Fachbeiträge & Kommentare zu Freistellung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 8.5 Urlaubsdauer bei Verteilung der Arbeitszeit auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Kalenderwoche

Die Anzahl der Urlaubstage ist abhängig von der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die Arbeitstage. Die Urlaubsdauer in § 26 Abs. 1 TVöD geht von einer Verteilung von 5 Arbeitstagen pro Woche aus. Jede andere Verteilung, unabhängig davon, ob mehr oder weniger Tage pro Woche zu arbeiten sind, führt zu einer Veränderung des Gesamtanspruchs auf Erholungsurlaub bezogen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 7.3.10 Ruhende Arbeitsverhältnisse

Nach § 26 Abs. 2 Buchst. c TVöD vermindert sich die Dauer des Erholungsurlaubs, einschließlich eines etwaigen Zusatzurlaubs für jeden vollen Kalendermonat um 1/12. Fraglich ist jedoch, ob diese tarifliche Kürzungsregelung nur den tariflichen (Zusatz-)Urlaub oder auch den gesetzlichen Mindesturlaub betrifft. Denn das Bundesurlaubsgesetz enthält keine derartige Kürzungsregelung...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG Vorbemerkungen §§ 18 bis 25 MuSchG

Abschnitt 4 Leistungen Eine Frau, die infolge Schwangerschaft oder Stillzeit von der Pflicht zur Arbeitsleistung befreit ist, erhält für die Ausfallzeiten Entgelt bzw. Entgeltersatzleistungen. Dabei wird nach verschiedenen Tatbeständen unterschieden; die Leistungen werden unterschiedlich berechnet und finanziert. Kann die Frau die Arbeitsleistung wegen eines Beschäftigungsverb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zeugnis / 5 Inhalt des Zeugnisses

Art der Beschäftigung Die Beschreibung zur Art der Tätigkeit soll ein Spiegelbild aller vom Zeugnisempfänger ausgeführten Tätigkeiten darstellen. Die Ausführlichkeit der Beschreibung hängt von der Qualifikation ab. Je verantwortungsvoller die Tätigkeit des Beschäftigten war, desto genauer muss sie beschrieben werden. Anzugeben ist des Weiteren, wenn die Tätigkeit selbstständig...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)

Hier gelangen Sie zum Allgemeinen Eisenbahngesetz.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Verdachtskündigung: Vorauss... / 2 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Der das gesamte Kündigungsrecht beherrschende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist besonders bei der Verdachtskündigung zu beachten. Daher hat der Arbeitgeber auch vor dem Ausspruch einer Verdachtskündigung immer zu prüfen, ob dem Tatverdacht nicht schon hinreichend dadurch begegnet werden kann, dass er den Arbeitnehmer auf einen anderen freien Arbeitsplatz versetzt, wobei a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 4.1 Nichtabnahme der Arbeit

Aus welchen Gründen dies geschieht, ist unerheblich. Praxis-Beispiel Unterlässt der Arbeitgeber eine Verteilung der individuell geschuldeten Arbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage, Kalenderwochen oder ggf. längere Zeiträume, sondern ruft vielmehr den Beschäftigten flexibel zur Arbeit ab, kommt er – unabhängig von einem besonderen Arbeitsangebot des Beschäftigten – mit Abla...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 4.3 Angebot

Der Arbeitgeber kommt nach § 293 BGB in Annahmeverzug, wenn er im erfüllbaren Arbeitsverhältnis die ihm angebotene Leistung nicht annimmt. Neben dem Verzug muss daher die Arbeitsleistung durch den Beschäftigten angeboten worden sein. Die Anforderungen an das Angebot sind jedoch nicht sehr hoch, es muss jedoch dem Arbeitgeber zugehen.[1] § 294 BGB verlangt lediglich ein tatsä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 2.1 Bestehende Arbeitspflicht

Der Entgeltfortzahlungsanspruch gilt für alle Formen des Arbeitsverhältnisses ohne jede Einschränkung (Teilzeit, Befristung, geringfügige Beschäftigung etc.). Auch auf Berufsausbildungsverhältnisse finden die Regelungen bis zum Bestehen bzw. endgültigen Nichtbestehen Anwendung.[1] Der Arbeitgeber muss berechtigt sein, die Arbeitsleistung vom Beschäftigten uneingeschränkt ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues Anwendungsschreiben z... / VII. Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug gem. § 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 EStG

Personenunternehmen und Personen, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, haben die Möglichkeit, auf Grundlage von § 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 EStG gegenüber der konto- und depotführenden Stelle eine Erklärung zur Freistellung von bestimmten Kapitalerträgen vom Kapitalertragsteuerabzug abzugeben. Für vor dem 1.1.2025 zufließende Kapitalerträge sah die Regelung in...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Künstlersozialabgabe / 4.2 Freistellung von der Abgabepflicht

Die Künstlersozialabgabe fällt nicht an für private Feiern (Geburtstag, Hochzeit), wenn hierzu Sänger, Künstler, Humoristen usw. engagiert werden, wenn Künstler höchstens 3-mal im Jahr von einem nicht kommerziellen Veranstalter (z. B. Karnevalsverein) beauftragt werden, wenn Künstler nur gelegentlich, also nicht dauerhaft engagiert werden. Das ist der Fall, wenn die Gesamtsumme...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.1.1 Wichtiger Grund

Voraussetzung für die Gewährung von Sonderurlaub ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes aufseiten der bzw. des Beschäftigten. Damit wird klargestellt, dass nicht jedes persönliche Interesse der/des Beschäftigten ausreicht, um dauerhaftes Fernbleiben vom Dienst zu rechtfertigen. Vielmehr muss das mit der Freistellung verfolgte Ziel auch bei objektiver Betrachtungsweise hin...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.6 Sonderurlaub und andere Freistellungsgründe

In der Zeit eines längeren Sonderurlaubs kann keine Freistellung aus anderem Grund, etwa für den Wehr- oder Zivildienst, in Anspruch genommen werden, da der Beschäftigte bereits vom Dienst freigestellt ist. Diese gesetzlichen Regelungen greifen jedoch ggf. am Ende des Sonderurlaubs ein. Allerdings ist der Arbeitnehmer verpflichtet, bestehende Erklärungsfristen einzuhalten, w...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4.1 Fälle der eingeschränkten Mitwirkung

Im Wesentlichen werden in § 73 Abs. 1 ThürPersVG die Vorschriften des Bundesrechts wiederholt. Ergänzungen bestehen in folgenden Fällen: Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses, § 73 Abs. 1 Nr. 3 ThürPersVG. Dies stellt jedoch keine rechtliche Besonderheit im Vergleich zum Bundesrecht dar, da die (eingeschränkte) Mitbestimmung bei der Verlängerung von befristeten ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.7 § 75 Abs. 1 Nr. 5 LPVG BW: Zulassung zum Aufstieg einschließlich Eignungsfeststellung

Vgl. hierzu zunächst die obige Kommentierung zu § 78 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG. Für Baden-Württemberg ist Folgendes zu ergänzen: Die gesetzlichen Formulierungen "Zulassung zum Aufstieg" und "Eignungsfeststellung für den Aufstieg" passen seit der Dienstrechtsreform nicht mehr so recht. Nach altem Recht verlief der (prüfungsgebundene) Aufstieg gemäß §§ 21 bis 25 LVO-alt bei einem au...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Welche speziellen Arbeitssc... / 2 FAQs

1) An allen unseren Arbeitsplätzen finden Gefährdungsbeurteilungen statt. Muss tatsächlich im Fall einer Schwangerschaft nochmals eine Gefährdungsbeurteilung stattfinden? Nach der Neuregelung des MuSchG muss ab 1.1.2018 im Rahmen jeder Gefährdungsbeurteilung auch die mutterschutzrechtliche Seite beachtet werden – unabhängig davon, ob ein konkreter Mutterschutz ansteht oder ni...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.1 Begriff der Ruhezeit

Rz. 1 Begrifflich ist Ruhezeit der arbeitsfreie Zeitraum zwischen dem Ende der täglichen Arbeitszeit und dem Beginn der nächsten täglichen Arbeitszeit bzw. zwischen 2 Schichten desselben Arbeitnehmers.[1] § 5 legt diesen Zeitraum mit mindestens 11 Stunden fest. Arbeitsunterbrechungen innerhalb der täglichen Arbeitszeiten sind in Abgrenzung hierzu Ruhepausen (vgl. § 4 ArbZG)....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.2.3 Ansatz des "neutralen Vermögens" (§ 4 Abs. 4 S. 2 UmwStG)"

Rz. 146 Nach § 4 Abs. 4 S. 2 UmwStG sind die übergegangenen Wirtschaftsgüter bei der Ermittlung des Übernahmegewinns bzw. -verlusts mit dem gemeinen Wert anzusetzen, soweit an ihnen bei der übertragenden Körperschaft kein deutsches Besteuerungsrecht hinsichtlich einer Veräußerung bestand. Der Wert dieser Wirtschaftsgüter erhöht sich um die Differenz zwischen dem gemeinen Wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutz / 2 Pflichten des Arbeitgebers

Sofort nach Kenntnisnahme muss der Arbeitgeber die zuständige Aufsichtsbehörde (staatliche Ämter für Arbeitsschutz, Gewerbeaufsichtsämter) informieren. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die Tätigkeit der Arbeitnehmerin nicht gefährdet werden. Nach § 10 MuSchG i. V. mit § 5 ArbSchG muss jeder Arbeitsplatz bei der Gefährdungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutz / 3 Allgemeine Beschäftigungsbeschränkungen bzw. -verbote

Im Rahmen des Mutterschutzes können erhebliche Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote gelten. Die Schutzfristen betragen insoweit grundsätzlich 6 Wochen vor bzw. 8 Wochen nach der Entbindung. Konkret wird an den voraussichtlichen Tag der Entbindung angeknüpft. Die Schutzfrist vor der Entbindung kann sich damit ggf. verlängern bzw. verkürzen. Solche erheblichen Beschäftigun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Steuerzahlung und Sicherheitsleistung (§ 32 Abs. 1 S. 2 und 3 ErbStG)

Rz. 9 Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter haben für die Bezahlung der Erbschaftsteuer zu sorgen (§ 32 Abs. 1 S. 2 ErbStG). Die Vorschrift ändert zwar nichts daran, dass Schuldner der Erbschaftsteuer allein der Erwerber ist (§ 20 Abs. 1 ErbStG). § 32 Abs. 1 S. 2 ErbStG knüpft jedoch an die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Nachlassverwalters bzw. Testamentsvol...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Freistellung statt Zahlung.

Rn 20 Verlangt der Kl Schadensersatz in Form einer Geldzahlung und wird der Beklagte lediglich zur Freistellung verurteilt, so liegt darin ein teilweises Unterliegen des Klägers, da die Freistellung ggü der Zahlung ein ›Minus‹ ist. Hier dürfte in der Regel jedoch § 92 II Nr 1 zum Tragen kommen, da die Abweichung wirtschaftlich betrachtet geringfügig ist und idR keine besonde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Unilaterale Einschränkungen der abkommensrechtlichen Freistellung (§ 50d Abs 9 EStG)

Schrifttum: Loose/Hölscher/Althaus, JStG 2007: Anwendungsbereich und Auswirkungen der Einschränkung der Freistellungsmethode, BB 2006, 2724; Vogel, Neue Gesetzgebung zur DBA-Freistellung, IStR 2007, 225; Salzmann, Abschied vom Verbot der "virtuellen" Doppelbesteuerung, IWB 2012, 471; Kempf/Bandl, Hat Treaty override in Deutschland eine Zukunft?, DB 2007, 1377; Meretzki, Greift § ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfahren der Freistellung

Rn. 32 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Gem § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG wird die Freistellung im Abzugsverfahren nur auf Antrag vom BZSt gewährt; antragsberechtigt aus eigenem Recht ist nur der Vergütungsgläubiger, dh entweder der zivilrechtliche Vertragspartner oder der wirtschaftliche Eigentümer nach § 39, 42 AO als steuerliches Zurechnungssubjekt ( BFH v 18.05.2021, I R 77/17, BSt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Freistellung bei Vergütungen für Rechteüberlassungen (§ 50c Abs 2 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50c Abs 2 S 1 Nr 2 EStG normiert die Voraussetzungen einer Freistellung im Steuerabzugsverfahren ohne das Erfordernis einer Freistellungsbescheinigung durch das BZSt. Die Regelung ersetzt das Kontrollmeldeverfahren in § 50d Abs 5 EStG aF und soll für Einkünfte aus Rechteüberlassungen von nur geringfügiger Bedeutung ein vereinfachtes Verfah...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Freistellung im Abzugsverfahren aufgrund amtlicher Bescheinigung (§ 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG)

1. Sachlicher Anwendungsbereich Rn. 30 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG bildet die Rechtsgrundlage für ein Freistellungsverfahren aufgrund amtlicher Bescheinigung. Es findet grundsätzlich Anwendung für Entlastungen gem der §§ 43b, 50g EStG sowie gem der Vorschriften eines DBA. § 50c Abs 2 S 5 EStG knüpft das Freistellungsverfahren für die abkommensrechtlic...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutzrecht: Überblick / 4.2.1 Freistellung für Untersuchungen und Stillzeiten

Der Arbeitgeber muss eine Frau für die Zeit freistellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten einer Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist (§ 7 Abs. 1 MuSchG). Der Arbeitgeber muss eine stillende ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entscheidung durch Beschluss und Freistellung von der mündlichen Verhandlung (S 1).

Rn 2 Das Gericht hat nach S 1 durch (begründeten) Beschl zu entscheiden, auch wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat. Förmliche Zustellung erfolgt nach § 329 III. Die mündliche Verhandlung ist fakultativ (§ 891 S 1 iVm § 128 IV); wird sie angeordnet, sind die Beteiligten vAw zu laden (§ 214). § 269 III findet Anwendung, wenn der Zwangsvollstreckungsantrag zurückge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsfolgen bei Freistellung sowie bei Verstoß gegen die Abzugsverpflichtung

Rn. 46 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Freistellung erfüllt und wurde diese durch das BZSt erteilt, kann der Steuerabzug unterbleiben bzw zu einem niedrigeren Steuersatz vorgenommen werden. Wichtigste Folge für den Schuldner ist die damit einhergehende zukunftsbezogene Entbindung von der Haftung für die Steuerabzugsbeträge (s § 5...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Allg Verfahrensbedingungen für Freistellungs- und Erstattungsanträge (§ 50c Abs 5 EStG)

A. Antragstellung (§ 50c Abs 5 S 1 und 3 EStG) und Bereitstellung der Entscheidung (§ 50c Abs 5 S 4 EStG) Rn. 68 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach § 50c Abs 5 S 1 EStG sind Freistellungsanträge und Erstattungsanträge, die nach dem 31.12.2022 gestellt werden, verpflichtend nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz elektronisch zu übermitteln; für bis zum 31.12.2022 gestellte Anträ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick

Rn. 160 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 In § 50d Abs 9 EStG wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtline (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) vom 25.06.2021, BGBl I 2021, 2035, eine Nr 3 angefügt anzuwenden ab 01.07.2021. § 50d Abs 9 EStG idF ATADUmsG lautet wie folgt: Zitat „(9) 1Sind Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach einem Abkommen zur ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Anwendung abkommensrechtlicher Rückfallklauseln auf Teile von Einkünften (§ 50d Abs 9 S 4 EStG)

Rn. 178 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Mit Wirkung ab VZ 2017 wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (BEPS-UmsG – Base Erosion and Profit Shifting) vom 20.12.2016, BGBl I 2016, 3000 die Regelung des § 50d Abs 9 S 4 EStG eingeführt, die die Anwendung abkommensrechtlicher Rü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Verhältnis zu anderen Vorschriften (§ 50d Abs 9 S 3 EStG)

Rn. 172 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 9 S 3 EStG regelt das Verhältnis zu weiteren Vorschriften, die einen Übergang von der Freistellung zur Anrechnung vorsehen; dies sind zum einen auf DBA-Ebene vereinbarte Switch-over-, Subject-to-tax- oder Remittance-base-Klauseln (vgl die Zusammenstellung in BMF vom 20.06.2013, BStBl I 2013, 980) sowie zum anderen die innerstaatli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Anhörungen.

Rn 64 Die Pflicht zur Anhörung durch das Präsidium besteht nach Abs 2 ggü allen Richtern, die nicht Mitglied des Präsidiums sind, und zwar vor der Geschäftsverteilung nach Abs 1 für das Geschäftsjahr. Rn 65 Nach Abs 3 S 2 ist den Vorsitzenden Richtern, deren Spruchkörper von einer im laufenden Geschäftsjahr beabsichtigten Änderung der Geschäftsverteilung berührt wird, vorher ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung, zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Durch das StÄndG 2003 v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645 ist Abs 1 S 2 des § 50d EStG rückwirkend ab VZ 2002 (§ 52 Abs 59a S 4 EStG) inhaltlich ergänzt worden, um zu gewährleisten, dass der Erstattungsanspruch auch die aufgrund eines Nachforderungs- oder Haftungsbescheides entrichtete Steuer beinhaltet. Darüber hinaus wurde in einem neuen Abs 8 d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen

Rn. 202 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Tatbestandlich knüpft § 50d Abs 11 EStG zunächst an die abkommensrechtliche Schachtelfreistellung an: S 1 der Regelung erfasst Dividenden, die nach einem DBA beim Zahlungsempfänger von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer ausgenommen werden. Die Freistellung muss abkommensrechtlich nach Maßgabe des Methodenartikels bei tatsächlicher...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 27 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Als Ausnahme zum zweistufigen Entlastungsverfahren können die Steuerbefreiungen nach den §§ 43b, 50g EStG oder DBA unter bestimmten Bedingungen auch bereits vom Vergütungsschuldner iRd Abzugsverfahrens geltend gemacht werden. Diese Ausnahmen werden in § 50c Abs 2 EStG zusammengefasst: Hauptanwendungsfall ist die in § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Nr 4.

Rn 16 Die Regelung ergänzt die Auskunftspflicht des Drittschuldners im Hinblick auf die Festsetzung nach § 907. Drittschuldner iSd Vorschrift ist jedes Kreditinstitut, bei dem ein als Pfändungsschutzkonto taugliches Girokonto geführt wird. Unerheblich ist, ob es sich bei dem Konto um ein Pfändungsschutzkonto handelt. Sonst müsste der Gläubiger zunächst die Antwort auf die Fr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Treaty override

Rn. 164 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 9 EStG ist "ungeachtet des Abkommens" anzuwenden und bringt somit bereits nach seinem Wortlaut ein Treaty override zum Ausdruck. Hinsichtlich § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG hielt es der BFH vom 19.05.2010, BStBl II 2011, 156 für ernstlich zweifelhaft, ob dies verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Entgegen der Gesetzesbegründ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Freistellungsanspruch.

Rn 5 Ausgangspunkt ist § 1568a Abs 3 BGB. Hiernach besteht ein Anspruch des Ehegatten, dem die Ehewohnung zugewiesen wird, darauf, in das Mietverhältnis des anderen einzutreten oder dieses alleine fortzusetzen. Es geht hierbei im Kern nicht um das Entstehen oder die Beendigung eines Mietverhältnisses, sondern um den Inhalt der vertraglichen Regelungen – also: Vertragspartner...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 33. Befreiung von einer Verbindlichkeit.

Rn 68 Schätzung nach § 3 (BGH NJW 74, 2128; KG JurBüro 98, 648); maßgeblich ist grds der vom Kl genannte Betrag; wenn besondere Umstände vorliegen, die eine geringere Bewertung rechtfertigen, ist ein Abschlag vorzunehmen, Ansatz von 20 %, wenn künftige Inanspruchnahme ausgeschlossen (BGH MDR 11, 1075) oder Risiko des Freistellungsgläubigers tatsächlich von einem Dritten in A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zweck der Vorschrift

Rn. 140 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die durch das StÄndG 2003 (BGBl I 2003, 2645) geschaffene und erstmals für den VZ 2004 anwendbare Regelung knüpft die nach einem DBA vorgesehene Freistellung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit an den zusätzlichen Nachweis, dass entweder der andere Vertragsstaat auf die Ausübung seines Besteuerungsrechtes verzichtet hat oder die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Besteuerungsinkongruenzen bei Betriebsstätteneinkünften

Rn. 170a Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 9 S 1 Nr 3 EStG versagt die Anwendung der abkommensrechtlichen Freistellung für Betriebsstätteneinkünfte in 2 Fallkonstellationen: Zur Besteuerung im Inland mit Anrechnung der ausländischen Steuer ist überzugehen, soweit die Einkünfte nur deshalb im anderen Staat nicht stpfl sind,mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Loose/Hölscher/Althaus, JStG 2007: Anwendungsbereich und Auswirkungen der Einschränkung der Freistellungsmethode, BB 2006, 2724; Vogel, Neue Gesetzgebung zur DBA-Freistellung, IStR 2007, 225; Salzmann, Abschied vom Verbot der "virtuellen" Doppelbesteuerung, IWB 2012, 471; Kempf/Bandl, Hat Treaty override in Deutschland eine Zukunft?, DB 2007, 1377; Meretzki, Greift § 50d Abs 9 E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXI. Freistellungsanspruch

Rz. 71 Der Wert des Antrages auf Freistellung von einer Verbindlichkeit folgt dem Wert der zugrunde gelegten Forderung.[82] Bei einer Hauptforderung ist also deren Wert maßgeblich. Wird die Freistellung von Kosten oder Nebenforderungen – wie z. B. vorgerichtlichen Anwaltskosten – geltend gemacht, sind diese wegen § 43 GKG und § 4 Abs. 1 ZPO weder beim Gebührenstreitwert noch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2025, Jahresbericht ... / VI. Obliegenheiten

Das LG Köln[85] verneint einen Deckungsanspruch wegen nicht hinreichender Erfüllung der Unterrichtungsobliegenheit durch den Versicherungsnehmer. Grundlage war, dass dieser Nachfragen des Rechtsschutzversicherers zum Krankheitsverlauf wegen eines geltend zu machenden Schmerzensgeldanspruchs nicht hinreichend beantwortet hatte. Ein Verstoß gegen die Schadensminderungsobliegen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestandsmerkmale

Rn. 165 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach dem Tatbestand des § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG erfolgt eine Umschaltung von der Freistellungsmethode zur Anrechnungsmethode, soweit der andere Vertragsstaat abkommensrechtliche Regelungen so anwendet, dass die Einkünfte in diesem Staat von der Besteuerung auszunehmen sind oder nur zu einem durch das Abkommen begrenzten Steuersatz besteue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Nichtbesteuerung im Quellenstaat wegen nur beschränkter StPfl (§ 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG)

1. Tatbestandsmerkmale Rn. 168 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Tatbestandlich setzt § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG für den Rückfall der abkommensrechtlich freigestellten Einkünfte unter das deutsche Besteuerungsregime voraus, dass der andere Vertragsstaat die Einkünfte nur deshalb nicht besteuert, weil der StPfl dort nicht ansässig und deshalb beschränkt stpfl ist. Das Besteuerungsrech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 170 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG ist im Gegensatz zur Nr 1 erst ab VZ 2007 anzuwenden und birgt somit keine Rückwirkungsproblematik.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Summe.

Rn 5 Der Anspruch muss auf eine Geldsumme gerichtet sein. Deshalb ist das Mahnverfahren nicht verfügbar für Ansprüche auf Duldung, auf Freistellung/Befreiung von einer Verbindlichkeit (Ddorf NJW-RR 98, 503) oder auf Feststellung der Forderung zur (Insolvenz-)Tabelle (§§ 179, 180 InsO).mehr