Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinnützigkeit

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 5. Gemeinnützigkeit

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Spenden / 4 Spendenempfänger und Spendenbescheinigung

Unter Berücksichtigung der Auslandsspenden kommen als Zuwendungsempfänger einer Spende in Betracht: eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle im Inland und in einem EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaat; ein vom Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannter inländischer Verein, wenn die Freistellung durch das Finanzamt nicht länger als 5 Jahre bzw. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Rechtsprechung

Tz. 40 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Mit der Thematik des Feststellungsbescheids befassen sich u. a. folgende Entscheidungen: Der Erlass eines Freistellungsbescheides für die Körperschaftsteuer eines Sportvereins und danach eines weiteren Körperschaftsteuerbescheides für dessen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist unzulässig. Der zweite Bescheid ist auch nicht...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Landschaftspflege/-schutz

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Die (der) Landschaftspflege/-schutz ist in den Bereich Natur- und Umweltschutz einzuordnen. Eine Ausrichtung hat an den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 1 BNatSchG zu erfolgen. Körperschaften, die derartige Zwecke fördern, können die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erlangen, wenn dies i. S. d. Bundesnaturschutzgese...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lehrwerkstätten

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Erziehung und Bildung sind gemeinnützige Zwecke nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO. Dienen Einrichtungen der Jugendhilfe, können Lehr- und Lehrlingswerkstätten die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erhalten. Jugendliche im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO (Anhang 1b) sind alle Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres (s. AEAO zu § 52...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 158. Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements v 10.10.2007, BGBl I 2007, 2332

Rn. 178 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Das BMF hat den Referentenentwurf für ein "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" vom 15.12.2006 (IV A 3 – S 1910 – 253/06) veröffentlicht, der Bundestag hat diesen mit im Weiteren zwei Änderungen am 06.07.2007 verabschiedet betrmehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Logen

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Bei Logen handelt es sich regelmäßig um Vereinigungen, die eine bestimmte Weltanschauung und Philosophie vertreten. Oft handelt es sich um lokal aktive Gemeinschaften in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, welche die persönliche Weiterentwicklung ihrer Mitglieder und dabei moralische Ideale wie Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit anstre...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kuranstalten

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Trägerkörperschaften von Kuranstalten können als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden, wenn ein abgrenzbarer Krankenhausteil vorhanden ist. Auf diesen Krankenhausteil kann § 67 AO (Anhang 1b) angewendet werden. Werden auch Urlaubsgäste aufgenommen, sind die Einnahmen, die aus dieser Vermietung erzielt werden, einem steuer...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Überprüfung der Steuerbefreiung im Dreijahresturnus und Erteilung eines Freistellungsbescheides

Tz. 8 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Steuerbegünstigte Körperschaften werden – wenn sie nicht wegen umfangreicher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Betätigungen partiell steuerpflichtig sind – im Allgemeinen nur in einem dreijährigen Turnus geprüft. D.h. wenn eine steuerbegünstigte Einrichtung keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b) unter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 80. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Kunst, Kultur und Stiftungen sowie zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz) vom 13.12.1990, BGBl I 90, 2775

Rn. 94 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ergänzend zum allgemeinen Ausbau der Vergünstigungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht durch das Vereinsfärderungsgesetz vom 18.12.1989 (vgl Rn 84b) soll durch das vorliegende Gesetz das private selbstlose Engagement auf dem Gebiet von Kunst und Kultur durch steuerliche Anreize gefördert werden. Die Gesetzesinitiative zielt darauf ab, pr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.4 Auswirkungen auf ehemals gemeinnützige Wohnungsunternehmen

Rz. 785 Abs. 3 hat besondere Auswirkungen auf ehemalige gemeinnützige Wohnungsunternehmen, die Organgesellschaften sind. Tatsächlich war dies auch der Anlass für die Regelung.[1] Bestätigt wird dies durch § 14 Abs. 3 S. 4 KStG, der eine ausdrückliche Sonderregelung (m. E. eine Klarstellung) für diese Stpfl. enthält. Rz. 786 Gemeinnützige Wohnungsunternehmen hatten die stillen...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liquidationsphase (AO-StB 2025, Heft 11, S. 368)

RA Dr. Oliver Cremers[*] Für die Körperschaften an sich, ihre Mitglieder/Gesellschafter, die Gläubiger, Förderer und Liquidatoren/Insolvenzverwalter stellt sich die Frage, wie die Liquidation einer Körperschaft – als zwangsläufig eintretende Abwicklungsphase – gemeinnützigkeitsrechtlich zu würdigen und ob insb. noch eine Steuerbegünstigung möglich ist. Der BFH wird demnächst...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / e) "Umwandlung" in eine gemeinnützige Förderkörperschaft

Förderkörperschaft: Mit Auflösung/Aufhebung wandelt sich daher eine einst operativ tätige, gemeinnützige Körperschaft in der Liquidationsphase automatisch immer zu einer "Förderkörperschaft" (§ 58 Nr. 1 AO). Die Vorschrift des § 58 Nr. 1 AO ist die gesetzliche Grundlage für klassische Förderkörperschaften (z.B. Fördervereine und -stiftungen). Danach können steuerbegünstigte ...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / a) Kohärenz zwischen gemeinnütziger Anlauf- und Abwicklungsphase

Steuerbegünstigten Körperschaften ist m.E. spiegelbildlich zu der gemeinnützigen Anlaufphase (vgl. hierzu BFH v. 23.7.2003 – I R 29/02, BStBl. II 2003, 930; Unger in Gosch, AO/FGO, § 51 AO Rz. 24 [Mai 2025]; Gebhardt, Steuerbefreiungen in der Anfangs- und Auslaufphase von Körperschaften, 2024, S. 96 ff.; AEAO Nr. 5 zu § 51 AO) auch eine notwendige Abwicklungsphase zuzubillig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnützigkeit in der Liq... / 2. Anhängige Revision beim BFH (V R 27/25)

In dem derzeit anhängigen Revisionsverfahren (V R 27/25) gegen das Urteil des FG Münster vom 29.11.2023 (13 K 1127/22 K, juris) wird der BFH nun erstmals Gelegenheit haben, sich grundlegend mit der Zulässigkeit einer gemeinnützigen Abwicklungsphase bzw. der Gemeinnützigkeitsfähigkeit im Liquidationszeitraum auseinanderzusetzen. Erste Instanz FG Münster: In dem erstinstanzlich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnützigkeit in der Liq... / 1. Ausgangspunkt

Kein Anfang ohne Ende: Jede gemeinnützige Körperschaft hat – ebenso wie jede voll steuerpflichtige Körperschaft – eine notwendige Anlauf- sowie eine Abwicklungsphase. Zu den Auswirkungen der Liquidation gemeinnütziger Körperschaften auf deren Gemeinnützigkeitsstatus äußern sich jedoch weder die AO noch die besonderen Einzelsteuergesetze (z.B. §§ 5 Abs. 1 Nr. 9, 11, 13 KStG, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnützigkeit in der Liq... / 3. Stellungnahme

a) Kohärenz zwischen gemeinnütziger Anlauf- und Abwicklungsphase Steuerbegünstigten Körperschaften ist m.E. spiegelbildlich zu der gemeinnützigen Anlaufphase (vgl. hierzu BFH v. 23.7.2003 – I R 29/02, BStBl. II 2003, 930; Unger in Gosch, AO/FGO, § 51 AO Rz. 24 [Mai 2025]; Gebhardt, Steuerbefreiungen in der Anfangs- und Auslaufphase von Körperschaften, 2024, S. 96 ff.; AEAO Nr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnützigkeit in der Liq... / II. Zulässigkeit einer gemeinnützigen Abwicklungsphase im Liquidationszeitraum?

1. Ausgangspunkt Kein Anfang ohne Ende: Jede gemeinnützige Körperschaft hat – ebenso wie jede voll steuerpflichtige Körperschaft – eine notwendige Anlauf- sowie eine Abwicklungsphase. Zu den Auswirkungen der Liquidation gemeinnütziger Körperschaften auf deren Gemeinnützigkeitsstatus äußern sich jedoch weder die AO noch die besonderen Einzelsteuergesetze (z.B. §§ 5 Abs. 1 Nr. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnützigkeit in der Liq... / f) Jedenfalls keine zehnjährige rückwirkende Aberkennung der Steuerbegünstigung

Selbst wenn man dies – unzutreffend – anders beurteilen wollte, würde die Gemeinnützigkeit der sich in Liquidation befindenden Körperschaft jedenfalls nicht rückwirkend für die letzten zehn Jahre wegfallen, sondern erst ex nunc mit Beginn der Liquidation (Fassung des Liquidationsbeschlusses). Anderenfalls hätte dies – aufgrund der damit verbundenen zehn Jahre rückwirkenden S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnützigkeit in der Liq... / III. Fazit

Der Umgang mit dem Gemeinnützigkeitsstatus einer Körperschaft ist mit Eintritt in das Liquidationsverfahren seit jeher mit offenen Fragen und Risiken verbunden. Die Liquidation einer steuerbegünstigten Körperschaft führt jedoch nicht automatisch zum Verlust der Gemeinnützigkeit, d.h. eine aufgelöste/aufgehobene Körperschaft kann auch im Liquidationszeitraum – bereits aufgrun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnützigkeit in der Liq... / d) Grundsatz der Vermögensbindung

"Letzter Akt" gemeinnütziger Mittelverwendung: Entscheidend gegen die Aberkennung des Gemeinnützigkeitsstatus im Liquidationszeitraum spricht der Grundsatz der gemeinnützigen Vermögensbindung (§§ 55 Abs. 1 Nr. 4, 61 AO). Der Grundsatz der Vermögensbindung betrifft den "letzten Akt" der gemeinnützigen Mittelverwendung (vgl. Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 6. A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnützigkeit in der Liq... / [Ohne Titel]

RA Dr. Oliver Cremers[*] Für die Körperschaften an sich, ihre Mitglieder/Gesellschafter, die Gläubiger, Förderer und Liquidatoren/Insolvenzverwalter stellt sich die Frage, wie die Liquidation einer Körperschaft – als zwangsläufig eintretende Abwicklungsphase – gemeinnützigkeitsrechtlich zu würdigen und ob insb. noch eine Steuerbegünstigung möglich ist. Der BFH wird demnächst ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. § 51 Abs. 3 AO – Gemeinnützigkeit eines in Landesverfassungsschutzberichten aufgeführten Vereins

Die Auswirkungen der Erwähnung einer Körperschaft in einem Verfassungsschutzbericht hat das FG Bremen übersichtlich dargestellt: Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen von der Körperschaftsteuer befreit, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung aus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnützigkeit in der Liq... / b) Gesetzliche und faktische Notwendigkeit einer Abwicklungsphase

Dass steuerbegünstigten Organisationen eine solche gemeinnützige Abwicklungsphase einzuräumen ist, gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass die Auflösung einer Körperschaft mitsamt Liquidation einerseits gesetzlich zwingend vorgesehen und andererseits notwendiger Teil des juristischen Lebens einer Körperschaft ist (dazu Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 6. Aufl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnützigkeit in der Liq... / c) Einheit der Rechtsordnung

Gleichlauf von Steuerrecht und Zivil-/Gesellschaftsrecht wäre sinnvoll: Ferner widerspricht es der Einheit der Rechtsordnung, die Liquidation einer gemeinnützigen Körperschaft im Steuerrecht als Anlass für eine (rückwirkende) Besteuerung zu nehmen, obwohl sie im Vereins-, Stiftungs- und Gesellschaftsrecht (vgl. z.B. für den Verein und die Stiftung §§ 47, 49 i.V.m. § 87c Abs....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnützigkeit in der Liq... / I. Einleitung

Schon seit geraumer Zeit erkennen Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur zu Recht an, dass gemeinnützige Organisationen in einer Anlaufphase , in der die gemeinnützige Zweckverwirklichung lediglich vorbereitet wird, steuerbegünstigt i.S.d. §§ 51 ff. AO sein können. Demgegenüber ist bislang höchstrichterlich immer noch nicht abschließend geklärt, ob dies spiegelbildlic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnütziges Wohnen nach ... / 7. Förderung der Allgemeinheit

Einen gemeinnützigen Zweck zu verfolgen heißt, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Der Katalog des § 52 Abs. 1 S. 1 AO soll sich diesem Obersatz unterordnen. In § 52 Abs. 2 S. 1 heißt es nämlich, die nachfolgend aufgeführten Einzelzwecke seien "unter den Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 AO" als Förderung der Allgemeinheit ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnütziges Wohnen nach ... / 5. Belegung mit Mietern, die die Kriterien nach Beginn des Mietverhältnisses nicht mehr erfüllen

Das Gesetz bestimmt, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mieter, die von § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 27 AO verlangt werden, nur zu Beginn des Mietverhältnisses vorliegen müssen. In der Begründung des Regierungsentwurfs wird ausdrücklich in Kauf genommen, dass sich im Lauf der Zeit eine Unterstützung von Personen ergibt, die die Kriterien der – bereits erweiterten – Hilfebedü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnütziges Wohnen nach ... / 8. Fazit

Die Suche von geeignetem Wohnraum, der günstig angemietet werden kann, ist ein häufiges und großes Problem. In der Vergangenheit, als Wohnraum sehr knapp war, wurde dieses Problem durch direkte Förderung des Wohnungsbaus gefördert. Günstige Kredite beispielsweise, die den Wohnungsbau unterstützten, liefen mit der Zeit aus. Die seit dem 1.1.2025 eingeführte Regelung in § 52 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / a) Grundsätzliche Zulässigkeit

Die Finanzierung von Investitionen im Bereich der Vermögensverwaltung mit Hilfe von zusätzlichen Fremdmitteln ist grundsätzlich zulässig (vgl. Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 6. Aufl. 2025 Rz. 5.130). Dabei dürfen die laufenden Zinsen nur aus den Erträgen der Vermögensverwaltung finanziert werden. Die Zahlung von Zinsen ist als Vergütung für die Nutzungsüberl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / 3. Vermögensverwaltung

Aus dem Umstand, dass die Stiftung in der Lage sein muss, die Förderung des Stiftungszwecks fortwährend aus den Erträgen des vorhandenen Stiftungskapitals zu finanzieren, der Verpflichtung zum Kapitalerhalt und aus seiner treuhänderischen Stellung erwächst für den Vorstand als eine seiner Kernaufgaben die Pflicht zur ordnungsgemäßen Vermögensbewirtschaftung (Weitemeyer in Mü...mehr

Beitrag aus der verein wissen
2026 heißt es: Aufgepasst! / 3.7 Photovoltaikanlagen

Aktuell kann die Installation einer Photovoltaikanlage die Gemeinnützigkeit gefährden. Es kann beispielsweise zu Problemen führen, wenn eine Anlage als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb geführt werden muss oder sich aus dem Betrieb Verluste ergeben, die aus dem steuerbegünstigten Vermögen gedeckt werden. Um Vereinen hier keine Steine mehr in den Weg zu legen, soll § 58 der Ab...mehr

Beitrag aus der verein wissen
2026 heißt es: Aufgepasst! / 3.6 E-Sport wird gemeinnütziger Zweck

Eine lange geführte Diskussion hat mit dem Steueränderungsgesetz 2025 ein Ende. Hier wird der Begriff des "E-Sports" eindeutig definiert und für gemeinnützig erklärt. In den Erläuterungen zu der Gesetzesänderung wird E-Sport im Sinne dieser Gesetzesanpassung folgendermaßen definiert: Ein Wettkampf zwischen menschlichen Personen in Computer- und Videospielen einschließlich mob...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2025 / 5 Zuwendungen → Zeilen 5–12

Überblick Der Vordruck unterscheidet 4 Arten von Zuwendungen: Parteizuwendungen (Zeile 7), Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (Zeile 8), Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung (Zeilen 9–12) und Zuwendungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke (Zeile 5). Begünstigt sind ggf. auch Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen im EU/EWR-Ausland (Ze...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der gemeinnützige Verein al... / 2.1 Was wird verlangt?

Es besteht bereits nach § 141 AO für Vereine und andere gemeinnützige Körperschaften die Verpflichtung, alles zu beachten, was die Erfüllung von Steuerpflichten angeht – somit in der Regel auch, eine jährliche Einnahmenüberschussrechnung zu erstellen. Zwar führt, wie nachfolgend erläutert, die erhaltene und vorhandene Gemeinnützigkeit bei Vereinen dazu, dass bestimmte Steuer...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der gemeinnützige Verein al... / 1 Zur Situation bei wirtschaftlicher Betätigung

Ein Verein möchte in "Eigenregie" eine oder mehrere Veranstaltungen mit verschiedenen Angeboten vor Ort oder im regionalen Umfeld durchführen. Der Grund hierfür besteht im nachvollziehbaren Bestreben, hierdurch weitere finanzielle Mittel zur Erfüllung des Vereinszwecks im laufenden Kalenderjahr zu beschaffen oder auch Teile aus dem erzielten Überschuss als gewisses Finanzpol...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.1 Antrag

Rz. 11 Grundsätzlich kann jedem Beteiligten (§ 69) Prozesskostenhilfe gewährt werden (vgl. zum Prozesskostenhilfeanspruch eines Beigeladenen: LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 19.6.2020, L 4 BA 4069/18). Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt die Stellung eines Antrags, der für jede Instanz gesondert zu stellen ist, voraus (§ 117 Abs. 1 ZPO). Antragsberechtigt sind nat...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (b) Abstellen auf den Pflichtteilsberechtigten

Rz. 369 Das Pflichtteilsrecht nach § 2303 BGB ist im Grunde Ausfluss der verfassungsrechtlichen Garantie einer Mindestbeteiligung des Pflichtteilsberechtigten am Nachlass des Erblassers (Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG).[1068] Dabei zielt der Pflichtteilsanspruch, wie bereits ausgeführt, darauf ab, den Pflichtteilsberechtigten wirtschaftlich (in Geld) so zu stellen, a...mehr

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§ 48 Vereine / 3. Gemeinnützigkeit

Rz. 33 Eingetragene Vereine können den Status der Gemeinnützigkeit erlangen, womit Steuervorteile (§ 52 AO) und die Möglichkeit verbunden sind, Spenden gegen steuerlich berücksichtigungsfähige Spendenquittungen zu vereinnahmen. Um die Gemeinnützigkeit beantragen zu können, gelten für den Zweck und die notwendigen Inhalte der Satzung besondere Vorschriften, die im Wesentliche...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / a) Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit

Rz. 84 Grundsätzlich sind die Errichtung und die Tätigkeit einer Stiftung mit unterschiedlichen steuerlichen Belastungen verbunden (Schenkungsteuer, Körperschaftsteuer etc.). Steuerbegünstigte Stiftungen (siehe Rdn 85 ff.), die steuerbegünstigte Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO verfolgen, d.h. gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke fördern, sind im Gegensatz dazu nach de...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / Literaturtipps

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§ 48 Vereine / VI. Muster: Protokoll der Gründungsversammlung

Rz. 41 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 48.2: Protokoll der Gründungsversammlungmehr

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§ 48 Vereine / Literaturtipps

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§ 48 Vereine / e) Satzung und einzelne Satzungsinhalte

Rz. 6 Die Rechtsverhältnisse innerhalb des Vereins werden in Ausübung der Vereinsautonomie durch die Satzung bestimmt, soweit nicht zwingendes Recht nach §§ 25 ff. BGB eingreift. Bestimmte, in § 40 BGB genannte Bestimmungen sind satzungsdispositiv. Im Übrigen sind die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 21 ff. BGB zwingend. Die Satzung mussmehr

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§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Verpflichtungsklage

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§ 40 Stiftungsrecht / 8. Unselbstständige Stiftung

Rz. 117 Seit geraumer Zeit wird der "Stiftungsfachmann" vermehrt auf die unkompliziert zu errichtende unselbstständige Stiftung angesprochen. Die unselbstständige Stiftung[139] (auch treuhänderische oder fiduziarische Stiftung genannt) ist keine juristische Person,[140] sondern eine Rechtsbeziehung des "Stifters" mit einem Treuhänder, durch das eine rechtsfähige Stiftung nac...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / IV. Anmerkungen zum Muster

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§ 40 Stiftungsrecht / III. Fachliche Beratung ist unerlässlich

Rz. 19 Das Stiftungszivilrecht und das Stiftungssteuerrecht sind zu kompliziert und zu komplex, als dass der Laie sich darin allein zurechtfinden könnte. Selbst unter Juristen und Steuerberatern findet man nur selten Stiftungsexperten, sodass auch sie üblicherweise einen Stiftungsfachmann als Zweitberater hinzuziehen, wenn aus der Mandantschaft der Wunsch auf Errichtung eine...mehr

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§ 48 Vereine / III. Checkliste: Gründung des eingetragenen Vereins

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§ 48 Vereine / III. Checkliste

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