Fachbeiträge & Kommentare zu Formular

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 13 Weiterveräußerung eigener Anteile zu einem Veräußerungspreis über dem Nennbetrag

Zeile 96 In diese Zeile ist die Differenz einzutragen, um die bei einer Veräußerung eigener Anteile der Kaufpreis den Nennbetrag dieser Anteile übersteigt. Anders als bei der Veränderung des steuerlichen Einlagekontos bei Erwerb der eigenen Anteile über oder unter dem Nennwert, ist die Differenz nicht im Formular zu ermitteln, sondern in einer gesonderten Rechnung. Das Ergebn...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Kassen / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt, die rechtsfähige Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen abzugeben haben, wenn sie nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG von der Körperschaftsteuer befreit sind .[1] Besteht volle Steuerpflicht, weil die Kasse die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG nicht erfüllt, oder partielle Steuerpflicht, weil die Kasse n...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 17 Anpassungen beim übertragenen Rechtsträger bei Abspaltung

Vor Zeilen 124–143 Die Zeilen 124–143 nehmen die Folgen einer Verschmelzung oder Spaltung bei der übertragenden Körperschaft auf. Im Formular wird zwischen der Abspaltung (Zeilen 125–143) einerseits sowie Formwechsel in eine Personengesellschaft, Verschmelzung und Aufspaltung (Zeilen 144–147) andererseits differenziert. Beide Fälle unterscheiden sich dadurch, dass die übertra...mehr

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Leitfaden 2024 – Anlage Gen... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck enthält Angaben zur Steuerbefreiung von Genossenschaften und Vereinen. Die Anlage Geno/Ver ist als Anlage zu dem Vordruck KSt 1 konzipiert. Alle Eintragungen sind, soweit im jeweiligen Formular nicht anders angegeben, vorzeichengerecht vorzunehmen, negative Beträge also mit Minuszeichen. Die Anlage ist in 2 Abschnitte unterteilt. Abschnitt 2 wiederum in 3 Unterabs...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage SPIF / 2 Allgemeine Angaben

Zeile 1 In diese Zeile ist die Bezeichnung des Spezialinvestmentfonds einzutragen. Für jeden Fonds ist eine eigene Anlage SPIF auszufüllen. Zeile 2 In diese Zeile ist die ISIN des Spezial-Investmentfonds einzutragen. Die ISIN ist die internationale Wertpapieridentifikationsnummer (international securities identification number). Diese Nummer dient der Identifizierung von an der...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 14 Anpassungen beim übernehmenden Rechtsträger bei Verschmelzungen, Auf- und Abspaltungen

Vor Zeilen 99–114 Die Zeilen 99–114 behandeln Änderungen des steuerlichen Einlagekontos und des Sonderausweises, wenn die Körperschaft übernehmender Rechtsträger bei einer Verschmelzung oder Spaltung ist. Ist die Körperschaft übertragender Rechtsträger, sind nicht die Zeilen 100ff., sondern die Zeilen 125 ff. auszufüllen. Das Formular unterscheidet nach der Art der Beteiligung...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage SPIFA / 3 Feststellungen, wenn der Anleger der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegt

Vor Zeile 9 – 11 Da im Formular nur die Erträge für die Anrechnung ausländischer Steuern erfasst werden, sind die nachfolgenden Zeilen auch nur auszufüllen, wenn eine Steueranrechnung in Betracht kommt. Dies ist nur der Fall, wenn der Steuerpflichtige in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Liegt in Deutschland nur eine beschränkte Steuerpflicht vor, kommt eine Anrec...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage SPIF / 5.5 Ermittlung des Anleger-Teilfreistellungsgewinns nach § 49 Abs. 2 InvStG für natürliche Personen, die die Spezialinvestmentanteile im Privatvermögen halten und für Anleger, die die Voraussetzungen nach § 20 Abs. 1 S. 4 und 5 InvStG erfüllen

Zeile 92-99 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 100 In diese Zeile ist der Fonds-Teilfreistellungsgewinn einzutragen. Dies ist das Ergebnis des Fonds-Teilfreistellungsgewinns aus Zeile 58 multipliziert mit der Anzahl der Anteile 52. Das Ergebnis ist in Zeile 100 einzutragen. Zeile 101 DIese Zeile bleibt frei. Zeile 102 In diese Zeile ist der Fonds-Teilfreistellungsgewinn um bereits in...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 10 Herabsetzung des Nennkapitals (außerhalb einer Umwandlung) oder Auflösung der Körperschaft; Rückzahlung des Nennkapitals (§ 28 Abs. 2 KStG)

Die Zeilen 56–80 berücksichtigen die Auswirkungen der Herabsetzung des Nennkapitals auf das steuerliche Einlagekonto und den Sonderausweis nach § 28 Abs. 2 KStG. Ein Sonderausweis wird vorrangig durch eine Kapitalherabsetzung aufgelöst (§ 28 Abs. 2 Satz 1 KStG). Darüber hinausgehende Beträge der Kapitalherabsetzung werden über das steuerliche Einlagekonto verrechnet. Das Form...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 17 Verlustabzugsbeschränkungen im laufenden Erhebungszeitraum

Vor Zeilen 123–126 Die Zeilen 123–126 sind im Zusammenhang mit den Zeilen 129 ff. zu sehen. Die Zeilen 129 ff. enthalten die Entwicklung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts. Der Verlustvortrag einer Körperschaft kann unabziehbar werden, wenn im Erhebungszeitraum 2024 ein nach § 8c KStG schädlicher Beteiligungserwerb erfolgt. Der Verlustvortrag kann auch gemindert werden, wenn...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 4.8 Erhöhung des Nennkapitals eines Betriebs gewerblicher Art durch Umwandlung von Rücklagen nach § 28 Abs. 1 KStG

Zeile 40 In dieser Zeile ergibt sich die Zwischensumme des steuerlichen Einlagekontos nach Berücksichtigung des Ergebnisses des laufenden Wirtschaftsjahrs und der Einlagen. Zeilen 41–46 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 47–49 Die Zeilen 47–49 nehmen Änderungen von steuerlichem Einlagekonto, Neurücklagen und Sonderausweis infolge einer Kapitalerhöhung durch Umwandlung von Rück...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 13 Gewerbeertrag in besonderen Fällen

Vor Zeilen 100-104 Im Formular werden weder der Gewerbeertrag noch der Gewerbesteuer-Messbetrag ermittelt. Dies obliegt vielmehr der Finanzbehörde von Amts wegen. Unter der Überschrift "Gewerbeertrag in besonderen Fällen" wird daher nicht der Gewerbeertrag des Unternehmens eingetragen, vielmehr werden nur 3 Sonderfälle erfasst, in denen der Gewerbeertrag abweichend von den al...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Kassen / 2 Allgemeines

Zeile 1 In dieser Zeile ist der 3-jährige Prüfungszeitraum durch Angabe des ersten und des letzten Jahres anzugeben, für den die Steuererklärung und die Anlage Kassen abgegeben werden. Die Angaben in den Vordrucken sind nur für das letzte Jahr des Prüfungszeitraums zu machen, die erforderlichen Unterlagen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Protokolle der Mitgliederversamml...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage OG / 3 Ermittlung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens

Vor Zeilen 25-31 In den Zeilen 25-31 wird das Einkommen der Organgesellschaft um organschaftliche Abweichungen korrigiert, um das dem Organträger zuzurechnende Einkommen zu errechnen. Ausgangswert ist das eigene Einkommen der Organgesellschaft, wie es in der Anlage GK ermittelt und in Zeile 43 der ZVE der Organgesellschaft ausgewiesen wird. Zur Ermittlung des eigenen Einkomme...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 15 Erhöhung des Nennkapitals durch Umwandlung von Rücklagen (§ 28 Abs. 1 KStG) – außerhalb einer Umwandlung i. S. d. UmwStG

Vor Zeilen 115–119 Die Zeilen 115–119 nehmen die Änderungen von steuerlichem Einlagekonto und Sonderausweis durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln außerhalb einer Verschmelzung oder Spaltung auf (zur Kapitalerhöhung bei Verschmelzung und Spaltung Zeilen 100–114). Zeile 115 In dieser Zeile ergibt sich in Spalte 3 der Bestand des steuerlichen Einlagekontos nach Berüc...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage WiFö / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 von Wirtschaftsförderungsgesellschaften. Diese Anlage ist von Wirtschaftsförderungsgesellschaften aller zivilrechtlichen Rechtsformen abzugeben. Laut Finanzverwaltung[1] sollen jedoch nur Kapitalgesellschaften erklärungspflichtig sein.[2] Wirtschaftsförderungsgesellschaften sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG von der Körp...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 3.2 Korrekturen für die Tonnagebesteuerung i. S. d. § 5a EStG

Zeile 26 Sowohl im Steuerbilanzgewinn als auch im handelsrechtlichen Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ist der tatsächliche Gewinn bzw. Verlust aus dem Betrieb von Handelsschiffen enthalten. Dieser unterliegt nicht dem allgemeinen Steuersatz, sondern wird gem. § 5a EStG pauschal versteuert, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Für Handelsschiffe, die im internationalen V...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage EMU / 2 Angaben zum Beteiligten

Zeilen 3–6 In diesen Zeilen sind anzugeben der Name bzw. die Firma des Beteiligten (Zeile 3), bei natürlichen Personen die ID-Nummer des Beteiligten (Zeile 5), die Wirtschafts-Identifikationsnummer des Beteiligten bei natürlichen Personen und Körperschaften, und die Steuernummer des Beteiligten (Zeile 6). Die Zeile 4 bleibt frei. Zeile 7 In dieser Zeile ist der auf den einzelnen Mit...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Ver... / 2 Anfangsbestand

Vor Zeilen 11-18 In den Zeilen 11 bis 18 wird der Anfangsbestand der Verluste ermittelt. Dieser ist Ausgangspunkt für die Ermittlung des verbleibenden Verlustvortrags. Vom Anfangsbestand ausgehend, sind in dem Vordruck die Geschäftsvorfälle des Wirtschaftsjahres zu erfassen, die Auswirkungen auf den verbleibenden Verlustvortrag am Ende des VZ haben. Zeile 11 In dieser Zeile ist...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ÖHK / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ÖHK ist aufgrund der Sonderregelungen für Kapitalgesellschaften, bei denen die Mehrheit der Stimmrechte unmittelbar oder mittelbar juristischen Personen des öffentlichen Rechts zusteht (Eigengesellschaften), notwendig. Wenn bei solchen Eigengesellschaften nachweislich nur juristische Personen des öffentlichen Rechts die Verluste aus Dauerverlustgeschäften tragen, ...mehr

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Leitfaden 2024 – Anlage Gem / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage dar, die die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG i. V. m. §§ 51–68 AO steuerbegünstigten Körperschaften der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 beizufügen haben. Soweit die Körperschaft wegen Unterhaltens eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i. S. d. § 14 AO der Körperschaft- und der Gewerbesteuer nach den allgemei...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 4 Fortführungsgebundener Zinsvortrag nach § 8d i. V. m. § 8a KStG

Zeilen 28-31 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 32–38 In den Zeilen 32–38 wird der fortführungsgebundene Zinsvortrag gem. § 8d i. V. m. § 8a KStG ermittelt. Dieser ist gem. § 8d Abs. 1 Satz 7 KStG gesondert festzustellen. Ein fortführungsgebundener Zinsvortrag entsteht, wenn der Steuerpflichtige im Falle eines schädlichen Anteilseignerwechsels gem. § 8c KStG einen Antrag stel...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 3 Im Wirtschaftsjahr erfolgte Gewinnausschüttungen/Leistungen

Vor Zeilen 7–16 In den Zeilen 7–16 sind Angaben zu Gewinnausschüttungen und sonstigen Leistungen der steuerpflichtigen Körperschaft zu machen. Steuerlich maßgebend ist das Datum des Abflusses bei der Körperschaft, nicht das Datum des Gewinnverwendungsbeschlusses. Dieser Teil der Anlage KSt 1 F kommt nur für Körperschaften in Betracht, die Gewinnausschüttungen vornehmen können...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) enthält die Gewerbesteuererklärung sowie die Erklärung zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts und des verbleibenden Zuwendungsvortrags. Gewerbesteuerpflichtig sind nach § 2 GewStG alle im Inland betriebenen stehenden Gewerbebetriebe und nach § 35a GewStG die im Inland betriebenen Reisegewerbebetriebe. N...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Ver... / 6 Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG

Vor Zeilen 29–37 In den Zeilen 29–37 wird der fortführungsgebundene Verlustvortrag gem. § 8d KStG ermittelt. Dieser ist gem. § 8d Abs. 1 Satz 7 KStG gesondert festzustellen. Ein fortführungsgebundener Verlustvortrag entsteht, wenn der Steuerpflichtige im Falle eines schädlichen Anteilseignerwechsels gem. § 8c KStG einen Antrag stellt und die Voraussetzungen des § 8d KStG vorli...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient der Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos sowie des aus der Umwandlung von Rücklagen entstandenen Sonderausweises bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit und bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von steuerbefreiten Körperschaften. Der Betrieb gewerblicher Art ist in § 4 KStG definiert. Danach bildet auch die Verpachtung eines...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 4 Fortführungsgebundener Zinsvortrag nach § 8d i. V. m. § 8a KStG

Vor Zeilen 28–36 In den Zeilen 28–36 wird der fortführungsgebundene Zinsvortrag gem. § 8d i. V. m. § 8a KStG ermittelt. Dieser ist gem. § 8d Abs. 1 Satz 7 KStG gesondert festzustellen. Ein fortführungsgebundener Zinsvortrag entsteht, wenn der Steuerpflichtige im Falle eines schädlichen Anteilseignerwechsels gem. § 8c KStG einen Antrag stellt und die Voraussetzungen des § 8d KS...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck K... / 10 Name und Anschrift der Anteilseigner

Vor Zeilen 21a–23b In diesen Zeilen sind die Anteilseigner anzugeben, wenn der Steuerpflichtige die Rechtsform der Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Rechtsform hat. Das Formular fragt nur Anteilseigner ab, deren Beteiligung mindestens 1 % beträgt. Daher sind nur Anteilseigner mit nach § 17 EStG verhafteten Beteiligungen zu benenne...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage FE-OT / 2.2 Beträge laut gesonderter und einheitlicher Feststellung nach § 14 Abs. 5 bei der Organgesellschaft

Vor Zeilen 21–36 In den Zeilen 21–36 sind die der Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft zuzuordnenden Besteuerungsgrundlagen der Organgesellschaft einzutragen, wie sie sich aus der gesonderten Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG ergeben. Die Daten werden in der Anlage OG der Organgesellschaft ermittelt, gehen von dort in die gesonderte Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG ein, ...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 10 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften

Vor Zeilen 70–82 In den Zeilen 70–82 sind von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften des Stpfl. erhaltene Gewinnausschüttungen nach § 8 Nr. 5 GewStG hinzuzurechnen, soweit nicht die Voraussetzungen einer Kürzung nach § 9 Nr. 2a oder Nr. 7 GewStG gegeben sind. Hierdurch wird ein umständliches Verfahren vermieden, bei dem in dieser Zeile alle Gewinnausschüttungen hinzuzurechne...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZwiG / 3 Hinzurechnungsbesteuerung (§ 10 und § 12 AStG) Kürzungsbetrag nach § 11 AStG

Zeilen 8 – 9 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 10 In diese Zeile ist der Beginn und das Ende des Wirtschaftsjahres der Zwischengesellschaft anzugeben. Zeile 11 In dieser Zeile ist der Hinzurechnungsbetrag gem. § 11 AStG einzutragen. Der Betrag ist nach den Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Einzutragen sind die Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zw...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage OG / 2 Allgemeine Angaben

Vor Zeile 1 ist im Kopf des Vordrucks die Körperschaft zu bezeichnen und die Steuernummer anzugeben. Zeilen 1–4 In diesen Zeilen ist der Organträger anzugeben, dessen Organgesellschaft der Steuerpflichtige ist. Einzutragen sind die Bezeichnung, die Adresse, das Finanzamt, die Steuernummer des Organträgers und seine Wirtschafts-Identifikationsnummer, wenn diese bereits bekannt ...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 19 Angaben zur Verlustfeststellung

Vor Zeilen 129–142a Die Zeilen 129–142a dienen der Ermittlung des nach § 10a GewStG abzugs- und vortragsfähigen Verlusts.[1] Die Beträge sind ohne Vorzeichen einzutragen. Der auf das Ende des Erhebungszeitraums 2023 festgestellte Vortrag des Gewerbeverlustes ist nicht gesondert anzugeben, sondern wird von Amts wegen berücksichtigt. Diese Zeilen sind auch von Personengesellschaf...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage AEV / 2.2 Anfangsbestand

Zeile 4 Hier sind die negativen Einkünfte der Jahre 1992 bis 2023 anzugeben, die weder im Verlustentstehungsjahr noch in einem späteren (Vortrags-)Jahr mit positiven Einkünften derselben Art und aus demselben Staat verrechnet worden sind. Der entsprechende Betrag ergibt sich aus Zeile 16 der Anlage AEV des Vorjahres. Die zum Schluss des VZ 2023 noch nicht verrechneten Verlust...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Z / 2 Ermittlung des verbleibenden Zuwendungsvortrags

Vor Zeilen 1–11 Der Vordruck dient der Feststellung des verbleibenden Zuwendungsvortrags nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 9 f. KStG. Spenden und Beiträge, die im laufenden Vz wegen Überschreitens der Höchstbeträge nicht bei der Einkommensermittlung abgezogen werden konnten, können zeitlich und betragsmäßig unbeschränkt in künftigen VZ bei der Einkommensermittlung im Rahmen der Höch...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ZVE dient der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und führt daher unmittelbar zur Festsetzung der Steuer. Zu diesem Zweck werden die Besteuerungsgrundlagen in dieser Anlage gesammelt. Soweit die Besteuerungsgrundlagen in anderen Anlagen ermittelt werden, wird das Ergebnis dieser Ermittlung in die Anlage ZVE übernommen. Die Anlage ZVE ist von allen Stpfl. aus...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage AEV / 6 Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG

Zeile 17 In diese Zeile ist der fortführungsgebundene (ausländische) Verlustvortrag aus dem Vorjahr einzutragen. Er ist der Veranlagung 2023 zu entnehmen. Dieser Betrag ist der Ausgangspunkt für die Entwicklung des Gesamtbetrags am Ende des VZ 2024 an fortführungsgebundenen ausländischen Verlustvorträgen. Zeile 18 In Zeile 18 ist der Betrag aus Zeile 17 (fortführungsgebundener ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Ver... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

In dem Vordruck Verluste wird der verbleibende Verlustvortrag ermittelt. Der Vordruck ist als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung bzw. Verlustfeststellungsbescheid auszufüllen. Die in der Anlage Verluste ermittelte Betrag des abziehbaren Verlustes ist in Zeile 56 der Anlage ZVE zu übernehmen. Für Spartenbetriebe ist der Vordruck nicht auszufüllen. Für diese erfolgt die Ermi...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 4.9 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Zeilen 73–74 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 75 In dieser Zeile sind verdeckte Gewinnausschüttungen hinzuzurechnen. In der Handels- und Steuerbilanz hat eine verdeckte Gewinnausschüttung (Vermögensminderung oder unterlassene Vermögensmehrung) den Bilanzgewinn gemindert, sei es durch den Abfluss von Vermögen, sei es bei der nicht abgeflossenen verdeckten Gewinnausschüttung durc...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage OT / 4 Werte der Organgesellschaft, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind

Zeilen 25a–25b In diesen Zeilen sind Mehr- und Minderabführungen aus organschaftlicher Zeit nach § 14 Abs. 4 KStG einzutragen. Mehr- und Minderabführungen entstehen aus der Differenz zwischen der handelsrechtlichen Ergebnisabführung einerseits und den in das Einkommen der Organgesellschaft eingegangenen Vermögensänderungen andererseits. Außerbilanzielle Zu- und Abrechnungen, ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GR / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck enthält Angaben zur Ermittlung der abziehbaren Rückvergütungen bei Genossenschaften. Die Anlage GR ist als Anlage zu dem Vordruck KSt 1 konzipiert. Enden in einem VZ 2 Wirtschaftsjahre, ist eine Anlage GR für jedes Wirtschaftsjahr auszufüllen. Alle Eintragungen sind, soweit im jeweiligen Formular nicht anders angegeben, vorzeichengerecht vorzunehmen, negative Betr...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage OT / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage OT ist in Organschaftsfällen vom Organträger auszufüllen. Der Vordruck ist eine Anlage zur Steuererklärung KSt 1 sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG. Da die Eigenschaft, Organträger zu sein, nur von einer inländischen Betriebsstätte der herrschenden Gesellschaft abhängt, können auch eine Körperschaft mit anderen als gewerblichen Einkünften mit i...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.11 Abzug ausländischer Steuern

Zeile 20 In dieser Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, für die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG statt der Anrechnung der Abzug von der Bemessungsgrundlage beantragt wird. Der erforderliche Antrag wird in Zeile 41 der Anlage AESt gestellt. Außerdem sind hier anzurechnende ausländische Steuern einzutragen, die über einen Spezial-Invest...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Part / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 dar, die politische Parteien, ihre Gebietsverbände, kommunale Wählervereine sowie deren Dachverbände nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG zur Ermittlung einer etwaigen Körperschaftsteuerpflicht abzugeben haben.[1] Die Steuererklärung KSt 1 und die Anlage Part sind für jedes selbstständige Steuersubjekt abzugeben. Das können ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 4.3 Leistungen (ggf. fiktiv) im Wirtschaftsjahr

Vor Zeilen 16–31d In den Zeilen 16–31d werden die verschiedenen Möglichkeiten der Gewinnverwendung berücksichtigt und ihre Auswirkungen auf das steuerliche Einlagenkonto und die Neurücklagen dargestellt. Die Darstellung unterscheidet zwischen Regiebetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben einerseits (Zeilen 16–18) und Eigenbetrieben andererseits (Zeile 21). Zusätzlich...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 3 Abziehbare Zinsen und Zinsvortrag (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

In den Zeilen 5–38 werden die Höhe der im laufenden Wirtschaftsjahr abzugsfähigen Zinsen und der Zinsvortrag ermittelt. Bei einer Organschaft hat nur der Organträger, wenn er nicht zugleich Organgesellschaft ist, die Anlage Zinsschranke auszufüllen. Da alle Gesellschaften des Organkreises als "ein" Betrieb gelten (§ 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) und die Auswirkungen der Zinsschranke ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 3 Abziehbare Zinsen und Zinsvortrag (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

In den Zeilen 5–38 werden die Höhe der im laufenden Wirtschaftsjahr abzugsfähigen Zinsen und der Zinsvortrag ermittelt. Bei einer Organschaft hat nur der Organträger, wenn er nicht zugleich Organgesellschaft ist, die Anlage Zinsschranke auszufüllen. Da alle Gesellschaften des Organkreises als "ein" Betrieb gelten (§ 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) und die Auswirkungen der Zinsschranke ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage FE-K / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient, ebenso wie die Anlagen FE-K-Bet und FE-OT, nicht als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung, sondern als Anlage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Personengesellschaften und Gemeinschaften. Er ist auszufüllen, wenn die Personengesellschaft oder Gemeinschaft Erträge erzielt, bei denen die Steuerfreiheit oder Besteuerung rechtsformabhängig i...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ÖHG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ÖHG ist eine Anlage zur Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A, zum Gewerbesteuermessbescheid und zum Feststellungsbescheid über die vortragsfähigen Gewerbeverluste. Sie dient der Spartentrennung bei der Gewerbesteuer und entspricht der Anlage ÖHK zur Körperschaftsteuererklärung. Eine Spartentrennung ist bei Kapitalgesellschaften erforderlich, bei denen die Mehrheit der ...mehr