Fachbeiträge & Kommentare zu Freistellung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch Art 1 Nr 25 BauVtrRRefuaG (BGBl I 2017, 969) eingefügt worden. Sie gilt gem Art 229 § 39 EGBGB für alle nach dem 31.12.17 geschlossenen Schuldverhältnisse. Sie ist weitgehend inhaltsgleich mit § 648a aF, der für alle zuvor (seit dem 1.1.09) geschlossenen Verträge fortgilt (Art 229 § 19 I EGBGB) (vgl hierzu 12. Aufl). Der sachliche und persönlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Reaktionspflichten gegenüber Beschäftigten, Abs 3.

Rn 10 Repressive Maßnahmen verlangt III als Reaktion auf einen Verstoß, Ziel ist auch hier die Vermeidung weiterer Verstöße. Arbeitsrechtlich ist verhältnismäßige Maßnahme gg den Benachteiligenden berechtigt, weil dieser vertragliche Pflichten gem § 7 III verletzt. Rn 11 III nennt als mögliche Reaktionen Abmahnung (LAG Sa BeckRS 11, 73723), Umsetzung, Versetzung (LAG Hamm NZA...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / II. Schadenspositionen

Rz. 19 In der Unfallschadensregulierung wird der Anwalt mit der Durchsetzung verschiedenster Schadenspositionen beauftragt.[10] Für die Bestimmung des Gegenstandswertes ist entscheidend, welche von diesen Positionen bei der Wertbestimmung berücksichtigt werden dürfen und welche als sogenannte Nebenforderungen außer Betracht bleiben müssen. Da auch für die außergerichtliche T...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Geltendmachung des Widerspruchs von AOA und einschlägigem DBA

Rz. 2895 [Autor/Stand] Form der Geltendmachung durch den Steuerpflichtigen. Zur Anwendung des § 1 Abs. 5 Satz 8 muss der Stpfl. geltend machen, dass die Regelungen der betriebsstättenbezogenen Gewinnermittlung/-abgrenzung nach dem jeweils einschlägigen DBA § 1 Abs. 5 Sätze 1–7 widersprechen. Hinsichtlich der konkreten Formulierung fällt auf, dass lediglich auf die Geltendmac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abweichende vertragliche Bestimmung.

Rn 6 Eine anderweitige Bestimmung kann sich aus einer ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung ergeben. Sie kann unterschiedlich hohe Anteile, aber auch eine völlige Freistellung einzelner Gesamtschuldner vorsehen. Rn 7 Für ein Darlehen ist intern ausgleichspflichtig, wem der Betrag zufließt oder sonst zugutekommt. Der Umfang der Ausgleichspflicht bei mehreren Mitbürgen ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsstätten-Finanzamt

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Betriebsstätten-FA ist dasjenige FA, in dessen Bezirk sich die > Betriebsstätte des ArbG (§ 41 Abs 2 EStG; > Betriebsstätte Rz 15 ff) befindet (§ 41a Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG). Rz. 2 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ihm gegenüber hat der > Arbeitgeber folgende lohnsteuerliche Pflichten zu erfüllen:mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / b) Geschäftsgebühr

Rz. 106 Die Geschäftsgebühr muss mangels Festsetzung im Verfahren gesondert durchgesetzt werden.[73] Als Nebenforderung im Hauptsacheverfahren kann sie kostenneutral (§ 43 Abs. 1 GKG, § 4 Abs. 1 ZPO) eingeklagt bzw. im Mahnantrag[74] geltend gemacht werden.[75] Erfolgt dies nicht, sondern eine Geltendmachung durch eigene Klage, so droht der Einwand des Schädigers, gegen die ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Fiktive Veräußerungen (Nr. 1)

1 . die im Verhältnis zwischen der Betriebsstätte und dem übrigen Unternehmen eine Änderung der Zuordnung nach den §§ 5 bis 11 erforderlich machen oder ... Rz. 3322 [Autor/Stand] Definition nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 BsGaV. § 16 Abs. 1 Nr. 1 BsGaV enthält den ersten Typus der anzunehmenden schuldrechtlichen Beziehung i.S.d. § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und betrifft insbesondere Vorgä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Durchführung der Ausgleichung.

Rn 2 Die Ausgleichung wird nur rechnerisch nach der dispositiven Vorschrift des § 2047 unter den beteiligten Abkömmlingen vorgenommen. Daher verschafft sie keinen Zahlungsanspruch, sondern bewirkt nur eine Verschiebung der Teilungsquote nach § 2047 I (BGH NJW 86, 931). Zum Wert des bereinigten Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls (BGHZ 96, 174; vgl Rn 13) wird rein rechneris...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 329 BGB – Auslegungsregel bei Erfüllungsübernahme.

Gesetzestext Verpflichtet sich in einem Vertrag der eine Teil zur Befriedigung eines Gläubigers des anderen Teils, ohne die Schuld zu übernehmen, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass der Gläubiger unmittelbar das Recht erwerben soll, die Befriedigung von ihm zu fordern. Rn 1 § 329 enthält zwei Aussagen. Die erste ist trivial: Wenn derjenige, der einem Schuldner versprich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Pflichten des Gläubigers.

Rn 8 Typischer-, aber nicht notwendigerweise begrenzt der Sicherungsvertrag zudem die Befugnisse des Grundschuldgläubigers, da das dingliche Recht über die Ansprüche des Gläubigers aus dem gesicherten Rechtsverhältnis hinausgeht. So werden insb Grundschulden für Kreditinstitute meist mit Grundschuldzinsen ausgestattet, die die geschuldeten Zinsen bei weitem übersteigen. Hier...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mauritius

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Republik Mauritius (Hauptstadt: Port Louis; Amtssprachen: Englisch und Französisch) ist ein zu Afrika gehörender Inselstaat im Indischen Ozean östlich von > Madagaskar. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 07.10.2011 nebst Protokoll (BGBl 2012 II, 1050 = BStBl 2013 I, 388), das am 07.12.2012 in Kraft getreten ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 § 243 enthält Regelungen für die häufig vorkommende Gattungsschuld als Gegenbegriff zur das Grundmodell des Schuldrechts bildenden Stückschuld. Ergänzende Vorschriften finden sich in §§ 300 II, 524 II, 2155, 2182 f und für das Handelsrecht in §§ 360, 373 ff HGB. Ihre Funktion erhält diese Begrifflichkeit insb bei der Verteilung der Leistungsgefahr nach § 275: Diese träg...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Grundlagen

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der ArbG muss idR für jeden ArbN, für den er zum LSt-Abzug verpflichtet ist, ein Lohnkonto führen. Das schließt unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige ArbN ein. Das Lohnkonto ist selbst dann zu führen, wenn LSt und andere Steuerabzüge – die Regelungen für die LSt gelten ebenso für die KiLSt und den SolZ (> Rz 3/1) – tatsächlich nicht ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen.

Rn 36 Für den Inhalt des Schadensersatzanspruchs gelten die §§ 249–255. Im Regelfall kann der Verzögerungsschaden nur in Geld ausgeglichen werden (BGH NJW 86, 987f [BGH 07.11.1985 - VII ZR 45/85]). Ist der Gläubiger aufgrund der Verzögerung seinerseits ggü einem Dritten schadensersatzpflichtig geworden, kann Naturalrestitution aber auch durch Freistellung von der Haftungsver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Voraussetzungen.

Rn 64 Verwirkung setzt zunächst voraus, dass zwischen der ersten Möglichkeit der Geltendmachung des betreffenden Rechts und seiner tatsächlichen Geltendmachung ein längerer Zeitraum verstrichen ist, währenddessen der Berechtigte untätig geblieben ist: ›Zeitmoment‹. Der Zeitablauf allein genügt für den Eintritt der Verwirkung jedoch nicht, vielmehr müssen weitere Umstände vor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 21 Unvereinbar +, nicht –: Abbedingung von § 195 (+BGH NJW 13, 525; –BGH NJW 15, 2571); § 199 I (+Celle GWR 20, 290; –Frankf NJW 12, 2975); § 269 (+BGH NJW 14, 454); §§ 280 I 2, 286 IV (+BGH ZIP 17, 2363 Rz 24; NJW 21, 1392 Rz 39; zu Höhere-Gewalt-Klauseln v Westphalen ZIP 20, 2037), § 286 III 1 (+Köln MDR 06, 808; Stoffels Rz 521; str), § 305 II, 311 I (+BGH NJW 21, 2273...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Großbuchstaben F, M, S, U und FR

Rz. 32 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 In folgenden Fällen sind Großbuchstaben als "Signale" im Lohnkonto einzutragen. Auch dies dient der Vorbereitung der nachfolgenden Übertragung in die > Lohnsteuerbescheinigung Rz 10. Rz. 33 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Randziffer einstweilen frei. Rz. 34 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Großbuchstabe F (für Fahrten) ist einzutragen, wenn der ArbG ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Einlage von Anteilen in eine ausländische Betriebsstätte

Rz. 469 [Autor/Stand] Einlage von Anteilen in eine ausländische Betriebsstätte. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 a.F. enthielt noch einen besonderen, eigenständigen Ergänzungstatbestand, wonach "[...] die Einlage der Anteile in einen Betrieb oder eine Betriebsstätte des Steuerpflichtigen in einem ausländischen Staat [...]" eine Wegzugsbesteuerung auslöste, ohne dass es auf den Aussch...mehr

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Langzeitkonten / Zusammenfassung

Überblick Langzeitkonten bieten den Beschäftigten die Möglichkeit längerer Freistellungen, z. B. für ein "Sabbatical" (eine "Auszeit" für die private Lebensgestaltung z. B. für eine Weltreise), für einen vorgezogenen Ruhestand oder für sonstige Zwecke, wie z. B. Verlängerung einer Elternzeit, für Pflegezeiten oder für die Nutzung zur beruflichen Weiterbildung. Zudem ist auch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nicht angegebene Kosten; Konditionenanpassungen (Abs 4).

Rn 12 Kosten, die der Darlehensgeber entgegen § 492 II nicht angegeben hat (Art 247 § 6 I Nr 1, § 3 I Nr 10 EGBGB), werden vom Verbraucher nicht geschuldet; dieses Sanktionensystem ist abschließend (München OLGR 96, 245). Kosten, die im Zusammenhang mit der Darlehensaufnahme an einen Dritten zu entrichten sind (Restschuldversicherung; Vermittlungskosten), bleiben von IV unbe...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freistellungsbescheid

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ein Freistellungsbescheid – zu unterscheiden von einer > Freistellungsbescheinigung – ist ein > Steuerbescheid, mit dem die FinBeh dem Stpfl verbindlich mitteilt, dass aufgrund des geprüften Sachverhalts von ihm eine Steuer dem Grunde nach überhaupt nicht oder für einen bestimmten VZ nicht gefordert wird (§ 155 Abs 1 Satz 3 AO; > Steuerbesche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Führung der gesetzlichen Amtsvormundschaft.

Rn 3 Da die Amtsvormundschaft bei Vorliegen der Voraussetzungen von Gesetzes wegen eintritt, bedarf es einer Bestellung des Jugendamtes nicht. Das FamG stellt über den Eintritt der Amtsvormundschaft eine Bescheinigung aus, § 168b II FamFG, die nur deklaratorische Bedeutung hat. Hinsichtlich der Übertragung der Aufgaben auf Mitarbeiter, zu Freistellungen, zur Geltendmachung v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Notgeschäftsführung.

Rn 12 Jeder Miterbe ist berechtigt und verpflichtet, notwendige Erhaltungsmaßnahmen ohne Mitwirkung der anderen, aber unter Einsatz seines eigenen Vermögens zu treffen (BGH JZ 53, 706). Eine Maßnahme ist notwendig, wenn sie der ordnungsgemäßen Verwaltung des gesamten Nachlasses dient und bei Nichtvornahme dem Nachlass oder einzelnen Gegenständen ein Schaden entsteht (Staud/L...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6. Abbildung der Gewinnabgrenzung

Rz. 2824 [Autor/Stand] Steuerbilanzielle Abbildung des Gesamtunternehmens. Kaufleute unterliegen in Deutschland gem. §§ 238 ff. HGB der handelsrechtlichen Buchführungspflicht und haben ihren Gewinn nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu ermitteln. Die handelsrechtliche Buchführungspflicht umfasst dabei sämtliche Unternehmensteile, d.h. auch ausländische Betriebs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Rechtsfolge

"[1]Die Absätze 1, 3 bis 4 sind entsprechend anzuwenden, ..." Rz. 2858 [Autor/Stand] Entsprechende Anwendung des § 1 Abs. 1 Satz 1. Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 besteht in der Korrektur des nicht fremdvergleichskonformen Verrechnungspreises. Die Korrektur erfolgt jedoch nicht durch eine fiktive Anpassung des Verrechnungspreises selbst, sonder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten.

Rn 10 a) Abfindungen sind in die Ausgleichsbilanz einzustellen, soweit sie am Stichtag vorhanden und nicht dem Arbeitseinkommen zuzurechnen sind, auch wenn sie im Zusammenhang mit Vorruhestandsregelungen oder Sozialplänen stehen und Versorgungsfunktion haben (BGH 13.9.23 – XII ZB 400/22, juris Rz 17 = FamRZ 23, 1941; 82, 148; Saarbr FamRZ 22, 860; Hamm FamRZ 23, 586). Werden...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Der Einkünfteabgrenzung zugrunde gelegte Bedingungen

"... die Bedingungen, insbesondere die Verrechnungspreise, die der Aufteilung der Einkünfte zwischen einem inländischen Unternehmen und seiner ausländischen Betriebsstätte oder der Ermittlung der Einkünfte der inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens steuerlich zugrunde gelegt werden, ..." Rz. 2842 [Autor/Stand] Verrechnungspreise. Der Begriff des Verrechn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss Vor §§ 145 ff BGB 49 eBay, Widerruf § 356 BGB 12 EBV IPR Art 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt § 449 BGB 23 EC-Karte § 675f BGB 14; § 807 BGB 1 E-commerce Vertragsschluss im ~ § 145 BGB 6 Effet utile Art 1 ROM I 9; Vor ROM I 14 EG-Recht Art 6 EGBGB 3, 11; Art 12 EGBGB 2; Art 11 ROM I 2, 4; Vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtli...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Abkommensrechtliche Behandlung tatsächlicher Veräußerungsgewinne

Rz. 116 [Autor/Stand] Bedeutung für § 6. DBA haben nicht die Funktion, Besteuerungsrechte zu "begründen", sondern setzen einen innerstaatlich entstandenen Steueranspruch voraus, den sie beschränken, ausschließen oder aufrechterhalten.[2] Die dem Art. 13 OECD-MA nachgebildeten Verteilungsnormen in den deutschen DBA betreffen die abkommensrechtliche Behandlung von Gewinnen aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel § 2042 BGB 42 Sachbezüge § 611 BGB 57, 74 Sache § 985 BGB 7 Begriff § 90 BGB 1 Daten § 90 BGB 5 elektronische Wertpapiere § 90 BGB 3b Körper des Menschen § 90 BGB 6 Kryptowerte. § 90 BGB 3b NFT § 90 BGB 3 nicht vertretbare § 91 BGB 4 selbstständige § 93 BGB 5 Software § 90 BGB 5 verbrauchbare § 92 BGB 1 vertretbare § 91 BGB 3 virtuelle § 90 BGB 3 zum persönlichen Geb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag § 291 BGB 6 Mahnbescheid § 286 BGB 15 Mahnkosten § 280 BGB 28 Mahnung Vor §§ 116 ff BGB 7; § 116 BGB 7; § 117 BGB 7; § 281 BGB 13; § 1958 BGB 14; § 2024 BGB 6; § 2039 BGB 11 angekündigte Leistungsverspätung § 286 BGB 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe § 286 BGB 15 Begriff § 286 BGB 12 Betriebsausfall § 286 BGB 23 Datum § 286 BGB 17 einstweilige Anordnung §...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Norminhalt des § 6 AStG im Überblick

Rz. 31 [Autor/Stand] Zweck. Steuersystematisch erstreckt § 6 den Anwendungsbereich des § 17 EStG [2] auf Sachverhalte, in denen es jenseits einer transaktionsbedingten Realisierung der in den Anteilen angesammelten Wertzuwächse nach dem Willen des Gesetzgebers einer vorgelagerten Abrechnung der stillen Reserven bedarf, um das deutsche Besteuerungsrecht hieran abzusichern.[3] ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Regelungsumfang des § 1 Abs. 5

Rz. 2811 [Autor/Stand] § 1 als einseitige Korrekturvorschrift. Tatbestandsvoraussetzung einer Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 aufgrund einer Geschäftsbeziehung zwischen rechtlich selbständigen nahestehenden Unternehmen ist die Minderung der Einkünfte eines unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. (Rz. 128 ff.). Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1, die in der gedanklichen Korrektur ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Bestellte Amtsvormundschaft.

Rn 3 Fehlt eine als Einzelvormund geeignete Person, kann bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen des § 1773 als Ultima Ratio auch das Jugendamt als Vormund bestellt werden (I). Wegen des Auffangcharakters der Norm können die Eltern die Vormundschaft des Jugendamtes nicht ausschließen (§ 1782). Im Interesse, unnötige Belastungen der Behörde zu vermeiden, können sie es a...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Tatbestand des § 6 Abs. 3 Satz 4

Rz. 654 [Autor/Stand] Unnötig verengter Tatbestand. Der Tatbestand des § 6 Abs. 3 Satz 4 ist nach seinem Wortlaut unnötig eng gefasst und führt zu teilweise sachwidrigen Ergebnissen, verbunden mit ganz erheblichen praktischen Gefahren. Weshalb der Gesetzgeber nur Fälle des "Ausschlusses" i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Rückkehrregelung gem. § 6 Abs. 3 Satz 4 zugänglich ma...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Erstellung und Fortschreibung der Hilfs- und Nebenrechnung (Satz 1)

(3) 1 Für eine Betriebsstätte ist zum Beginn eines Wirtschaftsjahres eine Hilfs- und Nebenrechnung aufzustellen, während des Wirtschaftsjahres fortzuschreiben und zum Ende des Wirtschaftsjahres abzuschließen. Rz. 2981 [Autor/Stand] Pflicht zur Aufstellung. Nach § 3 Abs. 1 BsGaV ist für jede Betriebsstätte zu Beginn des Wirtschaftsjahrs eine Hilfs- und Nebenrechnung aufzus...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Pfle... / 3.2.1 Freistellung zur Pflege eines nahen Angehörigen

Rz. 16 Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG sind Beschäftigte von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, d. h. im Haushalt der pflegebedürftigen Person oder in einem anderen Haushalt, in dem der Pflegebedürftige aufgenommen wurde, insbesondere auch dem Haushalt des Pflegenden...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Pfle... / 3.2 Freistellungen nach § 3 PflegeZG

Rz. 15 § 3 PflegeZG enthält 3 Freistellungsansprüche: Die Freistellung zur Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung (Abs. 1), die Freistellung zur Betreuung eines minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher oder außerhäuslicher Umgebung (Abs. 5), die Freistellung zur Begleitung eines nahen Angehörigen in seiner letzten Lebensphase (Abs. 6). Abs....mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, FPfZ... / 3.1 Teilweise Freistellung zur Pflege eines nahen Angehörigen (§ 2 Abs. 1 FPfZG)

Rz. 5 Nach § 2 Abs 1 Satz 1FPfZG sind Beschäftigte[1] von der Arbeitsleistung für längstens 24 Monate teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen[2] in häuslicher Umgebung pflegen[3]. Rz. 6 Die Familienpflegezeit muss spätestens 8 Wochen vor ihrem Beginn angekündigt und gleichzeitig muss erklärt werden, für welchen Zeitraum und in welchem Umfan...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Pfle... / 3.2.2 Weitere Freistellungsansprüche

Rz. 21 In den Abs. 5 bis 6a sind weitere Ansprüche des Beschäftigten in Bezug auf eine Freistellung geregelt. Rz. 22 § 3 Abs. 5 PflegeZG ermöglicht eine Freistellung für die Betreuung minderjähriger pflegebedürftiger Kinder. Die Betreuung kann – anders als nach § 3 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG – auch außerhalb der häuslichen Umgebung stattfinden (§ 3 Abs. 5 Satz 1 PflegeZG). § 3 Ab...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Pfle... / 4 Beginn und Ende des besonderen Kündigungsschutzes

Rz. 25 Der besondere Kündigungsschutz nach § 5 Abs. 1 PflegeZG ist nicht abhängig von einer Wartezeit. Pflegezeit kann damit bereits am ersten Tag des Beschäftigungsverhältnisses beansprucht werden. Er beginnt mit dem Zugang der Ankündigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung (§ 2 PflegeZG) oder Pflegezeit (§ 3 Abs. 1, 5 oder 6 PflegeZG)[1], höchstens jedoch 12 Wochen vor d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, FPfZ... / 3 Voraussetzungen für den besonderen Kündigungsschutz

Rz. 3 Voraussetzung für den besonderen Kündigungsschutz nach § 2 Abs. 3 FPfZG i. V. m. § 5 PflegeZG ist die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit nach §§ 2, 2a FPfZG. Anders als bei der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG geht es bei der Familienpflegezeit nach §§ 2, 2a FPfZG immer nur um eine teilweise Freistellung von der Arbeitszeit, also um einen Teilzeitanspruch.[1] Pflegeteil...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, FPfZ... / 3.2 Weitere Freistellungsansprüche

Rz. 8 In den § 2 Abs. 5 FPfZG und § 2a Abs. 5a FPfZG sind weitere Freistellungsansprüche des Beschäftigten geregelt. § 2 Abs. 5 FPfZG ist § 3 Abs. 5 PflegeZG nachgebildet und ermöglicht eine teilweise Freistellung von höchstens 24 Monaten für die Betreuung pflegebedürftiger minderjähriger naher Angehöriger in häuslicher oder außerhäuslicher Umgebung.[1] § 2a Abs. 5a FPfZG ents...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, FPfZ... / 4 Beginn und Ende des besonderen Kündigungsschutzes

Rz. 9 Der besondere Kündigungsschutz nach § 2 Abs. 3 FPfZG i. V. m. § 5 Abs. 1 PflegeZG ist nicht abhängig von einer Wartezeit. Er beginnt mit dem Zugang der Ankündigung der Familienpflegezeit[1], frühestens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn (§ 2 Abs. 3 FPfZG i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG). Im Falle einer vereinbarten Freistellung nach § 2a Abs. 5a FPfZG er...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Pfle... / 7 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 31 Es gelten die allgemeinen Grundsätze zur Darlegungs- und Beweislast. Der Beschäftigte muss das Vorliegen der Voraussetzungen eines der Tatbestände des Sonderkündigungsschutzes im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung darlegen und notfalls beweisen. Der Arbeitgeber muss hingegen darlegen und ggf. beweisen, dass eine Zulässigkeitserklärung der zuständigen Behörd...mehr

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Renten / 2.1 Neuer Übergangszeitraum bis 2058 ab Veranlagungszeitraum 2023

Das wesentliche Kernelement der "neuen" Rentenbesteuerung ist der schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet im Endergebnis, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und ihr gleichgestellten Versicherungen bzw. berufsständischen Versorgungswerken zum Zeitpunkt der Zahlung von der Einkommensteuer freigestellt werden. P...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Pfle... / 3.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (§ 2 PflegeZG)

Rz. 9 Nach § 2 Abs. 1 PflegeZG haben Beschäftigte das Recht, bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung b...mehr

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Ermäßigte Besteuerung von A... / 1.2 Berechnung der Steuerermäßigung

Die Tarifprogression wird bei der Besteuerung von außerordentlichen Einkünften im Wege der Fünftelregelung abgeschwächt.[1] Danach ist in einem 1. Schritt zur Steuerberechnung für das Kalenderjahr, in dem die außerordentlichen Einkünfte zugeflossen sind, die Einkommensteuerschuld zu ermitteln, die sich ergibt, wenn in das zu versteuernde Einkommen die außerordentlichen Einkü...mehr

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Realsplitting: Unterhaltsle... / 5 Zustimmung des Unterhaltsempfängers

Der Abzug der Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben setzt die Zustimmung des Unterhaltsempfängers voraus. Denn bei diesem werden aufgrund seiner Zustimmung die vom Unterhaltsverpflichteten als Sonderausgaben abgezogenen Beträge als sonstige Einkünfte besteuert.[1] Für die Zustimmung des Unterhaltsempfängers besteht keine gesetzliche Frist. Sie kann noch nach bestandskräfti...mehr