Fachbeiträge & Kommentare zu Formular

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann über Grund und Höhe der Anrechte Auskünfte einholen bei den Personen und Versorgungsträgern, die nach § 219 zu beteiligen sind, sowie bei sonstigen Stellen, die Auskünfte geben können. (2) 1Übersendet das Gericht ein Formular, ist dieses bei der Auskunft zu verwenden. 2Satz 1 gilt nicht für eine automatisiert erstellte Auskunft eines Versorgungsträgers. (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vermögensauskunft des Schuldners (Nr 2).

Rn 9 Die Vermögensauskunft kann schon zu Beginn des Vollstreckungsverfahrens beantragt werden und erfordert insofern keinen fruchtlosen Pfändungsversuch durch den Gerichtsvollzieher (o Rn 1, näher s § 802c). Daneben ist nach wie vor die Vermögensauskunft nach fruchtloser Pfändung im Rahmen von § 807 möglich (s dort). Auch ein auf Übersendung des Ausdrucks der letzten Vermögen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erklärung.

Rn 9 Der Ag kann seinen Widerspruch bis zum Beginn seiner mündlichen Verhandlung zur Hauptsache zurücknehmen, sofern nicht Versäumnisurteil gg ihn ergangen ist (§ 697 IV 1). § 182a SGG (Beitragsansprüche für die private Pflegeversicherung) legt die Grenze auf den Zeitpunkt, zu welchem die Abgabe an das Sozialgericht verfügt ist. Zum arbeitsgerichtlichen Verfahren vgl § 46a A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht soll die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben. Eine Änderung der nach § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 maßgebenden Beträge ist nur auf Antrag und nur dann zu berücksichtigen, wenn sie dazu füh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nachweis.

Rn 20 Eine objektiv-rechtliche Kontrolle mittels Verbandsklage ist nur bei Wiederholungs- oder Erstbegehungsgefahr notwendig; daher wird dies als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal betrachtet (BGHZ 81, 222, 225; Grüneberg/Grüneberg Rz 6). Eine Erstbegehungsgefahr ist vom Kl zu beweisen (Köhler/Feddersen/Köhler/Alexander Rz 11). Die Wiederholungsgefahr wird dagegen schon durc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verlangen des Schuldners und Verfahren (Abs 1).

Rn 2 Sobald der Schuldner es verlangt, ist ihm unverzüglich die Vermögensauskunft abzunehmen, selbst wenn er dies anlässlich seiner Verhaftung verlangt. In letztem Fall ist die Verhaftung nicht mehr erforderlich. In der Regel wird die Vermögensauskunft ansonsten sogleich vor Ort in der Haft abgenommen. Von einem schuldhaften Zögern ist aber noch nicht auszugehen, wenn der Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ist die Zustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 3 oder § 180 nicht ausführbar, kann das zuzustellende Schriftstück auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Ort der Zustellung liegt, niedergelegt werden. 2Wird die Post mit der Ausführung der Zustellung beauftragt, ist das zuzustellende Schriftstück am Ort der Zustellung oder am Ort des Amtsgerichts bei ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Zum Nachweis der Zustellung nach den §§ 171, 177 bis 181 ist eine Urkunde auf dem hierfür vorgesehenen Formular anzufertigen. 2Für diese Zustellungsurkunde gilt § 418. (2) Die Zustellungsurkunde muss enthalten:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form.

Rn 6 Für die Form des Einspruchs gelten §§ 339, 340 I und II (§ 700 I, III 3). Außerdem kann die Erklärung zum Einspruch vor dem UdG eines jeden AG (§ 129a) abgegeben werden (§ 702). Es besteht deshalb auch kein Anwaltszwang (§§ 78 III 2, 702 I 1). Formularzwang gibt es beim Einspruch nicht (§ 703c); für ihn ist ein Formular nicht eingeführt (§ 703c Rn 3). Eine Regelung wie ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wirkungsdauer des Haftbefehls (Abs 1).

Rn 2 Der Haftbefehl hat eine Wirkungsdauer von zwei Jahren. Wurde bis dahin kein Antrag auf Verhaftung des Schuldners gestellt, ist seine Vollziehung unstatthaft. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Gläubiger die Verhaftung beantragen (Modul J Formular nach Anl 1 zu § 1 I ZVFV, s § 802a Rn 4). Entscheidend ist entgegen des Wortlauts die Antragstellung vor Fristablauf, wohing...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beurkundung der Zustellung (Abs 2)

Rn 2 Der GV kann nach seiner Wahl die Zustellung auf der Urschrift des zuzustellenden Schriftstücks selbst beurkunden oder hierfür das Formular der Zustellungsurkunde (§ 182 I 1, II) benutzen. Im letztgenannten Fall muss er die Zustellungsurkunde mit der Urschrift des zuzustellenden Schriftstücks körperlich (haltbar) verbinden. In beiden Fällen ist der Zustellungsveranlasser...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Gegenleistung (Nr 4).

Rn 23 Das Mahnverfahren ist nicht zulässig, wenn die Geltendmachung des Anspruchs von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängig ist (§ 688 II 2). § 690 I Nr 5 verlangt deshalb die Erklärung des ASt, dass derartige Abhängigkeit nicht oder nicht mehr besteht (›Gegenleistung erbracht ist‹). Das Mahngericht prüft die Zulässigkeit allein über diese einfache Erklärung im ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Wohnung des Schuldners darf ohne dessen Einwilligung nur auf Grund einer Anordnung des Richters bei dem Amtsgericht durchsucht werden, in dessen Bezirk die Durchsuchung erfolgen soll. Dies gilt nicht, wenn die Einholung der Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde. (2) Auf die Vollstreckung eines Titels auf Räumung oder Herausgabe von Räumen und auf die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 758a I ergänzt § 758 insofern, als die Durchsuchung der Wohnung, sofern nicht Gefahr im Verzug ist, nur aufgrund einer richterlichen Durchsuchungsanordnung stattfinden darf, die bei der Durchführung der Vollstreckungsmaßnahme vorgezeigt werden muss (Abs 3). Die Vorschrift setzt die verfassungsrechtliche Rspr zu Art 13 II GG in das einfache Recht um (BVerfGE 51, 97 = N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist bei dem Prozessgericht zu stellen; er kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. 2In dem Antrag ist das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen. 3Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung ist bei dem für die Zwangsvollstreckung zuständigen Gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsfolgen bei Verstoß und Rechtsbehelf.

Rn 15 Hat der GV den Vollstreckungsauftrag unter Verstoß gg die funktionelle Zuständigkeit als Vollstreckungsorgan übernommen, führt das zur Nichtigkeit der durchgeführten Vollstreckungsmaßnahme (§ 44 VwVfG analog). Beim Verstoß gg die örtliche Zuständigkeit ist die Vollstreckungshandlung dagegen nur anfechtbar (aA Musielak/Voit/Lackmann § 753 Rz 16: ›Verstöße gegen die örtl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung des Mahnverfahrens und zum Schutze der in Anspruch genommenen Partei Formulare einzuführen. 2Fürmehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Antragstellung

Rz. 156 Voraussetzung der Gewährung der Prozesskostenhilfe ist die Beantragung vor dem zuständigen Prozessgericht. Mit der Beantragung der Prozesskostenhilfe ist gleichzeitig die Beiordnung des Rechtsanwaltes zu beantragen. Dem Antrag sind die ausgefüllten Formulare der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers nebst den Nachweisen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ermächtigung (Abs 1).

Rn 3 § 703c I 1 ermächtigt, durch Rechtsverordnungen für verschiedene Verfahrensarten unterschiedliche Formulare einzuführen. § 703c II schreibt vor, dass die danach eingeführten Vordrucke zu benutzen sind. Für das automatisierte Mahnverfahren sind das die gem § 703c I 1 Nr 1 eingeführten. Die MaschMahnVordrV, s § 702 Rn 5, bestimmt in § 1 I, dass für das Mahnverfahren bei G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat das Gericht dem Drittschuldner zu verbieten, an den Schuldner zu zahlen. 2Zugleich hat das Gericht an den Schuldner das Gebot zu erlassen, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. 3Die Pfändung mehrerer Geldforderungen gegen verschiedene Drittschuldner soll auf Antrag des Gläu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Im Mahnverfahren können die Anträge und Erklärungen vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle abgegeben werden. 2Soweit Formulare eingeführt sind, werden diese ausgefüllt; der Urkundsbeamte vermerkt unter Angabe des Gerichts und des Datums, dass er den Antrag oder die Erklärung aufgenommen hat. 3Auch soweit Formulare nicht eingeführt sind, ist für den Antrag auf Erlas...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 6. Abrechnung der Beratungshilfe

Rz. 124 Die Abrechnung der Beratungshilfe erfolgt auf den dafür vorgesehenen Formularen, gegenüber dem Gericht, welches den Beratungshilfeschein erteilt hat. Die Formulare sind häufig dem Beratungshilfeschein beigefügt. Der originale Beratungshilfeschein ist der Abrechnung beizufügen. Dabei ist es theoretisch möglich, dass ein Beratungshilfeschein bewilligt wird und mehrere A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) (1) Die Zwangsvollstreckung wird, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist, durch Gerichtsvollzieher durchgeführt, die sie im Auftrag des Gläubigers zu bewirken haben. (2) 1Der Gläubiger kann wegen Erteilung des Auftrags zur Zwangsvollstreckung die Mitwirkung der Geschäftsstelle in Anspruch nehmen. 2Der von der Geschäftsstelle beauftragte Gerichtsvollzieher gilt als...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 190 ZPO – Einheitliche Zustellungsformulare.

Gesetzestext Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zustellung Formulare einzuführen. Rn 1 Als Hilfestellung und zur Vereinheitlichung der Praxis hat das BMJ mit der ZustVV (BGBl I 02, 671; letzte Änderung v 4.4.25, BGBl I Nr 103) Formulare f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zeitlicher Anwendungsbereich.

Rn 14 Seit dem 1.11.2014 sind nach § 6 ZVFV die aktuellen Formulare verbindlich zu verwenden. Nach dem Inkrafttreten der ZVFV zum 1.9.2012 durften private Vordrucke noch bis zum 28.2.2013 genutzt werden. Seit dem 1.3.2013 sind die amtlichen Formulare vorgeschrieben, § 5 ZVFV. Bis zum 31.10.2014 durften noch Anträge mit der ursprünglichen amtlichen Fassung gestellt werden. Of...mehr

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Digital statt doppelt: So g... / 3 Freigabeprozess digital vereinfachen

Auch der Freigabeprozess lässt sich mit einfachen Mitteln digitalisieren, ganz ohne komplexe Workflow-Software oder teure Lösungen. Entscheidend ist, dass die Freigabe eindeutig, nachvollziehbar und revisionssicher erfolgt. Die Freigabe kann z. B. erfolgen durch: eine E-Mail-Antwort, in der die Freigabe schriftlich bestätigt wird ("Freigegeben durch NN am 2025-06-01"), einen Zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Maßgeblicher Zeitpunkt.

Rn 16 Eine Änderung der Bewilligung zum Nachteil der Partei ist unzulässig, wenn seit der rkr Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind. Wird ein Verfahren nicht weiter betrieben oder ruht es, dann ist für den Fristbeginn die letzte Verfahrenshandlung maßgebend (Stuttg FamRZ 06, 1135). Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Entscheid...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Abgrenzung der Angelegenheiten

Rz. 155 Die Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung müssen sorgfältig zu anderen Angelegenheiten abgegrenzt werden. Dabei muss unterschieden werden, ob der Rechtsanwalt bereits im Erkenntnisverfahren tätig war oder nicht. Für den Rechtsanwalt, der bereits im Erkenntnisverfahren tätig war, beginnt die Zwangsvollstreckung erst, wenn die Handlungen des Erkenntnisverfahrens abges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag und Bindung an den Gläubigerantrag.

Rn 2 Ein Antrag ist erforderlich, damit die Einkünfte eingeholt werden (§ 802a II Nr 3), denn immerhin handelt es sich um eine kostenverursachende Maßnahme. Der Gerichtsvollzieher kann also nicht vAw tätig werden und Fremdauskünfte einholen. Es besteht auch insoweit Formularzwang (Modul N Formular nach Anl 1 zu § 1 I ZVFV, s § 802a Rn 4). Bestehen Zweifel an der Identität de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Echtheit der Namensunterschrift.

Rn 3 Die Zuordnung des Urkundentextes qua Vermutung kommt nur in Betracht, wenn die Urkunde namentlich unterschrieben (kein generelles Merkmal der Privaturkunde, vgl § 416 Rn 8) oder mit einem notariell beglaubigten Handzeichen unterzeichnet ist. Die Unterzeichnung muss sich unter dem Text befinden, also ›die darüber stehende Schrift‹ decken (BGHZ 113, 48 = NJW 91, 487; NJW ...mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / 4. Aufnahmebogen

Rz. 14 Es wird empfohlen, bereits vor dem Erstberatungstermin ein Formular zur Erfassung der Mandantendaten zu übermitteln und um Rücksendung vor dem Besprechungstermin zu ersuchen. Das nachfolgende Muster kann zudem als Checkliste im Besprechungstermin dienen.[4] Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.4: Datenblatt zur Mandantenaufnahme Datenblatt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag des Gläubigers.

Rn 2 Ein Haftbefehl wird nicht ohne Antrag des Gläubigers erlassen (kritisch Schilken Rpfleger 06, 629, 636). Der Antrag ist beim Vollstreckungsgericht zu stellen. Zuständig ist nicht das zentrale Vollstreckungsgericht des § 802k, sondern das Amtsgericht des Wohn- bzw Aufenthaltsorts des Schuldners im Sinne von §§ 802e, 764, und zwar zum Zeitpunkt der Auftragserteilung an de...mehr

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AGS 08/2025, In diesem Heft

Zum 1.6.2025 ist bekanntlich das KostBRÄG 2025 in Kraft getreten, das zahlreiche Änderungen mit sich gebracht hat. In diesem Zusammenhang befasst sich Volpert mit der Änderung der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV, der Einführung der fiktiven Terminsgebühr in Verfahren, in denen ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist. Volpert weist darauf hin, dass damit nur in Kindschaftss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Aktenausdruck (Abs 2).

Rn 18 Inhalt und Bedeutung des § 696 II werden häufig übersehen. Er bestimmt, dass es im maschinell bearbeiteten Mahnverfahren statt Akten nur einen maschinell erstellten Aktenausdruck mit der Beweiskraft öffentlicher Urkunden gibt, sofern nicht das Verfahren umfassend papierlos gestaltet ist und die Daten des Mahnverfahrens elektronisch übermittelt werden. Die als Sondervor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Zustellungen und Mitteilungen an Gläubiger und Schuldner (Abs 6 u 7).

Rn 9 Im Hinblick auf den Schuldner gilt, dass ihm die Zahlungsaufforderungen nach Abs 1 Nr 1, die Bestimmung des Termins für die Abgabe der Vermögensauskunft nach Abs 2 S 1, die Ladung zu diesem Termin, die Bestimmung des Orts bzw der Modalität der Vermögensauskunft nach Abs 2 S 4 sowie die Belehrungen nach Abs 5 zuzustellen sind, wobei die Zustellung im Parteibetrieb (§§ 191 ff) ...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / VI. Muster

Rz. 75 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 26.3: Vor- und Nacherbschaft bei behinderten Erben § 1 Erbeinsetzung Ich, _________________________, bestimme _________________________ [behindertes Kind] und _________________________ [gesundes Kind] jeweils zu Miterben. Die Erbquote von _________________________ [behindertes Kind] beträgt 60 % seines gesetzlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IX. Vollziehung des Haftbefehls und Durchführung der Verhaftung.

Rn 14 Vor seinem Vollzug muss der Haftbefehl dem Schuldner nicht gesondert zugestellt werden. Die Ausführung des Haftbefehls wird nicht durch das Gericht, das ihn erlassen hat, vAw veranlasst. Die Verhaftung selbst führt vielmehr nach Abs 2 der Gerichtsvollzieher durch. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der geplanten Verhaftung (AG Achim JurBüro 20, 270; L...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Belehrung des Schuldners (Abs 5).

Rn 5 Der Gerichtsvollzieher hat den Schuldner mit der Terminsladung umfassend gem Nr 1–7 zu belehren. Unterbleibt die Belehrung, ist die Ladung unwirksam und eine Säumnis des Schuldners nicht pflichtwidrig. Der Mangel kann allerdings analog § 295 geheilt werden (vgl BGH DGVZ 10, 130). Die Gesetzesmaterialien verweisen im Hinblick auf die dem Schuldner abverlangten Angaben un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 7 EuMVVO – Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls.

Gesetzestext (1) Der Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls ist unter Verwendung des Formblatts A gemäß Anhang I zu stellen. (2) Der Antrag muss Folgendes beinhalten:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten.

Rn 15 Die Kosten eines Antrags auf Vornahme der in § 802a beschriebenen Maßnahmen richten sich nach dem Kostenverzeichnis zu § 9 GvKostG, wobei hier anlässlich der Reform der Sachaufklärung neue Kostentatbestände eingeführt wurden (Mroß DGVZ 12, 169, 178). Diese haben sich durch Art 12 EuKoPfVODG zum 26.11.16 (Rn 3) teilweise erneut geändert (Goebel FoVo 16, 201, 207 f; Rich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sonstige Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 28 Besteht der begründete Verdacht, dass die Vermögensauskunft unvollständig ist, kann ein Termin zu ihrer Vervollständigung beantragt und anberaumt werden (Schilken Rpfleger 06, 629, 633; § 802d steht dem nicht entgegen, BTDrs 16/10069, 26). Diese Verpflichtung zur Nachbesserung besteht, wenn ›ein äußerlich erkennbar unvollständiges, ungenaues oder widersprüchliches Verz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Rn 17 Das Pfändungsschutzkonto soll die weitere Teilnahme eines Schuldners am bargeldlosen Zahlungsverkehr sichern und eine Kontosperre verhindern. Es kann aber keinen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr eröffnen. Wer kein Inhaber eines Girokontos ist, erhält durch § 850k keinen Anspruch auf ein P-Konto (Musielak/Voit/Flockenhaus § 850k Rz 8; Schumacher ZVI 09, 313, 315)...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / II. Pflichtteilsverzicht und pfändungsfreie Vermächtnisgegenstände

Rz. 95 Da der Bedürftige in der Regel. geschäftsfähig ist, ist es für die Gestaltung von überragender Bedeutung, dass er einen auch formgerechten[235] Pflichtteilsverzicht nach § 2346 BGB erklärt. Dieser ist in der Regel auch nicht sittenwidrig (vgl. Rdn 37). Auch wird dieser nicht zur Kürzung von Sozialleistungen führen, was aber letztlich nicht ganz klar ist.[236] Auch den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers (Abs 2).

Rn 6 Die Norm bezeichnet in Abs 2 S 1 die vollstreckungsrechtlichen Standardbefugnisse, die dem Gerichtsvollzieher bei der Geldvollstreckung aufgrund des Vollstreckungsauftrags des Gläubigers zustehen (Schilken Rpfleger 06, 629, 631). Zumeist werden die Maßnahmen in der Reihenfolge, in der die Norm sie aufzählt, beantragt und durchgeführt. Der Gläubiger kann aber auch nur ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Menschenrechtsbeschwerde

Schrifttum: Ambos, Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die Verfahrensrechte, ZStW 2003, 583; Benda, Die Bindungswirkung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, AnwBl. 2005, 602; Bergmann, Diener dreier Herren? – Der Instanzrichter zwischen BVerfG, EuGH und EGMR, EuR 2006, 101; Eisele, Die Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskon...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Eingangsstempel, Empfangsbekenntnisse.

Rn 11 Gerichtliche und behördliche Eingangsstempel erbringen Beweis für Zeit und Ort des Eingangs eines Schreibens oder eines Schriftsatzes (BGH NJW 00, 1872, 1873; NJW 98, 461 [BGH 30.10.1997 - VII ZB 19/97]; NJW-RR 01, 280 [BGH 05.07.2000 - XII ZB 110/00]; NJW-RR 05, 75; NJW 17, 2285, 2286 [BGH 31.05.2017 - VIII ZR 224/16]; MDR 20, 627 [BGH 28.01.2020 - VI ZB 38/17]). Der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

In vereinfachten Verfahren können die Anträge und Erklärungen vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle abgegeben werden. Soweit Formulare eingeführt sind, werden diese ausgefüllt; der Urkundsbeamte vermerkt unter Angabe des Gerichts und des Datums, dass er den Antrag oder die Erklärung aufgenommen hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Pfändungsantrag.

Rn 28 Die Pfändung einer Geldforderung erfolgt durch einen Beschl des Vollstreckungsgerichts, der die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Titel, Klausel, Zustellung) verlangt. Der Eröffnungsbeschluss in einem Insolvenzverfahren stellt keinen für eine Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderungen des Schuldners nach den §§ 828 ff geeigneten Titel d...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. BGH Entscheidungen

Rz. 225 Der Bundesgerichtshof hat in seinen Urteilen nunmehr deutlich dazu Stellung genommen, dass die anwaltliche Tätigkeit dem Widerrufsrecht aus Fernabsatzverträgen unterliegen kann, wenn der Rechtsanwalt einen Vertrag unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, also Telefon, E-Mail, Fax oder anderen Medien abschließt. Dabei spricht allein das Bereithalten von Fernkom...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1078 ZPO – Eingehende Ersuchen.

Gesetzestext (1) 1Für eingehende Ersuchen um grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe ist das Prozessgericht oder das Vollstreckungsgericht zuständig. 2Die Anträge müssen in deutscher Sprache ausgefüllt und die Anlagen von einer Übersetzung in die deutsche Sprache begleitet sein. 3Eine Legalisation oder gleichwertige Förmlichkeiten dürfen nicht verlangt werden. (2) 1Das Geric...mehr