliche Behandlung von Umw-Kosten bei Unternehmenstransaktionen, DStZ 2006, 63; Stimpel, Behandlung von Umw-Kosten bei Verschmelzungen und Spaltungen bei Kap-Ges, GmbHR 2012, 199; Schmitz, Bilanzierung von GrESt bei Umst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Persönliche Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

Rz. 290 [Autor/Stand] Alle Gesellschafter oder Mitglieder der Gemeinschaft müssen Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sein. Es muss sich somit um aktive Land- und Forstwirte handeln. An der Gemeinschaft darf keine Person beteiligt sein, die selbst keine aktive land- und forstwirtschaftliche Betätigung ausübt. Andererseits kann sich auch eine land- und forstw...mehr