Fachbeiträge & Kommentare zu Freiberufler

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Befreiung von der Buchführungspflicht

Rz. 65 Unabhängig von der Höhe des Gesamtumsatzes kann einem Unternehmer nach § 20 S. 1 Nr. 2 UStG die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten gestattet werden, wenn er von der Verpflichtung, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, nach § 148 AO befreit ist. Rz. 66 Nach § 148 AO können die Finanzbehörden "Erleichteru...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 28 § 20 S. 1 UStG führt in den Nrn. 1 bis 4 abschließend die alternativen Möglichkeiten auf, nach denen ein Unternehmer die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten durchführen kann. Die ihn begünstigende Regelung kann jeder in Anspruch nehmen, der die Voraussetzungen nach § 2 UStG als Unternehmer erfüllt. Damit müssen die in § 2 Abs. 1 UStG genannten Voraussetzun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Wechsel zur Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 143 Wechselt der Unternehmer von der Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten zur Regelbesteuerung nach vereinbarten Entgelten, muss ebenfalls sichergestellt werden, dass Umsätze nicht doppelt erfasst oder Umsätze gar nicht der Besteuerung unterworfen werden. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Änderung des Besteuerungsverfahrens vorgenommen wird. Als ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Widerruf der Gestattung

Rz. 106 Hat die Finanzverwaltung dem Unternehmer die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten gestattet, bleibt der Verwaltungsakt nach § 124 Abs. 2 AO wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist. Auch der Widerruf des Verwaltungsakts muss dem Unternehmer von der Finan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten nach HGB und EStG / 2.3 Studien- und Sprachreisen

Rz. 10 Sprachreisen können Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben darstellen, sofern diese beruflich veranlasst sind. Eine berufliche Veranlassung ist dabei gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf vorliegt, beispielsweise die Notwendigkeit der Sprache für die berufliche Tätigkeit (u. a. aufgrund häufiger Dienstreisen ins Ausland, Auslandskorrespondenz), wobei a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Handelsrechtliche Buchführungspflicht

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 238 ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den GoB ersichtlich zu machen (Ausnahme: Einzelkaufleute i. S. v. § 241a; vgl. HdR-E, HGB § 241a). Diese Verpflichtung gilt für Kaufleute i. S. d. §§ 1 bis 6. Mit dem sog. Handelsrechtsreformgesetz (HRefG) vom 22...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Unternehmereigenschaft

Rn. 9 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Ausgleichs- und Berichtspflichten der §§ 311ff. AktG richten sich nur an herrschende "UN". Beherrschende Aktionäre, die selbst keine Unternehmer sind, werden nicht erfasst. Eine Erstreckung auf alle beherrschenden Gesellschafter ist weder mit dem eindeutigen Wortlaut noch mit dem System des Aktienkonzernrechts, das auf dem UN-Begriff aufba...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Anfangsverdacht einer Steuerstraftat (§ 152 Abs. 2 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

Die Anordnung einer Außenprüfung (bei einem Freiberufler) ist nach § 193 Abs. 1 AO auch dann nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Prüfung ausschließlich angeordnet wird, um festzustellen, ob im Prüfungszeitraum Steuerbeträge hinterzogen oder leichtfertig verkürzt worden sind. Denn es entspricht der st. Rspr. des BFH, dass eine Prüfungsanordnung nach den Vorgaben des Verhältni...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelunternehmen: Rechnung... / 1.1 Das Einzelunternehmen als Rechtsform

Rz. 1 Das Einzelunternehmen ist eine Rechtsform, die einige Rechnungslegungsbesonderheiten mit sich bringt. Diese Rechnungslegungsbesonderheiten erwachsen aus den Besonderheiten der Rechtsform. Innerhalb des Privatrechts stellt der Gesetzgeber den Betrieben in unterschiedlichen Gesetzen zahlreiche Rechtsformen zur Verfügung.[1] Deren Anzahl wird durch die Möglichkeit der Komb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 1.2.4 Längere Verlustperiode

Längere Verlustperioden reichen für sich allein gesehen nicht aus, um eine Tätigkeit als "Liebhaberei" anzusehen und dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen. Dauer und Umfang der Verlusterzielung sind ein wesentliches Kriterium für die Gesamtbeurteilung. Sie können vor allem zusammen mit der Reaktion des Steuerpflichtigen – z. B. Veränderung des Geschäftskonzepts –...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsjahr / 6 Freiberufler mit abweichendem Wirtschaftsjahr

Wenn ein Freiberufler mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit seinen Gewinn für ein abweichendes Wirtschaftsjahr ermittelt, dann wird diese Gewinnermittlung steuerlich nicht zugrunde gelegt. Vielmehr ist der ermittelte Gewinn per Schätzung zeitanteilig auf die betroffenen Kalenderjahre umzulegen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Social-Media-Aktivitäten in... / 1.3.4 LinkedIn und XING

Die Karrierenetzwerke LinkedIn und XING sind insbesondere für B2B-Unternehmen interessant, da sich hier interessante Business-Zielgruppen tummeln und zum Beispiel Ein- und Verkäufer über Diskussionen, Beiträge und Kommentare direkt zueinander finden können. Aber auch Selbstständige, Freiberufler und Kreative haben diese Netzwerke für sich entdeckt und nutzen sie, um auf sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsjahr / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Wirtschaftsjahr" bezeichnet den Zeitraum, für den Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte sowie Personen- und Kapitalgesellschaften ihren steuerlichen Gewinn ermitteln müssen. In den meisten Fällen deckt sich deren Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr und damit auch mit dem jeweiligen Veranlagungszeitraum. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Wirtsch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Bewertung des Betriebsvermögens von Einzelunternehmern und Freiberuflern, Abs. 1

Rz. 3 Für Gewerbebetriebe i.S.v. § 95 BewG und für das freiberuflich Tätigen dienende Vermögen i.S.v. § 96 BewG schreibt § 109 Abs. 1 BewG die Bewertung des Betriebsvermögens mit dem gemeinen Wert vor und erklärt für dessen Ermittlung § 11 Abs. 2 BewG für anwendbar. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass sich die Bewertung auch von Einzelunternehmen im Ergebnis nach densel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 9 Steuerberechnung für Freiberufler-Gesellschaften

Die Steuerberechnung ermöglicht die Ermittlung der voraussichtlichen Gesamtsteuerbelastung auf Basis des BWA-Forecasts sowie auf Basis einer alternativen Situation. Mit der Berechnung der alternativen Situation können beispielsweise die Steuereffekte aus der Abschreibung geplanter Investitionen, aus der Vornahme einer Ansparabschreibung oder aus der Beteiligung an einem gesc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 6 Steuerberechnung für Freiberufler

Die Steuerberechnung ermöglicht die Ermittlung der voraussichtlichen Gesamtsteuerbelastung auf Basis des BWA-Forecasts sowie auf Basis einer alternativen Situation. Mit der Berechnung der alternativen Situation können beispielsweise die Steuereffekte aus der Abschreibung geplanter Investitionen, aus der Vornahme einer Ansparabschreibung oder aus der Beteiligung an einem gesc...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 96 Freie Berufe

Gesetzestext Dem Gewerbebetrieb steht die Ausübung eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes gleich; dies gilt auch für die Tätigkeit als Einnehmer einer staatlichen Lotterie, soweit die Tätigkeit nicht schon im Rahmen eines Gewerbebetriebs ausgeübt wird. Rz. 1 Auch wenn die Ausübung eines freien Berufs i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG gerad...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 9.1 Gewinnverteilung vornehmen

Für die Erfassung der Steuerdaten ist grundsätzlich zunächst die Gewinnverteilung vorzunehmen. Die Verteilung erfolgt anhand der erfassten prozentualen Gewinnanteile. Vorabgewinne, Sonderbetriebsergebnisse sowie "Ergänzungsbilanz-Sachverhalte" können gesondert erfasst werden.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 9.5 Steuervorauszahlungen erfassen

Die Erfassung der festgesetzten (!) Steuervorauszahlungen ist notwenig, um die voraussichtlichen Steuernachzahlungen bzw. -erstattungen zu ermitteln, sowie die automatische Berechnung des Herabsetzungspotenzials und eine automatische Generierung eines Herabsetzungsantrags zu ermöglichen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 9.3 Alternative Steuergestaltung erfassen

Klicken Sie auf "Alternative Steuergestaltung" und es wird eine Zusatzspalte angezeigt, in der Sie die alternativen Plandaten eintragen können. Die Ergebniswerte werden in der Ansicht "Steuerberechnung" automatisch den ursprünglichen Planzahlen gegenüber gestellt.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 6.3 Grunddaten erfassen

Die Anwendung des Einkommensteuergrund- bzw. -splittingtarifs ist festzulegen. Anschließend ist festzulegen, ob Kirchensteuerpflicht besteht. Da die Höhe der Kirchensteuersätze sowie die Existenz eines Kappungskirchensteuersatzes länderabhängig ist, ist hier eine individuelle Eingabe vorgesehen. Existiert keine Kappungskirchensteuer, so ist der Wert "0" zu erfassen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 6.6 Steuerliche Verlustvorträge erfassen

In der Eingabemaske "Erfassung Steuerdaten" haben Sie die Möglichkeit steuerliche Verlustvorträge zu erfassen. Die Mindestbesteuerung nach § 10d Abs. 2 EStG wird dabei automatisch berücksichtigt.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 9.6 Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen

Auf Basis der errechneten voraussichtlich festzusetzenden Steuer sowie unter Berücksichtigung der festgesetzten Vorauszahlungen sowie der ggf. geschätzten Lohn- und Kapitalertragsteuer wird automatisch berechnet, ob ein Herabsetzungspotenzial besteht. Ein Antrag einschließlich der Berechnungsgrundlagen kann in ein Worddokument exportiert und dort ggf. weiter bearbeitet werden.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 9.4 Grunddaten erfassen

Es ist festzulegen, ob der Einkommensteuergrund- bzw. -splittingtarif zur Anwendung kommt. Anschließend ist festzulegen, ob Kirchensteuerpflicht besteht. Da die Höhe der Kirchensteuersätze sowie die Existenz eines Kappungskirchensteuersatzes länderabhängig ist, ist hier eine individuelle Eingabe vorgesehen. Existiert keine Kappungskirchensteuer, so ist der Wert "0" zu erfassen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 9.7 Steuerliche Verlustvorträge erfassen

Außerdem sind festgesetzte steuerliche Verlustvorträge zu erfassen. Die Mindestbesteuerung nach § 10d Abs. 2 EStG wird dabei automatisch berücksichtigt.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 6.2 Alternative Steuergestaltung erfassen

In der Eingabemaske "Erfassung Steuerdaten" haben Sie die Möglichkeit die Daten für eine alternative Steuergestaltung zu erfassen. Klicken Sie auf "Alternative erfassen" und es wird eine Zusatzspalte angezeigt, in der Sie die alternativen Plandaten eintragen können. Die Ergebniswerte werden in der Ansicht "Steuerberechnung" automatisch den ursprünglichen Planzahlen gegenüber...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 6.4 Steuervorauszahlungen erfassen

Die Erfassung der festgesetzten (!) Steuervorauszahlungen ist notwenig, um die voraussichtlichen Steuernachzahlungen bzw. -erstattungen zu ermitteln, sowie die automatische Berechnung des Herabsetzungspotenzials und eine automatische Generierung eines Herabsetzungsantrags zu ermöglichen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 6.5 Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen

Auf Basis der errechneten voraussichtlich festzusetzenden Steuer sowie unter Berücksichtigung der festgesetzten Vorauszahlungen sowie der ggf. geschätzten Lohn- und Kapitalertragsteuer wird automatisch berechnet, ob ein Herabsetzungspotenzial besteht. Ein Antrag einschließlich der Berechnungsgrundlagen kann in ein Worddokument exportiert und dort ggf. weiter bearbeitet werden.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / bb) Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 36 Das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz wurde mit Wirkung zum 25.7.1994 als Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger freier Berufe eingeführt. Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine Gesellschaftsform, die ausschließlich für Angehörige freier Berufe zulässig ist. § 1 Abs. 1 PartGG ist diesbezüglich abschließend. Die Partnerschaftsgesellschaft ist wirksam ent...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Veräußerung/Aufgabe eines Gewerbebetriebes bzw. einer freiberuflichen Praxis

Rz. 207 Als Verstoß gegen die Behaltensbedingung kommt gem. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 ErbStG insb. die Veräußerung sowie die Aufgabe eines Gewerbebetriebes oder eines Teilbetriebes in Betracht. Wegen der bewertungsrechtlichen und erbschaftsteuerrechtlichen Gleichbehandlung des der Ausübung eines freien Berufs dienenden Vermögens mit einem Gewerbebetrieb (vgl. § 96 BewG) gilt d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Beim Betriebsvermögen zu berücksichtigende Schulden

Rz. 4 Die Einbeziehung von Schulden und sonstigen Abzügen im Rahmen der Gesamtbewertung des Betriebsvermögens setzt nach § 103 Abs. 1 BewG voraus, dass es sich um Schulden handelt, die im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG zum ertragsteuerlichen Betriebsvermögen zählen (Grundsatz der Bestandsidentität).[10] Weitere Voraussetzung ist, dass die Schu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Relevante Beschäftigte

Rz. 99 Das Lohnsummenkriterium (oder auch die Lohnsummenvergleichsberechnung) kommt nur dann zur Anwendung, wenn das übertragene Unternehmen ("der Betrieb") im Besteuerungszeitpunkt (§§ 9 Abs. 1, 11 ErbStG) mehr als fünf Beschäftigte hat (§ 13a Abs. 1 S. 4 ErbStG) und die entsprechenden Beschäftigungsverhältnisse in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem begünstigungsfähige V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 6.1 Voraussichtliche Einkünfte erfassen

Zunächst werden die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen. Die weiteren sechs Einkunftsarten sind im Anschluss zu erfassen. Dabei sind hinsichtlich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sowie der Einkünfte aus Kapitalvermögen folgende Besonderheiten zu beachten: Es sind die Einkünfte aus Gewe...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / ee) Schuldenkürzung

Rz. 295 Zunächst ist vom Wert der Finanzmittel der Wert der Altersversorgungsverpflichtungen i.S.v. § 13b Abs. 3 ErbStG abzuziehen (soweit er nicht bereits durch eine Verrechnung mit jungem Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 7 S. 2 ErbStG, und sonstigem Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 4 Nr. 1–4 ErbStG, verbraucht ist).[773] Soweit Finanzmittel und Schulden im Rahmen der Anwendu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Entnahmebegriff und Bewertung

Rz. 286 Die Begriffe Entnahme, Einlage, Gewinn und Verlust sind nach den Grundsätzen des Ertragsteuerrechts zu beurteilen.[681] Gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 EStG sind Entnahmen alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Jahre...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Kürzung des Versorgungsfreibetrags

Rz. 4 Der Versorgungsfreibetrag beträgt seit 1996 für Ehegatten und für Lebenspartner rückwirkend ab Juli 2001 unverändert 256.000 EUR = 500.000 DM. Er ist um den nach § 14 BewG zu ermittelnden Kapitalwert dieser Versorgungsbezüge zu kürzen. Die Kürzung nach § 17 S. 2 ErbStG wird sowohl bei laufenden Versorgungsbezügen wie auch bei Versorgungsbezügen in Form von Einmalzahlun...mehr

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Programmkurzbeschreibung / 9.2 Erfassung der voraussichtlichen Gesellschafter-Einkünfte

Da die Analyse gesellschafterbezogen erfolgt, ist zunächst der entsprechende Gesellschafter auszuwählen. Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit werden automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen.Die weiteren sechs Einkunftsarten sind im Anschluss zu erfassen. Die Eingaben erfolgen teilweise in Höhe der Einkünfte (Nettogröße nach Abzug der Betriebsausgaben, Werbungskosten) u...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Betriebsstätte

Rz. 10 Der Begriff der Betriebsstätte ist in § 12 AO definiert.[37] Demzufolge sind als Betriebsstätte insbesondere anzusehen: Die Stätte der Geschäftsleitung, Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen, Fabrikations- oder Werkstätten, Warenlager, Ein- oder Verkaufsstellen, Bergwerke, Steinbrüche etc. sowie Bauausführungen oder Montagen, wenn diese länger als sechs Monate dauern...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / ff) Sockelbetrag

Rz. 297 Die Finanzmittel i.S.v. § 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 1 ErbStG sind im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen typisierenden Betrachtung als betriebsnotwendig und daher nicht als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren, soweit ihr Wert entweder nicht größer als Null ist[784] oder – unter weiteren Voraussetzungen (vgl. Rdn 299) – einen Anteil von 15 % des anzusetzenden Werts des Betr...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / II. Anmeldungen bei Partnerschaftsgesellschaften

Rz. 39 Für Partnerschaftsgesellschaften von Angehörigen freier Berufe verweist § 5 Abs. 2 PartGG auf § 12 HGB. Insoweit gelten hier die für Anmeldungen zum Handelsregister entwickelten Grundsätze entsprechend.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Grundsätzliches

Rz. 21 Gemäß § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG bildet auch das Vermögen von Gesellschaften i.S.v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 bzw. § 18 Abs. 4 S. 2 EStG Betriebsvermögen. Hierunter fallen insbesondere gewerblich tätige und gewerblich geprägte Personengesellschaften sowie Personengesellschaften und Personenvereinigungen, deren Zweck in der Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit beste...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / bb) Vermögen einer Betriebsstätte

Rz. 142 Den Begriff der Betriebsstätte definiert Art. 6 Abs. 2, 3 DBA als feste Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Insb. gehören hierzu ein Ort der Leitung, eine Zweigniederlassung, eine Geschäftsstelle, eine Fabrikationsstätte, eine Werkstätte und ein Bergwerk bzw. ein Öl- oder Gasvorkommen, ein Steinbruch oder e...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Besteuerungsregeln

Rz. 77 Dem Belegenheitsstaat steht gem. Art. 25 Abs. 1, 2 DBA (neben dem Wohnsitzstaat) das Besteuerungsrecht für unbewegliches Vermögen sowie sämtliches unternehmerisches Vermögen, das zu einer Betriebsstätte oder der Ausübung eines freien Berufs oder einer sonstigen selbstständigen Tätigkeit dienenden festen Einrichtung gehört, zu. Die Definitionen der Begriffe "unbeweglic...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (2) Vermögen einer Betriebsstätte

Rz. 98 Gem. Art. 6 Abs. 1 DBA unterliegt auch das bewegliche Vermögen einer Betriebsstätte bzw. einer festen Einrichtung (mit Ausnahme von Seeschiffen und Luftfahrzeugen, vgl. Art. 7 DBA) der Besteuerung im Belegenheitsstaat. Betriebsstätte definiert Art. 6 Abs. 2 DBA als eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Begriff und Umfang des begünstigten Betriebsvermögens

Rz. 37 § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG nennt als weiteres grds. begünstigungsfähiges Vermögen das Betriebsvermögen i.S.d. §§ 95–97 BewG. Hierbei handelt es sich zum einen um das einem Gewerbebetrieb dienende Vermögen (§ 95 BewG) und zum anderen um das der Ausübung eines freien Berufes dienende Vermögen (§ 96 BewG).[94] Ebenfalls unter § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG fallen Beteiligungen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Betriebsfinanzamt (Nr. 2)

Rz. 4 Für die Feststellung des Wertes des Betriebsvermögens oder eines Anteils hieran ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet. Dies ist der Ort, an dem die maßgebliche Willensbildung für den Betrieb erfolgt (§ 10 AO). Bei den nach dem HGB zu registrierenden Gesellschaften wird der zum Handelsregister gemeldete Ort der Niederlassung, §...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

Für die gesonderten Feststellungen ist örtlich zuständig:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Wert des Betriebsvermögens (Abs. 5)

Rz. 17 § 157 Abs. 5 BewG wurde durch das ErbStRG v. 24.12.2008[42] eingeführt. Für Erwerbe nach dem 1.1.2007 sind mit Inkrafttreten des JStG 2007 v. 13.12.2006[43] die Werte des Betriebsvermögens nach § 151 Abs. 1 Nr. 2, 3 BewG gesondert festzustellen. Zuständig für die Feststellung ist das Finanzamt am Sitz des Betriebs (§ 152 Nr. 2 BewG). Geht ein Anteil an einer Personeng...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Grundsätzliche Begriffsbestimmung

Rz. 3 § 95 Abs. 1 BewG verweist für die Definition des Begriffs Betriebsvermögen auf § 15 Abs. 1 u. 2 EStG. Das Betriebsvermögen im bewertungsrechtlichen Sinne umfasst alle Teile eines Gewerbebetriebes, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören.[6] Das sind alle Wirtschaftsgüter, die für betriebliche Zwecke eingesetzt werden, deren Erwerb betrieb...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (1) Unbewegliches Vermögen

Rz. 93 Gem. Art. 5 Abs. 1 DBA wird unbewegliches Vermögen grds. (auch)[192] im Belegenheitsstaat besteuert, wobei sich die Definition des Begriffes ebenfalls nach dem Recht des Belegenheitsstaates richtet (Art. 5 Abs. 2 S. 1 DBA). Mit umfasst ist auch das Grundstückszubehör, bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben das Inventar sowie Nutzungsrechte an unbeweglichem Verm...mehr