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Erläuterungen des Inhalts der Kontenrahmen-Klassen / 86015 Kosten für die Inanspruchnahme von Leistungen fremder Rechenzentren/Kosten für eigene EDV-Anlagen

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Dieses Konto ist sowohl zur Aufnahme der Aufwendungen für die Inanspruchnahme fremder Rechenzentren als auch zur Erfassung der sächlichen Aufwendungen für eigene EDV-Anlagen vorgesehen. Sofern ein Unternehmen sowohl eine eigene Anlage besitzt als auch fremde Rechenzentren einschaltet, sind die jeweiligen Aufwendungen auf getrennten Konten zu erfassen.

Die Aufwendungen für fremde Rechenzentren sollten – soweit es möglich ist – zur besonderen Kostenüberwachung kontenmäßig nach den in Anspruch genommenen Einzelleistungen der Rechenzentren gegliedert werden, die sich z. B. auf folgende Bereiche erstrecken können:

  • Finanzbuchhaltung
  • Mietenbuchführung, Mieteneinzugsverfahren
  • Hausbewirtschaftung
  • Baubuchführung
  • Kapitaldienst
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Wohnungsstatistik
  • Mitgliederverwaltung

Die Aufwendungen für die Wohnungseigentumsverwaltung sind dem Konto 821 "Fremdkosten für die Verwaltungsbetreuung" zuzuordnen.

Für eine eigene EDV-Anlage fallen unter dieses Konto im Wesentlichen die Anlagenmiete und die Aufwendungen für Wartung und Reparaturen. Auch das für die eigene Anlage benötigte Material, z. B. Datenträger und Formulare, sollten hier und nicht auf dem Konto 86001 "Büromaterial, Drucksachen, Zeitschriften, Bücher" erfasst werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im WohnungsWirtschafts Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

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