Fachbeiträge & Kommentare zu Freistellung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Beitragspflicht und Beitragshöhe.

Rn 1 I ist eine Konkretisierung der sich bereits aus § 705 I ergebenden allg Förderpflicht der Gesellschafter. II gibt für die Leistung von Beiträgen eine Auslegungsregel vor. Beiträge sind die nach dem Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschluss zur Förderung des Gesellschaftszwecks zu erbringenden Leistungen. Dabei sind der Art des Beitrages grds keine Grenzen gesetz...mehr

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zfs 09/2025, Ausschluss der... / 1 Aus den Gründen:

Der Kl. hat gegen die Bekl. die geltend gemachten Zahlungs-, Freistellungs- und Feststellungsansprüche aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag über eine (Reparaturkostenversicherung) in Verbindung mit § 1 VVG. 1. Zunächst kann der Kl. von der Bekl. die Freistellung von den Kosten der Firma 01 (Porschezentrum) aus der Rechnung vom 31.8.2021 in Höhe von 4.506,10 EUR...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Minderung des inländischen Besteuerungssubstrats

"... und dadurch die inländischen Einkünfte eines beschränkt Steuerpflichtigen gemindert oder die ausländischen Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen erhöht werden." Rz. 2853 [Autor/Stand] Bezugspunkt. § 1 Abs. 5 Satz 1 nimmt jeweils auf "Einkünfte" Bezug. Im Rahmen der zweistufigen Einkünfteermittlung (Rz. 20.7 ff.) ist daher nicht auf den Unterschiedsbetrags i.S.d....mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Geltendmachung von Ansprüchen beim Haftpflichtversicherer

Rz. 64 Bei der außergerichtlichen Unfallschadensregulierung gegenüber dem Haftpflichtversicherer ist die Beauftragung eines Anwalts eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung und damit Teil des ersatzfähigen Schadens nach § 249 BGB .[27] Die Anwaltskosten fallen in den Schutzbereich von § 823 BGB, § 7 StVG, wenn die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erforderlich war...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Personenbezogene Ansprüche.

Rn 4 Als personenbezogene Ansprüche nicht abtretbar sind Ansprüche auf Ausführung eines Auftrags (§ 664 II), Auskunft nach § 15 Abs 1 DSGVO (BVerwG ZIP 20, 2585), Beihilfe (BVerwG NJW 97, 3256 f; Ausn: Abtretung an den Gläubiger der beihilfefähigen Forderung, BAG DB 70, 1327; BGH WM 08, 87, 88), Berufsunfähigkeitsrente (KG VersR 03, 490; Oldbg NJW-RR 94, 479), Bestellung ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erwerb in der Ehezeit (Abs 2).

Rn 9 Bereits aus § 1 I ergibt sich, dass Versorgungsanrechte dem VA nur insoweit unterliegen, als sie in der Ehezeit erworben worden sind. Der Erwerbsvorgang muss in der Ehezeit stattgefunden haben, dh, dass das Anrecht – zumindest tw – durch Arbeit oder Vermögen in der Ehezeit begründet oder aufrechterhalten worden sein muss (vgl § 2 II Nr 1). Wird ein in einem privaten Ver...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Abrechnung der Bau- und Montagebetriebsstätte (Abs. 3)

(3) 1 Die Dienstleistung, die die Bau- und Montagebetriebsstätte gegenüber dem übrigen Unternehmen erbringt, ist entsprechend der erbrachten Leistung laufend abzurechnen, unabhängig davon, ob das Bau- und Montageunternehmen einen Zahlungsanspruch gegen den Auftraggeber erst bei Abnahme oder Teilabnahme der geschuldeten Leistung hat. 2 Eine andere Abrechnung zwischen der...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Anwendungsbeispiele

Rz. 448 [Autor/Stand] Abkommensrechtlicher Ansässigkeitswechsel und Ausschluss des Besteuerungsrechts. Der Gesetzgeber[2] ging davon aus, dass der "Wechsel der Ansässigkeit in einen ausländischen Staat [...] immer zu einem Ausschluss oder einer Beschränkung des Besteuerungsrechts führ[e]." Der Gesetzgeber hatte insoweit offenbar die – wenn auch häufig anzutreffende – Konstel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Konkretisierung.

Rn 10 Der Schuldner kann das übernommene Risiko durch eine Konkretisierung nach § 243 II beschränken. Sie führt zum Übergang der Leistungsgefahr auf den Gläubiger, der im Falle von § 275 seinen Erfüllungsanspruch verliert. Zugleich erlischt bei der Marktbezogenen Gattungsschuld die Beschaffungspflicht des Schuldners (Ausn: § 439 I bei nach Konkretisierung eingetretener Mange...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 15 2 soll verhindern, dass der ArbN aus Annahmeverzug mehr erhält als bei ordnungsgemäßer Abwicklung des Vertrages (BAG NZA 91, 223 [BAG 06.09.1990 - 2 AZR 165/90]). 2 gilt für alle Dienstverhältnisse und für Kleinbetriebe (BVerfG NZA 10, 1004 [BVerfG 24.06.2010 - 1 BvL 5/10]), für Arbeitsverhältnisse mit Kündigungsschutz ist § 11 KSchG lex specialis und, anders als 2, ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Vergütung ohne Arbeitsleistung.

Rn 76 Der ArbG kann in gesetzlich bestimmten Fällen Vergütung ohne Arbeitsleistung schulden, zB Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§§ 3 ff EFZG) und an Feiertagen (§ 2 EFZG; BAG NZA 20, 237 [BAG 16.10.2019 - 5 AZR 352/18]; zur Abweichung durch TV BAG NZA 18, 597 [BAG 06.12.2017 - 5 AZR 118/17]), Urlaubsentgelt (§ 11 BUrlG), bezahlte Freistellung von Betriebsräten (§§ 37 I...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freigrenze

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Gesetzliche Freigrenzen dienen im Besteuerungsverfahren dazu, eine verwaltungsaufwendige Überprüfung und Erfassung geringfügiger > Einnahmen oder Aufwendungen zu vermeiden. Anders als ein > Freibetrag bewirkt die Freigrenze nur dann eine Freistellung von der Besteuerung, wenn sie nicht überschritten wird. Schon wenn sie nur ganz geringfügig ü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kasuistik regelmäßiger Barbezüge.

Rn 7 – Abgeordnetenbezüge und Kostenpauschalen der Abgeordneten (BGH FamRZ 86, 780). Mandatsbezogene Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Aufwandsentschädigungen, etwa von Bürgermeistern oder Kreisräten (Brandbg FamRZ 22, 1284; Bambg FamRZ 99, 1082: Anrechnung nur zu einem Drittel wegen konkret nachgewiesenen Mehrbedarfs). Ausbildungsvergütungen (BGH FamRZ 06, 99), reduziert ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Erfüllbares Dienstverhältnis.

Rn 4 Voraussetzung ist zunächst ein wirksames – auch faktisches (§ 611 Rn 58) – Dienst-/Arbeitsverhältnis. Das Dienstverhältnis ist erfüllbar, wenn Dienstverpflichteter zur Dienstleistung verpflichtet und Dienstnehmer zur Annahme berechtigt ist. Daher kein Annahmeverzug bei rückwirkend begründetem Arbeitsverhältnis (BAG NZA 16, 691 [BAG 27.01.2016 - 5 AZR 9/15]; 15, 1460 [BA...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Anwendung von Gewinnaufteilungsmethoden (Abs. 1)

(1) Abweichend von § 32 ist der Verrechnungspreis für die anzunehmende schuldrechtliche Beziehung zwischen der Bau- und Montagebetriebsstätte und dem übrigen Unternehmen nach einer Gewinnaufteilungsmethode zu bestimmen, wenn 1. die Personalfunktionen, die jeweils sowohl von der Bau- und Montagebetriebsstätte als auch vom übrigen Unternehmen im Hinblick auf die Erfüllung de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Norm dient der Geltung des Halbteilungsgrundsatzes auch in den Fällen, in denen die beteiligten Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus Vereinbarungen zur anteiligen Übernahme der Maklerkosten durch die Partei treffen, die in keinem Vertragsverhältnis zu dem Makler steht. Dies betrifft sowohl Vereinbarungen der Parteien des Kaufvertrages...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Nur außergerichtliche Tätigkeit

Rz. 99 Eine Erstattungspflicht des Gegners hinsichtlich der außergerichtlichen Anwaltskosten kann sich mangels analoger Anwendbarkeit von § 91 ZPO nur aus materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen ergeben.[67] Im Bereich der Unfallschadensregulierung kommen gesetzliche oder vertragliche Ansprüche in Betracht. Rz. 100 Vertragliche Ansprüche sind etwa denkbar, wenn der Gegner b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Wie § 256 setzt auch § 257 einen aufgrund eines Vertrags oder Gesetzes bestehenden fälligen Aufwendungsersatzanspruch voraus (BGH NZI 06, 582 [BGH 20.07.2006 - IX ZR 44/05]; MüKoBGB/Krüger § 257 Rz 2). § 257 konkretisiert nur den Inhalt des Aufwendungsersatzanspruchs, stellt für diesen aber keine eigene Anspruchsgrundlage dar (Rohlfing MDR 12, 257, 258). Soweit sich der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mitwirkungsanspruch.

Rn 17 Mit der Fälligkeit der Gesamtschuld können die Gesamtschuldner wechselseitig voneinander verlangen, bei der Befriedigung des Gläubigers mitzuwirken (BGH NJW 86, 978). Der Anspruch richtet sich auf Befreiung von dem Teil der Schuld, den der andere Gesamtschuldner im Innenverhältnis zu tragen hat (BGHZ 47, 157, 165; NJW 86, 3131, 3132). Er kann klageweise durchgesetzt u ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Zur Rechtsnatur der Merkmale

Rz. 20 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Der Bildung der LSt-Abzugsmerkmale liegt die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen iSd § 179 Abs 1 AO zugrunde, die von Gesetzes wegen unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) steht (§ 39 Abs 1 Satz 4 EStG). Ein solcher Feststellungsbescheid ist ein > Verwaltungsakt (> Rz 17; zu weiteren Einzelheiten > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahr...mehr

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zfs 09/2025, Keine Deckung ... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten über Ansprüche aus einem Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungsvertrag wegen eines Versicherungsfalls. Dem Versicherungsvertrag lagen die AVB-R – Stand 1.7.2015 nach Anlage K 2 der erstinstanzlichen Akte zugrunde, welche auszugsweise lauten: 1. Was leistet die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung? Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts

Rz. 434 [Autor/Stand] Vergleich des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 zu anderen Entstrickungsvorschriften. Tatbestandlich unterscheidet sich § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 teilweise von anderen Entstrickungsvorschriften. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 erfasst sowohl den "Ausschluss" als auch die "Beschränkung" hinsichtlich des Gewinns aus der "Veräußerung" der Anteile. Dies entspricht tatbestandli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erb- und Familienrecht.

Rn 14 Die Freistellung erb- und familienrechtlicher Verträge von der Geltung des 2. Abschn beruht auf dem durch eine Vielzahl zwingender Vorschriften gewährleisteten gesetzlichen Schutz der Parteien sowie darauf, dass die auf den einfachen Austauschvertrag abzielenden AGB-Vorschriften für derartige Verträge nicht passen (BTDrs 7/3919, 41). Rn 15 Hieraus folgt zugleich die Gre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Aufwendungen gem §§ 439 II, III, VI 2, 475 IV.

Rn 8 Erfasst sind nur dem Verkäufer effektiv entstehende Kosten, einschl der Freistellung gem § 257 für geltend gemachte noch nicht erstattete Kosten (zu § 478 aF: HP/Faust Rz 22; aA MüKo/Lorenz Rz 27; Oetker/Maultzsch 218). Die Kosten müssen nach § 439 II, III, VI 2 bzw § 475 IV als Nacherfüllung geschuldet sein (s Wortlaut: ›zu tragen hatte‹; BTDrs 18/8486, 41); dazu gehör...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vereinbarung.

Rn 2 Vereinbarungen iSd § 656d I können iR eines Vertrags zugunsten Dritter oder einer Erfüllungsübernahme sowie einer Freistellung getroffen werden. Zum anderen sind auch Vereinbarungen des Maklers mit der Partei, die nicht sein Vertragspartner ist, zulässig, wie etwa im Wege der Schuldübernahme. Ein Schuldbeitritt der nicht am Maklervertrag beteiligten Partei kommt dagegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 311c BGB – Erstreckung auf Zubehör.

Gesetzestext Verpflichtet sich jemand zur Veräußerung oder Belastung einer Sache, so erstreckt sich diese Verpflichtung im Zweifel auch auf das Zubehör der Sache. Rn 1 Die abdingbare Vorschrift betrifft den Umfang der schuldrechtlichen Verpflichtung zur Veräußerung oder Belastung einer Sache. § 311c wird auf Miete und Pacht analog angewendet (BGH NJW 00, 354, 357 [BGH 29.09....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gläubiger und Hauptschuldner.

Rn 4 Gläubiger und Hauptschuldner sind durch das die Hauptschuld begründende Rechtsverhältnis verbunden, das dem zu sichernden Anspruch zugrunde liegt. Grds ist kein Schuldner verpflichtet, seinem Gläubiger einen Bürgen zu stellen. Häufig machen (künftige) Gläubiger die Gewährung einer Leistung aber in einer Sicherungsabrede oder aufgrund gesetzlicher Regelung (zB § 650f) vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Umfang.

Rn 13 Der Verkäufer hat – vorbehaltlich IV – die vom Käufer gem I gewählte Art der Nacherfüllung so zu erbringen, dass er seine Hauptleistungspflicht zur Lieferung einer mangelfreien Kaufsache (§ 433 I 2) erfüllt. Unterhalb der Schwelle dieses Wahlrechts entscheidet er, wie nacherfüllt wird (Celle NJW 13, 2203, 2204 [OLG Celle 19.12.2012 - 7 U 103/12]; MüKo/Westermann Rz 6, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Post- und Telekommunikationsbedingungen (Nr 2).

Rn 3 Die Einbeziehungserleichterung für amtlich veröffentlichte und in den Geschäftsstellen bereitgehaltene AGB für Postbeförderungsverträge (lit a) gilt nur dann, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsstellen durch Einwurf von Sendungen in Briefkästen zustande kommt. An Postkästen innerhalb einer Geschäftsstelle muss also ein Aushang (s § 305 Rn 20) angebracht sein (Grüne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 12 Bei Nicht- oder Schlechterfüllung seiner Pflichten schuldet ein Verwaltungsbeirat – nicht der Beirat als Organ – nach § 276 I 1, II BGB schon bei einfacher Fahrlässigkeit (Ddorf MDR 98, 35) der GdW und/oder einem WEigtümer oder einem Dritten, zB dem Verw, aus § 280 I 1 BGB, ggf aus §§ 823 ff BGB Schadensersatz (KG ZMR 04, 458; Zweibr NJW-RR 87, 1366, 1367). Ist ein Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vorrang der Elternvereinbarung.

Rn 29 Die Eltern können die Ausgestaltung des persönlichen Umgangs grds selbst bestimmen. Das FamG darf den Umfang und die Ausübung des Umgangsrechts nur dann regeln, wenn die Eltern nicht in der Lage sind eine wirksame und erforderliche Vereinbarung darüber zu treffen (BVerfG FamRZ 95, 86, 87). Die vorrangige Zuständigkeit der Eltern für die Ausgestaltung des Umgangsrechts ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Rationalisierungsabkommen

Rz. 46 Einige Rechtsschutzversicherer bieten Anwälten für die außergerichtliche Tätigkeit den Abschluss sog. Rationalisierungs- oder Kooperationsabkommen an, in denen die Beratung pauschal mit einem Festbetrag abgerechnet wird. Die Höhe kann sehr unterschiedlich sein. Der Abschluss eines solchen Abkommens führt zu einem unmittelbaren Anspruch des Anwalts gegen den Versichere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Inhalt.

Rn 4 Aufzunehmen ist die wirksame namentliche Ernennung des Betreffenden (KG NJW 64, 1905) zum Testamentsvollstrecker, der Name des Erblassers, nicht der der Erben (KG ZEV 03, 204, 205), sowie (nur) alle Abweichungen vom typischen Aufgabenbereich (zB Dauer-, Verwaltungs- oder reine Beaufsichtigungsvollstreckung nach § 2208 II; vgl BayObLG FamRZ 91, 612) einschl eines besonde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Prognose/Schätzung.

Rn 23 Angemessen sind Vorauszahlungen, wenn die zu erwartenden Kosten ›ungefähr‹ gedeckt werden. Die Angemessenheit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass gewisse Überzahlungen eintreten können, weil künftige Kosten nie genau kalkuliert werden können (BayObLG ZMR 96, 20). Dabei ist es auch zu berücksichtigen, wenn bestimmte Kosten gar nicht anfallen können, zB Heizkosten, w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Ähnliche Verträge (Abs 1).

Rn 1 Unter ›ähnliche Verträge‹ (vgl auch § 1000 II ZPO und § 330 III InsO [Köln ZIP 00, 627]) fallen Rückkauf, Weiterverkauf, Tausch zweier Erbschaften, Schenkung (s II), Hingabe einer Erbschaft an Zahlungs statt (§ 364), die Verpflichtung, auf ein Nacherbenanwartschaftsrecht zu verzichten, der Vergleich zwischen Erbprätendenten, unabhängig vom gesetzlichen Erbrecht eine Erb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Maklercourtage und Vorkaufsrecht.

Rn 14 Der vorkaufsberechtigte Mieter hat idR nicht nur den reinen Kaufpreis zu zahlen, sondern alle Leistungen zu erbringen, die dem Erstkäufer nach dem notariellen Kaufvertrag oblegen hätten (BGH MDR 96, 250 [BGH 14.12.1995 - III ZR 34/95]; aA Celle NJW-RR 96, 629). Ist im Wege des Vertrages zugunsten Dritter im Kaufvertrag vereinbart, dass der Käufer sich ggü dem Veräußere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Arbeitsvertrag.

Rn 42 Wesentliche Rechtsquelle zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist der Arbeitsvertrag (Einzelheiten und zahlreiche Muster bei BLDH/Lingemann Kap 2, 3, 6–8, 10–12; Preis, Arbeitsvertrag, 1 ff; Schaub/Schrader/Straube/Vogelsang 1 ff; Hümmerich/Reufels 1 ff). Er enthält typischerweise Regelungen zu folgenden Punkten: Vertragsbeginn, Gegenstand der geschuldeten Tätigkeit, ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Gesetzliche Freibeträge dienen – meist aus Gründen der Steuervereinfachung – der Minderung von steuerlichen Bemessungsgrundlagen, geldwerter Vorteile oder vom > Einkommen oder zu versteuerndem Einkommen. Sie legen fest, bis zu welchem Betrag zB bestimmte > Einkünfte pauschal steuerfrei gestellt werden. Anders als eine > Freigrenze bewirkt der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Voraussetzungen.

Rn 2 Im Ausgangspunkt enthält § 637 I eine Selbstverständlichkeit. Natürlich steht es dem Besteller frei, etwaige Mängel des abgenommenen Werks selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Der Regelungsgehalt der Vorschrift betrifft also eigentlich (nur) die Frage, wer die hierdurch bedingten Kosten zu tragen hat. Die allg tatbestandlichen Voraussetzungen für diesen Aufwe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Erweiterung des Anwendungsbereichs.

Rn 16 In zahlreichen Normen wird auf das Auftragsrecht oder einzelne Vorschriften daraus verwiesen (§§ 675; 681, 994), ferner: Vorstand eines Vereins (§ 27 III), Geschäftsführer einer GbR (§§ 712 II, 713 – beachte nF zum 1.1.24 § 716), Vormund, Betreuer oder Pfleger (§§ 1877, 1808, 1813) sowie Testamentsvollstrecker (§ 2218 I). Verweisungen finden sich auch in Gesetzen außer...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsrat

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Der einem Mitglied des Betriebsrats – im öffentlichen Dienst > Personalrat – nach dem Lohnausfallprinzip gezahlte > Arbeitslohn unterliegt dem LSt-Abzug nach allgemeinen Grundsätzen. > Steuerbefreiungen wie zB für die Erstattung von > Reisekosten (§ 3 Nr 16 EStG; > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern) und > Auslagenersatz (§ 3 Nr 50 EStG) g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeine Anforderungen.

Rn 3 Entscheidend ist, ob dem Kündigenden eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder der vereinbarten Vertragslaufzeit nicht mehr zumutbar ist (BAG NZA 19, 1343 [BAG 27.06.2019 - 2 AZR 28/19]; 19, 445; 17, 1179 [BAG 29.06.2017 - 2 AZR 597/16]; st Rspr). IRe zweistufigen Prüfung (BAG aaO) ist (1.) zu prüfen, ob der...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsstätten-Finanzamt

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Betriebsstätten-FA ist dasjenige FA, in dessen Bezirk sich die > Betriebsstätte des ArbG (§ 41 Abs 2 EStG; > Betriebsstätte Rz 15 ff) befindet (§ 41a Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG). Rz. 2 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ihm gegenüber hat der > Arbeitgeber folgende lohnsteuerliche Pflichten zu erfüllen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch Art 1 Nr 25 BauVtrRRefuaG (BGBl I 2017, 969) eingefügt worden. Sie gilt gem Art 229 § 39 EGBGB für alle nach dem 31.12.17 geschlossenen Schuldverhältnisse. Sie ist weitgehend inhaltsgleich mit § 648a aF, der für alle zuvor (seit dem 1.1.09) geschlossenen Verträge fortgilt (Art 229 § 19 I EGBGB) (vgl hierzu 12. Aufl). Der sachliche und persönlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Reaktionspflichten gegenüber Beschäftigten, Abs 3.

Rn 10 Repressive Maßnahmen verlangt III als Reaktion auf einen Verstoß, Ziel ist auch hier die Vermeidung weiterer Verstöße. Arbeitsrechtlich ist verhältnismäßige Maßnahme gg den Benachteiligenden berechtigt, weil dieser vertragliche Pflichten gem § 7 III verletzt. Rn 11 III nennt als mögliche Reaktionen Abmahnung (LAG Sa BeckRS 11, 73723), Umsetzung, Versetzung (LAG Hamm NZA...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Begriff der Zuwendung.

Rn 3 Zuwendungen iSd Norm sind nur rechtsbeständige unentgeltliche, die den Wert von Gelegenheitsgeschenken übersteigen (Köln FamRZ 98, 1515), auch solche, die dem anderen als Anerkennung und Ausgleich für familiäre Leistungen gegeben sind (BGH FamRZ 01, 413), auch die Freistellung von Lasten (BGH FamRZ 82, 246). Ausreichend ist, wenn ein Ehegatte dem anderen den Vorteil mit...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / II. Schadenspositionen

Rz. 19 In der Unfallschadensregulierung wird der Anwalt mit der Durchsetzung verschiedenster Schadenspositionen beauftragt.[10] Für die Bestimmung des Gegenstandswertes ist entscheidend, welche von diesen Positionen bei der Wertbestimmung berücksichtigt werden dürfen und welche als sogenannte Nebenforderungen außer Betracht bleiben müssen. Da auch für die außergerichtliche T...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Durchführung der Ausgleichung.

Rn 2 Die Ausgleichung wird nur rechnerisch nach der dispositiven Vorschrift des § 2047 unter den beteiligten Abkömmlingen vorgenommen. Daher verschafft sie keinen Zahlungsanspruch, sondern bewirkt nur eine Verschiebung der Teilungsquote nach § 2047 I (BGH NJW 86, 931). Zum Wert des bereinigten Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls (BGHZ 96, 174; vgl Rn 13) wird rein rechneris...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gerichtliche Geltendmachung vor der Annahme.

Rn 4 Die Vorschrift erfasst alle Nachlassverbindlichkeiten iSd § 1967. Für die Nachlasserbenschulden gilt dies nur, soweit die Haftung gem Vereinbarung auf den Nachlass beschränkt wurde. Der vorläufige Erbe haftet für die Nachlasserbenschulden ohnehin ohne Rücksicht auf eine evtl spätere Ausschlagung mit seinem Eigenvermögen (NK-BGB/Ivo § 1958 Rz 3). Insoweit verbietet § 195...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Anteilsübertragung.

Rn 13 Die schenkweise Übertragung eines Miteigentumsanteils ist hinsichtlich der rechtlichen Vorteilhaftigkeit nicht anders zu beurteilen als die Übertragung von Alleineigentum. Soweit darauf verwiesen wird, dass aus der kraft Gesetzes entstehenden Bruchteilsgemeinschaft Verpflichtungen zur Lastentragung ggü den anderen Teilhabern nach § 748 entstehen (für rechtliche Nachtei...mehr