Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinde

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 3.12 Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 12 Satz 2 EStG)

(1) 1Öffentliche Dienste leisten grundsätzlich alle Personen, die im Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen und hoheitliche (einschl. schlichter Hoheitsverwaltung) Aufgaben ausüben, die nicht der Dateienvorsorge zuzurechnen sind. 2Keine öffentlichen Dienste im Sinne dieser Vorschrift leisten hingegen Personen, die in der fiskalischen Verwaltung tätig...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 3.26 Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten (§ 3 Nr. 26 EStG)

Begünstigte Tätigkeiten (1) 1Die Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer haben miteinander gemeinsam, dass sie auf andere Menschen durch persönlichen Kontakt Einfluss nehmen, um auf diese Weise deren geistige und körperliche Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern. 2Gemeinsames Merkmal der Tätigkeit ist eine pädagogische Ausrichtung. 3Zu den begünstig...mehr

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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Kommentar 1. Neues BMF-Schreiben und Höhe des Entlastungsbetrags Das BMF hat seine aus 2007 stammenden Aussagen zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) überarbeitet. Neu sind insbesondere Ausführungen zur zeitanteiligen Gewährung des Entlastungsbetrags bei Trennung und Eheschließung, die auf die neuere BFH-Rechtsprechung zurückzuführen sind. Alleinerziehende ha...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Stiftungen (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 60 Nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erlischt die Steuer, wenn zu einem steuerpflichtigen Erwerb gehörende Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung bestimmten Gebietskörperschaften (Bund, Land, inländische Gemeinden bzw. einen Gemeindeverband) oder bestimmte Stiftungen zugewendet werden. Die Vorschrift soll Erwerber ermutigen, die...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.5.2 Grundstückserwerb aufgrund freigebiger Zuwendung unter Lebenden (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 40 Das Vorliegen einer freigebigen Zuwendung i. S. d. ErbStG setzt – objektiv betrachtet – die Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden und – subjektiv gesehen – den Willen des Zuwendenden zur Freigebigkeit voraus. Der erbschaftsteuerliche Schenkungsbegriff deckt sich damit nicht mit dem bürgerlich-rechtlichen Begriff der Schenkung, die lediglich verlangt, d...mehr

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Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 6 Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften und für Einkreisungen

Rz. 20 Mit Art. 26 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (AmtshilfeRLUmsG) v. 26.6.2013 (BGBl I 2013, 1809) wurde durch eine Neufassung des § 4 Nr. 4 GrEStG eine Grunderwerbsteuerbefreiung für Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften und für die Aufhebung der Kreisfreiheit von Gemeinden in das GrESt...mehr

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Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 1 Erwerbsvorgänge zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Nr. 1)

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 1 GrEStG sind Grundstücksübertragungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus Anlass des Übergangs von Aufgaben oder aus Anlass von Grenzänderungen befreit. Trotz des Wortlauts der Vorschrift, nach der nur gefordert wird, dass das Grundstück von einer auf die andere "juristische Person" übergeht, müssen sowohl der Veräußerer als auch de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einem Blockheizkraftwerk

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Auslegung von Art. 16 und Art. 74 MwStSystRL zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Handelt es sich um die "Entnahme eines Gegenstands durch einen Steuerpflichtigen aus seinem Unternehmen ... als unentgeltliche Zuwendung" i.S. von Art. 16 MwStSystRL, wenn ein Steuerpflichtiger Wärme aus seinem Unternehmen unentgeltlich an einen andere...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.10 Ehrenamtliche Tätigkeit/Ehrenbeamte

Rz. 127 Weder das Rechtsverhältnis als Ehrenbeamter als solches noch dessen Rechtsstellung als Organ oder Mitglied eines Organs einer juristischen Person des öffentlichen Rechts mit eigenen gesetzlichen Befugnissen noch die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung ohne Bezug zu einem konkreten Verdienstausfall schließen ein versicherungspflichtiges und beitragspflichti...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.3 Deutsche Auslandsbedienstete (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. c)

Rz. 50 § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. c ErbStG ist teilweise an § 1 Abs. 2 EStG angelehnt; im Einzelnen kann auf die für § 1 Abs. 2 EStG maßgeblichen Grundsätze zum erfassten Personenkreis zurückgegriffen werden.[1] Unbeschränkt steuerpflichtig aufgrund Inländereigenschaft sind danach deutsche Staatsangehörige und die zu ihrem Haushalt gehörenden Angehörigen[2], die im Inland w...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.4 Ausländische Steuer; Entsprechensklausel

Rz. 35a Anrechenbar ist nach § 21 Abs. 1 S. 1 ErbStG nur eine ausländische Steuer, die der deutschen Erbschaftsteuer entspricht. Gegenstand dieser ausländischen Steuer muss das Auslandsvermögen[1] sein. Die Höhe des Auslandsvermögens ist vom Erwerber nachzuweisen (§ 21 Abs. 3 ErbStG). Rz. 36 Die von § 21 Abs. 1 S. 1 ErbStG vorausgesetzte Heranziehung des Erwerbers "in einem a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 1.2 Verfassungs- und europarechtliche Fragen

Rz. 5 Die Einführung einer Option zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft wirft verschiedene verfassungsrechtliche Fragen auf, die im Ergebnis m. E. aber nicht zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzes führen. Gleichheitsrechtlich bedenklich könnte sein, dass nach § 1a Abs. 1 S. 1 KStG nur Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften zur Option berechtigt sind...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Einzelfälle

Rz. 118 Unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG fallen auch [1]: die Bestellung eines Erbbaurechts an einem Erbbaugrundstück[2] sowie der Anspruch auf Abtretung eines Anspruchs auf Bestellung eines Erbbaurechts[3], die Übertragung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück (bei der Übertragung von hälftigem Miteigentum ist der jeweilige Miteigentümer Leistungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Umsätze, die unter das GrEStG fallen

Rz. 15 § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG beruht auf Art. 12, Art. 131 i. V. m. Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und Buchst. k und Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 9 MwStSystRL. Nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten – obligatorisch – die Lieferung von anderen Gebäuden oder Gebäudeteilen und dem dazugehörigen Grund und Boden als den in Art. 12 Abs. 1 Buch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Option zur Steuerpflicht und Bemessungsgrundlage

Rz. 99 Wenn bei einem nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG an sich steuerfreien Grundstücksumsatz gem. § 9 Abs. 1 UStG auf die Steuerbefreiung verzichtet wird, muss die Bemessungsgrundlage für den Umsatz festgelegt werden. Hier stellt sich die Frage, ob und inwieweit die GrESt in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist. Der BFH hatte in seinem Urteil v. 10.7.1980[1] für den Fall,...mehr

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§ 38 Auslagen / 1. Überblick

Rz. 79 Die gesetzliche Vergütung für Geschäftsreisen des Anwalts richtet sich nach den Nrn. 7003 ff. VV i.V.m. Vorbem. 7 Abs. 2 u. 3 VV. Geregelt ist Folgendes: Rz. 80 Nr. 7003 VV – Erstattung der Fahrtkosten bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs: Die Kosten für die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs sind stets zu erstatten. Der Anwalt kann grundsätzlich nicht darauf verwiese...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / e) Umfang der zu übernehmenden Kosten bei einer Beiordnung zu den "Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassen Anwalts"

Rz. 94 Ist der Anwalt nur eingeschränkt "zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts" beigeordnet worden, dann sind die Reisekosten insoweit zu übernehmen, als sie bei Beauftragung eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts angefallen wären. Dabei ist auf die höchstmögliche Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks abzustellen.[57] Maßgebend ist ...mehr

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§ 11 Fahrbahnverschmutzungen / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 16 Die Revision hatte Erfolg. Allerdings verneinte das Berufungsgericht zutreffend einen eigenen Anspruch der Firma D. gegen die Beklagten aus Geschäftsführung ohne Auftrag auf Aufwendungsersatz gemäß §§ 677, 683 S. 1 BGB. Rz. 17 Beruht die Verpflichtung des Geschäftsführers auf einem wirksam geschlossenen Vertrag, der die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insb...mehr

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§ 11 Fahrbahnverschmutzungen / a) Der Fall

Rz. 13 Die Klägerin verlangte aus abgetretenem Recht der Gemeinde B. Ersatz der Kosten für die Beseitigung einer Ölspur. Rz. 14 Der Beklagte zu 1 war Halter eines bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversicherten Traktors, der bei einer Panne Hydrauliköl verlor. Dadurch wurde die im Eigentum der Gemeinde stehende Straße im Bereich der Ortsdurchfahrt verunreinigt. Nachdem die stä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Gemischter Vertrag

Rz. 60 Ein gemischter Vertrag liegt vor, wenn er sowohl die Merkmale einer Vermietung/Verpachtung als auch die Merkmale anderer Leistungen, d. h. Elemente der Nutzungsüberlassung an anderen Gegenständen als Grundstücken oder aufgrund anderer Rechtsbeziehungen enthält. Die verschiedenen Merkmale müssen in dem Vertrag jedoch so stark vertreten sein, dass jedes Element umsatzst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Umfang der Steuerbefreiung – Nebenleistungen

Rz. 110 Zu den nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG steuerfreien Vermietungs- bzw. Verpachtungsleistungen gehören auch die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Nebenleistungen.[1] Die Nebenleistungen sind Leistungen, die im Vergleich zu Grundstücksvermietungen bzw. -verpachtungen nebensächlich sind, mit ihnen eng zusammenhängen und in ihrem Gefolge ü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Systematische Überlegungen

Rz. 5 Mit § 3 Abs. 1b UStG, der die Steuerbarkeit unentgeltlicher Wertabgaben aus einem Unternehmen bezüglich körperlicher Gegenstände regelt – die unentgeltliche Wertabgabe in Form von Dienstleistungen normiert der gleichfalls ab dem 1.4.1999 geltende § 3 Abs. 9a UStG [1] –, hat der deutsche Gesetzgeber die (spätestens) seit dem Urteil des EuGH v. 27.6.1989[2] fällige Anpass...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unentgeltliche Zuwendungen aus unternehmerischen Gründen(§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 45 Mit § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG ist zum 1.4.1999 ein für das deutsche Umsatzsteuerrecht weitgehend neuer Tatbestand geschaffen worden: die unentgeltliche Zuwendung von vorsteuerentlasteten Gegenständen aus unternehmerischen Gründen . Mit ihm soll der unversteuerte Letztverbrauch umfassend vermieden werden, und zwar auch dann, wenn unternehmerische Zwecke mit der Zuwend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 ABC der Vertragsgestaltungen

Rz. 68 Abbauverträge: Verträge, durch die der Grundstückseigentümer einem anderen gestattet, die im Grundstück vorhandenen Bodenschätze (z. B. Kohle, Sand, Bims, Kies, Kalk, Torf usw.) abzubauen, sind i. d. R. als Pachtverträge über Grundstücke anzusehen.[1] Das gilt auch, wenn das Entgelt nicht zeit-, sondern mengenbezogen ist, also nach der Abbaumenge bemessen wird.[2] Die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Verpachtung

Rz. 39 Durch den Pachtvertrag verpflichtet sich der Verpächter zur Gewährung des Gebrauchs- und Fruchtgenusses einer Sache oder eines Rechts während der Pachtzeit, der Pächter verpflichtet sich zu einer Gegenleistung.[1] Vom Mietvertrag unterscheidet sich der Pachtvertrag also dadurch, dass der Verpächter nicht nur den Gebrauch des Pachtgegenstands, sondern auch dessen Fruch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.1 Aufteilungsgebot

Rz. 170 Nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG ist auch die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), steuerpflichtig. Dies gilt auch dann, wenn die Betriebsvorrichtungen wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind. Dieses Aufteilungsgebot soll auch keine Einbeziehung der Überlassung vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Entnahme von Gegenständen (§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 13 § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG regelt die Entnahme von Gegenständen durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen. Dieser Tatbestand ist nach dem gesetzgeberischen Willen identisch mit dem, der bis Ende März 1999 in § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG geregelt war mit folgendem Wortlaut: Zitat Eigenverbrauch liegt vor, wenn ei...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 5 Hebeberechtigung der Gemeinde (§ 35a Abs. 3 GewStG)

Rz. 43 Nach § 35a Abs. 3 GewStG ist die Gemeinde zur Erhebung der GewSt auf einen Reisegewerbebetrieb berechtigt, in der sich der Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit im jeweiligen Ez befindet. Der Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit befindet sich nach § 35 Abs. 1 S. 1 GewStDV in der Gemeinde, von der aus die gewerbliche Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird. Das ist nach ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Das GewStG unterscheidet zwischen stehenden Gewerbebetrieben und Reisegewerbebetrieben, wobei ein Gewerbebetrieb gewerbesteuerlich entweder nur ein stehender Gewerbebetrieb oder nur ein Reisegewerbebetrieb sein kann. Stehender Gewerbebetrieb ist nach § 1 GewStDV jeder Gewerbebetrieb, der kein Reisegewerbebetrieb i. S. d. § 35a Abs. 2 GewStG ist. In diesem Zusammenhang ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 6 Verlegung von Betriebsstätten (§ 30 GewStDV)

Rz. 35 Die reine Verlegung von Betriebsstätten führt hinsichtlich der GewSt-Vorauszahlungen nicht zu einer Aufspaltung des Zerlegungsanteils auf die alte und die neue Gemeinde. Wird eine Betriebsstätte in eine andere Gemeinde verlegt, sind die GewSt-Vorauszahlungen in dem Umfang, wie sie in dem Vorauszahlungsbescheid festgelegt worden sind, von dem Fälligkeitszeitpunkt an, d...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 6 Zerlegung (§ 35a Abs. 4 GewStG)

Rz. 46 Bei Reisegewerbebetrieben ist – ebenso wie bei stehenden Gewerbebetrieben – für die Festsetzung und Zerlegung des GewSt-Messbetrags das Betriebsfinanzamt nach § 22 Abs. 1 S. 1 AO zuständig. Betriebsfinanzamt ist dabei nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 AO das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet. Bei Reisegewerbebetrieben ist dies i. d. R. das Finanzamt ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.3 Anpassung der Vorauszahlungen (§ 19 Abs. 3 S. 1 und 2 GewStG)

Rz. 15 Nach § 19 Abs. 2 GewStG ist für die Höhe der GewSt-Vorauszahlungen grundsätzlich die GewSt-Schuld der letzten GewSt-Veranlagung maßgebend. Da aber die Summe der GewSt-Vorauszahlungen der endgültigen GewSt für den Ez entsprechen soll, für den sie erhoben wird, lässt es § 19 Abs. 3 S. 1 GewStG zu, die GewSt-Vorauszahlungen an die GewSt anzupassen, die für den entspreche...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.5 Festsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 21 Festzusetzen sind die GewSt-Vorauszahlungen durch Vorauszahlungsbescheid.[1] Der Vorauszahlungsbescheid ist schriftlich bzw. elektronisch zu erteilen.[2] Er muss neben den zu leistenden GewSt-Vorauszahlungen und Vorauszahlungsterminen auch den Betrieb, für den die GewSt-Vorauszahlungen zu leisten sind und den Steuerschuldner angeben. Im Hinblick auf die GewSt-Vorausza...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4 GewSt-Messbescheid für Vorauszahlungszwecke (§ 19 Abs. 3 S. 3 und 4 GewStG)

Rz. 27 Die FÄ können nach § 19 Abs. 3 S. 3 GewStG in den Fällen von § 19 Abs. 3 und 4 GewStG einen Bescheid über die Festsetzung des GewSt-Messbetrags für Vorauszahlungszwecke erlassen.[1] Dies gilt für die erstmalige Festsetzung wie für die Anpassung von GewSt-Vorauszahlungen. Möglich ist dies bis zum Ende des 15. auf den Ez folgenden Kalendermonats. Auf Antrag des Stpfl. t...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 5 Erstattungsanspruch (§ 20 Abs. 3 GewStG)

Rz. 12 Übersteigen die GewSt-Vorauszahlungen die GewSt-Schuld, ist der sich daraus ergebende Erstattungsanspruch durch Aufrechnung oder Zurückzahlung auszugleichen. Fällig wird der Erstattungsanspruch nach § 20 Abs. 3 GewStG mit der Bekanntgabe des GewSt-Bescheids. Folglich müssen die Gemeinden die zu viel gezahlte GewSt nach der Bekanntgabe des GewSt-Bescheids unverzüglich ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 4 Ausstehende Vorauszahlungen und Abschlusszahlung (§ 20 Abs. 2 GewStG)

Rz. 10 § 20 Abs. 2 GewStG regelt die Fälligkeit von ausstehenden Zahlungen auf die geschuldete GewSt. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen ausstehenden GewSt-Vorauszahlungen einerseits und ausstehender GewSt-Abschlusszahlung andererseits. Unter der GewSt-Abschlusszahlung ist der Betrag zu verstehen, um den die von der Gemeinde festgesetzte GewSt-Schuld die von ihr festgeset...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 § 20 GewStG ist Teil des Erhebungsverfahrens und regelt die Abrechnung über die GewSt-Vorauszahlungen. Geregelt werden kann diese aber auch durch einen – formfrei möglichen – Verrechnungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Steuerschuldner.[1] Rz. 3 Nach § 20 Abs. 1 GewStG sind die für einen Ez entrichteten GewSt-Vorauszahlungen auf die GewSt-Schuld für diesen Ez anzur...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 5 Zerlegungsbescheid für Vorauszahlungszwecke (§ 29 GewStDV)

Rz. 32 Setzt das FA nach § 19 Abs. 3 S. 3 GewStG einen GewSt-Messbetrag für Vorauszahlungszwecke fest, braucht bei Unternehmen mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden grundsätzlich kein Zerlegungsbescheid für Vorauszahlungszwecke erteilt zu werden.[1] Vielmehr können die hebeberechtigten Gemeinden an dem GewSt-Messbetrag in demselben Verhältnis beteiligt werden, nach dem d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.4.9 Privilegierungstatbestände

Rz. 30 Die §§ 55a und 55b GewO nennen einzelne Privilegierungstatbestände, unter deren Voraussetzungen der Gewerbetreibende keiner Reisegewerbekarte bedarf. Bei gemischten Tätigkeiten ist hinsichtlich der Frage, ob eine Reisegewerbekarte erforderlich ist oder nicht, auf den Schwerpunkt der Leistung abzustellen. Wird nach § 55a bzw. § 55b GewO keine Reisegewerbekarte benötigt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 § 19 GewStG regelt die Fälligkeit, Höhe und Festsetzung von GewSt-Vorauszahlungen. GewSt-Vorauszahlungen stellen das zeitnahe und stetige Aufkommen an GewSt sicher. Auch sollen Liquiditätsprobleme beim Steuerschuldner vermieden werden, die sich im Hinblick auf die Zusammenballung von Steuerzahlungen aufgrund einer Veranlagung ergeben können. Das Vorauszahlungssystem de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3 Anrechnung der Vorauszahlungen (§ 20 Abs. 1 GewStG)

Rz. 6 Die GewSt-Vorauszahlungen werden nach § 20 Abs. 1 GewStG auf die endgültig geschuldete GewSt angerechnet. Die endgültig geschuldete GewSt ergibt sich aus dem GewSt-Bescheid für den entsprechenden Ez. Auf diese GewSt-Schuld sind die für den jeweiligen Ez tatsächlich geleisteten GewSt-Vorauszahlungen anzurechnen. Hierzu gehören auch freiwillig geleistete GewSt-Vorauszahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistung... / 3.1 Freistellungsbescheinigung

Antrag des leistenden Unternehmers beim zuständigen Finanzamt Antrag Der leistende Unternehmer kann bei dem für ihn zuständigen Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung beantragen. Der Antrag ist an keine Form gebunden. Normalerweise senden die Finanzämter vor dem Erteilen der Bescheinigung dem Antragsteller einen Fragebogen zu. Darin sind neben den allgemeinen Angaben zum Un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.1 Zeitpunkte und Zeiträume der Vorauszahlungen (§ 19 Abs. 1 GewStG)

Rz. 8 Nach § 19 Abs. 1 S. 1 GewStG sind GewSt-Vorauszahlungen vierteljährlich zu leisten, und zwar jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Die genannten Termine sind zwingend. Andere Zahlungszeitpunkte können von den Gemeinden nicht festgesetzt werden.[1] Zwar hat die Bundesregierung nach § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. g GewStG die Möglichkeit, andere Vorauszahlungstermine für...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundsteuer

Schrifttum: Altemeier, Grundsteuerreform – Lösung der Probleme aus Sicht eines Bewertungspraktikers, DStZ 2021, 382; Arning, Das Niedersächsische Grundsteuergesetz im Bund-Länder-Vergleich, NdsVBl 2022, 33; Bahn, Bayerisches Grundsteuergesetz im Lichte der Steuergerechtigkeit und Verfassungsmäßigkeit, NWB 2022, 1484; Bräutigam, Grundsteuerreform – von der künftigen Diversität...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zweiter Hausstand am Ort der ersten Tätigkeitsstätte

Rn. 720 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zum Tatbestand der doppelten Haushaltsführung gehört ferner, dass der StPfl am Ort der ersten Tätigkeitsstätte eine zweite Wohnung unterhält und von dort aus seiner beruflichen Tätigkeit nachgeht. Der Ort der ersten Tätigkeitsstätte (bis VZ 2013 Beschäftigungsort) ist nach st Rspr weit auszulegen, so dass darunter insbesondere nicht nur die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / III. Mehrstufiges Grundsteuer-Verfahren in den abweichenden Ländern

Rz. 32 [Autor/Stand] Das Grundsteuer-Verfahren ist im Bund und 15 Ländern dreistufig ausgestaltet[2]: In der ersten Stufe erlässt das Lage-Finanzamt[3] den sog. Grundsteuerwertbescheid (§ 219 BewG) und darauf aufbauend als Folgebescheid (§ 171 Abs. 10 AO) den sog. Grundsteuermessbescheid (§ 16 GrStG). Auf der dritten Stufe erlässt (abgesehen von den Stadtstaaten)[4] die Geme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / VI. Abweichungen beim Sonderhebesatz für baureife Grundstücke

Rz. 26 [Autor/Stand] Die sog. Grundsteuer C soll den Kommunen die Möglichkeit geben, ab 1.1.2025 durch abweichende Hebesätze für baureife Grundstücke ein Anreiz für die Bebauung zu setzen (dazu VerfR GrStG Rz. 35 m.w.N.). Die abweichenden Länder modifizieren zum Teil den Sonderhebesatz für baureife Grundstücke (§ 25 Abs. 5 GrStG; s. im Einzelnen § 5 LGrStG Hamb., dazu LGrStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / III. Keine Fernwirkung auf die Verwaltungskompetenz

Rz. 19 [Autor/Stand] Die Verwaltungskompetenz für die Grundsteuer liegt beim Land und der Gemeinde (s. VerfR GrStG Rz. 16). Abweichende Länder wie Hamburg schließen sogar die Anwendbarkeit von Rechtsverordnungen des Bundes als administrative Rechtsetzung für die Grundsteuer B und C aus (§ 11 Abs. 3 LGrStG Hamb.; zu dieser Sicherung eines "souveränen Kompetenzzugriffs" s. LGr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / II. Abweichungsfolgen und demokratische Verantwortung

Rz. 5 [Autor/Stand] Für unternehmerische wie private Grundstückseigentümer mit Grundbesitz in mehreren Ländern ist die Föderalisierung der Grundsteuer mit unterschiedlichen Landesregelungen eine Herausforderung, die mit erhöhtem Steuerdeklarationsaufwand und gesteigerten Befolgungskosten verbunden ist. Die Abkehr von der einheitlichen Bemessung der Grundsteuer und ihrer verf...mehr