Fachbeiträge & Kommentare zu Freistellung

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Keine Doppelbegünstigung eines Stammes

Rz. 4 Str. ist, ob von einem Wegfall des zunächst berufenen Erben auch dann gesprochen werden kann, wenn dieser etwa von der Möglichkeit der "taktischen" Ausschlagung [8] gem. § 2306 Abs. 1 BGB Gebrauch macht, um seinen Pflichtteil zu erlangen (im Ergebnis eine Auslegungsfrage!). Das OLG Stuttgart hat dies mit der Begründung verneint, die taktische Ausschlagung stelle eine "S...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Haftungsumfang bei Abschluss des Kaufvertrages

Rz. 2 Die bei Abschluss des Kaufvertrages für den Erben als Verkäufer bestehende Haftungslage wirkt für und gegen den Käufer. Der Verkäufer kann seine Haftung durch Nachlassverwaltung (§ 1975 BGB), Nachlassinsolvenz (§§ 315 ff. InsO) oder die Erhebung der Dürftigkeitsreinrede (§ 1990 BGB) auf den Nachlass beschränken. Sofern der Verkäufer noch nicht unbeschränkt haftet, kann...mehr

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Praxis-Beispiele: Pflegezeit / 4 Zweite Freistellung

Sachverhalt Ein Mitarbeiter hatte in der Zeit vom 10.6. bis 23.8. eines Jahres Pflegezeit in Anspruch genommen für die Pflege seiner Mutter. Er beantragt eine weitere Pflegezeit für den Zeitraum vom 23.12. des Jahres bis 6.1. des Folgejahres und verlangt für diesen Zeitraum die Freistellung von der Arbeit. Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine 2. Pflegezeit? Ergebnis Der Mitarb...mehr

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Praxis-Beispiele: Pflegezeit / 2 Antragsfrist

Sachverhalt Ein Mitarbeiter teilt seinem Arbeitgeber am 5.6. mit, dass er in der Zeit vom 10.6. bis 23.8. eines Jahres seine pflegebedürftige Mutter bei sich zu Hause betreuen müsse. Er verlangt deshalb Freistellung von der Arbeit für diesen Zeitraum. Hat der Mitarbeiter Anspruch auf Freistellung? Ergebnis Der Mitarbeiter hat nach dem Pflegezeitgesetz grundsätzlich einen Anspru...mehr

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Praxis-Beispiele: Pflegezeit / 1 Anspruch auf Pflegezeit

Sachverhalt Eine Mitarbeiterin hat bei ihrem Arbeitgeber 9 Kollegen. Sie beantragt bei ihrem Arbeitgeber eine Freistellung zur Pflege ihrer kranken Mutter. Hat die Mitarbeiterin Anspruch auf Freistellung zur Pflege? Ergebnis Der Anspruch auf Pflegezeit (§ 3 PflegeZG) besteht gegenüber Arbeitgebern, die mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen. In diesem Fall sind nur 10 Mitarbeite...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.3.1 Kriterien zugunsten des Arbeitnehmers

Rz. 433 Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers beeinflussen das Gewicht des Interesses desselben an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes und können bei der Abwägung zu berücksichtigen sein.[1] Dies soll allerdings nach der Rechtsprechung nicht bei schweren Pflichtverletzungen gelten[2] bzw. ggf. haben solche persönlichen Merkmale dann nur marginale Bedeutung[3]. Beispiel Bei ei...mehr

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Praxis-Beispiele: Pflegezeit / 5 Kürzung des Erholungsurlaubs

Sachverhalt Ein Mitarbeiter hatte in der Zeit vom 10.6. bis 23.8. eines Jahres für die Pflege seiner Mutter Pflegezeit in Anspruch genommen. Er macht für das gesamte Jahr den vollständigen Urlaub vom 24 Urlaubstagen geltend. Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub? Ergebnis Nein. Der Arbeitgeber kann nach § 4 Abs. 4 PflegeZG den Erholungsurlaub für jeden vol...mehr

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Praxis-Beispiele: Pflegezeit / 3 Verlängerung

Sachverhalt Ein Mitarbeiter hat in der Zeit vom 10.6. bis 23.8. Pflegezeit zur Betreuung seiner pflegebedürftigen Mutter. Er will die Pflegezeit ab 30.8. verlängern, weil zu diesem Zeitpunkt die andere Person, die die Pflege ab 24.8. übernimmt, selbst in ärztliche Behandlung geht. Kann der Mitarbeiter die Pflegezeit verlängern? Ergebnis Der Mitarbeiter hat nach dem Pflegezeitges...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.4.3.1 Berechnung der Wartezeit

Rz. 227 Der Arbeitnehmer hat die Wartezeit erfüllt, wenn sein Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung länger als 6 Monate in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens bestanden hat. Rz. 228 Die Frist wird anhand der §§ 187 Abs. 2 Satz 1, 188 Abs. 2 BGB berechnet. Demnach wird der 1. Tag des Arbeitsverhältnisses entsprechend der allgemeinen Verkehrsan...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.4 Aufhebungsvertrag, gerichtlicher Vergleich

Rz. 65 Die Vertragsparteien können den Arbeitsvertrag einvernehmlich beenden, indem sie durch Angebot und Annahme einen schriftlichen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag schließen, vgl. §§ 311 Abs. 1, 623 BGB. Das garantiert zum einen der Grundsatz der Vertragsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG, zum anderen das Grundrecht der Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG. Die Parteien können vere...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 4.2 Kosten des Personalabbaus

Der größte Kostenblock beim Personalabbau entsteht durch Zahlungen, die an die entlassenen Personen gehen. Die Gesetze und die Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland machen es den Arbeitgebern mit Ausnahme von Kleinstunternehmen schwer, Kündigungen betriebsbedingt auszusprechen. Gefordert wird eine sozial geprägte Vorgehensweise bei der Auswahl und eine Milderung d...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 2.4 Anordnung von Betriebsferien

Urlaubsentgelt vorziehen Mittelfristig kann wegfallendem Beschäftigungsbedarf auch durch die Anordnung von Betriebsferien Rechnung getragen werden. Während des Jahresurlaubs muss zwar das Urlaubsentgelt fortbezahlt werden, bei Arbeitsmangel im Betrieb ist die Urlaubsgewährung jedoch günstiger als die Unterbeschäftigung oder gar Freistellung der Arbeitnehmer und der daraus res...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 3 Im Einvernehmen mit den Arbeitnehmern umsetzbare Einsparmöglichkeiten

Sind die betroffenen Arbeitnehmer mit Änderungen im Arbeitsverhältnis einverstanden, können Einsparungen mit sehr schneller Wirkung erzielt werden. So kann z. B. die vertraglich vereinbarte monatliche Vergütung oder eine vertraglich vereinbarte Sonderzahlung einvernehmlich reduziert werden. Auch die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit kann einvernehmlich verändert werden, Än...mehr

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GmbH-Geschäftsführer oder G... / 1 Abfindung des ausscheidenden GmbH-Geschäftsführers

Wenn der Geschäftsführer aus dem Dienstverhältnis mit der GmbH ausscheidet, stellt sich die Frage, ob und in welcher Höhe ihm eine Abfindung zusteht und wie diese steuerlich zu behandeln ist. Der Geschäftsführer genießt keinen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz. Wird seitens der GmbH die Kündigungsfrist für die Beendigung des Dienstvertrags eingehalten oder läuft das Dienst...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 4.3.2 Amortisation in der Gesamtbetrachtung

Die Prüfung der gesamten Kosten des Personalabbaus auf eine sinnvolle Amortisationsdauer hin beinhaltet eine zeitliche Komponente. Da i. d. R. unterschiedliche Mitarbeiter mit individuellen Kündigungszeiten betroffen sind, kann der Amortisationszeitraum im Kalender nicht exakt bestimmt werden. Dennoch ist ein Zeitraum ermittelbar, der einfach einen gleichen Beginn von Einspa...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.3 Freistellung zur Kinderbetreuung

Rz. 23 Die auf Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglicher Vereinbarung beruhende Arbeitsfreistellung für Zeiten zur Betreuung eines eigenen oder eines adoptierten Kindes stellt nach § 21 Abs. 1 einen Sachgrund für die befristete Einstellung einer Ersatzkraft dar. Die Freistellung muss dabei nicht zeitlich an die Elternzeit anknüpfen[1], die Vorschrift enthäl...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 4 Haftung gegenüber Außenstehenden

Fügt der Arbeitnehmer bei Verrichtung seiner Arbeit einem außenstehenden (betriebsfremden) Dritten einen Schaden zu, so haftet er diesem auf Ersatz des Schadens nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften über die unerlaubte Handlung gemäß §§ 823 ff. BGB. Eine Haftungsbeschränkung wie sie mit dem Modell des innerbetrieblichen Schaden...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Zulässige Sonn- und Feiertagsarbeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Das Gesetz lässt durch Satz 2 für alle schwangeren und stillenden Frauen unabhängig von ihrer Berufsgruppenzugehörigkeit Ausnahmen vom grds. Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit zu. Eine Sonn- und Feiertagsarbeit ist danach zulässig, wenn sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt, eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 A...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.3.2 Besteuerungsrechte nach den DBA

Rz. 16 Die DBA enthalten regelmäßig keine ausdrücklichen Bestimmungen zu Umwandlungen. Soweit eine grenzüberschreitende Umwandlung einen Gewinn bzw. Verlust verursacht, richtet sich das Besteuerungsrecht nach den allgemeinen Vorschriften des DBA. Da Umwandlungen eine Vermögensübertragung bewirken, ist in erster Linie Art. 13 OECD-MA angesprochen. Soweit das übergehende Vermö...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Die Vorschrift regelt insbesondere einen Sachgrund für die Befristung des Arbeitsvertrags einer Ersatzkraft eines in Mutterschutz oder Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers (Abs. 1–3). Des Weiteren wird ein Sonderkündigungsrecht des Arbeitgebers bezüglich des befristeten Arbeitsvertrags der Ersatzkraft in bestimmten Fällen zum Ende der Elternzeit des vertretenen Arbeit...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verhältnis zu anderen Befristungsvorschriften

Rz. 5 Das Verhältnis zu anderen Befristungsvorschriften ist in § 21 im Gegensatz zu anderen Normen nicht geregelt. Die Vorschrift des § 21 stellt eine selbstständige Befristungsregelung dar. Sie stellt nach der ständigen Rechtsprechung des BAG[1] eine Konkretisierung des Sachgrunds der Vertretung in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG dar. Liegen die Voraussetzungen der Bestimmun...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Der Arbeitgeber darf schwangere und stillende Frauen, die dem Geltungsbereich des MuSchG unterfallen, nicht mit Mehrarbeit beschäftigen. In § 7 Abs. 2 Satz 1 MuSchG sieht das Gesetz eine Höchstfrist von 12 Monaten für Freistellungen zum Stillen vor. Der Gesetzgeber unterließ in § 4 MuSchG [1], in Kenntnis eines möglichen Interessenkonflikts zwischen Arbeitgeber und stil...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 131 Der persönliche und räumliche Geltungsbereich der Regelung ist, anders als für die §§ 3–19 UmwStG, nicht in jedem Fall auf Gesellschaften und Personen des EU- und EWR-Raums beschränkt. Es gilt eine differenzierende Regelung. Grundsätzlich muss in allen Einbringungsfällen des § 1 Abs. 3 UmwStG übernehmender Rechtsträger eine Gesellschaft mit Sitz und Ort der Geschäfts...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (7) Freistellung

Rz. 110 Das Recht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen bzw. zu suspendieren, ist wegen des Beschäftigungsanspruches des Arbeitnehmers nur in Ausnahmefällen gegeben, wenn die schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers überwiegen.[213] Die vertragliche Vereinbarung einer Suspendierungsmöglichkeit nach Kündigung wird in der Rechtsprec...mehr

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Corporate Volunteering / 3.2 Anspruch auf Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Unabhängig von den vertraglichen und betrieblichen Regelungen kann sich ein Anspruch auf Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten aus Bundes- oder Landesgesetzen ergeben. Dabei ist ein wesentlicher Unterschied zwischen privaten und öffentlichen Ehrenämtern zu beachten. Um private Ehrenämter handelt es sich bei Tätigkeiten zur Unterstützung von Vereinigungen mit sportlicher,...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Muster: Freistellung von Werbeaussagen-Haftung (Einkauf-AGB)

Rz. 118 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.13: Freistellung von Werbeaussagen-Haftung (Einkauf-AGB) Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen frei, die ein Kunde des Auftraggebers ("Kunde") aufgrund von Werbeaussagen des Auftragnehmers, des Herstellers im Sinne des § 4 Abs. 1 oder 2 ProdHaftG oder eines Gehilfen eines dieser Genan...mehr

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Corporate Volunteering / 2.3.2 Sozialversicherungsschutz bei längerer Freistellung

Wenn Mitarbeiter im Rahmen von CSR-Aktivitäten für einen längeren Zeitraum bezahlt oder unbezahlt von der Arbeit freigestellt werden, sollte geprüft werden, welche Auswirkungen die Freistellung auf den sozialversicherungsrechtlichen Status der Mitarbeiter hat. Für den Sozialversicherungsschutz ist nicht maßgeblich, ob ein Arbeitsverhältnis zu Mitarbeitern besteht, sondern ein...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Freistellung, Urlaub

Rz. 579 Für die Zeit zwischen Vereinbarung und rechtlichem Ende des Arbeitsverhältnisses besteht regelmäßig das Interesse einer Freistellung des Arbeitnehmers unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung des restlichen Urlaubes. Dabei ist zu beachten und zu regeln:mehr

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§ 13 Erbrecht / 10. Muster: Klage des Vorerben auf Freistellung von einer Verbindlichkeit

Rz. 198 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.25: Klage des Vorerben auf Freistellung von einer Verbindlichkeit An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen den _________________________ – Beklagten – Prozessbevollmächtigter: _________________________ wegen: Ers...mehr

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§ 26 Kartellrecht / d) Freistellung durch individuelle Untersuchung

Rz. 47 Scheidet eine Freistellung nach der Vertikal-GVO aus, ist zu untersuchen, ob die vertikale Vereinbarung ausnahmsweise die Voraussetzungen für eine Freistellung nach § 2 Abs. 1 GWB oder oberhalb der Zwischenstaatlichkeitsklausel nach Art. 101 Abs. 3 AEUV erfüllt. § 2 Abs. 2 GWB verweist für das deutsche Kartellrecht nur auf die Gruppenfreistellungsverordnungen, nicht a...mehr

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Corporate Volunteering / 3.1.1 Freistellung, Sonderurlaub

Innerhalb der vertraglichen Arbeitszeit sind Mitarbeiter grundsätzlich nicht berechtigt, CSR-Aktivitäten ohne die Zustimmung des Arbeitgebers auszuüben (zum Sonderfall ehrenamtlicher Tätigkeiten vgl. Abschn. 3.2). Der Arbeitgeber kann jedoch die Teilnahme an CSR-Aktivitäten innerhalb der Arbeitszeit ermöglichen, indem er Mitarbeiter bezahlt oder unbezahlt von der Arbeitsleis...mehr

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§ 26 Kartellrecht / c) Freistellung durch Gruppenfreistellungsverordnung

Rz. 46 Ist eine vertikale Vereinbarung vom Verbot des § 1 GWB bzw. Art. 101 Abs. 1 AEUV erfasst,[68] sind die Gruppenfreistellungsverordnungen im unmittelbaren Anwendungsbereich des EU-Kartellrechts direkt und unterhalb der Zwischenstaatlichkeitsklausel über die Verweisung in § 2 Abs. 2 GWB anwendbar. Maßgebliche Regelungen sind hier die allgemeine Vertikal-GVO [69] und die v...mehr

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§ 26 Kartellrecht / g) Freistellung durch Gruppenfreistellungsverordnungen

Rz. 40 Die Kommission hat durch verschiedene Gruppenfreistellungsverordnungen (GVO) näher definiert, welche Vereinbarungen kartellrechtlicher Art generell vom Kartellverbot nach Art. 101 Abs. 1 AEUV freigestellt sind. Nach Art. 288 AEUV sind Verordnungen in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht; die deutschen Kartellbehörden haben die GVO deshalb bei Beeinträchtigu...mehr

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§ 26 Kartellrecht / h) Freistellung durch Einzelbeurteilung

Rz. 41 Ist eine Vereinbarung nicht durch eine GVO freigestellt, muss eine Freistellung durch individuelle Untersuchung nach den in § 2 Abs. 1 GWB bzw. Art. 101 Abs. 3 AEUV genannten Kriterien erfolgen. Hierzu ist auf die verschiedenen Mitteilungen der Kartellbehörden und insbesondere die von der Kommission in den Leitlinien betreffend horizontale Vereinbarungen[58] aufgestel...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / c) Folgen der Kündigung

Rz. 49 Während der Kündigungsfrist besteht das Handelsvertreterverhältnis weiter. In der Praxis enthalten die Verträge eine Bestimmung, die den Unternehmer berechtigt, den Handelsvertreter für den Lauf der Kündigungsfrist nach einer vom Unternehmer ausgesprochenen Kündigung von jeder Tätigkeit freizustellen. In der Regel ist damit nur eine Freistellung unter Fortsetzung des ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 3. Checkliste: Vertikale Beschränkungen

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Aus- und Fortbildung

Rz. 330 Zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden wird ein Berufsausbildungsvertrag [576] geschlossen, dessen Gegenstand die betriebliche Ausbildung ist. Gesetzliche Grundlage bildet das BBiG. Der Abschluss des Berufsausbildungsvertrages ist formfrei möglich. Der Ausbildende ist gem. § 11 Abs. 1 BBiG verpflichtet, den wesentlichen Inhalt des Vertrages spätestens vor Be...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Ausführlicher Beendigungsvergleich

Rz. 777 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.74: Ausführlicher Beendigungsvergleichmehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Kfz-Überlassungsvereinbarung

Rz. 302 In einer Kfz-Überlassungsvereinbarung sollte stets festgelegt werden, welche Pkw-Kategorie (Fabrikat, Typ, Ausstattung usw.) geschuldet wird und wer die Auswahl des Dienstwagens vornimmt (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer). Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen auswählen, sollte eine Preisobergrenze für die Anschaffung festgelegt werden. Wird das vertraglich geschuldete ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster Ausführlicher Arbeitsvertrag für einen Angestellten

Rz. 143 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.8: Ausführlicher Arbeitsvertrag für einen Angestellten (Rubrum wie Muster Rdn 141) Anstellungsvertrag (Regelungen wie Muster "Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes" (Rdn 142 ) mit folgenden nach Bedarf zusätzlich/alternativ einzufügenden Klauseln:) 1. Kündigung – alternativ zu § 11 d...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Formen der Teilzeitarbeit

Rz. 261 Teilzeitbeschäftigt sind alle Arbeitnehmer, deren auf Dauer vereinbarte regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die der im Betrieb beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitarbeit kommt in der Form der Verkürzung der täglichen Arbeitszeit, der teilweisen Beschäftigung an einigen Arbeitstagen/Wochen, der Beschäftigung jeweils am Monatsende, Langzeiturlaub (Sabb...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung, Weiterbeschäftigung

Rz. 823 Beim Anspruch auf Beschäftigung ist zu unterscheiden zwischen dem allgemeinen Beschäftigungsanspruch bei Freistellung, im Falle der Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und dem Weiterbeschäftigungsanspruch bei Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist.mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / f) Muster: Sozialplan

Rz. 149 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.27: Sozialplan Auf der Grundlage des zwischen der Insolvenzverwalterin der Fa. A-GmbH und dem Betriebsrat abgeschlossenen Interessenausgleichs vom _________________________ wird zur Milderung der insolvenzbedingten Betriebsstilllegung und der daraus resultierenden sozialen Nachteile betroffener Arbeitnehmer ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Weiterbeschäftigung

Rz. 831 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.88: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Weiterbeschäftigung An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse) – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________ gegen die xy...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 3 Pflegezeit

Durch das Pflegezeitgesetz, das zum 1.7.2008 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber einen weiteren Tatbestand des besonderen Kündigungsschutzes geschaffen: § 5 Abs. 1 PflegeZG sieht vor, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis von der Ankündigung höchstens jedoch 12 Wochen vor dem verlangten Beginn bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 Pfleg...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Weiterbeschäftigung

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§ 26 Kartellrecht / 3. Checkliste: Horizontale Beschränkungen

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§ 26 Kartellrecht / f) Prinzip der Legalausnahme

Rz. 39 Eine Freistellung vom Kartellverbot erfolgt nach § 2 Abs. 1 GWB bzw. Art. 101 Abs. 3 AEUV für Vereinbarungen, die ohne dassmehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 62 Dem Arbeitnehmer steht vor Insolvenzeröffnung nur bei erheblichen Lohnrückständen ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung zu. Erheblich ist der Rückstand i.d.R. bei Lohnverzug mit mehr als zwei Monatsgehältern. Verweigert der Arbeitnehmer in diesem Fall seine Leistung, gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug. Erhält der Arbeitnehmer in der kritischen Zeit (...mehr

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Corporate Volunteering / 2.2.2 Freiwilligkeit der Teilnahme/Begrenzung des Teilnehmerkreises

Oftmals werden Mitarbeiter nicht durch den Arbeitgeber ausdrücklich dazu verpflichtet, an einem CSR-Projekt teilzunehmen. Vielmehr wirbt der Arbeitgeber für das CSR-Projekt und bittet um Teilnahme. Zudem werden vom Arbeitgeber Anreize geschaffen, sich in diesen nachhaltigen Projekten zu engagieren. Die intrinsische Motivation der Mitarbeiter soll insofern noch verstärkt werd...mehr