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Geldwäsche



Euroscheine an Waescheleine
Euroscheine an Waescheleine
Strafverteidigerprivileg

Berufsfreiheit der Strafverteidiger verlangt einschränkende Geldwäsche-Auslegung

Strafverteidiger erhalten ihre Honorare meist von denen, die sie verteidigen – und das sind nicht selten Verbrecher. Da liegt der Verdacht nahe, dass es auch aus einer rechtswidrigen Tat stammen kann. Dennoch macht der Verteidiger sich durch die Annahme des Honorars nicht grundsätzlich strafbar. Vielmehr gilt für sie aus Gründen der Berufsfreiheit eine einschränkende Auslegung des Geldwäschetatbestandes.