Fachbeiträge & Kommentare zu Formular

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.3.2 Überraschende Klausel

Böse Überraschung Die formularmäßige weite Sicherungsabrede kann jedoch "überraschend" i. S. d. § 305c Abs. 1 BGB sein, wenn die Grundschuld auch alle bestehenden und künftigen Forderungen gegen Dritte, insbesondere den Ehegatten, nahe Verwandte oder Mitgesellschafter, sichern soll. Sie ist dann nicht Bestandteil des Vertrags geworden. Denn der Sicherungsgeber kann durch di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 4.4 Antragstellung

Förderantrag Antrags- und Bewilligungsstelle ist die SAB. Die entsprechenden Formulare sowie weitere nützliche Informationen und Kontaktdaten findet man auf der Webseite der SAB (www.sab.sachsen.de). Praxis-Tipp Beratungsangebot nutzen! Die SAB bietet im ersten Schritt Beratungsangebote in den Beratungsstellen Chemnitz, Dresden, Leipzig, Plauen, Görlitz, Torgau und Annaberg-Buc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 2.5 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Eigenkapital wird nicht gefordert, jedoch muss der Antragsteller in der Lage sein, die Gesamtkosten auch finanzieren zu können. Achtung Kein Baubeginn vor Antragstellung Da nur Neumaßnahmen gefördert werden, darf vor Antragstellung mit der Baumaßnahme noch nicht begonnen worden sein. Einkommensgrenzen Weiterhin unterliegt diese Förderung Einkommensgrenzen. Grundlage für die Eink...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / Zusammenfassung

Überblick Die Förderungen des Landes Schleswig-Holstein erfolgen über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Die einzelnen Förderprogramme können auf der Webseite der IB.SH unter folgender Anschrift eingesehen werden: www.ib-sh.de. Hier finden Sie neben den Programmen auch Formulare und Merkblätter. Das Land Schleswig-Holstein orientiert sich bei der energetischen S...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mischräume / 2 Wohn-/Geschäftsraum

Da das Mischmietverhältnis weder gesetzlich definiert noch besonderen gesetzlichen Regelungen unterworfen ist, muss es entweder als Wohnraum- oder als Geschäftsraummietverhältnis behandelt werden. Hinweis Parteiwille Entscheidend ist grundsätzlich der Parteiwille, wie er regelmäßig im Mietvertrag zum Ausdruck kommt.[1] Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die im Mietvertrag...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerberatungskosten

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zu WK/BA führt nur der Teil der Aufwendungen, die auf die Ermittlung der > Einkünfte entfallen; das gilt auch für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (BFH 82, 455, 458, 459 = BStBl 1965 III, 412, 413, 414). Im Übrigen gehören Steuerberatungskosten zu den Aufwendungen für die private > Lebensführung, die grundsätzlich über den > Grundf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtssystematische Grundlegung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Für den laufenden > Arbeitslohn ermittelt der ArbG die LSt für jeden ArbN individuell nach der > Jahreslohnsteuer (§ 39b Abs 2 EStG; > R 39b.5 LStR; > Lohnsteuertarif); für > Sonstige Bezüge wird sie besonders errechnet (§ 39b Abs 3 EStG; > R 39b.6 LStR). Die LSt wird durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, belastet also den ArbN. Der ArbN ist S...mehr

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Stärkung der Rechte des Min... / 2. Notwendigkeit zweier Beschlussfassungen

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses: Über die Gewinnverwendung kann nur wirksam beschlossen werden, wenn zuvor der Jahresabschluss festgestellt wurde (§§ 42 a, 46 Nr. 1 GmbHG), hierzu: Wicke, GmbHG, 4. Aufl. 2020, § 29 Rz. 15 m.w.N.; Heckschen/Kreußlein in Heckschen/Heidinger, Die GmbH in der Gestaltungs- und Beratungspraxis, 5. Aufl. 2023, Kap. 7 Rz. 11 ff...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8.2 Betroffene Gegenstände

Rz. 87 Nur die in der Anlage 3 des UStG aufgenommenen Abfallstoffe fallen unter die Regelung des § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG. Eine Erweiterung des Katalogs auf andere Abfallstoffe ist nur durch gesetzliche Regelung möglich. Für die Abgrenzung der Gegenstände ist die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis [1] mit dem darin enthaltenen Abfallverzeichnis (sog. Abfallschlü...mehr

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Finanzplanung mit Soll/Ist-... / 4 Datendarstellung als Diagramm

Über den Linkeintrag Datenanzeige als Diagramm auf der Startseite können Sie sich wahlweise einzelne oder alle Werte grafisch anzeigen lassen (s. Abb. 6). Abb. 6: Sie können wählen, welche Werte Ihnen im Diagramm dargestellt werden. Die Diagrammdarstellung erfolgt über interaktiv erzeugte Werte. Dazu bedarf es zweier Spalten, und zwar einer Spalte für die Aufnahme des Kontroll...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbraucherdarlehen / 4.1 Grundsätze

Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehen ein Widerrufsrecht[1] zu.[2] § 355 Abs. 1 BGB regelt, wie der Widerruf erfolgt. Im Darlehensvertrag müssen Angaben zur Frist und zu anderen Umständen für die Erklärung des Widerrufs sowie ein Hinweis auf die Verpflichtung des Darlehensnehmers enthalten sein, ein bereits ausbezahltes Darlehen zurückzuzahlen und Zinsen zu ...mehr

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FoVo 05/2023, Der isolierte Überweisungsbeschluss in der Forderungspfändung

Isolierter Pfändungsbeschluss ist Ausgangspunkt Bei der Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO darf in der Forderungspfändung bis zur Rechtskraft nur ein Pfändungsbeschluss ergehen, wenn der Gläubiger die Sicherheit nicht leisten kann oder will. Gleiches gilt bei den beschränkt pfändbaren Forderungen i.S.d. § 852 ZPO, dem Pflichtteilsanspruch, dem Rückforderungsanspruch des ...mehr

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zfs 05/2023, Keine Beratung... / 2 Aus den Gründen:

Zu Recht und mit ebenso ausführlicher wie überzeugender Begründung hat das LG einen Anspruch der Kl. gegen die Bekl. aus § 63 Satz 1 VVG verneint. Mit den hiergegen erhobenen Einwendungen kann die Berufung nicht durchdringen. 1. Der Beweis der tatbestandlichen Anspruchsvoraussetzungen des § 63 Satz 1 VVG oblag nach allgemeinen Grundsätzen der Kl. als Anspruchstellerin. Ledigl...mehr

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AGS 05/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich zunächst Burhoff mit der Erstattungsfähigkeit von Kosten für Privatgutachten in Straf- und Bußgeldsachen (S. 193 ff.). Ein weiterer Beitrag findet sich von Wolf zur Abrechnung und Kostenerstattung bei Einschaltung eines Terminsvertreters im Namen der Partei (S. 196 ff.). Mit der Höhe der Verfahrensgebühr in einem verkehrsstrafrechtlichen Verfahren h...mehr

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zfs 05/2023, Risikoausschlu... / 2 Aus den Gründen:

"…Das LG hat der Klage auf (weitere) Versicherungsleistungen zu Unrecht stattgegeben. Nach dem … zugrunde zu legenden Sach- und Streitstand kann sich die Bekl. auf den in Ziff. 5.1.1 ihrer Versicherungsbedingungen (AUB 2008) enthaltenen Risikoausschluss berufen, der Unfälle der versicherten Person "durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit ...mehr

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FoVo 05/2023, Die Angaben zu Vollstreckungstiteln im Gerichtsvollzieherauftrag nach der neuen ZVFV

Der Gerichtsvollzieherauftrag ist in Anlage 1 zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) vorgegeben. Er umfasst insgesamt sieben Seiten in den Modulen A bis Q. Nach den zuständigkeitsbezogenen Grunddaten zum Schuldner, zu den Kontaktdaten des Ansprechpartners – in der Regel des Bevollmächtigten – und zum Empfängerkonto für ggfs. vom Gerichtsvollzieher eingezogene Gel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.1 Schrift- und sonstige Formen

Rz. 3 Steuererklärungen sind Erklärungen über den für die Steuerfestsetzung erheblichen Sachverhalt sowie ggf. die Selbstberechnung und Anmeldung der Steuer.[1] Aus Beweisgründen ist deshalb Schriftform oder eine andere Form, die die gleiche Beweiskraft hat, regelmäßig geboten. Nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 151 AO ist anstelle der schriftlichen oder elektron...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.4 Erfüllung

Rz. 8 Der Erklärungspflichtige hat die Erklärungspflicht stets zu erfüllen. Ihm steht hier insbesondere kein Abgabeverweigerungsrecht zu.[1] Besteht allerdings die Gefahr, dass der Stpfl. sich durch die Abgabe der Steuererklärung einem Verfahren wegen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit aussetzt, darf die Abgabe der Steuererklärung nicht mit Zwangsmitteln durc...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / D. Elektronisch auslesbare Formulare

Rz. 47 § 4 ZVFV im Wortlaut § 4 Elektronisch auslesbares Formular In Papierform eingereichte Formulare können zur elektronischen Weiterverarbeitung der Daten elektronisch ausgelesen werden. Die Länder sind befugt, die Voraussetzungen hierfür festzulegen. Regelungen zur Auslesung und zur elektronischen Weiterverarbeitung der Daten aus einem in Papierform eingereichten Formular (...mehr

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§ 2 Inkrafttreten und Überg... / II. Weiternutzung der bisherigen Formulare nach der ZVFV 2012

Rz. 9 Im Rahmen des bisherigen Anwendungsbereichs der ZVFV 2012 können die bisher danach verbindlichen Formulare nach § 6 Abs. 2 ZVFV gleichfalls noch bis zum 30.11.2023 weiter genutzt werden, d.h. das Formular zur Beantragung eines Durchsuchungsbeschlusses, der Antrag auf Erlass eines isolierten Pfändungsbeschlusses, insb. bei der Vollstreckung nach § 720a ZPO oder § 852 ZP...mehr

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§ 2 Inkrafttreten und Überg... / I. Weiternutzung der bisherigen Formulare nach der GVFV 2015

Rz. 6 Der Anwendungsbereich der ZVFV geht weiter als derjenige der GVFV 2015, die nach § 1 Abs. 2 S. 2 GVFV 2015 auf die Einziehung titulierter privatrechtlicher Geldforderungen beschränkt war. Im Rahmen des bisherigen Anwendungsbereichs der GVFV 2015 kann das danach bisher verbindliche Formular zur Beauftragung des Gerichtsvollziehers noch bis zum 30.11.2023 weiter benutzt w...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / A. Einführung von Formularen nach § 1 ZVFV

I. § 1 ZVFV im Wortlaut Rz. 1 § 1 Einführung von Formularen (1) Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher nach § 753 Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das Formular der Anlage 1 eingeführt. (2) Für Anträge auf Erlass richterlicher Anordnungen nach § 758a der Zivilprozessordnung werden die Formulare der Anlagen 2 und 3 eingeführt. (3) Für Anträge auf Erlass eines Pfändu...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / C. Zulässige Abweichungen von den Formularen nach § 3 ZVFV

I. § 3 ZVFV im Wortlaut Rz. 30 § 3 Abweichungen von den Formularen (1) Abweichungen von den Formularen sind ausschließlich zulässigmehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / B. § 2 ZVFV im Wortlaut

Rz. 19 § 2 Nutzung der Formulare (1) Die Formulare der Anlagen 1 bis 5 sind ausschließlich für die folgenden Zwecke verbindlich:mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / I. § 1 ZVFV im Wortlaut

Rz. 1 § 1 Einführung von Formularen (1) Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher nach § 753 Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das Formular der Anlage 1 eingeführt. (2) Für Anträge auf Erlass richterlicher Anordnungen nach § 758a der Zivilprozessordnung werden die Formulare der Anlagen 2 und 3 eingeführt. (3) Für Anträge auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses nach § 8...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / I. Einführung

Rz. 20 Die eingeführten Formulare greifen in ihren Nutzungsmöglichkeiten über die tatsächlichen Nutzungsverpflichtungen hinaus. Insoweit baut § 2 ZVFV auf den mit § 1 ZVFV i.V.m. den Anlagen 1 bis 8 eingeführten Formularen auf und ordnet an, in welchen Fällen die Verwendung der Formulare – ab dem 1.12.2023 – verbindlich ist. Dabei bezieht sich die Nutzungspflicht nicht nur a...mehr

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / A. Zielsetzung des Verordnungsgebers

Rz. 1 Das Formular für den Auftrag an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung von Geldforderungen nach der GVFV 2015 und die Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und auf Erlass eines Pfändungs- oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach der ZVFV 2012 mussten aufgrund einer Vielzahl von gesetzlichen Änderungen seit 2012 bzw. ...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / II. Vollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher

Rz. 2 Anders als noch in § 1 der GVGA 2015 wird ein generelles Formular für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers (Anlage 1 ZVFV) ohne die Beschränkung auf privatrechtliche Antragsteller und die Beauftragung der Vollstreckung wegen Geldforderungen eingeführt. Von der generellen Einführung des Formulars ist dessen Verbindlichkeit im Sinne der Nutzungspflicht zu unterscheid...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / II. Einführung

Rz. 31 Die Regel für die Nutzung der Formulare liegt in der Nutzungspflicht nach § 2 ZVFV. Sie lässt grundsätzlich keine Ausnahmen zu, soweit Abweichungen nicht ausdrücklich in der Verordnung für zulässig erklärt werden. Diese Ausnahmen bestimmt § 3 ZVFV, der sich insoweit als Ausnahme zur in § 2 ZVFV niedergelegten Regel präsentiert. Die grundsätzliche Unzulässigkeit von Ab...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / X. Zusätzliche Anlagen

Rz. 44 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 ZVFV ist es zulässig, weitere Anlagen einem Formular beizufügen, soweit in dem Formular die gewünschten Angaben nicht gemacht werden können. Für bestimmte Anlagen sehen die Formulare dies schon vor: Beispiel 1 Gerichtsvollzieherauftrag nach Anlage 1 Beispiel 2 Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung oder der Anordnung der Volls...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / V. Anträge zur Forderungspfändung

Rz. 11 Für die Forderungspfändung wird nach § 1 Abs. 3 ZVFV einerseits mit der Anlage 4 ZVFV ein Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses nach § 829 ZPO und andererseits eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach den §§ 829, 835 ZPO eingeführt. Bislang sah die ZVFV 2012 für die Vollstreckung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche einerseits und wegen sonstiger Geld...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / I. § 3 ZVFV im Wortlaut

Rz. 30 § 3 Abweichungen von den Formularen (1) Abweichungen von den Formularen sind ausschließlich zulässigmehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 120 § 758a ZPO regelt einerseits in Abs. 1 die richterliche Durchsuchungsanordnung und andererseits in Abs. 4 die Vollstreckung zur Unzeit, d.h. zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen. § 758a Abs. 6 ZPO ermächtigt das Bundesministerium der Justiz, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungs...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / III. Unterhaltsforderungen

Rz. 239 Statt der Hauptforderung kann unter Nr. II bei der Vollstreckung von Unterhaltsforderungen der Rückstand des Unterhalts anzugeben sein. Dabei ist die Angabe für jeden unterhaltsberechtigten Gläubiger und Titel gesondert vorzunehmen. Statt einen Verweis auf die durchnummerierten Schuldner verlangt das Formular nach Anlage 6 ZVFV hier die erneute Angabe der unterhaltsb...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / III. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

Rz. 35 § 3 Abs. 1 ZVFV begründet zunächst ein Verbot von Abweichungen von den Formularen, um also dann in den Abs. 1–3 einen Erlaubnisvorbehalt zu konstituieren. Für die Frage, ob eine Abweichung vorliegt, ist allein die im Bundesgesetzblatt jeweils letzte veröffentlichte Fassung maßgeblich.[18] § 3 Abs. 1 Nr. 1 ZVFV verweist dabei auf die enumerativ aufgezählten Änderungen i...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / IV. Anträge zur Vollstreckungszeit

Rz. 8 Ohne eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage in § 758a Abs. 6 ZPO führt der Verordnungsgeber in § 1 Abs. 2 ZVFV i.V.m. der Anlage 2 auch die – optionale und damit nicht verbindliche – Möglichkeit ein, die Vollstreckung zur Nachtzeit, d.h. nach 21.00 Uhr abends und vor 06.00 Uhr morgens, sowie die Vollstreckung an Sonn- und Feiertagen mit dem Formular zu beantragen. An...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / IV. Vollstreckungsforderung

Rz. 134 Der Verordnungsgeber verzichtet darauf, für die Anträge und den Beschluss über die Anordnungen nach § 758a ZPO eine Forderungsaufstellung nach Maßgabe der Anlagen 6 bis 8 ZVFV zu fordern. Dies ist auch nicht erforderlich, da für dieses Verfahren lediglich festzustellen ist, dass überhaupt noch eine nicht ausgeglichene Vollstreckungsforderung existiert. Anderenfalls m...mehr

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / D. Entschließung des Bundesrats oder der Blick in den ERV

Rz. 8 Neben den förmlichen Änderungswünschen hat der Bundesrat noch eine Entschließung gefasst, die schon darauf hinweist, wie sich der Bundesrat die Fortentwicklung der ZVFV und letztlich die Fortentwicklung des Formularwesens in der Zwangsvollstreckung vorstellt. Die neue ZVFV stellt also nicht den Beginn, aber eben auch nicht das Ende der Entwicklung dar. Der Bundesrat ha...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 142 Der Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eine Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses umfasst als Anlage 4 zur ZVFV insgesamt zwei Seiten. Die Formulare verwenden hier den Begriff des Antrags, während in den Formularen zur Vollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher der Begriff des Auftrags verwendet wird. Inhaltliche Unterschiede sind mit den verschiedenen B...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / IX. Anpassung von Text und Texteingabefeldern innerhalb von Rahmen

Rz. 43 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 ZVFV ist es zulässig, den Text einschließlich der dazugehörigen Texteingabefelder, der sich innerhalb von Rahmen befindet, insgesamt oder teilweise mehrfach zu verwenden oder teilweise wegzulassen oder auch insgesamt einschließlich des dazugehörigen Rahmens und der insoweit betroffenen Modulbezeichnung wegzulassen. Es handelt sich, bezogen auf di...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Adressat des Vollstreckungsauftrags

Rz. 19 Adressat ist grundsätzlich der zuständige Gerichtsvollzieher, der allerdings in der Praxis häufig nur über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts bestimmt werden kann, in dessen Bezirk die Vollstreckung/Amtshandlung durch den Gerichtsvollzieher stattfinden soll. Anders als nach der GVFV 2015 wird durch das Formular kein Adressat oder Empfänger des Auft...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Angabe der Unterhaltsforderung

Rz. 264 Bei der Vollstreckung von Unterhaltsforderungen ist der Rückstand des Unterhalts in Abschnitt I anzugeben sein. Dabei ist die Angabe für jeden unterhaltsberechtigten Gläubiger und Titel gesondert vorzunehmen. Statt einen Verweis auf die durchnummerierten Schuldner verlangt das Formular nach Anlage 6 ZVFV hier die erneute Angabe der unterhaltsberechtigten Person mit d...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / IX. Modul F – Die Zustellung

Rz. 47 Soll im Kontext eines Zwangsvollstreckungsauftrags auch eine Zustellung erfolgen, ist diese mit Modul F zu beauftragen. In diesem Fall besteht die Nutzungspflicht für das Formular nach § 2 ZVFV. Optional kann das Modul auch genutzt werden, um eine isolierte Zustellung zu beauftragen. Hinweis Für die Praxis wird das Formular in dem Fall der isolierten Beauftragung als z...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Zuständiges Vollstreckungsgericht

Rz. 178 Zur Einleitung des Beschlusses ist das nach § 828 ZPO örtlich und sachlich zuständige Vollstreckungsbericht zu bezeichnen. Vom Gericht wiederum ist das Geschäftszeichen zu ergänzen, was voraussetzt, dass das übermittelte Formular ergänzbar bleibt. Die Übermittlungsart der Wahl ist danach ein fortgesetzt ausfüllbares PDF. Da das Formular nach Anlage 5 ZVFV vom Antrags...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / V. Mehrfache Nutzungspflicht bei den Forderungsaufstellungen

Rz. 27 Die Forderungsaufstellungen waren bereits in der Vergangenheit das größte Problem der eingeführten Formulare nach der ZVFV 2012 und der GVFV 2015. Während die GVFV 2015 diese immerhin schon als Anlage kannte, war sie nach der ZVFV 2012 in den Beschlussentwurf für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (dort S. 3) integriert. In der Sache korrespondierten die Forderu...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / A. Einleitung

Rz. 1 Alle Formulare nach der ZVFV 2012 und der GVFV 2015 wurden zunächst formell überarbeitet, insbesondere vereinheitlicht, angepasst und ergänzt. Im Vordergrund stand dabei (auch) eine neue, weitgehend einheitliche Gestaltung. Die Formulare werden nunmehr – wie bisher schon das Formular für den Auftrag an den Gerichtsvollzieher – in einer Weise modular strukturiert, die di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelbestimmungen der ... / VII. Anpassung der Texteingabefelder

Rz. 41 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 ZVFV ist es zulässig, den vorgesehenen Umfang von Texteingabefeldern zu erweitern oder zu verringern. Zu beachten ist dabei die Einschränkung in § 3 Abs. 3 Nr. 1 ZVFV, wonach die Zulässigkeit dieser Abweichungen sich nicht auf Text und Texteingabefelder bezieht, der sich in Rahmen befindet, die ausdrücklich als vom Gericht auszufüllen bezeichnet ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Mehrere Millionen Vollstreckungsaufträge erreichen jedes Jahr die vier Vollstreckungsorgane, den Gerichtsvollzieher, das Vollstreckungsgericht, das Prozessgericht und das Grundbuchamt. Schon die schiere Zahl begründet, warum Standardisierung und Automatisierung und damit die Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung zwingend sind. Dies gilt nicht nur für die antragstelle...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / IV. Anpassung an geänderte Rechtsvorschriften

Rz. 36 Durchaus bemerkenswert ist es, dass es nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ZVFV zulässig ist, die Formulare an geänderte Rechtsvorschriften anzupassen. Man sollte grundsätzlich erwarten, dass mit der Änderung von für die Formulare relevanten Rechtsänderungen zugleich auch die Formulare geändert werden. Die rechtstechnischen Schwierigkeiten dabei sollen aber nicht übersehen werden, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelbestimmungen der ... / E. Strukturierte Daten und gemeinsame Koordinierungsstelle

Rz. 49 § 5 ZVFV im Wortlaut § 5 Strukturierte Datensätze; gemeinsame Koordinierungsstelle (1) Die Länder dürfen die Formulare als strukturierte Datensätze zum Zweck der Übermittlung an Gerichtsvollzieher oder Gerichte bereitstellen. Hierfür sind die Formulare in das gültige XJustiz-Format zu übertragen. Für die als strukturierte Datensätze bereitgestellten Formulare gelten die...mehr