Fachbeiträge & Kommentare zu Freistellung

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§ 21 Insolvenzrecht / f) Muster: Sozialplan

Rz. 149 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.27: Sozialplan Auf der Grundlage des zwischen der Insolvenzverwalterin der Fa. A-GmbH und dem Betriebsrat abgeschlossenen Interessenausgleichs vom _________________________ wird zur Milderung der insolvenzbedingten Betriebsstilllegung und der daraus resultierenden sozialen Nachteile betroffener Arbeitnehmer ...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 3 Pflegezeit

Durch das Pflegezeitgesetz, das zum 1.7.2008 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber einen weiteren Tatbestand des besonderen Kündigungsschutzes geschaffen: § 5 Abs. 1 PflegeZG sieht vor, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis von der Ankündigung höchstens jedoch 12 Wochen vor dem verlangten Beginn bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 Pfleg...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 3. Checkliste: Horizontale Beschränkungen

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§ 20 Handelsvertreterrecht / b) Allgemeine Geschäftsbedingungen, § 138 BGB, Kartellrecht

Rz. 18 Die Vertragspartner können den Handelsvertretervertrag von den Vorschriften des BGB und HGB abweichend gestalten, soweit die §§ 84 ff. HGB keine zwingenden Vorschriften enthalten. Grenzen setzen im Falle eines Formularvertrages[62] die Inhaltskontrollen nach §§ 307 ff.[63] BGB, wobei §§ 308 f. BGB nicht unmittelbar gelten. Zu beachten ist ferner § 138 BGB: Unwirksam si...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 1. Verbot von Wettbewerbsbeschränkungen und Legalausnahme

Rz. 80 Art. 101 Abs. 1 AEUV und Art. 53 Abs. 1 EWR-Abkommen verbieten alle Vereinbarungen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die den Handel zwischen den Mitglieds- bzw. Vertragsstaaten spürbar zu beeinträchtigen geeignet sind (siehe hierzu Rdn 12, 13) und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs i...mehr

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§ 26 Kartellrecht / f) Prinzip der Legalausnahme

Rz. 39 Eine Freistellung vom Kartellverbot erfolgt nach § 2 Abs. 1 GWB bzw. Art. 101 Abs. 3 AEUV für Vereinbarungen, die ohne dassmehr

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Corporate Volunteering / 2.2.2 Freiwilligkeit der Teilnahme/Begrenzung des Teilnehmerkreises

Oftmals werden Mitarbeiter nicht durch den Arbeitgeber ausdrücklich dazu verpflichtet, an einem CSR-Projekt teilzunehmen. Vielmehr wirbt der Arbeitgeber für das CSR-Projekt und bittet um Teilnahme. Zudem werden vom Arbeitgeber Anreize geschaffen, sich in diesen nachhaltigen Projekten zu engagieren. Die intrinsische Motivation der Mitarbeiter soll insofern noch verstärkt werd...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 62 Dem Arbeitnehmer steht vor Insolvenzeröffnung nur bei erheblichen Lohnrückständen ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung zu. Erheblich ist der Rückstand i.d.R. bei Lohnverzug mit mehr als zwei Monatsgehältern. Verweigert der Arbeitnehmer in diesem Fall seine Leistung, gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug. Erhält der Arbeitnehmer in der kritischen Zeit (...mehr

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§ 38 Sponsoring / 5. Freistellungsbescheinigung

Rz. 19 Die Einbehaltungspflicht des Sponsors entfällt auch bei quellensteuerpflichtigen Vergütungen unter den Voraussetzungen des § 50c EStG, die mit Wirkung zum 9.6.2021 neu gefasst worden sind.[20] Nach § 50c EStG kann der Schuldner der Vergütung unter den nachfolgenden Voraussetzungen auf die Einbehaltung der Quellensteuer verzichten:mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / VII. Mietverhältnisse

Rz. 21 Die bestehenden Mietverhältnisse stellen bei Mietshäusern den wesentlichen Wertfaktor dar, an dem in der Regel auch der Kaufpreis bemessen ist. Aus diesem Grund ist es zweckmäßig, die Miethöhe genau zu definieren (Nettokaltmiete; Nebenkosten). Bestehende Nebenabsprachen mit Mietern sind offen zu legen bzw. der Verkäufer muss erklären, dass solche Absprachen nicht beste...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 2. Verbot von Wettbewerbsbeschränkungen und Legalausnahme

Rz. 24 Nach § 1 GWB sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, verboten. Das Kartellverbot erfasst sowohl horizontale Wettbewerbsbeschränkungen zwischen Unternehmen derselben Produktions- oder Han...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 117 Gem. § 434 Abs. 1 S. 2 BGB muss der Händler gegenüber seinem Käufer auch für Eigenschaften einstehen, die er mit dem Käufer nicht selber vereinbart hat. Er muss somit im Wege der Sachmangelhaftung auch für Aussagen beispielsweise seines Lieferanten einstehen. Dies gilt nach dem Gesetzeswortlaut u.a. nicht, wenn der Verkäufer die Äußerung nicht kannte oder diese die K...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 4 Familienpflegezeit

Durch das zum 1.1.2012 in Kraft getretene und zum 1.1.2015 reformierte Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) wurde ein weiterer Tatbestand, der besonderen Kündigungsschutz vermittelt, geschaffen. Das Gesetz gibt in der ab 1.1.2015 geltenden Fassung Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf eine bis zu 24 Monate dauernde Familienpflegezeit, während derer der Arbeitnehmer einen nahen ...mehr

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§ 15 Familienrecht / X. Vertragliche Regelungen und Verzicht

Rz. 549 Alle Unterhaltsfragen können vertraglich geregelt werden, und zwar grundsätzlich formfrei. Wird jedoch vor der Ehescheidung eine Vereinbarung über den nachehelichen Ehegattenunterhalt getroffen, so ist diese gemäß § 1585c S. 2 BGB nur bei notarieller Beurkundung oder bei gerichtlicher Protokollierung eines Vergleichs[886] wirksam. Ein Anwaltsvergleich gemäß §§ 796a Z...mehr

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§ 13 Erbrecht / 5. Muster: Klage des Vorerben auf Ersatz außergewöhnlicher Erhaltungsaufwendungen

Rz. 193 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.21: Klage des Vorerben auf Ersatz außergewöhnlicher Erhaltungsaufwendungen An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen _________________________ – Beklagter – Prozessbevollmächtigter: _________________________ wegen...mehr

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Corporate Volunteering / 3.1.2 Arbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeit

Die CSR-Aktivitäten von Mitarbeitern, unabhängig, ob im Rahmen einer bezahlten Freistellung oder gewährten "Volunteer Leave", fallen nicht in den Anwendungsbereich des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Arbeitgeber müssen daher nicht nach den Vorgaben des ArbZG überprüfen, ob im Rahmen der CSR-Aktivitäten die Höchstarbeitszeit, Ruhepausen oder Ruhezeit bis zur erneuten Arbeitsaufn...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4.3 Bestimmungen zum Stillen nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3

Rz. 20 Nr. 3 regelt, dass die Aufsichtsbehörde nähere Bestimmungen zur Freistellung zum Stillen nach § 7 Abs. 2 MuSchG und über die Einrichtung von Stillräumen treffen kann. Anwendungsbereich ist vor allem das industrielle Umfeld, in dem u. U. wenige räumliche Möglichkeiten für ein ungestörtes Stillen gegeben sind.mehr

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§ 26 Kartellrecht / 2. Sekundärrecht

Rz. 9 Die maßgebliche sekundärrechtliche Regelung ist die Kartellverordnung Nr. 1/2003.[17] Die Verordnung hat für das europäische Kartellrecht das Prinzip der Legalausnahme eingeführt. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen sind danach unter den Voraussetzungen des Art. 101 Abs. 3 AEUV ex lege vom Kartellverbot freigestellt; es bedarf keiner Anmeldung und Freistellung durch di...mehr

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§ 13 Erbrecht / 4. Auskunft und Rechenschaft gem. §§ 666, 662, 2039 BGB

Rz. 35 Der Erbe kann auch aus Auftragsrecht einen Herausgabeanspruch (§ 667 BGB) und damit entsprechende Auskunftsansprüche haben. Voraussetzung für diesen Anspruch ist zunächst einmal das Bestehen eines Auftragsverhältnisses i.S.v. § 662 BGB. Das setzt voraus, dass sich der Beauftragte gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, für diesen unentgeltlich Geschäfte zu besorgen. ...mehr

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Corporate Volunteering / 1 Einleitung

Der Begriff "Corporate Volunteering" wird häufig auch mit "betriebliche Freiwilligenprogramme" oder "Förderung des Mitarbeiterengagements" übersetzt. Corporate-Volunteering-Projekte werden eingesetzt, um eine wertorientierte Unternehmenskultur zu fördern, die auch soziale Belange in den Vordergrund stellt. Die Förderung des sozialen Engagements kann zu einer geringeren Flukt...mehr

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Corporate Volunteering / 2.1 Beispiele für Engagements des Arbeitgebers

Social Days Soziale Tage oder auch Aktionstage werden zumeist als Veranstaltung durch einen Arbeitgeber organisiert und können neben dem CSR-Aspekt zum Teambuilding oder interdisziplinären Austausch beitragen. Praxis-Beispiel Social Days Bau eines Zauns, Anstreichen einer Mauer oder die Essensausgabe an Bedürftige in einer Ausgabestelle der Tafel. Social Days können durch den Ar...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 1. Fälligkeit

Rz. 14 Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück ist u.a. die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist eine Erfüllung Zug-um-Zug (Zahlung des Kaufpreises gegen Übereignung) nicht sachgerecht. Grundsätzlich ist der Käufer deshalb vorleistungspflichtig, der Kaufpreis somit vor Beantragung der Eigentumsumschreibung zu zahlen. Zur ...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / f) Fälligkeit

Rz. 15 Eine umfangreiche Schlussrechnung kann nicht innerhalb weniger Tage gewissenhaft geprüft werden. Daher ist die sofortige Fälligkeit des Werklohns mit der Verzinsungspflicht nach § 641 Abs. 4 BGB keine angemessene Folge. Es bietet sich eine Regelung in Anlehnung an die VOB/B an: Nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B wird der Anspruch auf Schlusszahlung spätestens nach 30 Tagen ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 7. Kosten/Gebühren/Zinsen

Rz. 178 Hat der Rechtsbehelf in der Hauptsache endgültig keinen Erfolg, muss der Steuerpflichtige gem. §§ 237, 238 AO Aussetzungszinsen i.H.v. 0,5 % pro Monat zahlen (zur Verfassungsmäßigkeit der Zinsen vgl. Rdn 7). Rz. 179 Die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung ist mit einer Kostenentscheidung zu versehen. Sie richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen (vgl....mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 6. Schaden

Rz. 38 Hinsichtlich des Schadens wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass, soweit möglich, Naturalrestitution[151] geschuldet ist oder alternativ der Vertrauensschaden zu ersetzen ist – der Mandant ist so zu stellen, als hätte bei Abschluss des Anwaltsvertrages kein Fehlverhalten des Anwalts vorgelegen; er ist von einem Schaden freizustellen. Dies ist die sogenannte Differ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 1. Primärrecht

Rz. 8 Das EU-Kartellrecht ist primärrechtlich[12] in Art. 101 und 102 AEUV geregelt.[13] Es soll den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes vor Verfälschungen schützen.[14] Art. 101 Abs. 1 AEUV enthält ein grundsätzliches Kartellverbot; die Nichtigkeit entgegenstehender Vereinbarungen wird ausdrücklich angeordnet (Art. 101 Abs. 2 AEUV). Die Freistellung hiervon ist nach den ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 37 Nach § 105 Abs. 2 HGB kann eine Gesellschaft, deren Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Abs. 2 HGB ein Handelsgewerbe ist oder die nur eigenes Vermögen verwaltet, als OHG in das Handelsregister eingetragen werden. Der Gesellschaftsvertrag ist grundsätzlich formfrei. Er bedarf der notariellen Beurkundung, wenn Verpflichtungen übernommen werden, deren Vereinbarung formbe...mehr

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§ 26 Kartellrecht / I. Muster: Anregung zur Verfahrenseinleitung durch die Kartellbehörde (§ 54 Abs. 1 GWB)

Rz. 69 Der Antrag bzw. die Beschwerde hat zum Ziel, die Kartellbehörde dazu zu motivieren, ein bestimmtes kartellrechtswidriges Verhalten zu überprüfen. Der Antragsteller hat kein subjektives Recht auf ein Tätigwerden der Kartellbehörde oder auf eine Entscheidung in seinem Sinne. Das Verfahren wird von Amts wegen eingeleitet. Der Antrag ist keinen Form- und Fristvorschriften...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Haftung gem. § 43 Abs. 2 GmbHG

Rz. 126 Die Geschäftsführer müssen ihre Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes erfüllen. Sie haften der GmbH für den durch eine Verletzung ihrer Pflichten entstandenen Schaden.[490] Bei ihrer Tätigkeit kommt ihnen für unternehmerische Entscheidungen Ermessen zu, wenn sie sorgfältig die Entscheidungsgrundlagen ermittelt haben (analog § 93 Abs. 1 S. 2 Ak...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GbR

Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.1: Gesellschaftsvertrag einer GbR A und B errichten hiermit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und schließen den folgenden Gesellschaftsvertrag: § 1 Gesellschaftszweck Gegenstand der Gesellschaft ist die gewinnbringende Verwaltung und Vermietung eigener oder fremder Grundstücke, insbesondere des Grundstücks ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Voraussetzungen für eine Genehmigung (§ 28 Abs. 1)

Rz. 12 Voraussetzung für die Genehmigung ist nach § 28 Abs. 1, dass sich die Frau zur Beschäftigung zwischen 20 und 22 Uhr ausdrücklich bereit erklärt (Nr. 1), nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung der Frau bis 22 Uhr spricht (Nr. 2) und eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist (Nr. 3). Dies...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Reparaturschaden

Rz. 302 Bei der Abrechnung ist zwischen einer konkreten Abrechnung anhand der vorgelegten Reparaturkosten und einer fiktiven Abrechnung gem. Sachverständigengutachten/Kostenvoranschlag zu unterscheiden. Dabei gilt für den Ersatz der Mehrwertsteuer: Wählt der Geschädigte im "Reparaturfall" den Weg der Ersatzbeschaffung und rechnet er den Schaden konkret auf der Grundlage der ...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Sicherheit für Leistungen/Vorleistungen des Erwerbers

Rz. 6 Der Bauträger ist prinzipiell vorleistungspflichtig, da auch nach der MaBV das gesetzliche Leitbild des Werkvertragsrechts gilt. Die MaBV regelt in § 3 MaBV die besonderen Voraussetzungen, die zwingend vorliegen müssen, bevor der Bauträger berechtigt ist, Vermögenswerte oder Zahlungen des Erwerbers entgegenzunehmen. Unabdingbare Grundvoraussetzungen sind:mehr

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§ 42 Transportrecht / 5. Haftung des Spediteurs bei Erbringung logistischer Leistungen

Rz. 62 Erbringt der Spediteur weitergehende logistische Leistungen, die keinen Beförderungsbezug haben, trifft ihn eine Verschuldenshaftung in der Regel nach Werkvertragsrecht, ggf. auch nach dem Recht anderer BGB-Vertragstypen oder dem Lagerrecht. Rz. 63 Das Thema "Haftung" ist bei der Erbringung logistischer Leistungen ein problembehaftetes Thema, weil es dort Abgrenzungspr...mehr

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§ 24 IT-Recht / 4. Muster: SaaS-Vertrag

Rz. 52 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.7: SaaS-Vertrag Vertrag über die Bereitstellung von Software zwischen _________________________ (Firma, Anschrift) – Anbieter – und _________________________ (Name, Anschrift) – Kunde – § 1 Vertragsgegenstand (1) Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software gemäß der aktuellen Produktbeschreibung dur...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / B. Checkliste: Gesellschaftsgründung (für alle Gesellschaftsformen verwendbar)

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _________________________ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _________________________ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _________________________ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in ____________________...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / E. Muster: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus

Rz. 64 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus I. Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus § 1 Kaufgegenstand (1) Der Erschienene zu 1), nachstehend Verkäufer genannt, ist Eigentümer (Beteiligungsverhältnis angeben) des Grundstücks Gemarkung _________________________, Flur _________________________, Flurstü...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, der Notarin/dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsausübung verbundenen Personen oder e...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Gesellschaftereigenschaft

Rz. 21 (Gründungs-)Gesellschafter können sein: alle natürlichen[90] und juristischen Personen; rechtsfähige Personengesellschaften[91] inkl. rechtsfähiger GbR[92] (zur zulässigen Umgehung des Beurkundungserfordernisses bei Verwendung einer GbR vgl. Rdn 172) und Partnerschaftsgesellschaften; Gesamthandgemeinschaften (zumal Güter- und Erbengemeinschaft, bei ex lege persönliche...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 1. Aufbau und Anwendungsbereich

Rz. 2 Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) [3] vom 1.1.1958 wurde mit der 7. GWB-Novelle von 2005 weitgehend an das EU-Kartellrecht angeglichen. Mit der 10. GWB-Novelle von 2021 rückte verstärkt die Digitalwirtschaft weiter in den Fokus.[4] Die aktuelle 11. GWB-Novelle gewährt insbesondere dem Bundeskartellamt (BKartA) weitreichende Eingriffsbefugnisse nach einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigungsschutz / 4.10 Arbeitnehmer in Freistellung gemäß Pflegezeitgesetz

Das Pflegezeitgesetz räumt Arbeitnehmern einen Freistellungsanspruch für kurzzeitige Arbeitsverhinderung bis zu 10 Tagen zur Organisation der Pflege naher Angehöriger ein. Das Gesetz begründet außerdem einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit von bis zu 6 Monaten, wenn sie einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen.[1] Dieser Anspruch besteht nicht gegenübe...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4.2 Beschäftigungsverbot und Urlaubsanspruch

Rz. 40 Die Freistellung aus Gründen eines Beschäftigungsverbotes ist kein Urlaub. Daher kann der Arbeitgeber nicht einseitig Urlaub anordnen, um ein Beschäftigungsverbot damit zu umgehen.[1] Das Beschäftigungsverbot nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 ist ein eigenständiges Rechtsinstrument der bezahlten Freistellung, weil der Arbeitgeber auf keine andere Weise eine unverantwortbare Gefä...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4.4 Beschäftigungsverbot und Vergütung

Rz. 48 Das Fortbestehen des Vergütungsanspruchs ergibt sich aus der EU-rechtlichen Definition des Schutzzweckes und der Vermeidung einer Diskriminierung. Die bezahlte Freistellung während des Beschäftigungsverbotes entspricht grundsätzlichen EU-Regelungen. Die Europäische Sozialpolitik nimmt eine Aufteilung in Arbeitsrecht und Sozialrecht nicht vor; vielmehr wird der Arbeitsv...mehr

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Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 6.2 Vergütung von Ausfallzeiten

Wie in einem Vollzeitarbeitsverhältnis kann der Abrufarbeitnehmer durch besondere Umstände gehindert sein, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Dies kann wegen einer Erkrankung, wegen eines gesetzlichen Feiertages oder wegen einer persönlichen Verhinderung (z. B. Arztbesuch) eintreten. Gemäß § 3 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4.1 Umfang und Dauer des betrieblichen Beschäftigungsverbotes

Rz. 36 Die Dauer des betrieblichen Beschäftigungsverbotes richtet sich nach dem Schutzzweck der Norm. Das Beschäftigungsverbot besteht so lange, wie die Gefährdungslage durch Wegbleiben (Vermeidung der Gefährdung der Schwangeren oder Stillenden) ausgeschlossen werden muss. Im Zweifel wird in der betrieblichen Praxis die betreffende Arbeitnehmerin während des gesamten Zeitrau...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2 Nachweis des Stillens als Tatbestandsvoraussetzung

Rz. 6 Zur Anwendung von § 12 ist notwendig, dass die Frau stillt und dass dies dem Arbeitgeber angezeigt wird. Die Anzeige an den Arbeitgeber ist formlos. Es genügt zunächst jede Form der Mitteilung, um den Anspruch auf Stillzeiten (Freistellung, um zu Stillen) nach § 7 MuSchG geltend zu machen und den Schutzraum von § 12 zu eröffnen. Verlangt der Arbeitgeber daraufhin von d...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 3 Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen beim Lohnsteuerabzug

Zum 1.1.2026 wird entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Freistellung des Existenzminimums der Grundfreibetrag angehoben. Darüber hinaus erfolgt eine Erhöhung des Kinderfreibetrags für das Jahr 2026 auf 3.414 EUR bzw. 6.828 EUR im Falle der Zusammenveranlagung. Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) bleibt dagegen...mehr