Fachbeiträge & Kommentare zu Formular

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Elektronische Formulare.

Rn 28 Nach § 4 dürfen die Länder Anpassungen von den in den Anlagen bestimmten Formularen zulassen, die es ermöglichen, ohne den Inhalt zu verändern oder deren Verständnis zu erschweren, die Formulare in elektronischer Form auszufüllen und dem Gericht als strukturierten Datensatz zu übermitteln. Für die elektronische Übermittlung sind die in den Formularen enthaltenen Angabe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Elektronisch auslesbare Formulare und strukturierte Datensätze.

Rn 45 Nach § 4 ZVFV können in Papierform eingereichte Formulare elektronisch ausgelesen werden, wofür die Länder die Voraussetzungen festlegen dürfen. Gem § 5 dürfen die Länder die Formulare als strukturierte Datensätze zum Zweck der Übermittlung an die Gerichtsvollzieher oder Gerichte bereitstellen. Die Länder dürfen eine gemeinsame Koordinierungsstelle für die Übertragung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 130c ZPO – Formulare; Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates elektronische Formulare einführen. Die Rechtsverordnung kann bestimmen, dass die in den Formularen enthaltenen Angaben ganz oder teilweise in strukturierter maschinenlesbarer Form zu übermitteln sind. Die Formulare sind auf einer in der Rechtsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Abweichungen von den Formularen.

Rn 42 Abweichungen von den gesetzlichen Formularanforderungen sind ausschließlich nach § 3 I Nr 1 iVm II, III ZVFV zulässig. Ansonsten sind Abweichungen unabhängig davon unzulässig, wie sie ausgefüllt oder übermittelt werden, etwa als Schriftstück, elektronisch per PDF oder als Datensatz. Die bisherige Unterscheidung zwischen inhaltlichen Abweichungen und solchen von der for...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 703c ZPO – Formulare; Einführung der maschinellen Bearbeitung.

Gesetzestext (1) 1Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung des Mahnverfahrens und zum Schutze der in Anspruch genommenen Partei Formulare einzuführen. 2Fürmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 14a FamFG – Formulare, Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext Das Bundesministerium der Justiz kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates elektronische Formulare einführen. Die Rechtsverordnung kann bestimmen, dass die in den Formularen enthaltenen Angaben ganz oder teilweise in strukturierter maschinenlesbarer Form zu übermitteln sind. Die Formulare sind auf einer in der Rechtsverordnung zu bestimmenden Ko...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1120 ZPO – Mehrsprachige Formulare.

Gesetzestext 1Mehrsprachige Formulare gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2016/1191 werden durch die Behörden ausgestellt, die für die Erteilung der Urkunden zuständig sind. 2Das Bundesamt für Justiz ist für das Ausstellen der Formulare zuständig, soweit Urkunden des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz oder gerichtliche Urkunden betr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZVFV Anhang zu § 802a: Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

v 16.12.22 (BGBl I, 2368), zuletzt geändert v 17.6.24 (BGBl I 2024, Nr 203) Gesetzestext (1) Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher nach § 753 Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das Formular der Anlage 1 eingeführt. (2) Für Anträge auf Erlass richterlicher Anordnungen nach § 758a der Zivilprozessordnung werden die Formulare der Anlagen 2 und 3 eingeführt. (3) Für A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

vom 16.12.22 (BGBl I, 2368),zuletzt geändert v. 17.6.24, BGBl 2024 Nr 203 0 Gesetzestext Formular für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung Für den Antrag nach § 758a Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das in der Anlage 1 bestimmte Formular eingeführt. Einführung von Formularen (1) Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher nach § 753 Absa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulässige Abweichungen.

Rn 20 Die Grenzziehung zwischen unzulässigen und zulässigen Modifikationen muss sich in erster Linie daran orientieren, ob im Massengeschäft der Zwangsvollstreckung eine zügige Bearbeitung erschwert wird (vgl BGHZ 200, 145 Rz 41). Vor allem der Wiedererkennungswert muss gesichert sein (Sturm JurBüro 14, 507, 509). Bei den in § 3 II 2, III, IV 1 ZVFV bestimmten Fällen wird di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angabe der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Rn 12 Weiterer notwendiger Inhalt des PKH-Antrags ist die Darstellung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse. Die Angaben müssen vor Ende der Instanz gemacht werden, es sei denn, das Gericht hat ausnw die Nachreichung des Formulars und der Belege gestattet (Köln FamFR 11, 227). Von der Ermächtigung zur Einführung von Formularen ist Gebrauch gemacht worden. Durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.

Rn 34 Die verbindliche Nutzung der Formulare ist in § 2 ZVFV vorgeschrieben. Rechtsgrundlage für die verbindliche Einführung der Formulare ist § 829 IV. Für Anträge auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses bzw eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach den §§ 829, 835 sind die Formulare der Anl 4 und 5 zu verwenden, § 2 I Nr 3 ZVFV. Wird die Zwangsvollstreckung wegen Gel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bezugnahme auf Anlagen.

Rn 14 Bei unvollständig ausgefülltem Antrag können ausnw dem Formular Anlagen beigefügt oder nachgereicht werden. Das kann erforderlich sein, wenn der Platz im Formular nicht ausreicht, um übersichtliche Angaben zu ermöglichen. Da sämtliche Angaben zu belegen sind, können Lücken im Formular auch durch die entspr Belege gefüllt werden (BGH FamRZ 09, 318; MDR 86, 302). Ein Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Benutzungszwang (Abs 2).

Rn 8 Soweit Formulare eingeführt sind (Rn 3), müssen sich die Parteien ihrer bedienen (§ 703c II). Auch für den Widerspruch ist ein Formular eingeführt (§ 1 I Nr 3 MaschMahnVordrV). Zur Frage, ob hierfür Benutzungszwang besteht, s § 692 Rn 14. Rn 9 Anträge, die trotz eingeführter Formulare und entgegen § 703c II nicht auf gültigem Formular eingereicht werden, zB auf ungültig ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Eigenhändige Unterzeichnung.

Rn 13 Das Formular muss eigenhändig unterzeichnet werden. Der Antragsteller hat in dem Formular die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben zu versichern, dementsprechend muss die Urheberschaft eindeutig feststehen. Kann das Gericht sich auf sonstige Art und Weise davon überzeugen, dass die Partei sich als Urheber und zur Richtigkeit der Erklärung bekennt, kann von de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Antrag wegen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.

Rn 8 Soweit nach § 829 IV 1 Formulare eingeführt sind, muss der Antragsteller sie verwenden, § 829 IV 2 (BGH NJW 16, 81 Tz 11). Nach § 2 S 1 Nr 2 ZVFV ist das Formular nach Anlage 2 in zwei Antragsalternativen verpflichtend zu verwenden. Der Formularzwang besteht für den Regelfall eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sowie für den isolierten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Ausnahmen vom Formularzwang.

Rn 18 Eine Vereinfachung gilt, wenn die antragstellende Partei Sozialhilfe bezieht. (Gilt nicht für Bürgergeld und Asylbewerberleistungsgesetz) Sie muss nach § 2 II PKHFV die Abschnitte E bis J des Formulars nicht ausfüllen, wenn der aktuelle Sozialhilfebescheid beigefügt wird. Das Formular muss allerdings dennoch iÜ ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden. Ergibt sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Widerspruchsfrist.

Rn 6 Der Antrag auf VB darf nicht vor Ablauf der Widerspruchsfrist (§ 692 I Nr 3; s § 692 Rn 5, § 694 Rn 10, 17, § 696 Rn 2) gestellt werden und hat gleichzeitig die Erklärung zu enthalten, ob und welche Zahlungen auf den MB geleistet worden sind (§ 699 I 2 Hs 2). Damit sollen Titel vermieden werden, die nur deshalb unberechtigt sind, weil der ASt die Bekanntgabe von Zahlung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Antrag wegen Unterhaltsforderungen.

Rn 12 Bei der privilegierten Zwangsvollstreckung gem § 850d wegen Unterhaltsforderungen trägt § 2 S 1 Nr 1 ZVFV mit dem Formular nach Anlage 3 den besonderen Anforderungen Rechnung. Dies gilt insb hinsichtlich der Bestimmung des Vorrechtsbereichs, in den der Gläubiger vorrangig vollstrecken darf. Erforderlich bleibt ein Antrag auf privilegierte Pfändung, den das Formular sel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unzulässige Abweichungen.

Rn 26 Nicht gerechtfertigte inhaltliche oder formale Abweichungen von den Formularen sind unzulässig. Hauptforderungen, Zinsen und vorgerichtliche Kosten sind im Formular anzugeben (BGH NJW 16, 81 Tz 14 f). Auf Bedenken gg die Unzulässigkeit muss das Vollstreckungsgericht hinweisen. Behebt der Gläubiger nicht den Mangel, ist der Antrag als unzulässig zu verwerfen (Vollkommer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verordnungsermächtigungen (Abs 3, 4) und Inbezugnahme von § 130d (Abs 5).

Rn 14 Durch das ZwVollStrÄndG v 29.7.09 (BGBl I, 2258) wurde Abs 3 angefügt, der das BMJ ermächtigt, verbindliche Formulare für den Auftrag nach Abs 2 einzuführen. Der Formularzwang gilt für sämtliche Vollstreckungsaufträge in der ZPO-Zwangsvollstreckung und soll unterschiedliche Vollstreckungsaufträge vereinheitlichen sowie deren Erfassung erleichtern (BTDrs 16/10069 v 30.7...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätze.

Rn 15 § 3 bestimmt ein Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen der prinzipiell unzulässigen Änderung der Formulare und den ausnw gestatteten Abweichungen. Über den Verbindlichkeitsanspruch für die Formulare aus § 5 ZVFV hinaus erklärt § 3 I 1 ZVFV inhaltliche Abweichungen von den Formularen und § 3 II 1 ZVFV abweichende formale Gestaltungen für unzulässig. In § 3 I 2, II 2, III, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Inhalt.

Rn 3 Nach S 1 kann das BMJ durch zustimmungsbedürftige Rechtsverordnung elektronische Formulare für die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit einführen, um einen Gleichlauf mit § 130c ZPO zu erreichen (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu § 14a FamFG-E, BTDrs 17/3948, S 36). Wegen der Vielgestaltigkeit der Angelegenheiten der freiwilligen Geric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entwicklungsgeschichte.

Rn 3 Durch das Justizkommunikationsgesetz (JkomG) vom 22.3.2005 (BGBl I 837) sind in den §§ 758a VI, 829 IV Verordnungsermächtigungen zur Einführung verbindlicher Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung bzw eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses geschaffen worden. Nach einem frühen ersten Anlauf im Jahr 2006 (Jäger ZVI 10, 121) si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Nr 4.

Rn 9 Bei einer Ersatzzustellung muss die Tatsachengrundlage für diese angegeben werden. Bei einer Zustellung nach § 178 muss angegeben sein, dass der Adressat nicht angetroffen worden ist (vgl die Angaben unter Nr 6 des Formulars); bei § 180 , warum eine Zustellung nach § 178 unausführbar war (vgl die Angaben unter Nr 10 des Formulars). Wird nach § 181 zugestellt, muss in dem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Grundsätze der Vollstreckung und Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers.

Rn 4 Die neue Bestimmung statuiert in Abs 1 den Grundsatz der effektiven Vollstreckung, in ihrem Abs 2 legt sie die Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers fest. Für den Vollstreckungsauftrag gilt gem § 753 III Formularzwang, soweit das BMJ entspr Formulare eingeführt hat. Am 1.10.15 ist die Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) in Kraft getreten (BGBl I 2015, 1586), ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Soll ein Dokument als Schriftstück zugestellt werden, so übermittelt die Partei dem Gerichtsvollzieher das zuzustellende Dokument 2Im Falle des Satzes 1 Nummer 1 beglaubigt der Gerichtsvollzieher die Abschriften; er kann fehlende Abschriften ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Das BMJ ist durch § 703c I ermächtigt, Formulare bundesweit einzuführen. Den Landesregierungen ist es durch Abs 3 überlassen, den Beginn der Einführung maschineller Bearbeitung jeweils für ihr Land individuell festzulegen. Bei allen Mahngerichten sind automatisierte Verfahren eingeführt. Rn 2 § 703c I 1 nennt die Zwecke der einzuführenden Formulare. Sie sollen nicht nur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Pflichten des Rechtsanwalts.

Rn 20 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die Partei über die Möglichkeit der Beantragung von PKH aufzuklären, wenn sich aus den bekannten wirtschaftlichen Verhältnissen ergibt, dass eine Berechtigung möglich ist (Ddorf AnwBl 87, 147; Köln FamRZ 83, 633). Hat der Rechtsanwalt nicht bereits aus dem konkreten Mandatsverhältnis genügend Kenntnis von den wirtschaftlichen Verhältn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Richterliche Durchsuchungsanordnung.

Rn 6 Für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Anordnung zur Wohnungsdurchsuchung gem § 758a I ist in § 1 ZVFV die Verwendung des Formulars nach Anlage 1 vorgeschrieben. Rn 7 Der Formularzwang besteht nicht für Anträge auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen gem § 758a IV. Ebenso wenig wie die Verordnungsermächtigun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1083 ZPO – Übersetzung.

Gesetzestext Hat der Gläubiger nach Artikel 20 Abs. 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 eine Übersetzung vorzulegen, so ist diese in deutscher Sprache zu verfassen und von einer hierzu in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union befugten Person zu beglaubigen. Rn 1 Die Vorschrift lässt offen, wann eine Übersetzung des Europäischen Vollstreckungstitels in d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Subjektive Voraussetzungen.

Rn 13 Auf subjektiver Seite ist erforderlich, dass die Partei absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit falsche Angaben gemacht hat. Absicht liegt vor, wenn die Partei mit dem Motiv handelte, eine fehlerhafte Bewilligungsentscheidung herbeizuführen. Direkter Vorsatz ist der auf diesen Erfolg gerichtete Wille in dem Bewusstsein, dass die falschen Angaben eine unrichtige Bewi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nr 6, 7, 10: Höhe des Unterhalts, anrechenbare Leistungen, Einkommen des Kindes.

Rn 5 Das Kind muss angeben, in welcher Höhe Unterhalt gezahlt werden soll. Der Unterhalt kann gem § 1612 I 1 BGB als gleichbleibende Geldrente oder (was vorzugswürdig ist) gem § 1612a BGB als Prozentsatz des Mindestunterhalts oder als Prozentsatz des jeweiligen, nach Altersstufen gestaffelten Mindestunterhalts verlangt werden. Nach Nr 7 sind das Kindergeld (konkrete Angabe, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Übermittlung in nur maschinell lesbarer Form (Abs 2).

Rn 4 Die Überführung der nur für den Mahnantrag geltenden Regelung aus § 690 III aF in eine allgemeine Formvorschrift bewirkt durch neue Formulierungen in § 702 II, dass nun beide Parteien (nicht nur ASt des MB) des Mahnverfahrens grundsätzlich alle Anträge und Erklärungen (nicht nur den Mahnantrag) in nur maschinell lesbarer Form übermitteln können, wenn (unverändert zu § 6...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.

Rn 3 Im Mahnverfahren können sämtliche Anträge und Erklärungen vor dem UdG abgegeben werden. Soweit Formulare vorhanden sind, werden diese ausgefüllt (§ 702 I 1). In der Geschäftsstelle wird ein Mahnantrag komfortabler als auf Papier-Formular online aufgenommen werden. Die Geschäftsstelle verfügt idR über Internet-Zugang. Dann wird der Urkundsbeamte gemeinsam mit dem ASt den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 47 VDuG – Formvorschriften.

Gesetzestext (1) Anmeldung und Rücknahme sind in Textform gegenüber dem Bundesamt für Justiz zu erklären. (2) Wird die Anmeldung oder die Rücknahme durch einen Rechtsanwalt erklärt, muss für die Erklärung das vom Bundesamt für Justiz hierfür elektronisch bereitgestellte Formular genutzt werden. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, so ist die Übermitt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen und Entstehungsgeschichte.

Rn 1 Die Bedeutung des § 690 zeigt sich an § 691. Der Mahnantrag kann zurückgewiesen werden, wenn er dem § 690 nicht entspricht. § 690 bestimmt den notwendigen Inhalt eines Mahnantrags abschließend (BGH NJW 81, 143 Rz 16). Darlegungen darüber hinaus darf das Mahngericht nicht verlangen (BGH NJW 81, 143). Auch bei den Prozessvoraussetzungen hat der Rechtspfleger die Prüfung g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Regelungsgegenstand.

Rn 33 Die Gesamtverordnung umfasst mehrere Materien. Art 1 der Gesamtverordnung betrifft die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung, ZVFV. Art 2 beinhaltet die Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und Art 3 die Änderung der Verbraucherinsolvenzformularverordnung. Art 4 regelt das Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Gegenstand der ZVFV sind die Vollstreckungsaufträg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ein Schriftstück kann durch Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden. 2Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. (2) 1Wird die Post, ein Justizbediensteter oder ein Gerichtsvollzieher mit der Zustellung eines Schriftstücks beauftragt oder wird eine andere Behörde um die Zustellung ersucht, so übergibt die Geschäftsstelle das zuzustellende Schriftstück in e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Beifügung von Belegen.

Rn 15 Angaben im Formular sind mit Belegen zu versehen. Anders als beim Vordruck können Belege entbehrlich sein, das Gericht kann allerdings nach § 118 II 2 weitere Belege anfordern. Die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit sind durch aktuelle Verdienstbescheinigungen zu belegen. Werden Sonderzahlungen geleistet wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, so sind die entspr Bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Zusätzliche Angaben, von Nr 1–5 nicht gefordert.

Rn 31 Das amtliche Formular auf Papier und der daran orientierte Online-Mahnantrag gestatten Eintragungen, die vom Gesetz nicht gefordert werden. Bei den Eintragungen zu Zinsen, Auslagen und Nebenforderungen rechnet das EDV-System nach, ob die Angaben schlüssig und nicht deutlich überhöht erscheinen (vgl BGH 20.12.11 – 4 StR 491/11 – Rz 9).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Bezeichnung des Gerichts, das für ein streitiges Verfahren zuständig ist (Nr 5).

Rn 24 Für das Mahnverfahren ist gem § 689 II 1 ausschließlich das AG zuständig, bei welchem der ASt seinen allgemeinen Gerichtsstand (§ 12 ff) hat. Nach Widerspruch ist an das örtlich und sachlich endgültig zuständige Gericht abzugeben (§ 696 I 1). Dieses Gericht muss der ASt ermitteln und die Bezeichnung eintragen. Zu den Folgen der Bezeichnung(en) s § 696 Rn 11. Das Mahnge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht § 646 ZPO aF. In Abs 1 sind unter Nr 1–13 die umfangreichen Angaben aufgeführt, die in dem Antrag zwingend enthalten sein müssen. Diese werden in dem zu verwendenden Formular (mit zugehörigem Merkblatt [abzurufen zB beim BMJ unter https://bmj.de]) abgefragt. Abs 2 regelt die Zurückweisung des Antrags, der nicht den Voraussetzungen des Abs 1 und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bezeichnung des Anspruchs – Individualisierung (Nr 3).

Rn 20 Die in § 690 I Nr 3 Hs 1 vorgeschriebene ›Bezeichnung des Anspruchs unter bestimmter Angabe der verlangten Leistung‹ ist räumlich beschränkt auf die im Formular auf Papier und online vorgegebenen Feldlängen (Formularzwang, § 703c). Der so verfügbare Platz reicht aus, um den Anforderungen an Individualisierung zu genügen (vgl BGH NJW 08, 1220 [BGH 23.01.2008 - VIII ZR 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antrag des Gläubigers.

Rn 3 Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung setzt einen entspr Antrag des Gläubigers voraus (§§ 754, 802a II), aus dem sich auch ergibt, ob sie vom Gerichtsvollzieher vor oder nach der Sachpfändung zu verlangen ist (Modul H Formular nach Anl 1 zu § 1 I ZVFV, s § 802a Rn 4). Will der Gläubiger die Vermögensauskunft sofort, setzt sie lediglich ein Ausbleiben der schuldnerisc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Gerichtliche Entscheidung.

Rn 13 Obwohl die Formularsätze Muster der gerichtlichen Entscheidungen enthalten, ist das Vollstreckungsgericht hieran nicht gebunden. Es kann, muss aber nicht das Formular zugrunde legen. Für diese Entscheidungsvorschläge fehlt bereits eine Ermächtigungsgrundlage. Zudem kollidiert eine bindende Vorgabe mit der richterlichen Unabhängigkeit bzw dem Gewaltenteilungsprinzip.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Der Vollstreckungsauftrag.

Rn 13 § 802a II 2 geht von der Prämisse aus, dass der Gläubiger die vorzunehmenden Maßnahmen bestimmen kann und auch bestimmen muss, damit sie stattfinden. Es gilt die Dispositionsmaxime. Der Gläubiger kann seinen Antrag (§ 754) auf alle oder auch nur auf einzelne Maßnahmen beziehen. Ein Globalauftrag, bei dem die vorzunehmenden Vollstreckungshandlungen ins Ermessen des Geri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Voraussetzungen (Abs 2 S 1).

Rn 3 Die gütliche Vereinbarung versucht der Gerichtsvollzieher auch ohne gesonderten Antrag, es sei denn der Gläubiger will nur diesen Einigungsversuch; dann ist ein Antrag erforderlich (s § 802a Rn 13 – Modul G Formular nach Anl 1 zu § 1 I ZVFV, s § 802a Rn 4). Notwendig ist eine glaubhafte Darlegung des Schuldners zu seiner Zahlungsfähigkeit und -bereitschaft; insb dazu, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Rechtsmittel- und Begründungsfristen.

Rn 30 Weder eine Rechtsmittelfrist noch eine Rechtsmittelbegründungsfrist wird durch einen PKH-Antrag gehemmt. Wie bei der Klage ist eine Berufungseinlegung unter der Bedingung der PKH-Bewilligung unzulässig. Der Rechtsmittelführer ist gehalten, alles zu unterlassen, was den Eindruck erweckt, er wolle eine künftige Prozesshandlung nur ankündigen und sie von der Gewährung von...mehr