Fachbeiträge & Kommentare zu Freistellung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Einkünfte

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Grundsätzliches: Personen, die in Deutschland weder einen > Wohnsitz noch ihren ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Erläuterung von § 50d EStG

1. Allgemeines Rz. 336 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 § 50d EStG regelt unter seiner Überschrift "Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung" mehrere Besonderheiten im Fall von DBA. Der Paragraph hat sich zu einer nicht systematisch gegliederten und mittlerweile häufig angepassten Sammelstelle nationaler Vorschriften entwickelt, mit denen Deutschland einseitig ei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Arbeitnehmer im Ausland

Rz. Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Wird ein in Deutschland ansässiger ArbN beruflich ins > Ausland Rz 1 entsandt, gilt grundsätzlich Folgendes: Solange der ArbN seinen > Wohnsitz in Deutschland aufrechterhä...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / aa) Ruhegehälter von privaten Arbeitgebern

Rz. 239 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ruhegehälter von privaten ArbG und ähnliche Vergütungen für früher geleistete nichtselbständige Arbeit (> Versorgungsbezüge Rz 15 ff) besteuert allein der Ansässigkeitsstaat des ArbN, und zwar auch dann, wenn die zugrundeliegende nichtselbständige Arbeit im anderen Vertragsstaat ausgeübt wurde (Art 18 OECD-MA). Beispiel 1: A bezieht von sein...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Freistellungsverfahren in Deutschland

Rz. 325 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Grundsätzlich gilt: Weist das DBA dem Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zu, werden entweder die auf die im Ausland besteuerten Einkünfte entfallenden ausländischen Steuern angerechnet (Anrechnungsmethode; > Rz 38 ff) oder die ausländischen Einkünfte werden von der inländischen Besteuerung freigestellt (> Rz 33 ff). Im Allgemeinen wendet...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Switch-over-Klausel

Rz. 50 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Einige DBA enthalten sog Switch-over-Klauseln (vgl OECD-Musterkommentar [> Rz 112] zu Art 23 A/23 B Nr 31 ff). Danach kann der Ansässigkeitsstaat im Einzelfall von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode übergehen, wenn die Vertragsstaaten Einkünfte unterschiedlichen Abkommensbestimmungen zuordnen oder verschiedenen Personen zurechnen (sog...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Subject-to-tax-Klausel

Rz. 60 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Um zu verhindern, dass Einkünfte sowohl im Quellen- als auch im Wohnsitzstaat nicht besteuert werden (sog "weiße Einkünfte"; > Rz 15), enthalten verschiedene DBA eine sog Subject-to-tax-Klausel (deutsch: Rückfallklausel): Eine solche Regelung lässt das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats aufleben, wenn der Quellenstaat nach seinem inne...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. § 50d Abs 12 (Abfindungen)

Rz. 378 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit steht nach dem OECD-MA und den DBA, die entsprechende Regelungen enthalten, grundsätzlich dem Tätigkeitsstaat zu (> Rz 122 ff). Das gilt auch für Abfindungen, die bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, wobei der Kommentar zum OECD-MA (> Rz 112) diese Zahlung...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Dirigenten

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Dirigenten können abhängig vom Gesamtbild der Verhältnisse selbständig oder nichtselbständig tätig sein (> Arbeitnehmer Rz 15 ff; vgl Wolf, FR 2002, 202). Gastspielverpflichtete Dirigenten bei Theaterunternehmen sind grundsätzlich nichtselbständig tätig. Sie sind ausnahmsweise selbständig, wenn sie nur für kurze Zeit einspringen (BMF vom 05.1...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Vermeidung der Doppelbesteuerung durch DBA

Rz. 19 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vermeiden die DBA idR eine > Doppelbesteuerung, indem sie das Besteuerungsrecht nur einem Vertragsstaat, idR dem Tätigkeitsstaat zuweisen (> Doppelbesteuerung Rz 122 ff und die Stichworte zu den einzelnen Vertragsstaaten). Im anderen Vertragsstaat (meist dem Wohnsitzstaat) wird die ausländische au...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / cc) Renten aus der Sozialversicherung

Rz. 244 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Zu der Frage, ob Rentenzahlungen aus der GRV (Rentenversicherung Bund) für frühere unselbständige Arbeit gezahlte Ruhegehälter (vgl > Rz 239) iSd Abkommensrechts sind, hat die OECD ihre Auffassung 2005 geändert. Während sie dies früher verneinte, weil die versicherungspflichtigen ArbN die Zahlungen aufgrund der von ihnen und dem ArbG geleis...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. § 50d Abs 10 EStG (Sondervergütungen für Gesellschafter)

Rz. 375 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Vergütungen des Gesellschafters einer PersGes oder des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA, die dieser für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezieht, werden als Einkünfte aus Gewerbebetrieb qualifiziert (§ 15 Abs 1 Satz 1 Nr 2 Satz 1 und Nr...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Zur Bestimmung der Ansässigkeit

Rz. 115 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das OECD-MA sieht vor, dass DBA für Personen gelten, die in einem oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind (Ansässigkeitsstaat). Der ArbN als natürliche Person iSd Art 3 Abs 1 Buchst a OECD-MA ist dann abkommensberechtigt (Art 1 OECD-MA). Die > Staatsangehörigkeit, auf die ältere Abkommen noch abstellten, ist idR ohne Bedeutung; zu Ausn...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Grundsätzliches Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats

Rz. 124 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Aus Art 15 OECD-MA ergeben sich folgende Grundregeln: Stimmen Tätigkeitsstaat und Ansässigkeitsstaat überein, ergibt sich ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats. Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitslohn aus Quellen innerhalb eines anderen Staats bezogen wird, in dem die Arbeit verwertet wird oder wo der Arbeitslo...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / aa) Ermittlung des 183-Tage-Aufenthalts

Rz. 145 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Bestimmung der Aufenthaltstage nach der 183-Tage-Regelung ist von einer Aufteilung des Arbeitslohns abzugrenzen; es gelten jeweils unterschiedliche Zählweisen. Die 183-Tage-Regelung entscheidet zunächst (nur), in welchem Staat die Vergütungen – dem Grunde nach – besteuert werden können. Entfällt das Besteuerungsrecht je anteilig auf bei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / cc) Keine Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Rz. 180 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Wird der Arbeitslohn von einer im Vertragsstaat befindlichen > Betriebsstätte Rz 25 f des ArbG getragen, hat auch bei einem Aufenthalt des ArbN in dem Vertragsstaat bis zu 183 Tagen dieser ein Besteuerungsrecht als Tätigkeitsstaat (> Rz 112; sog Betriebsstättenvorbehalt). Zum maßgebenden Begriff der > Betriebsstätte (AEAO zu § 12 Nr 10; § 2...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. § 50d Abs 7 EStG (zur Kassenstaatsklausel)

Rz. 339 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 § 50d Abs 7 EStG (vormals § 50d Abs 4 EStG) ist durch das JStG 1997 (BGBl 1996 I, 2049) in das EStG eingefügt worden, nachdem BFH 165, 392 = HFR 1992, 168 entschieden hatte, dass die Kassenstaatsklausel (> Rz 191 ff) bei > Arbeitslohn aus öffentlichen Kassen nicht anzuwenden ist, wenn die > Öffentliche Kasse nur Zahlungen für einen ArbG lei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Arbeitslohn aus öffentlichen Kassen

Rz. 191 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Arbeitsvergütungen (einschließlich etwaiger > Sachbezüge; vgl Nr 2.2 des OECD-Musterkommentars zu Art 19), die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften einschließlich lokaler Zusammenschlüsse wie Ämter oder Kreise (vgl Nr 3 des OECD-Musterkommentars zu Art 19) für die diesem Staat oder der Gebietsk...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Nationale Steuerpflicht des Arbeitnehmers

Rz. 4 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Von der > Staatsangehörigkeit hängt es grundsätzlich nicht ab, ob ein ArbN in Deutschland besteuert wird. Vielmehr kommt es darauf an, wo der ArbN einen > Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen > Aufenthalt hat (zu Einzelheiten > Beschränkte Steuerpflicht Rz 1 ff). Ein aus dem Ausland kommender ArbN, der im > Inland einen > Wohnsitz oder seinen gew...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Beschränkte Steuerpflicht für inländische Einkünfte

Rz. 3 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Wer als ArbN aus dem Ausland ins > Inland kommt, um hier seinem Beruf nachzugehen, untersteht der deutschen Besteuerungshoheit und erzielt > Inländische Einkünfte (§ 49 Abs 1 Nr 4 EStG). Solange er sich lediglich für einige Tage oder Wochen im Inland aufhält und hier weder seinen gewöhnlichen > Aufenthalt noch einen > Wohnsitz hat, ist er bes...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Besonderheiten bei vorübergehender Tätigkeit

Rz. 135 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei nur vorübergehender Tätigkeit in dem anderen Vertragsstaat verbleibt das Besteuerungsrecht beim Ansässigkeitsstaat, wenn der Empfänger (ArbN) sich in dem anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält (so das OECD-MA aF, das zahlreichen zurzeit noch geltenden deutschen DBA zugrunde liegt; ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Methoden zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung

Rz. 32 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die DBA vermeiden eine Doppelbesteuerung entweder durch die Freistellungs- oder die Anrechnungsmethode. Zu beachten sind jedoch etwaige abkommensinterne Switch-over-Klauseln (> Rz 50 ff), Remittance-base-Klauseln (> Rz 56 ff), Rückfallklauseln (> Rz 60 ff) und die nationalen Regelungen des § 50d EStG (> Rz 325 ff). a) Freistellungsmethode Rz....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Sonderfall: Inländische Einkünfte bei Auslandstätigkeit

Rz. 11 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Beschäftigt ein > Inländischer Arbeitgeber im Ausland ansässige > Arbeitnehmer außerhalb des > Inland und verwerten diese ihre Arbeit im Inland, unterliegen sie nicht nur der Besteuerungshoheit ihres Ansässigkeitsstaats, sondern grundsätzlich auch der Besteuerung in Deutschland als beschränkt stpfl ArbN (> Rz 4): Bei beschränkt stpfl ArbN, d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sexuelle Belästigung im Arb... / 3.1.6 Schutzmaßnahmen noch während der Aufklärung

Schutzmaßnahmen im laufenden Aufklärungsverfahren bedürfen besonderer Sensibilität und einer sorgfältigen Abwägung im Einzelfall. Ziel ist es, sowohl den belästigten Arbeitnehmer vor weiteren möglichen Übergriffen zu schützen als auch den beschuldigten Arbeitnehmer vor einer unbegründeten Vorverurteilung zu bewahren. In bestimmten Situationen kann es sinnvoll sein, vorüberge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offene Handelsgesellschaft:... / 4 Haftung

Die Haftung der OHG-Gesellschafter ist sehr "umfassend". Jeder Gesellschafter haftet für die Verbindlichkeiten der OHG als Gesamtschuldner persönlich (§ 126 HGB). Die Haftung ist damit unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Von der Haftung kann das gesamte Geschäfts- und Privatvermögen betroffen sein. Zudem kann ein Gläubiger auf jeden Gesellschafter zugreifen un...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1 Haftung nach § 25 HGB

Der allgemeine Hinweis des Steuerberaters an den Mandanten bez. der Haftung nach § 25 HGB [1] ist zulässig. Die handelsrechtlichen Vorschriften muss der Steuerberater wegen der steuerlichen Relevanz kennen und darf insoweit auf diese verweisen: Der Käufer eines angesehenen Unternehmens ist oft daran interessiert, die den Kunden und den Geschäftspartnern bekannte Firma fortzufü...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.4 Eingliederung in den Betrieb

Die persönliche Abhängigkeit des Beschäftigten äußert sich vor allem in dessen Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers. Der nichtselbstständig Beschäftigte ist grundsätzlich in einen fremden Betrieb eingegliedert und hat fremdbestimmte Arbeit persönlich zu verrichten. Durch die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers ist dem Beschäftigten eine Einflus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.6.2 Einkünfte der KGaA aus ausländischen Schachtelbeteiligungen

Tz. 45 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist die KGaA an einer Tochter-Kap-Ges beteiligt, die in einem anderen DBA-Staat ansässig ist, so stellt sich die Frage, ob die KGaA ein DBA-Schachtelprivileg auch für den auf den phG entfallenden Teil der Dividende der TG in Anspruch nehmen kann. Das Schachtelprivileg beinhaltet eine sachliche St-Befreiung, die nur bestimmte Stpfl begünstige...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG]) — Auszug § 20 AStG betreffend)

Rz. 5 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis — Auszugmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Keine Anwendung bei Dienstleistungen i.S. des § 8 Abs. 1 Satz 5

... 2 Satz 1 gilt nicht, soweit in der ausländischen Betriebsstätte Einkünfte anfallen, die nach § 8 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a als Zwischeneinkünfte steuerpflichtig wären. Rz. 178 [Autor/Stand] Gesetzeskorrektur. Durch das JStG 2010 v. 8.12.2010[2] wurde § 20 Abs. 2 Satz 2 mit Rückwirkung auf alle noch offenen Veranlagungen eingeführt. Dadurch wird ein abkommensrechtlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 21.6.2010 (BT-Drucks. 17/2249)

Rz. 19 [Autor/Stand] Artikel 7 Änderung des Außensteuergesetzes Begründung — (Auszug) Zu Artikel 7 (AStG) Zu Nummer 2 (§ 20 Absatz 2 Satz 2 — neu) § 20 Absatz 1 und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Zur Anwendung der Bruttomethode bei der Gewerbesteuer

Tz. 52 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Obwohl § 2 Abs 2 S 2 GewStG nur auf die §§ 14 und 17 KStG verweist und obwohl der Gewerbeertrag von OT und OG separat zu ermitteln ist, bejahen der BFH (s Urt des BFH v 17.12.2014, BStBl II 2015, 1052) und die Fin-Verw (s Schr des BMF v 26.08.2003, BStBl I 2003, 437 Rn 28) – uE zutr – die Anwendung des § 15 S 1 Nr 2 KStG auch auf die Gewerbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Allgemeines

Tz. 105 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Durch das Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften v 11.12.2018 (BGBl I 2018, 2338) wurde § 15 um die S 3 und 4 erweitert. Die beiden neuen S betreffen nach DBA stfrei gestellte Erträge der OG aus einem ausl Investmentfonds (dazu näher s Tz 120). Gemäß § 15 S 2 KSt...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 6. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß) v. 1.11.1991 (BT-Drucks. 12/1506) — Auszug

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Nichtanwendung des § 8b Abs 1 bis 6 KStG bei der Organgesellschaft (§ 15 S 1 Nr 2 S 1 KStG)

Tz. 22 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 15 S 1 Nr 2 S 1 KStG ist § 8b Abs 1–6 KStG bei der OG nicht anzuwenden. In mehrstufigen Organschaften gilt die Nichtanwendung für jede OG in der Organschaftskette. GlA s Rödder/Liekenbrock (in R/H/N, 2. Aufl, § 15 KStG Rn 51) und s Neumann (in Gosch, 4. Aufl, § 15 KStG Rn 25). Diese Nichtanwendung betrifft:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 5. Formulierungshilfe des BMF v. 5.11.1991 — Auszug

Rz. 5 [Autor/Stand] 1. Änderung Artikel 13 wird wie folgt gefaßt: Artikel 13 Änderung der Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Anlage 1 Kapitel IV Sachgebiet B Abschnitt II Nr. 23 des Einigungsvertrages vom 31.8.1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23.9.1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 978), wird wie folgt geän...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines (Grundsätze, Zielrichtung und Kritik)

Tz. 1 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Neuregelung durch SEStEG § 22 UmwStG gehört zum Sechsten Teil des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges oder Gen und den Anteilstausch regelt und komplettiert das System der Besteuerung der Sacheinlagetatbestände gem §§ 20 und 21 UmwStG. Gegenstand der Rechtsnorm ist die Besteuerung der AE mit den aus der Einbringu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Vorrangklausel (Absatz 1)

(1) Die Vorschriften der §§ 7 bis 18... Rz. 81 [Autor/Stand] Vorrang innerstaatlichen DBA-Rechts gem. § 2 AO behält für Teile des AStG Gültigkeit. § 20 Abs. 1 Halbs. 1 erwähnt nur die §§ 7 bis 18; § 20 Abs. 1 Halbs. 2 betrifft dagegen die Anwendung des § 20 Abs. 2. Wichtig ist die Feststellung, dass § 20 Abs. 1 nicht auf alle Vorschriften des AStG Anwendung findet.[2] Nicht e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.6.1 Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten der KGaA

Tz. 44 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 In der Lit herrscht hierzu die Auff vor, dass sowohl die KGaA (als "Pers" iSd Art 3 Abs 1a OECD-MA wie auch als "Gesellschaft" iSd Art 3 Abs 1b OECD-MA) als auch der phG (als "Pers" iSd Art 3 Abs 1a OECD-MA) abkommensberechtigt sei. Die duale Rechtsstruktur der KGaA führe dazu, dass die Unternehmensgewinne an der Wurzel aufgespalten würden (...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BMF, Schr. 14.5.2004 — IV B 4 - S 1340 - 11/04 BStBl. I 2004, Sondernummer 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes— Auszug § 20 AStG betreffend)

Rz. 2 [Autor/Stand] 20. Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen § 20 Abs. 2 AStG ist durch Artikel 11 des StVergAbG geändert worden; die nachfolgend in der Textziffer 20.2 kursiv gedruckten Passagen beziehen sich auf die Gesetzesfassung, die für Zwischeneinkünfte anzuwenden ist, die in Wirtschaftsjahren der Betriebsstätte entstanden sind, die in der Zeit bis einschließlich 3...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG)

Rz. 7 [Autor/Stand] Zeitliche Anwendung. § 20 Abs. 2 wurde durch Art. 11 Nr. 7 des StVergAbG[2] neu gefasst. Die geänderte Vorschrift ist gem. § 21 Abs. 11 Satz 2 erstmals für einen Veranlagungszeitraum anzuwenden, in dem Einkünfte anfallen, die in einem Wirtschaftsjahr der ausländischen Betriebsstätte entstanden sind, das nach dem 31.12.2002 beginnt. Bei kalendergleichem Wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 10.1.2003 (BT-Drucks. 15/119, 15/287)

Rz. 11 [Autor/Stand] Artikel 12 Änderung des Außensteuergesetzesmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.1 Einbringender keine durch § 8b Abs 2 KStG begünstigte Person (§ 22 Abs 2 S 1 UmwStG idF vor dem JStG 2009)

Tz. 72 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die nachträgliche Besteuerung eines Einbringungsgewinns durch einen schädlichen Anteilsverkauf wurde nur dann ausgelöst, wenn der "Einbringende keine durch § 8b Abs 2 KStG begünstigte Pers ist" (s § 22 Abs 2 S 1 UmwStG idF vor JStG 2009, kurz: aF; s aber rückwirkende Änderung durch das JStG 2009, dazu s Tz 73b). Dieses Tatbestandsmerkmal war...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 10.9.2001 (BT-Drucks. 14/6882)

Rz. 9 [Autor/Stand] Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzes Begründung — (Auszug) Zu Artikel 5 (Außensteuergesetz) Zu Nummer 9 (§ 20 Abs. 2) Durch § 20 Abs. 2 in der gegenwärtigen Fassung werden...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 12.1.2007 (BT-Drucks. 16/6290)

Rz. 15 [Autor/Stand] Artikel 24 Änderung des Außensteuergesetzesmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Die Organgesellschaft als übernehmende Körperschaft iSd § 12 Abs 2 S 2 UmwStG (§ 15 S 1 Nr 2 S 1 und 2 KStG)

Tz. 64 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ein Übernahmegewinn, der sich bei Verschmelzung einer auf eine andere Kö ergibt, bleibt nach § 12 Abs 2 S 1 UmwStG stlich außer Ansatz. Dies ist systematisch zutr die Behandlung, die sich bei Annahme eines Tauschgeschäfts auch bei Anwendung des § 8b Abs 2 S 1 KStG ergeben würde. § 12 Abs 2 S 2 UmwStG erklärt den § 8b KStG für anwendbar, sowe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2 Anwendung des § 3a EStG auch auf laufende Verluste einer Organgesellschaft und auf vororganschaftliche Verlustvorträge (§ 15 S 1 Nr 1 S 2 KStG)

Tz. 18d Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 15 S 1 Nr 1 S 2 KStG steht § 15 S 1 Nr 1 S 1 KStG einer Anwendung von § 3a EStG nicht entgegen. Das bedeutet, so die Ges-Begr des BT-Fin-Aussch (s BT-Drs 18/12128, 36), dass nicht nur der lfd Verlust einer OG im Jahr der Sanierung der OG, sondern auch ein noch nicht genutzter vororganschaftlicher Verlustvortrag der OG als Folgewirkun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz (UntStFG)

Rz. 5 [Autor/Stand] Einfügung von § 20 Abs. 2 Satz 2 i.d.F. des UntStFG aus Gründen der Gleichstellung von Tochtergesellschaft und Betriebsstätte. Mit dem Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz ergänzte der Gesetzgeber § 20 Abs. 2 i.d.F. des UntStFG um einen weiteren Satz 2. Legislatorisches Ziel war die Gleichstellung von solchen ausländischen Tochterkapitalgesellschaften...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Steueränderungsgesetz (StÄndG) 1992

Rz. 1 [Autor/Stand] Zeitliche Anwendung. § 20 ist durch Art. 17 Nr. 9 des StÄndG 1992[2] in das AStG eingefügt worden. Die ursprüngliche Anwendungsvorschrift des § 20 wurde gleichzeitig zum § 21. § 20 i.d.F. des StÄndG 1992 war gem. § 21 Abs. 7 i.d.F. des StÄndG 1992 erstmals für Veranlagungs- und Erhebungszeiträume anzuwenden, für die Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagechar...mehr