Fachbeiträge & Kommentare zu Freistellung

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Berechnung des Durchschnittsverdienstes

Rz. 27 Hat man den maßgeblichen Gesamtverdienst im Referenzzeitraum ermittelt und ggf. nach § 21 Abs. 4 korrigiert (dazu oben, Rz. 19 ff.), ist im nächsten Schritt der maßgebliche Tagesverdienst zu berechnen. Dazu wird das Gesamteinkommen aus dem Referenzzeitraum durch die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Tage im Referenzzeitraum dividiert. Rz. 28 Wird ein fixes Gehalt gez...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfrist

Rz. 8 Der Anspruch auf Mutterschutzlohn setzt zunächst voraus, dass für die Arbeitnehmerin ein Beschäftigungsverbot gem. § 2 Abs. 3 MuSchG gilt. Dazu zählen Beschäftigungsverbote aufgrund ärztlichen Zeugnisses, § 16 Abs. 1 MuSchG, Beschäftigungsverbote wegen unverantwortbarer Gefährdung, §§ 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 MuSchG, auch aufgrund Bestimmung der Aufsichtsbehörde ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1 Rechtsfolge für den Vergütungsschuldner

Rz. 22 Die Vorschrift enthält je eine Rechtsfolge für den Schuldner und den Gläubiger der Vergütung. Für den Schuldner der genannten Vergütungen bestimmt § 50g Abs. 1 S. 1 EStG, dass eine Abzugssteuer nicht einbehalten und an die Finanzbehörde abgeführt zu werden braucht. Verfahrensrechtlich ist jedoch zu beachten, dass das Absehen vom Steuerabzug nach § 50c Abs. 1, 2 EStG e...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.4 Unternehmen und Betriebsstätte (§ 50g Abs. 3 Nr. 5 EStG)

Rz. 49 § 50g Abs. 3 Nr. 5 EStG enthält 3 Definitionen, nämlich die Definition des Begriffs "Unternehmen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union", des Begriffs "Verbundenes Unternehmen" und des Begriffs "Betriebsstätte". Die Definitionen beruhen auf Art. 3 der Zins- und Lizenzrichtlinie. Rz. 50 Ein Unternehmen ist ein "Unternehmen eines Mitgliedstaates der Europäischen Un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4 Erfordernis eines Antrags

Rz. 21b Die Anwendung des § 50g EStG ist davon abhängig, dass ein Antrag gestellt wird. Antragsberechtigt ist der Gläubiger der Zinsen bzw. Vergütungen. Der Antrag kann im Rahmen eines Freistellungsverfahrens nach § 50c Abs. 2 EStG oder eines Erstattungsverfahrens nach § 50c Abs. 3 EStG gestellt werden. Freistellung und Erstattung erfolgen durch das Bundeszentralamt für Steu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4 Ausnahmen (§ 50g Abs. 2 EStG)

Rz. 31 § 50g Abs. 2 EStG enthält eine Reihe von Ausnahmen. Liegen diese Ausnahmen vor, bleibt die Verpflichtung für den inländischen Schuldner, eine Abzugsteuer einzubehalten und abzuführen, erhalten. Für den Gläubiger tritt u. U. beschr. Steuerpflicht ein. Die Ausnahmeregelung des § 50g Abs. 2 EStG hat den Charakter einer Missbrauchsverhinderungsvorschrift. Es sollen Fälle ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3 Zinsen und Lizenzgebühren (§ 50g Abs. 3 Nr. 4 EStG)

Rz. 45 § 50g Abs. 3 Nr. 4 EStG enthält die Definition der Begriffe der Zinsen und Lizenzgebühren. Diese Definitionen lehnen sich eng an Art. 2 der Zins- und Lizenzrichtlinie an. Sie sind Legaldefinitionen, allerdings nur für die Anwendung des § 50g EStG. Für andere Vorschriften des EStG, z. B. § 20 Abs. 1 Nr. 5, 7 EStG für Zinsen sowie § 21 Abs. 1 Nr. 3 EStG für Lizenzgebühr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.2 Betriebsstätte (§ 50g Abs. 3 Nr. 2, 3 EStG)

Rz. 43 § 50g Abs. 3 Nr. 2 und 3 EStG enthalten nähere Bestimmungen für den Fall, dass in die Zahlung der Vergütungen Betriebsstätten einbezogen sind. Insoweit handelt es sich nicht um Definitionen, sondern um ergänzende Regelungen. § 50g Abs. 3 Nr. 2 EStG beruht auf § 1 Abs. 3 der Zins- und Lizenzrichtlinie. Nach dieser Regelung gilt eine Betriebsstätte nur dann als Schuldner...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elternzeit: Besonderer Künd... / 1.2 Voraussetzungen

Der Kündigungsschutz greift grundsätzlich nur, wenn die Voraussetzungen für die Elternzeit nach dem BEEG vorliegen und das Arbeitsverhältnis durch das Verlangen des Arbeitnehmers nach Elternzeit bzw. dessen Antritt modifiziert wurde. Bei anderen Freistellungen gilt der Kündigungsschutz grundsätzlich nicht.[1] Während des besonderen Kündigungsschutzes als Arbeitnehmer in der ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.2 Teilzeit in der Pflegezeit

Rz. 3 Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) regelt unter anderem den Anspruch von Beschäftigen auf Arbeitsfreistellung von Arbeitnehmern zur Pflege von nahen Angehörigen. Nach § 7 Abs. 1 PflegeZG zählen zu den anspruchsberechtigten Beschäftigten neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch zur Berufsbildung Beschäftigte und arbeitnehmerähnliche Personen. Nahe Angehörige im Sinne...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.3 Familienpflegezeit

Rz. 10 Nach dem zum 1.1.2012 in Kraft getretenen und zum 1.1.2015 und 19.12.2022 weiterentwickelten Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG) haben Beschäftigte von Arbeitgebern mit i. d. R. mehr als 25 Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch, für längstens 24 Monate von der Arbeit teilweise freigestellt zu werden. Ein Anspruch auf vollständige Freistellung besteht im Gegensatz zur Pfle...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.5.1 § 6 PflegeZG

Rz. 91 Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG ist die Befristung des Arbeitsvertrags mit einer Vertretungskraft, die für die Dauer einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung einer Stammkraft nach § 2 PflegeZG oder einer Freistellung einer Stammkraft zur Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen nach § 3 PflegeZG eingestellt wird, durch einen Sachgrund gerechtfertigt. Die Befrist...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.3.1 Beschäftigungslosigkeit

Rz. 395 Der Begriff der Beschäftigungslosigkeit ist nicht gleichzusetzen mit demjenigen der Arbeitslosigkeit. Die Beschäftigungslosigkeit ist nur eines von mehreren in § 138 SGB III bestimmten Tatbestandsmerkmalen der Arbeitslosigkeit. Durch das Abstellen auf die Beschäftigungslosigkeit statt auf die Arbeitslosigkeit in § 14 Abs. 3 TzBfG soll einem größeren Personenkreis arb...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.4 Altersteilzeit

Rz. 17 Bei der Altersteilzeit handelt es sich um eine durch das Altersteilzeitgesetz (ATG) geregelte Teilzeitbeschäftigung. Das ATG enthält selbst jedoch keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit, setzt jedoch Vorgaben für eine zu treffende Vereinbarung und regelt die Förderung der Altersteilzeit. Rz. 18 Nach § 1 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 ATG ist die Altersteilzeit die Teilzeit vo...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 2.2 Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrags

Rz. 11 § 14 TzBfG ist auch auf die nachträgliche Befristung eines bis dahin unbefristeten Arbeitsvertrags anzuwenden. Sie ist wegen des bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber in der Regel nur nach § 14 Abs. 1 TzBfG zulässig und bedarf daher eines Sachgrunds.[1] Dies gilt auch dann, wenn das unbefristete Arbeitsverhältnis nur kurze Zeit bestanden h...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.3.2.1 Prognose

Rz. 112 Teil des Sachgrunds der Vertretung ist die Prognose des Arbeitgebers über den voraussichtlichen Wegfall des Vertretungsbedarfs bei der Rückkehr des Vertretenen an den Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber kann grundsätzlich davon ausgehen, dass der vorübergehend durch Krankheit, Urlaub oder ähnliche – aus Sicht des Arbeitgebers "fremdbestimmte" – Gründe an der Arbeitsleistun...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.1.3.1 Saison- und Kampagnebetriebe

Rz. 82 Ein vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung kann entstehen, wenn der Betrieb nicht während des gesamten Jahres arbeitet (Kampagnebetrieb, z. B. ein Freibad), oder wenn die in einem ganzjährig arbeitenden Betrieb dauerhaft anfallenden Tätigkeiten typischerweise während einer bestimmten Zeit des Jahres ansteigen (Saisonbetriebe, z. B. Hotels und Gastronomiebetrieb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.2 Wirksames Arbeitsverhältnis

Mit der Festlegung des berechtigten Personenkreises verlangt das Bundesurlaubsgesetz implizit, dass der Berechtigte in einem wirksamen Arbeitsverhältnis oder in einem ähnlichen Rechtsverhältnis zu dem Verpflichteten steht. Das BAG ist der Auffassung, dass dabei der bloße Bestand des Arbeitsverhältnisses die einzige Voraussetzung des Urlaubsanspruchs ist. Auch in einem ruhende...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 3.2.7.1 Allgemeines

Hauptanwendungsfall des "Auffangtatbestands" ist die Änderung der Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Neuabschluss oder Revision eines Doppelbesteuerungsabkommens (Problem der Immobilienkapitalgesellschaft). Im Allgemeinen steht bei einem in Deutschland ansässigen unbeschränkt Steuerpflichtigen nach den Doppelbesteuerungsabkommen dem Ansässigkeitsstaat (= Deutschland) das au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 3.2.6.1 Allgemeines

Hauptanwendungsfall des Auffangtatbestands ist die Änderung der Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Neuabschluss oder Revision eines Doppelbesteuerungsabkommens (Problem der Immobilienkapitalgesellschaft). Im Allgemeinen steht bei einem in Deutschland ansässigen unbeschränkt Steuerpflichtigen nach den Doppelbesteuerungsabkommen dem Ansässigkeitsstaat (= Deutschland) das auss...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellungsbildung im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell; Zwischenurteil

Leitsatz 1. Für die Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell kann die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Betracht kommen. Dies gilt auch für die Aufwendungen für die Arbeitnehmer, mit denen das Unternehmen am betreffenden Bilanzstichtag zwar noch keine gesonderte Freistellungsvereinbarung getroffen hat und die sich noch nicht in der Freistellungsphase befunden haben, die nach dem Anstellungsvertrag aber bereits einen entsprechenden Anspruch haben. 2. W...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Nachrücken von Ersatzmitgliedern

Rz. 9 Das Nachrücken selbst vollzieht sich im Fall des Ausscheidens bzw. der Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds kraft Gesetzes. Eine besondere Berufung oder ein Beschluss sind nicht erforderlich.[1] Auch in den Fällen des § 22 BetrVG, in denen der Betriebsrat nur noch geschäftsführend im Amt ist, rücken Ersatzmitglieder nach. Eine gewillkürte Stellvertretung ist hingeg...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5.1 Freistellungserklärung im Zusammenhang mit Kündigung

Rz. 32 Im Zusammenhang mit einer Kündigung wird der Arbeitnehmer bei Tätigkeiten mit Kundenkontakten häufig von der Arbeitsleistung freigestellt. Losgelöst von der Problematik der Zulässigkeit einer solchen Freistellung führt die Freistellung für die Dauer der Kündigungsfrist regelmäßig nicht zu einer Erfüllung der Urlaubsansprüche.[2] Offene Urlaubsansprüche hat der Arbeitg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 3 Haftung gegenüber Dritten

Fügt der Arbeitnehmer bei Verrichtung seiner Arbeit einem außenstehenden (betriebsfremden) Dritten einen Schaden zu, so haftet er diesem auf Ersatz des Schadens nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften über die unerlaubte Handlung gemäß §§ 823 ff. BGB. Eine Haftungsbeschränkung kann im Verhältnis zu Außenstehenden nicht greifen. D...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5.2 Mehrere Freistellungsmöglichkeiten

Rz. 36 Die zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs erforderliche Erklärung des Arbeitgebers muss hinreichend deutlich erkennen lassen, dass durch die zeitliche Festlegung der Arbeitsbefreiung Urlaub gewährt wird (§ 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BUrlG). Andernfalls ist nicht feststellbar, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs eine Erfüllungshandlung bewirken (§ 36...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.5 Urlaub in der Kündigungsfrist

Rz. 73 Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kann zu verschiedenen urlaubsrechtlichen Problemen führen. Hat der Arbeitnehmer noch offene Urlaubsansprüche, kann der Arbeitgeber grundsätzlich den Zeitraum der Kündigungsfrist zur Urlaubsgewährung nutzen. Auszugehen ist von dem Grundsatz, dass die tatsächliche Urlaubsgewährung Vorrang vor der ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.1 Überblick

Rz. 5 Nach dem BUrlG hat der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf Urlaub als Freistellung von der Arbeitspflicht. Regelungen dazu, wie dieser Anspruch geltend zu machen ist, finden sich nicht. § 7 BUrlG regelt in den Absätzen 1 und 2 folgende Abfolge: Die Festlegung des Urlaubs geschieht durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss die Urlaubswünsche des Arbeitn...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.10 Nachträgliche Änderung

Rz. 95 Hat der Arbeitgeber aufgrund des Urlaubswunsches eines Arbeitnehmers den Urlaub mit Freistellungserklärung festgesetzt, sind hieran beide Seiten gebunden. Dies gilt auch, wenn berechtigte Änderungswünsche bestehen. Rz. 96 Unproblematisch ist die einvernehmliche Änderung oder Rückgängigmachung eines Urlaubstermins. Die Vereinbarung kann auch konkludent erfolgen.[1] Hinw...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.11.1 Anwendungsbereich des Mitbestimmungsrechts

Rz. 104 Der Arbeitgeber ist bei der Festlegung der Lage des Urlaubs durch die dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG zustehenden Mitbestimmungsrechte beschränkt. Ungewöhnlich an der Regelung ist, dass diese nicht nur einen kollektiven Bezug hat. Der Bogen spannt sich von den allgemeinen Urlaubsgrundsätzen über den konkreten Urlaubsplan bis hin zu Streitigkeiten über d...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5 Festsetzung durch den Arbeitgeber

Rz. 26 Unabhängig von der Geltendmachung durch den Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG verpflichtet, den Urlaub durch Festsetzung des Urlaubszeitraums zu gewähren. Mit der Freistellungserklärung als Leistungshandlung nach § 243 Abs. 2 BGB erfüllt der Arbeitgeber seine Pflicht zur Festsetzung. Rz. 27 Im Normalfall wurde seit der Entscheidung des BAG v...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.1 Abgeltungsverbot

Rz. 190 Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses darf der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht finanziell abgegolten werden. Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis darauf, dass der Urlaub "ausbezahlt" wird, so liegt hierin eine gegen §§ 7 Abs. 4 BUrlG, 13 Abs. 1 BUrlG verstoßende Vereinbarung, die nach § 134 BGB zur Unwirksamkeit führt. D...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.9.2 Sonstige Erfüllungshindernisse

Rz. 93 Bei sonstigen Erfüllungshindernissen ist entscheidend, ob die Urlaubsgewährung bereits vor dem Entstehen eines sonstigen Erfüllungshindernisses erfolgt ist. Hat der Arbeitgeber durch die Freistellungserklärung seine Pflicht aus dem BUrlG erfüllt, so wird er auch dann von der Leistungspflicht frei, wenn ein Erfüllungshindernis hinzukommt und die Freistellung nachträglic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsvertrag und Betriebs... / 2 Verzicht, Verwirkung und Ausschlussfristen

Nach § 77 Abs. 4 Satz 2 BetrVG ist der Verzicht auf Rechte aus einer Betriebsvereinbarung grundsätzlich unzulässig. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Betriebsrat dem Verzicht zustimmt. Von dieser Vorschrift werden Erlassverträge [1], negative Schuldanerkenntnisse[2] und einseitige Verzichtserklärungen des Arbeitnehmers über seine tariflichen Rechte rechtlich untersagt bzw...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.7 Arbeitnehmerähnliche Personen (Nr. 7)

Rz. 55 Von erheblicher praktischer Bedeutung ist die Geltung des MuSchG für Frauen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Allerdings unterliegt dieser Personenkreis nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 ArbSchG den geltenden Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, die nach § 4 Nr. 6 ArbSchG verlangen, dass der Arbeitgeber bei de...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.12.1 Klage auf Urlaubsgewährung

Rz. 114 Da der Arbeitnehmer kein Recht zur Selbstbeurlaubung hat (s. hierzu Rz. 40 f.), muss er im Konfliktfall seine Ansprüche mit Klage beim Arbeitsgericht durchsetzen. Unproblematisch zulässig ist die Leistungsklage auf Urlaubsgewährung für einen bestimmten Zeitraum.[1] Beispiel Es wird beantragt, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger 10 Tage Erholungsurlaub in der Zeit ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 198 Der Urlaubsabgeltungsanspruch knüpft an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses an. Auf die Art der Beendigung, sei es Befristung, Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung, kommt es nicht an. Daher besteht der Urlaubsabgeltungsanspruch auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erreichens der Altersgrenze. [1] Auch die Anfechtung des Arbeitsvertrags führt zur Bee...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.4 Zeitpunkt der Festlegung

Rz. 71 Die Tatsache, dass nach Erfüllung der Wartezeit mit Jahresbeginn der Jahresurlaubsanspruch entsteht und fällig ist, klärt nicht, wann der Arbeitgeber die Freistellungserklärung abgeben muss. Dieser Zeitpunkt ist für beide Seiten von entscheidender Bedeutung, wobei die Interessenlagen verschieden sein können. Der Arbeitnehmer benötigt die Freistellungserklärung zur Pla...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.12.2 Einstweilige Verfügung

Rz. 119 Die Schwierigkeiten der Klage auf Urlaubsgewährung für einen bestimmten Zeitraum führen dazu, dass im Grundsatz trotz aller dogmatischen Begründungsprobleme anerkannt ist, dass ein Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch für einen bestimmten Zeitraum im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen kann.[1] Der 2. Senat des BAG, der den eigenmächtigen Urlaubsantritt als wicht...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 4 Neben der verfassungsrechtlichen Grundlage des Art. 6 Abs. 4 GG und der bundesrechtlichen Regelungen des MuSchG, des BEEG und ergänzend des SGB gibt es eine Reihe weiterer wichtiger europarechtlicher Grundlagen des Mutterschutzrechtes. Vorrangig zu nennen ist die Mutterschutz-Richtlinie der Europäischen Union RL 92/85 EWG , die eine Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zur...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.2 Ohne Urlaubswunsch des Arbeitnehmers

Rz. 43 § 7 Abs. 1 BUrlG enthält nicht nur ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers. So ist die Befugnis des Arbeitgebers anerkannt, den Urlaub auch ohne Urlaubswunsch des Arbeitnehmers festzulegen. Die Festlegung erfolgt weder nach § 315 BGB noch nach § 243 BGB. Der Arbeitgeber erfüllt mit der Festlegung seine Pflicht zur Urlaubsgewährung (dies ist zu trennen von der...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.5.2 Untergang am Ende des ersten Quartals des Folgejahres

Rz. 159 Liegt ein Übertragungsgrund vor, so ist bei Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten durch den Arbeitgeber der Urlaub im Übertragungszeitraum zu nehmen, ansonsten geht er unter. Der Urlaubsanspruch erlosch nach alter Rechtsprechung des BAG grundsätzlich auch dann, wenn dem Arbeitnehmer im Übertragungszeitraum die Inanspruchnahme von Urlaub unmöglich war. Entgegen eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2026, Schadensersatz... / I. Sachverhalt

Die Klägerin, eine Rechtsschutzversicherung, nimmt den Beklagten aus übergegangenem Recht ihres Versicherungsnehmers V auf Ersatz eines Kostenschadens wegen angefallener Sachverständigengebühren in Anspruch. Zwischen der Klägerin und Herrn V besteht eine Rechtsschutzversicherung. Die Klägerin finanzierte für den Versicherungsnehmer V seine Verteidigung gegen den Vorwurf von V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestand des § 2a Abs 3 S 1 und 2 EStG aF

Rn. 230 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bis VZ 1998 konnten nach § 2a Abs 3 S 1 und 2 EStG aF Verluste eines unbeschränkt StPfl aus einer im Ausland belegenen gewerblichen Betriebsstätte auf Antrag mit anderen inländischen Einkünften verrechnet oder abgezogen werden, wenn mit dem Betriebsstättenstaat ein DBA mit Freistellungsmethode vereinbart war, die Verluste einer Betriebsstät...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 50 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 43 Abs 1 S 1 EStG führt enumerativ die KapErtr iSd § 20 EStG auf, bei denen der Entrichtungspflichtige – Schuldner der KapErtr, auszahlende Stelle oder die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle – KapSt einzubehalten, anzumelden und abzuführen hat. Die notwendige Folge eines solchen "Katalogs" der KapErtr, welche dem Abzug unterliegen, ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Spätere Anrechnung oder Erstattung

Rn. 40 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Entsprechend dem Sicherungszweck des KapSt-Abzugs hinsichtlich der veranlagten ESt oder KSt muss die erhobene KapSt dem Gläubiger der KapErtr und Steuerschuldner der KapSt "gutgebracht" werden. Dies gilt uneingeschränkt für die Gewinneinkünfte, bei den Einkünften aus KapVerm allerdings nur in den Fällen, in denen es nach § 32d EStG zu einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Rechtsprechung des EuGH

Rn. 35d Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der EuGH hatte mehrfach Gelegenheit, Regelungen zur Beschränkung der Verlustverrechnung zwischen Betriebsstätte und Stammhaus bei Vorliegen eines DBA mit Freistellungsmethode – entweder aufgrund einzelstaatlicher Vorschriften oder der Verteilungsmechanismen von DBA – auf ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht zu prüfen (s Rehm/Nagler, IStR 2008, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Auswirkungen des § 2a Abs 1 EStG im Zusammenhang mit DBA

Rn. 18 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Vor diesem Hintergrund erfordert eine Verlustverrechnung nach § 2a Abs 1 EStG , dass Verluste grundsätzlich überhaupt im Inland steuerlich berücksichtigt werden. Ausgeschlossen ist die Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste im Inland somit in DBA-Fällen mit Freistellungsklausel ohne Besteuerungsvorbehalt für die Bundesrepubli...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Bürgerlich-rechtlicher Ausgleich unter Gesamtschuldnern und dessen Steuerfolgen

Rz. 248 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Haften mehrere Personen nebeneinander als > Gesamtschuldner, so kann der Leistende gegen die anderen Schuldner Ausgleichsansprüche haben. Diese Ansprüche sind bürgerlich-rechtlicher Art und können sich aus dem Gesetz oder den zugrunde liegenden Verträgen ergeben. Die Frage eines Ausgleichs stellt sich besonders, wenn ArbG wegen Nichteinbeha...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.6 Meldungen in Insolvenzfällen

mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2 Einzelheiten zum Meldeverfahren

Tz. 76 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Hier eine Auflistung der wichtigsten Meldegründe: Schlüsselzahlen für die Abgabegründe in den Meldungen nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) Anmeldungenmehr