Fachbeiträge & Kommentare zu Fristlose Kündigung

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 2 Ordentliche oder außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung?

Grundsätzlich: Ordentliche krankheitsbedingte Kündigung Die krankheitsbedingte Kündigung wird in aller Regel als ordentliche Kündigung ausgesprochen. Ausnahmsweise: Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung Ist eine ordentliche Kündigung durch Tarifvertrag ausgeschlossen, kann der Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung ausnahmsweise in Betracht kommen. Gleiches gilt, w...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Verfahren

Rz. 11 Das arbeitsgerichtliche Bestellungsverfahren wird im Beschlussverfahren auf Antrag entschieden.[1] Zuständig für das Verfahren ist ausschließlich das Arbeitsgericht am Betriebssitz.[2] Antragsberechtigt sind mindestens 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs.[3] Diese Arbeitnehmer müssen während des Verfahrens antragsberechtigt bleiben. Insofern unterscheidet sich...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 7 Erfolgt die Vergütung nach Zeitabschnitten i.S.v. Satz 2, liegt eine kalendermäßig bestimmte Leistungszeit vor. Kommt der Arbeitgeber seiner Zahlungspflicht am Ende des Zeitabschnitts nicht rechtzeitig nach, gerät er somit auch ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).[1] Der Verzug beginnt am darauffolgenden Tag und kann zu einem Schadensersatzanspruch gem. §§ ...mehr

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Cannabis / 7 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Gilt ein betriebliches Verbot für den Konsum von Cannabis und verstößt der Arbeitnehmer dagegen, stellt das eine Pflichtverletzung dar, die der Arbeitgeber mit einer Abmahnung oder einer Kündigung sanktionieren kann. Auch wenn kein betriebliches Cannabisverbot gilt, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, nicht berauscht, sondern klar zur Arbeit zu erscheinen. Verstößt er gegen d...mehr

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Trennungsprozesse von Mitar... / 2.3 Wahl der geeigneten Trennungsoption

Wie zuvor erwähnt, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Trennung. So kann ein Unternehmen Zeitverträge von Mitarbeitern auslaufen lassen und diese nicht mehr verlängern. Eine weitere Option sind Kündigungen. Dabei ist zwischen ordentlichen Kündigungen, Änderungskündigungen und außerordentlichen Kündigungen zu unterscheiden. Darüber hinaus kann eine Trennung mithilfe eines ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.6 Verzichtswirkung gegenüber Krankenversicherungsträgern

Rz. 28 Problematisch ist ein Verzicht des Arbeitnehmers auf den Entgeltfortzahlungsanspruch dann, wenn dies – etwa im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder infolge der Nichtgeltendmachung bei vertraglich vereinbarten Ausschlussfristen – zulasten der Krankenversicherung geschieht. Hier ist wegen der Vorschrift des § 115 Abs. 1 SGB X nicht nur das Verhältnis Arbeitnehmer – Arbe...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.4 Vertragswidriger Gebrauch, Störung des Hausfriedens

Rz. 24 Die Nutzung der Wohnung zu Gewerbezwecken ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters kann zur ordentlichen Kündigung berechtigen. Umgekehrt kann auch die Nutzung von Räumen, die als "Lager- und Abstellraum" vermietet worden sind, dauerhaft als Wohnung eine – nach Abmahnung sogar fristlose – Kündigung rechtfertigen (AG Bielefeld, Urteil v. 28.3. 2017, 407 C 111/16, ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Schuldhafte, nicht unerhebliche Vertragsverletzung – § 573 Abs. 2 Nr. 1

Rz. 9 Der Vermieter hat gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 ein "berechtigtes Interesse" an der fristgemäßen Beendigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Daneben hat der Vermieter gemäß §§ 543, 569 die Möglichkeit, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Die fristgemäße Kündigung schließt die fristlose Kündi...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.2 Ständig unpünktliche Mietzahlung

Rz. 20 Eine ständige unpünktliche Mietzahlung, d. h. Zahlung jeweils erst nach dem Fälligkeitstermin, kann zur fristlosen Kündigung nach § 543 führen, auch wenn kein die fristlose Kündigung nach § 543 rechtfertigender Rückstand erreicht wird. Neben der Möglichkeit der fristlosen Kündigung besteht aber auch das Recht der fristgemäßen Kündigung wegen ständig unpünktlicher Miet...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.1 Zahlungsverzug

Rz. 15 Da die Miete i. d. R. – entweder kraft Gesetzes (§ 556b Abs. 1 BGB) oder kraft vertraglicher Vereinbarung – zu fest bestimmten Terminen zu zahlen ist, kommt der Mieter auch ohne Mahnung in Verzug. Ist die Miete bei einem vor dem 1.9.2001 abgeschlossenen Vertrag mangels abweichender Vereinbarung im Nachhinein fällig, so begründen die Parteien jedenfalls dann konkludent...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Verschulden

Rz. 13 § 573 Abs. 2 Nr. 1 setzt ein Verschulden des Mieters voraus (LG Berlin II, Urteil v. 5.3.2024, 67 S 179/23, GE 2024, 501); er hat Vorsatz und jede Fahrlässigkeit i. S. v. § 276 zu vertreten. Der Mieter muss sich insoweit entlasten (BGH, Urteil v. 13.4.2016, VIII ZR 39/15, GE 2016, 1083; a. A. LG Berlin II, Urteil v.5.3. 2024, 67 S 179/23, GE 2024, 501). Bei Schuldunfäh...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines – Anwendungsbereich

Rz. 1 § 573 ist eine der wichtigsten Kündigungsschutzvorschriften des sozialen Mietrechts zugunsten des Wohnraummieters. Ein Wohnraummietverhältnis kommt regelmäßig auch dann zustande, wenn eine Miteigentümergemeinschaft gemeinschaftliche Räume einem ihrer Mitglieder vertraglich gegen Entgelt zur alleinigen Nutzung überlässt (BGH, Urteil v. 25.4.2018, VIII ZR 176/17, WuM 201...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.3 Unbefugte Gebrauchsüberlassung

Rz. 22 Gemäß § 540 ist es dem Mieter untersagt, die Mietsache ohne Berechtigung einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiterzuvermieten. Die unbefugte Gebrauchsüberlassung der Mietsache an einen Dritten kann daher zur fristlosen Kündigung nach § 543 berechtigen. Daneben besteht auch das Recht der fristgemäßen Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1. Kündigungsbegründend ist...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.5 Abmahnerfordernis

Rz. 26 Nach dem Wortlaut des § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 ist eine vorherige Abmahnung keine Wirksamkeitsvoraussetzung einer ordentlichen Kündigung. Dementsprechend ist für die ordentliche Kündigung wegen nicht unerheblicher Vertragsverletzung auch grundsätzlich keine Abmahnung erforderlich. Allerdings kann der Abmahnung für die Kündigung ausnahmsweise insofern Bedeutung zukommen, ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Erheblichkeit

Rz. 11 Jede Pflichtverletzung des Mieters muss ferner erheblich sein. Dazu sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (LG Berlin, Urteil v. 16.6.2016, 67 S 125/16, ZMR 2016, 695; LG Berlin, Urteil v. 6.10.2016, 67 S 203/16, WuM 2016, 734; LG Berlin, Urteil v. 29.11.2016, 67 S 329/16, GE 2017, 49). Pflichtverletzungen, die die Rechte des Vermieters nur geringfü...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Hinweis Mietvertrag auf unbestimmte Zeit § 580a, der gesetzliche Kündigungsfristen für den Fall vorsieht, dass vertraglich keine Kündigungsfristen vereinbart worden sind, gilt grds. für Mietverhältnisse, die auf unbestimmte Zeit eingegangen sind. Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit enden grds. mit dem Ablauf der Zeit, für die sie eingegangen sind (§ 542 Abs. 2). Die Kündi...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter und Verwaltervert... /   Restvergütung

Bekomme ich Probleme, wenn ich mir bei Abberufung noch für die restlichen 6 Monate bei fehlender Kündigung das Verwalterhonorar vom Konto der GdWE abbuche, bevor ich alles an den Nachfolger übergebe? Sie haben einen Anspruch auf eine Vergütung bis zum Ende Ihres Vertrags. Sind Sie berechtigt, ihre künftige Vergütung abzubuchen und endet der Verwaltervertrag erst sechs Monat...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist (Abs. 4)

Rz. 14 § 580a Abs. 4 erklärt die jeweils längsten Kündigungsfristen, die für eine ordentliche Kündigung gelten, auch für eine außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist für anwendbar. Bei der Geschäftsraummiete spielt das keine Rolle, da es dort nur eine Frist gibt. Bedeutsam ist es bei der Grundstücks- und Raummiete, wo in allen Fällen die Frist des § 580a Abs. 1 Nr....mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift übernimmt § 568 a. F. Der Gesetzgeber sieht eine große praktische Bedeutung der Regelung, die der Rechtssicherheit diene. Ohne die angeordnete Verlängerung des Mietverhältnisses würde dies, von den Vertragsparteien häufig unbemerkt, zu einem vertragslosen Zustand führen, dessen (rechtliche im Einzelnen umstrittene) Abwicklung nach Bereicherungsrecht oder...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 11 Hinweis Automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit Ist § 545 im Mietvertrag nicht ausgeschlossen worden, und hat keine der Vertragsparteien binnen 2 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses Widerspruch erhoben, so verlängert sich bei der Gebrauchsfortsetzung durch den Mieter der alte Mietvertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Diese gesetzliche Rechtsfolge tr...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 15 Abweichende Vereinbarungen sind auch formularvertraglich möglich (BGH, Urteil v. 30. 5. 2001, XII ZR 273/98, GE 2001, 1194). Bei der gem.§ 307 vorzunehmenden Angemessenheitskontrolle ist erstrangig das Interesse der Parteien an einer schnellen bzw. nicht so schnellen Vertragsbeendigung maßgebend (vgl. etwa BGH, Urteil v. 2.10.2019, XII ZR 8/19, NZM 2020,57), nachrangi...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Voraussetzungen im Einzelnen

Rz. 2 Die Gebrauchsfortsetzung ist ein tatsächlicher Vorgang, keine Willenserklärung. Unerheblich ist, ob der vom Mieter ausgeübte tatsächliche Gebrauch den vertraglichen Vereinbarungen entspricht; maßgeblich ist nur, ob der Mieter den Gebrauch der Mietsache so ausübt wie vor der Beendigung des Vertrages (BGH, Urteil v. 27.4.2016, VIII ZR 323/14, GE 2016, 849). Ist der Miete...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Arten der Sicherheitsleistung

Rz. 4 Hat bei einem Mietverhältnis über Wohnraum der Mieter kraft entsprechender Vereinbarung dem Vermieter für die Erfüllung seiner Verpflichtungen Sicherheit zu leisten – ohne Vereinbarung braucht er keine Kaution zu leisten –, so kommt es für die Art der Sicherheitsleistung in erster Linie auf die vertragliche Vereinbarung der Parteien an. Sind die möglichen Formen der Mi...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Leistungspflicht des Mieters

Rz. 9 Der Mieter muss dem Vermieter für die Erfüllung seiner Verpflichtungen nur dann Sicherheit leisten, wenn er sich dazu vertraglich verpflichtet hat. Der Mieter hat auch wegen Mängeln der Mietsache kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution (BGH, Urteil v. 21.3.2007, XII ZR 255/04, GE 2007, 710;; OLG Düsseldorf, Urteil v. 23.3.2000, 10 U 160/97, GE 2000, 602 – für Gewerbe...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Muster Untermiete

Rz. 24 Antrag des Mieters auf Erteilung der Untervermietungserlaubnis Einschreiben/Rückschein Frau/Herrn … (Vor- und Zuname/n des Vermieters/der Vermieter) … (Straße, Hausnummer, Ort) Sehr geehrte(r) Frau/Herr …, mit Mietvertrag vom … habe ich von Ihnen die Wohnung im … Erdgeschoss/Obergeschoss des Vorderhauses/Hinterhauses/Seitenflügels/Quergebäudes/Gart...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Zulässige Höhe der Kaution

Rz. 6 Die Sicherheitsleistung darf für Wohnraum grundsätzlich das Dreifache einer Monatsmiete im Zeitpunkt der Vereinbarung über die Sicherheitsleistung – spätere Mieterhöhungen oder Mietminderungen (vgl. dazu unter Rn. 8) beeinflussen die Höhe grundsätzlich nicht – nicht übersteigen. Soweit die vom Wohnungsmieter erbrachte Kaution drei Monatsmieten übersteigt, steht ihm – u...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Abrechnung und Rückzahlung

Rz. 17 Solange das Mietverhältnis noch nicht beendet ist, hat der Mieter nur einen durch das Vertragsende aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückzahlung der Kaution OLG Düsseldorf, Urteil v. 15.12.2011, I-10 U 118/11, ZMR 2012, 186) zuzüglich etwaiger vom Vermieter gezogener oder bei Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist erzielbarer Zinsen (BGH v. 8.7.1982, VIII AR...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.2 Fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs

Ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache durch den Mieter, durch welchen die Rechte des Vermieters in erheblichem Maße verletzt werden, kann den Vermieter zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen. Hinweis Definition wichtiger Grund Ein wichtiger Grund, der den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, liegt vor, wenn de...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.3.1 Fristlose Kündigung ohne Abmahnung

Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ohne vorherige Abmahnung ist zulässig, wenn es dem Vermieter weder zuzumuten ist, sich zunächst mit einer Abmahnung zu begnügen, noch das Mietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Dies kann der Fall sein, wenn der Mieter in der Wohnung Rauschgift produziert, z. B. Cannabispflanzen in erheblichem Umfang anbau...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.5 Wirksamkeit und Folgen der außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs

2.1.2.5.1 (Un-)Wirksamkeit der Kündigung aufgrund von Zahlungen des Mieters Die Kündigung kann unter Umständen ausgeschlossen oder unwirksam sein, z. B. durch zwischenzeitliche Zahlung der ausstehenden Miete. Zahlung vor Zugang der Kündigung Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter vor Zugang der Kündigung (§ 130 BGB) vollständig befriedigt wird (§ 543 Abs. 2 Satz 2...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Der Vermieter kann das Mietverhältnis gem. § 543 Abs. 1 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Vermieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens des Mieters, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bi...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.3 Störung des Hausfriedens

Bei nachhaltigen Störungen des Hausfriedens (§ 569 Abs. 2 BGB) kann ein Kündigungsgrund nach § 543 Abs. 1 BGB in folgenden Fällen gegeben sein: Verletzung der Hausordnung und Ruhestörungen Durch laufende Verletzung der Hausordnung oder erhebliche Ruhestörungen, z. B. wiederholte nächtliche Ruhestörungen durch laute Musik trotz Abmahnung, auch wenn nach der Kündigung keine Stör...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2 Außerordentliche Kündigung durch den Vermieter

Die außerordentliche Kündigung ist nur bei Vorliegen der im Gesetz genannten Voraussetzungen zulässig. Durch außerordentliche Kündigung kann auch ein Mietverhältnis von bestimmter Dauer vorzeitig beendet werden. Ferner ist bei der außerordentlichen befristeten Kündigung durch den Vermieter ein berechtigtes Interesse i. S. v. § 573 Abs. 1 BGB – wie auch bei der ordentlichen Kü...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.1 Verzug

Der Vermieter kann das Mietverhältnis außerordentlich, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter für 2 aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils in Verzug ist (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a BGB) oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines ...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.5.1 (Un-)Wirksamkeit der Kündigung aufgrund von Zahlungen des Mieters

Die Kündigung kann unter Umständen ausgeschlossen oder unwirksam sein, z. B. durch zwischenzeitliche Zahlung der ausstehenden Miete. Zahlung vor Zugang der Kündigung Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter vor Zugang der Kündigung (§ 130 BGB) vollständig befriedigt wird (§ 543 Abs. 2 Satz 2 BGB). Insofern soll es nach Auffassung des LG Oldenburg grundsätzlich auf ...mehr

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Kündigungsgrund – Vertragsv... / 2.1 Schuldhafte Vertragsverletzungen durch den Mieter (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Hinweis Geringe Vertragsverletzung Diese Kündigung ist daher auch bei einer schuldhaften Vertragsverletzung geringeren Gewichts möglich, die für sich genommen noch nicht zur fristlosen Kündig...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.5.2 Schadensersatzansprüche des Vermieters

Der Mieter hat dem Vermieter alle Nachteile zu ersetzen, die dem Vermieter aufgrund der vom Mieter veranlassten fristlosen Kündigung entstehen. Dieser Schadensersatzanspruch des Vermieters umfasst insbesondere den Mietausfall, d. h. die ihm entgehende Miete für die vereinbarte feste Vertragsdauer[1] oder (z. B. bei einem unbefristeten Mietverhältnis) bis zu dem Zeitpunkt, zu...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.4 Weitere Voraussetzungen

Enger zeitlicher Zusammenhang Die Kündigung nach § 543 BGB muss in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Vertragsverstoß erfolgen. Gegen die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses spricht, wenn die Kündigung erst längere Zeit nach der Vertragsverletzung ausgesprochen wird, da dies als Indiz dafür gewertet werden kann, dass das Verhalten nicht als besonders schwer...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung durch den Vermieter / 2.1.3.2 Unbegründete Kündigungen

In folgenden beispielhaften Fällen wurde die Kündigung als unbegründet angesehen: Bei einmaliger Beleidigung des Vermieters.[1] Beleidigung von anderen Hausbewohnern, die sich auch unkorrekt verhalten haben.[2] Beschimpfungen eines Bewohners des Nachbarhauses.[3] Gewährung des Zutritts trotz Hausverbots, wenn die Voraussetzungen hierfür (wiederholte Störung des Hausfriedens oder...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.1 Unpünktliche Mietzahlung

Hauptanwendungsfall des § 543 Abs. 1 BGB wird wie bei § 554a BGB a. F. die laufende unpünktliche Mietzahlung durch den Mieter sein. Da es sich insofern um die Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag handelt, ist die Kündigung grundsätzlich erst nach einer erfolglosen Abmahnung zulässig (§ 543 Abs. 3 BGB). Abmahnung In einer Abmahnung wegen laufend unpünktlicher Zahlung mu...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.4 Berücksichtigung von Minderungs- und Zurückbehaltungsansprüchen

Auseinandersetzungen über die Berechtigung des Mieters zur Mietminderung muss der Vermieter nicht in einem dem Räumungsprozess vorgehenden Forderungsprozess austragen. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB knüpft die außerordentliche Kündigungsbefugnis des Vermieters allein daran, dass der Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug geraten ist. Des Weiteren hängt die Wirksamkeit der...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.2 Kündigungsschreiben

In dem Kündigungsschreiben muss der zur Kündigung führende wichtige Grund angegeben werden (§§ 568, 569 Abs. 4 BGB). Sinn und Zweck dieser Bestimmung ist, dass der Mieter erkennen kann, welcher Umstand zur fristlosen Kündigung geführt hat. Es genügt daher, dass der geltend gemachte Sachverhalt ausreichend von vergleichbaren anderen Sachverhalten abgegrenzt wird.[1] Keine über...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.3 Verschulden des Mieters

Das für den Eintritt des Verzugs notwendige Verschulden wird vermutet (§ 286 Abs. 4 BGB). Die Beweislast für das Nichtvertretenmüssen trifft damit den Mieter. Ein Verschulden liegt z. B. nicht vor, wenn der Mieter plötzlich so schwer erkrankt ist, dass er keinen Dritten mit der Zahlung beauftragen konnte.[1] Ferner wird dem Mieter das Verschulden des Sozialamts, das die Zahlun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung durch den Vermieter / Zusammenfassung

Überblick Um ordentlich kündigen zu können, muss der Vermieter grundsätzlich ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses vorweisen können. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ist auch eine außerordentliche Kündigung des Vermieters möglich.mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2 Voraussetzungen der Kündigung wegen Zahlungsverzugs

2.1.2.1 Verzug Der Vermieter kann das Mietverhältnis außerordentlich, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter für 2 aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils in Verzug ist (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a BGB) oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete ...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.3.8 Vorzeitige Kündigung eines Vertrags über mehr als 30 Jahre

Wird ein Mietvertrag für längere Zeit als 30 Jahre geschlossen, kann nach Ablauf von 30 Jahren nach Überlassung der Mietsache sowohl der Mieter als auch der Vermieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen. Die Kündigung ist unzulässig, wenn der Vertrag für die Lebenszeit des Vermieters oder des Mieters geschlossen ist (§ 544 BGB). Zu beachten ist...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.3.1 Vorzeitige Kündigung beim Tod des Mieters

Beim Tod des Mieters ist zu unterscheiden, ob der Mietvertrag nur mit dem Verstorbenen oder mit mehreren Personen abgeschlossen war. War ein Wohnungsmietvertrag mit mehreren Personen abgeschlossen (z. B. wenn der Mietvertrag vom Ehegatten oder Lebensgefährten mitunterzeichnet war), wird das Mietverhältnis mit dem Überlebenden fortgesetzt (§ 563a Abs. 1 BGB). Ein außerordentlic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung durch den Vermieter / 2.3.2 Vorzeitige Kündigung durch den Ersteher bei der Zwangsversteigerung

Der Ersteher des Grundstücks tritt in das bestehende Mietverhältnis ein (§ 57 ZVG) und ist berechtigt, dieses unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen (§ 57a ZVG). Ist strittig, ob überhaupt ein Mietverhältnis besteht, trägt der Mieter hierfür die Beweislast.[1] Zur Annahme eines fingierten Mietvertrags (Scheinmietvertrag i. S. d. § 117 BGB), der nur zu dem Zweck g...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigenbedarfskündigung / 15.2.2 Kein Bestehen eines Schadensersatzanspruches

Hinweis Grundsatz Ein Schadensersatzanspruch des Mieters kann grundsätzlich immer nur dann begründet sein, wenn der Vermieter in unredlicher Weise von dem in § 573 BGB normierten Kündigungsrecht Gebrauch gemacht hat, etwa durch wahrheitswidrige Angabe von nicht oder so nicht vorhandenen Kündigungsgründen. Nicht aber, wenn die Kündigung nur deshalb unwirksam ist, weil die dem M...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 2.10.1 Entgelt im Krankheitsfall, § 11 TVPöD

§ 11 Abs. 1 TVPöD sieht vor, dass Praktikantinnen/Praktikanten, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, die erforderliche praktische Tätigkeit auszuüben, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholungserkrankungen[1] das Entgelt (§ 8 Abs. 1) i...mehr